Rechtsprechung
OLG Bremen, 23.04.2010 - 2 U 50/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
§§ 520 Abs. 2 Satz 1, 17 Abs. 1, 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO; § 119 Abs. 1 Nr. 1b GVG; §§ 3 Abs. 1, 2, 7 Abs. 1, 7 Abs. 2, 8 Abs. 2, 3 Abs. 2, 4 Abs. 3, 5 Abs. 1 FluggastrechteVO
Teilweise Zulassung der Berufung; Anspruch auf Ausgleichszahlung des Fluggastes bei verspäteter Ankunft am Endziel, weil der erste von mehreren gebuchten Flügen Verspätung hatte - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen einer teilweisen Zulassung der Berufung; Rechte des Fluggasts bei Verpassen eines Anschlussfluges
- kanzlei-woicke.de
- reise-recht-wiki.de
Ausgleichsanspruch bei verspäteten Zubringerflug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen einer teilweisen Zulassung der Berufung; Rechte des Fluggasts bei Verpassen eines Anschlussfluges
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bremen, 08.05.2007 - 4 C 420/06
- OLG Bremen, 23.04.2010 - 2 U 50/07
- BGH, 09.12.2010 - Xa ZR 80/10
- EuGH, 26.02.2013 - C-11/11
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen
Auszug aus OLG Bremen, 23.04.2010 - 2 U 50/07
Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 19.09.2007 die Verhandlung des Rechtsstreits gemäß § 148 ZPO bis zur Entscheidung des EuGH auf den Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofes vom 17.07.2007 - X ZR 95/06 - ausgesetzt und das Verfahren sodann nach der Entscheidung des EuGH vom 19.11.2009 (Rs. C-402/07 und 432/07) u.a. über den oben angeführten Vorlagebeschluss fortgesetzt.Zur "Annullierung" hat der EuGH auf den Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofes klar gestellt, dass annullierte und verspätete Flüge zwei nach der FluggastrechteVO klar getrennte Kategorien von Flügen darstellen, so dass ein verspäteter Flug auch bei einer längeren Verzögerung nicht als "annullierter Flug" qualifiziert werden kann (EuGH, Urt. v. 19.11.2009, Rs. C-402/07 und C-432/07, NJW 2010, 43ff., Tz. 31ff.).
In seiner Entscheidung vom 19.11.2009 zu Rs. C-402/07 und C-432/07 stellt der EuGH bei der Festlegung der für die Zuerkennung eines Ausgleichsanspruchs erforderlichen Verspätung nicht - wie Art. 6 Abs. 1 Buchst. a bis c FluggastrechteVO - auf die Verspätung gegenüber der planmäßigen Abflugzeit ab, sondern auf die Verspätung gegenüber der planmäßigen Ankunftszeit am "Endziel" (siehe Tz. 57, 61 und 69).
- BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06
Begriff der Annullierung eines Fluges; Vorlage an den Gerichtshof der …
Auszug aus OLG Bremen, 23.04.2010 - 2 U 50/07
Gegen dieses ihr am 21.05.2007 zugestellte Urteil hat die Beklagte am 18.06.2007 unter Ankündigung des Antrags, auf die Berufung das amtsgerichtliche Urteil abzuändern und die Klage abzuweisen, beim OLG Bremen Berufung eingelegt und diese am 19.07.2007 begründet, verbunden mit dem Antrag, das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH über den Vorlagebeschluss des BGH vom 17.07.2007 zum Az.: X ZR 95/06 auszusetzen, hilfsweise das Ruhen anzuordnen.Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 19.09.2007 die Verhandlung des Rechtsstreits gemäß § 148 ZPO bis zur Entscheidung des EuGH auf den Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofes vom 17.07.2007 - X ZR 95/06 - ausgesetzt und das Verfahren sodann nach der Entscheidung des EuGH vom 19.11.2009 (Rs. C-402/07 und 432/07) u.a. über den oben angeführten Vorlagebeschluss fortgesetzt.
- BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 78/08
Kein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung wegen …
Auszug aus OLG Bremen, 23.04.2010 - 2 U 50/07
Der Bundesgerichtshof hat aus dieser Rechtsprechung die Schlussfolgerung gezogen, dass eine aus Zubringerflug und Anschlussflug bestehende Hin- oder Rückreise aus zwei Flügen im Sinne der FluggastrechteVO bestehe, auch wenn beide Flüge von demselben Luftverkehrsunternehmen durchgeführt werden (BGH, Urteile jew. v. 30.04.2009, Xa ZR 78/08 und Xa ZR 79/08, TransportR 2009, 320, 321, Tz. 11 bis 14, TransportR 2009, 323, 324, Tz. 11 - 14).
