Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 Abs. 1 HWiG; § 5 Abs. 2 HWiG; § 7 VerbrKrG
Widerruf eines Darlehensvertrages ; Anwendbarkeit der Vorschriften des HWiG auf einen Realkreditvertrag im Sinn des VerbrKrG; Sicherung durch ein Grundpfandrecht; Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf eines Darlehensvertrages ; Anwendbarkeit der Vorschriften des HWiG auf einen Realkreditvertrag im Sinn des VerbrKrG; Sicherung durch ein Grundpfandrecht; Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts
- Judicialis
- RA Kotz
Grundpfandrecht und Haustürwiderrufsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HWiG § 1 Abs. 1 § 5 Abs. 2; VerbrKrG § 7
Haustürgeschäft; Realkredit; Widerruf
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 12.02.2002 - 7 O 571/01
- OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02
- OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02
- BGH, 28.10.2003 - XI ZR 263/02
- BGH, 28.10.2003 - XI ZR 263/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Stuttgart, 29.06.1999 - 6 U 169/98
Fortwirkung einer Haustürsituation auf Darlehensabschluß bei …
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02
Hinsichtlich des zweiten Besuchs durch die Mitarbeiter der Firma K. kann dahingestellt bleiben, ob dieser mit den damaligen Eheleuten vereinbart worden ist und insoweit - hinsichtlich dieses Besuchs - die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 1 HWiG a. F. vorliegen könnten, denn für das Eingreifen des HWiG genügt es, wenn die im Rahmen einer Haustürsituation erfolgten Verhandlungen für den späteren Vertragsschluß zumindest mitursächlich gewesen sind (BGH NJW 1996, 926, 928; OLG Stuttgart ZIP 1999, 2005, 2006).War dies ein Dritter, so sind die zu § 123 Abs. 2 BGB entwickelten Grundsätze entsprechend anwendbar (OLG Stuttgart ZIP 1999, 2005, 2007;… Staudinger-Werner (1998) § 1 HWiG, Rdn. 32).
Unter diesen Umständen ist es aufgrund der wirtschaftlichen Einheit des Kaufvertrags und des Darlehensvertrags gerechtfertigt, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Rückabwicklung finanzierter Abzahlungsgeschäfte entwickelten Grundsätze auf das Darlehensgeschäft anzuwenden mit der Folge, daß die Beklagte allenfalls die Übertragung der finanzierten Eigentumswohnung verlangen kann, nicht aber die Rückzahlung des Darlehens (vgl. BGH NJW 1996, 3416, 3417; OLG Stuttgart ZIP 1999, 2005, 2008).
- BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 223/93
Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02
Danach muss die Belehrung drucktechnisch in nicht zu übersehender Weise hervorgehoben werden, etwa durch farbliche Verdeutlichung, anderes Schriftbild, besondere Buchstabenart oder besonders große Buchstaben (BGH NJW 1994, 1800; BGH NJW 1996, 1964, 1965;… Staudinger-Werner, § 2 HWiG, Rdn. 33).Zu dem notwendigen Inhalt einer Widerrufsbelehrung gehört die Angabe des Fristbeginns (BGH NJW 1994, 1800, 1801).
- BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99
Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02
Besteht - wie hier - kein Widerrufsrecht nach § 7 VerbrKrG, weil die Gewährung des Kredits von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht worden ist (vgl. dazu zuletzt BGH NJW 2002, 1199), ist § 5 Abs. 2 HWiG dahingehend auszulegen, daß einem Verbraucher das Widerrufsrecht des § 1 Abs. 1 HWiG a. F. zusteht, wenn der Darlehensvertrag zugleich die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts erfüllt (BGH, Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 91/99 und Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 32/99).
