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   OLG Köln, 15.03.2000 - 2 U 74/99   

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https://dejure.org/2000,2438
OLG Köln, 15.03.2000 - 2 U 74/99 (https://dejure.org/2000,2438)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.03.2000 - 2 U 74/99 (https://dejure.org/2000,2438)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. März 2000 - 2 U 74/99 (https://dejure.org/2000,2438)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbrechung; Energieversorgung; Zahlungsrückstand; Wohngeld; verbotene Eigenmacht; Zurückbehaltungsrecht

  • Judicialis

    BGB § 862; ; BGB § 858; ; BGB § 869; ; BGB § 858 Abs. 1; ; BGB § 273; ; BGB § 823 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 2; ; ZPO § 100 Abs. 1; ; ZPO § 708 Ziffer 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 301
  • NZM 2000, 1026
  • ZMR 2000, 639
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Stuttgart, 25.06.1999 - 2 U 40/99

    Konkludente Zusicherung der Wohnfläche?

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2000 - 2 U 74/99
    Die hiergegen eingelegte Berufung der Beklagten wies der Senat - 2 U 40/99 - durch Urteil vom 22. September 1999 zurück.

    Die Akten 3 II 24/97 WEG Amtsgericht Siegburg, 3 II 92/98 WEG Amtsgericht Siegburg und 3 O 346/98 Landgericht Bonn = 2 U 40/99 OLG Köln lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Diese Grundsätze sind jedoch - wie der Senat bereits in dem den Parteien bekannten Urteil vom 22. September 1999, 2 U 40/99, ausgesprochen hat - problematisch, jedenfalls hier nicht einschlägig.

  • BGH, 30.06.1993 - XII ZR 161/91

    Stromversorgung gewerblicher Räume

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2000 - 2 U 74/99
    Dieser Begriff ist weit auszulegen (BGH, MDR 1985, 137; BGH, MDR 1993, 972).

    Das Recht der Energieversorgungsunternehmen zur Leistungseinstellung beruht auf einer ausdrücklichen Gestattung (z.B. §§ 33 Abs. 2 Satz 1 AVBEltV, 33 Abs. 2 Satz 1 AVBFernwärmeV, 33 Abs. 2 Satz 1 AVBGasV, 33 Abs. 2 Satz 1 AVBWasserV) und schließt daher die Widerrechtlichkeit dann aus, wenn zudem die Voraussetzungen des § 273 BGB gegeben sind (BVerfG, NJW 1982, 1511 [1512]; BGH, MDR 1989, 905; BGH, MDR 1991, 841; BGH, MDR 1993, 972).

  • BayObLG, 16.01.1992 - BReg. 2 Z 162/91

    Ausschluss eines Wohnungseigentümers von der Belieferung mit Wasser und

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2000 - 2 U 74/99
    Ebenso wird in Rechtsprechung und Literatur (OLG Celle, NJW-RR 1991, 1118; BayObLG, MDR 1992, 967; OLG Hamm, NJW 1994, 145; Merle in: Bärmann/Pick/Merle, Wohnungseigentumsgesetz, 7. Auflage 1997,§ 28 Rdnr. 133) ein Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt, bei erheblichen Rückständen ein säumiges Mitglied der Gemeinschaft von der weiteren Belieferung mit Energie bis zum Ausgleich der Forderungen auszuschließen.

    Ebensowenig geht es darum, daß ein Eigentümer sein Sondereigentum unbegrenzt zeitlich nutzen kann, ohne Wohngeld zu zahlen (so die den Entscheidungen des BayObLG, MDR 1992, 967, und OLG Celle, NJW-RR 1991, 1118, zugrunde liegenden Sachverhalte).

