Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 65/04   

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https://dejure.org/2004,4952
OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 65/04 (https://dejure.org/2004,4952)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.10.2004 - 2 U 65/04 (https://dejure.org/2004,4952)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - 2 U 65/04 (https://dejure.org/2004,4952)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • aufrecht.de

    Verwechslungsgefahr bestimmt sich auch nach Sinngehalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Aussprachmöglichkeiten bei der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr; Beurteilung der Markenähnlichkeit von Kollisionszeichen nach dem Gesamteindruck der klanglich, bildlich und begrifflich zu vergleichenden Marken ; Dringlichkeitsvermutung für die ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14 II Nr. 2; ; UWG § 12 II; ; ZPO § 935; ; ZPO § 937; ; ZPO § 940

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an markenrechtliche Verwechslungsgefahr - Dringlichkeit als einstweiliger Verfügungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kriterien für markenrechtliche Verwechslungsgefahr

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kriterien für markenrechtliche Verwechslungsgefahr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 307
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 22.11.2001 - 6 U 153/01

    Ausschöpfen der Vollziehungsfrist des§ 929 Abs. 2 ZPO in Bezug auf das

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 65/04
    Im Übrigen wird die Dringlichkeitsvermutung für die Unterbindung wettbewerbswidrigen Verhaltens eines bestimmten Antragsgegners nicht deshalb widerlegt, weil dem Antragsteller ähnliche Wettbewerbsverstöße eines Dritten seit längerer Zeit bekannt sind, ohne dass er dagegen vorgegangen wäre (vgl. OLG Frankfurt, GRUR 2002, 236; OLG Hamburg, OLGR 2000, 13).
  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 148/01

    Donline / T-Online

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 65/04
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH WRP 2004, 353 - d-online; GRUR 2001, 164 -Wintergarten-).
  • BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65

    Bürgerlichrechtliche Tatbestände im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 65/04
    Diese Beurteilungskriterien gelten auch für die Beurteilung einer Ähnlichkeit zwischen einer Wort-/Bildmarke und einer Wortmarke, da der Verkehr sich eher am Wortbestandteil als am Bildbestandteil zu orientieren pflegt (BGH GRUR 1966, 499, 500 - Merck; 1989, 425, 427 - Herzsymbol).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 65/04
    a.) Die Markenähnlichkeit von Kollisionszeichen ist nach dem Gesamteindruck der klanglich, bildlich und begrifflich zu vergleichenden Marken zu beurteilen (vgl. Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 14 Rn. 299), wobei zur Annahme einer Verwechslungsgefahr nach ständiger Rechtsprechung ausreichend ist, wenn die Markenähnlichkeit der Kollisionszeichen in einem dieser drei Wahrnehmungsbereiche besteht (BGHZ 139, 340 - Lions; Fezer a.a.O., § 14 Rn. 60).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 143/98

    Wintergarten; Ähnlichkeit, Unterscheidung von Dienstleistungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 65/04
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH WRP 2004, 353 - d-online; GRUR 2001, 164 -Wintergarten-).
  • OLG Naumburg, 31.03.1999 - 3 WF 35/99

    Prozesskostenhilfe für eine unterhaltsrechtliche Stufenklage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 65/04
    Im Übrigen wird die Dringlichkeitsvermutung für die Unterbindung wettbewerbswidrigen Verhaltens eines bestimmten Antragsgegners nicht deshalb widerlegt, weil dem Antragsteller ähnliche Wettbewerbsverstöße eines Dritten seit längerer Zeit bekannt sind, ohne dass er dagegen vorgegangen wäre (vgl. OLG Frankfurt, GRUR 2002, 236; OLG Hamburg, OLGR 2000, 13).
  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 150/86