- BGH, 02.07.2009 - V ZB 40/09
Beschränkung des Gesamtstreitstoffs auf einen tatsächlich und rechtlich …
Auszug aus OLG Bremen, 23.04.2010 - 2 U 50/07
Diese Ansicht des Senats ist mittlerweile vom Bundesgerichtshof bestätigt worden (BGH, Beschluss v. 02.07.2009, V ZB 40/09, NJW-RR 2009, 1431, 1432, Tz. 10 m.wn.Nw. auch zur Gegenmeinung). - OLG Stuttgart, 29.03.2006 - 3 U 272/05
Haftung des Luftfrachtführers nach dem Montrealer Übereinkommen: Rechtzeitigkeit …
Auszug aus OLG Bremen, 23.04.2010 - 2 U 50/07
Die Beklagte ist gerichtsbekannt eine Aktiengesellschaft französischen Rechts mit Sitz in Frankreich und hat deshalb ihren allgemeinen Gerichtsstand gemäß § 17 Abs. 1 ZPO nicht in Deutschland (siehe auch OLG Stuttgart, Urt. v. 29.03.2006, 3 U 272/05 zu II. 1.;… OLG Frankfurt, Urt. v. 12.12.2006, 10 U 119/06, zu II., 1. Absatz). - BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05
Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im …
Auszug aus OLG Bremen, 23.04.2010 - 2 U 50/07
Damit ist die Berufung hinsichtlich dieser Streitpunkte unzulässig geworden; eine Nachholung der Berufungsbegründung nach Ablauf der Begründungsfrist vermag die eingetretene Unzulässigkeit nicht zu beseitigen (siehe BGH NJW-RR 2007, 414, 415f.). - EuGH, 10.07.2008 - C-173/07
Emirates Airlines - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Entschädigung …
Auszug aus OLG Bremen, 23.04.2010 - 2 U 50/07
Richtig ist allerdings, dass nach der Rechtsprechung des EuGH zwischen dem vom Luftfahrtunternehmen durchgeführten "Flug" und der vom Fluggast geplanten "Reise" zu unterscheiden ist; wie sich auch aus Art. 8 Abs. 2 FluggastrechteVO ergibt, kann eine "Reise" sich aus mehreren Flügen zusammensetzen (EuGH, Urt. v. 10.07.2008, Rs. C-173/07, NJW 2008, 26972698, Tz. 32 bis 41).
- BGH, 28.08.2012 - X ZR 128/11
Fluggäste müssen auf einem Anschlussflug auch dann mitgenommen werden, wenn das …
Dies ist der Fall, wenn die Reisenden bereits bei der Abfertigung für den Zubringerflug auch die Bordkarten für den Anschlussflug erhalten haben und ihr gegebenenfalls aufgegebenes Reisegepäck so abgefertigt worden ist, dass die Reisenden sich um dieses Gepäck beim Umsteigen nicht mehr kümmern müssen, dieses ihnen vielmehr erst am Ankunftsort des Anschlussfluges wieder ausgehändigt werden soll (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 23. April 2010 - 2 U 50/07, juris; Hausmann, Europäische Fluggastrechte im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung und großer Verspätung von Flügen, S. 199 ff.). - LG Bremen, 05.06.2015 - 3 S 315/14
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Umsteigeverbindung / Gerichtsstand
(OLG Bremen, 23.4.2010 - 2 U 50/07, zitiert nach Juris; vgl. auch EuGH, 26.2.2013 - Rs. C-11/11, Folkerts / Air France, NJW 2013, 1291).und 28.6.2012 planmäßig stattfand, ist unerheblich, da der Kläger und seine Ehefrau diesen unstreitig aufgrund der vorhergehenden Verspätung nicht mehr erreichen konnten (vgl. auch OLG Bremen, 23.4.2010 - 2 U 50/07, zitiert nach Juris; vgl. auch EuGH, 26.2.2013 - Rs. C-11/11, Folkerts / Air France, NJW 2013, 1291).
- AG Nürtingen, 25.01.2013 - 46 C 1399/12
Ausgleichsanspruch des Fluggastes bei Verspätung des Fluges: Begriff des …
Der Kläger weist insoweit auf die Rechtsprechung des EuGH, Aktenzeichen C - 402/07 und C - 432/07 vom 19.11.2009 sowie auf die Urteile des Amtsgerichts Bremen vom 08.05.2007, Aktenzeichen 4 C 420/06 und des OLG Bremen, Urteil vom 23.04.2010, Aktenzeichen 2 U 50/07 hin, wonach nicht nur im Falle eines annullierten Fluges, sondern auch dann Ausgleichsansprüche in Betracht kommen, wenn der Fluggast wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von 3 Stunden oder mehr erleidet.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 12.09.2007 - 2 U 50/07 |
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 17.04.2007 - 4b O 167/06
- OLG Düsseldorf, 12.09.2007 - 2 U 50/07
- BGH, 10.03.2009 - VI ZB 54/07
Rechtsprechung
LSG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - L 2 U 50/07 |
Verfahrensgang
- SG Mainz, 30.11.2006 - S 5 U 120/04
- LSG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - L 2 U 50/07
- BSG, 03.06.2008 - B 2 U 312/07 B
Rechtsprechung
BSG, 23.04.2007 - B 2 U 50/07 B |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Freiburg - S 7 U 3085/04
- LSG Baden-Württemberg - L 9 U 820/05
- BSG, 23.04.2007 - B 2 U 50/07 B