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   OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14   

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https://dejure.org/2015,54374
OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14 (https://dejure.org/2015,54374)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.06.2015 - 2 U 73/14 (https://dejure.org/2015,54374)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - 2 U 73/14 (https://dejure.org/2015,54374)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 28 Abs 2 VVG, § 28 Abs 3 VVG, § 307 Abs 1 BGB, § 142 StGB
    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens: Wirksamkeit einer Klausel über den Wegfall der Haftungsfreistellung bei Nichthinzuziehung der Polizei nach einem Unfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung des Wegfalls der gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährten Haftungsfreistellung bei Anmietung eines Kfz wegen unterbliebener Hinzuziehung der Polizei bei einem Unfall

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Grobe Fahrlässigkeit

  • RA Kotz

    Unfall: Haftungsfreistellung bei Autovermietung ohne Polizei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Formularmäßige Vereinbarung des Wegfalls der gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährten Haftungsfreistellung bei Anmietung eines Kfz wegen unterbliebener Hinzuziehung der Polizei bei einem Unfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.06.2009 - XII ZR 19/08

    Unangemessene Benachteiligung des Mieters eines Kraftfahrzeugs aufgrund des in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14
    Entgegen Ziffer 8. der allgemeinen Vermietungsbedingungen hat der Beklagte es nach dem Unfall am 26.6.2013 vorsätzlich unterlassen, die Polizei zu verständigen (zur Wirksamkeit einer sog. "Polizeiklausel" siehe BGH, Versäumnisurteil v. 10.6.2009, XII ZR 19/08, VersR 2010, 260, m.w.N.), und damit vorsätzlich gegen die ihm obliegende Aufklärungsobliegenheit verstoßen.

    v. 10.6.2009, XII ZR 19/08, aaO), eine Aufklärungsmöglichkeit in Bezug auf eine mögliche Alkoholisierung oder Drogenbeeinträchtigung, aber auch eine ggf. vorliegende Übermüdung des Beklagten bzw. sonstige, für den Unfall ursächliche Umstände im Unfallzeitpunkt unwiederbringlich verloren gegangen.

    Bei nicht vertragstreuem Verhalten ist zwecks Durchsetzung der berechtigten Interessen des Versicherers bzw. des Vermieters jedoch ein Wegfall der Haftungsreduzierung gerechtfertigt (vgl. BGH, Versäumnisurt. v. 10.6.2009, XII ZR 19/08, aaO).

  • KG, 20.04.2012 - 6 U 14/12

    Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers nach unerlaubtem Entfernen vom

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14
    Zutreffend stellt das Landgericht darauf ab, dass die Verwirklichung des Straftatbestandes des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 StGB zugleich auch immer eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gegenüber dem Versicherer bzw. hier gegenüber dem Vermieter im Sinne von Ziffer 8. der allgemeinen Vermietungsbedingungen darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 1.12.1999, IV ZR 71/99, RuS 2000, 94; KG Berlin, Beschl. v. 20.4.2012, 6 U 14/12 - juris, m.w.N.; siehe auch OLG Brandenburg, RuS 2008, 187, zum alten Recht).

    Einen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass derjenige, der sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, damit stets einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, gibt es nicht (Armbrüster, aaO, Rdnr. 200, m.w.N.), auch wenn viel dafür sprechen mag, dass das Verhalten des sich unerlaubt vom Unfallort entfernenden Versicherungsnehmers bedingt vorsätzlich auch darauf gerichtet ist, dem Versicherer einen Nachteil zuzufügen, weil hierfür u.U. genügen kann, dass der Versicherungsnehmer mit Regulierungsschwierigkeiten rechnet und durch sein Verhalten auf das Regulierungsverhalten des Versicherers Einfluss nehmen will, ohne dass eine Schädigungs- oder Bereicherungsabsicht gegeben sein muss (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 20. April 2012, 6 U 14/12, juris; siehe auch Armbrüster, aaO, m.w.N.).

