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   LSG Bayern, 15.09.2010 - L 2 U 66/07   

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https://dejure.org/2010,25534
LSG Bayern, 15.09.2010 - L 2 U 66/07 (https://dejure.org/2010,25534)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.09.2010 - L 2 U 66/07 (https://dejure.org/2010,25534)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. September 2010 - L 2 U 66/07 (https://dejure.org/2010,25534)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - weitere Unfallfolge - haftungsausfüllende Kausalität - wesentliche Mitursache - Vorschaden - keine richtunggebende Verschlimmerung - Verkehrsunfall - somatoforme Schmerzstörung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Haftungsausfüllende Kausalität bei Vorliegen eines Vorschadens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; haftungsausfüllende Kausalität bei Vorliegen eines Vorschadens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 26.06.1985 - 2 RU 60/84

    Zur unterschiedlichen MdE-Bewertung in Unfallversicherung und sozialem

    Auszug aus LSG Bayern, 15.09.2010 - L 2 U 66/07
    Nach diesen Feststellungen sind im Übrigen auch die Voraussetzungen des § 48 SGB X nicht erfüllt (BSG, SozR 2200 § 581 Nr. 23), da aus den dargelegten Gründen keine objektiv nachweisbaren Veränderungen im klinischen Befund, z.B. im Sinne einer Verschlimmerung der Unfallfolgen, gegeben sind.
  • LG Braunschweig, 30.01.2008 - 9 O 2958/07

    Google Adwords - Schokolade

    Zwar kann nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer ( Urt.v. 07.03.07 - 9 O 2382/06 u. Beschl.v. 04.10.06 - 9 O 1678/06 ), die vom Oberlandesgericht Braunschweig bestätigt worden ist (Beschluss v. 11.12.2006, 2 W 177/07, Urt.v. 12.07.07 - 2 U 24/07 , Beschl.v. 28.09.07 - 2 U 66/07 u. 2 U 61/07 ) kann die Verwendung eines geschützten Zeichens als Keyword bei Schalten einer Anzeige im Rahmen der Google-Adword-Kampagne grundsätzlich eine Markenrechtverletzung darstellen.
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