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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11   

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OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11 (https://dejure.org/2012,783)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08.02.2012 - 2 U 7/11 (https://dejure.org/2012,783)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 2 U 7/11 (https://dejure.org/2012,783)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • damm-legal.de

    20,00 EUR Schadensersatz bei unberechtigter Fotonutzung in privater eBay-Auktion

  • openjur.de

    Unberechtigte Verwendung von Lichtbildern beim privaten eBay-Verkauf; Bemessung der fiktiven Lizenzgebühr als Schadensersatz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 UrhG; § 72 Abs. 1 UrhG; § 97 Abs. 2 S. 3, 4 UrhG; § 97a Abs. 1 S. 2 UrhG; § 97a Abs. 2 UrhG; § 287 ZPO
    Höhe des Schadensersatzes bei unberechtigter Verwendung von Lichtbildern i.R. eines eBay-Verkaufs

  • Telemedicus

    Unberechtigte Fotoverwendung bei privatem eBay-Verkauf - 20,00 Euro Schadensersatz

  • Telemedicus

    Unberechtigte Fotoverwendung bei privatem eBay-Verkauf - 20,00 Euro Schadensersatz

  • JurPC

    Unberechtigte Nutzung von Fotos bei einem Verkauf über eBay

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    20 EUR Schadensersatz für die ungenehmigte Verwendung eines Produktfotos bei eBay

  • R&W Online

    Maximal 500 EUR für unberechtigte Nutzung von vier Fotos in privatem eBay-Angebot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Schadensersatzes bei unberechtigter Verwendung von Lichtbildern i.R. eines eBay-Verkaufs

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 13, 16, 19a, 72 Abs. 1, 97 Abs. 2, 97a UrhG

  • rabüro.de

    Zum Schadenersatz wegen unberechtigter Fotoverwendung bei privatem eBay-Verkauf

  • info-it-recht.de

    Unrechtmäßige Fotonutzung bei privater eBay-Auktion = 20,00 EUR Schadensersatz

  • kanzlei-rader.de

    Unberechtigte Verwendung von Lichtbildern beim privaten eBay-Verkauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Schadensersatzes bei unberechtigter Verwendung von Lichtbildern bei einem eBay-Verkauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: MFM Honorarempfehlungen zur Berechnung eines Schadensersatzes

  • heise.de (Pressebericht, 02.03.2012)

    Nur 20 Euro Schadensersatz bei Fotoklau

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unberechtigte Verwendung von Fotos beim privaten eBay-Verkauf

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz für unberechtigte Bildnutzung bei privatem eBay-Verkauf auf 20 EUR begrenzt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nur 20,- EUR Schadensersatz für privaten Online-Fotoklau

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Begrenzung der Höhe des Schadensersatzes bei der unberechtigten Bildnutzung beim privaten eBay-Verkauf.

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    EBay: Was kostet die unberechtigte private Nutzung von gewerblichen Produktfotos?

  • rechtambild.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Produktbilder und der Streitwert

  • rechtambild.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Höhe des Schadensersatzes beim Fotoklau

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    20,- EUR Schadensersatz für Urheberrechtsverletzung im privaten Bereich

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Begrenzung der Höhe des Schadensersatzes bei der unberechtigten Bildnutzung beim privaten eBay-Verkauf.

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unbefugte Fotoverwendung bei privater eBay-Auktion: nur 20,00 Euro Schadensersatz pro Bild, keine Anwaltskostenerstattung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzhöhe für unberechtigt genutzte Bilder im Rahmen von urheberrechtlichen Abmahnung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fotoklau bei eBay - lediglich 20,00 Euro Schadensersatz je Foto

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Begrenzung der Höhe des Schadensersatzes bei der unberechtigten Bildnutzung bei eBay

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bilderklau bei eBay: max. 100 EUR Rechtsanwaltskosten bei Privatauktion

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Folgen der Verwendung fremder Fotos auf eBay

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schutz vor Abzocke nach Fotoklau im Internet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Privater eBay-Verkäufer muss für illegal verwendete Fotos nur 100,- EUR Abmahngebühren zahlen

Besprechungen u.ä. (3)

  • mi-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kleine Bilder, großer Schaden ? - Das OLG Braunschweig sieht´s anders !

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Recht der Werbung: mit Bildern, Videos und Grafiken im Internet

  • rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur unberechtigten Bildnutzung bei eBay

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 920
  • MMR 2012, 328
  • K&R 2012, 299
  • ZUM 2012, 482
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02

    Pressefotos

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11
    Infolgedessen ist bei dieser Art der Berechnung der Schadenshöhe danach zu fragen, was vernünftige Vertragspartner als Vergütung für die vom Verletzer vorgenommenen Benutzungshandlungen vereinbart hätten (BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie), wobei unerheblich ist, ob der Verletzer selbst bereit gewesen wäre, für seine Nutzungshandlungen eine Vergütung in dieser Höhe zu zahlen (vgl. BGHZ 77, 16, 25; BGH, NJW 2006, 615, 616; NJW-RR 1995, 1320, 1321; NJW-RR 1990, 1377).

