Rechtsprechung
OLG Bremen, 08.08.2008 - 2 U 69/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- MIR - Medien Internet und Recht
Retourkutsche nicht per se rechtmissbräuchlich - Die Regelung des § 8 Abs. 4 UWG soll den Abgemahntenvor "Wettbewerbsschützern" schützen, denen es vordergründig um die Generierung vonAbmahnkosten und nicht um den fairen Wettbewerb geht. Die Vorschrift schützt dagegen ...
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Eine Gegenabmahnung ist keine unzulässige Retourkutsche
- kanzlei.biz
Rechtsmissbräuchliche "Retourkutsche"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Eine Abmahnung ist nicht deshalb rechtsmissbräuchlich, weil es sich um eine Retourkutsche handelt
- wb-law.de (Kurzinformation)
Abmahnung als Retourkutsche doch nicht rechtsmissbräuchlich
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)
Gegenabmahnung ist nicht rechtsmissbräuchlich
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)
Gegenabmahnung ist nicht rechtsmissbräuchlich
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Gegenabmahnung ist keine rechtsmissbräuchliche Retourkutsche
- shopbetreiber-blog.de (Rechtsprechungsübersicht)
Urteile für Shop-Betreiber 2008
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Abmahnung als Retourkutsche doch nicht rechtsmissbräuchlich?
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Gegenabmahnung nicht per se missbräuchlich
- lempe-kessler.com (Kurzinformation)
Abmahnung des Abmahnenden durch den Abgemahnten
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Abmahnung als "Retourkutsche" nicht rechtsmissbräuchlich
Verfahrensgang
- LG Bremen - 12 O 552/07
- OLG Bremen, 08.08.2008 - 2 U 69/08
Papierfundstellen
- MIR 2008, Dok. 270
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 14.01.2010 - I-2 U 69/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
DNA-Polymerase
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 9
Verletzung eines Patents betreffend ein gereinigtes thermostabiles Enzym und ein Verfahren zur Amplifikation, zum Nachweis und zur Clonierung von Nukleinsäuresequenzen unter Verwendung dieses Enzyms - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01
Kunststoffrohrteil
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2010 - 2 U 69/08
Zwar erstreckt sich der Schutzbereich des Patents auch auf vom Wortsinn abweichende Ausführungen, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. an der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrunde liegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (vgl. BGH GRUR 1986, 803 - Formstein; 1988, 896 - Ionenanalyse; 1989, 903 - Batteriekastenschnur; 2002, 511 (512) - Kunststoffrohrteil).In seinen Entscheidungen "Kunststoffrohrteil", "Schneidmesser I", "Schneidmesser II", "Custodiol I" und "Custodiol II" (GRUR 2002, 511 ff, 514 ff, 519 ff, 523 ff und 527 ff) hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass als im Sinne des Patentanspruchs gleichwertig nur eine Ausführungsform angesehen werden kann, die der Fachmann als eine solche auffinden kann, die nicht nur überhaupt die Wirkung eines - im Anspruch zahlenmäßig eingegrenzten - Merkmals der Erfindung erzielt, sondern auch gerade diejenige, die nach seinem Verständnis anspruchsgemäß der zahlenmäßigen Eingrenzung dieses Merkmals zukommen soll.
- BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00
Schneidmesser I
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2010 - 2 U 69/08
Etwas anderes folgt auch nicht aus der von der Klägerin im nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 10.09.2009 vertieft in Bezug genommenen Entscheidung "Schneidmesser I" (GRUR 2002, 515 (519)). - BGH, 14.06.1988 - X ZR 5/87
Schutz eines europäischen Patents betreffend eine Apparatur für …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2010 - 2 U 69/08
Zwar erstreckt sich der Schutzbereich des Patents auch auf vom Wortsinn abweichende Ausführungen, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. an der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrunde liegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (vgl. BGH GRUR 1986, 803 - Formstein; 1988, 896 - Ionenanalyse; 1989, 903 - Batteriekastenschnur; 2002, 511 (512) - Kunststoffrohrteil). - BGH, 03.10.1989 - X ZR 33/88
Schutzbereich eines Patents
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2010 - 2 U 69/08
Zwar erstreckt sich der Schutzbereich des Patents auch auf vom Wortsinn abweichende Ausführungen, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. an der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrunde liegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (vgl. BGH GRUR 1986, 803 - Formstein; 1988, 896 - Ionenanalyse; 1989, 903 - Batteriekastenschnur; 2002, 511 (512) - Kunststoffrohrteil). - BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85
"Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2010 - 2 U 69/08
Zwar erstreckt sich der Schutzbereich des Patents auch auf vom Wortsinn abweichende Ausführungen, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. an der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrunde liegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (vgl. BGH GRUR 1986, 803 - Formstein; 1988, 896 - Ionenanalyse; 1989, 903 - Batteriekastenschnur; 2002, 511 (512) - Kunststoffrohrteil).
Rechtsprechung
BSG, 18.03.2008 - B 2 U 69/08 B |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Stuttgart - S 1 U 4179/06
- LSG Baden-Württemberg - L 1 U 816/07
- BSG, 18.03.2008 - B 2 U 69/08 B