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   OLG Köln, 10.02.2010 - 2 U 64/09   

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OLG Köln, 10.02.2010 - 2 U 64/09 (https://dejure.org/2010,7537)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.02.2010 - 2 U 64/09 (https://dejure.org/2010,7537)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Februar 2010 - 2 U 64/09 (https://dejure.org/2010,7537)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Testaments

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2010 - 2 U 64/09
    Wie der Senat in der mündlichen Verhandlung mit den Parteien erörtert hat, wird die Annahme einer Erfüllung des Auskunfts- und Rechenschaftsanspruches nicht dadurch gehindert, dass der Beklagte, wie sich aus dem zeitlichen Ablauf und dem Aufrechterhalten des Berufungsantrags auf Abweisung der Klage ergibt, ersichtlich nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil die Auskünfte erteilt hat (vgl. zu diesem Verständnis eines entsprechenden prozessualen Verhaltens grundlegend RGZ 29, 379, 382; dem folgend BAG AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau und BGH NJW 1985, 2405, 2406).

    Zwar haben sowohl der Bundesgerichtshof (BGH NJW 1985, 2405) als auch der Senat selbst (OLG Köln NJW-RR 2005, 1319) entschieden, dass auch für Auskunftsansprüche der allgemeine Grundsatz gelte, wonach die Erbringung der titulierten Pflicht zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem nur vorläufig vollstreckbaren Titel keine Erfüllung im Sinne des § 362 BGB darstelle.

    Auch aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1985, 2405) und des Senats (OLG Köln NJW-RR 2005, 1319) sowie den darin zitierten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau) und des Reichsgerichts (RGZ 29, 379) lässt sich keine über die - nach Ansicht des Senats hier nicht einschlägigen - vorstehend erörterten grundsätzlichen Erwägungen hinausgehende Begründung dafür entnehmen, warum die Erteilung einer Auskunft in Fällen der vorliegenden Art nicht als Erfüllung gewertet werden sollte.

  • BAG, 22.01.1975 - 4 AZR 10/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Erledigung der Hauptsache - Tarifverträge:

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2010 - 2 U 64/09
    Wie der Senat in der mündlichen Verhandlung mit den Parteien erörtert hat, wird die Annahme einer Erfüllung des Auskunfts- und Rechenschaftsanspruches nicht dadurch gehindert, dass der Beklagte, wie sich aus dem zeitlichen Ablauf und dem Aufrechterhalten des Berufungsantrags auf Abweisung der Klage ergibt, ersichtlich nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil die Auskünfte erteilt hat (vgl. zu diesem Verständnis eines entsprechenden prozessualen Verhaltens grundlegend RGZ 29, 379, 382; dem folgend BAG AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau und BGH NJW 1985, 2405, 2406).

    Auch aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1985, 2405) und des Senats (OLG Köln NJW-RR 2005, 1319) sowie den darin zitierten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau) und des Reichsgerichts (RGZ 29, 379) lässt sich keine über die - nach Ansicht des Senats hier nicht einschlägigen - vorstehend erörterten grundsätzlichen Erwägungen hinausgehende Begründung dafür entnehmen, warum die Erteilung einer Auskunft in Fällen der vorliegenden Art nicht als Erfüllung gewertet werden sollte.

  • OLG Köln, 13.10.2004 - 2 U 85/04

    Berücksichtigung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen nach Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2010 - 2 U 64/09
    Zwar haben sowohl der Bundesgerichtshof (BGH NJW 1985, 2405) als auch der Senat selbst (OLG Köln NJW-RR 2005, 1319) entschieden, dass auch für Auskunftsansprüche der allgemeine Grundsatz gelte, wonach die Erbringung der titulierten Pflicht zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem nur vorläufig vollstreckbaren Titel keine Erfüllung im Sinne des § 362 BGB darstelle.

    Auch aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1985, 2405) und des Senats (OLG Köln NJW-RR 2005, 1319) sowie den darin zitierten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau) und des Reichsgerichts (RGZ 29, 379) lässt sich keine über die - nach Ansicht des Senats hier nicht einschlägigen - vorstehend erörterten grundsätzlichen Erwägungen hinausgehende Begründung dafür entnehmen, warum die Erteilung einer Auskunft in Fällen der vorliegenden Art nicht als Erfüllung gewertet werden sollte.