    Soweit der erkennende Senat mit dieser Rechtsprechung eine schematische, unreflektierte Anwendung der MFM-Empfehlungen ablehnt, was er entgegen der Ansicht des Klägers auch bisher tat, sieht er sich auch insoweit im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH WRP 2006, 274 ff. - Pressefotos ).

  • BGH, 10.03.1972 - I ZR 160/70

    Doppelte Tarifgebühr

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11
    Der Bundesgerichtshof billigt der GEMA nur deshalb einen 100%-Aufschlag zu, weil sie einen aufwändigen und kostspieligen Überwachungsapparat unterhalten müsse (BGHZ 59, 286, 289 - Doppelte Tarifgebühr ).
  • OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06

    Trennung von "eigenen" und "fremden" Inhalten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11
    Relevant für den Lizenzwert ist schließlich auch die Qualität der Fotografie, weshalb gestalterische Aspekte mit einfließen müssen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 234 - Chefkoch ).
  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11
    Der Bundesgerichtshof (Urt. v. 08.11.1994 - VI ZR 3/94 zitiert bei Juris) hat die Notwendigkeit der Einschaltung eines Rechtsanwalts bei einfach gelagerten Schadensfällen verneint und dazu ausgeführt: " Ist in einem einfach gelagerten Schadensfall - es ging dort um die Beschädigung von Autobahneinrichtungen durch Kraftfahrzeuge - die Haftung nach Grund und Höhe derart klar, daß aus der Sicht des Geschädigten kein Anlaß zu Zweifeln an der Ersatzpflicht des Schädigers besteht, so ist für die erstmalige Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem Schädiger bzw seiner Versicherung die Einschaltung eines Rechtsanwalts nur dann erforderlich, wenn der Geschädigte selbst hierzu aus besonderen Gründen wie etwa Mangel an geschäftlicher Gewandtheit nicht in der Lage ist ." Anknüpfend an diese Rechtsprechung hat der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 06.05.2004 - I ZR 2/03 zitiert bei Juris Rdnr. 9-11 - Selbstauftrag) in Wettbewerbssachen die Anforderungen für die Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Abmahnung von Wettbewerbsverstößen dahingehend konkretisiert, dass dessen Einschaltung nicht geboten ist, wenn der Wettbewerbsverstoß unschwer zu erkennen ist und der Verletzte selbst über die Sachkunde zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung verfügt, was z.B. dann gegeben ist, wenn ein Unternehmen über eine Rechtsabteilung verfügt.
  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11
    Infolgedessen ist bei dieser Art der Berechnung der Schadenshöhe danach zu fragen, was vernünftige Vertragspartner als Vergütung für die vom Verletzer vorgenommenen Benutzungshandlungen vereinbart hätten (BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie), wobei unerheblich ist, ob der Verletzer selbst bereit gewesen wäre, für seine Nutzungshandlungen eine Vergütung in dieser Höhe zu zahlen (vgl. BGHZ 77, 16, 25; BGH, NJW 2006, 615, 616; NJW-RR 1995, 1320, 1321; NJW-RR 1990, 1377).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11
    Der Bundesgerichtshof (WRP 2008, 1104 ff. - Internet-Versteigerung III ) hat lediglich ausgeführt, dass eine Vielzahl von Käuferreaktionen, insbesondere mehr als 25 Feedbacks, ein Handeln im geschäftlichen Verkehr nahelegen könne.
  • BGH, 06.03.1980 - X ZR 49/78

    Tolbutamid

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11
    Infolgedessen ist bei dieser Art der Berechnung der Schadenshöhe danach zu fragen, was vernünftige Vertragspartner als Vergütung für die vom Verletzer vorgenommenen Benutzungshandlungen vereinbart hätten (BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie), wobei unerheblich ist, ob der Verletzer selbst bereit gewesen wäre, für seine Nutzungshandlungen eine Vergütung in dieser Höhe zu zahlen (vgl. BGHZ 77, 16, 25; BGH, NJW 2006, 615, 616; NJW-RR 1995, 1320, 1321; NJW-RR 1990, 1377).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06

    Whistling for a train

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11
    Mithin ist der objektive Wert der Benutzungsberechtigung zu ermitteln (BGH GRUR 2009, 407, 409 - Whistling for a Train) und zur Bestimmung der üblichen Vergütung (§ 32 UrhG) zum einen auf die Vertragspraxis des Verletzten und zum anderen auf branchenübliche Vergütungssätze und Tarife zurückzugreifen.
  • BGH, 30.05.1995 - X ZR 54/93

