Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 30.09.2014 - 2 U 7/14   

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OLG Brandenburg, 30.09.2014 - 2 U 7/14 (https://dejure.org/2014,28446)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.09.2014 - 2 U 7/14 (https://dejure.org/2014,28446)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. September 2014 - 2 U 7/14 (https://dejure.org/2014,28446)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Kotz

    Verkehrssicherungspflicht an einer Bushaltestelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei unbeziffertem Feststellungsverlangen; Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei unbeziffertem Feststellungsverlangen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der nächste Winter kommt bestimmt: Zur Streupflicht an einer Bushaltestelle

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Streupflicht an Bushaltestellen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht an einer Bushaltestelle bei winterlichen Straßenverhältnissen

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.07.1967 - III ZR 165/66

    Schadensersatzansprüche wegen eines Glatteisunfalls - Sturz auf einem Gehweg beim

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2014 - 2 U 7/14
    Zwar kommt eine solche Haftung durchaus in Betracht (vgl. BGH Urteil vom 13.07.1967 - III ZR 165/66 -, juris).

    Denn bei der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, zu der auch die Streupflicht gehört, gilt der Grundsatz, dass der Verkehrssicherungspflichtige nicht dadurch von seiner Pflicht befreit wird, dass ein anderer die Gefahr verursacht und deshalb seinerseits zur Beseitigung der Gefahr verpflichtet ist (BGH Urteil vom 13.07.1967, a. a. O.).

    Deshalb muss eine öffentliche Verkehrsfläche auch über einen schmalen Gehwegbereich hinaus bestreut werden, wenn sich dort die Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsunternehmens befindet und deshalb ein für die Beklagte erkennbares besonderes Sicherungsbedürfnis besteht (vgl. BGH Urteil vom 13.07.1967, a. a. O.).

  • BGH, 27.04.1987 - III ZR 123/86

    Verkehrssicherungspflicht - Streupflicht - Stadt - Glätte - Ampel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2014 - 2 U 7/14
    Insbesondere im Bereich von Haltestellen besteht hingegen eine gesteigerte Sicherungspflicht (vgl. BGH, Urteil vom 01.07.1993 - III ZR 88/92 -, Urteil vom 27.04.1987 - III ZR 123/86 -, juris).

    Vielmehr muss die Beklagte in angemessener Zeit prüfen, ob die von ihr aufgrund der Witterungsverhältnisse bereits eingeleiteten Maßnahmen noch immer vorhalten und das Streugut noch seine Wirkung entfaltet (vgl. BGH, Urteil vom 27.04.1987 - III ZR 123/86 - Urteil vom 01.07.1993 - III ZR 88/92 -, juris).

  • BGH, 01.07.1993 - III ZR 88/92

    Streupflichten einer Stadtgemeinde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2014 - 2 U 7/14
    Insbesondere im Bereich von Haltestellen besteht hingegen eine gesteigerte Sicherungspflicht (vgl. BGH, Urteil vom 01.07.1993 - III ZR 88/92 -, Urteil vom 27.04.1987 - III ZR 123/86 -, juris).

    Vielmehr muss die Beklagte in angemessener Zeit prüfen, ob die von ihr aufgrund der Witterungsverhältnisse bereits eingeleiteten Maßnahmen noch immer vorhalten und das Streugut noch seine Wirkung entfaltet (vgl. BGH, Urteil vom 27.04.1987 - III ZR 123/86 - Urteil vom 01.07.1993 - III ZR 88/92 -, juris).

