Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 10.06.2010 - 2 U 7/10   

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OLG Naumburg, 10.06.2010 - 2 U 7/10 (https://dejure.org/2010,9224)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10.06.2010 - 2 U 7/10 (https://dejure.org/2010,9224)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - 2 U 7/10 (https://dejure.org/2010,9224)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 249 Abs 2 S 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Naturalrestitution bei Totalschaden durch Beschaffung eines Neuwagens statt eines Gebrauchtwagens; Kosten für den Besuch nächster Angehöriger nach Entlassung des Geschädigten in die ambulante Versorgung

  • verkehrslexikon.de

    Schadensersatz nach Totalschaden und zu Nebenforderungen zum Personenschaden nach einem Verkehrsunfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzfähigkeit der Ersatzbeschaffung für ein unfallgeschädigtes Fahrzeug

  • Betriebs-Berater

    Kfz-Totalschaden - Ersatzbeschaffung i. S. einer Naturalrestitution

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 S. 1
    Ersatzfähigkeit der Ersatzbeschaffung für ein unfallgeschädigtes Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Angehörigenbesuch bei Unfallverletztem nach Krankenhausentlassung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Traumatischer Autounfall einer Frau - Haftpflichtversicherer muss auch die Besuchskosten des im Jemen arbeitenden Ehemannes finanzieren

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Nach einem Totalschaden muss von der gegnerischen Versicherung ein Neu- oder Gebrauchtwagen als Ersatz gezahlt werden

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Naturalrestitution bei Kfz-Totalschaden

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Überführung für Neufahrzeug bezahlt Versicherung - Gebrauchtes Ersatzfahrzeug war vor Ort nicht ohne weiteres zu haben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 245
  • NZV 2011, 342
  • BB 2010, 1930
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90

    Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.06.2010 - 2 U 7/10
    b) Der Bundesgerichtshof sieht in ständiger Rechtsprechung die Kosten für Besuche nächster Angehöriger am Krankenbett des Verletzten aufgrund wertender Betrachtung wegen ihrer engen Verbundenheit mit den Heilbehandlungskosten als dessen Gesundheitsschaden an (vgl. BGH, Urteil v. 21. Mai 1985, VI ZR 201/83 - VersR 1985, 784 Verdienstausfall eines als selbständiger Handwerker tätigen Vaters durch Besuche bei seinem unfallverletzten 17-jährigen Kind m.w.N.; Urteil v. 24. Oktober 1989, VI ZR 263/88 - VersR 1989, 1308 Babysitterkosten während des Krankenbesuches der Mutter beim verletzten Vater sowie Urteil v. 19. Februar 1991, VI ZR 171/90 - VersR 1991, 559 Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand, Verdienstausfall für Besuch des Kindes durch die Eltern ).

    Er erachtet jedoch eine Abgrenzung gegenüber solchen Aufwendungen für erforderlich, die ihr entscheidendes Gepräge nicht durch den Verletzten selbst, sondern ausschließlich durch die Person des Besuchers erhalten (vgl. Urteil v. 19. Februar 1991, a.a.O. - nach juris Rn. 15).

    Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof darauf verwiesen, dass nur Besuche während des stationären Krankenhausaufenthaltes bei wertender Betrachtung als für die Gesundung des Verletzten notwendige Kosten angesehen werden könnten (vgl. Urteil v. 19. Februar 1991, a.a.O., Rn. 17).

  • BGH, 20.04.2004 - VI ZR 109/03

    Zur Erstattungsfähigkeit nicht aufgewendeter Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.06.2010 - 2 U 7/10
    Dieses Ziel kann bei der Beschädigung eines Fahrzeuges auch dadurch erreicht werden, dass der Geschädigte ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug erwirbt (vgl. BGH, Urteil v. 15. Oktober 1991, VI ZR 314/90 - BGHZ 115, 364; Urteil v. 30. November 1999, VI ZR 219/98 - BGHZ 143, 189; Urteil v. 20. April 2004, VI ZR 109/03 - BGHZ 158, 388).
  • BGH, 24.10.1989 - VI ZR 263/88

    Schadensersatz - Heilbehandlungskosten - Babysitter - Krankenbesuch

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.06.2010 - 2 U 7/10
    b) Der Bundesgerichtshof sieht in ständiger Rechtsprechung die Kosten für Besuche nächster Angehöriger am Krankenbett des Verletzten aufgrund wertender Betrachtung wegen ihrer engen Verbundenheit mit den Heilbehandlungskosten als dessen Gesundheitsschaden an (vgl. BGH, Urteil v. 21. Mai 1985, VI ZR 201/83 - VersR 1985, 784 Verdienstausfall eines als selbständiger Handwerker tätigen Vaters durch Besuche bei seinem unfallverletzten 17-jährigen Kind m.w.N.; Urteil v. 24. Oktober 1989, VI ZR 263/88 - VersR 1989, 1308 Babysitterkosten während des Krankenbesuches der Mutter beim verletzten Vater sowie Urteil v. 19. Februar 1991, VI ZR 171/90 - VersR 1991, 559 Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand, Verdienstausfall für Besuch des Kindes durch die Eltern ).
  • KG, 12.03.2009 - 22 U 39/06

    Ersatzfähigkeit der Kosten naher Angehöriger für Besuchsfahrten

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.06.2010 - 2 U 7/10
    Auf eine ausdrückliche ärztliche Anordnung kommt es insoweit nicht an (vgl. KG, Urteil v. 12. März 2009, 22 U 39/06 - KGR 2009, 776); sie ist auch in der medizinischen Praxis weitgehend unüblich.
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.06.2010 - 2 U 7/10
    Dieses Ziel kann bei der Beschädigung eines Fahrzeuges auch dadurch erreicht werden, dass der Geschädigte ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug erwirbt (vgl. BGH, Urteil v. 15. Oktober 1991, VI ZR 314/90 - BGHZ 115, 364; Urteil v. 30. November 1999, VI ZR 219/98 - BGHZ 143, 189; Urteil v. 20. April 2004, VI ZR 109/03 - BGHZ 158, 388).
  • BGH, 21.05.1985 - VI ZR 201/83

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes beim Einfahren in eine Straßenkreuzung;

