Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - I-2 U 60/05   

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OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - I-2 U 60/05 (https://dejure.org/2006,5703)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.05.2006 - I-2 U 60/05 (https://dejure.org/2006,5703)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Mai 2006 - I-2 U 60/05 (https://dejure.org/2006,5703)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Herausgabe des Verletzergewinns

  • Judicialis

    ZPO § 269 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 301; ; ZPO § 322; ; ZPO § 322 Abs. 1; ; ZPO § 705; ; ZPO § 705 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergang von der Berechnung des Schadensersatzanspruchs nach der Methode der Lizenzanalogie auf die nach Herausgabe des Verletzergewinns - Einschränkung des Umfangs der Rechtskraft eines die Leistungsklage abweisenden Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 383
  • GRUR-RR 2008, 72 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.05.2002 - X ZR 144/00

    "Abstreiferleiste"; Umfang der Rechtskraft eines einen Anspruch nicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 60/05
    Sie ist danach dann geboten, wenn der Entscheidung unmissverständlich der Wille des Prozessgerichts zu entnehmen ist, über den zu Grunde liegenden Sachverhalt nicht abschließend zu erkennen und dem Kläger so eine Klage zu diesem Anspruch auf der gleichen tatsächlichen Grundlage und aufgrund von bereits im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorliegenden Umständen vorzubehalten (vgl. u.a. BGH, NJW 1990, 1795; GRUR 2002, 787, 788f. m.w.N. - Abstreiferleiste).

    Die Zulassung der Revision ist nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO veranlasst, weil die in diesem Rechtsstreit zu entscheidenden Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung sind und auch in dem Urteil "Abstreiferleiste" (BGH, GRUR 2002, 787 ff.) nicht abschließend geklärt sind.

  • BGH, 09.04.1997 - IV ZR 113/96

    Umfang der Rechtskraft des Urteils bei verdeckter Teilklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 60/05
    Hat der Kläger im vorangegangenen Prozess nur einen Teilanspruch geltend gemacht, so erfasst die Rechtskraft des Urteils nur diesen Teil des Anspruchs und erstreckt sich nicht auf den nicht eingeklagten restlichen Anspruch (BGH, NJW 1985, 1340, 1341; NJW 1994, 3165, 3166; NJW 1997, 1990 m.w.N.; Zöller/Vollkommer, a.a.O., Vor § 322 RN 47; Musielak, a.a.O., § 322 RN 67).

    Weitergehende Ansprüche aus demselben Sachverhalt hat es nicht zum Gegenstand, weshalb sich die Rechtskraft dieses Urteils auch nicht auf solche Ansprüche erstrecken kann (BGH, NJW 1997, 1990; Zöller/Vollkommer, a.a.O., Vor § 322 RN 48f.; Musielak, a.a.O., § 322 RN 68).

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 60/05
    Im Übergang von der Berechnung des Schadensersatzanspruchs nach der Methode der Lizenzanalogie auf die nach der Herausgabe des Verletzergewinns liegt keine - möglicherweise unzulässige - Einführung eines neuen Streitgegenstandes in den Prozess, da es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei den verschiedenen Berechnungsarten eines wettbewerbsrechtlichen Schadens nur um verschiedene Liquidationsformen eines einheitlichen Schadensersatzanspruchs und nicht um verschiedene Ansprüche mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen handelt (BGH, GRUR 2003, 55, 57 - Tchibo/Rolex II m.w.N.).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 60/05
    Mit dem Landgericht ist davon auszugehen, dass das Wahlrecht erlischt, wenn über den nach einer bestimmten Methode bezifferten Schadensersatzanspruch rechtkräftig entschieden ist oder der Schuldner den Anspruch erfüllt hat (BGH, GRUR 1966, 375, 376, 379 - Meßmer-Tee II; GRUR 1993, 55, 57 - Tchibo/Rolex II; GRUR 1999, 226, 227 - Planungsmappe).
  • LG Düsseldorf, 07.04.1998 - 4 O 29/97

    Inhaber eines Gebrauchsmusters hat Unterlassungsanspruch gegenüber einem das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 60/05
    Sie nahm deshalb die Beklagte in dem Verfahren 4 O 29/97 vor dem Landgericht Düsseldorf auf Unterlassung, Rechnungslegung und Festlegung der Schadensersatzpflicht in Anspruch.
  • BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 67/83

    Unterhaltsklage über freiwillig gezahlten Betrag hinaus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 60/05
    Hat der Kläger im vorangegangenen Prozess nur einen Teilanspruch geltend gemacht, so erfasst die Rechtskraft des Urteils nur diesen Teil des Anspruchs und erstreckt sich nicht auf den nicht eingeklagten restlichen Anspruch (BGH, NJW 1985, 1340, 1341; NJW 1994, 3165, 3166; NJW 1997, 1990 m.w.N.; Zöller/Vollkommer, a.a.O., Vor § 322 RN 47; Musielak, a.a.O., § 322 RN 67).
  • BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64

    Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 60/05
    Mit dem Landgericht ist davon auszugehen, dass das Wahlrecht erlischt, wenn über den nach einer bestimmten Methode bezifferten Schadensersatzanspruch rechtkräftig entschieden ist oder der Schuldner den Anspruch erfüllt hat (BGH, GRUR 1966, 375, 376, 379 - Meßmer-Tee II; GRUR 1993, 55, 57 - Tchibo/Rolex II; GRUR 1999, 226, 227 - Planungsmappe).
  • BGH, 15.06.1994 - XII ZR 128/93

    Zulässigkeit einer Teilklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 60/05
    Hat der Kläger im vorangegangenen Prozess nur einen Teilanspruch geltend gemacht, so erfasst die Rechtskraft des Urteils nur diesen Teil des Anspruchs und erstreckt sich nicht auf den nicht eingeklagten restlichen Anspruch (BGH, NJW 1985, 1340, 1341; NJW 1994, 3165, 3166; NJW 1997, 1990 m.w.N.; Zöller/Vollkommer, a.a.O., Vor § 322 RN 47; Musielak, a.a.O., § 322 RN 67).
  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 19/89

    Einwand der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei einer Werklohnklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 60/05
    Sie ist danach dann geboten, wenn der Entscheidung unmissverständlich der Wille des Prozessgerichts zu entnehmen ist, über den zu Grunde liegenden Sachverhalt nicht abschließend zu erkennen und dem Kläger so eine Klage zu diesem Anspruch auf der gleichen tatsächlichen Grundlage und aufgrund von bereits im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorliegenden Umständen vorzubehalten (vgl. u.a. BGH, NJW 1990, 1795; GRUR 2002, 787, 788f. m.w.N. - Abstreiferleiste).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.2010 - U (Kart) 16/10

    Umfang der Rechtskraft eines Urteils auf Zahlung eines Geldbetrages nebst Zinsen;

    Ein eventuell weitergehender (Teil-)Anspruch sowie die Möglichkeit einer späteren Nachforderung sind in jenem Verfahren in prozessualer Hinsicht grundsätzlich unerheblich (vgl. zu allem: BGH Urteil vom 28.06.1985, V ZR 43/84, NJW 1985, 2825 - 2827, zitiert nach juris Tz. 30 - 32, Urteil vom 15.06.1994, XII ZR 128/93, NJW 1994, 3165 - 3167, zitiert nach juris Tz. 5 und 11; Urteil vom 15.07.1997, VI ZR 142/95, NJW 1997, 3019 - 3021, zitiert nach juris Tz. 12 - 14; Urteil vom 09.04.1997, IV ZR 113/96, BGHZ 135, 178 - 183, zitiert nach juris Tz. 12; Urteil vom 25.09.2007, X ZR 60/06 - Zerkleinerungsvorrichtung -, BGHZ 173, 374 - 384, zitiert nach juris Tz. 15 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2009, 11 WF 330/09, OLGR Koblenz 2009, 560 - 561, zitiert nach juris Tz. 9; OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2006, 2 U 60/05, GRUR-RR 2006, 383 - 385, zitiert nach juris Tz. 36, 39).
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Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 25.09.2006 - L 2 U 60/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9469
LSG Rheinland-Pfalz, 25.09.2006 - L 2 U 60/05 (https://dejure.org/2006,9469)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.09.2006 - L 2 U 60/05 (https://dejure.org/2006,9469)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. September 2006 - L 2 U 60/05 (https://dejure.org/2006,9469)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ersatz des Schadens aus einem durch einen geplatzten Reifen entstandenen Verkehrsunfall; Anerkennung von Schäden im Bereich der linken Hand als Folge eines Unfallereignisses; Unmittelbarkeit der Zuziehung einer Handverletzung bei einem Verkehrsunfall; Entstehung einer ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Hilfeleistung bei Verkehrsunfall auf Betriebsweg - keine Verpflichtung aus Beschäftigungsverhältnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anwendung der Konkurrenzregelung des § 135 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII in der gesetzlichen Unfallversicherung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 07.02.2006 - B 2 U 30/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Zuständigkeit - Unfallversicherungsträger -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.09.2006 - L 2 U 60/05
    Die Entscheidung des BSG vom 7.2.2006 - B 2 U 30/04 R stütze ebenfalls ihre Ansicht, wonach die Versicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII der Versicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 13a SGB VII vorgehe.

    Auch in der von der Beigeladenen für ihren Standpunkt herangezogenen Entscheidung des BSG vom 7.2.2006 - B 2 U 30/04 R ist ausgeführt, dass im Rahmen der Auffangklausel des § 135 Abs. 6 SGB VII maßgebendes Kriterium für die dort zu treffende wertende Entscheidung die Handlungstendenz des Versicherten sei, so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt werde.

  • BSG, 16.10.2000 - B 2 U 258/00 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.09.2006 - L 2 U 60/05
    Unberücksichtigt geblieben sei die Entscheidung des LSG Sachsen-Anhalt vom 27.6.2000 - L 6 U 54/98 und der nachfolgende Beschluss des BSG vom 16.10.2000 - B 2 U 258/00.

    Das BSG hat in dem nachgehenden Beschluss vom 16.10.2000 - B 2 U 258/00 B die vom dortigen Beschwerdeführer aufgeworfene und durchaus berechtigte Frage, ob das LSG Sachsen-Anhalt die vom BSG entwickelten Rechtsgrundsätze zutreffend angewendet hat, ausdrücklich offen gelassen, weil die Beschwerde bereits als unzulässig verworfen wurde.

  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 29/90

    Unfallversicherungsschutz eines selbständig tätigen Kapitäns und Reiseleiters bei

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.09.2006 - L 2 U 60/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 24.1.1991 - 2 RU 29/90) stelle § 539 Abs. 1 Nr. 9 RVO bzw. § 2 Abs. 1 Nr. 13a SGB VII eine besondere Gestaltungsform öffentlicher Unfallfürsorge dar.

    Sind die Gründe für eine Hilfeleistung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses von so untergeordneter Bedeutung, dass sie gegenüber den Umständen, die den Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 13a SGB VII begründen, zurücktreten, so besteht Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 13a SGB VII (BSG, Urteil vom 30.1.1986- 2 RU 19/84 in SozR 2200 § 539 Nr. 116; Urteil vom 24.1.1991- 2 RU 29/90 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 7; Urteil vom 29.9.1992, aaO; Lauterbach - Schwerdtfeger, Unfallversicherung, SGB VII, 4. Auflage, Rdnr. 429 zu § 2 SGB VII; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, Kennzahl 300, Seite 39; Graeff in Hauck/Noftz, SGB VII, Rdnr. 13 zu § 128 SGB VII).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2000 - L 6 U 54/98

    Kein UV-Schutz für Hilfeleistungen für einen nicht unfallversicherten Unternehmer

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.09.2006 - L 2 U 60/05
    Unberücksichtigt geblieben sei die Entscheidung des LSG Sachsen-Anhalt vom 27.6.2000 - L 6 U 54/98 und der nachfolgende Beschluss des BSG vom 16.10.2000 - B 2 U 258/00.

    Der Entscheidung des LSG Sachsen-Anhalt vom 27.6.2000 - L 6 U 54/98, wonach von § 2 Abs. 1 Nr. 13a SGB VII nur Fälle erfasst werden sollen, in denen jemand ohne jeglichen beruflichen Bezug als Helfer tätig wird, überzeugt vor dem Hintergrund der zuvor wiedergegebenen ständigen BSG-Rechtsprechung nicht.

  • BSG, 29.09.1992 - 2 RU 44/91

    Versicherungsschutz - Wegschieben - Pkw - Autobahn

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.09.2006 - L 2 U 60/05
    Bei dem Standstreifen handelt sich dabei zwar um einen Bereich, der bei verkehrsgerechtem Verhalten nicht zum Befahren durch Fahrzeuge vorgesehen ist, so dass ein auf dem Standstreifen liegen gebliebenes Fahrzeug nicht generell eine gemeine Gefahr darstellt (BSG, Urteil vom 29.9.1992 - 2 RU 44/91, SozR 3-2200 § 539 Nr. 19 RVO).

    Sind die Gründe für eine Hilfeleistung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses von so untergeordneter Bedeutung, dass sie gegenüber den Umständen, die den Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 13a SGB VII begründen, zurücktreten, so besteht Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 13a SGB VII (BSG, Urteil vom 30.1.1986- 2 RU 19/84 in SozR 2200 § 539 Nr. 116; Urteil vom 24.1.1991- 2 RU 29/90 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 7; Urteil vom 29.9.1992, aaO; Lauterbach - Schwerdtfeger, Unfallversicherung, SGB VII, 4. Auflage, Rdnr. 429 zu § 2 SGB VII; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, Kennzahl 300, Seite 39; Graeff in Hauck/Noftz, SGB VII, Rdnr. 13 zu § 128 SGB VII).

  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 19/84

    Versicherungsträger - Unfallfolgen - Entschädigung von Unfallfolgen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.09.2006 - L 2 U 60/05
    Sind die Gründe für eine Hilfeleistung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses von so untergeordneter Bedeutung, dass sie gegenüber den Umständen, die den Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 13a SGB VII begründen, zurücktreten, so besteht Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 13a SGB VII (BSG, Urteil vom 30.1.1986- 2 RU 19/84 in SozR 2200 § 539 Nr. 116; Urteil vom 24.1.1991- 2 RU 29/90 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 7; Urteil vom 29.9.1992, aaO; Lauterbach - Schwerdtfeger, Unfallversicherung, SGB VII, 4. Auflage, Rdnr. 429 zu § 2 SGB VII; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, Kennzahl 300, Seite 39; Graeff in Hauck/Noftz, SGB VII, Rdnr. 13 zu § 128 SGB VII).
  • BGH, 19.05.2009 - VI ZR 56/08

    Ersatz eines materiellen und immateriellen Schadens infolge eines Unfalls in

    Aufgrund der Regelung in § 135 SGB VII besteht hierfür inzwischen kein Bedarf mehr (BSG, NJW 2009, 937, 939 entgegen LSG Rheinland-Pfalz, Breith. 2007, 408, 412; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 5. Aufl., Stand: Februar 2009, § 135 Rn. 4; Quabach in jurisPK-SGB VII, § 135 Rn. 21; Hauck/Noftz-Graeff, SGB VII, Stand: 38. Lfg. 2009, § 135 Rn. 3).
  • LSG Hessen, 19.06.2007 - L 3 U 25/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auch unter Berücksichtigung der von der Beklagten in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidungen des LSG Rheinland-Pfalz vom 25. September 2006, Az.: L 2 U 60/05, und des BSG vom 9. Dezember 2003, Az.: B 2 U 23/03 R, war nicht anders zu entscheiden.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.09.2005 - 2 U 60/05   

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https://dejure.org/2005,12579
OLG Stuttgart, 15.09.2005 - 2 U 60/05 (https://dejure.org/2005,12579)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.09.2005 - 2 U 60/05 (https://dejure.org/2005,12579)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. September 2005 - 2 U 60/05 (https://dejure.org/2005,12579)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz: Untersagung einer Boykottaktion im Eilverfahren

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch eines Lebensmittelhändlers gegen Gentechnikaktivisten wegen kreuzweisen Abklebens von mit Milchprodukten aufgefüllten Kühlregalen; Rechtmäßigkeit des Aufrufs zum Boykott der in den Kühlregalen zum Verkauf angebotenen Milchprodukte; Abwägung des ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Oberlandesgericht Stuttgart (Pressemitteilung)

    Müller unterliegt gegen Greenpeace

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Protestaktion von Greenpeace abgesegnet - Müller-Konzern verliert gegen Umweltschützer

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Eingriff in den Gewerbebetrieb bei umweltpolitischen Belangen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Eingriff in den Gewerbebetrieb bei umweltpolitischen Belangen

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mündliche Verhandlung in Sachen Müller ./. Greenpeace

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 765
  • GRUR 2006, 167 (Ls.)
  • GRUR-RR 2006, 20
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63

    Blinkfüer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.09.2005 - 2 U 60/05
    Hierbei sind unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 198 - 230 - Lüth; BVerfGE 25, 256 - 269 - Blinkfüer; BVerfGE 62, 230 - 248 - Denkzettel-Aktion) folgende Grundsätze zu beachten:.

    Findet diese ihren Grund nicht in eigenen Interessen wirtschaftlicher Art, sondern in der Sorge um politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Belange der Allgemeinheit, mit dem Ziel der Einwirkung auf die öffentliche Meinung, dann spricht dies dafür, dass die Aufforderung durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützt ist (BVerfGE 7, 198 [212, 215]; 25, 256 [264]), auch wenn dadurch private und namentlich wirtschaftliche Interessen beeinträchtigt werden (BVerfGE 7, 198 [219]).

    Dies kann sogar dann gelten, wenn der Verrufer - was vorliegend gar nicht der Fall ist - zu dem Boykottierten in einem Konkurrenzverhältnis steht (BVerfGE 25, 256 [264]).

    Das ist der Fall, wenn der Verrufer sich gegenüber den Adressaten des Aufrufs - hier also den Kunden des Supermarktes - auf den Versuch geistiger Einflussnahme und Überzeugung, also auf Mittel beschränkt, die den geistigen Kampf der Meinungen gewährleisten (BVerfGE 7, 198 [221]; 25, 256 [266]).

    Dagegen ist die Ausübung wirtschaftlichen Drucks, der für die Adressaten des Boykottaufrufs schwere Nachteile bewirkt und ihnen demgemäß die Möglichkeit nimmt, ihre Entscheidung in voller innerer Freiheit zu treffen, nicht durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützt (BVerfGE 25, 256 [264 f., 266 f.]).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.09.2005 - 2 U 60/05
    Hierbei sind unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 198 - 230 - Lüth; BVerfGE 25, 256 - 269 - Blinkfüer; BVerfGE 62, 230 - 248 - Denkzettel-Aktion) folgende Grundsätze zu beachten:.

    Findet diese ihren Grund nicht in eigenen Interessen wirtschaftlicher Art, sondern in der Sorge um politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Belange der Allgemeinheit, mit dem Ziel der Einwirkung auf die öffentliche Meinung, dann spricht dies dafür, dass die Aufforderung durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützt ist (BVerfGE 7, 198 [212, 215]; 25, 256 [264]), auch wenn dadurch private und namentlich wirtschaftliche Interessen beeinträchtigt werden (BVerfGE 7, 198 [219]).

    (bb) Die Verfolgung der Ziele des Verrufers darf ferner das Maß der nach den Umständen notwendigen und angemessenen Beeinträchtigung des betroffenen Unternehmens nicht überschreiten (BVerfGE 7, 198 [215]).

    Das ist der Fall, wenn der Verrufer sich gegenüber den Adressaten des Aufrufs - hier also den Kunden des Supermarktes - auf den Versuch geistiger Einflussnahme und Überzeugung, also auf Mittel beschränkt, die den geistigen Kampf der Meinungen gewährleisten (BVerfGE 7, 198 [221]; 25, 256 [266]).

  • BGH, 29.01.1985 - VI ZR 130/83

    Anspruch auf Unterlassung einer Aufforderung zum kollektiven Vertragsbruch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.09.2005 - 2 U 60/05
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst der deliktische Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs nur betriebsbezogene Eingriffe (BGHZ 55, 153 [161]; 59, 30 [35]; 69, 128 [139]; NJW 1985, 1620 f. [unter II. 1.]).

    Dabei muss es sich um Eingriffe handeln, denen eine Schadensgefahr eigen ist, die also über eine bloße Belästigung oder eine sozial übliche Behinderung hinausgehen (BGH NJW 1985, 1620 - 1621 [unter II.1]).

    a) Das von der Rechtsprechung entwickelte Recht am Gewerbebetrieb ist ein Auffangtatbestand, auf den Ansprüche nur gestützt werden können, wenn dies geboten ist, um eine sonst bestehende Lücke im Rechtsschutz zu schließen (vgl. BGH NJW 1985, 1620 ff [unter Ziff II.2] m. w. N.).

    Der Tatbestand des § 823 Abs. 1 BGB ist daher anwendbar (vgl. BGH NJW 1985, 1620 ff; Köhler in Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., UWG § 4 Rdnr. 10.128 sowie § 2 Rn. 45).

  • BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97

    Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.09.2005 - 2 U 60/05
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei dem Recht am Gewerbebetrieb um einen offenen Tatbestand, dessen Inhalt und Grenzen sich erst aus einer umfassenden Interessen- und Güterabwägung mit der im Einzelfall konkret kollidierenden Interessensphäre anderer ergeben (BGHZ 138, 311 [unter 3 b bb]).
  • BVerfG, 27.10.1987 - 1 BvR 385/85

    Meinungsäußerungsfreiheit und Pressefreiheit bei Aufruf zum kollektiven

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.09.2005 - 2 U 60/05
    Wo der Bereich geistiger Einwirkung auf die Adressaten der Meinungsäußerung oder die Öffentlichkeit verlassen wird und physischer, wirtschaftlicher oder vergleichbarer sonstiger Druck zur Verstärkung der geäußerten Meinung eingesetzt wird, endet der Grundrechtsschutz aus Art. 5 Abs. 1 GG (BVerfG NJW 1989, 381 - Mietboykott).
  • BGH, 21.12.1970 - II ZR 133/68

    Verkehrssicherungspflicht des Unterhaltspflichten für ein Gewässer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.09.2005 - 2 U 60/05
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst der deliktische Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs nur betriebsbezogene Eingriffe (BGHZ 55, 153 [161]; 59, 30 [35]; 69, 128 [139]; NJW 1985, 1620 f. [unter II. 1.]).
  • BGH, 30.05.1972 - VI ZR 6/71

    Haftung für die Verhinderung der Auslieferung einer Zeitung durch Teilnehmer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.09.2005 - 2 U 60/05
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst der deliktische Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs nur betriebsbezogene Eingriffe (BGHZ 55, 153 [161]; 59, 30 [35]; 69, 128 [139]; NJW 1985, 1620 f. [unter II. 1.]).
  • BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75

    Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und ausgeübter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.09.2005 - 2 U 60/05
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst der deliktische Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs nur betriebsbezogene Eingriffe (BGHZ 55, 153 [161]; 59, 30 [35]; 69, 128 [139]; NJW 1985, 1620 f. [unter II. 1.]).
  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 108/80

    Boykottaufruf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.09.2005 - 2 U 60/05
    Hierbei sind unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 198 - 230 - Lüth; BVerfGE 25, 256 - 269 - Blinkfüer; BVerfGE 62, 230 - 248 - Denkzettel-Aktion) folgende Grundsätze zu beachten:.
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Zu entscheiden ist lediglich über die Zulässigkeit der Verwendung des Begriffs "Gen-Milch" im Rahmen der Kampagne, nicht über die Rechtmäßigkeit der Aktionen auf Grund der äußeren Umstände als solche (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2006, 765).
  • OLG Stuttgart, 30.08.2012 - 2 U 117/11

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen

    Aber auch unabhängig von der Förderung gerade fremden Wettbewerbs fehlt ein objektiver Zusammenhang im Sinne einer Förderung des Wettbewerbs, wenn sich die Handlung zwar auf die geschäftlichen Entscheidungen von Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern tatsächlich auswirken kann, sie aber vorrangig anderen Zielen als der Förderung des Absatzes oder Bezuges dient, was insbesondere bei der (wiederum insbesondere, aber nicht nur redaktionellen) Unterrichtung der Öffentlichkeit, vor allem der Verbraucher über verbraucherpolitische Ziele angenommen wird (Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 2 Rn. 51; OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 206, 208; vgl. auch KG, Beschluss vom 18.08.2009, 5 W 95/09, Rn. 11 ff. - dort Äußerungen in einem Leserbrief - und Senat, GRUR-RR 2006, 20, 21 - Beeinflussung des Wettbewerbs nicht Ziel, sondern nur Nebeneffekt eines von einer Umweltorganisation aus umweltpolitischen Gründen veranlassten Boykotts).
  • LG Düsseldorf, 22.05.2019 - 12 O 108/18
    Dass hierdurch der Absatz solcher Unternehmen gefördert wird, die nicht auf der "schwarzen Liste" stehen, ist nicht Ziel, sondern nur Nebeneffekt dieser Maßnahme (vgl. zu boykottierten Unternehmen: OLG Stuttgart GRUR-RR 2006, 20, 21).
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Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 15.04.2004 - L 2 U 60/05   

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LSG Rheinland-Pfalz, 15.04.2004 - L 2 U 60/05 (https://dejure.org/2004,38795)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.04.2004 - L 2 U 60/05 (https://dejure.org/2004,38795)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. April 2004 - L 2 U 60/05 (https://dejure.org/2004,38795)
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Rechtsprechung
   SG Lüneburg, 05.08.2008 - S 2 U 60/05   

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SG Lüneburg, 05.08.2008 - S 2 U 60/05 (https://dejure.org/2008,116137)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 05.08.2008 - S 2 U 60/05 (https://dejure.org/2008,116137)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 05. August 2008 - S 2 U 60/05 (https://dejure.org/2008,116137)
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