Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 06.08.1998 - 2 U 56/98   

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OLG Braunschweig, 06.08.1998 - 2 U 56/98 (https://dejure.org/1998,7097)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06.08.1998 - 2 U 56/98 (https://dejure.org/1998,7097)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06. August 1998 - 2 U 56/98 (https://dejure.org/1998,7097)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • autokaufrecht.info

    Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrages: Bewertung der Gebrauchsvorteile

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 346 BGB; § 433 Abs. 1 BGB; § 440 Abs. 1 BGB; § 92 Abs. 1 ZPO; § 97 Abs. 1 ZPO; § 256 Abs. 1 ZPO; § 287 Abs. 1 ZPO; § 307 Abs. 1 ZPO
    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für einen mangelhaften PKW; Fälligkeit bei Inzahlungnahme des der Wandlung unterliegenden PKWs im Rahmen eines neuen Kaufvertrags; Einheitliche Bewertung von Gebrauchsvorteilen nach richterlichem Schätzungsermessen; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für einen mangelhaften PKW; Fälligkeit bei Inzahlungnahme des der Wandlung unterliegenden PKWs im Rahmen eines neuen Kaufvertrags; Einheitliche Bewertung von Gebrauchsvorteilen nach richterlichem Schätzungsermessen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gebrauchsvorteil bei Diesel-Pkw

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 462 467 346
    Wandelung beim Neuwagenkauf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1586
  • MDR 1998, 1410
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 29.06.1993 - 28 U 288/92

    Gesichtspunkte und Werte für die Bemessung der bei der Wandelung eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.08.1998 - 2 U 56/98
    Der Senat sieht keinen Anlaß, hiervon grundsätzlich oder auch nur für einige Fahrzeugtypen abzuweichen (ebenso OLG Hamm NJW-RR 1994, 375 [OLG Hamm 29.06.1993 - 28 U 288/92] ).
  • BGH, 25.09.1991 - VIII ZR 157/91

    Einseitige Teilerledigungserklärung des Klägers in der Berufungsinstanz -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.08.1998 - 2 U 56/98
    Im Einklang mit dem Bundesgerichtshof (BGH WM 1991, 2009; NJW-RR 1993, 765) legt der Senat dieser im Falle einer einseitigen Teilerledigungserklärung nämlich in ständiger Rechtsprechung (ebenso z.B. OLG Celle MDR 1988, 414 [OLG Celle 10.12.1987 - 16 U 169/86] ; a. A. Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 56. Aufl., Anh. § 3 Rdnr. 49; Zöller/Herget, ZPO, 20. Aufl., § 3 Rdnr. 16 "einseitige Erledigungserklärung" jeweils mit Nachweisen zur Rechtsprechung) den restlichen Wert der Hauptsacheforderung unter Hinzurechnung des auf den erledigten Teil der Klage entfallenden Teils der bisherigen Kosten zugrunde, die im Wege einer Differenzberechnung zu ermitteln sind (BGH a.a.O.).
  • BGH, 09.03.1993 - VI ZR 249/92

