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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 04.09.2018 - 2 U 58/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,29159
OLG Oldenburg, 04.09.2018 - 2 U 58/18 (https://dejure.org/2018,29159)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04.09.2018 - 2 U 58/18 (https://dejure.org/2018,29159)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04. September 2018 - 2 U 58/18 (https://dejure.org/2018,29159)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 633 ; EUV 305/2011

  • rechtsportal.de

    BGB § 633 ; EUV 305/2011
    Mangelhaftigkeit von Fenstern und Rollläden wegen Fehlens der CE-Kennzeichnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind Fenster und Rollläden ohne CE-Kennzeichnung mangelhaft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fehlende CE-Kennzeichnung an Fenstern und Rollläden als mangelhafte Leistung

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Fenster und Rolläden ohne CE-Kennzeichnung! Mangel?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fehlende CE-Kennzeichnung an Fenstern und Rollläden als mangelhafte Leistung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Baustoffe ohne CE-Kennzeichnung mangelhaft?

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Baustoffe ohne CE-Kennzeichnung mangelhaft?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Fehlende CE-Kennzeichnung ist per se kein Sachmangel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fehlende CE-Kennzeichnung begründet allein keine Mangelhaftigkeit - CE-Kennzeichnung bietet keine Gewähr für Einhaltung deutscher Sicherheitsanforderungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sind Fenster und Rolläden ohne CE-Kennzeichnung mangelhaft? (IBR 2018, 622)

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Kein Mangel wegen Fehlens einer CE-Kennzeihnung - Anmerkung zum Urteil des OLG Oldenburg vom 04.09.2018" von RA Thomas Ziegler, original erschienen in: NJW 2019, 863 - 867.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 863
  • NZBau 2019, 302
  • NZM 2020, 252
  • BauR 2019, 521
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 301/13

    Werkvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten ohne Abnahme

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.09.2018 - 2 U 58/18
    Grundsätzlich kann der Besteller zwar Mängelrechte nur nach einer Abnahme geltend machen (vgl. BGH, Urteile vom 19. Januar 2017 - VII ZR 301/13, VII ZR 235/15 und VII ZR 193/15 - juris).

    Voraussetzung für ein Abrechnungsverhältnis im Falle eines Vorschussverlangens ist, dass der Besteller den (Nach-)Erfüllungsanspruch nicht mehr mit Erfolg geltend machen kann (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - VII ZR 301/13 -, juris Rn. 46), weil dann nur noch auf Geld gerichtete Ansprüche in Betracht kommen (BGH a.a.O. Rn.48).

    Zum einen kann ein solches Abrechnungsverhältnis entstehen, wenn der den Vorschuss zur Mangelbeseitigung begehrende Besteller ausdrücklich oder konkludent zum Ausdruck bringt, unter keinen Umständen mehr mit dem Unternehmer, der ihm das Werk als fertiggestellt zur Abnahme angeboten hat, zusammenarbeiten zu wollen, also endgültig und ernsthaft eine (Nach-)Erfüllung durch ihn ablehnt, selbst für den Fall, dass die Selbstvornahme nicht zu einer mangelfreien Herstellung des Werks führt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - VII ZR 301/13 -, juris Rn. 47).

  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 235/15

    Bauvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten vor Abnahme der Werkleistung nach

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.09.2018 - 2 U 58/18
    Grundsätzlich kann der Besteller zwar Mängelrechte nur nach einer Abnahme geltend machen (vgl. BGH, Urteile vom 19. Januar 2017 - VII ZR 301/13, VII ZR 235/15 und VII ZR 193/15 - juris).

    (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - VII ZR 235/15 - juris Rn.45).

  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17

    Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.09.2018 - 2 U 58/18
    Nachdem das Landgericht übersehen hat, dass nach der Rechtsprechungsänderung des Bundesgerichtshofes Schadensersatz nicht mehr auf der Grundlage fiktiver Mängelbeseitigungskosten berechnet werden kann (vgl. BGH, NJW 2018, 1463ff), machen die Kläger nach Hinweis des Senats nunmehr zulässigerweise einen Anspruch auf Vorschuss der Kosten für die Mängelbeseitigung gem. der §§ 634 Nr. 2, 637 Abs. 1 und 3 BGB geltend (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17 -, juris Rn.53f).

    Es war ihnen zwar eröffnet, ihre Klage auf einen Vorschussanspruch umzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17 -, juris Rn. 48ff).

  • OLG München, 18.09.2002 - 27 U 1011/01

    Zulässigkeit des durch den Verwalter mit Ermächtigung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.09.2018 - 2 U 58/18
    Trotz des im Grunde fehlenden vollstreckungsfähigen Inhalts könnte aus dem Urteil die Vollstreckung insoweit betrieben werden, als erst die Vorlage eines für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils das Vollstreckungsorgan nach §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO nötigt, eine eingeleitete Vollstreckung aus dem aufgehobenen Urteil einzustellen und getroffene Maßnahmen aufzuheben (vgl. OLG München, NZM 2002, 1032; Zöller/Heßler, ZPO 32. Aufl. § 538 Rn. 59).
  • EuGH, 16.10.2014 - C-100/13

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.09.2018 - 2 U 58/18
    Diese Praxis hat der EuGH für unzulässig erklärt (vgl. EuGH NZBau 2014, 692).
  • EuGH, 27.10.2016 - C-613/14

    James Elliott Construction - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.09.2018 - 2 U 58/18
    Der EuGH hat bereits entschieden, dass die Fragen des Bestehens und der Einhaltung einer harmonisierten Norm für ein Bauprodukt die nationalen Zivilgerichte im Rahmen der Beurteilung der Mangelhaftigkeit einer Leistung nicht bindet (EuGH NZBau 2017, 28).
  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 106/96

    Hinzuziehung einer Gemeindeprüfungsanstalt als Sachverständiger; Beeidigung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.09.2018 - 2 U 58/18
    Die typische Sachverständigenaufgabe besteht darin, dem Gericht als Berater (vgl. BGH NJW 1998, 3355, 3356) das für die Beurteilung von Tatsachen erforderliche Fachwissen zu vermitteln (vgl. BGH NJW 1993, 1796).
  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.09.2018 - 2 U 58/18
    Allerdings wäre in diesem Fall zu berücksichtigen, dass eine ordnungsgemäße Fristsetzung der Kläger das Anbieten einer ordnungsgemäßen bauseitigen Leistung ihrerseits erfordert (BGH NZBau 2008, 109, Rn.35) und die Kosten für Errichtung einer Entwässerungsrinne im Wesentlichen Sowiesokosten sein könnten.
  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 198/92

    Unzulässige Ermittlung des voraussichtlichen Versteigerungserlöses eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.09.2018 - 2 U 58/18
    Die typische Sachverständigenaufgabe besteht darin, dem Gericht als Berater (vgl. BGH NJW 1998, 3355, 3356) das für die Beurteilung von Tatsachen erforderliche Fachwissen zu vermitteln (vgl. BGH NJW 1993, 1796).
  • BGH, 12.03.1981 - IVa ZR 108/80

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 04.09.2018 - 2 U 58/18
    Auch ohne einen Befangenheitsantrag des Beklagten könnte dies den Beweiswert eines weiteren Gutachtens dieses Sachverständigen beeinträchtigen, was im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen wäre (vgl. BGH NJW 1981, 2009, 2010).
  • BGH, 22.01.2016 - V ZR 196/14

    Zurückverweisung durch das Berufungsgericht: Vorliegen eines wesentlichen, eine

  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 193/15

    Bauvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten vor Abnahme der Werkleistung

  • OLG Naumburg, 07.05.2020 - 2 U 161/19

    Nachweis der Eignung des verwendeten Bauholzes bei Errichtung eines Dachstuhls

    Der Feststellung der mangelnden Prüfbarkeit der Eignung des verwendeten Bauholzes für seine tragende Funktion wegen fehlender CE-Kennzeichnung steht die Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Urteil vom 4. September 2018 - 2 U 58/18) nicht entgegen.(Rn.49).

    cc) Der Feststellung der mangelnden Prüfbarkeit der Eignung des verwendeten Bauholzes für seine tragende Funktion wegen fehlender CE-Kennzeichnung steht die von der Klägerin angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Urteil v. 04.09.2018, 2 U 58/18, BauR 2019, 521) nicht entgegen.

