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   OLG Brandenburg, 20.03.2007 - 2 U 50/05   

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OLG Brandenburg, 20.03.2007 - 2 U 50/05 (https://dejure.org/2007,9214)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.03.2007 - 2 U 50/05 (https://dejure.org/2007,9214)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. März 2007 - 2 U 50/05 (https://dejure.org/2007,9214)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Gesundheitsschäden infolge einer Tätigkeit an Radaranlagen der Nationale Volksarmee (NVA); Anwendbarkeit des Rechts der ehemaligen DDR bei Pflichtverletzungen vor dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StHG § 1; ; StHG § 1 Abs. 1; ; StHG § 3 Abs. 3; ; StHG § 4; ; StHG § 4 Abs. 1; ; StHG § 4 Abs. 2; ; StHG § 4 Abs. 3 Satz 1; ; StHG § 5; ; StHG § 5 Abs. 4; ; StHG § 5 Abs. 4 Satz 1;... ; StHG § 6; ; BGB § 210; ; BGB § 419; ; BGB § 475 Ziff. 2 Satz 2; ; BGB § 839; ; BGB § 839 Abs. 1; ; ZGB § 331; ; ZGB § 344; ; ZGB § 472 Abs. 2; ; ZGB § 474 Abs. 1 Ziff. 3; ; ZGB § 476 Abs. 2; ; EGZGB § 2 Abs. 2 Satz 1; ; EGZGB § 11; ; EGBGB Art. 232 § 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 2; ; EGBGB Art. 232 § 10; ; VwGO § 58; ; VwGO § 58 Abs. 2 Satz 1; ; SVG § 91 a; ; AtomenergieG § 9; ; AtomenergieG § 9 Abs. 1; ; AtomenergieG § 10; ; AtomenergieG § 12; ; AtomenergieG § 12 Abs. 1 Nr. 4; ; StrlSchV § 28; ; ZPO § 114; ; VZOG § 1 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein genereller Übergang von Verbindlichkeiten der DDR auf die Bundesrepublik mangels Rechtsnachfolge, kein Übergang von Staatshaftungsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 20.06.2006 - VI ZR 78/04

    Haftung für Verbindlichkeiten eines Krankenhauses der Volkspolizei aus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2007 - 2 U 50/05
    Nach der gefestigten Rechtsprechung gehören zum übergegangenen Verwaltungsvermögen in diesem Sinne nämlich auch Passiva, wenn und soweit sie mit dem übernommenen Aktivvermögen in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang stehen (vgl. nur BGH, NJW 2006, 3636; 3637; 2001, 679, 680; BGHZ 128, 393, 399; 164, 361 jeweils m. w. N.).

    Gegenstand der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Frage des Übergangs von Verbindlichkeiten im Rahmen des Art. 21 Einigungsvertrag waren bis heute - soweit ein Haftungsübergang bejaht worden ist - ausschließlich vertragliche Ansprüche (Verbindlichkeiten) sowie die Frage, ob diese mit einem konkreten - nach Art. 21 Einigungsvertrag übergegangenen - Vermögensgegenstand in dem vorausgesetzten Sinne in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang stehen (vgl. aus der Rechtsprechung des BGH: VIZ 2004, 374: Erstattung des Kaufpreises für ein Grundstück der öffentlichen Hand; BGHZ 128, 393, 398: Erdbaumaßnahmen auf einem Grundstück für einen kommunalen Sportplatz; VIZ 1997, 232, 233: auf einem Grundstück errichteter Wohnblock; VIZ 2001, 572, 573: Gerüstbauvertrag; BGHZ 137, 350, 362 ff.: Vertrag zur Herstellung von Militärbooten für die Volksmarine; DtZ 1996, 179, 180: Kaufpreisansprüche für gelieferte Computertechnik; BGHZ 145, 148: "steckengebliebene" Enteignungsentschädigung für Grundstück; NJW 2006, 3636: Ansprüche aus einem Vertrag betreffend die Behandlung in einem ehemaligen Krankenhaus der Volkspolizei).