  • BGH, 14.03.2012 - XII ZR 44/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kraftfahrzeugmietvertrags: Wegfall der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14
    Rechtsbedenkenfrei und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, von der abzuweichen für den Senat keine Veranlassung besteht, hat das Landgericht wegen der von ihm - unangefochten und zu Recht - festgestellten Unwirksamkeit der unter Ziffer 10. c. Absatz 1 der allgemeinen Vermietungsbedingungen getroffenen Regelungen als Prüfungsmaßstab § 28 Abs. 2 und 3 VVG herangezogen (vgl. BGH, Urt. v. 24.10.2012, XII ZR 40/11, RuS 2013, 12; Urt. v. 14.3.2012, XII ZR 44/10, NJW 2012, 2501).Vereinbaren nämlich die Parteien eines gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrages - wie hier - gegen Entgelt eine Haftungsreduzierung für den Mieter nach Art der Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung, so darf dieser - gleichsam als Quasi-Versicherungsnehmer - darauf vertrauen, dass die Reichweite des mietvertraglich vereinbarten Schutzes im Wesentlichen dem Schutz entspricht, den er als Eigentümer des Kraftfahrzeuges und als Versicherungsnehmer in der Fahrzeugvollversicherung genießen würde.
  • BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11

    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14
    So ist der Klägerin dadurch, dass die notwendigen Feststellungen nicht sofort am Unfallort ermöglicht und auch nicht unverzüglich im Sinne des § 142 Abs. 2 StGB bzw. zumindest im engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zum Unfall nachgeholt worden sind (vgl. BGH, Urt. v. 21.11.2012, VI ZR 97/11, MDR 2013, 214, m.w.N.; Versäumnisurt.
  • LG Krefeld, 09.08.2012 - 5 O 100/12

    Leistungsausschluss bei einer Kfz-Kaskoversicherung bei Verlassen des Unfallortes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14
    Dass in Ansehung dessen ein wie von der Klägerin behaupteter Schaden an den Leitplanken nicht entstanden ist, hat der insoweit darlegungs- und beweisbelastete Beklagte (siehe hierzu auch LG Krefeld, NZV 2014, 40) nicht nachvollziehbar dargetan.
  • OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 12 U 205/06

    Aufklärungsobliegenheit bzgl. eines Verkehrsunfalls gegenüber dem Versicherer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14
    Zutreffend stellt das Landgericht darauf ab, dass die Verwirklichung des Straftatbestandes des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 StGB zugleich auch immer eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gegenüber dem Versicherer bzw. hier gegenüber dem Vermieter im Sinne von Ziffer 8. der allgemeinen Vermietungsbedingungen darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 1.12.1999, IV ZR 71/99, RuS 2000, 94; KG Berlin, Beschl. v. 20.4.2012, 6 U 14/12 - juris, m.w.N.; siehe auch OLG Brandenburg, RuS 2008, 187, zum alten Recht).
  • OLG Naumburg, 21.06.2012 - 4 U 85/11

    Kfz-Vollkaskoversicherungsvertrag: Leistungsfreiheit bei unerlaubtem Entfernen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14
    Bleibt dies unklar und in der Schwebe, ist der Versicherungsnehmer beweisfällig und bleibt der Versicherer nach Maßgabe des § 28 Abs. 2 VVG leistungsfrei (siehe hierzu auch OLG des Landes Sachsen-Anhalt, VersR 2013, 178).
  • OLG Stuttgart, 16.10.2014 - 7 U 121/14

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungspflicht bei Verlassen der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14
    - durch Polizeibeamte für die Klägerin relevante Feststellungen getroffen oder veranlasst worden wären und hierdurch auch eine mögliche Alkohol- oder Drogenbeeinflussung bzw. sonstige unfallursächliche Umstände objektiv überprüfbar gewesen wären (siehe auch KG, aaO; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, aaO; OLG Stuttgart, NJW-RR 2015, 286;Armbrüster, aaO, Rdnr. 260, m.w.N.; Rixecker, aaO, Rdnr. 96, m.w.N.).
  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14
    Zutreffend stellt das Landgericht darauf ab, dass die Verwirklichung des Straftatbestandes des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 StGB zugleich auch immer eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gegenüber dem Versicherer bzw. hier gegenüber dem Vermieter im Sinne von Ziffer 8. der allgemeinen Vermietungsbedingungen darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 1.12.1999, IV ZR 71/99, RuS 2000, 94; KG Berlin, Beschl. v. 20.4.2012, 6 U 14/12 - juris, m.w.N.; siehe auch OLG Brandenburg, RuS 2008, 187, zum alten Recht).
  • BGH, 24.10.2012 - XII ZR 40/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens: Wirksamkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14
    Rechtsbedenkenfrei und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, von der abzuweichen für den Senat keine Veranlassung besteht, hat das Landgericht wegen der von ihm - unangefochten und zu Recht - festgestellten Unwirksamkeit der unter Ziffer 10. c. Absatz 1 der allgemeinen Vermietungsbedingungen getroffenen Regelungen als Prüfungsmaßstab § 28 Abs. 2 und 3 VVG herangezogen (vgl. BGH, Urt. v. 24.10.2012, XII ZR 40/11, RuS 2013, 12; Urt. v. 14.3.2012, XII ZR 44/10, NJW 2012, 2501).Vereinbaren nämlich die Parteien eines gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrages - wie hier - gegen Entgelt eine Haftungsreduzierung für den Mieter nach Art der Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung, so darf dieser - gleichsam als Quasi-Versicherungsnehmer - darauf vertrauen, dass die Reichweite des mietvertraglich vereinbarten Schutzes im Wesentlichen dem Schutz entspricht, den er als Eigentümer des Kraftfahrzeuges und als Versicherungsnehmer in der Fahrzeugvollversicherung genießen würde.
  • BGH, 06.04.1979 - I ARZ 403/78