  • BGH, 19.02.1991 - X ZR 90/89

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei Ungewißheit über die zukünftige Entwicklung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2014 - 2 U 7/14
    Nach dem Gesamtinhalt der Entscheidungsgründe, der Bezeichnung des Urteils und des Tenors hat das Landgericht nur ein Zwischenurteil zum Grund treffen wollen (vgl. BGH, Urteil vom 19.02.1991 - X ZR 90/89 -, juris).
  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 217/89

    Reichweite der Verkehrssicherungspflicht (Streupflicht) der Gemeinden unter § 1

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2014 - 2 U 7/14
    Die Räum- und Streupflicht besteht daher nicht uneingeschränkt, sondern vielmehr nur unter dem Vorbehalt des Zumutbaren, wobei es auch auf die Leistungsfähigkeit des Sicherungspflichtigen ankommt (BGHZ 112, 74, 75 f.; VersR 1995, 721).
  • OLG Brandenburg, 14.12.2010 - 2 U 46/08

    Schadensersatzanspruch aus Amtshaftungsgrundsätzen für die Erteilung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2014 - 2 U 7/14
    Ist danach das Grundurteil hinsichtlich des Feststellungsantrages unzulässig, hat dies hier die Unzulässigkeit des gesamten Urteils zur Folge (vgl. dazu Senat, Urteil vom 14.12.2010 - 2 U 46/08 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.1987 - 22 U 212/87
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2014 - 2 U 7/14
    Gleiches stellt auch das von der Beklagten zitierte Oberlandesgericht Düsseldorf in NJW-RR 1988, 664 fest, indem es ausführt: "Dass möglicherweise auch andere an dieser Stelle verkehrssicherungspflichtig waren, entlastet die Beklagte nicht.".
  • OLG Brandenburg, 28.08.2023 - 2 U 1/23
    Obzwar diese - ohne weiteres hoheitlich aufzufassende (vgl. Senat, Urteil vom 30. September 2014 - 2 U 7/14 -, Rdnr. 34 bei juris; Urteil vom 2. März 2010 - 2 U 6/08 -, MDR 2010, 809, Rdnr. 24 bei juris; Urteil vom 5. August 2008 - 2 U 15/07 -, VersR 2009, 221, Rdnr. 14 bei juris) "ordnungsmäßige Reinigungspflicht" der "verkehrsmäßigen Reinigungspflicht" ausweislich Absatz 1 Satz 4 der Vorschrift vorgeht, gelten für sie keine anderen Maßstäbe.

    Hierüber hinausgehende Leistungspflichten bestehen weder für die Gemeinde noch können solche kraft Satzung den Anliegern oder sonstigen Grundeigentümern auferlegt werden (Senat, Urteil vom 30. September 2014 - 2 U 7/14 -, Rdnr. 36 bei juris; Urteil vom 5. August 2008 - 2 U 15/07 -, VersR 2009, 221; Urteil vom 5. August 2008 - 2 U 15/07 -, VersR 2009, 221, Rdnr. 14 bei juris; BGH, Urteil vom 14. Februar 2017 - VI ZR 254/16 -, NJW-RR 2017, 858 = MDR 2017, 454 Rdnr. 9; Urteil vom 23. Juli 2015 - III ZR 86/15 -, VersR 2016, 63 = MDR 2015, 1001, Rdnr. 12 ff).

    Denn bei der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, zu der auch die Streupflicht gehört, gilt der Grundsatz, dass der Verkehrssicherungspflichtige nicht dadurch von seiner Pflicht befreit wird, dass ein anderer die Gefahr verursacht und deshalb seinerseits zur Beseitigung der Gefahr verpflichtet ist (Senat, Urteil vom 30. September 2014 - 2 U 7/14 -, Rdnr. 36 bei juris, unter Verweis auf BGH ebd.).