    Soweit ein Übergang von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung nicht ausdrücklich verneint wurde (so - allerdings wohl nicht allein tragend - etwa bei Ansprüchen wegen so genannter "Belegungsschäden"; BGHZ 128, 140 ff.), ist sie - jedenfalls - ausdrücklich offen gelassen worden (zuletzt etwa BGH, NJW 2006, 3636).

    In diese Richtung weist allerdings die Entscheidung des VI. Senats des Bundesgerichtshofs (NJW 2006, 3636, 3637), der aus der "typischen Interessenlage" folgert, dass beim Übergang einer Wirtschaftseinheit (dort Krankenhaus der Volkspolizei) auch alle betriebsbezogenen Verbindlichkeiten mit übergehen.

    Ob dies wie vom Bundesgerichtshof in der zitierten Entscheidung (NJW 2006, 3636, 3637) ohne weiteres den Schluss rechtfertigt, bei dem Übergang des Verwaltungsvermögens nach Art. 21 Einigungsvertrag gelte Entsprechendes, ist nicht zweifelsfrei, zumal das Vermögenszuordnungsgesetz nach § 1 a als Vermögenswert ausdrücklich auch Unternehmen umfasst.

  • BGH, 08.12.1994 - III ZR 105/93

    Erstattungsfähigkeit von durch die sowjetischen Streitkräfte verursachten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2007 - 2 U 50/05
    Desgleichen ist für die mit dem Beitritt der DDR aufgeworfenen Fragen des Übergangs von Vermögen und Verbindlichkeiten das in Sonderfällen zur Durchsetzung dringender, das heißt bis zur Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Regelung unaufschiebbarer öffentlichrechtlicher Ansprüche entwickelte Institut der "Funktionsnachfolge" nicht in Betracht zu ziehen (vgl. etwa BGHZ 164, 361; 128, 140, 147 f.).

    Soweit ein Übergang von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung nicht ausdrücklich verneint wurde (so - allerdings wohl nicht allein tragend - etwa bei Ansprüchen wegen so genannter "Belegungsschäden"; BGHZ 128, 140 ff.), ist sie - jedenfalls - ausdrücklich offen gelassen worden (zuletzt etwa BGH, NJW 2006, 3636).

    Dieser Ansatz liegt auch den Entscheidungen des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zu den so genannten Belegungsschäden zu Grunde (vgl. etwa BGHZ 128, 140 ff.).

  • BGH, 14.07.1994 - III ZR 174/92

    Staatshaftung wegen Ausschlusses eines Rechtsanwalts aus einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2007 - 2 U 50/05
    Maßgebend ist insoweit nicht, wann ein Schaden eingetreten ist oder der Verletzte von der Handlung und dem Schaden Kenntnis erlangt, sondern der Zeitpunkt, in dem der Tatbestand der Verletzung erfüllt wurde (BGH NJW 1994, 2684, 2685).

    Unbeschadet dessen war das Institut des Beschwerdeverfahrens im Sinne des § 6 StHG nach dem Beitritt schon wegen Wegfalls der insoweit zuständigen Stelle obsolet und nicht mehr durchzuführen (vgl. BGH, NJW 1994, 2684, 2687).

  • BVerwG, 08.07.1994 - 7 C 36.93

    Rückübertragung eines Waldgrundstücks - Rückübertragung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2007 - 2 U 50/05
    Mit Rücksicht darauf, dass die zitierte Regelung des Einigungsvertrages das Ziel verfolgte, die jeweilige Körperschaft mit dem zur Erfüllung der Verwaltungsaufgaben notwendigen Vermögen auszustatten (BVerwGE 96, 231, 233), erscheint es durchaus zweifelhaft, den Vermögensübergang auch auf solche "Betriebsmittel" zu erstrecken, welche - jedenfalls zum Zeitpunkt des Beitritts - nicht mehr (künftigen) Verwaltungsaufgaben dienen sollten, sondern schlicht "abzuwickeln" waren.

    Der zur Begründung herangezogene Rückgriff auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rückübertragung von Gemeindewald, dort eines einzelnen Waldgrundstücks (BVerwGE 96, 231, 236), erscheint grundsätzlich für die in Rede stehenden Konstellationen, jedenfalls aber für den Streitfall zweifelhaft.

