Rechtsprechung
   BSG, 23.07.2015 - B 2 U 6/14 R   

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https://dejure.org/2015,18884
BSG, 23.07.2015 - B 2 U 6/14 R (https://dejure.org/2015,18884)
BSG, Entscheidung vom 23.07.2015 - B 2 U 6/14 R (https://dejure.org/2015,18884)
BSG, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - B 2 U 6/14 R (https://dejure.org/2015,18884)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 Abs 1 S 1 SGB 7, § 56 Abs 3 S 2 SGB 7, § 72 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 82 Abs 1 S 1 SGB 7, § 87 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Auslegung: Verletztenrentenbeginn gem § 72 Abs 1 Nr 1 SGB 7 - Beendigung bzw Wegfall des Verletztengeldanspruchs: Änderung in der Höhe wegen beendeter Arbeitsunfähigkeit - ein Versicherungsfall - Mehrfachbeschäftigung - einheitlicher ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung; Rentenbeginn bei mehreren Beschäftigungen; Kein grundsätzlicher Ausschluss des Bezugs von Verletztenrente durch den Bezug von Verletztengeld

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall eines Mehrfachbeschäftigten - Arbeitsunfähigkeit tritt bezüglich Haupttätigkeit früher ein - Weiterzahlung des Verletztengeldes nur bezüglich des Entgeltverlustes aus Nebentätigkeit - Rentenbeginn jedoch nicht erst mit Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit ...

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Auslegung: Verletztenrentenbeginn gem § 72 Abs 1 Nr 1 SGB 7 - Beendigung bzw Wegfall des Verletztengeldanspruchs: Änderung in der Höhe wegen beendeter Arbeitsunfähigkeit - ein Versicherungsfall - Mehrfachbeschäftigung - einheitlicher ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung; Rentenbeginn bei mehreren Beschäftigungen; Kein grundsätzlicher Ausschluss des Bezugs von Verletztenrente durch den Bezug von Verletztengeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 119, 204
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 23.07.2015 - B 2 U 6/14 R
    So wird die Verletztenrente auch dafür geleistet, dass ggf größere Anstrengungen erbracht werden müssen, um die bisherigen Einnahmen zu erwirtschaften, und dass ggf berufliche Veränderungen mit Einkommensverbesserungen nicht möglich sind (vgl BSG vom 8.12.1992 - 1 RK 11/92 - BSGE 71, 299, 301 f = SozR 3-2500 § 61 Nr. 2 mwN, und vom 31.3.1998 - B 4 RA 49/96 R - BSGE 82, 83, 93 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus BSG, 23.07.2015 - B 2 U 6/14 R
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (stRspr des BVerfG; vgl zB vom 27.2.2007 - 1 BvL 10/00 - BVerfGE 117, 272, 300 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7; vgl auch das Urteil des Senats vom 19.12.2013 - B 2 U 17/12 R - SozR 4-2700 § 73 Nr. 1).
  • BSG, 08.12.1992 - 1 RK 11/92

    Krankenversicherung - vollständige Befreiung von der Zuzahlungspflicht -

    Auszug aus BSG, 23.07.2015 - B 2 U 6/14 R
    So wird die Verletztenrente auch dafür geleistet, dass ggf größere Anstrengungen erbracht werden müssen, um die bisherigen Einnahmen zu erwirtschaften, und dass ggf berufliche Veränderungen mit Einkommensverbesserungen nicht möglich sind (vgl BSG vom 8.12.1992 - 1 RK 11/92 - BSGE 71, 299, 301 f = SozR 3-2500 § 61 Nr. 2 mwN, und vom 31.3.1998 - B 4 RA 49/96 R - BSGE 82, 83, 93 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7).
  • BSG, 21.03.1974 - 8 RU 81/73

    Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls - Anspruch auf Verletztengeld -

