Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5993
OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02 (https://dejure.org/2002,5993)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12.06.2002 - 2 U 65/02 (https://dejure.org/2002,5993)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - 2 U 65/02 (https://dejure.org/2002,5993)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 HWiG; § 5 Abs. 2 HWiG; § 7 VerbrKrG
    Widerruf eines Darlehensvertrages ; Anwendbarkeit der Vorschriften des HWiG auf einen Realkreditvertrag im Sinn des VerbrKrG; Sicherung durch ein Grundpfandrecht; Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf eines Darlehensvertrages ; Anwendbarkeit der Vorschriften des HWiG auf einen Realkreditvertrag im Sinn des VerbrKrG; Sicherung durch ein Grundpfandrecht; Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts

  • Judicialis

    HWiG § 1 Abs. 1; ; HWiG § 5 Abs. 2; ; VerbrKrG § 7

  • RA Kotz

    Grundpfandrecht und Haustürwiderrufsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWiG § 1 Abs. 1 § 5 Abs. 2; VerbrKrG § 7
    Haustürgeschäft; Realkredit; Widerruf

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 29.06.1999 - 6 U 169/98

    Fortwirkung einer Haustürsituation auf Darlehensabschluß bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02
    Hinsichtlich des zweiten Besuchs durch die Mitarbeiter der Firma K. kann dahingestellt bleiben, ob dieser mit den damaligen Eheleuten vereinbart worden ist und insoweit - hinsichtlich dieses Besuchs - die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 1 HWiG a. F. vorliegen könnten, denn für das Eingreifen des HWiG genügt es, wenn die im Rahmen einer Haustürsituation erfolgten Verhandlungen für den späteren Vertragsschluß zumindest mitursächlich gewesen sind (BGH NJW 1996, 926, 928; OLG Stuttgart ZIP 1999, 2005, 2006).

    War dies ein Dritter, so sind die zu § 123 Abs. 2 BGB entwickelten Grundsätze entsprechend anwendbar (OLG Stuttgart ZIP 1999, 2005, 2007; Staudinger-Werner (1998) § 1 HWiG, Rdn. 32).

    Unter diesen Umständen ist es aufgrund der wirtschaftlichen Einheit des Kaufvertrags und des Darlehensvertrags gerechtfertigt, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Rückabwicklung finanzierter Abzahlungsgeschäfte entwickelten Grundsätze auf das Darlehensgeschäft anzuwenden mit der Folge, daß die Beklagte allenfalls die Übertragung der finanzierten Eigentumswohnung verlangen kann, nicht aber die Rückzahlung des Darlehens (vgl. BGH NJW 1996, 3416, 3417; OLG Stuttgart ZIP 1999, 2005, 2008).

  • BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 223/93

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02
    Danach muss die Belehrung drucktechnisch in nicht zu übersehender Weise hervorgehoben werden, etwa durch farbliche Verdeutlichung, anderes Schriftbild, besondere Buchstabenart oder besonders große Buchstaben (BGH NJW 1994, 1800; BGH NJW 1996, 1964, 1965; Staudinger-Werner, § 2 HWiG, Rdn. 33).

    Zu dem notwendigen Inhalt einer Widerrufsbelehrung gehört die Angabe des Fristbeginns (BGH NJW 1994, 1800, 1801).

  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02
    Besteht - wie hier - kein Widerrufsrecht nach § 7 VerbrKrG, weil die Gewährung des Kredits von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht worden ist (vgl. dazu zuletzt BGH NJW 2002, 1199), ist § 5 Abs. 2 HWiG dahingehend auszulegen, daß einem Verbraucher das Widerrufsrecht des § 1 Abs. 1 HWiG a. F. zusteht, wenn der Darlehensvertrag zugleich die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts erfüllt (BGH, Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 91/99 und Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 32/99).
  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 197/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02
    Unter diesen Umständen ist es aufgrund der wirtschaftlichen Einheit des Kaufvertrags und des Darlehensvertrags gerechtfertigt, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Rückabwicklung finanzierter Abzahlungsgeschäfte entwickelten Grundsätze auf das Darlehensgeschäft anzuwenden mit der Folge, daß die Beklagte allenfalls die Übertragung der finanzierten Eigentumswohnung verlangen kann, nicht aber die Rückzahlung des Darlehens (vgl. BGH NJW 1996, 3416, 3417; OLG Stuttgart ZIP 1999, 2005, 2008).
  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 32/99

