Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 13.07.2012

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.06.2012 - 2 U 561/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21426
OLG Koblenz, 12.06.2012 - 2 U 561/11 (https://dejure.org/2012,21426)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.06.2012 - 2 U 561/11 (https://dejure.org/2012,21426)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - 2 U 561/11 (https://dejure.org/2012,21426)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,21426) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung neuen Parteivorbringens in der Berufungsinstanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 314; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ZPO § 533
    Berücksichtigung neuen Parteivorbringens in der Berufungsinstanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Klageänderung im Berufungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1838
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Saarbrücken, 15.11.2017 - 1 U 127/16

    Vertrag über den Erwerb und den Einbau einer Vollholzküche: Rechtliche

    Soweit diese Ausführungen des Landgerichts Tatsachen berühren, ist eine Bindung nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO aber schon deshalb nicht gegeben, weil die Klägerin den widersprechenden Berufungsvortrag der Beklagten zur Behebbarkeit des Mangels redlicherweise nicht bestritten hat (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 12.6.2012 - 2 U 561/11, bei Juris Rn. 21).
  • OLG Koblenz, 10.04.2013 - 3 U 1493/12

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Sturzunfall eines Kunden auf feuchtem

    Stellt das Landgericht in seinem erstinstanzlichen Urteil fest, dass unstreitig Schmutzmatten ausgelegt waren (LU 5) und wird diese Feststellung nicht durch einen Tatbestandsberichtigungsantrag beanstandet, entfalten diese Feststellungen gemäß § 314 ZPO Tatbestandswirkung, auch wenn sich diese Ausführungen in den Entscheidungsgründen des Urteils befinden (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 26.09.2012 - 2 U 1127/11; Hinweisbeschluss vom 12.06.2012 - 2 U 561/11 - BauR 2012, 1838, IBR 2012 online Leitsatz).
  • OLG Koblenz, 27.03.2014 - 3 U 944/13

    Selbstvornahmerecht beim Bauvertrag: Kostenvorschussanspruch bei abgelaufener

    Die Beklagte ist mit diesem (bestrittenen) Vortrag gemäß § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO im Berufungsverfahren ausgeschlossen, weil sie dieses Verteidigungsvorbringen im ersten Rechtszug nicht ohne Nachlässigkeit geltend gemacht hat (vgl. OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 26.09.2012 - 2 U 1127/11 - Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 12.06.2012 - 2 U 561/11 - IBR 2012 online; Beschluss vom 12.06.2012 - 2 U 561/11 - BauR 2012, 1838).
  • OLG Koblenz, 05.11.2013 - 3 U 421/13

    Tierhalterhaftung: Realisierung einer spezifischen Tiergefahr; gesetzlicher

    Hinzu kommt, dass der Beklagte seinen Jagdhund nach den nicht mit einem Tatbestandberichtigungsantrag angegriffenen tatbestandlichen Feststellungen des Landgerichts kurz vor der Kurve aus dem PKW gelassen hatte und diesem im Abstand von etwa 20 bis 40 Metern folgte (vgl. zur Tatbestandwirkung des erstinstanzlichen Urteils OLG Koblenz, Beschluss vom 12.06.2012 - 2 U 561/11 - BauR 2012, 1838; Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 26.09.2012 2 U 1127/11; Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 08.01.2013 - 3 U 731/12 - BauR 2013, 826 f. = ZfS 2013, 500 ff.).
  • OLG Koblenz, 03.02.2014 - 3 U 944/13

    Gewährleistung beim Bauvertrag: Selbstvornahmerecht des Auftraggebers nach Ablauf

    Die Beklagte ist mit diesem (bestrittenen) Vortrag gemäß § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO im Berufungsverfahren ausgeschlossen, weil sie dieses Verteidigungsvorbringen im ersten Rechtszug nicht ohne Nachlässigkeit geltend gemacht hat (vgl. OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 26.09.2012 - 2 U 1127/11 - Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 12.06.2012 - 2 U 561/11 - IBR 2012 online; Beschluss vom 12.06.2012 - 2 U 561/11 - BauR 2012, 1838).
  • OLG Koblenz, 20.02.2014 - 3 U 1396/13