  • RG, 17.03.1892 - VI 324/91

    C. P. O. §. 94.

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2010 - 2 U 64/09
    Wie der Senat in der mündlichen Verhandlung mit den Parteien erörtert hat, wird die Annahme einer Erfüllung des Auskunfts- und Rechenschaftsanspruches nicht dadurch gehindert, dass der Beklagte, wie sich aus dem zeitlichen Ablauf und dem Aufrechterhalten des Berufungsantrags auf Abweisung der Klage ergibt, ersichtlich nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil die Auskünfte erteilt hat (vgl. zu diesem Verständnis eines entsprechenden prozessualen Verhaltens grundlegend RGZ 29, 379, 382; dem folgend BAG AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau und BGH NJW 1985, 2405, 2406).

    Auch aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1985, 2405) und des Senats (OLG Köln NJW-RR 2005, 1319) sowie den darin zitierten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau) und des Reichsgerichts (RGZ 29, 379) lässt sich keine über die - nach Ansicht des Senats hier nicht einschlägigen - vorstehend erörterten grundsätzlichen Erwägungen hinausgehende Begründung dafür entnehmen, warum die Erteilung einer Auskunft in Fällen der vorliegenden Art nicht als Erfüllung gewertet werden sollte.

  • OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 72/01

    Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit der

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2010 - 2 U 64/09
    Eine Ergänzung oder Neuerstellung der Auskunft kann jedoch nur dann verlangt werden, wenn bestimmte Teile eines Bestandes vollständig unerwähnt bleiben (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2002, 1292; Staudinger-Bittner, BGB, Neubearbeitung 2009, § 260 Rn. 36 und § 259 Rn. 32).
  • BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 315/81

    Vorbehaltsurteil gegen Bürgen

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2010 - 2 U 64/09
    Die im Grundsatz zutreffende und auch vom Senat geteilte Ansicht, dass die Erbringung einer Leistung nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem nur vorläufig vollstreckbaren Titel keine Erfüllung im Sinne des § 362 BGB darstellt, beruht auf der Überlegung, dass bei einer derartigen Leistung stets ein Vorbehalt des Schuldners anzunehmen ist, die Leistung wieder zurückzufordern, sollte im weiteren Prozessverlauf das der Zwangsvollstreckung zugrunde liegende Urteil aufgehoben werden (vgl. BGH NJW 1990, 2756 und NJW 1983, 1111; Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl. 2010, § 362, Rn. 15; Erman/H.P.Westermann/Buck-Heeb, BGB, 12. Aufl. 2008, a.A. Staudinger-Olzen, BGB, Neubearbeitung 2006, § 362 Rn. 32 ff.).
  • OLG Köln, 12.10.1988 - 2 U 149/87

    Übergang von einer Klage auf Zahlung zur Stufenklage in der Berufungsinstanz;

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2010 - 2 U 64/09
    Die Bestimmung, welche Urkunden vorzulegen sind, ist im Erkenntnisverfahren zu treffen; sie kann nicht dem Vollstreckungsverfahren vorbehalten bleiben (vgl. Senat NJW-RR 1989, 567, 568).
  • BGH, 22.05.1990 - IX ZR 229/89

    Abwendung der Vollstreckung - Erfüllungswirkung - Zahlungen - Vorläufig

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2010 - 2 U 64/09
    Die im Grundsatz zutreffende und auch vom Senat geteilte Ansicht, dass die Erbringung einer Leistung nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem nur vorläufig vollstreckbaren Titel keine Erfüllung im Sinne des § 362 BGB darstellt, beruht auf der Überlegung, dass bei einer derartigen Leistung stets ein Vorbehalt des Schuldners anzunehmen ist, die Leistung wieder zurückzufordern, sollte im weiteren Prozessverlauf das der Zwangsvollstreckung zugrunde liegende Urteil aufgehoben werden (vgl. BGH NJW 1990, 2756 und NJW 1983, 1111; Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl. 2010, § 362, Rn. 15; Erman/H.P.Westermann/Buck-Heeb, BGB, 12. Aufl. 2008, a.A. Staudinger-Olzen, BGB, Neubearbeitung 2006, § 362 Rn. 32 ff.).
  • OLG München, 21.05.2007 - 31 Wx 120/06

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei Verteilung des gesamten

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2010 - 2 U 64/09
    Weitere Indizien, die herangezogen werden können, z.B. dass einer bestimmten Person die Grabpflege übertragen ist (vgl. zu diesem Indiz für eine gewollte Erbeinsetzung BayObLG NJW-RR 2003, 656, 657; OLG München NJW-RR 2007, 1162, 1163), eine bestimmte Person die Nachlassverbindlichkeiten tilgen oder den Nachlass im Übrigen regeln soll (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 835; Baumgärtel-Schmitz a.a.O.; Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2087 Rn. 4), fehlen hier vollständig.
  • BayObLG, 29.01.2003 - 1Z BR 42/02

