Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 02.05.2006

Rechtsprechung
   BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R   

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https://dejure.org/2005,2834
BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R (https://dejure.org/2005,2834)
BSG, Entscheidung vom 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R (https://dejure.org/2005,2834)
BSG, Entscheidung vom 13. September 2005 - B 2 U 6/05 R (https://dejure.org/2005,2834)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung des Sturzes beim Schneeräumen als Arbeitsunfall; Erforderlichkeit eines Unfalls infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit; Schneeräumen als Ausübung einer Beschäftigung im Sinne des Unfallversicherungsrechts; Erstreckung des ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Schneeräumen an Stelle einer Mitmieterin - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - gemeine Gefahr

  • Judicialis

    SGB VII § 2 Abs 1 Nr 1; ; SGB VII § 2 Abs 1 Nr 13 Buchst a; ; SGB VII § 2 Abs 2 S 1; ; StGB § 323c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeine Gefahr iS. § 2 Abs. 1 Nr. 13 Buchst a SGB VII

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 14/78

    Gemeine Gefahr - Hilfe - Verursacher - Betrieb - Gefahrbeseitigung - Einordnung

    Auszug aus BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R
    Einigkeit besteht darüber, dass es sich um eine Gefahr handeln muss, die der Allgemeinheit droht, also beliebige Personen oder Sachen treffen kann, die in den Gefahrenbereich gelangen oder sich in ihm befinden (BSG Urteil vom 29. Mai 1973 - 2 RU 92/70 - USK 73170, Urteil vom 26. Juni 1986 - 2 RU 47/85 - USK 8673, Urteil vom 29. September 1992 - 2 RU 44/91 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 19; BGH Urteil vom 20. März 1979 - VI ZR 14/78 - NJW 1979, 1410).

    Ähnlich formuliert der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), der in einem zu § 539 Abs. 1 Nr. 9 Buchst a RVO ergangenen Urteil vom 20. März 1979 (- VI ZR 14/78 - NJW 1979, 1410 = USK 79122) eine gemeine Gefahr mit der Begründung angenommen hat, der Eintritt eines Schadens habe dem Verletzten "in hohem Maße als wahrscheinlich" erscheinen müssen.

  • BSG, 29.09.1992 - 2 RU 44/91

    Versicherungsschutz - Wegschieben - Pkw - Autobahn

    Auszug aus BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R
    Einigkeit besteht darüber, dass es sich um eine Gefahr handeln muss, die der Allgemeinheit droht, also beliebige Personen oder Sachen treffen kann, die in den Gefahrenbereich gelangen oder sich in ihm befinden (BSG Urteil vom 29. Mai 1973 - 2 RU 92/70 - USK 73170, Urteil vom 26. Juni 1986 - 2 RU 47/85 - USK 8673, Urteil vom 29. September 1992 - 2 RU 44/91 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 19; BGH Urteil vom 20. März 1979 - VI ZR 14/78 - NJW 1979, 1410).

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in der Mehrzahl seiner Entscheidungen die gemeine Gefahr als einen Zustand charakterisiert, in dem "nach den objektiven Umständen der Eintritt eines Schadens als wahrscheinlich gelten kann" (zB Urteil vom 11. Dezember 1980 - 2/8a RU 102/78 - USK 80300; Urteil vom 29. September 1992 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 19; Urteil vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 8/02 R - HVBG-Info 2002, 3598).

  • BSG, 11.12.1980 - 8a RU 102/78
    Auszug aus BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in der Mehrzahl seiner Entscheidungen die gemeine Gefahr als einen Zustand charakterisiert, in dem "nach den objektiven Umständen der Eintritt eines Schadens als wahrscheinlich gelten kann" (zB Urteil vom 11. Dezember 1980 - 2/8a RU 102/78 - USK 80300; Urteil vom 29. September 1992 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 19; Urteil vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 8/02 R - HVBG-Info 2002, 3598).

    Speziell für den Tatbestand einer gemeinen Gefahr oder Not hat der Senat entschieden, es komme darauf an, dass der Hilfeleistende nach den - objektiven - Umständen des Falles annehmen durfte, seine Hilfe diene der Beseitigung oder Beschränkung einer gemeinen Gefahr oder Not (Urteil vom 11. Dezember 1980 - 2/8a RU 102/78 - USK 80300).