    Zum Gerichtsstand bei der Rückabwicklung von Realkreditverträgen im Sinne des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02
    Besteht - wie hier - kein Widerrufsrecht nach § 7 VerbrKrG, weil die Gewährung des Kredits von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht worden ist (vgl. dazu zuletzt BGH NJW 2002, 1199), ist § 5 Abs. 2 HWiG dahingehend auszulegen, daß einem Verbraucher das Widerrufsrecht des § 1 Abs. 1 HWiG a. F. zusteht, wenn der Darlehensvertrag zugleich die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts erfüllt (BGH, Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 91/99 und Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 32/99).
  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02
    Hinsichtlich des zweiten Besuchs durch die Mitarbeiter der Firma K. kann dahingestellt bleiben, ob dieser mit den damaligen Eheleuten vereinbart worden ist und insoweit - hinsichtlich dieses Besuchs - die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 1 HWiG a. F. vorliegen könnten, denn für das Eingreifen des HWiG genügt es, wenn die im Rahmen einer Haustürsituation erfolgten Verhandlungen für den späteren Vertragsschluß zumindest mitursächlich gewesen sind (BGH NJW 1996, 926, 928; OLG Stuttgart ZIP 1999, 2005, 2006).
  • BGH, 22.01.2002 - XI ZR 31/01

    Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Sicherung durch Grundpfandrecht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02
    Besteht - wie hier - kein Widerrufsrecht nach § 7 VerbrKrG, weil die Gewährung des Kredits von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht worden ist (vgl. dazu zuletzt BGH NJW 2002, 1199), ist § 5 Abs. 2 HWiG dahingehend auszulegen, daß einem Verbraucher das Widerrufsrecht des § 1 Abs. 1 HWiG a. F. zusteht, wenn der Darlehensvertrag zugleich die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts erfüllt (BGH, Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 91/99 und Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 32/99).
  • BGH, 25.04.1996 - X ZR 139/94

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Belehrung über das

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2002 - 2 U 65/02
    Danach muss die Belehrung drucktechnisch in nicht zu übersehender Weise hervorgehoben werden, etwa durch farbliche Verdeutlichung, anderes Schriftbild, besondere Buchstabenart oder besonders große Buchstaben (BGH NJW 1994, 1800; BGH NJW 1996, 1964, 1965; Staudinger-Werner, § 2 HWiG, Rdn. 33).
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2002 - 17 U 140/01

    Widerrufsbelehrung bei einem im Wege eines Haustürgeschäfts geschlossenen

    Die Vermittlungstätigkeit des Arbeitskollegen S. ist der Beklagten auch nach den zu § 123 Abs. 2 BGB entwickelten Regeln zuzurechnen (vgl. OLG Stuttgart, ZIP 1999, 2005, 2007; OLG Oldenburg, Urteil v. 12.06.2002, 2 U 65/02; Palandt/Putzo, BGB, 61. Aufl., § 1 HausTWG Rdn. 4; Staudinger/Werner, BGB, 1998, § 1 HausTWG Rdn. 32).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7094
OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02 (https://dejure.org/2002,7094)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.06.2002 - 2 U 65/02 (https://dejure.org/2002,7094)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. Juni 2002 - 2 U 65/02 (https://dejure.org/2002,7094)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,7094) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Finanzierter Wohnungskauf: Widerruflichkeit als Haustürgeschäft; wirtschaftliche Einheit von Kaufvertrag und Darlehensvertrag und Darlehensrückgewähranspruch der finanzierenden Bank

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darlehen - Widerrufsrecht nach § 5 Abs. 2 HWiG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    HWiG §§ 1, 2, 3; VerbrKrG § 9
    Wirtschaftliche Einheit zwischen Darlehens- und Kaufvertrag bei Erbringung der Finanzierungsberatung durch den Immobilienvermittler

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 29.06.1999 - 6 U 169/98

    Fortwirkung einer Haustürsituation auf Darlehensabschluß bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02
    Hinsichtlich der weiteren Besuche kann dahingestellt bleiben, ob diese mit den Eheleuten F... vereinbart worden sind und insoweit - hinsichtlich dieser Besuche - die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 1 HWiG a. F. vorliegen könnten, denn für das Eingreifen des HWiG genügt es, wenn die im Rahmen einer Haustürsituation erfolgten Verhandlungen für den späteren Vertragsschluß zumindest mitursächlich gewesen sind (BGH NJW 1996, 926, 928; OLG Stuttgart ZIP 1999, 2005, 2006).

    War dies ein Dritter, so sind die zu § 123 Abs. 2 BGB entwickelten Grundsätze entsprechend anwendbar (OLG Stuttgart ZIP 1999, 2005, 2007; Staudinger-Werner (1998) § 1 HWiG, Rdn. 32).