    "Herzsymbol"; Verwechslungsgefahr eines Herzsymbols mit einem stilisierten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 65/04
    Diese Beurteilungskriterien gelten auch für die Beurteilung einer Ähnlichkeit zwischen einer Wort-/Bildmarke und einer Wortmarke, da der Verkehr sich eher am Wortbestandteil als am Bildbestandteil zu orientieren pflegt (BGH GRUR 1966, 499, 500 - Merck; 1989, 425, 427 - Herzsymbol).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2018 - 15 U 66/17

    Wilkinson darf keine Rasierklingeneinheiten passend für den Nassrasierer

    Zunächst ist zu bemerken, dass gleichartige Verstöße Dritter für die Dringlichkeit gegenüber den konkret in Anspruch genommenen Verfügungsbeklagten unbeachtlich sind; die Dringlichkeit ist (allein) im Verhältnis der Verfügungsklägerin zu den Verfügungsbeklagten zu beurteilen (OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 73 - Parfümtester II; OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 307 - e-motion/iMOTION; OLG Frankfurt GRUR 2002, 235).
  • KG, 02.06.2017 - 5 U 196/16

    Coolsculpting - Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines

    Da es dem Verletzten freisteht, wen er in Anspruch nimmt und wen nicht, wird die Dringlichkeitsvermutung grundsätzlich - und so auch hier - nicht allein dadurch widerlegt, dass der Antragsteller gegen ihm bekannte gleichartige Verstöße anderer nicht (im Wege eines Eilverfahrens) eingeschritten ist (vgl. OLG Celle v. 27.03.2017 - 13 U 199/16 - II 2 c bb; OLG Dresden v. 17.12.2002 - 14 U 1732/02 [zit. nach Marx, WRP 2004, 970, 972]; OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 307; Hess a.a.O. Rn. 126).
  • OLG Stuttgart, 28.10.2011 - 2 W 49/11

    Einstweilige Verfügung bei Markenrechtsverletzungen: Dringlichkeitsvermutung und

    ZS] GRUR-RR 2008, 366 [juris Tz. 29]; OLG Köln GRUR-RR 2003, 296 [juris Tz. 2]; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. [2010], Vor §§ 14 bis 19 d, 195; Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl. [2009], § 14, 326), bejaht (Senat GRUR-RR 2005, 307 [juris Tz. 23]; 2002, 381 [juris Tz. 31]).

    Danach kann zwar nicht mit dem Landgericht, das sich insoweit zu Unrecht auf das Senatsurteil 2 U 65/04 (= GRUR-RR 2005, 307) beruft (so auch die Klägerin, jedoch pauschal ohne Zitat [Bl. 6]), für den markenrechtlichen Auskunftsanspruch nach § 19 MarkenG eine Dringlichkeitsvermutung § 12 Abs. 2 UWG entnommen werden.

  • BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 1/15
    Bei der mündlichen Wiedergabe der Zeichen sind alle naheliegenden Aussprachevarianten zu beachten (vgl. BPatG 29 W (pat) 537/15 - qonsense/conlance; OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 307, 308 - e-motion/iMotion).
  • OLG Köln, 08.06.2022 - 6 U 220/21

    Ansprüche gegen einen Lizenznehmer und Franchisenehmer; Fehlender Verfügungsgrund

    Hierzu wird auf der einen Seite vertreten, dass der Verfügungsgrund allein im Verhältnis der Parteien zueinander zu bestimmen ist (vgl. ausführlich zum Meinungsstand: Hoppe-Jänisch in GRUR 2015, 1075, mwN; s. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 21.10.2004 - 2 U 65/04, GRUR-RR 2005, 307).
  • KG, 29.05.2007 - 5 U 153/06

    Namensanmaßung: Nutzung eines übersetzten Staatsnamens als Internet-Domain mit

    Da es dem Verletzten freisteht, wen er in Anspruch nimmt und wen nicht, steht der Dringlichkeit nach Auffassung des Senats auch nicht allein der Umstand entgegen, dass ein Antragsteller - wie hier unterstellt - gegen Verstöße anderer Personen nicht eingeschritten ist (ebenso OLG Dresden nach Marx WRP 2004, 970, 972; OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 307; a.M.: OLG Frankfurt WRP 1996, 1193).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 6 U 109/16