    Erbeinsetzung oder Auflage bei prozentualer Aufteilung des Nachlasswertes -

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2010 - 2 U 64/09
    Weitere Indizien, die herangezogen werden können, z.B. dass einer bestimmten Person die Grabpflege übertragen ist (vgl. zu diesem Indiz für eine gewollte Erbeinsetzung BayObLG NJW-RR 2003, 656, 657; OLG München NJW-RR 2007, 1162, 1163), eine bestimmte Person die Nachlassverbindlichkeiten tilgen oder den Nachlass im Übrigen regeln soll (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 835; Baumgärtel-Schmitz a.a.O.; Palandt-Edenhofer, a.a.O., § 2087 Rn. 4), fehlen hier vollständig.
  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe;

  • BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97

    Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

  • RG, 20.01.1910 - VI 660/08

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Tarifvertrages

  • BGH, 15.10.1997 - IV ZR 327/96

    Erfüllung eines Vorausvermächtnisses nach Erwerb des Grundstücks in der

  • BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85

    Auslegung eines Testamentszusatzes; Gesonderte Unterzeichnung nachträglicher

  • BGH, 24.04.1963 - V ZR 16/62
  • OLG Köln, 14.07.1982 - 2 Wx 19/82
  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 191/13

    Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand

    Die Leistung der Beklagten erfolgte daher ersichtlich unter dem Vorbehalt des Rechtskrafteintritts und stellt demgemäß - ungeachtet der Schwierigkeit, die hier erbrachte Leistung im Falle einer Aufhebung des vorläufig vollstreckbaren Urteils zurückzufordern (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1985 - IVa ZR 138/83, aaO; BAG, AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau; OLG Köln, NJW-RR 2005, 1319, 1321; aA OLG Köln, Urteil vom 10. Februar 2010 - 2 U 64/09, juris Rn. 93 ff.; [jeweils zur Auskunftserteilung]; vgl. auch BeckOK-ZPO/Jaspersen/Wache, Stand: 15. September 2014, § 91a Rn. 64) - keine Erfüllung des Anspruchs der Kläger nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB auf Erhaltung der Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und damit kein die Hauptsache insoweit erledigendes Ereignis dar.
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 8 U 187/13

    Pflichtteilsrecht: Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs bezüglich eines

    Eine Auskunft, die zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erteilt wird, stellt keine Erfüllung im Sinne von § 362 BGB dar (im Anschluss an BGHZ 94, 268, 274; anderer Auffassung OLG Köln, Urteil vom 10.02.2010 -2 U 64/09 - BeckRS 2010, 17323).

    Der entgegenstehenden Ansicht des Oberlandesgerichts Köln gemäß dessen Urteil vom 10. Februar 2010 (- 2 U 64/09 - = BeckRS 2010, 17323) schließt sich der Senat nicht an.

  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10

    Geschäftsunterlagen - Herausgabeanspruch des Arbeitgebers

    Der Streit der Parteien über das Bestehen des Anspruchs ist deshalb durch die Erklärung des Beklagten nicht gegenstandslos geworden (vgl. BGH 8. Mai 1985 - IVa ZR 138/83 - zu IV 2 der Gründe, BGHZ 94, 268; BAG 22. Januar 1975 - 4 AZR 10/74 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 23 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 17; aA OLG Köln 10. Februar 2010 - 2 U 64/09 - zu III 2 d der Gründe) .
  • LAG Hessen, 27.01.2017 - 14 Sa 95/16

    Eine zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erfolgte Auskunftserteilung hat wegen

    b) Dem Erfüllungseinwand steht nicht entgegen, dass die Beklagte die Auskunft ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung geleistet hat (vgl. OLG Köln, 10. Februar 2010 - 2 U 64/09 - Juris).

    Wird der erstinstanzliche Klageantrag in der Berufungsinstanz trotz Auskunftserteilung in dieser Situation nicht für erledigt erklärt, sondern aufrechterhalten, ist die Klage als unbegründet abzuweisen (OLG Köln, 10. Februar 2010 - 2 U 64/09 - a. a. O.; a. A. OLG Karlsruhe, 9. Dezember 2014 - 8 U 187/13 - Juris; BGH, 8. Mai 1985 - IV A ZR 138/83 - NJW 1985, 2405 [BGH 08.05.1985 - IVa ZR 138/83] ).

    Für die Erfüllungswirkung nach § 362 Abs. 2 BGB ist nicht von Bedeutung, ob der Schuldner einen Anspruch des Gläubigers auf Auskunftserteilung in Abrede stellt und deswegen die Auskunft nicht mit Erfüllungswillen erteilt hat (ebenso OLG Karlsruhe, 29. Juni 2016 - 15 U 20/16 - Juris; OLG Köln, 10. Februar 2010 - 2 U 64/09 - Juris).