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.06.2010 - 2 U 7/10
    b) Der Bundesgerichtshof sieht in ständiger Rechtsprechung die Kosten für Besuche nächster Angehöriger am Krankenbett des Verletzten aufgrund wertender Betrachtung wegen ihrer engen Verbundenheit mit den Heilbehandlungskosten als dessen Gesundheitsschaden an (vgl. BGH, Urteil v. 21. Mai 1985, VI ZR 201/83 - VersR 1985, 784 Verdienstausfall eines als selbständiger Handwerker tätigen Vaters durch Besuche bei seinem unfallverletzten 17-jährigen Kind m.w.N.; Urteil v. 24. Oktober 1989, VI ZR 263/88 - VersR 1989, 1308 Babysitterkosten während des Krankenbesuches der Mutter beim verletzten Vater sowie Urteil v. 19. Februar 1991, VI ZR 171/90 - VersR 1991, 559 Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand, Verdienstausfall für Besuch des Kindes durch die Eltern ).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.06.2010 - 2 U 7/10
    Dieses Ziel kann bei der Beschädigung eines Fahrzeuges auch dadurch erreicht werden, dass der Geschädigte ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug erwirbt (vgl. BGH, Urteil v. 15. Oktober 1991, VI ZR 314/90 - BGHZ 115, 364; Urteil v. 30. November 1999, VI ZR 219/98 - BGHZ 143, 189; Urteil v. 20. April 2004, VI ZR 109/03 - BGHZ 158, 388).
  • LG Saarbrücken, 19.05.2017 - 13 S 185/16

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Aufwendungsersatzanspruch des zur

    Denn es handelt sich dabei um (Neben-)Kosten, die bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes nicht berücksichtigt werden und die deshalb neben dem Ersatz des eigentlichen Wiederbeschaffungsaufwands als selbstständige Schadenspositionen im Rahmen des § 249 Abs. 1 Satz 2 BGB ersatzfähig sind (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, NZV 2011, 342; LG Fulda, VersR 1990, 1017; Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 1. Aufl., § 249 BGB Rn. 264).
  • OLG München, 23.03.2018 - 10 U 2647/17

    Unfall, Fahrzeug, Kollision, Geschwindigkeit, Ersatzfahrzeug, Gutachten,

    Denn es handelt sich dabei um (Neben-)Kosten, die bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes nicht berücksichtigt werden und die deshalb neben dem Ersatz des eigentlichen Wiederbeschaffungsaufwands als selbstständige Schadenspositionen im Rahmen des § 249 I 2 BGB ersatzfähig sind (vgl. OLG Naumburg NZV 2011, 342; LG Saarbrücken, Urt. v. 19.05.2017, Az. 13 S 185/16 [jeweils juris]).
  • LG Frankfurt/Main, 22.10.2015 - 24 S 11/15
    Insofern wird auch in dem Fall, in dem sich der Geschädigte entschließt, ein höherwertiges Fahrzeug zu erwerben, den Interessen des Schädigers in angemessener Weise Rechnung getragen (vgl. dazu: OLG Naumburg, Urteil vom 10.06.2010 - 2 U 7/10 - Rn. 10 f. (zit. nach juris)).

    Das Gericht verkennt dabei nicht, dass die Höherwertigkeit eines Ersatzfahrzeugs im Rahmen der Begrenzung der Höhe der erstattungsfähigen Kosten nach Wirtschaftlichkeitsgebot des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB angemessen berücksichtigt werden kann (vgl. dazu auch: OLG Naumburg, Urteil vom 10.06.2010 - 2 U 7/10 - Rn. 11 (zit. nach juris)).

    Es oblag der Beklagten, vorzutragen, dass entsprechende Fahrzeuge verfügbar und gerade mit Blick auf das Entstehen von Transport- bzw. Überführungskosten wirtschaftlicher hätten beschafft werden können (vgl. LG Gera, Urt, v. 25.02.2004 - 1 S 127/03 = BeckRS 2008, 00165; OLG Naumburg, Urteil vom 10.06.2010 - 2 U 7/10 - Rn. 12 (zit. nach juris)).

    Das Berufungsgericht hat in der Berufungserwide-rungsverfügung (Bl. 123 d.A.) darauf hingewiesen, dass die Berufungskammer der Entscheidung des OLG Naumburg vom 10.06.2010 (Az. 2 U 7/10) folgen würde, weil ein vergleichbarer Sachverhalt gegebenen sein dürfte.

    Das OLG Naumburg hat sich in seiner Entscheidung, die den Parteien bereits im Rahmen der ersten Instanz bekannt war, und über deren Details die Parteien bereits erstinstanzlich stritten, ausdrücklich mit der Frage auseinandergesetzt, wie der Schädiger auf den Vortrag des Geschädigten, der eine konkrete Beschaffungsmöglichkeit als die wirtschaftlichste vorträgt, zu reagieren hat (OLG Naumburg, Urteil vom 10.06.2010 - 2 U 7/10 - Rn. 12 (zit. nach juris)).

  • OLG Naumburg, 18.02.2013 - 12 U 162/12

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines links in einen Feldweg

    Die mit den Krankenhausbesuchen naher Angehöriger bewirkte Förderung des Heilungserfolges wird im Rahmen einer wertenden Betrachtung dem Aufwand für die Heilung des Verletzten zugerechnet (z. B. BGHZ 106, 28; OLG Naumburg NJW-RR 2011, 245).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2013 - 12 U 162/12

    Kollision eines links in einen Feldweg abbiegenden Kraftrads mit einem

    Die mit den Krankenhausbesuchen naher Angehöriger bewirkte Förderung des Heilungserfolges wird im Rahmen einer wertenden Betrachtung dem Aufwand für die Heilung des Verletzten zugerechnet (z. B. BGHZ 106, 28; OLG Naumburg NJW-RR 2011, 245).
  • LG Stendal, 24.07.2013 - 21 O 151/11

    Verkehrsunfall mit Personenschaden: Schmerzensgeldbemessung bei

    Von einer medizinischen Notwendigkeit ist bereits dann auszugehen, wenn objektiv betrachtet eine realistische Chance eines Heilerfolges, einer Linderung oder Verhinderung weiterer Verschlechterung besteht (Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 249 Rn. 8 und OLG Naumburg, NJW-RR 2011, Seite 245, 246).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.05.2010 - 2 U 7/10   

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https://dejure.org/2010,16210
OLG Stuttgart, 06.05.2010 - 2 U 7/10 (https://dejure.org/2010,16210)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.05.2010 - 2 U 7/10 (https://dejure.org/2010,16210)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - 2 U 7/10 (https://dejure.org/2010,16210)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 307 BGB
    Die AGB-Klausel "Ware kann durch Treppenhaus und Wohnungstüren transportiert werden” ist unwirksam

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Verbraucherschutz: Möbelhaus haftet für Transportschäden

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht erfolgreich gegen verbraucherfeindliche AGB-Klauseln vor

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 19.05.2005 - III ZR 437/04

    Begriff des Aushandelns von Vertragsbedingungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2010 - 2 U 7/10
    Nach der Definition des § 305 Abs. 1 S. 1 und 2 BGB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt, wobei gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrages bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat (BGH NJW 2005, 2543 [juris Tz. 16]).