    Auszug aus BSG, 23.07.2015 - B 2 U 6/14 R
    Ist der Versicherte nur in einer Beschäftigung arbeitsunfähig, ist hingegen nur das Entgelt aus dieser Tätigkeit für die Höhe des Verletztengeldes zugrundezulegen (vgl BSG vom 21.3.1974 - 8 RU 81/73 - BSGE 37, 189 = SozR 2200 § 560 Nr. 1; Krasney in: Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, SGB VII, § 47 Anm 26, Stand September 2010; Köllner in: Becker/Franke/Molkentin, SGB VII, 4. Aufl 2014, § 47 RdNr 2, 31 f; Schmitt, SGB VII, 4. Aufl 2009, § 47 RdNr 15; § 82 RdNr 9; Benz in: Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Unfallversicherung, § 47 RdNr 47).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unmittelbare und mittelbare

    Auszug aus BSG, 23.07.2015 - B 2 U 6/14 R
    Schließlich ist auch dem Urteil des Senats vom 15.5.2012 (B 2 U 31/11 R - NZS 2012, 909) ein solcher zwingender Ausschluss eines gleichzeitigen Bezugs beider Leistungen nicht zu entnehmen, weil diese Entscheidung nur den zeitgleichen Bezug von Verletztenrente und Verletztengeld bei Ausübung lediglich einer Beschäftigung betraf.
  • BSG, 19.12.2013 - B 2 U 17/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung -

    Auszug aus BSG, 23.07.2015 - B 2 U 6/14 R
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (stRspr des BVerfG; vgl zB vom 27.2.2007 - 1 BvL 10/00 - BVerfGE 117, 272, 300 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7; vgl auch das Urteil des Senats vom 19.12.2013 - B 2 U 17/12 R - SozR 4-2700 § 73 Nr. 1).
  • BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11

    Normenkontrollantrag gegen Luftverkehrsteuergesetz erfolglos

    Auszug aus BSG, 23.07.2015 - B 2 U 6/14 R
    Auch ein mittelbarer Eingriff in die Berufsfreiheit erfolgt nicht, weil § 72 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII nicht in einem engen Zusammenhang zur Berufsausübung steht und keine objektiv berufsregelnde Tendenz erkennen lässt (vgl hierzu zB BVerfG vom 5.11.2014 - 1 BvF 3/11 - BVerfGE 137, 350 mwN) .
  • BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 3/15 R

    Krankenversicherung - Zahlung von Krankengeld an pflichtversicherten Arbeitnehmer

    Vergleichbare Wertungen liegen dem Urteil des für die GUV zuständigen 2. Senats des BSG vom 23.7.2015 (B 2 U 6/14 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-2700 § 72 Nr. 1 vorgesehen) zugrunde.
  • BSG, 20.08.2019 - B 2 U 7/18 R

    Anspruch auf Verletztengeld in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Damit korrespondiert, dass es nach der jüngeren Rechtsprechung des Senats in der gesetzlichen Unfallversicherung kein Ausschlussprinzip gibt, das einer "Doppel-"Leistung von Verletztengeld und Verletztenrente entgegensteht (BSG Urteil vom 23.7.2015 - B 2 U 6/14 R - BSGE 119, 204 = SozR 4-2700 § 72 Nr. 1, RdNr 16) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - L 15 U 439/19

    Anspruch auf Verletztengeld in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen

    Ebenso wenig braucht entschieden zu werden, ob der Kläger hinsichtlich der Ausübung seines Gewerbebetriebes nicht arbeitsunfähig war und deshalb auch das Einkommen hieraus, sei es positiv oder sei es negativ, für die Höhe des Verletztengeldes nicht zu berücksichtigen ist (zur Berücksichtigung nur der Arbeitsentgelte bzw. Arbeitseinkommen aus Beschäftigungen bzw. Tätigkeiten, an deren Ausübung der Versicherte infolge einer durch den arbeitsunfallbedingten Arbeitsunfähigkeit gehindert ist, siehe zuletzt BSG, Urt. v. 23.07.2015 - B 2 U 6/14 R -, juris Rn. 13 m.w.N.).