    Verfügungsgrund für Unterlassungsverfügung aus Gemeinschaftsgeschmacksmuster;

    Unabhängig davon stellt die Ankündigung der Antragsgegnerin, das Produkt "A" auf der international renommierten Fachmesse "Z" im März 2016 vorstellen zu wollen, einen dringlichkeitsbegründenden "Qualitätssprung" gegenüber der ursprünglichen Vertriebstätigkeit in Belgien dar, denn damit konnte sich die Antragsgegnerin neue Märkte erschließen und Vertriebsmöglichkeiten eröffnen, die weit über die ursprünglichen Aktivitäten in Belgien hinausgingen (vgl. dazu OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 307 - E-Motion, Tz. 23 bei Juris).
  • BPatG, 11.07.2016 - 27 W (pat) 2/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "ARAPODO/mirapodo (Wort-Bild-Marke)" - zur

    Bezüglich der Aussprache sind alle im Bereich der Wahrscheinlichkeit liegenden und dem Sprachgefühl entsprechenden  Möglichkeiten zu berücksichtigen, wobei auch bei Wortneubildungen die allgemeinen Ausspracheregelungen zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 307, 308 - e-motion/iMOTION).
  • BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 49/16
    Bei der mündlichen Wiedergabe der Zeichen sind alle naheliegenden Aussprachevarianten zu beachten (vgl. BPatG 29 W (pat) 537/15 - qonsense/conlance; OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 307, 308 - e-motion/iMotion).
  • BPatG, 09.08.2018 - 29 W (pat) 537/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "qonsense (Wort-Bild-Marke)/conlance" -

    Bei der mündlichen Wiedergabe der Widerspruchsmarke sind alle naheliegenden Aussprachevarianten zu beachten (vgl. BPatG, Beschluss vom 21.10.2015, 29 W (pat) 31/13 - Carsi/Cars; OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 307, 308 - e-motion/iMotion; Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Auflage, § 9 Rn. 289).
  • LG Ulm, 12.09.2013 - 10 O 75/13

    Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz durch produktbezogene Absatzwerbung für

  • OLG Hamburg, 20.03.2007 - 7 W 22/07

    Ex-RAF-Terroristen verteidigen ihre Persönlichkeitsrechte zunehmend vor Gericht

  • BPatG, 05.09.2007 - 26 W (pat) 34/05
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - I-2 U 65/04   

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https://dejure.org/2006,11751
OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - I-2 U 65/04 (https://dejure.org/2006,11751)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.01.2006 - I-2 U 65/04 (https://dejure.org/2006,11751)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - I-2 U 65/04 (https://dejure.org/2006,11751)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Klageerweiterung gemäß § 264 Nr. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) im Berufungsverfahren; Prozesswirtschaftlichkeit als maßgebliches Kreterium für die Zulässigkeit eine Klägeänderung; Übertragung von Rechten an einer Unternehmenskennzeichnung und des ...

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Orthopädische Schlagwerkzeuge

  • Judicialis

    MarkenG § ... 15 Abs. 5; ; MarkenG § 19 Abs. 2; ; MarkenG § 20 Abs. 1; ; MarkenG § 153; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 301; ; ZPO § 531 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 533 n.F.; ; HGB § 22; ; HGB § 23; ; BGB § 276 Abs. 1 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Erstmalige Geltendmachung eines Anspruchs auf Auskunftserteilung und Schadensersatz in der Berufungsinstanz - zum Recht an einer Unternehmenskennzeichnung bei einer Übertragung einzelner Unnternehmensgegegenstände nach Produktionseinstellung im Konkurs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - 2 U 65/04
    Ob eine Klageänderung sachdienlich ist, richtet sich nicht nach den subjektiven Interessen einer Partei, sondern allein nach einer objektiven Beurteilung, ob und inwieweit die Zulassung der Klageänderung den sachlichen Streitstoff im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits ausräumt und einem anderenfalls zu gewärtigenden Rechtsstreit vorbeugt (BGH; NJW 1985, 1841, 1842 m.w.N.).