    Beschwer bei Teilerledigung und Abweisung der restlichen Hauptsache

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.08.1998 - 2 U 56/98
    Im Einklang mit dem Bundesgerichtshof (BGH WM 1991, 2009; NJW-RR 1993, 765) legt der Senat dieser im Falle einer einseitigen Teilerledigungserklärung nämlich in ständiger Rechtsprechung (ebenso z.B. OLG Celle MDR 1988, 414 [OLG Celle 10.12.1987 - 16 U 169/86] ; a. A. Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 56. Aufl., Anh. § 3 Rdnr. 49; Zöller/Herget, ZPO, 20. Aufl., § 3 Rdnr. 16 "einseitige Erledigungserklärung" jeweils mit Nachweisen zur Rechtsprechung) den restlichen Wert der Hauptsacheforderung unter Hinzurechnung des auf den erledigten Teil der Klage entfallenden Teils der bisherigen Kosten zugrunde, die im Wege einer Differenzberechnung zu ermitteln sind (BGH a.a.O.).
  • OLG Celle, 10.12.1987 - 16 U 169/86
    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.08.1998 - 2 U 56/98
    Im Einklang mit dem Bundesgerichtshof (BGH WM 1991, 2009; NJW-RR 1993, 765) legt der Senat dieser im Falle einer einseitigen Teilerledigungserklärung nämlich in ständiger Rechtsprechung (ebenso z.B. OLG Celle MDR 1988, 414 [OLG Celle 10.12.1987 - 16 U 169/86] ; a. A. Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 56. Aufl., Anh. § 3 Rdnr. 49; Zöller/Herget, ZPO, 20. Aufl., § 3 Rdnr. 16 "einseitige Erledigungserklärung" jeweils mit Nachweisen zur Rechtsprechung) den restlichen Wert der Hauptsacheforderung unter Hinzurechnung des auf den erledigten Teil der Klage entfallenden Teils der bisherigen Kosten zugrunde, die im Wege einer Differenzberechnung zu ermitteln sind (BGH a.a.O.).
  • OLG Oldenburg, 28.10.2005 - 6 U 155/05

    Informationspflicht des Verkäufersüber das tatsächliche Alter des Fahrzeugs bei

    Der Senat bemisst die Nutzungsvorteile in Anlehnung an die bisherige Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Braunschweig, NJW-RR 1998, 1586, 1587; OLG Karlsruhe, NJW 2003, 1950, 1951; Palandt-Heinrichs, BGB, § 346 Rdn. 10 m.w.N.) mit 0, 5 % des gezahlten Kaufpreises je gefahrene 1.000 km.
  • OLG Köln, 16.07.2002 - 15 U 30/02

    Bindung des Leasinggebers an Angaben des Lieferanten

    Hinsichtlich der der Klägerin zustehenden Nutzungsentschädigung folgt der Senat der gefestigten Rechtsprechung, die die Nutzungsentschädigung nach einem prozentualen Anteil pro angefangener gefahrener 1.000 km bemisst und dabei zur Anwendung eines Prozentsatzes von 0, 67% für den Regelfall tendiert (OLG Braunschweig OLGR 1998, 274 ff.; Engel/Paul a. a. O. s. 167; Reinking/Eggert a. a. O. Rn 816 - 820 m. w. N.) und hiervon nur in Ausnahmefällen, insbesondere bei zu erwartender relativ hoher Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges, die hier auch nach dem Vortrag der Beklagten nicht angenommen werden kann, in Richtung eines Prozentsatzes von 0, 5% abweicht (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1999, 702 f).
  • LG Braunschweig, 17.09.2004 - 4 O 1240/04

    Kfz-Kauf: Maximale Lagerdauer für ein als Lagerfahrzeug bezeichnetes Neufahrzeug

    Soweit in der Rechtsprechung unterschiedliche Ansichten zur Bemessung des Gebrauchsvorteils vertreten werden, folgt das Gericht der Ansicht, dass ein Vergütungssatz von 0, 67 % des Bruttokaufpreises je angefangene 1.000 km angemessen sind (OLG Braunschweig vom 06.08.1998, OLGR 1998, 274, OLG Koblenz, Urteil vom 27.06.1996, MDR 1996, 1125).
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Rechtsprechung
   BSG, 27.03.1998 - B 2 U 56/98 B   

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https://dejure.org/1998,9465
BSG, 27.03.1998 - B 2 U 56/98 B (https://dejure.org/1998,9465)
BSG, Entscheidung vom 27.03.1998 - B 2 U 56/98 B (https://dejure.org/1998,9465)
BSG, Entscheidung vom 27. März 1998 - B 2 U 56/98 B (https://dejure.org/1998,9465)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mangelnde Begründung (schlüssige Darlegung) der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegeung des Beruhens eines angefochtenen Urteils auf der angeblichen Abweichung von einer konkreten Rechtsfrage - Bezeichnung des zu berücksichtigenden abstrakten Rechtssatzes - ...

