Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 18.12.2008

Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 26.02.2009 - L 2 U 53/08   

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LSG Sachsen, 26.02.2009 - L 2 U 53/08 (https://dejure.org/2009,14137)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26.02.2009 - L 2 U 53/08 (https://dejure.org/2009,14137)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - L 2 U 53/08 (https://dejure.org/2009,14137)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung einer Weihnachtsfeier als eine unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallende Tätigkeit; Qualifizierung eines Sturzes des Arbeitnehmers auf dem Heimweg von einer betrieblichen Weihnachtsfeier ("betriebliche ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung - Weihnachtsfeier - getrennte Weihnachtsfeiern der Abteilungen einer Stadtverwaltung - Versicherungsschutz für Abteilungsfeier unabhängig von bestimmter Betriebsgröße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 52/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2009 - L 2 U 53/08
    Sie müsse allen Beschäftigten des Unternehmens offen stehen und von der Unternehmensleitung entweder selbst veranstaltet oder zumindest gebilligt oder gefördert und / oder jedenfalls von ihrer Autorität getragen werden (BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 2 U 16/04 R - Randnr. 14 = BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 10 und BSG, Urteil vom 09.12.2003 - B 2 U 52/02 R - Randnr. 14 = BSG, SozR 4-2700 § 8 Nr. 2).

    Eine Veranstaltung sei dann von der Autorität der Unternehmensleitung getragen, wenn der Veranstalter dabei nicht oder nicht nur aus eigenem Antrieb und freier Entschließung, sondern im Einvernehmen mit der Unternehmensleitung oder für diese handele (BSG, Urteil vom 09.12.2003 - B 2 U 52/02 R - = BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 2 m.w.N.).

    Der Bürgermeister hat die Veranstaltung im Übrigen auch aus Sicht der Leiterin der Personalabteilung Frau W zumindest gebilligt (was nach BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 2 ausreicht).

    Im Übrigen lässt es das BSG bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen, die in einzelnen organisatorischen Einheiten des Unternehmens erfolgen, genügen, wenn die Leitung der jeweiligen organisatorischen Einheit oder z.B. Filiale als Veranstalter seitens des Unternehmens fungiert (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 2 Randnr. 15 am Ende; Hessisches LSG, Urteil vom 26.02.2008 - L 3 U 71/06 -, veröffentlicht in jurisweb, Randnr. 18/19).

  • LSG Hessen, 26.02.2008 - L 3 U 71/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2009 - L 2 U 53/08
    Im Übrigen lässt es das BSG bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen, die in einzelnen organisatorischen Einheiten des Unternehmens erfolgen, genügen, wenn die Leitung der jeweiligen organisatorischen Einheit oder z.B. Filiale als Veranstalter seitens des Unternehmens fungiert (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 2 Randnr. 15 am Ende; Hessisches LSG, Urteil vom 26.02.2008 - L 3 U 71/06 -, veröffentlicht in jurisweb, Randnr. 18/19).

    Die Rechtsprechung des Senates, dass eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung wie z.B. eine Weihnachtsfeier auch abteilungsweise durchgeführt werden kann, steht in Übereinstimmung mit der des Hessischen Landessozialgerichts (Urteil vom 26.02.2008 - L 3 U 71/06 -, veröffentlicht in jurisweb, Randnr. 18/19) und der des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts (Urteil vom 20.04.2005 - L 8 U 73/04 -, veröffentlicht in jurisweb, Randnr. 32 f.).

  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 16/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Sachentscheidung des Revisionsgerichts

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2009 - L 2 U 53/08
    Dieser innere bzw. sachliche Zurechnungszusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der zum Unfall führenden Verrichtung (BSGE 63, 273 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; SozR 3-2200 § 548 Nr. 19; BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10) ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 2 U 16/04 R = SozR 4-2700 § 8 Nr. 10 m.w.N.).

    Sie müsse allen Beschäftigten des Unternehmens offen stehen und von der Unternehmensleitung entweder selbst veranstaltet oder zumindest gebilligt oder gefördert und / oder jedenfalls von ihrer Autorität getragen werden (BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 2 U 16/04 R - Randnr. 14 = BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 10 und BSG, Urteil vom 09.12.2003 - B 2 U 52/02 R - Randnr. 14 = BSG, SozR 4-2700 § 8 Nr. 2).