  • OLG Celle, 09.11.1990 - 4 W 211/90

    Folgen eines erheblichen Zahlungsverzuges eines Mitgliedes einer

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2000 - 2 U 74/99
    Ebenso wird in Rechtsprechung und Literatur (OLG Celle, NJW-RR 1991, 1118; BayObLG, MDR 1992, 967; OLG Hamm, NJW 1994, 145; Merle in: Bärmann/Pick/Merle, Wohnungseigentumsgesetz, 7. Auflage 1997,§ 28 Rdnr. 133) ein Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt, bei erheblichen Rückständen ein säumiges Mitglied der Gemeinschaft von der weiteren Belieferung mit Energie bis zum Ausgleich der Forderungen auszuschließen.

    Ebensowenig geht es darum, daß ein Eigentümer sein Sondereigentum unbegrenzt zeitlich nutzen kann, ohne Wohngeld zu zahlen (so die den Entscheidungen des BayObLG, MDR 1992, 967, und OLG Celle, NJW-RR 1991, 1118, zugrunde liegenden Sachverhalte).

  • BGH, 27.09.1984 - IX ZR 53/83

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen des Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2000 - 2 U 74/99
    Dieser Begriff ist weit auszulegen (BGH, MDR 1985, 137; BGH, MDR 1993, 972).
  • LG Frankfurt/Main, 15.05.1998 - 17 S 465/97

    Verbotene Eigenmacht des Vermieters bei Unterbrechung der Versorgung mit Wärme,

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2000 - 2 U 74/99
    Anders als in dem von den Berufungsführern herangezogenen Fall einer Lieferunterbrechung durch ein Versorgungsunternehmen (LG F., MDR 1998, 1023) geht es - wie oben bereits dargestellt - nicht um die Zurückhaltung einer "Leistung", sondern um einen unmittelbaren Eingriff in das Mietobjekt.
  • BGH, 26.04.1989 - VIII ZR 12/88

    Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung zuviel entrichteter Leistungsentgelte;

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2000 - 2 U 74/99
    Das Recht der Energieversorgungsunternehmen zur Leistungseinstellung beruht auf einer ausdrücklichen Gestattung (z.B. §§ 33 Abs. 2 Satz 1 AVBEltV, 33 Abs. 2 Satz 1 AVBFernwärmeV, 33 Abs. 2 Satz 1 AVBGasV, 33 Abs. 2 Satz 1 AVBWasserV) und schließt daher die Widerrechtlichkeit dann aus, wenn zudem die Voraussetzungen des § 273 BGB gegeben sind (BVerfG, NJW 1982, 1511 [1512]; BGH, MDR 1989, 905; BGH, MDR 1991, 841; BGH, MDR 1993, 972).
  • BVerfG, 30.09.1981 - 1 BvR 581/81

    Stromliefersperre - Zahlungsverzug - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2000 - 2 U 74/99
    Das Recht der Energieversorgungsunternehmen zur Leistungseinstellung beruht auf einer ausdrücklichen Gestattung (z.B. §§ 33 Abs. 2 Satz 1 AVBEltV, 33 Abs. 2 Satz 1 AVBFernwärmeV, 33 Abs. 2 Satz 1 AVBGasV, 33 Abs. 2 Satz 1 AVBWasserV) und schließt daher die Widerrechtlichkeit dann aus, wenn zudem die Voraussetzungen des § 273 BGB gegeben sind (BVerfG, NJW 1982, 1511 [1512]; BGH, MDR 1989, 905; BGH, MDR 1991, 841; BGH, MDR 1993, 972).
  • VGH Hessen, 07.05.1993 - 11 TH 1563/92

    Unanwendbarkeit des GVG § 17a auf das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren;

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2000 - 2 U 74/99
    Ebenso wird in Rechtsprechung und Literatur (OLG Celle, NJW-RR 1991, 1118; BayObLG, MDR 1992, 967; OLG Hamm, NJW 1994, 145; Merle in: Bärmann/Pick/Merle, Wohnungseigentumsgesetz, 7. Auflage 1997,§ 28 Rdnr. 133) ein Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt, bei erheblichen Rückständen ein säumiges Mitglied der Gemeinschaft von der weiteren Belieferung mit Energie bis zum Ausgleich der Forderungen auszuschließen.
  • RG, 27.05.1903 - V 28/03