    Die Zulässigkeit der erweiterten Klage wird aus den vorstehenden Gründen auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass den Beklagten zu 1. und 2. durch die erstmalige Geltendmachung im Berufungsverfahren eine Tatsacheninstanz verloren geht (vgl. BGH NJW 1985, 1841, 1842).

  • BGH, 22.11.1990 - I ZR 14/89

    Verwechselungsgefahr zweier Unternehmenskennzeichnungen bei Übereinstimmung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - 2 U 65/04
    Dazu bedarf es bei einer Übertragung nach Produktionseinstellung im Konkurs des Übergangs der noch vorhandenen immateriellen Werte, die die Fortführung der mit dem Kennzeichen verbundenen bisherigen Geschäftstradition ermöglichen, wie Kundenbeziehungen und Know-how (BGH, BB 1973, 210, 211; NJW 1991, 1353, 1354 - Ott-International; Baumbach/ Hopt, HGB, 32. Auflage, § 22 Rdn. 3; MünchKomm-HGB/Heininger, 2. Aufl. , § 22 Rdn. 14).
  • BGH, 26.05.1972 - I ZR 44/71

    Wirksamkeit der Übertragung eines Betriebes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - 2 U 65/04
    Dazu bedarf es bei einer Übertragung nach Produktionseinstellung im Konkurs des Übergangs der noch vorhandenen immateriellen Werte, die die Fortführung der mit dem Kennzeichen verbundenen bisherigen Geschäftstradition ermöglichen, wie Kundenbeziehungen und Know-how (BGH, BB 1973, 210, 211; NJW 1991, 1353, 1354 - Ott-International; Baumbach/ Hopt, HGB, 32. Auflage, § 22 Rdn. 3; MünchKomm-HGB/Heininger, 2. Aufl. , § 22 Rdn. 14).
  • BGH, 26.05.1986 - II ZR 237/85

    Übergang einer Klage aus der Wechselforderung zur Klage aus dem Grundverhältnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - 2 U 65/04
    Maßgebend für die Zulässigkeit einer Klageänderung ist der Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit (vgl. BGH MDR 1983, 1017; WM 1986, 1200; vgl. a. Zöller/Gummer/Heßler, a.a.O., § 533 Rdnr. 6).
  • BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 34/93

    Einwilligung des bisherigen Geschäftsinhabers in die Firmenfortführung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - 2 U 65/04
    Eine bloße Duldung oder die Übertragung des Handelsgeschäfts reichen nicht aus, denn ein Handelsgeschäft kann auch ohne die bisherige Firma übertragen werden (BGH, NJW 1994, 2025, 2026 m. w. Nachw.).
  • BGH, 12.07.1965 - II ZB 12/64

    Zulässigkeit der Änderungen an einer abgeleiteten Firma; Erlangung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - 2 U 65/04
    Da die Bestimmung die Klarheit über die Identität der fortgeführten Firma im Geschäftsverkehr sicherstellen soll, bedeutet Fortführen hier grundsätzlich die unveränderte Weiterführung ohne Weglassen bisheriger Firmenbestandteile und/oder Hinzufügen bisher nicht geführter Zusätze (vgl. Baumbach/ Hopt, a.a.O., Rdn. 15; MünchKomm-HGB/Heininger, a.a.O., Rdn. 44 m.w.N.; vgl. ferner BGHZ 44, 116, 119 - Frankona).
  • BGH, 05.05.1983 - VII ZR 117/82