    Derartige für Fußgänger besonders verkehrswichtige und gefährliche Stellen müssen vorrangig und nötigenfalls auch wiederholt geräumt und bestreut werden; hiermit verbunden ist die Pflicht zu engmaschigeren Kontrollen zur weiteren Wirksamkeit der getroffenen Sicherungsmaßnahmen (BGH, Urteil vom 1. Juli 1993 - III ZR 88/92 -, NJW 1993, 2802; Urteil vom 27. Januar 1987 - VI ZR 114/86 -, NJW 1987, 2671 = MDR 1987, 656; Beschluss vom 11. Juli 1985 - III ZR 137/84 -, VersR 1985, 973 = ZfSch 1986, 37; Urteil vom 21. Februar 1972 - III ZR 134/68 -, NJW 1972, 903; Urteil vom 21. November 1963 - III ZR 148/62 -, BGHZ 40, 379; Senat, Urteil vom 30. September 2014 - 2 U 7/14 -, Rdnr. 43; Urteil vom 12. Februar 2009 - 2 U 10/07 -, Rdnr. 21 bei juris; Urteil vom 5. August 2008 - 2 U 15/07 -, Rdnr. 25 bei juris; Reinert ebd.

  • BGH, 23.07.2015 - III ZR 86/15

    Auch in Schleswig-Holstein müssen nur belebte und unentbehrliche

    Fußgängerüberwege sind damit bei Glatteis nur unter der einschränkenden Voraussetzung zu streuen, dass sie belebt und unentbehrlich sind (vgl. auch Staudinger/Hager, BGB, Neubearbeitung 2009, § 823 Rn. E 137; MüKoBGB/Papier, 6. Aufl., § 839 Rn. 201; Wellner in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 14 Rn. 147, 159; OLG Hamm VersR 1978, 950, 951; OLG Brandenburg OLGR 2002, 335, 336 und Urteil vom 30. September 2014 - 2 U 7/14, juris Rn. 39; OLG München, Urteil vom 26. April 2007 - 1 U 5742/06, juris Rn. 31 ff; OLG Koblenz MDR 2012, 1226).
  • OLG Frankfurt, 02.11.2018 - 2 Ws 7/18

    Fahrlässige Tötung durch Unterlassen infolge mangelhafter Ausführung von

    Auch die einhergehenden Kontrollpflichten sind erheblich gesteigert (OLG Brandenburg, Urteil vom 30.09.2014 - 2 U 7/14, BeckRS 2014, 18672).
  • OLG Brandenburg, 30.01.2019 - 4 U 139/17

    Werkvertrag: Deliktischer Schadensersatzanspruch des Auftraggebers wegen

    Ein Grundurteil (§ 304 ZPO) darf nur dann ergehen, wenn zugleich durch (Teil-) Endurteil über den Feststellungsantrag entschieden wird (vgl. etwa BGH, Urteile vom 28. Januar 2000 - V ZR 402/98 - und 1. März 2016 - VI ZR 437/14 - Rdnr. 30; OLG Brandenburg, Urteil vom 30. September 2014 - 2 U 7/14 - Rdnr. 30; OLG Hamm, Urteil vom 18. Oktober 2016 - 9 U 19/15 - Rdnr. 25).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 04.02.2015 - 2 U 7/14   

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https://dejure.org/2015,6561
OLG Saarbrücken, 04.02.2015 - 2 U 7/14 (https://dejure.org/2015,6561)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.02.2015 - 2 U 7/14 (https://dejure.org/2015,6561)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. Februar 2015 - 2 U 7/14 (https://dejure.org/2015,6561)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 328 BGB
    Haftung des Sachverständigen: Schutzwirkungen eines Vertrags mit dem Grundstückseigentümer über die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens zu Gunsten des Käufers; Erkennbarkeit der Einbeziehung des Käufers für den Sachverständigen; Grundlage der Verkehrswertermittlung

  • Wolters Kluwer

    Haftung eines im Auftrag des Verkäufers eines Hausgrundstücks tätigen Verkehrswertgutachters gegenüber den Erwerbern

  • rechtsportal.de

    BGB § 328
    Haftung eines im Auftrag des Verkäufers eines Hausgrundstücks tätigen Verkehrswertgutachters gegenüber den Erwerbern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrswertgutachten: Wie weit haftet der Gutachter gegenüber dem Erwerber?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 1217
  • BauR 2015, 1218
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.04.2004 - X ZR 255/02

    Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.02.2015 - 2 U 7/14
    Bei der Frage, ob Dritte in den Schutzbereich eines Vertrages, der die Wertermittlung eines Grundstücks zum Gegenstand hat, einbezogen sind, gehören zum wesentlichen Auslegungsstoff die in dem Gutachten enthaltenen Angaben über dessen Zweck und der sonstige Inhalt des Gutachtens, aber auch die eigenen Angaben des Gutachters zu Inhalt und Umständen der Auftragserteilung (BGH, Urt. v. 20.4.2004, X ZR 255/02, NJW-RR 2004, 1464).

    Ein solcher ist nämlich nur dann begründet, wenn eine Differenz zwischen überhöhtem Kaufpreis und tatsächlichem Verkehrswert besteht (BGH, Urt. v. 10.10.2013, III ZR 345/12, NJW-RR 2014, 90; Urt. v. 20.4.2004, X ZR 255/02, NJW-RR 2004, 1464; Urt. v. 09. Juli 2002, X ZR 244/00, NJW-RR 2002, 1528).

    Da auch nicht im Ansatz erkennbar ist, dass die Voraussetzungen einer deliktischen Haftung des Beklagten zu 2. - so gemäß § 826 BGB, wenn der Sachverständige bei der Erstellung des Gutachtens leichtfertig oder gewissenlos oder zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat, wobei es nicht genügt, dass der Gutachter ein - was hier nicht der Fall ist - falsches Gutachten erstellt hat (BGH, Urt. v. 20.4.2004, X ZR 255/02, aaO) - gegeben sind, kommt auch unter diesem Gesichtspunkt ein Schadensersatzanspruch der Kläger nicht in Betracht und hat das Rechtsmittel insgesamt keinen Erfolg.

  • BGH, 10.10.2013 - III ZR 345/12

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Unrichtiges Verkehrswertgutachten im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.02.2015 - 2 U 7/14
    Insbesondere ist der mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für ein älteres Gebäude verpflichtete Sachverständige ohne konkrete Veranlassung nicht verpflichtet, nach versteckten Mängeln zu suchen (BGH, Urt. v. 10.10.2013, III ZR 345/12, NJW-RR 2014, 90; OLG Frankfurt, BauR 2014, 1194, m.w.N.; OLG Naumburg, Urt. v. 3.8.2005 - 11 U 100/04, juris; OLG Bamberg, OLGR 2003, 27; Genius in: jurisPK-BGB, 7. Aufl., § 633, Rdnr. 87, m.w.N.).

    Bei dieser Sachlage können die Kläger aus der von ihnen zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 10.10.2013, III ZR 345/12, NJW-RR 2014, 90), die sich mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens im Zwangsversteigerungsverfahren befasst und wonach ein Sachverständigengutachten unrichtig ist, wenn es nicht der objektiven Sachlage entspricht, was insbesondere dann der Fall ist, wenn es von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgeht oder aus dem festgestellten Sachverhalt falsche Schlüsse zieht, nichts für sich herleiten.

    Ein solcher ist nämlich nur dann begründet, wenn eine Differenz zwischen überhöhtem Kaufpreis und tatsächlichem Verkehrswert besteht (BGH, Urt. v. 10.10.2013, III ZR 345/12, NJW-RR 2014, 90; Urt. v. 20.4.2004, X ZR 255/02, NJW-RR 2004, 1464; Urt. v. 09. Juli 2002, X ZR 244/00, NJW-RR 2002, 1528).

  • BGH, 09.07.2002 - X ZR 244/00

    Haftung des Sachverständigen gegenüber dem Käufer eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.02.2015 - 2 U 7/14
    Umgekehrt kann der Parteiwille - auch stillschweigend - darauf gerichtet sein, einen Schutz zu Gunsten Dritter auszuschließen (BGH, Urt. v. 9.7.2002, X ZR 244/00, NJW-RR 2002, 1528; OLG Frankfurt, BauR 2014, 1194; OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 23; Jagmann in: Staudinger, BGB-Neubearb.