  • BGH, 09.02.1995 - VII ZR 29/94

    Übergang von Werklohnverbindlichkeiten auf den Eigentümer eines ehemals

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2007 - 2 U 50/05
    Nach der gefestigten Rechtsprechung gehören zum übergegangenen Verwaltungsvermögen in diesem Sinne nämlich auch Passiva, wenn und soweit sie mit dem übernommenen Aktivvermögen in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang stehen (vgl. nur BGH, NJW 2006, 3636; 3637; 2001, 679, 680; BGHZ 128, 393, 399; 164, 361 jeweils m. w. N.).

    Gegenstand der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Frage des Übergangs von Verbindlichkeiten im Rahmen des Art. 21 Einigungsvertrag waren bis heute - soweit ein Haftungsübergang bejaht worden ist - ausschließlich vertragliche Ansprüche (Verbindlichkeiten) sowie die Frage, ob diese mit einem konkreten - nach Art. 21 Einigungsvertrag übergegangenen - Vermögensgegenstand in dem vorausgesetzten Sinne in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang stehen (vgl. aus der Rechtsprechung des BGH: VIZ 2004, 374: Erstattung des Kaufpreises für ein Grundstück der öffentlichen Hand; BGHZ 128, 393, 398: Erdbaumaßnahmen auf einem Grundstück für einen kommunalen Sportplatz; VIZ 1997, 232, 233: auf einem Grundstück errichteter Wohnblock; VIZ 2001, 572, 573: Gerüstbauvertrag; BGHZ 137, 350, 362 ff.: Vertrag zur Herstellung von Militärbooten für die Volksmarine; DtZ 1996, 179, 180: Kaufpreisansprüche für gelieferte Computertechnik; BGHZ 145, 148: "steckengebliebene" Enteignungsentschädigung für Grundstück; NJW 2006, 3636: Ansprüche aus einem Vertrag betreffend die Behandlung in einem ehemaligen Krankenhaus der Volkspolizei).

  • BGH, 25.10.2005 - XI ZR 353/04

    Anspruch auf Rückzahlung einer 1925 emittierten Teilschuldverschreibung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2007 - 2 U 50/05
    Desgleichen ist für die mit dem Beitritt der DDR aufgeworfenen Fragen des Übergangs von Vermögen und Verbindlichkeiten das in Sonderfällen zur Durchsetzung dringender, das heißt bis zur Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Regelung unaufschiebbarer öffentlichrechtlicher Ansprüche entwickelte Institut der "Funktionsnachfolge" nicht in Betracht zu ziehen (vgl. etwa BGHZ 164, 361; 128, 140, 147 f.).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung gehören zum übergegangenen Verwaltungsvermögen in diesem Sinne nämlich auch Passiva, wenn und soweit sie mit dem übernommenen Aktivvermögen in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang stehen (vgl. nur BGH, NJW 2006, 3636; 3637; 2001, 679, 680; BGHZ 128, 393, 399; 164, 361 jeweils m. w. N.).

  • KG, 12.02.2004 - 20 U 206/02

    Staatshaftung: Haftung der Bundesrepublik Deutschland für Behandlungsfehler in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2007 - 2 U 50/05
    Der Sicherung der künftigen Aufgabenwahrnehmung folgend betrifft der Übergang neben den Betriebsmitteln als solchen diejenigen Rechtsverhältnisse, welche dazu geeignet und bestimmt sind, die Fortführung des Betriebes zu ermöglichen (vgl. KG, Urteil vom 12. Februar 2004, Az.: 20 U 206/02, juris-dokument, Absatz 36).
  • BGH, 16.11.1999 - VI ZR 37/99

