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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 30.12.2014 - 2 U 67/14   

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OLG Bremen, 30.12.2014 - 2 U 67/14 (https://dejure.org/2014,41957)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30.12.2014 - 2 U 67/14 (https://dejure.org/2014,41957)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30. Dezember 2014 - 2 U 67/14 (https://dejure.org/2014,41957)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    AEUV Art. 45; Satzung des DFB Art. 17a Abs. 2; Anhang 4 zum Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern der FIFA
    Sonstiges Zivilrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung einer Ausbildungsentschädigung an den ausbildenden Verein bei der Verpflichtung von Fußballspielern im Alter von 12-23 Jahren für die Zeit der Ausbildung bzgl. Reglements der FIFA (hier: Berufsspieler); Zwangsabstieg der 1. Herren-Fußballmannschaft aus der ...

  • rabüro.de

    Zur Pflicht eines Sportvereins zur Ausschöpfung der internen Gerichtsbarkeit vor Beschreiten des ordentlichen Gerichtsweges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unvereinbarkeit der nach dem Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern der FIFA bestehenden Verpflichtung eines Vereins bei der Verpflichtung von Fußballspielern im Alter von 12 bis 23 Jahren für die Zeit ihrer Ausbildung an den ausbildenden Verein eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Zwangsabstieg des SV Wilhelmshaven aus der Regionalliga Nord verstößt gegen Europarecht und war deshalb unwirksam

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Transferregelungen der FIFA verstoßen gegen EU-Recht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2015, 149
  • SpuRt 2015, 74
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 16.03.2010 - C-325/08

    Fußballvereine dürfen für von ihnen ausgebildete Nachwuchsspieler eine

    Auszug aus OLG Bremen, 30.12.2014 - 2 U 67/14
    Dabei erstreckt sich Art. 45 AEUV nicht nur auf behördliche Maßnahmen, sondern auch auf Vorschriften anderer Art, die zur kollektiven Regelung unselbständiger Arbeit dienen, und damit auch auf die von Sportverbänden wie der FIFA oder der UEFA aufgestellten Regeln, die die Voraussetzungen für die Ausübung einer unselbständigen Tätigkeit durch die Berufssportler festlegen (EuGH, Urt. v. 16.03.2010, C-325/08, Rn. 27ff., "Olympique Lyonnais"; Urt. v. 15.12.1995, C- 415/93, Rn. 87, "Bosman").

    Für den Berufssport hat der EuGH festgestellt, dass angesichts der beträchtlichen sozialen Bedeutung, die dem Sport und insbesondere dem Fußball in der Union zukommt, der Zweck, die Anwerbung und die Ausbildung junger Spieler zu fördern, als legitim anzuerkennen ist (siehe EuGH, Urt. v. 16.03.2010, C- 325/08, Rn. 38f. m.w.Nw.).

    Die Aussicht auf Erlangung derartiger Entschädigungen kann weder ein ausschlaggebender Faktor sein, um zur Einstellung und Ausbildung junger Spieler zu ermutigen, noch ein geeignetes Mittel, um diese Tätigkeiten, insbesondere im Fall der kleinen Vereine, zu finanzieren (siehe EuGH, C-415/95, Rn. 109; C-325/08, Rn. 45; siehe auch BGH, NJW 1999, 3552, 2553; BAG, NZA 1997, 647, 651 jew. zu Art. 12 Abs. 1 GG).

    Bei der Frage der Eignung einer Entschädigungsregelung zur Anwerbung und Ausbildung von Nachwuchsspielern sind daher die Kosten zu berücksichtigen, die den Vereinen durch die Ausbildung sowohl der künftigen Berufsspieler als auch derjenigen, die nie Berufsspieler werden, entstehen (siehe EuGH, C- 325/08, Rn. 45; C-415/09, Rn. 109; BGH a.a.O.).

  • BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64

    Ausschluß aus einem Verein

    Auszug aus OLG Bremen, 30.12.2014 - 2 U 67/14
    Die Versäumung der Anrufung vereinsinterner Verfahren steht der Anrufung der Gerichte jedoch nur entgegen, wenn diese Rechtsfolge der Fristversäumung sich für den juristischen Laien klar erkennbar aus der Satzung ergibt (siehe BGHZ 47, 172, 175f.).

    Wie oben bereits angeführt, ist der Ausschluss der gerichtlichen Nachprüfung einer Vereinsstrafe nur gerechtfertigt, wenn das Vereinsmitglied durch Einblick in die Vereinssatzung sich die Erkenntnis verschaffen kann, ihm drohe bei Nichteinlegung vereinsinterner Rechtsmittel ein derartiger Rechtsverlust (siehe BGHZ 47, 172, 175).