    Der Verwender muss den in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen gesetzesfremden Kerngehalt inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellen und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumen; der Kunde muss die reale Möglichkeit erhalten, den Inhalt der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (BGH NJW 2005, 2543 [juris Tz. 20]; Grüneberg a.a.O. § 305, 21; Roloff a.a.O. § 305, 58; Basedow a.a.O. § 305, 34; Becker a.a.O. § 305, 34; Berger in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 3. Aufl. [2008], § 305, 12 und 13).

    Daran sind strenge Anforderungen zu stellen (Grüneberg a.a.O. § 305, 24; Schmidt-Eichhorn a.a.O. § 305, 7; Roloff a.a.O. 58; Becker a.a.O. § 305, 43; Berger a.a.O. § 305, 13; vgl. auch BGH NJW 2005, 2543 [juris Tz. 22]).

  • BGH, 15.04.2008 - X ZR 126/06

    Verbraucher trägt Beweislast für Vorformulierung von Vertragsklauseln in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2010 - 2 U 7/10
    Zwar verbleibt es insoweit dabei, dass den Verbraucher die Beweislast dafür trifft, dass die fragliche Klausel für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert wurde (BGHZ 176, 140 [Tz. 14, 18 und 19]; Grüneberg in Palandt a.a.O. § 310, 12; Basedow in MünchKomm, BGB, 5. Aufl. [2007], § 305, 43; Becker in Bamberger/Roth, BGB, 2. Aufl. [2007], § 310, 15, 21 und 22; vgl. allg. zur Beweislast im Rahmen des § 305 BGB, ggf. durch Anscheinsbeweis: Pfeiffer in Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 5. Aufl. [2009], § 305, 58; Schlosser in Staudinger, BGB [2/2006], § 305, 51; Roloff in Erman, BGB, 11. Aufl. [2009], § 305, 58; Basedow a.a.O. § 305, 43 und 45; Becker a.a.O. § 305, 38; Schmidt-Eichhorn in Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 3. Aufl. [2008], § 305 BGB, 3; Ulmer in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl. [2006], § 305, 60).

    Dies gilt in Bezug auf die Grundnorm des § 305 BGB, kann aber auch der Vermutung in § 310 BGB entgegengehalten werden (BGHZ 176, 140 [Tz. 14]; Grüneberg a.a.O. § 310, 13; Ulmer a.a.O. § 310, 72; Pfeiffer a.a.O. § 310 Abs. 3, 17).

  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09

    Zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2010 - 2 U 7/10
    Ein Stellen einer Vertragsbedingung liegt grundsätzlich schon im (einseitigen) Wunsch einer Partei, bestimmte von ihr bezeichnete vorformulierte Vertragsbedingungen zu verwenden (BGH NJW 2010, 1131 [Tz. 12]), wenn die Beklagte den Formulartext unter Inanspruchnahme einseitiger Gestaltungsmacht zur Vertragsgrundlage erhoben hat (BGH a.a.O. [Tz. 16]).

    Erforderlich ist vielmehr, dass - hier - der Verbraucher, wenn er schon auf die inhaltliche Gestaltung des vorgeschlagenen Formulartextes keinen Einfluss nehmen konnte, in der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und insbesondere Gelegenheit erhält, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen (BGH NJW 2010, 1131 [Tz. 18]).

  • BGH, 16.06.2009 - XI ZR 145/08

    Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2010 - 2 U 7/10
    Dabei erscheint allerdings der vom Landgericht herangezogene Grundsatz vorliegend nicht tragfähig, nach dem Grundsatz der kundenfeindlichsten Auslegung sei maßgebend, in welcher Weise die Klausel gehandhabt werden könne, da sich der Grundsatz der kundenfeindlichsten Auslegung mit dem Klauselverständnis selbst (vgl. etwa BGHZ 181, 278 [Tz. 21]) befasst und nicht den Umständen der Verhandlungen.

    Auch im Verbandsprozess ist die kundenfeindlichste Auslegung geboten, wenn diese zur Unwirksamkeit der Klausel führt (BGHZ 181, 278 [Tz. 21]).

  • BGH, 19.09.1990 - VIII ZR 239/89

    Darlegungs- und Beweislast bei einer Unterlassungsklage; Abgrenzung ausländischer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2010 - 2 U 7/10
    Diese Vorschrift findet auch im Rahmen des UKlaG Anwendung (BGHZ 141, 108 [juris Tz. 15], zur Vorgängervorschrift des § 24 a Nr. 1 AGBG; Grüneberg a.a.O. § 310, 14; Pfeiffer a.a.O. § 310 Abs. 3, 17 und § 305, 59; Hensen in Ulmer/Brandner/Hensen a.a.O. § 1 UKlaG, 17; Schlosser a.a.O. § 310, 54; vgl. allg. zur Beweislast im Rahmen des § 1 UKlaG: BGHZ 112, 204 [juris Tz. 17]; Hensen a.a.O. § 1 UKlaG, 16; Ulmer a.a.O. § 305, 60; Roloff a.a.O. § 1 UKlaG, 2; Schmidt-Eichhorn a.a.O. § 305, 5; Bassenge in Palandt a.a.O. § 1 UKlaG, 5).
  • BGH, 18.12.1991 - IV ZR 299/90

    Unwirksame Klausel über Richtigkeit von Angaben in Antragformular eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2010 - 2 U 7/10
    Allerdings ist etwa eine Klausel aus Sportstudioverträgen: "Ich erkläre, gesund und daher in der Lage zu sein, an einem normalen Training teilzunehmen" , unwirksam, weil sie geeignet ist, den dem Kunden obliegenden Beweis zu erschweren, dass der Verwender seine Beratungs- und Hinweispflicht über die entstehende körperliche Belastung und die gesundheitlichen Risiken verletzt hat (Hensen a.a.O. § 309 Nr. 12, 21; vgl. auch BGH NJW 1992, 828, 829).
  • BGH, 10.03.1999 - VIII ZR 204/98