  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 8/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Nothelfer - sozialgerichtliches Verfahren -

    Auszug aus BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in der Mehrzahl seiner Entscheidungen die gemeine Gefahr als einen Zustand charakterisiert, in dem "nach den objektiven Umständen der Eintritt eines Schadens als wahrscheinlich gelten kann" (zB Urteil vom 11. Dezember 1980 - 2/8a RU 102/78 - USK 80300; Urteil vom 29. September 1992 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 19; Urteil vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 8/02 R - HVBG-Info 2002, 3598).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 5/04 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdunfall - sachlicher

    Auszug aus BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R
    Gemeint ist damit, dass die auf die Belange des Unternehmens gerichtete Handlungstendenz anhand objektiver Kriterien nachvollziehbar sein muss (Senatsurteil vom 12. April 2005 - B 2 U 5/04 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung -

    Auszug aus BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R
    Wie die inhaltlich übereinstimmende Vorgängerbestimmung in § 539 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung (RVO) will § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII aus sozialpolitischen und rechtssystematischen Gründen den Versicherungsschutz auf Tätigkeiten erstrecken, die zwar nicht sämtliche Merkmale eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses aufweisen, in ihrer Grundstruktur aber einer abhängigen Beschäftigung ähneln, indem eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (ständige Rechtsprechung, vgl BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 sowie zuletzt Senatsurteile vom 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R - und vom 5. Juli 2005 - B 2 U 22/04 R -, beide zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; ferner Wiester in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand 2005, § 2 SGB VII RdNr 804, 818 ff mwN).
  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

    Auszug aus BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R
    Wie die inhaltlich übereinstimmende Vorgängerbestimmung in § 539 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung (RVO) will § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII aus sozialpolitischen und rechtssystematischen Gründen den Versicherungsschutz auf Tätigkeiten erstrecken, die zwar nicht sämtliche Merkmale eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses aufweisen, in ihrer Grundstruktur aber einer abhängigen Beschäftigung ähneln, indem eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (ständige Rechtsprechung, vgl BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 sowie zuletzt Senatsurteile vom 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R - und vom 5. Juli 2005 - B 2 U 22/04 R -, beide zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; ferner Wiester in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand 2005, § 2 SGB VII RdNr 804, 818 ff mwN).
  • BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62

    Überquerung von Bahngleisen bei geöffneter Bahnschranke - Begriff der "Gefahr" -

    Auszug aus BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R
    Vielmehr kann, wie der BGH zum Begriff der Gemeingefahr im früheren § 315 Abs. 3 StGB ausgeführt hat, nur einerseits von einer "entfernten", andererseits von einer "nahen" Möglichkeit eines schädigenden Ereignisses gesprochen werden (BGHSt 18, 271).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

    Auszug aus BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R
    Die Handlungstendenz muss vielmehr nach gefestigter Rechtsprechung durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt werden (zuletzt: BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 6 und Nr. 10 mwN).
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R
    Die Klägerin erstrebt in erster Linie die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils, das die Beklagte verpflichtet hatte, den Sturz beim Schneeräumen als Arbeitsunfall anzuerkennen und ihr "die gesetzlichen Leistungen zu gewähren" (zur Auslegung eines derartigen Urteilstenors und zur Unzulässigkeit eines nicht auf konkrete Leistungen bezogenen "Grundurteils" siehe BSG SozR 4-2700 § 2 Nr. 3; Senatsurteil vom 15. Februar 2005 - B 2 U 1/04 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93

    Unfallversicherungsschutz - Betreuung eines Enkelkindes

  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 9/01 R

    Zuständiger Unfallversicherungsträger - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit -

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 31.01.1990 - L 3 U 121/89

    UV-Schutz gemäß § 539 Abs. 2 RVO für eine Wohnungsmieterin für Räum- und

  • BSG, 26.06.1986 - 2 RU 47/85
  • BSG, 29.05.1973 - 2 RU 92/70
  • OLG Celle, 01.10.1987 - 22 U 50/87
  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 30/00 R

    Vertragsärztliche Vergütung - Neustrukturierung durch Praxis- und Zusatzbudgets -

  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 19/84

    Versicherungsträger - Unfallfolgen - Entschädigung von Unfallfolgen

  • BSG, 20.08.2019 - B 2 U 1/18 R

    Unfallversicherungsschutz auch an einem "Probetag"?