    (1) Zunächst ist darauf zu verweisen, dass der von der Klägerin zitierte Rechtssatz lediglich im Rahmen von Hinweisen für die Fortführung des Rechtsstreits aufgestellt wurde (als sog. obiter dictum, vgl. Urteil v. 04.09.2018, a.a.O., in juris ab Tz. 44).

    Damit schafft der Hersteller eine Überprüfungsgrundlage auch für die in Deutschland bestehenden, u.U. von den in der EU harmonisierten Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten abweichenden anerkannten Regeln der Technik (so auch Urteil v. 04.09.2018, a.a.O., in juris Tz. 57).

  • OLG Dresden, 07.07.2020 - 4 U 352/20

    Krankenhaushaftung bei Zurücklassen eines Bauchtuchs nach Operation im Bauchraum

    Hiernach war das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, weil erst die Vorlage eines für vorläufig vollstreckbaren Urteils das Vollstreckungsorgan nach §§ 775, 776 ZPO nötigt, eine eingeleitete Vollstreckung aus dem aufgehobenen Urteil einzustellen (Senat, Urteil vom 09. Oktober 2018 - 4 U 448/18 -, Rn. 26, juris; Urteil vom 14. Februar 2017 - 4 U 1256/16 -, Rn. 34, juris; OLG München, NZM 2002, 1032; vgl. auch OLG Oldenburg, Urteil vom 04.09.2018 - 2 U 58/18 - juris Tz. 61 m.w.N).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2020 - 5 U 131/18

    Anspruch auf Restwerklohn Gewährleistungsansprüche und Ansprüche auf Erstattung

    Das Fehlen einer CE-Kennzeichnung wiederum ist selbst kein Mangel (OLG Oldenburg, Urteil vom 04.09.2018 - 2 U 58/18 = NJW 2019, 863, 865f.).
  • OLG Dresden, 09.10.2018 - 4 U 448/18

    Anforderungen an die Darlegung des Berufsbildes in gesunden Tagen in der

    Gem. § 708 Nr. 10 ZPO war das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, weil erst die Vorlage eines für vorläufig vollstreckbaren Urteils das Vollstreckungsorgan nach §§ 775, 776 ZPO nötigt, eine eingeleitete Vollstreckung aus dem aufgehobenen Urteil einzustellen (Senat, Urteil vom 14. Februar 2017 - 4 U 1256/16 -, Rn. 34, juris; OLG München, NZM 2002, 1032; Zöller-Heßler, aaO; vgl. auch OLG Oldenburg, Urteil vom 04.09.2018 - 2 U 58/18 - juris Tz. 61 m.w.N).
  • OLG Hamm, 16.06.2022 - 24 U 178/15

    Restvergütungsansprüche wegen der Lieferung zweier Blockheizkraftwerke und einer

    Soweit die CE-Kennzeichnungen betroffen sind, kann letztlich dahinstehen, ob allein der Umstand, dass die EG-Konformitätserklärung für das 2. Blockheizkraftwerksmodul die Seriennummer CO112B-BGLB-400109 ausweist, während die dazugehörige CE-Kennzeichnung (Anlage, Bl. 595 d.A. = Anlage 10.7, Bl. 1425 d.A.) die hiervon abweichende Seriennummer CO 0 112B-BGBL-400109 nennt, einen Mangel begründet (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 4.9.2018 - 2 U 58/18 - NJW 2019, 863).
  • OLG Hamm, 16.06.2020 - 24 U 178/16

    Lieferung und Inbetriebnahme eines BHKW ist Werkvertrag!

    Soweit die CE-Kennzeichnungen betroffen sind, kann letztlich dahinstehen, ob allein der Umstand, dass die EG-Konformitätserklärung für das 2. Blockheizkraftwerksmodul die Seriennummer CO112B-BGLB-400109 ausweist, während die dazugehörige CE-Kennzeichnung (Anlage, Bl. 595 d.A. = Anlage 10.7, Bl. 1425 d.A.) die hiervon abweichende Seriennummer CO 0 112B-BGBL-400109 nennt, einen Mangel begründet (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 4.9.2018 - 2 U 58/18 - NJW 2019, 863).
  • OLG Dresden, 16.05.2023 - 4 U 2382/22