- BGH, 17.09.1996 - XI ZR 197/95
Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02
Unter diesen Umständen ist es aufgrund der wirtschaftlichen Einheit des Kaufvertrags und des Darlehensvertrags gerechtfertigt, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Rückabwicklung finanzierter Abzahlungsgeschäfte entwickelten Grundsätze auf das Darlehensgeschäft anzuwenden mit der Folge, daß die Beklagte allenfalls die Übertragung der finanzierten Eigentumswohnung verlangen kann, nicht aber die Rückzahlung des Darlehens (vgl. BGH NJW 1996, 3416, 3417; OLG Stuttgart ZIP 1999, 2005, 2008). - BGH, 09.04.2002 - XI ZR 32/99
Zum Gerichtsstand bei der Rückabwicklung von Realkreditverträgen im Sinne des …
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02
Besteht - wie hier - kein Widerrufsrecht nach § 7 VerbrKrG, weil die Gewährung des Kredits von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht worden ist (vgl. dazu zuletzt BGH NJW 2002, 1199), ist § 5 Abs. 2 HWiG dahingehend auszulegen, daß einem Verbraucher das Widerrufsrecht des § 1 Abs. 1 HWiG a. F. zusteht, wenn der Darlehensvertrag zugleich die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts erfüllt (BGH, Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 91/99 und Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 32/99). - BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95
Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02
Hinsichtlich des zweiten Besuchs durch die Mitarbeiter der Firma K. kann dahingestellt bleiben, ob dieser mit den damaligen Eheleuten vereinbart worden ist und insoweit - hinsichtlich dieses Besuchs - die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 1 HWiG a. F. vorliegen könnten, denn für das Eingreifen des HWiG genügt es, wenn die im Rahmen einer Haustürsituation erfolgten Verhandlungen für den späteren Vertragsschluß zumindest mitursächlich gewesen sind (BGH NJW 1996, 926, 928; OLG Stuttgart ZIP 1999, 2005, 2006). - BGH, 22.01.2002 - XI ZR 31/01
Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Sicherung durch Grundpfandrecht
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02
Besteht - wie hier - kein Widerrufsrecht nach § 7 VerbrKrG, weil die Gewährung des Kredits von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht worden ist (vgl. dazu zuletzt BGH NJW 2002, 1199), ist § 5 Abs. 2 HWiG dahingehend auszulegen, daß einem Verbraucher das Widerrufsrecht des § 1 Abs. 1 HWiG a. F. zusteht, wenn der Darlehensvertrag zugleich die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts erfüllt (BGH, Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 91/99 und Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 32/99). - BGH, 25.04.1996 - X ZR 139/94
Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Belehrung über das …
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02
Danach muss die Belehrung drucktechnisch in nicht zu übersehender Weise hervorgehoben werden, etwa durch farbliche Verdeutlichung, anderes Schriftbild, besondere Buchstabenart oder besonders große Buchstaben (BGH NJW 1994, 1800; BGH NJW 1996, 1964, 1965;… Staudinger-Werner, § 2 HWiG, Rdn. 33).
- OLG Karlsruhe, 29.10.2002 - 17 U 140/01
Widerrufsbelehrung bei einem im Wege eines Haustürgeschäfts geschlossenen …
Die Vermittlungstätigkeit des Arbeitskollegen S. ist der Beklagten auch nach den zu § 123 Abs. 2 BGB entwickelten Regeln zuzurechnen (vgl. OLG Stuttgart, ZIP 1999, 2005, 2007; OLG Oldenburg, Urteil v. 12.06.2002, 2 U 65/02;… Palandt/Putzo, BGB, 61. Aufl., § 1 HausTWG Rdn. 4;… Staudinger/Werner, BGB, 1998, § 1 HausTWG Rdn. 32).
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Finanzierter Wohnungskauf: Widerruflichkeit als Haustürgeschäft; wirtschaftliche Einheit von Kaufvertrag und Darlehensvertrag und Darlehensrückgewähranspruch der finanzierenden Bank
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Darlehen - Widerrufsrecht nach § 5 Abs. 2 HWiG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
HWiG §§ 1, 2, 3; VerbrKrG § 9
Wirtschaftliche Einheit zwischen Darlehens- und Kaufvertrag bei Erbringung der Finanzierungsberatung durch den Immobilienvermittler
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 12.02.2002 - 7 O 571/01
- OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02
- OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02
- BGH, 28.10.2003 - XI ZR 263/02
- BGH, 28.10.2003 - XI ZR 263/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Stuttgart, 29.06.1999 - 6 U 169/98
Fortwirkung einer Haustürsituation auf Darlehensabschluß bei …
Auszug aus OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02
Hinsichtlich der weiteren Besuche kann dahingestellt bleiben, ob diese mit den Eheleuten F... vereinbart worden sind und insoweit - hinsichtlich dieser Besuche - die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 1 HWiG a. F. vorliegen könnten, denn für das Eingreifen des HWiG genügt es, wenn die im Rahmen einer Haustürsituation erfolgten Verhandlungen für den späteren Vertragsschluß zumindest mitursächlich gewesen sind (BGH NJW 1996, 926, 928; OLG Stuttgart ZIP 1999, 2005, 2006).War dies ein Dritter, so sind die zu § 123 Abs. 2 BGB entwickelten Grundsätze entsprechend anwendbar (OLG Stuttgart ZIP 1999, 2005, 2007;… Staudinger-Werner (1998) § 1 HWiG, Rdn. 32).