    Begriff der AGB im Verbandsverfahren; Formularmäßige Vereinbarung vor Restzahlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2010 - 2 U 7/10
    Diese Vorschrift findet auch im Rahmen des UKlaG Anwendung (BGHZ 141, 108 [juris Tz. 15], zur Vorgängervorschrift des § 24 a Nr. 1 AGBG; Grüneberg a.a.O. § 310, 14; Pfeiffer a.a.O. § 310 Abs. 3, 17 und § 305, 59; Hensen in Ulmer/Brandner/Hensen a.a.O. § 1 UKlaG, 17; Schlosser a.a.O. § 310, 54; vgl. allg. zur Beweislast im Rahmen des § 1 UKlaG: BGHZ 112, 204 [juris Tz. 17]; Hensen a.a.O. § 1 UKlaG, 16; Ulmer a.a.O. § 305, 60; Roloff a.a.O. § 1 UKlaG, 2; Schmidt-Eichhorn a.a.O. § 305, 5; Bassenge in Palandt a.a.O. § 1 UKlaG, 5).
  • BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2010 - 2 U 7/10
    Auch handschriftlich hinzugefügte Regelungen können als vorformulierte Vertragsbestimmungen im Sinne des § 305 Abs. 1 S. 1 und 2 BGB zu werten sein (BGHZ 181, 188 [Tz. 14]).
  • BGH, 16.06.2009 - XI ZR 539/07

    Zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften finanziell überforderter Ehepartner

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2010 - 2 U 7/10
    Außer Betracht zu bleiben haben solche Verständnismöglichkeiten, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fern liegend und nicht ernstlich in Betracht zu ziehen sind (BGH NJW 2009, 2671 [Tz. 23]).
  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92

    Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2010 - 2 U 7/10
    Der klagende Verband muss daher nur die Verwendung beweisen, während der Verwender oder Empfehler die Vermutung zu widerlegen hat (BGHZ 119, 152 [juris Tz. 48]; Schlosser a.a.O. § 1 UKlaG, 20; vgl. auch Roloff a.a.O. § 1 UKlaG, 9).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 173/85

    Gültigkeit einer vorformulierten Aushandelnsbestätigung; Vorformulierte

  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 108/08

    Emissionsprospekt einer Fondsgesellschaft - ausgehandelter

  • BGH, 03.12.1991 - XI ZR 77/91

    Verbot von mit Leerräumen versehenen Formularklauseln

  • OLG Hamm, 23.03.1993 - 21 U 237/91

    AGB-Klausel über Herstellung und Schließen von Schlitzen usw.

  • OLG Karlsruhe, 13.07.2007 - 15 U 11/07
  • BGH, 22.07.2009 - IV ZR 74/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Begriff des Verwenders

  • AG Mannheim, 16.12.2021 - 3 C 1692/21

    Sofagarnitur passt nicht durch Tür - Rücktritt vom Kaufvertrag

    Genau dies ist dem durchschnittlichen Kunden eines Möbelhauses mangels Erfahrung gerade in der Regel nicht möglich (vgl. dazu OLG Stuttgart, Urteil vom 06.05.2010, Az.: 2 U 7/10, VuR 2011, 156, 157, welches eine ähnlich gelagerte Klausel als unwirksam nach § 309 Nr. 12b) erklärte).
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Rechtsprechung
   BSG, 20.07.2010 - B 2 U 7/10 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7635
BSG, 20.07.2010 - B 2 U 7/10 R (https://dejure.org/2010,7635)
BSG, Entscheidung vom 20.07.2010 - B 2 U 7/10 R (https://dejure.org/2010,7635)
BSG, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - B 2 U 7/10 R (https://dejure.org/2010,7635)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung von Bauunternehmern gem § 150 Abs 3 SGB VII iVm § 28e SGB IV - Haftungsgrenzwert - Schätzung des Gesamtwertes aller in Auftrag gegebenen Bauleistungen: Inhalt des Werk- oder Dienstvertrages zwischen Bauherrn und Hauptunternehmer

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Beitragshaftung von Bauunternehmern gem § 150 Abs 3 SGB 7 iVm § 28e SGB 4; Haftungsgrenzwert; Schätzung des Gesamtwertes aller in Auftrag gegebenen Bauleistungen für ein Bauwerk: Inhalt des Werk- oder Dienstvertrages zwischen Bauherrn und ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 150 Abs 3 S 1 Alt 2 SGB 7 vom 15.07.2009, § 150 Abs 3 Alt 2 SGB 7 vom 23.07.2002, § 168 Abs 1 SGB 7, § 28e Abs 3a SGB 4, § 28e Abs 3d S 1 SGB 4
    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung von Bauunternehmern gem § 150 Abs 3 SGB 7 iVm § 28e SGB 4 - Haftungsgrenzwert - Schätzung des Gesamtwertes aller in Auftrag gegebenen Bauleistungen für ein Bauwerk: Inhalt des Werk- oder Dienstvertrages zwischen Bauherrn und ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beitragshaftung eines Bauunternehmers in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Zahlungsunfähigkeit eines beauftragten Nachunternehmers

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Beitrag - Baugewerbe - Beitragshaftung nach § 150 Abs. 3 SGB VII - Auslegung des Begriffs "ein Bauwerk" in § 28e Abs. 3d SGB IV - Reihenhäuser - Vertragsinhalt entscheidend

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung von Bauunternehmern gem § 150 Abs 3 SGB 7 iVm § 28e SGB 4 - Haftungsgrenzwert - Schätzung des Gesamtwertes aller in Auftrag gegebenen Bauleistungen für ein Bauwerk: Inhalt des Werk- oder Dienstvertrages zwischen Bauherrn und ...

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung von Bauunternehmern gem § 150 Abs 3 SGB 7 iVm § 28e SGB 4 - Haftungsgrenzwert - Schätzung des Gesamtwertes aller in Auftrag gegebenen Bauleistungen für ein Bauwerk: Inhalt des Werk- oder Dienstvertrages zwischen Bauherrn und ...

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 28e; SGB VII § 150; SGB VII § 168
    Beitragshaftung eines Bauunternehmers in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Zahlungsunfähigkeit eines beauftragten Nachunternehmers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung eines Bauunternehmens für unbezahlte Beitragsschulden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bürgenhaftung nach SGB IV: Was ist ein Bauwerk? (IBR 2011, 1039)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 515
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.05.2008 - B 2 U 21/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 SGB VII -

    Auszug aus BSG, 20.07.2010 - B 2 U 7/10 R
    Auf die Revision der Beklagten hat der Senat durch Urteil vom 27.5.2008 (B 2 U 21/07 R) die Entscheidung des LSG aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

    Für die Zeit vorher seit dem 1.8.2002 folgt dies aus der Auslegung des § 150 Abs. 3 Alternative 2 SGB VII aF aufgrund des Gesetzes vom 23.7.2002 (BGBl I S 2787) in der schon angeführten früheren Revisionsentscheidung des Senats vom 27.5.2008 - B 2 U 21/07 R - in dieser Sache, nach der auf den Haftungsanspruch der Beklagten gegenüber der Klägerin nicht nur der Absatz 3a, sondern auch die Absätze 3b bis 3f des § 28e SGB IV anzuwenden sind (BSG aaO RdNr 16 ff) .