    Anforderungen an die Darlegung des Berufsbildes des Versicherungsnehmers in der

    Gemäß § 708 Nr. 10 ZPO war das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, weil erst die Vorlage eines für vorläufig vollstreckbaren Urteils das Vollstreckungsorgan nach §§ 775, 776 ZPO nötigt, eine eingeleitete Vollstreckung aus dem aufgehobenen Urteil einzustellen (Senat, Urteil vom 14. Februar 2017 - 4 U 1256/16 -, Rn. 34, juris; OLG München, NZM 2002, 1032; Zöller-Heßler, a.a.O.; vgl. auch OLG Oldenburg, Urteil vom 04.09.2018 - 2 U 58/18 - juris Tz. 61 m.w.N).
  • LG Flensburg, 11.03.2022 - 2 O 244/19

    Schadensersatzanspruch gegenüber Architekten wegen fehlender CE-Kennzeichnung

    Denn eine fehlende CE-Kennzeichnung vermag einen Sachmangel nicht zu begründen (so auch OLG Oldenburg, NJW 2019, 863; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.4.2020, Az. 5 U 131/18, BeckRS 2020, 53141, Rn. 104; Messerschmidt/Voit - Moufang/Koos , Privates Baurecht, 4. Aufl. 2020, § 633 BGB, Rn. 33; MüKo- Busche , 8. Aufl. 2020, § 633 BGB, Rn. 19).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 58/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,54764
OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 58/18 (https://dejure.org/2019,54764)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.03.2019 - 2 U 58/18 (https://dejure.org/2019,54764)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. März 2019 - 2 U 58/18 (https://dejure.org/2019,54764)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,54764) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 12.03.2015 - C-577/13

    Actavis Group PTC und Actavis UK - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 58/18
    Schützt ein Grundpatent mehrere sich voneinander unterscheidende Erzeugnisse, so können deshalb auf der Grundlage des einen Patents mehrere Zertifikate erteilt werden, nämlich ein Zertifikat für jedes der durch das Grundpatent geschützten, unterschiedlichen Erzeugnisse (EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - C-577/13 ( Actavis ./. Boehringer ), Rn. 33; EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - C-443/12 ( Actavis ./. Sanofi ), Rn. 29).

    Dies entspricht auch dem Sinn und Zweck des Zertifikatschutzes, mit dem die Wiederherstellung einer ausreichenden Dauer des wirksamen Schutzes des Grundpatents angestrebt wird, indem dem Inhaber nach Ablauf seines Patents eine zusätzliche Ausschließlichkeitsfrist eingeräumt wird, die zumindest zum Teil den Rückstand in der wirtschaftlichen Verwertung seiner patentierten Erfindung ausgleichen soll, der aufgrund der Zeitspanne von der Einreichung der Patentanmeldung bis zur Erteilung der ersten Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Europäischen Union eingetreten ist (EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - C-577/13 ( Actavis ./. Boehringer ), Rn. 34; EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - C-443/12 ( Actavis ./. Sanofi ), Rn. 31).

    Insbesondere muss eine Schutzzeitverlängerung nicht in Bezug auf alle verschiedenen pharmazeutischen Zusammensetzungen stattfinden, die mit dem patentgeschützten Wirkstoff möglich oder zweckmäßig sind (EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - C-577/13 ( Actavis ./. Boehringer ), Rn. 35; EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - C-443/12 ( Actavis ./. Sanofi ), Rn. 40).

    Wie im Entscheidungsfall war auch dort allein der Monowirkstoff (hier: Ezetimib) als der eine Bestandteil der Wirkstoffzusammensetzung sowie daneben die Wirkstoffkombination (hier: Ezetimib + Simvastatin) durch entsprechende Ansprüche des Grundpatents geschützt, während der zweite aktive Bestandteil der Wirkstoffkombination (hier: Simvastatin) als solcher nicht Schutzgegenstand des Grundpatents war (EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - C-443/12 ( Actavis ./. Sanofi ), Rn. 26, 30, 32, 36, 41-43; EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - C-577/13 ( Actavis ./. Boehringer ), Rn. 26, 36, 37).