    "Steuereinrichtung II"; Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs wegen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11
    Infolgedessen ist bei dieser Art der Berechnung der Schadenshöhe danach zu fragen, was vernünftige Vertragspartner als Vergütung für die vom Verletzer vorgenommenen Benutzungshandlungen vereinbart hätten (BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie), wobei unerheblich ist, ob der Verletzer selbst bereit gewesen wäre, für seine Nutzungshandlungen eine Vergütung in dieser Höhe zu zahlen (vgl. BGHZ 77, 16, 25; BGH, NJW 2006, 615, 616; NJW-RR 1995, 1320, 1321; NJW-RR 1990, 1377).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03

    Selbstauftrag

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11
    Der Bundesgerichtshof (Urt. v. 08.11.1994 - VI ZR 3/94 zitiert bei Juris) hat die Notwendigkeit der Einschaltung eines Rechtsanwalts bei einfach gelagerten Schadensfällen verneint und dazu ausgeführt: " Ist in einem einfach gelagerten Schadensfall - es ging dort um die Beschädigung von Autobahneinrichtungen durch Kraftfahrzeuge - die Haftung nach Grund und Höhe derart klar, daß aus der Sicht des Geschädigten kein Anlaß zu Zweifeln an der Ersatzpflicht des Schädigers besteht, so ist für die erstmalige Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem Schädiger bzw seiner Versicherung die Einschaltung eines Rechtsanwalts nur dann erforderlich, wenn der Geschädigte selbst hierzu aus besonderen Gründen wie etwa Mangel an geschäftlicher Gewandtheit nicht in der Lage ist ." Anknüpfend an diese Rechtsprechung hat der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 06.05.2004 - I ZR 2/03 zitiert bei Juris Rdnr. 9-11 - Selbstauftrag) in Wettbewerbssachen die Anforderungen für die Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Abmahnung von Wettbewerbsverstößen dahingehend konkretisiert, dass dessen Einschaltung nicht geboten ist, wenn der Wettbewerbsverstoß unschwer zu erkennen ist und der Verletzte selbst über die Sachkunde zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung verfügt, was z.B. dann gegeben ist, wenn ein Unternehmen über eine Rechtsabteilung verfügt.
  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06

    Ohrclips - Bewerbung "à la Cartier" für Cartier-fremde Produkte ist

  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 187/17

    Schadensersatzanspruch für die unberechtigte Vervielfältigung und öffentliche

    Jedenfalls ist nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nichts dafür ersichtlich, dass die MFM-Empfehlungen üblicherweise zur Bestimmung der Vergütung für eine Nutzung von Fotografien im Internet Anwendung finden, die nicht von professionellen Marktteilnehmern erstellt worden sind (vgl. auch OLG Braunschweig, GRUR 2012, 920 [juris Rn. 45]; OLG München, GRUR-Prax 2014, 87 = ZUM-RD 2014, 165 [juris Rn. 6]; Forch, GRUR-Prax 2016, 142, 143).
  • LG Köln, 27.05.2014 - 14 S 38/13

    EBay-Produktfoto: 20,00 Schadensersatz für hochwertiges Bild zu wenig

    Auch in der von den Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Braunschweig vom 08.02.2012 - 2 U 7/11 - , ebenso wie in der Entscheidung des BGH NJW 2010, 2354 - Restwertbörse, wurde nicht generell die Anwendbarkeit der MFM-Empfehlungen auf vergleichbare Fälle der unberechtigten Nutzung nicht von einem Berufsfotografen erstellter Lichtbilder verneint sondern die MFM-Empfehlungen wurden jeweils lediglich aufgrund der besonderen Umstände des der Entscheidung zu Grunde liegenden Einzelfalles nicht zur Bemessung des Schadensersatzes herangezogen.
  • LG Düsseldorf, 24.10.2012 - 23 S 66/12

    Schadensersatz wegen widerrechtlicher Nutzung von 14 Lichtbildern

    Mithin können sie auch nicht als repräsentative Grundlage für eine einmalige Fotonutzung im Rahmen einer privaten Internetversteigerung dienen (vgl. Urteil der Kammer vom 30.05.2012, Az. 23 S 254/11; OLG Brandenburg, Urteil vom 03.02.2009, Az. 6 U 58/08, Rn. 36 zitiert nach juris; OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012, Az. 2 U 7/11, Rdn. 45 ff. zitiert nach juris).

    Vorzugswürdig erscheint daher, die nicht einschlägigen Honorarempfehlungen gänzlich unberücksichtigt zu lassen und die Schätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO allein anhand der vom Amtsgericht genannten Bemessungskriterien vorzunehmen, wobei richtigerweise auch auf die Qualität der Bilder abzustellen ist (vgl. Urteil der Kammer vom 30.05.2012, Az. 23 S 254/11; OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012, Az. 2 U 7/11, Rn. 53 zitiert nach juris).