Unter diesen Umständen ist es aufgrund der wirtschaftlichen Einheit des Kaufvertrags und des Darlehensvertrags gerechtfertigt, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Rückabwicklung finanzierter Abzahlungsgeschäfte entwickelten Grundsätze auf das Darlehensgeschäft anzuwenden mit der Folge, daß die Beklagte allenfalls die Übertragung der finanzierten Eigentumswohnung verlangen kann, nicht aber die Rückzahlung des Darlehens (vgl. BGH NJW 1996, 3416, 3417; OLG Stuttgart ZIP 1999, 2005, 2008).
- BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 223/93
Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02
Danach muß die Belehrung drucktechnisch in nicht zu übersehender Weise hervorgehoben werden, etwa durch farbliche Verdeutlichung, anderes Schriftbild, besondere Buchstabenart oder besonders große Buchstaben (BGH NJW 1994, 1800; BGH NJW 1996, 1964, 1965;… Staudinger-Werner, § 2 HWiG, Rdn. 33).Zu dem notwendigen Inhalt einer Widerrufsbelehrung gehört die Angabe des Fristbeginns (BGH NJW 1994, 1800, 1801).
- BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99
Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen
Auszug aus OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02
Besteht - wie hier - kein Widerrufsrecht nach § 7 VerbrKrG, weil die Gewährung des Kredits von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht worden ist (vgl. dazu zuletzt BGH NJW 2002, 1199), ist § 5 Abs. 2 HWiG dahingehend auszulegen, daß einem Verbraucher das Widerrufsrecht des § 1 Abs. 1 HWiG a. F. zusteht, wenn der Darlehensvertrag zugleich die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts erfüllt (BGH, Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 91/99, und Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 32/99).Zwar sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Realkreditvertrag und das dadurch finanzierte Grundstücksgeschäft nicht allein deshalb als wirtschaftlich verbundene Geschäfte anzusehen, weil - wie vorliegend - die Darlehenssumme entsprechend dem Anlagekonzept zweckgebunden und unmittelbar an den Veräußerer zu überweisen ist (BGH WM 2000, 1287, 1288; BGH Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 91/99 jeweils m.w.N.); denn bei einem Immobilienkauf weiß auch der rechtsunkundige und geschäftsunerfahrene Laie regelmäßig, daß Kreditgeber und Immobilienverkäufer verschiedene Personen sind.
- BGH, 19.05.2000 - V ZR 322/98
Einwendungsdurchgriff gegen den Darlehensgeber beim Grundstückskauf
Auszug aus OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02
Zwar sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Realkreditvertrag und das dadurch finanzierte Grundstücksgeschäft nicht allein deshalb als wirtschaftlich verbundene Geschäfte anzusehen, weil - wie vorliegend - die Darlehenssumme entsprechend dem Anlagekonzept zweckgebunden und unmittelbar an den Veräußerer zu überweisen ist (BGH WM 2000, 1287, 1288; BGH Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 91/99 jeweils m.w.N.); denn bei einem Immobilienkauf weiß auch der rechtsunkundige und geschäftsunerfahrene Laie regelmäßig, daß Kreditgeber und Immobilienverkäufer verschiedene Personen sind. - BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95
Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft
Auszug aus OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02
Hinsichtlich der weiteren Besuche kann dahingestellt bleiben, ob diese mit den Eheleuten F... vereinbart worden sind und insoweit - hinsichtlich dieser Besuche - die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 1 HWiG a. F. vorliegen könnten, denn für das Eingreifen des HWiG genügt es, wenn die im Rahmen einer Haustürsituation erfolgten Verhandlungen für den späteren Vertragsschluß zumindest mitursächlich gewesen sind (BGH NJW 1996, 926, 928; OLG Stuttgart ZIP 1999, 2005, 2006). - BGH, 25.04.1996 - X ZR 139/94
Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Belehrung über das …
Auszug aus OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02
Danach muß die Belehrung drucktechnisch in nicht zu übersehender Weise hervorgehoben werden, etwa durch farbliche Verdeutlichung, anderes Schriftbild, besondere Buchstabenart oder besonders große Buchstaben (BGH NJW 1994, 1800; BGH NJW 1996, 1964, 1965;… Staudinger-Werner, § 2 HWiG, Rdn. 33). - BGH, 22.01.2002 - XI ZR 31/01
Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Sicherung durch Grundpfandrecht
Auszug aus OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02
Besteht - wie hier - kein Widerrufsrecht nach § 7 VerbrKrG, weil die Gewährung des Kredits von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht worden ist (vgl. dazu zuletzt BGH NJW 2002, 1199), ist § 5 Abs. 2 HWiG dahingehend auszulegen, daß einem Verbraucher das Widerrufsrecht des § 1 Abs. 1 HWiG a. F. zusteht, wenn der Darlehensvertrag zugleich die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts erfüllt (BGH, Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 91/99, und Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 32/99). - BGH, 17.09.1996 - XI ZR 197/95
Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft
Auszug aus OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02
Unter diesen Umständen ist es aufgrund der wirtschaftlichen Einheit des Kaufvertrags und des Darlehensvertrags gerechtfertigt, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Rückabwicklung finanzierter Abzahlungsgeschäfte entwickelten Grundsätze auf das Darlehensgeschäft anzuwenden mit der Folge, daß die Beklagte allenfalls die Übertragung der finanzierten Eigentumswohnung verlangen kann, nicht aber die Rückzahlung des Darlehens (vgl. BGH NJW 1996, 3416, 3417; OLG Stuttgart ZIP 1999, 2005, 2008). - BGH, 09.04.2002 - XI ZR 32/99
Zum Gerichtsstand bei der Rückabwicklung von Realkreditverträgen im Sinne des …
Auszug aus OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02
Besteht - wie hier - kein Widerrufsrecht nach § 7 VerbrKrG, weil die Gewährung des Kredits von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht worden ist (vgl. dazu zuletzt BGH NJW 2002, 1199), ist § 5 Abs. 2 HWiG dahingehend auszulegen, daß einem Verbraucher das Widerrufsrecht des § 1 Abs. 1 HWiG a. F. zusteht, wenn der Darlehensvertrag zugleich die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts erfüllt (BGH, Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 91/99, und Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 32/99).
- OLG Frankfurt, 29.04.2003 - 9 U 93/02
Finanzierter Eigentumswohnungskaufvertrag: Trennung von Kaufvertrag und …
Entgegen der Ansicht des Beklagten (die sich auf die Entscheidungen des OLG Karlsruhe BKR 2003, 26, 27 und OLG Oldenburg, BKR 2003, 28, 29 stützen kann) folgt aus den Securenta-Entscheidungen des BGH nichts anderes. - OLG Frankfurt, 31.03.2003 - 9 W 3/03
Finanzierter Immobilienerwerb: Keine wirtschaftliche Einheit von …
Entgegen der Ansicht der Klägerin (die sich auf die Entscheidungen des OLG Karlsruhe BKR 2003, 26, 27 und OLG Oldenburg, BKR 2003, 28, 29 stützen kann) folgt aus den Securenta- Entscheidungen des BGH nichts anderes.
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 30.09.2003 - 2 U 65/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Verletzung von Amtspflichten durch einen Amtstierarzt; Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen; Zeitpunkt der Beseitigungsanordnung; Protokoll zur Schlachttieruntersuchung; Ermittlung des Erzeugerbetriebes nach der ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § ... 156; ; ZPO § 517; ; ZPO § 520 Abs. 2; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 839; ; BGB § 839 Abs. 1 S. 2; ; GG Art. 34; ; TierseuchenG § 17 Abs. 1 Nr. 12; ; StHG § 3 Abs. 3
- rechtsportal.de
Schadenersatz wegen Amtspflichtverletzung bei amtstierärztlicher Anordnung zur sofortigen Beseitigung eines Schlachttieres
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus - 3 O 156/02
- OLG Brandenburg, 30.09.2003 - 2 U 65/02
Rechtsprechung
LSG Saarland, 05.11.2003 - L 2 U 65/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Saarbrücken, 26.02.2002 - S 3 U 259/00
- LSG Saarland, 05.11.2003 - L 2 U 65/02
- BSG, 07.09.2004 - B 2 U 2/04 B
Rechtsprechung
OLG Bremen, 17.04.2003 - 2 U 65/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ADSp Nr. 27.1
Voraussetzungen der Haftungsbegrenzung
Verfahrensgang
- LG Bremen - 11 O 95/02
- OLG Bremen, 17.04.2003 - 2 U 65/02