    Ein solcher ist nämlich nur dann begründet, wenn eine Differenz zwischen überhöhtem Kaufpreis und tatsächlichem Verkehrswert besteht (BGH, Urt. v. 10.10.2013, III ZR 345/12, NJW-RR 2014, 90; Urt. v. 20.4.2004, X ZR 255/02, NJW-RR 2004, 1464; Urt. v. 09. Juli 2002, X ZR 244/00, NJW-RR 2002, 1528).

  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 144/94

    Schutzzweck eines Sachverständigenauftrags zur Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.02.2015 - 2 U 7/14
    Dies wird zudem belegt durch die Einlassung der Beklagten zu 1. im Schriftsatz vom 19.11.2013, wonach sie das Verkehrswertgutachten allein zu internen Zwecken habe erstellen lassen, es zu keinem Zeitpunkt habe dazu dienen sollen, Sanierungskosten zu ermitteln oder gegenüber den Klägern als ermittelt anzugeben, zumal sie, die Beklagte zu 1., an der Ermittlung von Sanierungskosten kein Interesse gehabt habe, und der Gutachter nicht beauftragt gewesen sei, ein Verkehrswertgutachten zur Weitergabe an eventuelle Kaufinteressenten zu erstellen.Da die Ausgestaltung des Drittschutzes durch die Vertragsparteien grundsätzlich deren Gestaltungsfreiheit unterliegt (BGH, Urt. v. 13.11.1997, X ZR 144/94, NJW 1998, 1059, m.w.N.; Urt. v. 23.1.1985, IVa ZR 66/83, WM 1985, 450), ist bei der gegebenen Sachlage eine Einbeziehung der Kläger in den Schutzbereich des Vertrages unzweifelhaft nicht erfolgt.

    Denn der Sachverständige kann durch entsprechend deutliche Darstellung in seinem Gutachten klarstellen, dass das Gutachten nur für den internen Gebrauch der Auftraggeber dient oder dass es in einzelnen, näher bezeichneten Punkten auf nicht überprüften Angaben der Auftraggeber beruht, für die der Sachverständige keine Gewähr übernimmt (BGH, Urt. v. 13.11.1997, X ZR 144/94, NJW 1998, 1059; Wagner in: Münchener Kommentar BGB, 6. Aufl., § 826, Rdnr. 69, m.w.N.; s.a. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, OLGR Bremen 2006, 856).

  • OLG Karlsruhe, 27.01.2005 - 12 U 299/04

    Regress einer Kfz-Haftpflichtversicherung gegen den Kfz-Sachverständigen eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.02.2015 - 2 U 7/14
    Der vom Veräußerer beauftragte Sachverständige ist gegenüber dem ggf. in die Schutzwirkung des Gutachterauftrags einbezogenen Dritten zu keinen weitergehenden Erhebungen verpflichtet als gegenüber seinem eigentlichen Auftraggeber (siehe auch OLG Karlsruhe, VersR 2005, 706; Palandt/ Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 328, Rdnr. 34, m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 14.08.2013 - 7 U 63/13

    Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte: Einbeziehung des Käufers eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.02.2015 - 2 U 7/14
    Einer Entscheidung darüber, ob es im Übrigen auch an einer Schutzbedürftigkeit der Kläger deshalb fehlt, weil ihnen eigene vertragliche Ansprüche gegen die Verkäuferin, die Beklagte zu 1., zustehen, von deren Weiterverfolgung im Berufungsrechtszug sie abgesehen haben (OLG Brandenburg, BauR 2010, 1590; Jagmann, aaO, § 328, Rdnr. 6, m.w.N.; siehe hierzu auch OLG Hamm, RdL 2014, 273; OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.8.2013, 7 U 63/13; OLG Celle, RdL 2010, 262), bedarf es folglich nicht.
  • OLG Bamberg, 08.08.2002 - 1 U 5/02