    Eine Satzung ist lediglich aus ihrem Inhalt heraus auszulegen und Willensäußerungen oder Interessen der Gründer und sonstige Vorgänge aus der Entstehungsgeschichte dürfen nicht verwertet werden (so BGHZ 47, 172, 180).

    Auch für sie gilt, dass die neue Satzungsregelung "zur körperschaftlichen Verfassung des Vereins" wird und "fortan das rechtliche Wollen des Vereins als der Zusammenfassung seiner Mitglieder" objektiviert (siehe BGHZ 47, 172, 179f.).

  • BGH, 23.04.2013 - II ZR 74/12

    Lizenzentzug eines Berufsboxers

    Auszug aus OLG Bremen, 30.12.2014 - 2 U 67/14
    Dies folgt aus der verfassungsrechtlich für die Vereinsmitglieder verbürgten Rechtsweggarantie (siehe BGH, NJW-RR 2013, 873, 874, Rn. 22, hins. des Zugangs des Vereins zu den staatlichen Gerichten).

    Um ein solches Schiedsgericht zu sein, muss das Vereinsgericht satzungsmäßig als unabhängige und unparteiliche Stelle organisiert sei und die Streitbeteiligten müssen paritätisch Einfluss auf dessen Besetzung nehmen (siehe BGHZ 197, 162, 168f., Rn. 17 m.w.Nw.).

    Allerdings ist der hierzu ursprünglich gestellte und bereits in erster Instanz übereinstimmend für erledigt erklärte Antrag auf Rücknahme des Punktabzugs zu weit gefasst gewesen, weil er gegen den Grundsatz verstoßen hat, dass es regelmäßig einen unzulässigen Eingriff in die Vereinsautonomie bedeutet, wenn das angerufene Gericht Maßnahmen oder Entscheidungen eines Vereinsorgans aufhebt oder abändert (siehe BGH, NJW-RR 2013, 873, 876, Rn. 32).

  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 305/98

    Transferentschädigungsregelung im Rahmenstatut des Niedersächsischen

    Auszug aus OLG Bremen, 30.12.2014 - 2 U 67/14
    Einfluss auf die Tätigkeit des Spielers haben, weil dieser für seinen neuen Verein spielen kann, ist Art. 45 AEUV berührt, weil der neue Verein verpflichtet ist, die fragliche Entschädigung zu zahlen, und ihm andernfalls gravierende Disziplinarmaßnahmen drohen (siehe EuGH, "Bosman", Rn. 75 und 101, sowie auch BGH, NJW 1999, 3552, 3553 zu Art. 12 Abs. 1 GG).

    Die Aussicht auf Erlangung derartiger Entschädigungen kann weder ein ausschlaggebender Faktor sein, um zur Einstellung und Ausbildung junger Spieler zu ermutigen, noch ein geeignetes Mittel, um diese Tätigkeiten, insbesondere im Fall der kleinen Vereine, zu finanzieren (siehe EuGH, C-415/95, Rn. 109; C-325/08, Rn. 45; siehe auch BGH, NJW 1999, 3552, 2553; BAG, NZA 1997, 647, 651 jew. zu Art. 12 Abs. 1 GG).

  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94

    Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die

    Auszug aus OLG Bremen, 30.12.2014 - 2 U 67/14
    soweit es nicht um die Einhaltung der Spielregeln im engeren Sinne geht, keine Ausnahme für sich beanspruchen (siehe BGHZ 128, 93, 110 = NJW 1995, 583, 587).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind derartige dynamische Verweisungen einer Vereinssatzung auf den jeweils gültigen Inhalt übergeordneter Verbandssatzungen unzulässig (siehe BGHZ 128, 93, 100 = NJW 1995, 583, 585 m.w.Nw.).