    Gemäß der vom Amtsgericht überzeugend dargestellten Kriterien, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, erachtet die Kammer vorliegend im Hinblick auf die lediglich einmalige Nutzung der 14 Lichtbilder und den erzielten Preis für die xxx-Tasche (398,50 EUR) eine Lizenzgebühr von 20, 00 EUR pro Lichtbild als angemessen (so auch Urteil der Kammer vom 30.05.2012, Az. 23 S 254/11, für Lichtbilder, die im Rahmen einer Online-Versteigerung eines gebrauchten xxx mit einem erzielbaren Preis von 649, 00 EUR bis 699, 00 EUR verwendet wurden; OLG Brandenburg, Urteil vom 03.02.2009, Az. 6 U 58/08, Rn. 40 zitiert nach juris, für ein Foto, das bei einer Internetversteigerung eines gebrauchten GPS-Empfängers zum Einsatz kam, wobei ein Preis von 72, 00 EUR erzielt wurde; OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012, Az. 2 U 7/11, Rn. 53 zitiert nach juris, für mehrere Fotos, die für die Versteigerung eines neuwertigen Monitors bei xxx zu einem Preis von 369, 00 EUR eingesetzt wurden), so dass sich insgesamt eine Lizenzgebühr von 280, 00 EUR (= 14 x 20, 00 EUR) ergibt.

    Zu berücksichtigen ist, dass xxx-Nutzer vor allen Dingen aus Gründen der Bequemlichkeit daran interessiert sind, vorhandene Bilder, die bereits aufgrund ihres Zuschnittes und ihrer Datengröße problemlos in eine Angebotsanzeige bei xxx eingestellt werden können, zu übernehmen (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012, Az. 2 U 7/11, Rn. 49 zitiert nach juris).

    Somit bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob wegen der unterbliebenen Urheberbenennung ein 100 %-Aufschlag als Ausgleich für entgangene Werbemöglichkeiten vorzunehmen ist (dafür im Falle einer Privatversteigerung: OLG Brandenburg, Urteil vom 03.02.2009, Az. 6 U 58/08, Rn. 40 zitiert nach juris; ablehnend: OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012, Az. 2 U 7/11, Rdn. 54 ff. zitiert nach juris).

  • LG München I, 17.12.2014 - 37 O 8778/14

    Anforderungen an Namensnennung bei Creative-Common-Lizenz

    Bei der Berechnung dieses Schadensersatzanspruchs nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie kann nicht ohne Weiteres auf die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) zurückgegriffen werden, da es sich insoweit lediglich um Empfehlungen eines Interessen verband es handelt und nicht dargetan wurde, dass die Honorarempfehlungen bei derartigen Fotografien generell als Maßstab beim Abschluss von Lizenzverträgen zugrunde gelegt werden können (vgl. OLG München, Beschluss vom 11 10.2013, Az.: 6 U 1448/13; OLG Braunschweig GRUR 2012, 920, 923).
  • LG Berlin, 04.11.2014 - 15 O 153/14

    (Unwirksamer) Verzicht auf Namensnennung eines Synchronsprechers im Vor- oder

    FuÌ?r die Frage, ob die geforderte EntschaÌ?digung der Billigkeit entspricht, sind insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs (Ausmaß der Verbreitung, Nachhaltigkeit, Fortdauer der BeeintraÌ?chtigung, Wirkung auf den Urheber), der Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad seines Verschuldens zu beruÌ?cksichtigen (vgl. etwa OLG Braunschweig, Urteil vom 8. Februar 2012 - 2 U 7/11 -, Juris Rn. 59; Reber in Beck'scher Online- Kommentar Urheberrecht, § 97 Rn. 131).
  • AG Düsseldorf, 08.08.2014 - 57 C 3783/14

    Schadenersatz Lizenzanalogie Foto Ebay

    Im Fall einer privaten Ebay-Versteigerung ist die fiktive Lizenzentschädigung pro Foto lediglich mit 20 Euro anzusetzen; insbesondere legen die typischerweise bei Ebay erzielbaren Umsätze es nahe, dass die in den MFM-Empfehlungen genannten Preise, die zudem im Hinblick auf die Aufstellung durch die Anbieterseite mit Zurückhaltung anzuwenden sind (BGH NJW 2006, 615), dieses Marktsegment nicht zutreffend wiederspiegeln (vgl. mit ausführlicher Begründung hierzu OLG Braunschweig MMR 2012, 328).
  • OLG Celle, 09.11.2015 - 13 U 95/15