    Es gilt in der Sache ein "Spiegelbildprinzip" im Vergleich zur Berechnung des Verletztengeldes, da hierbei ebenfalls nur Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen aus derjenigen Tätigkeit bzw. denjenigen Tätigkeiten berücksichtigt wird, in der bzw. denen der Versicherte arbeitsunfähig ist (hierzu zuletzt BSG, Urt. v. 23.07.2015 - B 2 U 6/14 R -, juris Rn. 13 m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - L 6 U 2769/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Arbeitsunfähigkeit wegen

    Da der Kläger somit im Zeitraum vom 28. März bis 6. August 2013 bereits wegen einer nicht versicherten Ursache in Bezug auf die Tätigkeit als Stuckateur arbeitsunfähig war (vgl. demgegenüber BSG, Urteil vom 23. Juli 2015 - B 2 U 6/14 R -, SozR 4-2700 § 72 Nr. 1, Rz. 13 ff. zu einer auf nur einem Versicherungsfall beruhenden Arbeitsunfähigkeit in mehreren Beschäftigungen), besteht von vornherein kein Anspruch auf Gewährung von Verletztengeld wegen der Folgen des Arbeitsunfalls vom 30. Januar 2013.
  • LSG Thüringen, 24.03.2022 - L 1 U 337/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Schädel-Hirn-Trauma - weitere

    So wird die Verletztenrente auch dafür geleistet, dass ggf. größere Anstrengungen erbracht werden müssen, um die bisherigen Einnahmen zu erwirtschaften (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juli 2015, B 2 U 6/14 R, BSGE 119, S. 204 ff.).
  • SG Nordhausen, 04.02.2019 - S 1 U 2492/15
    So wird die Verletztenrente auch dafür geleistet, dass ggf. größere Anstrengungen erbracht werden müssen, um die bisherigen Einnahmen zu erwirtschaften (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juli 2015, B 2 U 6/14 R, BSGE 119, S. 204 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.03.2016 - L 6 U 3776/14
    Da sich die Höhe des Verletztengeldes nach § 47 Abs. 1 SGB VII bei mehreren Beschäftigungen nicht nur unter Berücksichtigung des Entgelts aus der versicherten Tätigkeit, deren Verrichtung zu dem Unfall geführt hat, berechnet, sondern aus dem Gesamtbetrag der Arbeitsentgelte in allen Beschäftigungen, an deren Ausübung Versicherte infolge einer durch den Versicherungsfall bedingten Arbeitsunfähigkeit gehindert sind (BSG, Urteil vom 23. Juli 2015 - B 2 U 6/14 R -, SozR 4-2700, § 72 Nr. 1, Rz. 13), betrifft die Klage - aus Sicht des Klägers und unter Vernachlässigung, dass er, wie er selbst vorgetragen hat, nach dem 31. August 2010 Krankengeld nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung erhielt - einen auf eine Geldleistung gerichteten Verwaltungsakt im Sinne des § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG, bei dem der Wert des Beschwerdegegenstandes 5.152,80 EUR beträgt [(57,14 EUR + 10, 66 EUR) x 76 Tage].
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 19.03.2015 - 2 U 6/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5752
OLG Schleswig, 19.03.2015 - 2 U 6/14 (https://dejure.org/2015,5752)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.03.2015 - 2 U 6/14 (https://dejure.org/2015,5752)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. März 2015 - 2 U 6/14 (https://dejure.org/2015,5752)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung der Einbehaltung eines Pfandes bei Nichtrückgabe der SIM-Karte nach Ende des zugrunde liegenden Mobilfunkvertrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 307; UWG § 4 Nr. 11; UWG § 10
    Formularmäßige Vereinbarung der Einbehaltung eines Pfandes bei Nichtrückgabe der SIM-Karte nach Ende des zugrunde liegenden Mobilfunkvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Mobilfunkvertrag - erneute Entscheidung zum "Pfand" für die SIM-Karte und Gewinnabschöpfung der "Nichtnutzergebühr"