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im zweiten Rechtszug - Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - 2 U 65/04
    Maßgebend für die Zulässigkeit einer Klageänderung ist der Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit (vgl. BGH MDR 1983, 1017; WM 1986, 1200; vgl. a. Zöller/Gummer/Heßler, a.a.O., § 533 Rdnr. 6).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.05.2009 - I-2 U 65/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23629
OLG Düsseldorf, 14.05.2009 - I-2 U 65/04 (https://dejure.org/2009,23629)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.05.2009 - I-2 U 65/04 (https://dejure.org/2009,23629)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - I-2 U 65/04 (https://dejure.org/2009,23629)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1004 ; PatG § 9
    Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung eines Patents für pneumatische Schlagwerkzeuge mit einem Zylinder

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2009 - 2 U 65/04
    Die Auslegung der Patentansprüche dient nicht nur der Behebung etwaiger Unklarheiten, sondern auch zur Erläuterung der darin verwendeten technischen Begriffe sowie zur Klärung der Bedeutung und der Tragweite der dort beschriebenen Erfindung (BGHZ 98, 12, 18 f. = GRUR 1986, 803 - Formstein; BGHZ 105, 1, 10 = GRUR 1988, 896 - Ionenanalyse; BGHZ 125, 303, 309 = GRUR 1994, 597 - Zerlegvorrichtung für Baumstämme; BGH, GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung; GRUR 2002, 515, 516 f. - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II).

    Zwar kann sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 98, 12 ff. = GRUR 1986, 803 - Formstein), derjenige, der wegen einer Patentverletzung mittels patentrechtlich äquivalenter Mittel aus einem Patent in Anspruch genommen wird, mit dem Einwand verteidigen, die als patentrechtlich äquivalent beanstandete Ausführungsform stelle mit Rücksicht auf den Stand der Technik keine patentfähige Erfindung dar.

    Zum Erfolg des "Formstein"-Einwands ist es deshalb nötig, dass die Gesamtheit derjenigen Merkmale der als patentverletzend beanstandeten Ausführung, deretwegen festgestellt werden kann, dass diese in den Schutzbereich des Patentanspruchs fällt, als gegenständliche Lehre zum technischen Handeln den gesetzlichen Anforderungen für einen Patentschutz nicht genügt hätte, wenn sie zum Prioritätszeitpunkt des erteilten Patents angemeldet worden wäre (vgl. BGHZ 98, 12 f. = GRUR 1986, 803 - Formstein; BGHZ 134, 353, 357 f. = GRUR 1997, 454 - Kabeldurchführung I; BGH, GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeneinrichtung).

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05

    Pumpeinrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2009 - 2 U 65/04
    Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform anerkanntermaßen dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlich gleichwirkend aufzufinden, wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2005, 313, 315; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät).

    Zum Erfolg des "Formstein"-Einwands ist es deshalb nötig, dass die Gesamtheit derjenigen Merkmale der als patentverletzend beanstandeten Ausführung, deretwegen festgestellt werden kann, dass diese in den Schutzbereich des Patentanspruchs fällt, als gegenständliche Lehre zum technischen Handeln den gesetzlichen Anforderungen für einen Patentschutz nicht genügt hätte, wenn sie zum Prioritätszeitpunkt des erteilten Patents angemeldet worden wäre (vgl. BGHZ 98, 12 f. = GRUR 1986, 803 - Formstein; BGHZ 134, 353, 357 f. = GRUR 1997, 454 - Kabeldurchführung I; BGH, GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeneinrichtung).

  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2009 - 2 U 65/04
    Ob eine Klageänderung sachdienlich ist, richtet sich nicht nach den subjektiven Interessen einer Partei, sondern allein nach einer objektiven Beurteilung, die darauf abstellt, ob und inwieweit die Zulassung der Klageänderung den sachlichen Streitstoff im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits ausräumt und einem anderenfalls zu gewärtigenden Rechtsstreit vorbeugt (BGH, NJW 1985, 1841, 1842 m. w. Nachw.).

