Rechtsprechung
OLG Koblenz, 12.06.2012 - 2 U 561/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung neuen Parteivorbringens in der Berufungsinstanz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 314; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ZPO § 533
Berücksichtigung neuen Parteivorbringens in der Berufungsinstanz - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Klageänderung im Berufungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 07.04.2011 - 3 O 393/10
- OLG Koblenz, 12.06.2012 - 2 U 561/11
- OLG Koblenz, 13.07.2012 - 2 U 561/11
Papierfundstellen
- BauR 2012, 1838
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Saarbrücken, 15.11.2017 - 1 U 127/16
Vertrag über den Erwerb und den Einbau einer Vollholzküche: Rechtliche …
Soweit diese Ausführungen des Landgerichts Tatsachen berühren, ist eine Bindung nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO aber schon deshalb nicht gegeben, weil die Klägerin den widersprechenden Berufungsvortrag der Beklagten zur Behebbarkeit des Mangels redlicherweise nicht bestritten hat (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 12.6.2012 - 2 U 561/11, bei Juris Rn. 21). - OLG Koblenz, 10.04.2013 - 3 U 1493/12
Verkehrssicherungspflichtverletzung: Sturzunfall eines Kunden auf feuchtem …
Stellt das Landgericht in seinem erstinstanzlichen Urteil fest, dass unstreitig Schmutzmatten ausgelegt waren (LU 5) und wird diese Feststellung nicht durch einen Tatbestandsberichtigungsantrag beanstandet, entfalten diese Feststellungen gemäß § 314 ZPO Tatbestandswirkung, auch wenn sich diese Ausführungen in den Entscheidungsgründen des Urteils befinden (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 26.09.2012 - 2 U 1127/11; Hinweisbeschluss vom 12.06.2012 - 2 U 561/11 - BauR 2012, 1838, IBR 2012 online Leitsatz). - OLG Koblenz, 27.03.2014 - 3 U 944/13
Selbstvornahmerecht beim Bauvertrag: Kostenvorschussanspruch bei abgelaufener …
Die Beklagte ist mit diesem (bestrittenen) Vortrag gemäß § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO im Berufungsverfahren ausgeschlossen, weil sie dieses Verteidigungsvorbringen im ersten Rechtszug nicht ohne Nachlässigkeit geltend gemacht hat (vgl. OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 26.09.2012 - 2 U 1127/11 - Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 12.06.2012 - 2 U 561/11 - IBR 2012 online; Beschluss vom 12.06.2012 - 2 U 561/11 - BauR 2012, 1838).
- OLG Koblenz, 05.11.2013 - 3 U 421/13
Tierhalterhaftung: Realisierung einer spezifischen Tiergefahr; gesetzlicher …
Hinzu kommt, dass der Beklagte seinen Jagdhund nach den nicht mit einem Tatbestandberichtigungsantrag angegriffenen tatbestandlichen Feststellungen des Landgerichts kurz vor der Kurve aus dem PKW gelassen hatte und diesem im Abstand von etwa 20 bis 40 Metern folgte (vgl. zur Tatbestandwirkung des erstinstanzlichen Urteils OLG Koblenz, Beschluss vom 12.06.2012 - 2 U 561/11 - BauR 2012, 1838; Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 26.09.2012 2 U 1127/11; Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 08.01.2013 - 3 U 731/12 - BauR 2013, 826 f. = ZfS 2013, 500 ff.). - OLG Koblenz, 03.02.2014 - 3 U 944/13
Gewährleistung beim Bauvertrag: Selbstvornahmerecht des Auftraggebers nach Ablauf …
Die Beklagte ist mit diesem (bestrittenen) Vortrag gemäß § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO im Berufungsverfahren ausgeschlossen, weil sie dieses Verteidigungsvorbringen im ersten Rechtszug nicht ohne Nachlässigkeit geltend gemacht hat (vgl. OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 26.09.2012 - 2 U 1127/11 - Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 12.06.2012 - 2 U 561/11 - IBR 2012 online; Beschluss vom 12.06.2012 - 2 U 561/11 - BauR 2012, 1838). - OLG Koblenz, 20.02.2014 - 3 U 1396/13