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    AGB-Klausel über Pfand für Mobilfunk-SIM und Nichtbenutzergebühr unwirksam

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Sim-Karten-Pfand unzulässig - Anspruch auf auf Gewinnabschöpfung zu Gunsten des Bundeshaushaltes gegen Mobilfunkanbieter

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässige AGB-Klausel über Pfand für SIM-Karte

  • heise.de (Pressemeldung, 01.04.2015)

    Keine Pfandgebühr für nicht zurückgeschickte SIM-Karten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pfand für die SIM-Karte

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Wenn der Mobilfunkanbieter ein SIM-Kartenpfand verlangt...

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkvertrag: Verbot von "Pfand" für SIM-Karten und Anspruch auf Gewinnabschöpfung der "Nichtnutzergebühr"

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkvertrag: Verbot von "Pfand" für SIM-Karten und Anspruch auf Gewinnabschöpfung der "Nichtnutzergebühr"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkvertrag - erneute Entscheidung zum "Pfand" für die SIM-Karte und Gewinnabschöpfung der "Nichtnutzergebühr"

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Mobilfunkvertrag - erneute Entscheidung zum "Pfand” für die SIM-Karte und Gewinnabschöpfung der "Nichtnutzergebühr”

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkanbieter dürfen kein SIM-Karten Pfand und keine Nichtnutzungsgebühr verlangen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mobilfunkanbieter dürfen kein SIM-Karten Pfand und keine Nichtnutzungsgebühr verlangen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mobilfunkvertrag - erneute Entscheidung zum "Pfand" für die SIM-Karte und Gewinnabschöpfung der "Nichtnutzergebühr"

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkvertrag - Zum "Pfand" für die SIM-Karte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Pfand" für die SIM-Karte und Gewinnabschöpfung der "Nichtnutzergebühr"

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    AGB-Pfandklausel für SIM-Karten großer Mobilfunkanbieter gekippt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mobilfunkvertrag: Erneute Entscheidung zum "Pfand" für die SIM-Karte und Gewinnabschöpfung der "Nichtnutzergebühr" - Mobilfunkvertrag darf kein Pfand für deaktivierte und wirtschaftlich wertlose SIM-Karte vorsehen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2017, 140
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Schleswig, 26.03.2013 - 2 U 7/12

    Mobilfunkvertrag - 10 Euro-Pauschale für Rücklastschrift zu hoch

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.03.2015 - 2 U 6/14
    Dabei ist allgemein anerkannt, dass mit dem Gewinnabschöpfungsanspruch auch ein Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung gemäß § 242 BGB einhergeht (vgl. nur Senat, MMR 2013, S. 579 ff., m. w. N.).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 26. März 2013 (2 U 7/12 = MMR 2013, S. 579 ff.) entschieden, dass die Bestimmungen der §§ 307 bis 309 BGB Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG darstellen.

    Zur Anwendung des § 10 Abs. 1 UWG genügt vielmehr bedingter Vorsatz, so dass es ausreicht, wenn der Verwender die Tatbestandsverwirklichung für möglich hält und billigend in Kauf nimmt (vgl. nur Senat, MMR 2013, S. 579 ff., m. w. N.).

    Die Auskunft ist also eng auf den Bereich der unlauteren Klauselnutzung beschränkt und nicht mit dem Fall der Rücklastschriftpauschale zu vergleichen, über die der Senat im Urteil vom 26. März 2013 (MMR 2013, S. 579 ff.) zu entscheiden hatte.

  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.03.2015 - 2 U 6/14
    Ob die Vorschriften der §§ 307 bis 309 BGB Marktverhaltensregeln darstellen, sei streitig und vom BGH in seinem Urteil vom 31. Mai 2012 (I ZR 45/11) bisher noch sehr zurückhaltend nur im Hinblick auf die Anwendung der §§ 307, 308 Nr. 1, 309 Nr. 7a BGB für den dortigen Streitfall bejaht worden.