    Inanspruchnahme des Landes als Träger einer Schule wegen Verletzung der

    Im Hinblick auf die vorprozessual von dem beklagten Land vertretene Rechtsauffassung weist der Senat insbesondere darauf hin, dass das dort in Bezug genommene Urteil des OLG Braunschweig vom 8. Februar 2012 den hier nicht vergleichbaren Sonderfall einer ungenehmigten Fotonutzung für einen privaten E.-Verkauf betraf (2 U 7/11, juris Tz. 57 ff.).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2018 - 11 U 88/17

    Schadenersatz und Vertragsstrafe für Urheberrechtsverletzung (hier:

    Soweit ein Rechteinhaber Lizenzgebühren nach seiner Preisliste verlangt und erhält, rechtfertigt dieser Umstand die Feststellung, dass vernünftige Vertragsparteien bei vertraglicher Lizenzeinräumung eine entsprechende Vergütung vereinbart hätten (BGH, Urt. v. 26.03.2009, I ZR 44/06 - Reseller ; OLG Braunschweig, Urt. v. 08.02.2012, 2 U 7/11 - MFM-Honorarempfehlungen ).
  • AG Köln, 24.05.2012 - 137 C 53/12

    Urheberrechtsverletzung bei unberechtigter Bildnutzung auf eBay

    Im Blick muss bleiben, dass der Kläger nicht zu dem Personenkreis gehört, für den die Honorarempfehlung gemacht sind, etwa (Berufs-)Fotografen oder Bildagenten, also Personen, deren Geschäft die Bilderstellung und/oder der Handel mit Nutzungsrechten ist (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012 - 2 U 7/11).

    Andererseits hat das OLG Braunschweig durch Urteil vom 08.02.2012 (2 U 7/11) erkannt, dass auf die MFM-Honorarempfehlungen nicht zurückgegriffen werden könne.

  • LG Köln, 30.01.2019 - 28 O 216/18
    Ein einmaliger Vertragsschluss stellt nicht die übliche Vertragspraxis des Verletzten dar (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012, 2 U 7/11, Rn. 44, juris).
  • OLG Köln, 08.11.2022 - 15 U 142/22
  • AG Düsseldorf, 14.07.2014 - 57 C 4962/14

    Streitwert für unberechtigte Fotonutzung im privaten Bereich

  • OLG Köln, 10.09.2021 - 6 U 34/21
  • AG Husum, 22.07.2014 - 26 C 161/13

    Schadensersatzanspruch des Urhebers: Verwendung eines Produktfotos für eine

  • AG München, 14.05.2014 - 155 C 5127/13

    Lizenzgebühr für urheberrechtswidrig genutzte Bilder unterliegt der Schätzung des

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Rechtsprechung
   BSG, 27.03.2012 - B 2 U 7/11 R   

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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit - Hilfeleistung - gemeine Gefahr - Straßenverkehr - Gegenstand auf der Fahrbahn - Metallrohr - Überholspur - Handlungstendenz

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unfallversicherungsschutz; versicherte Tätigkeit; Hilfeleistung; gemeine Gefahr; Straßenverkehr; Gegenstand auf der Fahrbahn; Metallrohr; Überholspur; Handlungstendenz; Wege in und aus dem Gefahrenbereich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 Nr 13 Buchst a Alt 2 SGB 7, § 7 Abs 1 SGB 7, § 8 Abs 1 SGB 7, § 102 SGB 7, § 323c StGB
    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - versicherte Tätigkeit - Hilfeleistung - gemeine Gefahr - Straßenverkehr - Gegenstand auf der Fahrbahn - Metallrohr - Überholspur - Handlungstendenz - Wege in und aus dem Gefahrenbereich

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Hilfeleistung zur Beseitigung einer Gefahr im Straßenverkehr

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherter Personenkreis - Arbeitsunfall - Hilfeleistung bei gemeiner Gefahr - 30 cm langes Metallrohr am Rand der Überholspur einer Autobahn - Versicherungsschutz bei Hilfe bei gemeiner Gefahr unabhängig vom Handlungszwang nach § 323c StGB

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - versicherte Tätigkeit - Hilfeleistung - gemeine Gefahr - Straßenverkehr - Gegenstand auf der Fahrbahn - Metallrohr - Überholspur - Handlungstendenz - Wege in und aus dem Gefahrenbereich

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Hilfeleistung zur Beseitigung einer Gefahr im Straßenverkehr

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Das beabsichtigte Entfernen eines ca. 30 cm langen Metallrohres von der Autobahn ist eine versicherte Tätigkeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Das beabsichtigte Entfernen eines ca. 30 cm langen Metallrohres von der Autobahn ist eine versicherte Tätigkeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Das beabsichtigte Entfernen eines ca. 30 cm langen Metallrohres von der Autobahn ist eine versicherte Tätigkeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Das beabsichtigte Entfernen eines ca. 30 cm langen Metallrohres von der Autobahn ist eine versicherte Tätigkeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Das beabsichtigte Entfernen eines ca. 30 cm langen Metallrohres von der Autobahn ist eine versicherte Tätigkeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Unfallversicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Metallrohr auf der Autobahn

