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   OLG Zweibrücken, 17.09.1986 - 2 U 58/81   

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https://dejure.org/1986,4349
OLG Zweibrücken, 17.09.1986 - 2 U 58/81 (https://dejure.org/1986,4349)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.09.1986 - 2 U 58/81 (https://dejure.org/1986,4349)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. September 1986 - 2 U 58/81 (https://dejure.org/1986,4349)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der wirksamen Entziehung eines Pflichtteilsanspruchs; Erhebung der Zwischenfeststellungsklage in der Berufungsinstanz ; Angabe des Grundes der Pflichtteilsentziehung im Testament ; Durch Auslegung zu ermittelnder Kern des Sachverhaltes, den der Erblasser für ...

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 2012, 2057, 2314; ZPO § 254
    Erbrecht; Auskunftsanspruch eines Pflichtteilsberechtigten bei komplexem Vermögen; Anspruch auf Erstellung des Nachlaßverzeichnisses unter seiner Hinzuziehung; prozessuale Behandlung des Anspruchs auf sachverständige Ermittlung des Wertes von Nachlaßgegenständen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 1197
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 136/83

    Umfang des Formzwangs bei Pflichtteilsentziehung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.1986 - 2 U 58/81
    Der Senat hat mit Teilendurteil vom 16. Mai 1983 dem Feststellungsbegehren der Klägerin entsprochen; die hiergegen gerichtete Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. Februar 1985 (BGHZ 94, 36 = FamRZ 1985, 587) zurückgewiesen.

    Im einzelnen gilt folgendes: Aufgrund des Teilendurteils des Senats vom 16. Mai 1983, das durch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. Februar 1985 (BGHZ 94, 36 = FamRZ 1985, 587) bestätigt worden ist, steht rechtskräftig fest, daß der zu Lasten der Klägerin von dem Erblasser testierte Entzug des Pflichtteils unwirksam ist, mithin die Klägerin von den Erben, den Beklagten zu 1) bis 4), gemäß § 2303 Abs. 1 BGB den Pflichtteil in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, sowie gemäß § 2325 BGB Pflichtteilsergänzung verlangen kann.

  • BGH, 10.07.1975 - II ZR 154/72

    OHG zwischen Ehegatten in Gütergemeinschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.1986 - 2 U 58/81
    Aus dieser Erwägung heraus ist es seit langem höchstrichterlich anerkannt, daß der auskunftsberechtigte Nichterbe, sofern zu dem Nachlaß ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung gehört, nicht nur Auskunft über den Wert des Unternehmens und der Unternehmensgegenstände verlangen, sondern darüber hinaus die Vorlage der notwendigen Geschäftsunterlagen fordern kann, die ihn in den Stand setzen, die Ermittlung jener Werte selbst vorzunehmen (vgl. die ausführliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10. Juli 1975 - FamRZ 1975, 572, 574 = NJW 1975, 1774, 1776 mwN).
  • RG, 15.05.1942 - VII 136/41

    Ist die Vorschrift des § 538 Nr. 3 ZPO. auch auf den Fall der sog. Stufenklage (§

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.1986 - 2 U 58/81
    Hinsichtlich der weiteren Anträge der Klägerin kommt derzeit eine sachliche Entscheidung nicht in Betracht; insoweit ist deshalb unter Aufhebung des angefochtenen Urteils der Rechtsstreit in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO an das Gericht des ersten Rechtszuges zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen (vgl. RGZ 169, 127, 128; BGH NJW 1982, 235).
  • BGH, 22.05.1981 - I ZR 34/79

    Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges bei Verjährung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.1986 - 2 U 58/81
    Hinsichtlich der weiteren Anträge der Klägerin kommt derzeit eine sachliche Entscheidung nicht in Betracht; insoweit ist deshalb unter Aufhebung des angefochtenen Urteils der Rechtsstreit in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO an das Gericht des ersten Rechtszuges zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen (vgl. RGZ 169, 127, 128; BGH NJW 1982, 235).
  • LG Berlin, 13.11.2018 - 57 O 104/17

