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   BSG, 03.08.2011 - B 2 U 74/11 B   

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https://dejure.org/2011,35025
BSG, 03.08.2011 - B 2 U 74/11 B (https://dejure.org/2011,35025)
BSG, Entscheidung vom 03.08.2011 - B 2 U 74/11 B (https://dejure.org/2011,35025)
BSG, Entscheidung vom 03. August 2011 - B 2 U 74/11 B (https://dejure.org/2011,35025)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 03.08.2011 - B 2 U 74/11 B
    2 Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 Halbs 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - FamRZ 2011 S 540 ff).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus BSG, 03.08.2011 - B 2 U 74/11 B
    Er hat im Rahmen der aufzuzeigenden Klärungsbedürftigkeit nicht dargetan, weshalb sich die aufgeworfene Frage nicht anhand der Rechtsprechung des BSG (vgl nur BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 30/07 R - BSGE 103, 45 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 4, jeweils RdNr 16 mwN; BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 29/07 R - juris RdNr 15) zu den im Unfallversicherungsrecht geltenden Beweisanforderungen und der für die Beurteilung der notwendigen Ursachenzusammenhänge maßgebenden Theorie der wesentlichen Bedingung beantworten lassen soll.
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus BSG, 03.08.2011 - B 2 U 74/11 B
    Er hat im Rahmen der aufzuzeigenden Klärungsbedürftigkeit nicht dargetan, weshalb sich die aufgeworfene Frage nicht anhand der Rechtsprechung des BSG (vgl nur BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 30/07 R - BSGE 103, 45 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 4, jeweils RdNr 16 mwN; BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 29/07 R - juris RdNr 15) zu den im Unfallversicherungsrecht geltenden Beweisanforderungen und der für die Beurteilung der notwendigen Ursachenzusammenhänge maßgebenden Theorie der wesentlichen Bedingung beantworten lassen soll.
  • OLG Stuttgart, 30.11.2011 - 14 U 17/11

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast

    In der Berufungsverhandlung vom 20. Oktober 2011 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (2 U 74/11) hatte die hiesige Klägerin mit Zustimmung des hiesigen Beklagten zu 1 "die Klage hinsichtlich des mit der Widerklage geltend gemachten Anspruchs in Höhe von 10.000,00 EUR nebst Zinsen wegen Schadensersatz" zurückgenommen (2 U 74/11; dortige GA IV 413).

    Insoweit sei der Streitgegenstand gegen den Beklagten zu 1 beim Landgericht Heilbronn im bereits oben erwähnten Verfahren 5 O 516/05 Mü (OLG Stuttgart 2 U 74/11) und gegen den Beklagten zu 2 im ebenfalls vorerwähnten Verfahren 4 O 234/05 Zo (OLG Stuttgart 14 U 6/11) anhängig (LGU 7 f.).

    Der Senat hat die Akten des Oberlandesgerichts Stuttgart 2 U 74/11 (LG Heilbronn 5 O 516/05 Mü) beigezogen.

    Zum einen hat die hiesige Klägerin zwischenzeitlich im Berufungsverfahren des Oberlandesgerichts Stuttgart 2 U 74/11 (LG Heilbronn 5 O 516/05 Mü) mit Zustimmung des hiesigen Beklagten zu 1 die gegen diesen gerichtete "Klage hinsichtlich des mit der Widerklage geltend gemachten Anspruchs in Höhe von 10.000,00 EUR nebst Zinsen wegen Schadensersatz" zurückgenommen (2 U 74/11; GA IV 413).

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