  • BSG, 26.10.2017 - B 2 U 1/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 SGB 7 -

    Mit der Formulierung "für ein Bauwerk in Auftrag gegebenen Bauleistungen" stellt der Wortlaut des § 28e Abs. 3d SGB IV nicht nur den Bezug zum jeweiligen "Bauwerk", sondern auch zu dem zugrunde liegenden Vertrag zwischen Bauherrn und Bauunternehmer her (BSG vom 20.7.2010 - B 2 U 7/10 R - SozR 4-2700 § 150 Nr. 5 RdNr 15 f) .
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2014 - L 3 U 3062/12

    Beitragshaftung des Bauunternehmers für Subunternehmer - Wertgrenze - Vertrag

    Unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 20.07.2010 (B 2 U 7/10 R, juris) führte die Beklagte hierzu aus, entgegen der Auffassung der Klägerin sei auf den Gesamtwert aller für das Bauvorhaben in Auftrag gegebenen Bauleistungen abzustellen.

    Begründend hat sie ausgeführt, die Entscheidung des BSG vom 27.05.2008 (B 2 U 21/07 R, juris) und jene vom 20.07.2010 (a.a.O.), würden - weil sie nach Zurückverweisung zum Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg (Urteil vom 18.06.2007, L 1 U 6465/06, juris; Urteil vom 15.06.2009, L 1 U 4301/08, juris) und anschließender Revisionszulassung den gleichen Rechtsstreit beträfen - denknotwendiger Weise aufeinander aufbauen.

    Das BSG habe in seiner Entscheidung vom 20.07.2010 (a.a.O.) in Rn. 17 (zitiert nach juris) in Satz 3 ausgeführt: "Erreicht die (zu schätzende) Summe aller für ein solches Bauwerk an Nachunternehmer in Auftrag gegebenen Bauleistungen den Grenzwert oder überschreitet sie ihn, gilt grundsätzlich die Beitragshaftung." Im vorliegenden Fall seien für das Bauwerk "Rohbau", welches alleine Gegenstand des zu beurteilenden und zugrunde liegenden Werkvertrages sei, insgesamt an Nachunternehmer durch die Klägerin nur Arbeiten im Wert von brutto 27.229,96 EUR (netto 19.777,47 EUR) vergeben worden.

    Nichts anderes folge aus der Entscheidung des BSG vom 20.07.2010 (a.a.O.).

    Hierzu verweist die Klägerin erneut auf das Urteil des BSG vom 20.07.2010 (a.a.O., Rn. 17, zitiert nach juris).

    Die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Klägerin am 01.04.2010 sowie der Erteilung des Widerspruchsbescheides am 06.05.2011 vertretene Auffassung, dass der Wert des gesamten Bauobjektes Maßstab für die Berechnung des Bagatellwertes sei, werde aufgrund des Urteils des BSG vom 20.07.2010 (a.a.O.) nicht mehr aufrecht erhalten.

    Im Anschluss an dieses Urteil hat das BSG im Urteil vom 20.07.2010 (a.a.O.), dem nochmals derselbe Sachverhalt zugrunde lag, weiterführend zu der in den Gesetzesmaterialien (vgl. BT-Drucks. 14/8221, S. 15 und 16/12596, S. 10) nicht näher erläuterten Wendung "geschätzter Gesamtwert aller für ein Bauwerk in Auftrag gegebenen Bauleistungen" Stellung genommen.

    Zutreffend ist, dass das BSG im Urteil vom 20.07.2010 (a.a.O.) in Rn. 17 (zitiert nach juris) formuliert hat: "Erreicht die (zu schätzende) Summe aller für ein solches Bauwerk an Nachunternehmer in Auftrag gegebenen Bauleistungen den Grenzwert oder überschreitet sie ihn, gilt grundsätzlich die Beitragshaftung." Aus dem Gesamtkontext beider Entscheidungen des BSG ergibt sich jedoch, dass es für § 28e Abs. 3a SGB IV auf die Auftragssumme des zwischen der Klägerin und B geschlossenen Vertrages ankommt.

  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 4/16 R

    Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheids in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Diese "Mitteilung" ist keine bloße Bekanntgabe einer kraft Gesetzes bestehenden Zahlungspflicht, sondern ein an den Beitragspflichtigen gerichtetes vollstreckbares Zahlungsgebot (BSG vom 20.7.2010 - B 2 U 7/10 R - SozR 4-2700 § 150 Nr. 5) .
  • BSG, 20.08.2019 - B 2 U 35/17 R

    (Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragserhebung gem § 183 SGB 7 - Unternehmen

    Diese "Mitteilung" ist keine bloße Bekanntgabe einer kraft Gesetzes bestehenden Zahlungspflicht, sondern ein an den Beitragspflichtigen gerichtetes vollstreckbares Zahlungsgebot ("Beitragsbescheid", § 183 Abs. 5 S 2 SGB VII; vgl BSG Urteile vom 23.1.2018 - B 2 U 4/16 R - BSGE 125, 120 = SozR 4-2700 § 123 Nr. 3, RdNr 15 und vom 20.7.2010 - B 2 U 7/10 R - SozR 4-2700 § 150 Nr. 5 RdNr 9) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2018 - L 16 U 25/16

    SGB 4, SGB 7

    Für die Zeit vorher ergab sich dies seit 1. August 2002 aus der Auslegung des § 150 Abs. 3 SGB VII aF aufgrund des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl I Seite 2737) (vgl BSG, Urteil vom 27. Mai 2008 - B 2 U 21/07 R Rdnr 16 ff; BSG, Urteil vom 20. Juli 2010 - B 2 U 7/10 R).

    Erreicht die (zu schätzende) Summe aller für ein solches Bauwerk an Nachunternehmer in Auftrag gegebenen Bauleistungen den Grenzwert oder überschreitet sie ihn, gilt grundsätzlich die Beitragshaftung (BSG, Urteil vom 20. Juli 2010 - B 2 U 7/10 R Rdnr 16, 17).

    Es kommt dabei im Rahmen einer prognostischen Schätzung auf die Summe der insgesamt in Auftrag gegebenen Leistungen an (Wehrhahn, aaO, Rdnr 36; BSG, Urteile vom 20. Juli 2010 - B 2 U 7/10; 27. Mai 2008 - B 2 U 21/07).

