Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 01.08.2002

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 06.02.2003 - 2 U 57/02   

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https://dejure.org/2003,13469
OLG Bremen, 06.02.2003 - 2 U 57/02 (https://dejure.org/2003,13469)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06.02.2003 - 2 U 57/02 (https://dejure.org/2003,13469)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 2 U 57/02 (https://dejure.org/2003,13469)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrige Werbung; Informationsverpflichtungen gewerbsmäßiger Telekommunikationsleistungsanbieter; Bestehen der Klagebefugnis; Erforderlichkeit einer bestimmten Anzahl von Gewerbetreibenden; Berücksichtigung von Unternehmen mit unterschiedlichem Abnehmerkreis

  • Judicialis

    UWG § 16 Abs. 2 Nr. 2; ; Unterlassungsklageverordnung § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 31.08.2001 - BT-Drs 14/6857
    Auszug aus OLG Bremen, 06.02.2003 - 2 U 57/02
    Die Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes ergibt sich nicht schon allein aus der Tatsache, dass er in § 1 der Unterlassungsklageverordnung aufgeführt ist, weil der Gesetzgeber den Wettbewerbsverbänden allenfalls einen durch den Inhalt des § 13 Abs. 7 UWG, § 13 Abs. 5 Satz 2 des Unterlassungsklagengesetzes umschriebenen Auskunftsanspruch verschaffen wollte (BT-Drucks. 14/6857 und 14/7052).

    Vielmehr beschränkt sich die Bedeutung des § 1 Nr. 9 UKlaV darauf, dem Beklagten unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 UKlaG allenfalls einen "Auskunftsanspruch" in dem dort gezogenen Rahmen zu verleihen (so auch Nr. 145 der Stellungnahme des Bundesrates, ihr folgend die Gegenäußerung der Bundesregierung sowie die Begründung zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages [BT-Drucks.14/6857 S 39/40 und 70; 14/7052 S. 209]) .

  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 79/94

    Preisrätselgewinnauslobung III - Getarnte Werbung; Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Bremen, 06.02.2003 - 2 U 57/02
    Maßgeblich ist somit ein (abstraktes) Wettbewerbsverhältnis, dessen Beeinträchtigung durch die beanstandete Werbemaßnahme mit - einer wenn auch nur geringen - Wahrscheinlichkeit in Betracht kommen kann und welche für das betroffene Mitgliedsunternehmen nicht unbedeutend ist (so wörtlich BGH, Urteil vom 11. Juli 1996 - I ZR 79/94 - "Preisrätselgewinnauslobung III" - WRP 1996, 1034, 1036 = GRUR 1996, 804, 805 = NJW 1996, 3276, 3277).
  • BGH, 20.05.1999 - I ZR 66/97

    Wir dürfen nicht feiern

    Auszug aus OLG Bremen, 06.02.2003 - 2 U 57/02
    Zum einen hat der Bundesgerichtshof in dem zwischen dem Beklagten und dem Media Markt München ergangenen Urteil vom 20. Mai 1999 - I ZR 66/97 - WRP 1999, 1163 = GRUR 1999, 1116 = NJW 2000, 73 festgestellt, dass der Beklagte seinerzeit über die erforderlichen personellen, sachlichen und finanziellen Voraussetzungen verfügte, die es ihm erlaubten, seinen satzungsgemäßen Aufgaben nachzukommen, und die Klägerin hat keine Tatsachen vorgetragen, die den Schluss rechtfertigen, dass sich diese Verhältnisse inzwischen geändert haben.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 01.08.2002 - 2 U 57/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8965
OLG Celle, 01.08.2002 - 2 U 57/02 (https://dejure.org/2002,8965)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.08.2002 - 2 U 57/02 (https://dejure.org/2002,8965)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. August 2002 - 2 U 57/02 (https://dejure.org/2002,8965)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • uni-erlangen.de

    § 513 I ZPO
    Auslegungsrüge kein Berufungsgrund

  • rechtsportal.de

    ZPO (ab 1.1.2002) § 513 Abs. 1 § 286
    Überprüfung der Auslegung einer Urkunde durch das Berufungsgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus OLG Celle, 01.08.2002 - 2 U 57/02
    Ob die erstinstanzliche Auslegung fehlerfrei ist, überprüft der Senat wegen der Verweisung auf § 546 ZPO wie ein Revisionsgericht nur insoweit, als es um gesetzliche Auslegungsregeln, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften geht (vgl. BGH, NJW 1992, 1967 ).
  • OLG Frankfurt, 31.08.2018 - 13 U 191/16

    Bauvertrag: Schadensersatzanspruch statt der Leistung (kleiner Schadensersatz),

    Im Hinblick auf die an § 286 Abs. 1 ZPO zu messende Beweiswürdigung hat das Berufungsgericht die tatsächlichen Grundlagen und deren Bewertung durch das erstinstanzliche Gericht in erster Linie darauf zu überprüfen, ob die Begründung der Entscheidung die gesetzlichen Auslegungsregeln, die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet (OLG Celle, Beschluss v. 01.08.2002, 2 U 57/02, juris Rn. 2; KG, Urt. v. 03.11.2003, 22 U 136/03, juris Rn. 7) und nicht unvollständig oder in sich widersprüchlich ist (OLG Frankfurt, Urt. v. 13.03.2017, 4 U 158/16, juris Rn. 14).
  • OLG Braunschweig, 08.10.2003 - 3 U 69/03

    Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsprämien; Kapitalbildende

    Nur bei der Ausübung des damit eröffneten Ermessens ist der Treuhänder frei, so wie nach dem neuen Berufungsrecht oder dem Verfahren nach dem Gesetz der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Instanzgerichte/Tatgerichte bei der Auslegung von Willenserklärungen auch (OLG Celle, Beschluss v. 01.08.2002 ­ 2 U 57/02 = NdsRechtspfl. 2003, 7, 8; Rimmelspacher, NJW 2002, 1897, 1899; Meyer-Holz, in Keidel-Kuntze-Winkler, FGG-Kommentar, 15. Aufl., § 27 Rn. 49).
  • OLG Frankfurt, 18.07.2018 - 13 U 236/16

    Kosten der wirkungslosen Anschlussberufung bei Zurückweisung nach § 522 Abs. 2

    Im Hinblick auf die an § 286 Abs. 1 ZPO zu messende Beweiswürdigung hat das Berufungsgericht die tatsächlichen Grundlagen und deren Bewertung durch das erstinstanzliche Gericht in erster Linie darauf zu überprüfen, ob die Begründung der Entscheidung die gesetzlichen Auslegungsregeln, die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet (OLG Celle, Beschluss vom 1.8.2002, 2 U 57/02, juris Rn. 2; KG, Urt. vom 3.11.2003, 22 U 136/03, juris Rn. 7) und nicht unvollständig oder in sich widersprüchlich ist (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.3.2017, 4 U 158/16, juris Rn. 14).
  • OLG Stuttgart, 05.06.2019 - 3 U 92/19

    Anspruch auf Maklerlohn nach Abschluss eines Kaufvertrags mit hinausgeschobener

    Im Hinblick auf die an § 286 Abs. 1 ZPO zu messende Beweiswürdigung hat das Berufungsgericht die tatsächlichen Grundlagen und deren Bewertung durch das erstinstanzliche Gericht in erster Linie darauf zu überprüfen, ob die Begründung der Entscheidung die gesetzlichen Auslegungsregeln, die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet (OLG Celle, Beschluss vom 1.8.2002, 2 U 57/02, juris Rn. 2; KG, Urt. vom 3.11.2003, 22 U 136/03, juris Rn. 7) und nicht unvollständig oder in sich widersprüchlich ist (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.3.2017, 4 U 158/16, juris Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 25.03.2019 - 13 U 213/17

    Kein Schadenersatz für Sturz eines Artisten vom "Todesrad"

    Im Hinblick auf die an § 286 Abs. 1 ZPO zu messende Beweiswürdigung hat das Berufungsgericht die tatsächlichen Grundlagen und deren Bewertung durch das erstinstanzliche Gericht in erster Linie darauf zu überprüfen, ob die Begründung der Entscheidung die gesetzlichen Auslegungsregeln, die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet (OLG Celle, Beschluss v. 1.8.2002, 2 U 57/02; KG, Urt. v. 3.11.2003, 22 U 136/03, juris) und nicht unvollständig oder in sich widersprüchlich ist ( OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 13.3.2017, 4 U 158/16 , juris).
  • OLG Stuttgart, 21.01.2004 - 4 U 171/03

    Gewinnzusage: Zustellung einer Gewinnanforderung mit Auswahlrecht; Überprüfung

    Eine Auslegung, die den genannten Kriterien gerecht wird und auf einer vertretbaren Gewichtung beruht, bedeutet ungeachtet der Möglichkeit anderer Auslegungen keine Rechtsverletzung im Sinne eines Rechtsanwendungsfehlers (OLG Celle, Beschluss vom 01.08.2002, 2 U 57/02, OLGR Celle 2002, 238; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.06.2003, 17 U 224/02, OLGR Karlsruhe 2003, 507; KG, Beschluss vom 10.11.2003, 22 U 216/03; OLG München, Urteil vom 30.04.2003, 21 U 4591/02, OLGR München 2003, 310 [311]; OLG München, Urteil vom 09.04.2003, 21 U 2999/02, OLGR München 2003, 393; Gehrlein MDR 2003, 421 [426]).
  • OLG Frankfurt, 22.11.2019 - 13 U 144/16

    Frachtführerhaftung: Übernahme nach § 425 HGB bei Einlegen in einen Spind zur

    Im Hinblick auf die an § 286 Abs. 1 ZPO zu messende Beweiswürdigung hat das Berufungsgericht die tatsächlichen Grundlagen und deren Bewertung durch das erstinstanzliche Gericht in erster Linie darauf zu überprüfen, ob die Begründung der Entscheidung die gesetzlichen Auslegungsregeln, die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet (OLG Celle, Beschluss v. 1.8.2002, 2 U 57/02, juris Rn. 2; KG, Urt. v. 3.11.2003, 22 U 136/03, juris Rn. 7) und nicht unvollständig oder in sich widersprüchlich ist ( OLG Frankfurt, Urt. v. 13.3.2017, 4 U 158/16 , juris Rn. 14 ).
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