  • Judicialis

    SGG § 160 Abs 2; ; SGG § 160a Abs 2 Satz 3

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2, § 160a Abs. 2 S. 3
    Bezeichnung der Abweichung iS. von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 27.03.1998 - B 2 U 56/98 B
    Eine Abweichung ist nicht bereits dann hinreichend bezeichnet, wenn vorgetragen wird, das Urteil des LSG entspreche nicht den vom BSG aufgestellten Kriterien, sondern erst dann, wenn dargetan wird, das LSG habe diesen Kriterien widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe entwickelt (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67).
  • LSG Schleswig-Holstein, 05.11.1997 - L 8 U 69/97

    Jagdreise eines Unternehmers nicht unfallversichert

    HVBG HVBG-Info 18/1998 vom 03.07.1998, S. 1678 - 1686, DOK 371.4/017 Jagdreise eines Unternehmers nicht unfallversichert - Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 05.11.1997 - L 8 U 69/97 - mit Folgeentscheidung in Form des BSG-Beschlusses vom 27.03.1998 - B 2 U 56/98 B Jagdreise eines Unternehmers nicht unfallversichert (§ 548 Abs. 1 Satz 1 RVO = § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII); hier: Rechtskräftiges.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 06.05.1999 - 2 U 56/1998   

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https://dejure.org/1999,18935
OLG Bremen, 06.05.1999 - 2 U 56/1998 (https://dejure.org/1999,18935)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06.05.1999 - 2 U 56/1998 (https://dejure.org/1999,18935)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06. Mai 1999 - 2 U 56/1998 (https://dejure.org/1999,18935)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zahlungsanspruch eines stillen Gesellschafters nach Auflösung der Gesellschaft; Auflösung einer atypischen stillen Gesellschaft in Folge einer Ehescheidung; Abgrenzung eines stillen Gesellschafters von einem Kommanditisten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 1999, 1155
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

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Rechtsprechung
   LSG Saarland, 14.09.1999 - L 2 U 56/98   

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https://dejure.org/1999,41917
LSG Saarland, 14.09.1999 - L 2 U 56/98 (https://dejure.org/1999,41917)
LSG Saarland, Entscheidung vom 14.09.1999 - L 2 U 56/98 (https://dejure.org/1999,41917)
LSG Saarland, Entscheidung vom 14. September 1999 - L 2 U 56/98 (https://dejure.org/1999,41917)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 97/85

    Arbeitslosenhilfe - Soldat auf Zeit - Übergangsgebührnisse - Gleichstellung von

    Auszug aus LSG Saarland, 14.09.1999 - L 2 U 56/98
    So muß sich der frühere Soldat auf Zeit auf die Übergangsgebührnisse lediglich ein Einkommen anrechnen lassen, das er aus einer weiteren Verwendung im öffentlichen Dienst bezieht (Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 26.11.1986 - 7 RAr 97/85).
  • VG Freiburg, 25.09.2008 - 4 K 701/08

    Ermäßigung des Versorgungsbeitrags zum Rechtsanwaltsversorgungswerk bei Beamten

    Der Alimentationscharakter einer Leistung wie bei den Bezügen von Beamten oder Soldaten steht daher der Anerkennung als Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung nicht entgegen ( so LSG Saarland, Urteil vom 14.09.1999 - L 2 U 56/98 -, m.w.N.; vgl. auch Seewald, in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, Stand: April 2008, Bd. 1, § 14 SGB IV RdNr. 4 ).
  • LSG Thüringen, 06.06.2001 - L 1 U 318/00

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsgeld - Berechnung -

    Ausgehend von der Gesetzessystematik ist die Berechnung des Übergangsgeldes in der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 47 Abs. 1 SGB 7 iVm § 47 Abs. 1 und Abs. 2 SGB 5 vorzunehmen und nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst a SGB 7 davon ein Betrag in Höhe von 75 vH zu berechnen (vgl LSG Saarbrücken vom 14.9.1999 - L 2 U 56/98 = HVBG-INFO 2000, 941).
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