  • OLG Frankfurt, 02.09.2021 - 6 U 249/19

    Unerlaubte Rechtsberatung durch Vergütungsberatung bei Kreditinstituten

    Ob dies bei einer Auskunft, die - im Gegensatz zu einer Geldzahlung - schwerlich "zurückgefordert" werden kann, ebenso gilt, wird zwar diskutiert (vgl. OLG Köln BeckRS 2010, 17323).
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 10 U 13/18

    Anspruch auf Herausgabe eines Quellcodes nach Beendigung eines Vertrags über

    Das gilt auch dann, wenn die Leistung in der Erteilung einer Auskunft besteht (BGH NJW 1985, 2405; OLG Karlsruhe FamRZ 2015, 1756; a.A.: OLG Köln BeckRS 2010, 17323); nichts anderes kann für die streitgegenständliche Herausgabe eines Quellcodes gelten.
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2017 - 2 U 81/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für einen Kühlschrank mit einem oberen

    Sofern der Schuldner nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, erfolgt die Leistung im Fall der Vollstreckung aus einem nur für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil lediglich unter dem Vorbehalt des Rechtskrafteintrittes (BGH, NJW 1985, 2405, 2407; NJW 2014, 2199, 2200; OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.12.2014, Az.: 8 U 187/13; Fetzer in MüKo BGB, 7. Aufl., § 362 Rz. 28; Palandt/Grüneberg, BGB, 76. Aufl., § 362 Rz. 15; a.A.: OLG Köln, Urt. v. 10.02.2010, Az.: 2 U 64/09; Löwisch in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2016, § 362 Rz. 33).
  • OLG Köln, 30.10.2020 - 6 U 49/20

    Zulässigkeit von Aussagen über Achsen für Kraftfahrzeuganhänger Behauptung

    Soweit das OLG Köln (Urteil vom 10.02.2010 - 2 U 64/09, juris) eine andere Ansicht vertreten hat, wird diese in der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht geteilt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2017 - 2 U 81/16, juris).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 05.08.2009 - L 2 U 64/09   

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LSG Bayern, 05.08.2009 - L 2 U 64/09 (https://dejure.org/2009,26681)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05.08.2009 - L 2 U 64/09 (https://dejure.org/2009,26681)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05. August 2009 - L 2 U 64/09 (https://dejure.org/2009,26681)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Augenverletzung - MdE in Höhe von 30% - praktische Erblindung eines Auges mit Iris- und Linsenverlust - Hornhautnarbe - teilweiser Verlust der Regenbogenhaut - ständiger Reizzustand - erhöhte Blendempfindlichkeit

  • Wolters Kluwer

    Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) infolge einer einseitigen Erblindung aufgrund eines Arbeitsunfalls

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Verfahrensgang

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   BSG, 09.07.2009 - B 2 U 64/09 B   

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BSG, 09.07.2009 - B 2 U 64/09 B (https://dejure.org/2009,63261)
BSG, Entscheidung vom 09.07.2009 - B 2 U 64/09 B (https://dejure.org/2009,63261)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Koblenz - S 2 U 116/06
  • LSG Rheinland-Pfalz - L 2 U 309/06
  • BSG, 09.07.2009 - B 2 U 64/09 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 09.07.2009 - B 2 U 64/09 B
    Die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert es aufzuzeigen, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder -fortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich ist (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (dazu BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN).
  • BSG, 20.06.1995 - 8 RKnU 2/94

    Versicherungsfall - Rückwirkungsklausel

    Auszug aus BSG, 09.07.2009 - B 2 U 64/09 B
    Da er weiter darauf hinweist, "die Verschlimmerung eines Knieschadens" geltend zu machen, wäre weiter darzulegen, dass unter Berücksichtigung des Vorschadens eine abgrenzbare durch die den Meniskus belastende Tätigkeit verursachte Krankheit gegeben ist (vgl auch BSG SozR 3-5679 Art. 3 Nr. 1).
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   SG Bremen, 24.11.2010 - S 2 U 64/09   

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SG Bremen, 24.11.2010 - S 2 U 64/09 (https://dejure.org/2010,125085)
SG Bremen, Entscheidung vom 24.11.2010 - S 2 U 64/09 (https://dejure.org/2010,125085)
SG Bremen, Entscheidung vom 24. November 2010 - S 2 U 64/09 (https://dejure.org/2010,125085)
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