  • SG Hildesheim, 12.08.2011 - S 21 U 4/05

    Nach § 28 e Abs. 3 a SGB IV haftet der einen Nachunternehmer beauftragende

    Auf den Hinweis des Gerichts auf die Entscheidung des BSG vom 20.07.2010 (Az.: B 2 U 7/10 R) trägt der Kläger vor, der Umstand, dass er hier selbst Bauherr und Besitzer der Bauvorhaben war, spreche für sich gesehen nicht dafür, dass es sich schon deshalb um ein einziges Bauvorhaben handeln müsse.

    Im Hinblick auf die Entscheidungen des BSG vom 27.05.2008 (Az.: B 2 U 11/07 R und B 2 U 21/07 R) und 20.07.2010 (Az.: B 2 U 7/10 R) führt sie aus, es sei hier davon auszugehen, dass die Wertgrenze von 500.000,00 EUR überschritten sei.

    Während das LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 15.06.2009, Az.: L 1 U 4301/08) auf einen funktionalen Zusammenhang zwischen den Bauwerken abstellte, um zu differenzieren, ob es um "ein" oder um mehrere einzelne Bauwerke geht, stellt das BSG (Urteil vom 20.07.2010, Az.: B 2 U 7/10 R) auf die Vertragsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und dem Generalunternehmer ab.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - L 3 U 82/19

    Haftung des Hauptunternehmers im Baugewerbe für vom Nachunternehmer dem

    Aus der älteren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 27. Mai 2008 - B 2 U 21/07 R - juris, Rn. 33; Urteil vom 20. Juli 2010 - B 2 U 7/10 R - juris, Leitsatz) war auch abgeleitet worden, dass für die Bestimmung des maßgeblichen Gesamtwerts aller für ein Bauwerk in Auftrag gegebenen Bauleistungen auf den Inhalt des Werk- und Dienstvertrags zwischen dem Bauherrn und dem Hauptunternehmer (also das Vertragsvolumen zwischen Bauherr und Hauptunternehmer) abzustellen sei.
  • SG Fulda, 12.08.2011 - S 21 U 4/05

    Beauftragter Unternehmer des Baugewerbes haftet mit der Erbringung von

    Auf den Hinweis des Gerichts auf die Entscheidung des BSG vom 20.07.2010 ( Az.: B 2 U 7/10 R ) trägt der Kläger vor, der Umstand, dass er hier selbst Bauherr und Besitzer der Bauvorhaben war, spreche für sich gesehen nicht dafür, dass es sich schon deshalb um ein einziges Bauvorhaben handeln müsse.

    Im Hinblick auf die Entscheidungen des BSG vom 27.05.2008 (Az.: B 2 U 11/07 R und B 2 U 21/07 R) und 20.07.2010 ( Az.: B 2 U 7/10 R ) führt sie aus, es sei hier davon auszugehen, dass die Wertgrenze von 500.000,00 EUR überschritten sei.

    Während das LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 15.06.2009, Az.: L 1 U 4301/08) auf einen funktionalen Zusammenhang zwischen den Bauwerken abstellte, um zu differenzieren, ob es um "ein" oder um mehrere einzelne Bauwerke geht, stellt das BSG ( Urteil vom 20.07.2010, Az.: B 2 U 7/10 R ) auf die Vertragsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und dem Generalunternehmer ab.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - L 15 U 704/10
    Dabei kommt es nach dem Urteil des BSG vom 22.07.2010 - B 2 U 7/10 R - VZS 2011, 515, für die Auslegung des Begriffs Bauwerk auf den Inhalt des Werk- oder Dienstvertrages zwischen dem Bauherrn und dem Hauptunternehmer an.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.02.2012 - L 8 U 296/11
    Auch sonst hätte den von der Klägerin gegen den Haftungsbescheid geltend gemachten (rechtlichen) Einwendungen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 27.05.2008 - B 2 U 21/07 R -, B 2 U 19/07 R - und B 2 U 11/07 R - sowie vom 20.07.2010 - B 2 U 7/10 R -, juris) und des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 15.06.2009 - L 1 U 4301/08 -, juris) nicht gefolgt werden können.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 09.04.2010 - 2 U 7/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5877
OLG Bremen, 09.04.2010 - 2 U 7/10 (https://dejure.org/2010,5877)
OLG Bremen, Entscheidung vom 09.04.2010 - 2 U 7/10 (https://dejure.org/2010,5877)
OLG Bremen, Entscheidung vom 09. April 2010 - 2 U 7/10 (https://dejure.org/2010,5877)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Swb AG

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)
  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Bloße Vorstellung über Ähnlichkeit zwischen "swb" und Stadtwerken nicht ausreichend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Privater Energieversorger darf sich Stadtwerke nennen

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Der Firmenbestandteil "sw" ist bei einem ehemals kommunalen Unternehmen nicht irreführend

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Kiel, 27.07.2009 - 15 O 47/09

    Wettbewerbsrecht: Irreführende Verwendung des Begriffs "Stadtwerke" in der Firma

    Auszug aus OLG Bremen, 09.04.2010 - 2 U 7/10
    Die Beklagte verteidigt das landgerichtliche Urteil und weist ergänzend darauf hin, dass die Klägerin bereits im Mai 2009 aus den Verfahren gegen ihre damals noch als "goldgas Stadtwerke GmbH" firmierende Schwestergesellschaft vor dem Landgericht Kiel (15 O 47/09 und 15 O 77/09) Kenntnis von der Firmierung und der Eigentümerstruktur der Beklagten gehabt habe.

    Allerdings spricht nach Einschätzung des Senats weiterhin vieles dafür, dass mit der Bezeichnung "Stadtwerke" nicht allein die Vorstellung verbunden wird, es handele sich um ein Unternehmen der Daseinsvorsorge, sondern die angesprochenen Verkehrskreisen in einem "Stadtwerk" ein kommunales Unternehmen oder jedenfalls einen gemeindenahen Betrieb sehen, bei dem die Kommune einen bestimmenden Einfluss auf die Unternehmenspolitik hat (siehe OLG Hamm, Urteil vom 08.12.09, 4 U 129/09; LG Kiel, Urteile vom 27.07.09 zu 15 O 47/09 und 15 O 77/09; LG Bochum, Urteil vom 30.06.09, I-12 O 25/09; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 09.12.08, 3 O 10286/08 - jeweils zitiert in juris).

    Dies betrifft vor allem die Erwartung, dass ein kommunal geführtes Unternehmen eine mit der Region besonders verbundene und auf die Interessen der einheimischen Bevölkerung im besonderen Maße Rücksicht nehmende Unternehmenspolitik betreibt, die insbesondere auch soziale Belange einbezieht und bei der - unabhängig von der konkreten Rechtsform - kein echtes Insolvenzrisiko besteht, weil hinter dem Unternehmen "der Staat" steht (siehe OLG Hamm, Urteil vom 08.12.09, 4 U 129/09; LG Kiel, Urteile vom 27.07.09 zu 15 O 47/09 und 15 O 77/09; LG Bochum, Urteil vom 30.06.09, I-12 O 25/09; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 09.12.08, 3 O 10286/08 - jeweils zitiert in juris).