  • BGH, 02.12.1974 - II ZR 78/72

    Aufnahmezwang eines Monopolverbandes

    Auszug aus OLG Bremen, 30.12.2014 - 2 U 67/14
    Au- ßerhalb der Satzung liegende Umstände können nur berücksichtigt werden, wenn deren Kenntnis allgemein bei den Betroffenen erwartet werden kann (BGHZ 63, 282, 290).
  • BGH, 14.04.1988 - III ZR 12/87

    Beendigung des Schiedsrichteramts durch Ablauf der Entscheidungsfrist

    Auszug aus OLG Bremen, 30.12.2014 - 2 U 67/14
    Nach Art, 5 Abs. 2b) des UN-Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10.06.1958 kommt es auf den ordre public des jeweiligen Anerkennungs- und Vollstreckungsstaates an, so dass die Frage, ob ein Verstoß gegen den ordre public vorliegt, nicht international einheitlich beantwortet werden kann (siehe Adolphsen im MünchKomm, 4. Aufl., § 1061 ZPO, Anh. 1, UNÜ, Art. V, Rn. 68 bis 70, sowie auch BGHZ 104, 178, 180).
  • BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 518/95

    Transferentschädigung in der Eishockeyliga

    Auszug aus OLG Bremen, 30.12.2014 - 2 U 67/14
    Die Aussicht auf Erlangung derartiger Entschädigungen kann weder ein ausschlaggebender Faktor sein, um zur Einstellung und Ausbildung junger Spieler zu ermutigen, noch ein geeignetes Mittel, um diese Tätigkeiten, insbesondere im Fall der kleinen Vereine, zu finanzieren (siehe EuGH, C-415/95, Rn. 109; C-325/08, Rn. 45; siehe auch BGH, NJW 1999, 3552, 2553; BAG, NZA 1997, 647, 651 jew. zu Art. 12 Abs. 1 GG).
  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87

    Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder

    Auszug aus OLG Bremen, 30.12.2014 - 2 U 67/14
    Die das Vereinsleben bestimmenden Grundentscheidungen sind als "Verfassung" des Vereins in die Vereinsatzung aufzunehmen (siehe BGHZ 105, 306, 313f. m.w.Nw.).
  • BGH, 27.05.2004 - III ZB 53/03

    Voraussetzungen der Aufhebung eines Schiedsspruchs; Rechtsnatur der

    Auszug aus OLG Bremen, 30.12.2014 - 2 U 67/14
    Ein derartiges Stimmrecht in der Mitgliederversammlung genügt dem Erfordernis der paritätischen Bestimmung der Schiedsrichter durch die Streitparteien nicht (siehe BGHZ a.a.O., Rn. 17, BGHZ 159, 207, 213f.).
  • EuGH, 02.10.1997 - C-122/96

    Saldanha und MTS Securities Corporation / Hiross

  • OLG Hamm, 24.07.1987 - 15 W 7/87

    Verweisung auf Satzungsbestimmungen; Ersetzung eigener Satzungsregelungen

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

  • EuGH, 16.04.2013 - C-202/11

    Das Dekret der Flämischen Gemeinschaft, wonach alle Arbeitsverträge mit

  • EuGH, 19.03.2010 - C-415/09

    Sucreries & Distilleries de Souppes - Ouvré Fils

  • OLG Frankfurt, 30.10.1987 - 20 W 18/87

    Zustimmung der Verwalterin zur Veräußerung einer Wohneinheit in einer

  • BGH, 20.09.2016 - II ZR 25/15

    Vom Norddeutschen Fußballverband e.V. verhängten Zwangsabstieg des SV

    Auf die Berufung des Klägers hat das Berufungsgericht, nachdem die Parteien den Rechtsstreit hinsichtlich des Punktabzugs übereinstimmend für erledigt erklärt hatten, die Unwirksamkeit des Beschlusses, mit dem der Zwangsabstieg verfügt wurde, festgestellt (SpuRt 2015, 74 = CaS 2015, 49).
  • OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 11 U 70/15

    Anwendung einzelner Regelungen aus dem "DFB-Reglement für Spielervermittilung"

    Gemäß der Rechtsprechung des EuGH gelten die Grundsätze des Gemeinschaftsrechts immer dann, wenn nicht die reine Ausübung des Sportes, sondern eine dem Wirtschaftsleben zuzurechnende Tätigkeit zu prüfen ist (EuGH, Urteil vom 18.7.2006 - C-519/04 (Meca Medina/Kommission) Rn. 23 ff.; OLG Bremen, Urteil vom 30.12.2014 - 2 U 67/14).

    Die mit dem Beschluss verbundenen wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen müssen zudem notwendig mit der Verfolgung der genannten Ziele zusammenhängen und im Hinblick auf die verfolgten Ziele verhältnismäßig, insbesondere angemessen sein (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.7.2015 - VI-U (Kart) 13/14 (IHF Abstellbedingungen); OLG Bremen, Urt. vom 30.12.2014 - 2 U 67/14).

  • OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 11 U 172/19

    Kartellrechtlicher Prüfungsmaßstab für Reglement für Spielervermittlung

    So wurden die "Meca-Medina" - Kriterien zwischenzeitlich auch in mehreren instanzgerichtlichen Entscheidungen angewandt worden, die aus der Organisation des Sports erwachsen sind und zugleich wirtschaftliche Auswirkungen für die betroffenen Vereine, Spieler und Dritte hatten (OLG Bremen Urteil vom 30.12.2014 - 2 U 67/14; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.7.2015 VI-U (Kart) 13/14- IHF Abstellbedingungen).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 10.02.2016 - 2 U 67/14   

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OLG Naumburg, 10.02.2016 - 2 U 67/14 (https://dejure.org/2016,58718)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10.02.2016 - 2 U 67/14 (https://dejure.org/2016,58718)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10. Februar 2016 - 2 U 67/14 (https://dejure.org/2016,58718)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 3 Nr 15 EnWG vom 07.07.2005, § 49 Abs 1 EnWG vom 07.07.2005, § 4 Abs 2 EEG vom 21.07.2004, § 13 Abs 1 EEG vom 21.07.2004
    Erneuerbare Energien: Pflicht des Betreibers eines Anlagennetzes zur Tragung der Kosten der Errichtung eines Trenntransformators

  • Wolters Kluwer

    Zuordnung der Kosten anlässlich der Herstellung des Netzanschlusses der Anlage zum Anlagenbetreiber

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zuordnung der Kosten anlässlich der Herstellung des Netzanschlusses der Anlage zum Anlagenbetreiber

  • rechtsportal.de

    EEG 2004 § 13 ; EEG 2004 § 4 Abs. 1
    Zuordnung der Kosten anlässlich der Herstellung des Netzanschlusses der Anlage zum Anlagenbetreiber

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Interesses an der Entlastung oder

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.02.2016 - 2 U 67/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erhöhen zwar die anteiligen Prozesskosten nach übereinstimmender Teilerledigungserklärung weder den Streitwert noch die Beschwer, solange auch nur der geringste Teil der Hauptsache noch im Streit ist (vgl. nur BGH, Beschluss v. 31.03.2011, V ZB 236/10, MDR 2011, 781, in juris Tz. 7 m.w.N.; a.A. Lindacher in: MüKo-ZPO, 4. Aufl. 2013, § 91a Rn. 123 m.w.N.).
  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 393/98

    Vertragstreues Verhaltes beim VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.02.2016 - 2 U 67/14
    Während der Laufzeit des gesetzlichen Schuldverhältnisses war die Klägerin nach § 242 BGB zunächst zu einer konstruktiven Kooperation verpflichtet (vgl. zur Kooperationspflicht der Partner einer VOB/B-Vertrages betreffend die Anpassung und Durchführung des Vertrages in Anbetracht geänderter Umstände BGH, Urteil v. 28.10.1999, VII ZR 393/98, BGHZ 143, 89, in juris Tz. 28 ff.).
  • LG Frankenthal, 22.03.2011 - 7 O 303/10

    Rückzahlung und Erstattung von Leistungen nach dem EEG bei Verlegung einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.02.2016 - 2 U 67/14
    c) Die Prozessparteien gehen ebenfalls übereinstimmend und zutreffend davon aus, dass die Kosten der Errichtung der Verbindungs- bzw. Anschlussleitungen, hier insgesamt ca. 13 km Erdkabel, von der Klägerin zu tragende Netzanschlusskosten sind; sie dienen unmittelbar nur dem Anschluss der nach Anschluss der WEA Nr. 5 über den WEP M. verbliebenen sechs WEA an das Mittelspannungsnetz der Beklagten zur Stromeinspeisung und verbleiben auch im Eigentum des (jeweiligen) Anlagenbetreibers (vgl. dazu BGH, Urteil v. 01.10.2008, VIII ZR 21/07, RdE 2009, 146; für die Rechtslage vor dem EEG ebenfalls BGH, Urteil v. 07.02.2007, VIII ZR 225/05, RdE 2007, 267; ebenso für das EEG 2009 LG Frankenthal, Urteil v. 22.03.2011, 7 O 303/10, zitiert nach juris).
  • LG Halle, 31.03.2011 - 5 O 1342/10

    Erdschlusskompensation bei Anschluss einer Windkraftanlage an das Stromnetz:

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.02.2016 - 2 U 67/14
    Eine Erweiterung der ESKA der Beklagten wäre kosten- und insbesondere zeitaufwendig gewesen (50.000 ?, vgl. Prot. 2014, S. 5; ein Jahr Anschlussverzögerung, vgl. Prot. 2014, S. 6); eine Verzögerung der Ersteinspeisung um mindestens ein Jahr hätte dem als dringlich vorgebrachten Anschlussbegehren der Klägerin widersprochen (ebenso LG Halle, Urteil v. 31.03.2011, 5 O 1342/10, ZNER 2011, 652 mit fehlerhaftem redaktionellen Leitsatz, rechtskräftig geworden durch Rücknahme der Berufung im Rechtsstreit 2 U 68/11 OLG Naumburg nach entsprechenden gerichtlichen Hinweisen ; a.A. LG Mainz, Urteil v. 13.11.2006, 4 O 286/05, RdE 2007, 246; LG Duisburg, Urteil v. 15.08.2011, 2 O 461/10, ZNER 2011, 651 ohne eigene Begründung ).
  • LG Duisburg, 15.08.2011 - 2 O 461/10

    Ersatz von Kosten für Erdschluss-Kompensationsmaßnahmen bei Anbindung von

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.02.2016 - 2 U 67/14
    Eine Erweiterung der ESKA der Beklagten wäre kosten- und insbesondere zeitaufwendig gewesen (50.000 ?, vgl. Prot. 2014, S. 5; ein Jahr Anschlussverzögerung, vgl. Prot. 2014, S. 6); eine Verzögerung der Ersteinspeisung um mindestens ein Jahr hätte dem als dringlich vorgebrachten Anschlussbegehren der Klägerin widersprochen (ebenso LG Halle, Urteil v. 31.03.2011, 5 O 1342/10, ZNER 2011, 652 mit fehlerhaftem redaktionellen Leitsatz, rechtskräftig geworden durch Rücknahme der Berufung im Rechtsstreit 2 U 68/11 OLG Naumburg nach entsprechenden gerichtlichen Hinweisen ; a.A. LG Mainz, Urteil v. 13.11.2006, 4 O 286/05, RdE 2007, 246; LG Duisburg, Urteil v. 15.08.2011, 2 O 461/10, ZNER 2011, 651 ohne eigene Begründung ).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2009 - 2 U (Kart) 10/06

    Pflichten des Netzbetreibers; Begriff der kürzesten Entfernung i.S. von § 3 Abs.

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.02.2016 - 2 U 67/14
    aa) Eine Übergabestation ist grundsätzlich und so auch hier als eine Einrichtung zum Netzanschluss anzusehen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 09.12.2009, VI-2 (Kart) 10/06, RdE 2010, 341).
  • OLG Dresden, 14.03.2002 - 7 U 1579/01

    Verpflichtung zur Zahlung von Gebühren für die Durchleitung von Strom durch eine

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.02.2016 - 2 U 67/14
    Allerdings hatte die Klägerin in erster Instanz auf mehrere Gerichtsentscheidungen verwiesen, wonach eine Stichleitung u.U. auch als Bestandteil des Verteilnetzes und deren Verlegung als Maßnahme des Netzausbaus anzusehen sei (vgl. OLG Nürnberg, Urteil v. 28.05.2002, 3 U 4066/01, ZNER 2002, 225 für das EEG 2000, Urteil v. 19.12.2006, 3 U 1426/06, RdE 2007, 177 für das EEG 2004, in Abgrenzung dazu Urteil v. 07.03.2007, 4 U 398/06, RdE 2007, 235; auch OLG Stuttgart, Urteil v. 26.06.2003, 2 U 43/03, RdE 2004, 23; vgl. auch BGH, Urteil v. 10.11.2004, VIII ZR 391/03, RdE 2005, 79).
  • LG Mainz, 13.11.2006 - 4 O 286/05
    Auszug aus OLG Naumburg, 10.02.2016 - 2 U 67/14
    Eine Erweiterung der ESKA der Beklagten wäre kosten- und insbesondere zeitaufwendig gewesen (50.000 ?, vgl. Prot. 2014, S. 5; ein Jahr Anschlussverzögerung, vgl. Prot. 2014, S. 6); eine Verzögerung der Ersteinspeisung um mindestens ein Jahr hätte dem als dringlich vorgebrachten Anschlussbegehren der Klägerin widersprochen (ebenso LG Halle, Urteil v. 31.03.2011, 5 O 1342/10, ZNER 2011, 652 mit fehlerhaftem redaktionellen Leitsatz, rechtskräftig geworden durch Rücknahme der Berufung im Rechtsstreit 2 U 68/11 OLG Naumburg nach entsprechenden gerichtlichen Hinweisen ; a.A. LG Mainz, Urteil v. 13.11.2006, 4 O 286/05, RdE 2007, 246; LG Duisburg, Urteil v. 15.08.2011, 2 O 461/10, ZNER 2011, 651 ohne eigene Begründung ).
  • BGH, 01.10.2008 - VIII ZR 21/07