    Die Zulässigkeit der erweiterten Klage wird aus den vorstehenden Gründen auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass den Beklagten durch die erstmalige Geltendmachung im Berufungsverfahren eine Tatsacheninstanz verloren geht (vgl. BGH, NJW 1985, 1841, 1842).

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 73/01

    Custodiol II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2009 - 2 U 65/04
    Die Auslegung der Patentansprüche dient nicht nur der Behebung etwaiger Unklarheiten, sondern auch zur Erläuterung der darin verwendeten technischen Begriffe sowie zur Klärung der Bedeutung und der Tragweite der dort beschriebenen Erfindung (BGHZ 98, 12, 18 f. = GRUR 1986, 803 - Formstein; BGHZ 105, 1, 10 = GRUR 1988, 896 - Ionenanalyse; BGHZ 125, 303, 309 = GRUR 1994, 597 - Zerlegvorrichtung für Baumstämme; BGH, GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung; GRUR 2002, 515, 516 f. - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II).

    Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform anerkanntermaßen dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlich gleichwirkend aufzufinden, wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2005, 313, 315; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät).

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2009 - 2 U 65/04
    Die Auslegung der Patentansprüche dient nicht nur der Behebung etwaiger Unklarheiten, sondern auch zur Erläuterung der darin verwendeten technischen Begriffe sowie zur Klärung der Bedeutung und der Tragweite der dort beschriebenen Erfindung (BGHZ 98, 12, 18 f. = GRUR 1986, 803 - Formstein; BGHZ 105, 1, 10 = GRUR 1988, 896 - Ionenanalyse; BGHZ 125, 303, 309 = GRUR 1994, 597 - Zerlegvorrichtung für Baumstämme; BGH, GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung; GRUR 2002, 515, 516 f. - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II).

    Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform anerkanntermaßen dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlich gleichwirkend aufzufinden, wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2005, 313, 315; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät).

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01

    "Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2009 - 2 U 65/04
    Die Auslegung der Patentansprüche dient nicht nur der Behebung etwaiger Unklarheiten, sondern auch zur Erläuterung der darin verwendeten technischen Begriffe sowie zur Klärung der Bedeutung und der Tragweite der dort beschriebenen Erfindung (BGHZ 98, 12, 18 f. = GRUR 1986, 803 - Formstein; BGHZ 105, 1, 10 = GRUR 1988, 896 - Ionenanalyse; BGHZ 125, 303, 309 = GRUR 1994, 597 - Zerlegvorrichtung für Baumstämme; BGH, GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung; GRUR 2002, 515, 516 f. - Schneidmesser I; GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II).

    Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Äquivalenz kann eine vom Wortsinn abweichende Ausführungsform anerkanntermaßen dann in den Schutzbereich einbezogen werden, wenn sie das der Erfindung zu Grunde liegende Problem mit abgewandelten, aber objektiv im Wesentlichen gleichwirkenden Mitteln löst und seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelten Mittel als im Wesentlich gleichwirkend aufzufinden, wobei die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Schutzanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein müssen, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als eine der gegenständlichen Lösung gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2005, 313, 315; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät).

  • BGH, 26.02.2002 - X ZR 36/01

    Funkuhr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2009 - 2 U 65/04
    Bei einer solchen Fallgestaltung haben alle Beklagten denselben Schaden verursacht und haften dem Schutzrechtsinhaber unabhängig davon, ob sie Mit- oder Nebentäter sind, nach §§ 830, 840 BGB als Gesamtschuldner (vgl. hierzu BGH, GRUR 2002, 599 - Funkuhr; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 139 PatG Rdnr. 123; Benkard/Rogge/Grabinski, Patentgesetz/Gebrauchsmustergesetz, 10. Aufl., § 139 PatG Rdnr. 20 f.).
  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 22/97