  • LG Kiel, 27.07.2009 - 15 O 77/09

    Wettbewerbswidriger Gebrauch der Bezeichnung "Stadtwerke" durch Privatunternehmen

    Auszug aus OLG Bremen, 09.04.2010 - 2 U 7/10
    Die Beklagte verteidigt das landgerichtliche Urteil und weist ergänzend darauf hin, dass die Klägerin bereits im Mai 2009 aus den Verfahren gegen ihre damals noch als "goldgas Stadtwerke GmbH" firmierende Schwestergesellschaft vor dem Landgericht Kiel (15 O 47/09 und 15 O 77/09) Kenntnis von der Firmierung und der Eigentümerstruktur der Beklagten gehabt habe.

    Allerdings spricht nach Einschätzung des Senats weiterhin vieles dafür, dass mit der Bezeichnung "Stadtwerke" nicht allein die Vorstellung verbunden wird, es handele sich um ein Unternehmen der Daseinsvorsorge, sondern die angesprochenen Verkehrskreisen in einem "Stadtwerk" ein kommunales Unternehmen oder jedenfalls einen gemeindenahen Betrieb sehen, bei dem die Kommune einen bestimmenden Einfluss auf die Unternehmenspolitik hat (siehe OLG Hamm, Urteil vom 08.12.09, 4 U 129/09; LG Kiel, Urteile vom 27.07.09 zu 15 O 47/09 und 15 O 77/09; LG Bochum, Urteil vom 30.06.09, I-12 O 25/09; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 09.12.08, 3 O 10286/08 - jeweils zitiert in juris).

    Dies betrifft vor allem die Erwartung, dass ein kommunal geführtes Unternehmen eine mit der Region besonders verbundene und auf die Interessen der einheimischen Bevölkerung im besonderen Maße Rücksicht nehmende Unternehmenspolitik betreibt, die insbesondere auch soziale Belange einbezieht und bei der - unabhängig von der konkreten Rechtsform - kein echtes Insolvenzrisiko besteht, weil hinter dem Unternehmen "der Staat" steht (siehe OLG Hamm, Urteil vom 08.12.09, 4 U 129/09; LG Kiel, Urteile vom 27.07.09 zu 15 O 47/09 und 15 O 77/09; LG Bochum, Urteil vom 30.06.09, I-12 O 25/09; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 09.12.08, 3 O 10286/08 - jeweils zitiert in juris).

  • LG Bochum, 30.06.2009 - 12 O 25/09
    Auszug aus OLG Bremen, 09.04.2010 - 2 U 7/10
    Allerdings spricht nach Einschätzung des Senats weiterhin vieles dafür, dass mit der Bezeichnung "Stadtwerke" nicht allein die Vorstellung verbunden wird, es handele sich um ein Unternehmen der Daseinsvorsorge, sondern die angesprochenen Verkehrskreisen in einem "Stadtwerk" ein kommunales Unternehmen oder jedenfalls einen gemeindenahen Betrieb sehen, bei dem die Kommune einen bestimmenden Einfluss auf die Unternehmenspolitik hat (siehe OLG Hamm, Urteil vom 08.12.09, 4 U 129/09; LG Kiel, Urteile vom 27.07.09 zu 15 O 47/09 und 15 O 77/09; LG Bochum, Urteil vom 30.06.09, I-12 O 25/09; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 09.12.08, 3 O 10286/08 - jeweils zitiert in juris).

    Dies betrifft vor allem die Erwartung, dass ein kommunal geführtes Unternehmen eine mit der Region besonders verbundene und auf die Interessen der einheimischen Bevölkerung im besonderen Maße Rücksicht nehmende Unternehmenspolitik betreibt, die insbesondere auch soziale Belange einbezieht und bei der - unabhängig von der konkreten Rechtsform - kein echtes Insolvenzrisiko besteht, weil hinter dem Unternehmen "der Staat" steht (siehe OLG Hamm, Urteil vom 08.12.09, 4 U 129/09; LG Kiel, Urteile vom 27.07.09 zu 15 O 47/09 und 15 O 77/09; LG Bochum, Urteil vom 30.06.09, I-12 O 25/09; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 09.12.08, 3 O 10286/08 - jeweils zitiert in juris).

  • OLG Hamm, 08.12.2009 - 4 U 129/09

    Wettbewerbswidriger Gebrauch der Bezeichnung "Stadtwerke"

    Auszug aus OLG Bremen, 09.04.2010 - 2 U 7/10
    Allerdings spricht nach Einschätzung des Senats weiterhin vieles dafür, dass mit der Bezeichnung "Stadtwerke" nicht allein die Vorstellung verbunden wird, es handele sich um ein Unternehmen der Daseinsvorsorge, sondern die angesprochenen Verkehrskreisen in einem "Stadtwerk" ein kommunales Unternehmen oder jedenfalls einen gemeindenahen Betrieb sehen, bei dem die Kommune einen bestimmenden Einfluss auf die Unternehmenspolitik hat (siehe OLG Hamm, Urteil vom 08.12.09, 4 U 129/09; LG Kiel, Urteile vom 27.07.09 zu 15 O 47/09 und 15 O 77/09; LG Bochum, Urteil vom 30.06.09, I-12 O 25/09; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 09.12.08, 3 O 10286/08 - jeweils zitiert in juris).

    Dies betrifft vor allem die Erwartung, dass ein kommunal geführtes Unternehmen eine mit der Region besonders verbundene und auf die Interessen der einheimischen Bevölkerung im besonderen Maße Rücksicht nehmende Unternehmenspolitik betreibt, die insbesondere auch soziale Belange einbezieht und bei der - unabhängig von der konkreten Rechtsform - kein echtes Insolvenzrisiko besteht, weil hinter dem Unternehmen "der Staat" steht (siehe OLG Hamm, Urteil vom 08.12.09, 4 U 129/09; LG Kiel, Urteile vom 27.07.09 zu 15 O 47/09 und 15 O 77/09; LG Bochum, Urteil vom 30.06.09, I-12 O 25/09; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 09.12.08, 3 O 10286/08 - jeweils zitiert in juris).