    Notarielles Nachlassverzeichnis - Pflichten eines Notars bei Erstellung

    Nur bei einem komplexen und unübersichtlichen Nachlass (wirtschaftlich verschachteltes Vermögen) kann ausnahmsweise die Titulierung der Verpflichtung zur Vorlage von Belegen ohne deren nähere Bezeichnung erfolgen, wenn nur auf diese Weise dem Zweck des Auskunftsanspruchs Rechnung getragen werden kann (OLG Zweibrücken, Urteil vom 17. September 1986 - 2 U 58/81).
  • LG Berlin, 11.12.2018 - 57 O 104/17

    Pflichtteilsrecht: Pflichten eines Notars im Zusammenhang mit der Erstellung

    Nur bei einem komplexen und unübersichtlichen Nachlass (wirtschaftlich verschachteltes Vermögen) kann ausnahmsweise die Titulierung der Verpflichtung zur Vorlage von Belegen ohne deren nähere Bezeichnung erfolgen, wenn nur auf diese Weise dem Zweck des Auskunftsanspruchs Rechnung getragen werden kann (OLG Zweibrücken, Urteil vom 17. September 1986 - 2 U 58/81).
  • OLG Koblenz, 18.08.2014 - 10 U 1434/13
    Ein Recht auf Vorlage von Belegen und Buchführungsunterlagen besteht nach ganz überwiegender Ansicht nur bei Unternehmen (Palandt/Weidlich, 73. Aufl., § 2314 Rn. 10 m. w. N.) oder ähnlich komplexen Gegenständen, wie etwa bei weit gestreuten und verschachtelten Vermögen, zu dem im wesentlichen Umfang auch Unternehmen gehören (OLG Zweibrücken, Urteil vom 17.09.1986 - 2 U 58/81, BeckRS 2009, 24566).
  • LG Wiesbaden, 13.07.2012 - 1 O 49/05

    Zur Ermittlung des Verkehrswertes bei einem teilweise unter Denkmalschutz

    Der Kläger übersieht jedoch, dass ein Recht auf Vorlage von Belegen und Buchführungsunterlagen nach ganz überwiegender Ansicht, der sich die Kammer anschließt, nur bei Unternehmen (Palandt/ Weidlich , a.a.O., § 2314 Rn. 10; van der Auwera , ZEV 2008, 359, 362 ff.) oder ähnlich komplexen Gegenständen, wie etwa bei weit gestreutem und verschachteltem Vermögen, zu dem im wesentlichen Umfang auf Unternehmen gehören (OLG Zweibrücken, Urt. v. 17.09.1986 - 2 U 58/81, BeckRS 2009, 24566), besteht.
  • OLG Hamm, 18.01.1993 - 8 U 132/92

    Gesellschaftsrecht; Einsichtsrecht des ausgeschiedenen Kommanditisten in

    Zur Begründung wird darauf hingewiesen, daß der Pflichtteilsberechtigte zur Vorbereitung der Zahlungsklage darauf angewiesen ist, den gegenständlichen Umfang des realen und des fiktiven Nachlasses wie auch dessen Wert zu kennen, er sich also umfassend unterrichten muß, und daß der Pflichtteilsberechtigte - wenn ein Unternehmen zur Erbmasse gehört - regelmäßig nicht in der Lage ist, bereits im Auskunftsverfahren diejenigen Geschäftsunterlagen zu bezeichnen, die vorhanden und insbesondere für eine sachgerechte Prüfung der Bilanzen und der Ertragslage des Unternehmens jeweils erforderlich sind (BGH NJW 1975, 1774, 1777; OLG Zweibrücken FamRZ 1987, 1197, 1198).
  • BGH, 05.12.1986 - IVa ZR 247/86

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung aus einem Urteil -

    Der Antrag der Beklagten, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 17. September 1986 - 2 U 58/81 - einstweilen einzustellen, wird zurückgewiesen.
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