    Verjährung des deliktischen Anspruchs bei zunächst nicht vorhersehbaren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2007 - 2 U 50/05
    Allerdings genügt grundsätzlich die allgemeine Kenntnis von einem Schaden, dass dem Geschädigten auch solche Folgezustände als bekannt gelten, die im Zeitpunkt der Kenntniserlangung überhaupt nur als möglich voraussehbar waren oder sind (vgl. - auch zum Folgenden - BGH NJW 2000, 861, 862).
  • OLG Brandenburg, 28.04.1997 - 2 W 15/96
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2007 - 2 U 50/05
    Kann bei Tatbeständen der Gefährdungshaftung ein solcher gegenstandsbezogener Zusammenhang noch hergestellt werden (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 28. April 1997, 2 W 15/96, zur Gefährdungshaftung für ein Kraftfahrzeug der NVA), fehlt es daran bei Tatbeständen, die an Unrecht anknüpfen, welches von Personen - Amtswaltern oder Mitarbeitern staatlicher Stellen - ausgeht.
  • OLG Dresden, 11.01.2001 - 7 U 2763/00

    Haftungsübernahme für die ehemalige DDR; Wertersatz für übernommene

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2007 - 2 U 50/05
    Eine universelle, das heißt alle bestehenden Rechte und Pflichten der ehemaligen DDR oder ihrer Rechtsträger umfassende Rechtsnachfolge der Bundesrepublik Deutschland oder anderer Körperschaften beziehungsweise Anstalten des öffentlichen Rechts ist zwischen den Parteien des Einigungsvertrags nicht vereinbart worden und ergibt sich auch nicht aus anderen Vorschriften oder Rechtsgrundsätzen (vgl. BGH NJW 2006, 912, 913; BGHZ 127, 297, 301; OLG Dresden VIZ 2001, 575; KG DtZ 1996, 148, 150; Senat OLG-NL 1994, 130, 132; OLG Rostock OLG-NL 1994, 12, 14).
  • BGH, 05.12.1996 - VII ZR 21/96

    Begriff des kommunalen Finanzvermögens; Passivierung von

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 214/03

    Erhalt des Kaufpreises durch eine Kommune

  • KG, 10.10.1994 - 12 U 4221/93
  • BGH, 24.01.2001 - XII ZR 270/98

    Übergang von Verbindlichkeiten; Sittenwidrigkeit eines Gerüstbauvertrages

  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93

    Rechte der Eigentümer eines Kreispachtbetriebes

  • BGH, 18.12.1997 - X ZR 35/95

    Ansprüche einer ostdeutschen Werft gegen die Bundesrepublik Deutschland

  • BGH, 22.11.1995 - VIII ZR 165/94

    Rechtsnachfolge in Verbindlichkeiten der Deutschen Bauakademie

  • BGH, 30.11.2005 - IV ZR 4/04

    Haftung der Bundesrepublik Deutschland für Verbindlichkeiten der ehemaligen DDR

  • BGH, 14.09.2000 - III ZR 183/99

    Entschädigung wegen Enteignung nach dem DDR-Aufbaugesetz

  • OLG Brandenburg, 09.06.2020 - 2 U 126/18
    Soweit dem Urteil des Senats vom 20. März 2007 - 2 U 50/05 - unter Rn. 46 (juris) eine abweichende Beurteilung zu entnehmen sein sollte, wird daran nicht festgehalten.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.01.2007 - 2 U 50/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3941
OLG Köln, 24.01.2007 - 2 U 50/05 (https://dejure.org/2007,3941)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.01.2007 - 2 U 50/05 (https://dejure.org/2007,3941)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - 2 U 50/05 (https://dejure.org/2007,3941)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung von Freigabevereinbarungen, Kreditrückführungsvereinbarungen und Kontokorrentverrechnungen durch einen Insolvenzverwalter; Voraussetzungen für die Annahme einer Rechtsnachfolge im Sinne des Anfechtungsrechts im Falle der Weiterleitung von Geld; Subjektive ...

  • Judicialis

    InsO § 50; ; InsO § ... 51 Nr. 1; ; InsO §§ 129 ff.; ; InsO § 129 Abs. 1; ; InsO § 130; ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 130 Nr. 1; ; InsO § 130 Nr. 2; ; InsO § 131; ; InsO § 131 Abs. 1; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO § 131 Abs. 2 Satz 1; ; InsO § 131 Nr. 1; ; InsO § 131 Nr. 2; ; InsO § 133; ; InsO § 133 Abs. 1; ; InsO § 134; ; InsO § 134 Abs. 1; ; InsO § 140 Abs. 1; ; InsO § 142; ; InsO § 143 Abs. 1; ; InsO § 145 Abs. 2; ; InsO § 170 Abs. 1; ; InsO § 171; ; BGB § 138; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 826; ; ZPO § 286; ; ZPO § 314; ; KO § 32