    Abgrenzung zwischen Netzanschluss und Netzausbau; Eigentum des Netzbetreibers an

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.02.2016 - 2 U 67/14
    c) Die Prozessparteien gehen ebenfalls übereinstimmend und zutreffend davon aus, dass die Kosten der Errichtung der Verbindungs- bzw. Anschlussleitungen, hier insgesamt ca. 13 km Erdkabel, von der Klägerin zu tragende Netzanschlusskosten sind; sie dienen unmittelbar nur dem Anschluss der nach Anschluss der WEA Nr. 5 über den WEP M. verbliebenen sechs WEA an das Mittelspannungsnetz der Beklagten zur Stromeinspeisung und verbleiben auch im Eigentum des (jeweiligen) Anlagenbetreibers (vgl. dazu BGH, Urteil v. 01.10.2008, VIII ZR 21/07, RdE 2009, 146; für die Rechtslage vor dem EEG ebenfalls BGH, Urteil v. 07.02.2007, VIII ZR 225/05, RdE 2007, 267; ebenso für das EEG 2009 LG Frankenthal, Urteil v. 22.03.2011, 7 O 303/10, zitiert nach juris).
  • BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 306/04

    Abgrenzung von Netzanschluss- und Netzausbaumaßnahmen

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.02.2016 - 2 U 67/14
    Für den Fall, dass die Errichtung einer Transformationsstation im Hinblick auf eine Umspannung technisch erforderlich ist, ist das bereits höchstrichterlich entschieden (vgl. BGH, Urteil v. 28.11.2007, VIII ZR 306/04, RdE 2008, 178 für die Umspannung von Strom aus einer Biogasanlage in Niederspannung zur Einspeisung in ein Mittelspannungsnetz, an welchem sich der technisch und wirtschaftlich günstigste Netzverknüpfungspunkt befindet ).
  • OLG Nürnberg, 07.03.2007 - 4 U 398/06

    Zur Anschlussmöglichkeit erneuerbarer Energien und zur Kostentragungspflicht

  • OLG Nürnberg, 19.12.2006 - 3 U 1426/06

    Kostentragung für erforderlichen Netzausbau zum Anschluss einer

  • OLG Nürnberg, 28.05.2002 - 3 U 4066/01

    Bereitstellen eines alternativen Einspeisungspunktes für den Anschluß einer

  • OLG Stuttgart, 26.06.2003 - 2 U 43/03

    Erneuerbare Energie: Kostentragung für die Neuverlegung einer Leitung zwischen

  • BGH, 07.02.2007 - VIII ZR 225/05

    Kosten des Anschlusses einer Windenergieanlage an das Stromnetz

  • BGH, 10.11.2004 - VIII ZR 391/03

    Begriff des Netzausbaus in § 10 Abs. 2 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

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Rechtsprechung
   BSG, 01.04.2014 - B 2 U 67/14 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9189
BSG, 01.04.2014 - B 2 U 67/14 B (https://dejure.org/2014,9189)
BSG, Entscheidung vom 01.04.2014 - B 2 U 67/14 B (https://dejure.org/2014,9189)
BSG, Entscheidung vom 01. April 2014 - B 2 U 67/14 B (https://dejure.org/2014,9189)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus BSG, 01.04.2014 - B 2 U 67/14 B
    3 Die Beschwerde ist zudem erst nach Ablauf der Beschwerdefrist, die für den Kläger in entsprechender Anwendung des § 87 Abs. 1 Satz 2 SGG am 17.3.2014 endete, - mithin verspätet - beim BSG eingegangen (BSGE 40, 40 = SozR 1500 § 160a Nr. 4).
  • BSG, 18.12.2014 - B 2 U 18/14 R
    Der Kläger hatte hiergegen Nichtzulassungsbeschwerde zum BSG erhoben, die der Senat durch Beschluss vom 1.4.2014 (B 2 U 67/14 B) verworfen hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2019 - L 8 U 3739/18
    Die vom Kläger hiergegen beim Bundessozialgericht eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde durch Beschluss vom 01.04.2014 (Aktenzeichen: B 2 U 67/14 B) als unzulässig verworfen.
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