Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 14.08.1975 - 2 U 52/75 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Koblenz, 10.04.2008 - 6 U 111/08
Einstweiliger Vollstreckungsschutz: Sicherheitshöhe bei einem Auskunftsanspruch …
Der Antrag auf Vorabentscheidung kann von jeder Partei gestellt werden; er setzt keine eigene Berufung oder Anschlussberufung voraus (…Herget, in: Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 718 Rn. 2;… Krüger, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl. 2007, § 718 Rn. 4;… OLG Hamburg, Urt. v. 11.06.1969 - 4 U 52/69 -, MDR 1970, 244;; a. A. Münzberg, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2002, § 714 Rn. 3, § 718 Rn. 2. OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.08.1975 - 2 U 52/75 -, OLGZ 1975, 486, lässt offen, ob der Antrag gem. § 718 ZPO als Anschlussberufung zu werten ist). - OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 146/96
Vorläufige Vollstreckbarkeit II
Es ist überwiegende und herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, OLGZ 1975, 484, 485 mit zahlreichen Hinweisen auf Schrifttum und Rechtsprechung), dass es zulässig ist, einen neuen Antrag zur vorläufigen Vollstreckbarkeit noch nachträglich im Laufe des Berufungsverfahrens mit dem Ziel zu stellen, die Entscheidung des Landgerichts über die vorläufige Vollstreckbarkeit vorab gemäß § 718 ZPO zu ändern, wobei auch der Berufungsbeklagte in der Berufungsinstanz noch zu einem solchen nachträglichen Antrag befugt ist (…vgl. insoweit insbesondere MünchKomm./Krüger, ZPO, § 718 Rdn. 3 m.w.N und OLG Hamm, OLGR 1995, 264), und zwar auch dann, wenn er - wie hier - keine "Anschlußberufung" eingelegt hat. - OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 140/96
Vorläufige Vollstreckbarkeit
Es ist überwiegende und herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, OLGZ 1975, 484, 485 mit zahlreichen Hinweisen auf Schrifttum und Rechtsprechung), dass es zulässig ist, einen neuen Antrag zur vorläufigen Vollstreckbarkeit noch nachträglich im Laufe des Berufungsverfahrens mit dem Ziel zu stellen, die Entscheidung des Landgerichts über die vorläufige Vollstreckbarkeit vorab gemäß § 718 ZPO zu ändern, wobei auch der Berufungsbeklagte in der Berufungsinstanz noch zu einem solchen nachträglichen Antrag befugt ist (…vgl. insoweit insbesondere MünchKomm./Krüger, ZPO, § 718 Rdn. 3 m.w.N und OLG Hamm, OLGR 1995, 264), und zwar auch dann, wenn er - wie hier - keine "Anschlußberufung" eingelegt hat. - OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 147/96
Vorläufige Vollstreckbarkeit III
Es ist überwiegende und herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, OLGZ 1975, 484, 485 mit zahlreichen Hinweisen auf Schrifttum und Rechtsprechung), dass es zulässig ist, einen neuen Antrag zur vorläufigen Vollstreckbarkeit noch nachträglich im Laufe des Berufungsverfahrens mit dem Ziel zu stellen, die Entscheidung des Landgerichts über die vorläufige Vollstreckbarkeit vorab gemäß § 718 ZPO zu ändern, wobei auch der Berufungsbeklagte in der Berufungsinstanz noch zu einem solchen nachträglichen Antrag befugt ist (…vgl. insoweit insbesondere MünchKomm./Krüger, ZPO, § 718 Rdn. 3 m.w.N und OLG Hamm, OLGR 1995, 264), und zwar auch dann, wenn er - wie hier - keine "Anschlußberufung" eingelegt hat.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 16.12.1976 - 2 U 52/75 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Polsterstühle
§ 1 UWG
- juris (Volltext/Leitsatz)