    Eine Differenzierung nach der Zahl der im Grundpatent enthaltenen Erfindungen ist insofern nicht nur praktisch möglich und umsetztbar; sie wird im Übrigen auch dadurch gestützt, dass nach der Auffassung des EuGH die mit dem Schutzzertifikat beabsichtigte Laufzeitverlängerung nur für diejenige Erfindung, aber nicht für jedwede Erscheinungsform dieser Erfindung eintreten soll, die der Allgemeinheit durch das Grundpatent überlassen worden ist (EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - C-577/13 ( Actavis ./. Boehringer ), Rn. 35; EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - C-443/12 ( Actavis ./. Sanofi ), Rn. 40).

  • EuGH, 12.12.2013 - C-443/12

    Actavis Group und Actavis - Humanarzneimittel - Ergänzendes Schutzzertifikat -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 58/18
    Schützt ein Grundpatent mehrere sich voneinander unterscheidende Erzeugnisse, so können deshalb auf der Grundlage des einen Patents mehrere Zertifikate erteilt werden, nämlich ein Zertifikat für jedes der durch das Grundpatent geschützten, unterschiedlichen Erzeugnisse (EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - C-577/13 ( Actavis ./. Boehringer ), Rn. 33; EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - C-443/12 ( Actavis ./. Sanofi ), Rn. 29).

    Dies entspricht auch dem Sinn und Zweck des Zertifikatschutzes, mit dem die Wiederherstellung einer ausreichenden Dauer des wirksamen Schutzes des Grundpatents angestrebt wird, indem dem Inhaber nach Ablauf seines Patents eine zusätzliche Ausschließlichkeitsfrist eingeräumt wird, die zumindest zum Teil den Rückstand in der wirtschaftlichen Verwertung seiner patentierten Erfindung ausgleichen soll, der aufgrund der Zeitspanne von der Einreichung der Patentanmeldung bis zur Erteilung der ersten Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Europäischen Union eingetreten ist (EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - C-577/13 ( Actavis ./. Boehringer ), Rn. 34; EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - C-443/12 ( Actavis ./. Sanofi ), Rn. 31).

    Insbesondere muss eine Schutzzeitverlängerung nicht in Bezug auf alle verschiedenen pharmazeutischen Zusammensetzungen stattfinden, die mit dem patentgeschützten Wirkstoff möglich oder zweckmäßig sind (EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - C-577/13 ( Actavis ./. Boehringer ), Rn. 35; EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - C-443/12 ( Actavis ./. Sanofi ), Rn. 40).

    Wie im Entscheidungsfall war auch dort allein der Monowirkstoff (hier: Ezetimib) als der eine Bestandteil der Wirkstoffzusammensetzung sowie daneben die Wirkstoffkombination (hier: Ezetimib + Simvastatin) durch entsprechende Ansprüche des Grundpatents geschützt, während der zweite aktive Bestandteil der Wirkstoffkombination (hier: Simvastatin) als solcher nicht Schutzgegenstand des Grundpatents war (EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - C-443/12 ( Actavis ./. Sanofi ), Rn. 26, 30, 32, 36, 41-43; EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - C-577/13 ( Actavis ./. Boehringer ), Rn. 26, 36, 37).

    Eine Differenzierung nach der Zahl der im Grundpatent enthaltenen Erfindungen ist insofern nicht nur praktisch möglich und umsetztbar; sie wird im Übrigen auch dadurch gestützt, dass nach der Auffassung des EuGH die mit dem Schutzzertifikat beabsichtigte Laufzeitverlängerung nur für diejenige Erfindung, aber nicht für jedwede Erscheinungsform dieser Erfindung eintreten soll, die der Allgemeinheit durch das Grundpatent überlassen worden ist (EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - C-577/13 ( Actavis ./. Boehringer ), Rn. 35; EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - C-443/12 ( Actavis ./. Sanofi ), Rn. 40).

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09

    Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 58/18
    Um das Risiko einer folgenschweren Fehlentscheidung zu vermindern, kommt der Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung in Patentsachen grundsätzlich nur in Betracht, wenn sowohl der Bestand des Verfügungsschutzrechts als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwaigen nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset ; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LCD-Fernseher ; LG Hamburg, GRUR-RR 2015, 137 - Hydraulikschlauchgriffteil ).