Berufungsverfahren: Präklusion von Einwendungen gegen den Tatbestand des …
Trägt eine Partei im Berufungsverfahren vor, das erstinstanzliche Urteil entspreche nicht den gesetzlichen Formvorschriften, da es erst unter Heranziehung der Entscheidungsgründe verständlich sei und der Tatbestand des Urteils Auslassungen enthalte, ist sie mit diesen Einwänden ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung bzw. Urteilsergänzung gestellt hat (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Juni 2012, 2 U 561/11, BauR 2012, 1838;… Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 8. Januar 2013, 3 U 731/12, ZfSch 2013, 500 ff., juris Rn. 24).Der Beklagte ist im Hinblick auf § 320 und § 321 ZPO mit diesen Einwänden ausgeschlossen, da er nicht innerhalb der dort genannten Fristen einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung bzw. Urteilsergänzung beantragt hat (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 12.06.2012 - 2 U 561/11 - BauR 2012, 1838;… Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 08.01.2013 - 3 U 731/12 - ZfS 2013, 500 ff. Juris Rn. 24).
- OLG Koblenz, 08.01.2013 - 3 U 731/12
Sturz eines Arbeitnehmers vom Dach eines Bauvorhabens: Haftungsfreistellung des …
Wendet eine Partei ein, das erstinstanzliche Gericht habe zu Unrecht eine Tatsache als unstreitig behandelt, ist sie im Hinblick auf die Tatbestandswirkung des Urteils an diese Feststellungen gebunden, wenn sie keinen Tatbestandsberichtigungsantrag gestellt hat (vgl. hierzu OLG Koblenz, 12. Juni 2012, 2 U 561/11, BauR 2012, 1838).Der Senat hat gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO die vom Landgericht festgestellten Tatsachen seiner Entscheidung zugrunde zu legen (vgl. im Übrigen zur Frage, inwieweit eine Partei, die keinen Tatbestandsberichtigungsantrag gestellt hat, in zweiter Instanz abweichend vortragen kann, OLG Koblenz Beschluss vom 12.06.2012 - 2 U 561/11 - BauR 2012, 1838).
- OLG Koblenz, 24.01.2013 - 3 U 846/12
Mängelhaftung beim Kfz-Kaufvertrag: Arglisthaftung wegen Verschweigens …
Der Senat hat gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO die vom Landgericht festgestellten Tatsachen seiner Entscheidung zugrunde zu legen (vgl. im Übrigen zur Frage, inwieweit eine Partei, die keinen Tatbestandsberichtigungsantrag gestellt hat, in zweiter Instanz abweichend vortragen kann, OLG Koblenz Beschluss vom 12.06.2012 - 2 U 561/11 - BauR 2012, 1838). - OLG Koblenz, 27.05.2013 - 3 U 1153/12
Erneuerbare Energien: Monatliche Rechnungen eines Energie einspeisenden …
Wendet eine Partei ein, das erstinstanzliche Gericht habe zu Unrecht eine Tatsache als unstreitig behandelt, ist sie im Hinblick auf die Tatbestandswirkung des Urteils an diese Feststellungen gebunden, wenn sie keinen Tatbestandsberichtigungsantrag gestellt hat (vgl. hierzu OLG Koblenz, Beschluss vom 08.01.2013 - 3 U 731/12; Beschluss vom 12.06.2012 - 2 U 561/11 - BauR 2012, 1838).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 13.07.2012 - 2 U 561/11 |
Volltextveröffentlichung
- ibr-online
Verfahrensrecht - Hilfsweise Begründung des Klagevortrags: unzulässige Änderung?
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 07.04.2011 - 3 O 393/10
- OLG Koblenz, 12.06.2012 - 2 U 561/11
- OLG Koblenz, 13.07.2012 - 2 U 561/11