    Schadensersatzpflicht eines Bausachverständigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.02.2015 - 2 U 7/14
    Insbesondere ist der mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für ein älteres Gebäude verpflichtete Sachverständige ohne konkrete Veranlassung nicht verpflichtet, nach versteckten Mängeln zu suchen (BGH, Urt. v. 10.10.2013, III ZR 345/12, NJW-RR 2014, 90; OLG Frankfurt, BauR 2014, 1194, m.w.N.; OLG Naumburg, Urt. v. 3.8.2005 - 11 U 100/04, juris; OLG Bamberg, OLGR 2003, 27; Genius in: jurisPK-BGB, 7. Aufl., § 633, Rdnr. 87, m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 03.08.2005 - 11 U 100/04

    Keine Verpflichtung eines mit der Ermittlung des Verkehrswertes beauftragten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.02.2015 - 2 U 7/14
    Insbesondere ist der mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für ein älteres Gebäude verpflichtete Sachverständige ohne konkrete Veranlassung nicht verpflichtet, nach versteckten Mängeln zu suchen (BGH, Urt. v. 10.10.2013, III ZR 345/12, NJW-RR 2014, 90; OLG Frankfurt, BauR 2014, 1194, m.w.N.; OLG Naumburg, Urt. v. 3.8.2005 - 11 U 100/04, juris; OLG Bamberg, OLGR 2003, 27; Genius in: jurisPK-BGB, 7. Aufl., § 633, Rdnr. 87, m.w.N.).
  • OLG Bremen, 30.08.2006 - 1 U 33/04

    Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich einer Pflichtprüfung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.02.2015 - 2 U 7/14
    Denn der Sachverständige kann durch entsprechend deutliche Darstellung in seinem Gutachten klarstellen, dass das Gutachten nur für den internen Gebrauch der Auftraggeber dient oder dass es in einzelnen, näher bezeichneten Punkten auf nicht überprüften Angaben der Auftraggeber beruht, für die der Sachverständige keine Gewähr übernimmt (BGH, Urt. v. 13.11.1997, X ZR 144/94, NJW 1998, 1059; Wagner in: Münchener Kommentar BGB, 6. Aufl., § 826, Rdnr. 69, m.w.N.; s.a. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, OLGR Bremen 2006, 856).
  • BGH, 23.01.1985 - IVa ZR 66/83

    Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich eines Auskunftsvertrages

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.02.2015 - 2 U 7/14
    Dies wird zudem belegt durch die Einlassung der Beklagten zu 1. im Schriftsatz vom 19.11.2013, wonach sie das Verkehrswertgutachten allein zu internen Zwecken habe erstellen lassen, es zu keinem Zeitpunkt habe dazu dienen sollen, Sanierungskosten zu ermitteln oder gegenüber den Klägern als ermittelt anzugeben, zumal sie, die Beklagte zu 1., an der Ermittlung von Sanierungskosten kein Interesse gehabt habe, und der Gutachter nicht beauftragt gewesen sei, ein Verkehrswertgutachten zur Weitergabe an eventuelle Kaufinteressenten zu erstellen.Da die Ausgestaltung des Drittschutzes durch die Vertragsparteien grundsätzlich deren Gestaltungsfreiheit unterliegt (BGH, Urt. v. 13.11.1997, X ZR 144/94, NJW 1998, 1059, m.w.N.; Urt. v. 23.1.1985, IVa ZR 66/83, WM 1985, 450), ist bei der gegebenen Sachlage eine Einbeziehung der Kläger in den Schutzbereich des Vertrages unzweifelhaft nicht erfolgt.
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2001 - 14 U 236/00

    Haftung des Sachverständigen gegenüber dem Käufer eines Grundstücks

  • OLG Bremen, 09.10.2020 - 4 U 3/20
    Dabei ist nach Auffassung des Senates hierfür nicht entscheidend, dass das Gutachten nicht ohne Weiteres an Dritte weitergegeben werden durfte (a. A. offenbar OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.02.2015, 2 U 7/14, juris, das eine Haftung eines Sachverständigen u.a. mit der Begründung verneinte, dass das Gutachten ausdrücklich nur für namentlich bestimmte Auftraggeber bestimmt gewesen sei), nämlich nicht ohne eine diesbezügliche Erlaubnis.
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   OLG Frankfurt, 01.08.2014 - 2 U 7/14   

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OLG Frankfurt, 01.08.2014 - 2 U 7/14 (https://dejure.org/2014,60916)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.08.2014 - 2 U 7/14 (https://dejure.org/2014,60916)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. August 2014 - 2 U 7/14 (https://dejure.org/2014,60916)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 10 StVO
    Verkehrsunfall: Haftungsabwägung bei Ausfahrt aus einer Grundstücksausfahrt zum Zwecke des Linksabbiegens im vermeintlichen Schutz einer Lücke

  • Wolters Kluwer

    Verkehrsunfall: Haftungsabwägung bei Ausfahrt aus einer Grundstücksausfahrt zum Zwecke des Linksabbiegens im vermeintlichen Schutz einer Lücke

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Kollision bei Ausfahrt aus Grundstücksausfahrt zum Linksabbiegen

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines von einem Parkplatz nach links in den fließenden Verkehr einbiegenden Fahrzeugs mit einem von links herannahenden Fahrzeug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall bei Ausfahrt aus einer Grundstücksausfahrt zum Linksabbiegen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 20.10.2005 - 27 U 37/05

    Haftungsverteilung bei Kollision eines in zweiter Reihe an haltenden oder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2014 - 2 U 7/14
    Ein Verstoß gegen § 10 StVO führt grundsätzlich zur Alleinhaftung des Ausfahrenden, sofern nur die einfache Betriebsgefahr des Gegners entgegensteht (vgl. nur OLG Hamm, Urteil vom 20.10.2005 (27 U 37/05), NZV 2006, 204).

    Nicht entschieden werden muss im vorliegenden Fall, ob die Grundsätze der sogenannten Lückenfallrechtsprechung, wonach der vorfahrtsberechtigte Fahrzeugführer, der an einer zum Stillstand gekommenen Fahrzeugkolonne links vorbeifährt, bei Annäherung an eine Kreuzung oder Einmündung auf größere Lücken in der Kolonne zu achten und sich drauf einzustellen hat, dass sie von Querverkehr benutzt werden, auch für Grundstücksausfahrten gelten (dagegen KG, Urteil vom 04.03.1996 (12 U 1032/95), NZV 1996, 365; OLG Hamm, Urteil vom 20.10.2005 (27 U 37/05), NZV 2006, 204).

    Ein weiterer Verstoß des Klägers gegen § 1 StVO schon deswegen, weil er den Beklagten zu 1) wahrgenommen hätte, deswegen mit seinem Verhalten hätte rechnen müssen und hierauf hätte unfallvermeidend reagieren müssen (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 20.10.2005 (27 U 37/05), NZV 2006, 204) liegt nicht vor.

  • KG, 04.03.1996 - 12 U 1032/95

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke aus einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2014 - 2 U 7/14
    Mit Überholverkehr unter Mitbenutzung der Gegenfahrbahn muss der Ausfahrende rechnen (KG, Urteil vom 04.03.1996 (12 U 1032/95), NZV 1996, 365).