    Prinzipiell kann von einem hinreichenden Rechtsbestand nur ausgegangen werden, wenn das Verfügungsschutzrecht bereits ein kontradiktorisches erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (Senat, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin ; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset ; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz) , wobei unerheblich ist, ob der Rechtsbestandsstreit zwischen den am einstweiligen Verfügungsverfahren beteiligten Personen geführt oder zwischen Dritten ausgetragen wird.

    Von dem Erfordernis einer dem Antragsteller günstigen streitigen Rechtsbestandsentscheidung - nicht von der Notwendigkeit, das mit dem Verfügungsbegehren befasste Verletzungsgericht von dem Rechtsbestand des Verfügungsschutzrechts zu überzeugen (Senat, Urteil vom 10.12.2015 - I-2 U 35/15) - kann allerdings in Sonderfälle n abgesehen werden, z.B. dann, wenn "außergewöhnliche Umstände« gegeben sind, die es für den Antragsteller wegen der ihm aus einer bevorstehenden Aufnahme oder Fortsetzung der Verletzungshandlungen drohenden Nachteile unzumutbar machen, den Ausgang eines Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens abzuwarten (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset ).

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2018 - 15 U 66/17

    Wilkinson darf keine Rasierklingeneinheiten passend für den Nassrasierer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 58/18
    Es hat deswegen eine Verbotsverfügung zu ergehen, auch wenn für das Verletzungsgericht mangels einer fachkundigen Rechtsbestandsentscheidung keine endgültige und eindeutige Sicherheit über den Rechtsbestand gewonnen werden kann, sofern das Verletzungsgericht (aufgrund der ihm angesichts der betroffenen technischen Materie möglichen eigenen Einschätzung) für sich die Überzeugung (im Sinne hinreichender Glaubhaftmachung) davon gewinnt, dass das Verfügungsschutzrecht rechtsbeständig ist, weil sich die mangelnde Patentfähigkeit seines Erfindungsgegenstandes nicht feststellen lassen wird (Senat, Urteil vom 10.12.2015 - I-2 U 35/15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018 - I-15 U 66/17).

    "Außergewöhnliche Umstände« können sich ferner - und selbständig - daraus ergeben, dass der Ablauf des Verfügungsschutzrechts bevorsteht, so dass eine Hauptsacheklage aus Zeitgründen nicht mehr zum Erfolg führen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018 - I-15 U 66/17).

    Wenn der Verweis des Antragstellers auf eine erstinstanzliche Entscheidung im laufenden Rechtsbestandsverfahren dazu führen würde, dass vor Ende der Schutzdauer überhaupt kein Rechtsschutz gegen die behaupteten Verletzungshandlungen mehr gewährt würde, hat sich das Verletzungsgericht selbst mit dem Rechtsbestandsangriff zu befassen und die beantragte Verfügung zu erlassen, wenn es die Schutzfähigkeit des Patents (weil ein Widerrufs- oder Nichtigkeitsgrund nicht feststellbar ist) bejaht ( Senat, BeckRS 2014, 04902 - Desogestrel ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018 - I-15 U 66/17).

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 94/12

    Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung im Patentverletzungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 58/18
    Hierfür müssen aus der Sicht des Verletzungsgerichts entweder die besseren Argumente für die Patentfähigkeit sprechen, so dass sich diese positiv bejahen lässt, oder es muss (mit Rücksicht auf die im Rechtsbestandsverfahren geltende Beweislastverteilung) die Frage der Patentfähigkeit mindestens ungeklärt bleiben, so dass das Verletzungsgericht, wenn es anstelle des Patentamtes oder des BPatG in der Sache selbst zu befinden hätte, dessen Rechtsbestand zu bejahen hätte ( Senat, BeckRS 2014, 04902 - Desogestrel) .

    Wenn der Verweis des Antragstellers auf eine erstinstanzliche Entscheidung im laufenden Rechtsbestandsverfahren dazu führen würde, dass vor Ende der Schutzdauer überhaupt kein Rechtsschutz gegen die behaupteten Verletzungshandlungen mehr gewährt würde, hat sich das Verletzungsgericht selbst mit dem Rechtsbestandsangriff zu befassen und die beantragte Verfügung zu erlassen, wenn es die Schutzfähigkeit des Patents (weil ein Widerrufs- oder Nichtigkeitsgrund nicht feststellbar ist) bejaht ( Senat, BeckRS 2014, 04902 - Desogestrel ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018 - I-15 U 66/17).