    Kontaktfederblock

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2009 - 2 U 65/04
    Vielmehr ist von der angegriffenen Ausführungsform als äquivalenter Benutzungsform des Klagepatents auszugehen, d. h. es ist der Patentanspruch zugrunde zu legen, wobei die äquivalent verwirklichten Merkmale in Abweichung vom Wortlaut zu formulieren sind (BGH, GRUR 1999, 914 - Kontaktfederblock).
  • BGH, 04.02.1997 - X ZR 74/94

    "Kabeldurchführung"; Verletzung eines Gebrauchsmusters; Verteidigung gegen ein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2009 - 2 U 65/04
    Zum Erfolg des "Formstein"-Einwands ist es deshalb nötig, dass die Gesamtheit derjenigen Merkmale der als patentverletzend beanstandeten Ausführung, deretwegen festgestellt werden kann, dass diese in den Schutzbereich des Patentanspruchs fällt, als gegenständliche Lehre zum technischen Handeln den gesetzlichen Anforderungen für einen Patentschutz nicht genügt hätte, wenn sie zum Prioritätszeitpunkt des erteilten Patents angemeldet worden wäre (vgl. BGHZ 98, 12 f. = GRUR 1986, 803 - Formstein; BGHZ 134, 353, 357 f. = GRUR 1997, 454 - Kabeldurchführung I; BGH, GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeneinrichtung).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.2009 - 2 U 65/04
    Die dort gezeigten Gegenstände erlauben deshalb keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs 1 (vgl. BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit; BGH, GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe).
  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

  • BGH, 25.10.2004 - PatAnwZ 1/03

    Aufnahme eines US Patent Agent in die Patentanwaltskammer

  • BGH, 07.06.2006 - X ZR 105/04

    Luftabscheider für Milchsammelanlage

  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

  • BGH, 31.05.2007 - X ZR 172/04

    Zerfallszeitmessgerät

  • BGH, 26.05.1986 - II ZR 237/85

    Übergang einer Klage aus der Wechselforderung zur Klage aus dem Grundverhältnis

  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

  • BGH, 06.05.2008 - X ZR 174/04

    Teilweise Nichtigerklärung eines Patents betreffend eine Vorrichtung zum

  • BGH, 14.06.1988 - X ZR 5/87

    Schutz eines europäischen Patents betreffend eine Apparatur für

  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

  • BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen der Verwirkung

  • BGH, 07.11.1978 - X ZR 58/77

    Voraussetzungen für eine Patentverletzung - Anforderungen an die Abtretung von

  • BGH, 05.05.1992 - X ZR 9/91

    Auslegung der Patentansprüche - Patent - Klarstellung technischer Begriffe -

  • BGH, 05.05.1983 - VII ZR 117/82

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im zweiten Rechtszug - Voraussetzungen für

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2010 - 2 W 32/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für Aufwendungen von Privatgutachtern;

    Auf Grund des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14. Mai 2009 (Aktenzeichen I- 2 U 65/04).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.12.2005 - 2 U 65/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,55539
OLG Köln, 14.12.2005 - 2 U 65/04 (https://dejure.org/2005,55539)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.12.2005 - 2 U 65/04 (https://dejure.org/2005,55539)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - 2 U 65/04 (https://dejure.org/2005,55539)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 14.11.2006 - 24 U 83/06

    Anspruch auf Zahlung eines Testamentsvollstreckers auf Verteilung des nach

    Mit Verfügung vom 13.04.2005 - 2 U 65/04 - wies der 2. Zivilsenat die Beklagte auf die Abweichung der Ausfertigung von der Urschrift des Urteils und zudem darauf hin, dass die Berufung allein gegen die Klägerin in ihrer Eigenschaft als Testamentsvollstreckerin eingelegt sei.

    Mit der Berufung - soweit über diese durch den 2. Zivilsenat in dem Verfahren 2 U 65/04 noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist - erstrebt die Beklagte die Abweisung der Klage.

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