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Entfernen eines ca. 30 cm langen Metallrohres von der Autobahn

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Das beabsichtigte Entfernen eines ca. 30 cm langen Metallrohres von der Autobahn ist eine versicherte Tätigkeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BSG-Urteil: Geholfen und verletzt - Unfallkasse muss zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Freundschaftsdienste - helfen ist versichert

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entfernen eines Metallrohres von der Autobahn ist versicherte Tätigkeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung - Personen, die bei einer gemeinen Gefahr Hilfe leisten, sind grundsätzlich kraft Gesetzes versichert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 866
  • DB 2012, 18
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus BSG, 27.03.2012 - B 2 U 7/11 R
    Eine Verrichtung ist jedes konkrete Handeln eines Verletzten, das seiner Art nach von Dritten beobachtbar (BSG vom 9.11.2010 - B 2 U 14/10 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 39 RdNr 22) und (zumindest auch) auf die Erfüllung des Tatbestandes der jeweiligen versicherten Tätigkeit ausgerichtet (sog objektivierte Handlungstendenz) ist.

    An die Feststellung des LSG, der Kläger habe, als er die Fahrbahn erneut überquerte, sein Handeln darauf ausgerichtet, die Führungshülse zu entfernen (sog objektivierte Handlungstendenz), ist der Senat gebunden (§ 163 SGG) , weil diese Feststellung einer inneren Tatsache (BSG vom 9.11.2010 - B 2 U 14/10 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 39 RdNr 23) nicht mit zulässig erhobenen Verfahrensrügen angegriffen worden ist.

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 3/06 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 27.03.2012 - B 2 U 7/11 R
    Allein damit ist aber eine Verletzung der Grenzen des Rechts auf freie Beweiswürdigung nicht formgerecht gerügt (BSG vom 23.8.2007 - B 4 RS 3/06 R - SozR 4-8570 § 1 Nr. 16 RdNr 31) .
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus BSG, 27.03.2012 - B 2 U 7/11 R
    Die Beklagte hat nicht behauptet, das LSG habe einen bestehenden Erfahrungssatz nicht berücksichtigt oder einen tatsächlich nicht existierenden Erfahrungssatz herangezogen (vgl hierzu BSG vom 2.5.2001 - B 2 U 24/00 R - SozR 3-2200 § 581 Nr. 8 S 37 mwN) .
  • BSG, 11.06.2003 - B 5 RJ 52/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionsbegründung - Rüge formellen und

    Auszug aus BSG, 27.03.2012 - B 2 U 7/11 R
    Dass es zu einer bestimmten, aus seiner Sicht erheblichen Frage aus den gesamten rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten nur eine Folgerung hätte ziehen können, jede andere nicht folgerichtig "denkbar" ist und das Gericht die allein in Betracht kommende nicht gesehen hat (vgl BSG vom 11.6.2003 - B 5 RJ 52/02 R - Juris RdNr 13 mwN) , legt die Revision nicht dar.
  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 12/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus BSG, 27.03.2012 - B 2 U 7/11 R
    Es hätte insoweit aufgezeigt werden müssen, dass es gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßen oder das Gesamtergebnis des Verfahrens nicht ausreichend berücksichtigt hat (BSG vom 31.5.2005 - B 2 U 12/04 R - SozR 4-5671 Anlage 1 Nr. 2108 Nr. 2 RdNr 9) .
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung -

    Auszug aus BSG, 27.03.2012 - B 2 U 7/11 R
    Eine gemeine Gefahr besteht, wenn aufgrund der objektiv gegebenen Umstände zu erwarten ist, dass ohne sofortiges Eingreifen eine erhebliche Schädigung von Personen oder bedeutenden Sachwerten eintreten wird (vgl BSG vom 13.9.2005 - B 2 U 6/05 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 7 RdNr 14) .
  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 39/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Unglückshelfer -

    Auszug aus BSG, 27.03.2012 - B 2 U 7/11 R
    Der darin zurückgelegte Weg zum und vom Ort der unmittelbaren Gefahr sowie die Hilfeleistung selbst bilden einen einheitlichen Lebensvorgang (vgl BSG vom 12.12.2006 - B 2 U 39/05 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 9 RdNr 19) .
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus BSG, 27.03.2012 - B 2 U 7/11 R
    Diese Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dieses Unfallereignis muss einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität; vgl BSG vom 4.9.2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 27.03.2012 - B 2 U 7/11 R
    Solche Hilfe kann nur geleistet werden, solange die gemeine Gefahr andauert (vgl BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 30 RdNr 18) .
  • BSG, 15.06.2010 - B 2 U 12/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung iS des