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2015 - 2 U 35/15
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 58/18
    Von dem Erfordernis einer dem Antragsteller günstigen streitigen Rechtsbestandsentscheidung - nicht von der Notwendigkeit, das mit dem Verfügungsbegehren befasste Verletzungsgericht von dem Rechtsbestand des Verfügungsschutzrechts zu überzeugen (Senat, Urteil vom 10.12.2015 - I-2 U 35/15) - kann allerdings in Sonderfälle n abgesehen werden, z.B. dann, wenn "außergewöhnliche Umstände« gegeben sind, die es für den Antragsteller wegen der ihm aus einer bevorstehenden Aufnahme oder Fortsetzung der Verletzungshandlungen drohenden Nachteile unzumutbar machen, den Ausgang eines Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens abzuwarten (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset ).

    Es hat deswegen eine Verbotsverfügung zu ergehen, auch wenn für das Verletzungsgericht mangels einer fachkundigen Rechtsbestandsentscheidung keine endgültige und eindeutige Sicherheit über den Rechtsbestand gewonnen werden kann, sofern das Verletzungsgericht (aufgrund der ihm angesichts der betroffenen technischen Materie möglichen eigenen Einschätzung) für sich die Überzeugung (im Sinne hinreichender Glaubhaftmachung) davon gewinnt, dass das Verfügungsschutzrecht rechtsbeständig ist, weil sich die mangelnde Patentfähigkeit seines Erfindungsgegenstandes nicht feststellen lassen wird (Senat, Urteil vom 10.12.2015 - I-2 U 35/15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018 - I-15 U 66/17).

  • LG Hamburg, 27.11.2014 - 327 O 559/14

    Hydraulikschlauchgriffteil - Einstweilige Verfügung wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 58/18
    Um das Risiko einer folgenschweren Fehlentscheidung zu vermindern, kommt der Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung in Patentsachen grundsätzlich nur in Betracht, wenn sowohl der Bestand des Verfügungsschutzrechts als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwaigen nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset ; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LCD-Fernseher ; LG Hamburg, GRUR-RR 2015, 137 - Hydraulikschlauchgriffteil ).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 2 U 41/11

    Leflunomid/Teriflunomid II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 58/18
    Bei eindeutiger Rechtsbestands- und Verletzungslage erübrigen sich deswegen in aller Regel weitere Erwägungen zur Interessenabwägung (Senat, Urteil vom 27.10.2011 - I-2 U 3/11; Urteil vom 10.11.2011 - I-2 U 41/11) und kann sich die Notwendigkeit einstweiligen Rechtsschutzes im Einzelfall aus der eindeutigen Rechtslage als solcher ergeben (Senat, Urteil vom 10.11.2011 - I-2 U 41/11).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 U 87/12

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 58/18
    Ein solcher Sachverhalt liegt regelmäßig bei Verletzungshandlungen von Generikaunternehmen vor (Senat, GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat ).
  • OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09

    Patentverletzungsverfahren: Vorliegen eines Verfügungsgrundes für den Erlass

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 58/18
    Um das Risiko einer folgenschweren Fehlentscheidung zu vermindern, kommt der Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung in Patentsachen grundsätzlich nur in Betracht, wenn sowohl der Bestand des Verfügungsschutzrechts als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwaigen nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset ; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LCD-Fernseher ; LG Hamburg, GRUR-RR 2015, 137 - Hydraulikschlauchgriffteil ).
  • EuGH, 25.07.2018 - C-121/17

    Teva UK u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - Behandlung des

  • OLG Karlsruhe, 23.09.2015 - 6 U 52/15

    Ausrüstungssatz - Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - 2 U 3/11

    Zurückweisung der Berufung gegen eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07

    Olanzapin

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Rechtsprechung
   BSG, 07.05.2018 - B 2 U 58/18 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,14316
BSG, 07.05.2018 - B 2 U 58/18 B (https://dejure.org/2018,14316)
BSG, Entscheidung vom 07.05.2018 - B 2 U 58/18 B (https://dejure.org/2018,14316)
BSG, Entscheidung vom 07. Mai 2018 - B 2 U 58/18 B (https://dejure.org/2018,14316)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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