    Nicht entschieden werden muss im vorliegenden Fall, ob die Grundsätze der sogenannten Lückenfallrechtsprechung, wonach der vorfahrtsberechtigte Fahrzeugführer, der an einer zum Stillstand gekommenen Fahrzeugkolonne links vorbeifährt, bei Annäherung an eine Kreuzung oder Einmündung auf größere Lücken in der Kolonne zu achten und sich drauf einzustellen hat, dass sie von Querverkehr benutzt werden, auch für Grundstücksausfahrten gelten (dagegen KG, Urteil vom 04.03.1996 (12 U 1032/95), NZV 1996, 365; OLG Hamm, Urteil vom 20.10.2005 (27 U 37/05), NZV 2006, 204).

  • KG, 27.03.2008 - 12 U 235/07

    Verkehrsunfall beim Wenden unter Fahrstreifenwechsel: Darlegungslast für eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2014 - 2 U 7/14
    Die Einzelrichterichterin verkennt nicht, dass Geschwindigkeitsschätzungen ungeschulter Zeugen ohne Einbeziehung ausreichender Bezugstatsachen sehr problematisch sind und nach obergerichtlicher Rechtsprechung für regelmäßig untauglich und daher unverwertbar angesehen werden (vgl. nur KG, Beschluss vom 27.03.2008 (12 U 235/07), NZV 2008, 626).
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Rechtsprechung
   BSG, 24.07.2014 - B 2 U 7/14 BH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,20388
BSG, 24.07.2014 - B 2 U 7/14 BH (https://dejure.org/2014,20388)
BSG, Entscheidung vom 24.07.2014 - B 2 U 7/14 BH (https://dejure.org/2014,20388)
BSG, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - B 2 U 7/14 BH (https://dejure.org/2014,20388)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 2 U 3/14

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines aus einer europäischen Patentanmeldung

    Auszug aus BSG, 24.07.2014 - B 2 U 7/14 BH
    1 Der Senat hat durch Beschluss vom 26.5.2014 - B 2 U 3/14 BH - den Antrag des Klägers abgelehnt, ihm für die Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 31.1.2014 Prozesskostenhilfe (PKH) zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, weil keine hinreichende Erfolgsaussicht vorliegt.
  • BSG, 13.10.2014 - B 2 U 10/14 BH
    Das Rechtsmittel des Klägers gegen den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 24. Juli 2014 - B 2 U 7/14 BH - wird als unzulässig verworfen.

    Mit Beschluss vom 24.7.2014 hat der Senat in dem Verfahren B 2 U 7/14 BH den erneuten Antrag des Klägers, ihm für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, und den erneuten Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts für dieses Verfahren abgelehnt.

    Mit Schreiben vom 10.8.2014 hat der Kläger gegen den Beschluss vom 24.7.2014 - B 2 U 7/14 BH - "sofortige Rechtsbeschwerde" eingelegt und beantragt sinngemäß erneut die Beiordnung eines Notanwalts für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde.

    Das Rechtsmittel des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 24.7.2014 - B 2 U 7/14 BH - ist unzulässig.

    Eine Beiordnung eines Rechtsanwaltes unter Kostenübernahme kann zwar bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe erfolgen, die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe liegen jedoch mangels Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht vor, wie der Senat in seinen Beschlüssen vom 26.5.2014 - B 2 U 3/14 BH - und 24.7.2014 - B 2 U 7/14 BH - ausgeführt hat.

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Rechtsprechung
   BSG, 21.08.2014 - B 2 U 7/14 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,26959
BSG, 21.08.2014 - B 2 U 7/14 S (https://dejure.org/2014,26959)
BSG, Entscheidung vom 21.08.2014 - B 2 U 7/14 S (https://dejure.org/2014,26959)
BSG, Entscheidung vom 21. August 2014 - B 2 U 7/14 S (https://dejure.org/2014,26959)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Ulm - S 9 SF 50/14
  • LSG Baden-Württemberg - L 6 SF 445/14
  • BSG, 21.08.2014 - B 2 U 7/14 S
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