    Der BGH hat die Einordnung der §§ 307 ff. BGB als Marktverhaltensregelungen zwar in seinem Urteil vom 31. Mai 2012 (I ZR 45/11, NJW 2012, S. 3577 ff.) selbstverständlich nur in Bezug auf den dort zu entscheidenden Fall vorgenommen.

    Wie bereits ausgeführt, sind die Erwägungen des BGH im Urteil vom 31. Mai 2012 (I ZR 45/11) jedenfalls auch für die Verwendung der betroffenen Klausel über eine "Nichtnutzungsgebühr" einschlägig.

  • BGH, 09.10.2014 - III ZR 32/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters: Inhaltskontrolle für

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.03.2015 - 2 U 6/14
    Der BGH hat in seiner mittlerweile gegenüber einem anderen Mobilfunkanbieter ergangenen Entscheidung zum SIM-Karten-Pfand vom 9. Oktober 2014 (III ZR 32/14, NJW 2015, S. 328 ff.) im Übrigen nicht einmal die Frage aufgeworfen, ob die betroffene Klausel der Inhaltskontrolle unterliege, sondern sogleich Ausführungen zur unangemessenen Benachteiligung des Kunden gemacht.

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 9. Oktober 2014 (a. a. O.) zwar zunächst klargestellt, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Gestellung von Sicherheiten für die Forderungen des Verwenders beinhalten, nicht von vornherein zu beanstanden seien.

    In Bezug auf die Klausel zum SIM-Karten-Pfand sind die grundsätzlichen Fragen durch das Urteil des BGH vom 9. Oktober 2014 (III ZR 32/14) geklärt.

  • OLG Schleswig, 03.07.2012 - 2 U 12/11

    Keine "Nichtnutzergebühr" und "Pfandgebühr" für SIM-Karte

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.03.2015 - 2 U 6/14
    Der Senat hatte die Berufung der Beklagten durch Urteil vom 3. Juli 2012 zurückgewiesen (Az. 2 U 12/11, Anlage K 6, Bl. 41 ff. d. A. = NJW-RR 2013, S. 298 ff.).

    Die Unwirksamkeit der betroffenen Klausel, die die Beklagte nicht mehr verwendet, ist wie die Vorgängerregelung zum Kartenpfand Gegenstand der Urteile in dem Verfahren zu den Aktenzeichen 2 U 12/11 (Senat) bzw. 2 O 136/11 (LG Kiel).

    Im Urteil vom 3. Juli 2012 (2 U 12/11) konnte der Senat noch dahinstehen lassen, ob die Beklagte überhaupt ein berechtigtes Interesse an der Rückerlangung der verwendeten SIM-Karten hat und ob die Durchsetzung der Rückgabepflicht mittels eines Pfandes zulässig ist.

  • LG Hannover, 17.11.2015 - 18 O 36/15

    Auskunftsanspruch betreffend Gewinne für die Vereinnahmung pauschaler

    In der Regel ist eine vorsätzliche Begehung anzunehmen, wenn der Täter sein Handeln nach einer Abmahnung fortsetzt (Köhler/Bornkamm a. a. O.; OLG Schleswig, Urteil vom 19.03.2015 - 2 U 6/14 - juris RN 84 ff.).

    Der Kläger muss in die Lage versetzt werden, anhand der Mitteilungen der Beklagten über die Einnahmen einerseits und die mit der Zuwiderhandlung verbundenen Ausgaben andererseits selbst den Anspruch zu ermitteln, der letztlich in der Zahlungsstufe geltend gemachte wird (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 19.03.2015 - 2 U 6/14 - juris RN 97).

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Rechtsprechung
   BSG, 26.06.2014 - B 2 U 6/14 BH   

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https://dejure.org/2014,17693
BSG, 26.06.2014 - B 2 U 6/14 BH (https://dejure.org/2014,17693)
BSG, Entscheidung vom 26.06.2014 - B 2 U 6/14 BH (https://dejure.org/2014,17693)
BSG, Entscheidung vom 26. Juni 2014 - B 2 U 6/14 BH (https://dejure.org/2014,17693)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 26.05.2014 - B 2 U 4/14 BH
    Auszug aus BSG, 26.06.2014 - B 2 U 6/14 BH
    Gründe: 1 Der Senat hat durch Beschluss vom 26.5.2014 - B 2 U 4/14 BH - den Antrag des Klägers abgelehnt, ihm für die Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 16.10.2013 Prozesskostenhilfe (PKH) zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, weil keine hinreichende Erfolgsaussicht vorliegt.
  • BSG, 15.12.2014 - B 2 U 11/14 BH
    Der Senat hat durch Beschluss vom 26.5.2014 - B 2 U 4/14 BH -, durch Beschluss vom 26.6.2014 - B 2 U 6/14 BH - sowie durch Beschluss vom 13.8.2014 - B 2 U 8/14 BH - die Anträge des Klägers abgelehnt, ihm für die Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen LSG vom 16.10.2013 Prozesskostenhilfe (PKH) zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, weil keine hinreichende Erfolgsaussicht vorliegt.
  • BSG, 13.08.2014 - B 2 U 8/14 BH
    Gründe: 1 Der Senat hat durch Beschluss vom 26.5.2014 - B 2 U 4/14 BH - sowie durch Beschluss vom 26.6.2014 - B 2 U 6/14 BH - die Anträge des Klägers abgelehnt, ihm für die Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 16.10.2013 Prozesskostenhilfe (PKH) zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, weil keine hinreichende Erfolgsaussicht vorliegt.
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Rechtsprechung
   BSG, 21.08.2014 - B 2 U 6/14 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,26955
BSG, 21.08.2014 - B 2 U 6/14 S (https://dejure.org/2014,26955)
BSG, Entscheidung vom 21.08.2014 - B 2 U 6/14 S (https://dejure.org/2014,26955)
BSG, Entscheidung vom 21. August 2014 - B 2 U 6/14 S (https://dejure.org/2014,26955)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Ulm - S 9 U 4209/13
  • LSG Baden-Württemberg - L 6 U 444/14
  • BSG, 21.08.2014 - B 2 U 6/14 S
 
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  • OLG München, 09.07.2015 - 6 U 444/14

    Zur lauterkeitsrechtlichen Zulässigkeit von Äußerungen im Internet

    Auszug aus BSG, 21.08.2014 - B 2 U 6/14 S
    Die Beschwerden des Antragstellers gegen den die beantragte Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. Mai 2014 und gegen die Nichtzulassung der Revision in dem weiteren Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom selben Tag - L 6 U 444/14 ER-B - werden als unzulässig verworfen.

    1 Durch Beschluss vom 22.5.2014 - L 6 U 444/14 ER-B - hat das LSG die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des SG vom 24.1.2014 als unzulässig verworfen und mit weiterem Beschluss vom selben Tag den Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts für das vorbezeichnete Verfahren abgelehnt.

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Rechtsprechung
   BSG, 26.02.2014 - B 2 U 6/14 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3953
BSG, 26.02.2014 - B 2 U 6/14 B (https://dejure.org/2014,3953)
BSG, Entscheidung vom 26.02.2014 - B 2 U 6/14 B (https://dejure.org/2014,3953)
BSG, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - B 2 U 6/14 B (https://dejure.org/2014,3953)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Chemnitz - S 4 U 77/11
  • LSG Sachsen - L 2 U 88/13
  • BSG, 26.02.2014 - B 2 U 6/14 B
 
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  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 26.02.2014 - B 2 U 6/14 B
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat insoweit ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 Halbs 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497).
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