  • LG Nürnberg-Fürth, 09.12.2008 - 3 O 10286/08

    Unlauterer Wettbewerb: Verwendung der Bezeichnung "Stadtwerke" im Firmennamen

    Auszug aus OLG Bremen, 09.04.2010 - 2 U 7/10
    Allerdings spricht nach Einschätzung des Senats weiterhin vieles dafür, dass mit der Bezeichnung "Stadtwerke" nicht allein die Vorstellung verbunden wird, es handele sich um ein Unternehmen der Daseinsvorsorge, sondern die angesprochenen Verkehrskreisen in einem "Stadtwerk" ein kommunales Unternehmen oder jedenfalls einen gemeindenahen Betrieb sehen, bei dem die Kommune einen bestimmenden Einfluss auf die Unternehmenspolitik hat (siehe OLG Hamm, Urteil vom 08.12.09, 4 U 129/09; LG Kiel, Urteile vom 27.07.09 zu 15 O 47/09 und 15 O 77/09; LG Bochum, Urteil vom 30.06.09, I-12 O 25/09; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 09.12.08, 3 O 10286/08 - jeweils zitiert in juris).

    Dies betrifft vor allem die Erwartung, dass ein kommunal geführtes Unternehmen eine mit der Region besonders verbundene und auf die Interessen der einheimischen Bevölkerung im besonderen Maße Rücksicht nehmende Unternehmenspolitik betreibt, die insbesondere auch soziale Belange einbezieht und bei der - unabhängig von der konkreten Rechtsform - kein echtes Insolvenzrisiko besteht, weil hinter dem Unternehmen "der Staat" steht (siehe OLG Hamm, Urteil vom 08.12.09, 4 U 129/09; LG Kiel, Urteile vom 27.07.09 zu 15 O 47/09 und 15 O 77/09; LG Bochum, Urteil vom 30.06.09, I-12 O 25/09; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 09.12.08, 3 O 10286/08 - jeweils zitiert in juris).

  • BGH, 13.04.1989 - IX ZR 148/88

    Festsetzung von Ordnungsmitteln aufgrund einer einstweiligen Verfügung;

    Auszug aus OLG Bremen, 09.04.2010 - 2 U 7/10
    Es reicht aus, dass der Verfügungskläger durch Parteizustellung innerhalb der Vollziehungsfrist seinen Willen äußert, von der einstweiligen Verfügung Gebrauch zu machen (siehe BGH NJW 1990, 122, 124 m.w.Nw.).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Bremen, 09.04.2010 - 2 U 7/10
    Glaubhaftmachungen, die dem Senat eine derartige Einschätzung ermöglichten, liegen nicht vor; für die Einholung eines Sachverständigengutachtens (siehe hierzu BGHZ 156, 250, 254) ist im einstweiligen Verfügungsverfahren als einem Eilverfahren kein Raum.
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 252/01

    Mindestverzinsung

    Auszug aus OLG Bremen, 09.04.2010 - 2 U 7/10
    Dabei ist sich der Senat bewusst, dass in Anbetracht des neuen Verbraucherleitbildes des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbrauchers die früher für maßgeblich gehaltenen Prozentsätze für eine wettbewerbsrechtlich relevante (Fehl-)Vorstellung der angesprochenen Verkehrskreise von 10 bis 15 % nach oben zu korrigieren sind und im Bereich jedenfalls von 25 % anzusiedeln sein dürften (siehe BGH, Urteil vom 02.10.2003, I ZR 252/01, "Mindestverzinsung"; NJW 2004, 439f. = GRUR 2004, 162; Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 5, Rz. 2.106).
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

    Auszug aus OLG Bremen, 09.04.2010 - 2 U 7/10
    Der Hinweis der Klägerin auf die vom Bundesgerichtshof in der "Bundesdruckerei"-Entscheidung (Urteil vom 29.03.2007, I ZR 122/04, GRUR 2007, 1079ff.) bestätigte Rechtsprechung, dass in der Regel aus dem Hervorrufen einer Fehlvorstellung auf die wettbewerbsrechtliche Relevanz der Irreführung geschlossen werden könne (dort Tz. 26), vernachlässigt nach Auffassung des Senats, dass der Senat erst einmal eine entsprechende Fehlvorstellung bei einem relevanten Quorum der angesprochenen Verkehrskreise feststellen muss, ehe sich die Frage der wettbewerbsrechtlichen Relevanz stellt.
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Auszug aus OLG Bremen, 09.04.2010 - 2 U 7/10
    Danach genügt ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung; eine Behauptung ist glaubhaft gemacht, sofern eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (siehe BGH MDR 2007, 669, 670 m.w.Nw.).
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Rechtsprechung
   BSG, 28.12.2010 - B 2 U 7/10 BH   

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BSG, 28.12.2010 - B 2 U 7/10 BH (https://dejure.org/2010,50966)
BSG, Entscheidung vom 28.12.2010 - B 2 U 7/10 BH (https://dejure.org/2010,50966)
BSG, Entscheidung vom 28. Dezember 2010 - B 2 U 7/10 BH (https://dejure.org/2010,50966)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.05.1997 - 9 BV 194/96

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 28.12.2010 - B 2 U 7/10 BH
    Denn wer die Gelegenheit zur Anhörung gemäß § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG verstreichen lässt, ohne einen solchen Beweisantrag zu stellen oder zu wiederholen, muss sich so behandeln lassen, als sei sein Beweisantrag erledigt (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 20, 31).
  • BSG, 17.11.1987 - 5b RJ 10/87

    Urteil - Vorinstanz - Rente - Berufsunfähigkeit - Facharbeiter - Kaufhausdetektiv

    Auszug aus BSG, 28.12.2010 - B 2 U 7/10 BH
    Auch ein solcher Verstoß gegen § 136 Abs. 1 SGG (vgl dazu BSG SozR Nr. 79 zu § 128 SGG; BSG SozR 1500 § 136 Nr. 8; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 152) ist bei Durchsicht der Entscheidung des LSG nicht zu erkennen.
  • BSG, 09.01.1976 - 11 BA 90/75

    Zulassung der Revision - Abweichung von einer Entscheidung des BSG - Konkrete

    Auszug aus BSG, 28.12.2010 - B 2 U 7/10 BH
    4 Hinsichtlich der gerügten Abweichung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG fehlt es schon an der Bezeichnung einer genau bestimmten, entscheidungserheblichen rechtlichen Aussage in der angegriffenen Entscheidung des LSG, die von einer ebenfalls genau bezeichneten rechtlichen Aussage des BSG, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmSOGB) oder des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) abweicht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 21, 29 und 54).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.07.2011 - I-2 U 7/10   

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OLG Düsseldorf, 07.07.2011 - I-2 U 7/10 (https://dejure.org/2011,24339)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.07.2011 - I-2 U 7/10 (https://dejure.org/2011,24339)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - I-2 U 7/10 (https://dejure.org/2011,24339)
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