    Berufungsverfahren: Präklusion von Einwendungen gegen den Tatbestand des

    Trägt eine Partei im Berufungsverfahren vor, das erstinstanzliche Urteil entspreche nicht den gesetzlichen Formvorschriften, da es erst unter Heranziehung der Entscheidungsgründe verständlich sei und der Tatbestand des Urteils Auslassungen enthalte, ist sie mit diesen Einwänden ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung bzw. Urteilsergänzung gestellt hat (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Juni 2012, 2 U 561/11, BauR 2012, 1838; Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 8. Januar 2013, 3 U 731/12, ZfSch 2013, 500 ff., juris Rn. 24).

    Der Beklagte ist im Hinblick auf § 320 und § 321 ZPO mit diesen Einwänden ausgeschlossen, da er nicht innerhalb der dort genannten Fristen einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung bzw. Urteilsergänzung beantragt hat (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 12.06.2012 - 2 U 561/11 - BauR 2012, 1838; Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 08.01.2013 - 3 U 731/12 - ZfS 2013, 500 ff. Juris Rn. 24).

  • OLG Koblenz, 08.01.2013 - 3 U 731/12

    Sturz eines Arbeitnehmers vom Dach eines Bauvorhabens: Haftungsfreistellung des

    Wendet eine Partei ein, das erstinstanzliche Gericht habe zu Unrecht eine Tatsache als unstreitig behandelt, ist sie im Hinblick auf die Tatbestandswirkung des Urteils an diese Feststellungen gebunden, wenn sie keinen Tatbestandsberichtigungsantrag gestellt hat (vgl. hierzu OLG Koblenz, 12. Juni 2012, 2 U 561/11, BauR 2012, 1838).

    Der Senat hat gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO die vom Landgericht festgestellten Tatsachen seiner Entscheidung zugrunde zu legen (vgl. im Übrigen zur Frage, inwieweit eine Partei, die keinen Tatbestandsberichtigungsantrag gestellt hat, in zweiter Instanz abweichend vortragen kann, OLG Koblenz Beschluss vom 12.06.2012 - 2 U 561/11 - BauR 2012, 1838).

  • OLG Koblenz, 24.01.2013 - 3 U 846/12

    Mängelhaftung beim Kfz-Kaufvertrag: Arglisthaftung wegen Verschweigens

    Der Senat hat gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO die vom Landgericht festgestellten Tatsachen seiner Entscheidung zugrunde zu legen (vgl. im Übrigen zur Frage, inwieweit eine Partei, die keinen Tatbestandsberichtigungsantrag gestellt hat, in zweiter Instanz abweichend vortragen kann, OLG Koblenz Beschluss vom 12.06.2012 - 2 U 561/11 - BauR 2012, 1838).
  • OLG Koblenz, 27.05.2013 - 3 U 1153/12

    Erneuerbare Energien: Monatliche Rechnungen eines Energie einspeisenden

    Wendet eine Partei ein, das erstinstanzliche Gericht habe zu Unrecht eine Tatsache als unstreitig behandelt, ist sie im Hinblick auf die Tatbestandswirkung des Urteils an diese Feststellungen gebunden, wenn sie keinen Tatbestandsberichtigungsantrag gestellt hat (vgl. hierzu OLG Koblenz, Beschluss vom 08.01.2013 - 3 U 731/12; Beschluss vom 12.06.2012 - 2 U 561/11 - BauR 2012, 1838).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.07.2012 - 2 U 561/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21737
OLG Koblenz, 13.07.2012 - 2 U 561/11 (https://dejure.org/2012,21737)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.07.2012 - 2 U 561/11 (https://dejure.org/2012,21737)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Juli 2012 - 2 U 561/11 (https://dejure.org/2012,21737)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,21737) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Hilfsweise Begründung des Klagevortrags: unzulässige Änderung?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht