Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.09.2006 - I-2 U 62/05   

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https://dejure.org/2006,13698
OLG Düsseldorf, 21.09.2006 - I-2 U 62/05 (https://dejure.org/2006,13698)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.09.2006 - I-2 U 62/05 (https://dejure.org/2006,13698)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. September 2006 - I-2 U 62/05 (https://dejure.org/2006,13698)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs auf wortsinngemäßen Gebrauch des Klagepatents; Zweifel an der Bestandskraft eines Klagepatents wegen unzulässiger Erweiterung und mangelnder Erfindungshöhe; Bestimmung des Geltungsbereichs der patentrechtlich ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85

    Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2006 - 2 U 62/05
    Nach ständiger , vom Bundesgerichtshof (vgl. GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug) gebilligter Rechtsprechung des Senats ist bei der Aussetzung eines Patentverletzungsrechtssstreits wegen eines gegen das Klagepatent ergriffenen Rechtsbehelfs Zurückhaltung geboten.
  • LG Düsseldorf, 21.04.2005 - 4b O 169/04

    Ballenpresse für Papier

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2006 - 2 U 62/05
    das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 21. April 2005 - 4 b O 169/04 - abzuändern und die Klage abzuweisen,.
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 2 U 3/06

    Niederspannungsleistungsschalter, der aus mehreren Standardabschaltblöcken in

    Deshalb besteht nur dann Veranlassung zur Aussetzung, wenn die Vernichtung bzw. der Widerruf des Klagepatents nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich ist, zum Beispiel weil das Klagepatent im Stand der Technik entweder neuheitsschädlich vorweggenommen oder die Erfindungshöhe so fragwürdig geworden ist, dass sich für ihre Zuerkennung kein vernünftiges Argument finden lässt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. September 2006, Az. 2 U 62/05 - Ballenpresse für Papier; OLG Düsseldorf, Mitt. 1997, 257 (261)).
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