    Auszug aus BSG, 27.03.2012 - B 2 U 7/11 R
    Das Hilfeleisten ist eine Unterstützungshandlung, die darauf ausgerichtet ist, eine gemeine Gefahr zu beseitigen oder aus ihr erwachsende Störungen abzuwenden (vgl BSG vom 15.6.2010 - B 2 U 12/09 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 15 RdNr 17) .
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 16/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit als

    Sodann muss diese Verrichtung ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dieses einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität im engeren Sinn; vgl BSG vom 27.3.2012 - B 2 U 7/11 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-2700 § 2 Nr. 19 vorgesehen) .

    Eine Verrichtung ist jedes konkrete Handeln eines Verletzten, das seiner Art nach von Dritten beobachtbar und (zumindest auch) auf die Erfüllung des Tatbestandes der jeweiligen versicherten Tätigkeit ausgerichtet (sog objektivierte Handlungstendenz) ist (BSG vom 27.3.2012 - B 2 U 7/11 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-2700 § 2 Nr. 19 vorgesehen) .

    Nicht nur Helfer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not oder Retter aus einer erheblichen gegenwärtigen Gefahr für die Gesundheit anderer (§ 2 Abs. 1 Nr. 13 Buchst a SGB VII; vgl zum Unglückshelfer BSG vom 27.3.2012 - B 2 U 7/11 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-2700 § 2 Nr. 19 vorgesehen) , auch Beschäftigte, die sich zur Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Beschäftigungsverhältnis gefährlichen Einwirkungen aussetzen, handeln freiwillig und im Bewusstsein einer vorhersehbaren und ggf vorhergesehenen Beeinträchtigung ihrer körperlichen Integrität.

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 27/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Eishockeyprofi -

    Ein Arbeitsunfall setzt als Erstes voraus (vgl zuletzt BSG vom 15.5.2012 - B 2 U 16/11 R; BSG vom 27.3.2012 - B 2 U 7/11 R - jeweils zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; BSG vom 5.7.2011 - B 2 U 17/10 R - BSGE 108, 274 = SozR 4-2700 § 11 Nr. 1) , dass eine Verrichtung des Verletzten vor dem Unfall den Tatbestand einer versicherten Tätigkeit erfüllte (BSG vom 18.9.2012 - B 2 U 20/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    der jeweilige Versicherungstatbestand nach seinem Schutzzweck auch Vor- und Nachbereitungshandlungen erfasst (zB bei Organspendern: dazu BSG vom 15.5.2012 - B 2 U 16/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; bei Nothelfern: dazu BSG vom 27.3.2012 - B 2 U 7/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

  • OLG Celle, 16.12.2020 - 14 U 77/19

    Schadensersatzansprüche des Beifahrers gegenüber dem Halter und dem Fahrer eines

    Denn dort war eine Gefahrensituation gegeben, weil neben der Mittelleitplanke eine Stützradführungshülse lag, die bis an den Rand der Überholspur ragte; das Bundessozialgericht bejahte deshalb das Tatbestandsmerkmal der gemeinen Gefahr (vgl. BSG, Urteil vom 27.03.2012 - B 2 U 7/11 R -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - VI-2 U (Kart) 7/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43715
OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - VI-2 U (Kart) 7/11 (https://dejure.org/2012,43715)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.03.2012 - VI-2 U (Kart) 7/11 (https://dejure.org/2012,43715)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. März 2012 - VI-2 U (Kart) 7/11 (https://dejure.org/2012,43715)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.09.2011 - V ZR 17/11

    Störung der Geschäftsgrundlage: Verweigerung der Mitwirkung an der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - 2 U (Kart) 7/11
    § 313 Abs. 1 BGB als allgemeine Vorschrift über die Änderung der Geschäftsgrundlage, für die § 115 Abs. 1 EnWG lediglich einen Spezialfall regelt, gibt der Vertragspartei (anders als Art. 1 Abs. 3 EGVVG, dazu BGH, NJW 2012, 217) lediglich einen Anspruch auf Zustimmung zu einem Angebot auf Vertragsänderung (vgl. BGH, NJW 2012, 373 Rdnrn. 22, 33; Heinrichs, a.a.O., § 313 Rdnr. 29 m.w.N.).

    Im Allgemeinen besteht ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht der die Abänderung verlangenden Vertragspartei nicht allein deshalb, weil die andere Vertragspartei unberechtigterweise die Mitwirkung an einer Vertragsanpassung verweigert; ein Rücktritt bzw. Kündigung ist in § 313 Abs. 3 BGB nur für den Fall vorgesehen, dass eine Vertragsanpassung nicht möglich oder für eine der Vertragsparteien unzumutbar ist (BGH, NJW 2012, 373 Rdnr. 25).