    Bestimmung des allgemeinen Gerichtsstandes einer ausländischen

  • OLG Saarbrücken, 19.11.1974 - 7 U 4/74
  • BGH, 15.07.2014 - VI ZR 452/13

    Formularmäßiger Kraftfahrzeugmietvertrag: Mieterhaftung bei grob fahrlässiger

  • OLG Köln, 09.01.2017 - 15 W 81/16
    Ungeachtet der Frage, ob und wie die Rücksprache mit einem Rechtsunkundigen überhaupt zur Entlastung führen kann (dazu für einen ähnlichen Fall OLG Saarbrücken Urt. v. 24.6.2015 - 2 U 73/14, BeckRS 2016, 9658), fehlt zumindest konkretes Vorbringen dazu, dass gerade die Frage der Hinzuziehung der Polizei überhaupt dabei bedacht und erörtert worden sein soll.

    Das geht zu Lasten der Klägerin, die wie ein Versicherer die Beweislast für das Vorliegen der Arglist trägt (vgl. OLG Saarbrücken Urt. v. 24.06.2015 - 2 U 73/14, BeckRS 2016, 9658).

    Einen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass derjenige, der sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, damit stets (auch) einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, gibt es so - jedenfalls bei reinen Leitplankenstreifschäden - nicht (vgl. auch OLG Saarbrücken Urt. v. 24.06.2015 - 2 U 73/14, BeckRS 2016, 9658).

  • OLG Celle, 14.09.2016 - 2 U 70/16

    Zur Einbeziehung von AGBs in einen Kraftfahrzeugmietvertrag

    Die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH v. 1. Dezember 1999, IV ZR 71/99 - juris) und des Saarländischen Oberlandesgerichtes (Saarl. OLG v. 24. Juni 2015, 2 U 73/14 - juris) ist nicht einschlägig.
  • LG Frankfurt/Main, 04.08.2021 - 13 O 333/20

    Eine sogenannte Polizeiklausel in den AGB eines Kfz-Vermieters, wonach "[d]er

    In den von Klägerseite zitierten Gerichtsentscheidungen handelte es sich jedoch um eindeutige Formulierungen (so etwa BGH, Urt. v. 02.12.2009, Az.: XII ZR 117/08; BGH, Versäumnisurteil vom 10.6. 2009 - XII ZR 19/08; OLG Saarbrücken (2. Senat), Urteil vom 24.06.2015 - 2 U 73/14).
  • LG Wuppertal, 31.05.2017 - 17 O 30/17

    Ersatz des Vermögensschadens wegen Eigentumsverletzung aufgrund eines

    Es kann auch nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass im Falle der Benachrichtigung der Polizei die notwendigen Feststellungen unterblieben wären, weil die Polizei nicht am Unfallort erschienen wäre (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 24.06.2015 - 2 U 73/14; BGH, Versäumnisurteil vom 10.06.2009 - XII ZR 19/08).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.10.2018 - 2 U 73/14   

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OLG Düsseldorf, 18.10.2018 - 2 U 73/14 (https://dejure.org/2018,53864)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.10.2018 - 2 U 73/14 (https://dejure.org/2018,53864)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - 2 U 73/14 (https://dejure.org/2018,53864)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.05.2018 - X ZR 19/16

    Patentfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Filterpatrone zum Einsetzen in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2018 - 2 U 73/14
    Eine von der Beklagten zu 3) erhobene Nichtigkeitsklage gegen den deutschen Teil des Klagepatents hat der Bundesgerichtshof - nach erstinstanzlicher Vernichtung durch das Bundespatentgericht während des laufenden, aus diesem Grund vorübergehend ausgesetzt gewesenen Berufungsverfahrens - mit Urteil vom 17. Mai 2018 (X ZR 19/16) abgewiesen.
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   BSG - B 2 U 73/14 B   

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