    Voraussetzung einer Wie-Beschäftigung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII ist, dass eine einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird (BSG vom 19.6.2018 - B 2 U 32/17 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 43 RdNr 17 - "mithelfende Ehefrau", vom 20.3.2018 - B 2 U 16/16 R - SozR 4-1300 § 105 Nr. 6 RdNr 20 - "Dachsturz", vom 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R - juris RdNr 25 - "A-Jugend-Fußballspieler" und vom 13.9.2005 - B 2 U 6/05 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 7 RdNr 7 jeweils mwN; vgl zusammenfassend Krasney, NZS 1999, 577 ff; Keller, NZS 2001, 188 ff; Niedermeyer, NZS 2010, 312 ff; zuletzt auch Spitzlei/Schneider, NZS 2018, 633 ff) , die in einer (abhängigen) Beschäftigung zu den Haupt- oder Nebenpflichten des Beschäftigten gehören könnte und deshalb beschäftigtenähnlich ist.
  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 16/16 R

    Keine Erstattung von Behandlungskosten einer gesetzlichen Krankenkasse durch den

    Voraussetzung einer Wie-Beschäftigung nach § 2 Abs. 2 S 1 SGB VII ist, dass eine einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (BSG vom 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R - Juris RdNr 25; BSG vom 13.9.2005 - B 2 U 6/05 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 7 RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 32/17 R

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer sporadischen

    Voraussetzung einer Wie-Beschäftigung nach § 2 Abs. 2 S 1 SGB VII ist, dass eine einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (zuletzt mit zahlreichen weiteren Nachweisen BSG vom 20.3.2018 - B 2 U 16/16 R; BSG vom 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R - Juris RdNr 25; BSG vom 13.9.2005 - B 2 U 6/05 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 7 RdNr 7 mwN; vgl zusammenfassend auch Krasney, NZS 1999, 577 ff; Keller NZS 2001, 188 ff; Niedermeyer NZS 2010, 312 ff) .
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 02.05.2006 - 2 U 6/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9858
OLG Zweibrücken, 02.05.2006 - 2 U 6/05 (https://dejure.org/2006,9858)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.05.2006 - 2 U 6/05 (https://dejure.org/2006,9858)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. Mai 2006 - 2 U 6/05 (https://dejure.org/2006,9858)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,9858) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzanspruch gegen einen Rechtsanwalt wegen fehlerhafter Prozessführung oder fehlerhafter Beratung; Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei einem Mandat zur güterrechtlichen Auseinandersetzung geschiedener Ehegatten; Schlüssige Darlegung ...

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Schadenersatz gegenüber einem Rechtsanwalt wegen fehlerhafter Prozessführung; Haftung eines Rechtsanwaltes für die Verfahrenskosten des Mandanten bei Verletzung der ihm obliegenden Pflichten; Fehlerhafte Beratung durch einen Rechtsanwalt im Rahmen ...

  • Judicialis

    BGB § 675; ; BGB § 280; ; BGB § 1372 ff.

  • rechtsportal.de

    BGB § 675 § 280 § 1372
    Sorgfaltspflichten eines Anwalts im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung geschiedener Ehegatten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 142
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 09.04.2002 - 7 U 76/01

    Begriff des Abhandenkommens

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.05.2006 - 2 U 6/05
    Kosten des Rechtsstreits 2 O 546/00 LG Landau in der Pfalz bzw. 7 U 76/01 Pfälz.OLG Zweibrücken, in der Berufungsbegründung geltend gemacht mit 15 319, 93 EUR abzüglich vom Beklagten zurückgezahlter 1 800, 00 DM oder 920, 32 EUR, vom Kläger rechnerisch richtig ermittelt mit restlich 14 399, 60 EUR.

    Kosten des Rechtsstreits 2 O 546/00 LG Landau in der Pfalz und 7 U 76/01 Pfälz.

  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 114/89

    Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten während des gesetzlichen Güterstandes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.05.2006 - 2 U 6/05
    Erstrebt der Zuwender in Abweichung von diesem Grundsatz eine Ausgleichung nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage, so gehört zur schlüssigen Klagebegründung die Darlegung, dass das Ergebnis, zu dem der Zugewinnausgleich unter Einbeziehung der Zuwendung führt, schlechthin unangemessen und für ihn unzumutbar ist (vgl. BGHZ 115, 132 f = FamRZ 1991, 1169 f).
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