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2009 - L 2 U 53/08
    Die auf Feststellung des Vorliegens eines Arbeitsunfalls gerichtete Klage hat das SG zutreffend nicht als Leistungsklage, sondern als Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) aufgefasst, mit der die gerichtliche Feststellung erreicht werden soll, dass das streitgegenständliche Ereignis ein Arbeitsunfall ist (vgl. BSG SozR 2200 § 551 Nr. 35 S. 67 f.; SozR 4-2700 § 2 Nr. 2 Rn. 4; SozR 4-2700 § 2 Nr. 3 Rn. 4-5; SozR 4-2700 § 8 Nr. 16 Rn. 10).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 45/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2009 - L 2 U 53/08
    Die auf Feststellung des Vorliegens eines Arbeitsunfalls gerichtete Klage hat das SG zutreffend nicht als Leistungsklage, sondern als Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) aufgefasst, mit der die gerichtliche Feststellung erreicht werden soll, dass das streitgegenständliche Ereignis ein Arbeitsunfall ist (vgl. BSG SozR 2200 § 551 Nr. 35 S. 67 f.; SozR 4-2700 § 2 Nr. 2 Rn. 4; SozR 4-2700 § 2 Nr. 3 Rn. 4-5; SozR 4-2700 § 8 Nr. 16 Rn. 10).
  • BSG, 26.06.1958 - 2 RU 281/55
    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2009 - L 2 U 53/08
    Soweit vom BSG eine bestimmte Mindestbeteiligung gefordert wird, um noch tatsächlich von einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung ausgehen zu können, die den beabsichtigten Zweck erreichen kann (BSGE 7, 249; BSG SozR Nr. 25 zu § 542 RVO a.F.; SozR Nr. 24 zu § 548 RVO), ist diese Mindestbeteiligung bezogen auf die betreffende organisatorische Einheit, das Hauptamt, mit einem Anteil von 15/17 eindeutig erfüllt.
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - L 8 U 73/04

    gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2009 - L 2 U 53/08
    Die Rechtsprechung des Senates, dass eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung wie z.B. eine Weihnachtsfeier auch abteilungsweise durchgeführt werden kann, steht in Übereinstimmung mit der des Hessischen Landessozialgerichts (Urteil vom 26.02.2008 - L 3 U 71/06 -, veröffentlicht in jurisweb, Randnr. 18/19) und der des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts (Urteil vom 20.04.2005 - L 8 U 73/04 -, veröffentlicht in jurisweb, Randnr. 32 f.).
  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2009 - L 2 U 53/08
    Die auf Feststellung des Vorliegens eines Arbeitsunfalls gerichtete Klage hat das SG zutreffend nicht als Leistungsklage, sondern als Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) aufgefasst, mit der die gerichtliche Feststellung erreicht werden soll, dass das streitgegenständliche Ereignis ein Arbeitsunfall ist (vgl. BSG SozR 2200 § 551 Nr. 35 S. 67 f.; SozR 4-2700 § 2 Nr. 2 Rn. 4; SozR 4-2700 § 2 Nr. 3 Rn. 4-5; SozR 4-2700 § 8 Nr. 16 Rn. 10).
  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2009 - L 2 U 53/08
    Dieser innere bzw. sachliche Zurechnungszusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der zum Unfall führenden Verrichtung (BSGE 63, 273 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; SozR 3-2200 § 548 Nr. 19; BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10) ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 2 U 16/04 R = SozR 4-2700 § 8 Nr. 10 m.w.N.).
  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2009 - L 2 U 53/08
    Dieser innere bzw. sachliche Zurechnungszusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der zum Unfall führenden Verrichtung (BSGE 63, 273 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; SozR 3-2200 § 548 Nr. 19; BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10) ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 2 U 16/04 R = SozR 4-2700 § 8 Nr. 10 m.w.N.).
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten -

  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 54/88

    Feststellung einer Berufskrankheit vor Eintritt des Leistungsfalls

  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2013 - L 3 U 488/13
    So habe das Landessozialgericht (LSG) Sachsen am 26.02.2009 (L 2 U 53/08) entschieden, dass eine vom Arbeitgeber organisierte Weihnachtsfeier auch dann unter Versicherungsschutz stehe, wenn sie nur von einem Teil einer städtischen Verwaltung veranstaltet werde.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.12.2008 - 2 U 53/08   

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https://dejure.org/2008,31474
OLG Stuttgart, 18.12.2008 - 2 U 53/08 (https://dejure.org/2008,31474)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.12.2008 - 2 U 53/08 (https://dejure.org/2008,31474)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - 2 U 53/08 (https://dejure.org/2008,31474)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Köln, 27.04.2005 - 6 U 179/04

    Keine Verkehrsfähigkeit des aus Drittland importierten Pflanzenschutzmittels bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2008 - 2 U 53/08
    Damit hat der Gesetzgeber eine völlige Neuregelung des Parallelimports vorgenommen, Rechtswirkungen aus früherem Richterrecht beseitigt (vgl. insoweit auch OLG Köln GRUR 2005, 962, 964) und damit ein in sich geschlossenes und stimmiges Regelungssystem getroffen.

    a) Die Zulassungsbestimmungen des PflSchG sind Marktverhaltensregeln im Sinn des § 4 Nr. 11 UWG (OLG Köln GRUR 2005, 962, 964; vgl. auch Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O. § 4, 11.148 [dort zu §§ 11, 20 PflSchG]; Link in Ullmann a.a.O. [Stand: 28.07.2006], § 4 Nr. 11, 164).

  • LG Ravensburg, 13.06.2008 - 8 O 114/07

    Zusatzstoffe für Pflanzenschutzmittel dürfen bei fehlender Aufnahme in die Liste

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2008 - 2 U 53/08
    das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 13.06.2008, Az. 8 O 114/07 KfH2, aufzuheben und die Klage abzuweisen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 13. Juni 2007 - 8 O 114/07 KfH 2 - wird zurückgewiesen.

  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 95/05

    Amlodipin

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2008 - 2 U 53/08
    b) Angesichts des Schutzgutes Gesundheit (§ 1 Nr. 4 PflSchG) handelt es sich auch nicht um einen bloßen Bagatellverstoß im Sinn des § 3 UWG (BGH GRUR 2008, 1014 [Tz. 34] - Amlodipin ).
  • VG Braunschweig, 30.09.2008 - 2 A 184/07

    Parallelimport von Pflanzenschutzmitteln; Parallelimport; Pflanzenschutzmittel;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2008 - 2 U 53/08
    Diese wird festgestellt, wenn das Mittel den gleichen Wirkstoff in vergleichbarer Menge enthält und ansonsten in Zusammensetzung und Beschaffenheit übereinstimmt" (BT-Drs. a.a.O. [S. 7] zu Nummer 6 [§§ 16 c bis 16 g]; vgl. auch VGH Baden-Württemberg U. v. 23.01.2007 - 4 S 1379/04 [juris Tz. 20 bis 22]; VG Köln U. v. 07.02.2008 - 13 K 197/07 [juris Tz. 20]; VG Braunschweig U. v. 30.09.2008 - 2 A 184/07 [juris Tz. 19 f]).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2008 - 2 U 53/08
    Der auf Wiederholungsgefahr gestützte, in die Zukunft gerichtete Unterlassungsanspruch besteht nur, wenn das beanstandete Wettbewerbsverhalten der Beklagten zur Zeit der Begehung wettbewerbswidrig war und ein Anspruch auf der Grundlage der nunmehr geltenden Rechtslage noch gegeben ist (BGHZ 171, 73 [Tz. 12] - Außendienstmitarbeiter ; GRUR 2007, 251 [Tz. 14] - Regenwaldprojekt II ).
  • BGH, 30.11.1995 - I ZR 194/93