    Unter diesen Umständen ist es aufgrund der wirtschaftlichen Einheit des Kaufvertrags und des Darlehensvertrags gerechtfertigt, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Rückabwicklung finanzierter Abzahlungsgeschäfte entwickelten Grundsätze auf das Darlehensgeschäft anzuwenden mit der Folge, daß die Beklagte allenfalls die Übertragung der finanzierten Eigentumswohnung verlangen kann, nicht aber die Rückzahlung des Darlehens (vgl. BGH NJW 1996, 3416, 3417; OLG Stuttgart ZIP 1999, 2005, 2008).

  • BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 223/93

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02
    Danach muß die Belehrung drucktechnisch in nicht zu übersehender Weise hervorgehoben werden, etwa durch farbliche Verdeutlichung, anderes Schriftbild, besondere Buchstabenart oder besonders große Buchstaben (BGH NJW 1994, 1800; BGH NJW 1996, 1964, 1965; Staudinger-Werner, § 2 HWiG, Rdn. 33).

    Zu dem notwendigen Inhalt einer Widerrufsbelehrung gehört die Angabe des Fristbeginns (BGH NJW 1994, 1800, 1801).

  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02
    Besteht - wie hier - kein Widerrufsrecht nach § 7 VerbrKrG, weil die Gewährung des Kredits von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht worden ist (vgl. dazu zuletzt BGH NJW 2002, 1199), ist § 5 Abs. 2 HWiG dahingehend auszulegen, daß einem Verbraucher das Widerrufsrecht des § 1 Abs. 1 HWiG a. F. zusteht, wenn der Darlehensvertrag zugleich die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts erfüllt (BGH, Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 91/99, und Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 32/99).

    Zwar sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Realkreditvertrag und das dadurch finanzierte Grundstücksgeschäft nicht allein deshalb als wirtschaftlich verbundene Geschäfte anzusehen, weil - wie vorliegend - die Darlehenssumme entsprechend dem Anlagekonzept zweckgebunden und unmittelbar an den Veräußerer zu überweisen ist (BGH WM 2000, 1287, 1288; BGH Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 91/99 jeweils m.w.N.); denn bei einem Immobilienkauf weiß auch der rechtsunkundige und geschäftsunerfahrene Laie regelmäßig, daß Kreditgeber und Immobilienverkäufer verschiedene Personen sind.

  • BGH, 19.05.2000 - V ZR 322/98

    Einwendungsdurchgriff gegen den Darlehensgeber beim Grundstückskauf

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02
    Zwar sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Realkreditvertrag und das dadurch finanzierte Grundstücksgeschäft nicht allein deshalb als wirtschaftlich verbundene Geschäfte anzusehen, weil - wie vorliegend - die Darlehenssumme entsprechend dem Anlagekonzept zweckgebunden und unmittelbar an den Veräußerer zu überweisen ist (BGH WM 2000, 1287, 1288; BGH Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 91/99 jeweils m.w.N.); denn bei einem Immobilienkauf weiß auch der rechtsunkundige und geschäftsunerfahrene Laie regelmäßig, daß Kreditgeber und Immobilienverkäufer verschiedene Personen sind.
  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02
    Hinsichtlich der weiteren Besuche kann dahingestellt bleiben, ob diese mit den Eheleuten F... vereinbart worden sind und insoweit - hinsichtlich dieser Besuche - die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 1 HWiG a. F. vorliegen könnten, denn für das Eingreifen des HWiG genügt es, wenn die im Rahmen einer Haustürsituation erfolgten Verhandlungen für den späteren Vertragsschluß zumindest mitursächlich gewesen sind (BGH NJW 1996, 926, 928; OLG Stuttgart ZIP 1999, 2005, 2006).
  • BGH, 25.04.1996 - X ZR 139/94

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Belehrung über das

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02
    Danach muß die Belehrung drucktechnisch in nicht zu übersehender Weise hervorgehoben werden, etwa durch farbliche Verdeutlichung, anderes Schriftbild, besondere Buchstabenart oder besonders große Buchstaben (BGH NJW 1994, 1800; BGH NJW 1996, 1964, 1965; Staudinger-Werner, § 2 HWiG, Rdn. 33).
  • BGH, 22.01.2002 - XI ZR 31/01

    Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Sicherung durch Grundpfandrecht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02
    Besteht - wie hier - kein Widerrufsrecht nach § 7 VerbrKrG, weil die Gewährung des Kredits von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht worden ist (vgl. dazu zuletzt BGH NJW 2002, 1199), ist § 5 Abs. 2 HWiG dahingehend auszulegen, daß einem Verbraucher das Widerrufsrecht des § 1 Abs. 1 HWiG a. F. zusteht, wenn der Darlehensvertrag zugleich die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts erfüllt (BGH, Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 91/99, und Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 32/99).
  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 197/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02
    Unter diesen Umständen ist es aufgrund der wirtschaftlichen Einheit des Kaufvertrags und des Darlehensvertrags gerechtfertigt, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Rückabwicklung finanzierter Abzahlungsgeschäfte entwickelten Grundsätze auf das Darlehensgeschäft anzuwenden mit der Folge, daß die Beklagte allenfalls die Übertragung der finanzierten Eigentumswohnung verlangen kann, nicht aber die Rückzahlung des Darlehens (vgl. BGH NJW 1996, 3416, 3417; OLG Stuttgart ZIP 1999, 2005, 2008).
  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 32/99

    Zum Gerichtsstand bei der Rückabwicklung von Realkreditverträgen im Sinne des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.06.2002 - 2 U 65/02
    Besteht - wie hier - kein Widerrufsrecht nach § 7 VerbrKrG, weil die Gewährung des Kredits von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht worden ist (vgl. dazu zuletzt BGH NJW 2002, 1199), ist § 5 Abs. 2 HWiG dahingehend auszulegen, daß einem Verbraucher das Widerrufsrecht des § 1 Abs. 1 HWiG a. F. zusteht, wenn der Darlehensvertrag zugleich die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts erfüllt (BGH, Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 91/99, und Urteil vom 09.04.2002, Az.: XI ZR 32/99).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2003 - 9 U 93/02

    Finanzierter Eigentumswohnungskaufvertrag: Trennung von Kaufvertrag und

    Entgegen der Ansicht des Beklagten (die sich auf die Entscheidungen des OLG Karlsruhe BKR 2003, 26, 27 und OLG Oldenburg, BKR 2003, 28, 29 stützen kann) folgt aus den Securenta-Entscheidungen des BGH nichts anderes.
  • OLG Frankfurt, 31.03.2003 - 9 W 3/03

    Finanzierter Immobilienerwerb: Keine wirtschaftliche Einheit von

    Entgegen der Ansicht der Klägerin (die sich auf die Entscheidungen des OLG Karlsruhe BKR 2003, 26, 27 und OLG Oldenburg, BKR 2003, 28, 29 stützen kann) folgt aus den Securenta- Entscheidungen des BGH nichts anderes.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 30.09.2003 - 2 U 65/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13496
OLG Brandenburg, 30.09.2003 - 2 U 65/02 (https://dejure.org/2003,13496)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.09.2003 - 2 U 65/02 (https://dejure.org/2003,13496)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. September 2003 - 2 U 65/02 (https://dejure.org/2003,13496)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,13496) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung von Amtspflichten durch einen Amtstierarzt; Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen; Zeitpunkt der Beseitigungsanordnung; Protokoll zur Schlachttieruntersuchung; Ermittlung des Erzeugerbetriebes nach der ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § ... 156; ; ZPO § 517; ; ZPO § 520 Abs. 2; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 839; ; BGB § 839 Abs. 1 S. 2; ; GG Art. 34; ; TierseuchenG § 17 Abs. 1 Nr. 12; ; StHG § 3 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Schadenersatz wegen Amtspflichtverletzung bei amtstierärztlicher Anordnung zur sofortigen Beseitigung eines Schlachttieres

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Cottbus - 3 O 156/02
  • OLG Brandenburg, 30.09.2003 - 2 U 65/02
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Saarland, 05.11.2003 - L 2 U 65/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,41396
LSG Saarland, 05.11.2003 - L 2 U 65/02 (https://dejure.org/2003,41396)
LSG Saarland, Entscheidung vom 05.11.2003 - L 2 U 65/02 (https://dejure.org/2003,41396)
LSG Saarland, Entscheidung vom 05. November 2003 - L 2 U 65/02 (https://dejure.org/2003,41396)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,41396) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 17.04.2003 - 2 U 65/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,27375
OLG Bremen, 17.04.2003 - 2 U 65/02 (https://dejure.org/2003,27375)
OLG Bremen, Entscheidung vom 17.04.2003 - 2 U 65/02 (https://dejure.org/2003,27375)
OLG Bremen, Entscheidung vom 17. April 2003 - 2 U 65/02 (https://dejure.org/2003,27375)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,27375) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ADSp Nr. 27.1
    Voraussetzungen der Haftungsbegrenzung

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 11 O 95/02
  • OLG Bremen, 17.04.2003 - 2 U 65/02
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht