Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 26.05.2017

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 66/16   

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https://dejure.org/2017,8595
OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 66/16 (https://dejure.org/2017,8595)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.01.2017 - 2 U 66/16 (https://dejure.org/2017,8595)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Januar 2017 - 2 U 66/16 (https://dejure.org/2017,8595)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Verfahren der gemeindlichen Auswahl eines Konzessionärs für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes; Zulässigkeit der gesetzlichen Vertreter der beteiligten kommunalen Gebietskörperschaft am Verwaltungsverfahren

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 1 EnWG, § 46 Abs 1 EnWG, § 46 Abs 4 S 2 EnWG, Art 28 Abs 2 GG, § 134 BGB
    Konzessionsvergabeverfahren: Pflichten einer Gemeinde bei der Auswahl eines Konzessionärs für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das Verfahren der gemeindlichen Auswahl eines Konzessionärs für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes; Zulässigkeit der gesetzlichen Vertreter der beteiligten kommunalen Gebietskörperschaft am Verwaltungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an das Verfahren der gemeindlichen Auswahl eines Konzessionärs für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Konzessionsvergabeverfahren sind transparent zu gestalten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wr-recht.de (Kurzinformation)

    Personelle Überschneidungen im Vergabeverfahren mit Neutralitätsgebot vereinbar?

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Konzessionsvergabe: Keine pauschale Voreingenommenheit

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Energiekonzessionen - Doppelmandatierte Ratsmitglieder nicht grundsätzlich befangen

Besprechungen u.ä.

  • wr-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Relativer Bewertungsmaßstab bei Konzessionsvergaben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2017, 435
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 66/16
    Die Verfügungsbeklagte habe ihre auf dem relevanten Markt als Alleinanbieter marktbeherrschende Stellung im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 GWB (BGH, NVwZ 2014, 807 - Stromnetz Berkenthin) missbräuchlich ausgenutzt (§ 19 Abs. 1 GWB).

    Die in diesem Kriterium angesetzte Punktzahl bewege sich in dem von der Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 17.12.2013 - KZR 66/12 - Stromnetz Berkenthin, Rn. 48) anerkannten Ermessensrahmen.

    Weder der Verfahrensbrief vom 26.09.2014 (EVK 10) noch die nachträgliche Erläuterung vom 14.10.2014 (EVK 12) enthielten einen konkreten, geschweige denn vollständigen Hinweis auf die von der Beklagten für dieses Unterkriterium angewandte Bewertungsmethode (s. auch LGU 13).´Damit fehle die zur Bewertung der Angebote unabdingbare Transparenz (vgl. BGH, Urteile vom 17.12.2013 - KZR 65/12, Rn. 44 ff.; und KZR 66/12, Rn. 35 - Stromnetz Berkenthin).

    Die Auswahl muss in einem transparenten Verfahren erfolgen und ist vorrangig an Kriterien auszurichten, die das Ziel des § 1 Abs. 1 EnWG (Gewährleistung einer sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen örtlichen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas) konkretisieren (BGHZ 199, 289, bei juris Rz. 16, 27 ff. - Stromnetz Berkenthin; BGH, WuW/E DE-R 4139 - Stromnetz Heiligenhafen).

    Genügt die Konzessionsvergabe diesen Verpflichtungen nicht, so liegt eine unbillige Behinderung derjenigen Bewerber vor, deren Chancen auf die Konzession dadurch beeinträchtigt worden sind (BGHZ 199, 289, bei juris Rz. 54 - Stromnetz Berkenthin).

    Konzessionsverträge, mit deren Abschluss die Gemeinde andere Bewerber unbillig behindert, sind gemäß § 134 BGB grundsätzlich nichtig (BGHZ 199, 289, bei juris Rz. 72, 101 - Stromnetz Berkenthin).

    Bei der Anwendung des EnWG, des GWB und damit auch der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze, die nach der Auffassung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich mit Art. 28 Abs. 2 GG im Einklang stehen (BGHZ 199, 289, bei juris Rz. 30 ff., 43 ff., m.w.N. - Stromnetz Berkenthin; vgl. auch BVerwGE 98, 273, 276) und auf die nachfolgend einzugehen sein wird, sind die Gerichte dazu aufgerufen, der besonderen Bedeutung der Garantie des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 GG) und ihrer Konkretisierung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. August 2016 - 2 BvR 2953/14, NVwZ 2016, 1630 - Titisee-Neustadt).

    Das aus dem Diskriminierungsverbot folgende Transparenzgebot verlangt dementsprechend, dass den am Netzbetrieb interessierten Unternehmen die Entscheidungskriterien der Gemeinde und ihre Gewichtung rechtzeitig vor Angebotsabgabe mitgeteilt werden (BGHZ 199, 289, bei juris Rz. 35 - Stromnetz Berkenthin, u.H. auf BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, Rn. 44 ff. - Stromnetz Heiligenhafen; OLG München, Urteil vom 26. September 2013 - U 3589/12 Kart, juris Rn. 138; EKartB BW, Positionspapier Konzessionsvergabe, S. 5; Monopolkommission, 65. Sondergutachten Rn. 466; vgl. ferner BGH, Urteile vom 07. November 2006 - KZR 2/06, WuW/E DER 1951, Rn. 16 - Bevorzugung einer Behindertenwerkstatt; und vom 13. November 2007 - KZR 22/06, WuW/E DER 2163, Rn. 14).

    Die Entscheidung hat allein nach sachlichen Kriterien zu erfolgen (§ 46 EnWG) und ist vorrangig, aber nicht ausschließlich an Kriterien auszurichten, die die Zielsetzung des § 1 Abs. 1 EnWG konkretisieren (dazu schon oben II. C; vgl. BGHZ 199, 289, bei juris Rz. 36 - Stromnetz Berkenthin).

    Dabei ist die Kommune auch befugt, ihrem Interesse an einer möglichst hohen Konzessionsabgabe bis zu einer gesetzlichen Höchstgrenze absoluten Vorrang einzuräumen (BGHZ 199, 289, bei juris Rz. 43 - Stromnetz Berkenthin).

    Fiskalische Belange kann die Gemeinde nach der hier maßgebenden Fassung des § 46 Abs. 1 EnWG vom 20. Dezember 2012 nur wahren, soweit diese ihrerseits hinreichend an energiewirtschaftliche Aspekte anknüpfen (vgl. zu § 46 i. d. Fassung vom 07. Juli 2005 BGHZ 199, 289, bei juris Rz. 74 f. und 94, m.w.N. - Stromnetz Berkenthin).

    Qualitative Eigenschaften und Unterschiede der Angebote bei Netzbetrieb und Netzverlegung können bewertet werden (BGHZ 199, 289, bei juris Rz. 48 f. - Stromnetz Berkenthin).

    Denn § 46 Abs. 1 EnWG erfordert die Offenlegung der Kriterien gegenüber den Bewerbern (vgl. BGHZ 199, 289, bei juris Rz. 52 und 85 - Stromnetz Berkenthin, u.H. auf BKartA/BNetzA, Gemeinsamer Leitfaden zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers, 2010, Rn. 22; Monopolkommission, 65. Sondergutachten Rn. 466).

    Genügt die Konzessionsvergabe den aus § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB und § 46 Abs. 1 EnWG abzuleitenden Anforderungen nicht, so liegt regelmäßig eine unbillige Behinderung derjenigen Bewerber vor, deren Chancen auf die Konzession dadurch beeinträchtigt worden sind (BGHZ 199, 289, bei juris Rz. 54 ff., - Stromnetz Berkenthin; auch zum Folgenden).

    Der bei der Bestimmung der Kriterien bestehende Entscheidungsspielraum der Gemeinde wird erst dort überschritten, wo die Bedeutung eines Kriteriums in der Ausschreibungsgewichtung so grundlegend von dessen Bedeutung nach den energiewirtschaftsrechtlichen Zielsetzungen abweicht, dass daraus eine Verkennung des Kriteriums offenkundig wird, weil von einer angemessenen Bewertung auch im Lichte des Ermessensspielraums nicht mehr ausgegangen werden kann (vgl. zur besonderen Bedeutung der Preisgünstigkeit der Energieversorgung BGHZ 199, 289, bei juris Rz. 85 f. - Stromnetz Berkenthin, u.H. auf Monopolkommission, 65. Sondergutachten Rn. 470).

    Sie ist nur dann zu verneinen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben kann, weil derselbe Bewerber die Konzession auf jeden Fall auch ohne den Verfahrensfehler erhalten hätte (BGHZ 199, 289, bei juris Rz. 99 - Stromnetz Berkenthin), was etwa bei einer geringfügigen Fehlgewichtung im Kriterienkatalog der Fall sein kann, die ersichtlich keinen Einfluss auf die Platzierung der Bewerber haben konnte.

    In zeitlicher Hinsicht ist auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung abzustellen (vgl. BGHZ 199, 289, bei juris Rz. 69 ff. - Stromnetz Berkenthin).

    Gewichtet die Gemeinde, die letztlich von ihren Bürgern, sonstigen Einwohnern und den ortsansässigen Unternehmen für die Folgen eines ineffizienten Netzbetriebs als politisch verantwortlich angesehen wird, diesen Aspekt mit nicht über 10%, so ist dies kein tragfähiger Anhalt für eine Diskriminierungsabsicht (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12 - Stromnetz Berkenthin, Rn. 48).

  • OLG Stuttgart, 07.11.2013 - 201 Kart 1/13

    Ziele des § 1 EnWG müssen Hauptkriterium bei Konzessionsvergabe sein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 66/16
    Weder die Energiekartellbehörde, noch der Senat hätten die Gründung der S... an sich beanstandet (OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.11.2013 - 201 Kart 1/13).

    Die Verfügungsbeklagte habe gegen die im Verfahren 201 Kart 1/13 behandelte Ministerialverfügung vom 28.02.2013 (EVK 1) und die Beschlussentscheidung des Senates verstoßen.

    Die Verfügungsbeklagte profitiere von der Absprache finanziell (vgl. Akten 201 Kart 1/13 und EVK 1, S. 3/9).

    Demgegenüber hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 07. November 2013 (Az.: 201 Kart 1/13) ausgeführt, dass der Gesichtspunkt der Effizienz des Netzbetreibers von Gewicht ist.

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 26/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 66/16
    Hierfür bedürfe es überprüfbarer und feststellbarer Fakten und nicht bloß einer Aneinanderreihung von Mutmaßungen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2013 - VII-Verg 26/12, Rn. 86; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013 - VII-Verg 31/12, Rn. 67; LG Köln, Urteil vom 22.12.2015 - 88 O (Kart) 64/15, Rn. 70 ff.; BKartA, Beschluss vom 28.01.2015 - B8-175/11 Stadt Titisee-Neustadt, Rn. 117).

    Erst wenn das Gericht die Voraussetzungen seines Anspruchs positiv feststellen kann, kann ein auf Unterlassung gerichteter Sachantrag Erfolg haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09. Januar 2013 - VII-Verg 26/12, RdE 2013, 179, bei juris Rz. 86).

    Auf bloße Vermutungen oder nicht glaubhaft gemachte Behauptungen kann dabei nicht zurückgegriffen werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 09. Januar 2013 - VII-Verg 26/12, RdE 2013, 179, bei juris Rz. 86; und vom 04. Februar 2013 - VII-Verg 31/12, RdE 2013, 188, bei juris Rz. 67).

  • OLG Brandenburg, 19.07.2016 - Kart U 1/15

    Gemeindliche Konzessionsvergabe: Anspruch auf Unterlassung des Neuabschlusses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 66/16
    Dann gilt dies erst recht für eine eigenständige juristische Person, an der die Gemeinde kapitalmäßig beteiligt ist, gleichviel in welchem Umfang (vgl. auch Brandenburgisches OLG, Urteil vom 19. Juli 2016 - Kart U 1/15, bei juris Rz. 56, m.w.N.).

    Im Ansatz zutreffend liegt diesem Angriff die Erwägung zugrunde, dass die Gemeinde bei dem Ausschreibungsverfahren und der Bewertung der eingehenden Angebote der Neutralitätspflicht obliegt (eingehend Brandenburgisches OLG, Urteil vom 19. Juli 2016 - Kart U 1/15, bei juris).

  • OLG München, 16.03.2016 - W 481/16
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 66/16
    Sie könne sich darauf deshalb nun nicht mehr stützen (so OLG München, Beschluss vom 16.03.2016 - W 481/16 Kart, EnWZ 2016, 370).

    Ein solches Verhalten kann zwar dringlichkeitsschädlich sein (vgl. OLG München, Beschluss vom 16. März 2016 - W 481/16 Kart, EnWZ 2016, 370, bei juris Rz. 3), und auch rügeschädlich, ginge es um die Auslegung eines mehrdeutigen Kriterienkataloges.

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 66/16
    Weder der Verfahrensbrief vom 26.09.2014 (EVK 10) noch die nachträgliche Erläuterung vom 14.10.2014 (EVK 12) enthielten einen konkreten, geschweige denn vollständigen Hinweis auf die von der Beklagten für dieses Unterkriterium angewandte Bewertungsmethode (s. auch LGU 13).´Damit fehle die zur Bewertung der Angebote unabdingbare Transparenz (vgl. BGH, Urteile vom 17.12.2013 - KZR 65/12, Rn. 44 ff.; und KZR 66/12, Rn. 35 - Stromnetz Berkenthin).

    Das aus dem Diskriminierungsverbot folgende Transparenzgebot verlangt dementsprechend, dass den am Netzbetrieb interessierten Unternehmen die Entscheidungskriterien der Gemeinde und ihre Gewichtung rechtzeitig vor Angebotsabgabe mitgeteilt werden (BGHZ 199, 289, bei juris Rz. 35 - Stromnetz Berkenthin, u.H. auf BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, Rn. 44 ff. - Stromnetz Heiligenhafen; OLG München, Urteil vom 26. September 2013 - U 3589/12 Kart, juris Rn. 138; EKartB BW, Positionspapier Konzessionsvergabe, S. 5; Monopolkommission, 65. Sondergutachten Rn. 466; vgl. ferner BGH, Urteile vom 07. November 2006 - KZR 2/06, WuW/E DER 1951, Rn. 16 - Bevorzugung einer Behindertenwerkstatt; und vom 13. November 2007 - KZR 22/06, WuW/E DER 2163, Rn. 14).

  • OLG Schleswig, 10.03.2016 - 16 Kart 3/14

    Bestimmung der Erlösobergrenze für die zweite Regulierungsperiode Gas: Bemessung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 66/16
    Sie könne sich darauf deshalb nun nicht mehr stützen (so OLG München, Beschluss vom 16.03.2016 - W 481/16 Kart, EnWZ 2016, 370).

    Ein solches Verhalten kann zwar dringlichkeitsschädlich sein (vgl. OLG München, Beschluss vom 16. März 2016 - W 481/16 Kart, EnWZ 2016, 370, bei juris Rz. 3), und auch rügeschädlich, ginge es um die Auslegung eines mehrdeutigen Kriterienkataloges.

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2013 - Verg 31/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 66/16
    Hierfür bedürfe es überprüfbarer und feststellbarer Fakten und nicht bloß einer Aneinanderreihung von Mutmaßungen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2013 - VII-Verg 26/12, Rn. 86; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013 - VII-Verg 31/12, Rn. 67; LG Köln, Urteil vom 22.12.2015 - 88 O (Kart) 64/15, Rn. 70 ff.; BKartA, Beschluss vom 28.01.2015 - B8-175/11 Stadt Titisee-Neustadt, Rn. 117).

    Auf bloße Vermutungen oder nicht glaubhaft gemachte Behauptungen kann dabei nicht zurückgegriffen werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 09. Januar 2013 - VII-Verg 26/12, RdE 2013, 179, bei juris Rz. 86; und vom 04. Februar 2013 - VII-Verg 31/12, RdE 2013, 188, bei juris Rz. 67).

  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 58.94

    Kommunalvermögen - Anspruch auf Kapitalbeteiligungen - Regionale

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 66/16
    Hier sei auch der Planungshoheit der Gemeinde und dem damit verbundenen Mitspracherecht der Bürgerschaft in den Angelegenheiten des örtlichen Gemeinwesens Rechnung getragen (BGH, a.a.O., Rn. 49. u.H. auf BVerwGE 98, 273, 276).

    Bei der Anwendung des EnWG, des GWB und damit auch der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze, die nach der Auffassung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich mit Art. 28 Abs. 2 GG im Einklang stehen (BGHZ 199, 289, bei juris Rz. 30 ff., 43 ff., m.w.N. - Stromnetz Berkenthin; vgl. auch BVerwGE 98, 273, 276) und auf die nachfolgend einzugehen sein wird, sind die Gerichte dazu aufgerufen, der besonderen Bedeutung der Garantie des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 GG) und ihrer Konkretisierung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. August 2016 - 2 BvR 2953/14, NVwZ 2016, 1630 - Titisee-Neustadt).

  • OLG Celle, 17.03.2016 - 13 U 141/15

    Anforderungen an die Kriterien bei der Vergabe von Konzessionen zum Betrieb eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 66/16
    Die Verfügungsbeklagte habe einen vom Bundesgerichtshof gebilligten Kriterienkatalog verwendet und so offensichtlich mit der Vergangenheit gebrochen (OLG Celle, Urteil vom 17.03.2016 - 13 U 141/15 (Kart), Rn. 142 [zit. nach juris]).

    Dies lässt aber - ebenso wie ein Gemeinderatsbeschluss, der die sogenannte Rekommunalisierung des Netzbetriebs als politisches Ziel formuliert (vgl. OLG Celle, Urteil vom 17. März 2016 - 13 U 141/15 (Kart), ZNER 2016, 242, bei juris Rz. 142) - nicht den hinreichend sicheren Rückschluss zu, dass damit die Absicht einherginge, das neue Auswahlverfahren nicht diskriminierungsfrei durchzuführen, wiewohl der Hinweis der Verfügungsbeklagten auf den Aspekt der Rekommunalisierung der Netze nicht verfängt.

  • LG Köln, 22.12.2015 - 88 O (Kart) 64/15

    Anspruch eines Stromzulieferers auf Verhinderung des Vertragsschlusses eines

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - Verg 48/09

    Anforderungen an die Gewichtung der Zuschlagskriterien

  • OLG München, 26.09.2013 - U 3589/12

    Nichtigkeit eines Konzessionsvertrags wegen Vereinbarung unzulässiger

  • BGH, 07.11.2006 - KZR 2/06

    Bevorzugung einer Behindertenwerkstatt

  • BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97

    Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz

  • BVerfG, 22.08.2016 - 2 BvR 2953/14

    Titisee-Neustadt rügt erfolglos die richterliche Ausgestaltung des

  • BGH, 24.10.2011 - KZR 7/10

    Grossistenkündigung

  • BGH, 13.11.2007 - KZR 22/06

    Vermietung von Gewerberäumen an Schilderpräger im Gebäude der

  • OLG Stuttgart, 25.03.2010 - 202 EnWG 20/09

    Energiewirtschaft: Ermittlung der Erlösobergrenze

  • BGH, 11.11.2008 - KZR 43/07

    Neue Trift

  • LG Frankfurt/Main, 06.04.2017 - 22 O 22/16
  • LG Leipzig, 17.06.2015 - 5 O 1339/15

    Leipzig darf Gasversorgung kommunalisieren

  • LG Köln, 07.11.2012 - 90 O 59/12

    Überprüfung einer wettbewerbsrechtlichen Auswahlentscheidung im Hinblick auf die

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 151/16

    Stromkonzessionsvertrag: Unsachliche Vorfestlegung der Gemeinde bei der Vergabe

    Entgegen der (früheren) Auffassung des OLG Stuttgart (Urt. v. 19.11.2015 - 2 U 60/15, WuW 2016, 315 Rn. 75, juris; wohl aufgegeben mit Urt. v. 05.01.2017 - 2 U 66/16, S. 27, Anlage BB 5) spricht gegen die relative Bewertungsmethode nicht, dass sie einen der objektiven Leistungsfähigkeit zuwider laufenden Bewertungsbruch ermögliche.
  • OLG Naumburg, 21.09.2018 - 7 U 33/17

    Mitwirkung von Bewerber-Aufsichtsratsmitgliedern an Vergabeentscheidung

    Dies gelte auch bezüglich der vom Landgericht zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 5. Januar 2017 (Az.: 2 U 66/16, nachgewiesen bei juris, = Anlage K 49, Anlagen - Klägerin, Bd. III).

    Deshalb liegt nur dann kein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und das Neutralitätsgebot vor, wenn bei der Gestaltung des gesamten Vergabeverfahrens dafür Sorge getragen ist, dass die nach dem Kommunalrecht (§§ 27, 28 SächsGemO) zur abschließenden Entscheidung über die Konzessionsvergabe zuständigen ehrenamtlichen Mitglieder des Stadtrats nicht zugleich Vertreter eines Bewerbers sind oder dessen Organen angehören, sie mithin über die nötige personelle und sachliche Neutralität gegenüber der inhaltlich zu treffenden Entscheidung verfügen (vgl. Sauer, EWeRK 2017, 49, 57).

    Das Oberlandesgericht Stuttgart (Urt. v. 5. Jan. 2017, 2 U 66/16, insbes.

  • OLG Frankfurt, 03.11.2017 - 11 U 51/17

    Konzessionsvergabe zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes

    Der bei der Bestimmung der Kriterien bestehende Entscheidungsspielraum der Gemeinde wird erst dort überschritten, wo die Bedeutung eines Kriteriums in der Ausschreibungsgewichtung so grundlegend von dessen Bedeutung nach den energiewirtschaftsrechtlichen Zielsetzungen abweicht, dass daraus eine Verkennung des Kriteriums offenkundig wird, weil von einer angemessenen Bewertung auch im Lichte des Ermessensspielraums nicht mehr ausgegangen werden kann (OLG Stuttgart, Urt. vom 05.01.2017, 2 U 66/16 - juris Rndr. 85).

    Denn eine unbillige Behinderung durch ein fehlerhaftes Auswahlverfahren ist dann zu verneinen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben kann, weil derselbe Bewerber die Konzession auf jeden Fall auch ohne den Verfahrensfehler erhalten hätte (BGH KZR 66/12 Rdnr. 99; dem folgend Senat, Beschluss vom 9.3.2015, 11 W 47/14, juris Rdnr. 28; OLG Stuttgart, Urteil vom 5.1.2017, 2 U 66/16, juris Rdnr. 86 ff).

  • KG, 04.04.2019 - 2 U 5/15

    Gasversorgungsnetz Berlin

    Sie sind vielmehr notwendige Voraussetzungen für die Übertragung einer Konzession an einen Eigenbetrieb oder ein kommunales Unternehmen, die den Kommunen nach § 46 EnWG grundsätzlich gestattet sind (OLG Stuttgart, Urteil vom 5. Januar 2017 - 2 U 66/16 -, Rn. 104, juris).

    (1) Bewirbt sich eine Kommune selbst um eine von ihr zu vergebende Konzession, so verlangt das materielle Kartellrecht zur Wahrung des Geheimwettbewerbs, des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Neutralitätsgebots in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 16 VgV eine strikte organisatorische und personelle Trennung zwischen der Kommune als verfahrensleitender Stelle und der Kommune als Bieter (OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. April 2017 - 6 U 152/16 Kart -, Rn. 98, juris; ähnlich BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - KZB 46/15, Rn. 39 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. Juli 2016 - Kart U 1/15 -, Rn. 50, juris; OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2017 - 13 U 9/16 (Kart) -, Rn. 40, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16. April 2018 - 16 U 110/17 Kart -, Rn. 40, juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. September 2018 - 7 U 33/17 (Hs) -, Rn. 50, juris (Revision anhängig); Senat, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 2 U 18/18 EnWG -, Rn. 33, juris; a.A. OLG Stuttgart, Urteil vom 5. Januar 2017 - 2 U 66/16 -, Rn. 109 ff., Rn. 135 f., juris).

  • OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 2 U 218/18

    Rügen gegen Stromkonzessionsvergabe und zulässige Auswahlkriterien

    Ob eine Behinderung unbillig ist, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen zu beurteilen, die sich an der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Funktion des Gesetzes zu orientieren hat (OLG Stuttgart, Urteil vom 05. Januar 2017 - 2 U 66/16, juris Rn. 84).

    Das insoweit fehlerhafte Auswahlverfahren indiziert eine unbillige Behinderung im Sinne von § 19 GWB (OLG Stuttgart, Urteil vom 05. Januar 2017 - 2 U 66/16, juris Rn. 86).

  • BGH, 28.01.2020 - EnZR 99/18

    Gasnetz Leipzig

    Aus dem Eigeninteresse der Gemeinde, den Wegenutzungsvertrag mit dem Eigenbetrieb oder der Eigengesellschaft abzuschließen, folgt deshalb nicht ohne weiteres eine zur Nichtigkeit führende unbillige Behinderung eines anderen Bewerbers, wenn Gemeinderäte mit Doppelmandat bei der abschließenden Beschlussfassung des Gemeinderats mitwirken (vgl. OLG Stuttgart, NZBau 2017, 435, 439 f.; Schweizer/Wolkenhauer, DÖV 2013, 745, 749; Hellermann, EnWZ 2016, 7, 11 f.; Boos, EWeRK 2016, 332 ff.; Meyer-Hetling/Schneider, EnWZ 2017, 387, 389 f.; Wolkenhauer, IR 2018, 300, 301; aA Sauer, EWeRK 2017, 56, 58 f.; Sauer/Todorovic, EWeRK 2018, 227, 238 ff.).
  • KG, 24.09.2020 - 2 U 93/19

    Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz: Umfang der gerichtlichen

    Eine solche Gründung ist vielmehr Voraussetzung für die Übertragung einer Konzession an einen Eigenbetrieb oder ein kommunales Unternehmen, was den Kommunen nach § 46 EnWG gestattet ist (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 5. Januar 2017 - 2 U 66/16, NZBau 2017, 435, Rn. 104 nach juris).
  • OLG Schleswig, 07.03.2022 - 16 U 166/21

    Verfahren über die Neuvergabe der ausgelaufenen Konzessionsverträge für ein

    Anschluss an BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013, KZR 66/12 - Stromnetz Berkenthin Abgrenzung zu OLG Karlsruhe (Urteil vom 27. Januar 2021, 6 U 95/20 Kart; Urteil vom 28. August 2019, 6 U 109/18 Kart), OLG Frankfurt (Urteil vom 3. November 2017, 11 U 51/17 Kart) und OLG Stuttgart (Urteil vom 5. Januar 2017, 2 U 66/16).

    Entsprechend erachtet, was den Maßstab der Überprüfung des sachlichen Gehalts einer Ausschreibung angeht, der Senat die von der Verfügungsbeklagten (Bl. 158) für sich reklamierte Auffassung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 27. Januar 2021, 6 U 95/20 Kart, Rn. 82 bei juris; Urteil vom 28. August 2019, 6 U 109/18 Kart, Rn. 137 bei juris), des OLG Frankfurt (Urteil vom 3. November 2017, 11 U 51/17 Kart, Rn. 47) und des OLG Stuttgart (Urteil vom 5. Januar 2017, 2 U 66/16, Rn. 85 bei juris) als zu großzügig.

    Das OLG Stuttgart, auf dessen Entscheidung vom 5. Januar 2017 (a.a.O.) sich die anderen Oberlandesgerichte beziehen, verweist für seine Auffassung auf die Ausführungen des BGH in der Berkenthin -Entscheidung in Rn. 85f. Dort diskutiert indes der BGH einen Katalog, der allein die zwei Hauptkriterien "Wegenutzungsvertrag" (100 Punkte) und "Geschäftsmodell Netzgesellschaft" (70 Punkte) enthielt, wobei in ersterem Ziele des EnWG nur höchst sporadisch (Beseitigung von Verteilanlagen 5 Punkte, Bemühung um störungsfreien Netzbetrieb 10 Punkte, im Übrigen Fehlanzeige) vertreten waren, und führt aus, dass u.a. auch das Kriterium der Preisgünstigkeit, das die Gemeinde mit dem Unter-Kriterium des "Gemeinderabattes" (5 Punkte) hat repräsentiert sehen wollen, nicht berücksichtigt worden sei.

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 152/16

    Stromkonzessionsvertrag: Beurteilungsspielraum bei Wertung der Zuschlagskriterien

    Entgegen der (früheren) Auffassung des OLG Stuttgart (Urt. v. 19.11.2015 - 2 U 60/15, WuW 2016, 315 Rn. 75, juris; wohl aufgegeben mit Urt. v. 05.01.2017 - 2 U 66/16, S. 27, Anlage BB 5) spricht gegen die relative Bewertungsmethode nicht, dass sie einen der objektiven Leistungsfähigkeit zuwider laufenden Bewertungsbruch ermögliche.
  • OLG Frankfurt, 10.12.2019 - 11 U 118/19

    Vergabe eines Gaskonzessionsvertrags durch Gemeinde

    Der bei der Bestimmung der Kriterien bestehende Entscheidungsspielraum der Gemeinde wird erst dort überschritten, wo die Bedeutung eines Kriteriums in der Ausschreibungsgewichtung so grundlegend von dessen Bedeutung nach den energiewirtschaftsrechtlichen Zielsetzungen abweicht, dass daraus eine Verkennung des Kriteriums offenkundig wird, weil von einer angemessenen Bewertung auch im Lichte des Ermessensspielraums nicht mehr ausgegangen werden kann (OLG Stuttgart, Urt. vom 05.01.2017, 2 U 66/16 - juris Rn. 85).

    Eine unbillige Behinderung durch ein fehlerhaftes Auswahlverfahren ist jedenfalls dann zu verneinen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben kann, weil derselbe Bewerber die Konzession auf jeden Fall auch ohne den Verfahrensfehler erhalten hätte (BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12 juris Rn. 99 "Stromnetz Berkenthin; Senat, Beschluss vom 9.3.2015, 11 W 47/14, juris Rn. 28; Senat, Beschluss vom 3.11.2017, 11 U 51/17, juris Rn 126; OLG Stuttgart, Urteil vom 5.1.2017, 2 U 66/16, juris Rn. 86 ff).

  • OLG Frankfurt, 30.10.2018 - 11 U 62/17

    Vergabe von Wegerechtskonzessionen für ein Energieversorgungsnetz

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 156/16

    Stromkonzessionsvertrag: Beurteilungsspielraum bei der Bewertung der

  • LG Magdeburg, 10.05.2017 - 36 O 15/16

    Gaskonzessionsvertrag: Rechtmäßigkeit eines Beschlusses; Mitwirkungsverbot;

  • LG Wiesbaden, 09.12.2020 - 12 O 2003/20

    Zu den Voraussetzungen der Auswahlentscheidung eines Konzessionsvergabeverfahrens

  • OLG Karlsruhe, 13.07.2022 - 6 U 53/21

    Behinderungsmissbrauch bei der Konzessionsvergabe - Unbillige Behinderung von

  • OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 199/22

    Konzessionsvergabe bei Interessenkollision - Weiterführung eines aufgehobenen

  • LG Dortmund, 28.07.2017 - 13 O 22/17

    Auswahl des Konzessionärs für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes in einem

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.05.2017 - I-2 U 66/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,35824
OLG Düsseldorf, 26.05.2017 - I-2 U 66/16 (https://dejure.org/2017,35824)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.05.2017 - I-2 U 66/16 (https://dejure.org/2017,35824)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Mai 2017 - I-2 U 66/16 (https://dejure.org/2017,35824)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum Trocknen von Wischtüchern mit einer Schleudervorrichtung

  • rechtsportal.de

    PatG § 139 Abs. 1 ; EPÜ Art. 64
    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum Trocknen von Wischtüchern mit einer Schleudervorrichtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2017 - 2 U 66/16
    Wenn das Klagepatent mit einem Einspruch oder - wie hier - mit einer Patentnichtigkeitsklage angegriffen ist, verurteilt das Verletzungsgericht, wenn es eine Verletzung des in Kraft stehenden Patents bejaht, grundsätzlich nur dann wegen Patentverletzung, wenn es eine Nichtigerklärung nicht für (überwiegend) wahrscheinlich hält; andernfalls hat es die Verhandlung des Rechtsstreits nach § 148 ZPO auszusetzen, bis jedenfalls erstinstanzlich über die Nichtigkeitsklage entschieden ist (BGH, GRUR 2014, 1237, 1238 - Kurznachrichten).

    Die Aussetzung des Verletzungsstreits ist vielmehr grundsätzlich, aber auch nur dann geboten, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Klagepatent dem erhobenen Einspruch nicht standhalten wird (BGH, GRUR 2014, 1237, 1238 - Kurznachrichten).

  • BPatG, 13.09.2016 - 5 Ni 12/16
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2017 - 2 U 66/16
    Eine von der Beklagten gegen den deutschen Teil des Klagepatents erhobene Nichtigkeitsklage hat das Bundespatentgericht während des vorliegenden Berufungsverfahrens durch Urteil vom 13.09.2016 (Az.: 5 Ni 12/16 (EP); Anlage BB 1) abgewiesen.
  • BGH, 28.08.2018 - X ZR 105/16

    Patentfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Vorrichtung zum Trocknen von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.2017 - 2 U 66/16
    Gegen diese Entscheidung hat die Beklagte Berufung zum Bundesgerichtshof (Az.: X ZR 105/16) eingelegt.
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