    Zulassungsnummer II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2008 - 2 U 53/08
    cc) Damit hätte es dem vorliegenden Produkt, wäre es Pflanzenschutzmittel, mangels Zulassung, Verkehrsfähigkeitsbescheinigung oder jedenfalls in der Übergangszeit gestellten Antrages insoweit an der Verkehrsfähigkeit gefehlt, womit ein Inverkehrbringen rechtswidrig gewesen wäre, weil nach der Gesetzesänderung die Beklagte sich jedenfalls nicht mehr auf die von ihr in Anspruch genommene, angeblich in den Entscheidungen BGH NJW 1995, 137 - Zulassungsnummer I ; NJW-RR 1996, 419 - Zulassungsnummer II und GRUR 2003, 254 - Zulassungsnummer III angelegte Besserstellung hätte berufen können.
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 97/04

    Regenwaldprojekt II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2008 - 2 U 53/08
    Der auf Wiederholungsgefahr gestützte, in die Zukunft gerichtete Unterlassungsanspruch besteht nur, wenn das beanstandete Wettbewerbsverhalten der Beklagten zur Zeit der Begehung wettbewerbswidrig war und ein Anspruch auf der Grundlage der nunmehr geltenden Rechtslage noch gegeben ist (BGHZ 171, 73 [Tz. 12] - Außendienstmitarbeiter ; GRUR 2007, 251 [Tz. 14] - Regenwaldprojekt II ).
  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 241/03

    Prostitutionswerbung und Jugendschutz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2008 - 2 U 53/08
    a) Ein solches ist anzunehmen, wenn die Beteiligten versuchen, gleichartige Dienstleistungen oder Waren innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten den Gegner beeinträchtigen, d.h. in seinem Absatz behindern oder stören kann (BGH NJW 2006, 3490, 3491 - Kontaktanzeigen ; GRUR 2007, 1079 - [Tz. 22] - Bundesdruckerei) .
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2008 - 2 U 53/08
    An dieses gesetzliche Merkmal sind keine hohen Anforderungen zu stellen (BGH GRUR 2004, 877 [juris Tz. 21] - Werbeblocker ; Fezer in Fezer, UWG [2005], § 2, 99; Ernst in Ullmann in jurisPK-UWG [Stand: 28.07.2006], § 2, 22).
  • VG Köln, 07.02.2008 - 13 K 197/07

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2008 - 2 U 53/08
    Diese wird festgestellt, wenn das Mittel den gleichen Wirkstoff in vergleichbarer Menge enthält und ansonsten in Zusammensetzung und Beschaffenheit übereinstimmt" (BT-Drs. a.a.O. [S. 7] zu Nummer 6 [§§ 16 c bis 16 g]; vgl. auch VGH Baden-Württemberg U. v. 23.01.2007 - 4 S 1379/04 [juris Tz. 20 bis 22]; VG Köln U. v. 07.02.2008 - 13 K 197/07 [juris Tz. 20]; VG Braunschweig U. v. 30.09.2008 - 2 A 184/07 [juris Tz. 19 f]).
  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 73/92

    "Zulassungsnummer"; Anbringung der Gebrauchsanleitung auf der Verpackung eines

  • BGH, 14.11.2002 - I ZR 134/00

    Zulassungsnummer III

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05

    Clone-CD

  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2007 - 4 S 1379/04

    Zur Einfuhr, Inverkehrbringen und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach

  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 2/96

    Preisvergleichsliste II - Vergleichende Werbung

  • Drs-Bund, 31.05.2006 - BT-Drs 16/1645
  • OLG Stuttgart, 26.03.2009 - 2 U 87/08

    Wettbewerbsrecht: Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen

    So hat auch der Senat ein Wettbewerbsverhältnis bejaht in Bezug auf Zubehör oder Ergänzungsstoffe, bezüglich denen zwar kein Wettbewerbsverhältnis besteht, welche jedoch im Set mit Hauptstoffen, bezüglich denen ein Wettbewerbsverhältnis vorliegt, erworben zu werden pflegen, da die Zusatzstoffe danach geeignet sind, auch die Entscheidung über den Erwerb der Hauptstoffe maßgeblich mit zu beeinflussen (U. v. 18.12.2008 - 2 U 53/08 [US 7]).
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