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 131, 133, 134, 140
    Zur Insolvenzanfechtung von Verrechnungen durch Kreditinstitute aufgrund einer Globalzession

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 391
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (44)

  • BGH, 01.10.2002 - IX ZR 360/99

    Anfechtung der Rückführung eines Kredits vor Kündigung; Anfechtung einer

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2007 - 2 U 50/05
    Die Rückführung des Saldos bei einem noch nicht gekündigten Kredit stellt dagegen eine inkongruente Deckung dar (vgl. nur BGH, ZIP 1999, 1271 [1272]; BGH, ZIP 2002, 2182 [2183]; BGH, NZI 2004, 491).

    Eine möglicherweise getroffene Kontokorrentabrede rechtfertigte keine vorzeigte Rückführung des Kredits (vgl. allgemein nur BGH, ZIP 2002, 812 [813]; BGH, ZIP 2002, 2182 [2183]).

    Auf dieser Grundlage erfolgte Zahlungen hätten die übrigen Insolvenzgläubiger des Schuldners nicht benachteiligt (vgl. allgemein: BGHZ 64, 312 [314]; BGHZ 95, 149; BGH, NJW 1983, 2147 [2149]; BGH, NZI 2003, 34 [35]).

    Ein solcher Austausch gleichwertiger Sicherheiten wirkt nicht gläubigerbenachteiligend im Sinne des § 129 InsO (vgl. BGH NZI 2003, 34 [35] mit zustimmender Anmerkung von Huber, EWIR 2003, 29; MünchKomm/Kirchhof, InsO, 2002, § 129 Rn. 108, 148, 156; Kirchhof, ZInsO 2004, 265 [468 f].

  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 22/97

    Sittenwidrigkeit der Sicherung eines Kredits der Muttergesellschaft; Anfechtung

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2007 - 2 U 50/05
    Dies ist bei der Bestellung von Sicherheiten in Form von Vorausabtretungen (Globalzession oder auch Einzelabtretung) erst der Zeitpunkt, in welchem die zur Sicherheit abgetretene Forderung entsteht (vgl. nur BGHZ 30, 238 [239]; BGHZ 64, 312 [313]; BGHZ 88, 205 [206] = NJW 1984, 492; BGHZ 104, 351 = NJW 1989, 458; BGH, NJW 1995, 1668; BGH, ZIP 1997, 513 [514]; BGHZ 138, 291 = NJW 1998, 2592; BGH, NJW-RR 1998, 1057; BGH, NZI 2000, 364; BGH, NJW 2003, 2171 = NZI 2003, 320; BGH, NZI 2004, 372; BGH, NZI 2004, 623; HK/Kreft, InsO, 4. Auflage 2006, § 140 Rn. 4; MünchKomm/Kirchhof, aaO, § 140 Rn. 14; Kirchhof, ZInsO 2004, 465 [468]).

    Daher kommt bei Geschäften, die ihrer Struktur nach unter einen Anfechtungstatbestand fallen können, eine Unwirksamkeit wegen Sittenwidrigkeit des Geschäfts nur dann in Betracht, wenn über den Tatbestand der Anfechtungsnorm hinaus weitere besondere Umstände hinzutreten, welche die Annahme der Sittenwidrigkeit rechtfertigen (BGHZ 138, 291 [299 f.] = NJW 1998, 2592 [2594 f.] für die Anfechtbarkeit eines Sicherheitenpoolvertrages und einer Globalabtretung; MünchKomm/Kirchhof, aaO, vor §§ 129 bis 147, Rn. 54 m.w.N.).

    So durfte die Schuldnerin nach Ziffer 6.1 des Zessionsvertrages vom 21. August 2000 die global abgetretenen Forderungen frei und ungehindert einziehen, was die Annahme einer übermäßigen Einengung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit ausschließt (vgl. BGH, NJW 1998, 2592 [2595]).

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 183/03

    Anfechtbarkeit der Bestellung einer Sicherheit

    Auszug aus OLG Köln, 24.01.2007 - 2 U 50/05
    Dies ist bei der Bestellung von Sicherheiten in Form von Vorausabtretungen (Globalzession oder auch Einzelabtretung) erst der Zeitpunkt, in welchem die zur Sicherheit abgetretene Forderung entsteht (vgl. nur BGHZ 30, 238 [239]; BGHZ 64, 312 [313]; BGHZ 88, 205 [206] = NJW 1984, 492; BGHZ 104, 351 = NJW 1989, 458; BGH, NJW 1995, 1668; BGH, ZIP 1997, 513 [514]; BGHZ 138, 291 = NJW 1998, 2592; BGH, NJW-RR 1998, 1057; BGH, NZI 2000, 364; BGH, NJW 2003, 2171 = NZI 2003, 320; BGH, NZI 2004, 372; BGH, NZI 2004, 623; HK/Kreft, InsO, 4. Auflage 2006, § 140 Rn. 4; MünchKomm/Kirchhof, aaO, § 140 Rn. 14; Kirchhof, ZInsO 2004, 465 [468]).

    Dies gilt auch für eine nachträgliche Besicherung einer eigenen, durch eine entgeltliche Gegenleistung begründete Verbindlichkeit (Gottwald/Huber, aaO, § 49 Rn. 14), wie der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 22. Juli 2004 (NZI 2004, 623 ff.) nochmals für eine Globalabtretung bekräftig hat.

    Wie vorstehend aufgezeigt, gilt gemäß § 140 Abs. 1 InsO eine Rechtshandlung vielmehr in dem Zeitpunkt als vorgenommen, in dem ihre rechtlichen Wirkungen eintreten (BGH, ZInsO 2004, 967 [969]).

  • OLG Saarbrücken, 18.12.2007 - 4 U 601/06

    Absonderungsrecht aus Sicherungsabtretung von Forderungen der

    Ist der Erwerb von Forderungen, die Gegenstand einer Vorausabtretung sind, Gegenstand des Anfechtungsrechts nach §§ 129 ff. InsO, ist der maßgebliche Zeitpunkt nach § 140 I InsO nicht der Abschluss der Globalzession, sondern der Entstehungszeitpunkt der künftigen Forderung (allgemeine Meinung, vgl. Braun, a.a.O., § 51 Rdn. 32; BGH, WM 1997, 545; OLG Köln, ZIP 2007, 391, juris Rdn. 110; OLG München, ZIP 2006, 2277, juris Rdn. 23; OLG Karlsruhe, MDR 2006, 233, juris Rdn. 19; OLG Dresden, ZIP 2005, 2167, juris Rdn. 11; LG Berlin, WM 2007, 396, juris Rdn. 19).

    Dagegen tendiert die jüngste obergerichtliche Rechtsprechung dazu, die Anfechtung wegen Inkongruenz zuzulassen (OLG Karlsruhe WM 2005, 1762; OLG München NZI 2006, 530; OLG Dresden WM 2006, 2095; OLG Köln ZIP 2007, 391).

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2016 - 12 U 30/15

    Gläubigerbenachteiligung durch Gewährung einer in einem Darlehensvertrag

    Von daher bestand seinerzeit aus der Sicht der Klägerin kein Anlass, an der Liquidität des Schuldners zu zweifeln (vgl. OLG Köln, Urt. v. 24.01.2007 - 2 U 50/05, juris Rn. 57).
  • LG Köln, 27.02.2008 - 4 O 272/07

    Gewährung von Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt einer

    Die ursprüngliche oder nachträgliche Besicherung von Krediten im Wirtschaftsleben ist üblich und rechtfertigt grundsätzlich nicht den Vorwurf eines sittenwidrigen Verhaltens gegenüber dem Geschäftspartner (OLG Köln Urteil vom 24.1.2007, 2 U 50/05, BeckRS Seite 17).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 12.07.2005 - 2 U 50/05   

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OLG Naumburg, 12.07.2005 - 2 U 50/05 (https://dejure.org/2005,43722)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.07.2005 - 2 U 50/05 (https://dejure.org/2005,43722)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. Juli 2005 - 2 U 50/05 (https://dejure.org/2005,43722)
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