    Anderes gilt nur dann, wenn der Vertrag zunächst unter unzumutbaren Bedingungen fortgesetzt und der Anpassungsgläubiger noch weitere Nachteile als die bereits entstandenen auf sich nehmen müsste (BGH, NJW 2012, 373 Rdnr. 24 unter Berufung auf BGH NJW 1969, 233; vgl. § 314 Abs. 1 BGB).

  • BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10

    Unterbliebene Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - 2 U (Kart) 7/11
    Noch nicht geklärt ist die Frage, ob die in § 115 Abs. 1 EnWG genannte Sechs-Monatsfrist als Ausschlussfrist zu sehen ist (mit der Folge, dass das Anpassungsverlangen der Antragsgegnerin verspätet wäre) oder nicht (vgl. Salje, a.a.O., § 115 Rdnr. 14; Bourwieg, in Britz/Hellermann/Hermes, EnWG, 2. Aufl., § 115 Rdnr. 2: Anpassung auch später, soweit dies aus öffentlich-rechtlichen Gründen notwendig ist; zur Auslegung des Anpassungsrechts des Versicherers an das VVG 2007 in Art. 1 Abs. 3 EGVVG als Ausschlussfrist BGH, NJW 2012, 217 Rdnrn.40 ff.).

    § 313 Abs. 1 BGB als allgemeine Vorschrift über die Änderung der Geschäftsgrundlage, für die § 115 Abs. 1 EnWG lediglich einen Spezialfall regelt, gibt der Vertragspartei (anders als Art. 1 Abs. 3 EGVVG, dazu BGH, NJW 2012, 217) lediglich einen Anspruch auf Zustimmung zu einem Angebot auf Vertragsänderung (vgl. BGH, NJW 2012, 373 Rdnrn. 22, 33; Heinrichs, a.a.O., § 313 Rdnr. 29 m.w.N.).

  • BGH, 21.11.1968 - VII ZR 89/66

    Rechte der Vertragspartei bei unberechtigter Verweigerung einer Vertragsanpassung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - 2 U (Kart) 7/11
    Anderes gilt nur dann, wenn der Vertrag zunächst unter unzumutbaren Bedingungen fortgesetzt und der Anpassungsgläubiger noch weitere Nachteile als die bereits entstandenen auf sich nehmen müsste (BGH, NJW 2012, 373 Rdnr. 24 unter Berufung auf BGH NJW 1969, 233; vgl. § 314 Abs. 1 BGB).
  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - 2 U (Kart) 7/11
    Diese Frage war früher streitig (vgl. Ruess, NJW 2004, 485), ist aber inzwischen durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2004, 506 - Euro-Einführungsrabatt) in dem Sinne geklärt, dass ein befristetes Unterlassungsgebot auch nach Fristablauf bereits im Hinblick auf etwaige Ordnungsmittelverfahren - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - aufrechtzuerhalten ist.
  • BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 307/10

    Vertragsübernahme: Pflicht des Übernehmers zur Übernahme der Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - 2 U (Kart) 7/11
    Ein Anpassungsrecht besteht nur dann, wenn die Fortsetzung des Vertrages für die betreffende Vertragspartei unzumutbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 01.02.2012 - VIII ZR 307/10 Rdnr. 30), davon kann schwerlich die Rede sein, wenn die Änderung letztlich auf eine freie Willensentscheidung des Netzbetreibers zurückzuführen ist.
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Rechtsprechung
   BSG, 09.06.2011 - B 2 U 7/11 BH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,39207
BSG, 09.06.2011 - B 2 U 7/11 BH (https://dejure.org/2011,39207)
BSG, Entscheidung vom 09.06.2011 - B 2 U 7/11 BH (https://dejure.org/2011,39207)
BSG, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - B 2 U 7/11 BH (https://dejure.org/2011,39207)
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Volltextveröffentlichung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 17.09.2007 - 8 U 187/06

    Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft gem. § 13 Abs. 1c des

    Auszug aus BSG, 09.06.2011 - B 2 U 7/11 BH
    S 8 U 187/06 (SG Frankfurt am Main).

    Gründe: 1 Mit Beschluss vom 2.5.2011 hat das Hessische LSG das Gesuch der Klägerin vom 19.1.2011, den Richter am SG Dr. H. im Rechtsstreit der Klägerin gegen die Verwaltungs-BG, Az S 8 U 187/06, wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, zurückgewiesen.

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - 2 U 3/11

    Zurückweisung der Berufung gegen eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der

    Auszug aus BSG, 09.06.2011 - B 2 U 7/11 BH
    (zuvor: B 2 U 3/11 S).
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