    Besitzstörung. Verbotene Eigenmacht

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2000 - 2 U 74/99
    Verbotene Eigenmacht ist jede gesetzlich nicht besonders gestattete Handlung, die den unmittelbaren Besitzer ohne seinen Willen in der Ausübung der tatsächlichen Gewalt beeinträchtigt (RGZ 55, 55 [57]; RGRK/Kregel, BGB, 12. Auflage 1979, § 858 Rdnr. 1; Staudinger/Bund, BGB, 13. Auflage 1995, § 858 Rdnr. 4).
  • BGH, 06.05.2009 - XII ZR 137/07

    Versorgungssperre durch den Vermieter nach beendetem Mietverhältnis

    Auch die Sperrung von Versorgungsleitungen durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft löst als solche keine Besitzschutzansprüche aus (vgl. BGH Urteil vom 10. Juni 2005 - V ZR 235/04 - NJW 2005, 2622, 2623 - Gemeinschaft von Erbbauberechtigten; OLG Frankfurt a. M. OLGR 2006, 1060), auch wenn sie den Mieter eines Wohnungseigentümers betrifft (Staudinger/Bund BGB [2007] § 858 Rdn. 53; Palandt/Bassenge BGB 68. Aufl. § 862 Rdn. 4; Gaier ZWE 2004, 109, 111; ausführlich Scholz NZM 2008, 387; a. A. OLG Köln NJW-RR 2001, 301 ).
  • BGH, 10.06.2005 - V ZR 235/04

    Ermächtigung einzelner Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft zur

    Das wird im Urteil des OLG Köln NJW-RR 2001, 301, 302 und von Wolicki, aaO, Rdn. 378 verkannt.
  • KG, 08.07.2004 - 12 W 21/04

    Gewerberaummietvertrag: Unterbrechung der Wasserversorgung durch den Vermieter

    Soweit in Rechtsprechung und Schrifttum hiervon abweichend teilweise die Auffassung vertreten wird, die Unterbrechung der Versorgung von Räumen mit Wasser, Strom, Gas etc. Stelle der Sache nach eine Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht dar (OLG Köln, NZM 00, 1026 für Wohnungseigentümergemeinschaft; LG Berlin, WUM 03, 508, 509; AG Siegen, WUM 96, 707; wohl auch LG Kassel, WUM 79, 51 ff.; Palandt/Bassenge, BGB, 63. Aufl., § 862 Rdnr. 5 m.w.N.; Beuermann a.a.O., S. 1398), beruht dies nach Auffassung des Senats darauf, dass nicht hinreichend zwischen dem Besitz im Sinne des § 854 BGB und dem Mietgebrauch im Sinne des § 536 BGB unterschieden wird (so schon KG, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 8 U 7247/98 - im Ergebnis auch OLG Hamm, MDR 94, 163 ff. für Wohnungseigentümergemeinschaft; sowie KG, NZM 01, 761, 762, ebenfalls für Wohnungseigentümergemeinschaft).
  • LG München I, 24.11.2005 - 15 T 19143/05

    Vermieter dürfen die Stromzufuhr in die Mietwohnung selbst bei rückständiger

    Dies stellt eine widerrechtliche Besitzstörung nach S 858 Abs. 1 BGB dar (vgl. OLG Köln NJW-RR 2001, 301, 302 [OLG Köln 15.03.2000 - 2 U 74/99] ; LG Itzehoe BB 1962, 1346; LG Heilbronn WuM 1965, 46; LG Göttingen, WuM 2003, 626/627; AG Miesbach WuM 1988, 57; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 862 Rn 5; MüKo/Joost, BGB, 4. Aufl. 2004, § 858 Rn 6; Staudinger/Bund, BGB , 2000, § 858 Rn 53; Bamberger/Roth/Fritzsche, BGB , 2003, § 858 Rn 10; Erman/Lorenz, BGB , 2004, § 858 Rn 3; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl., § 546a Rn 47; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. V.A Rn 85).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2006 - 20 W 56/06

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Unterbrechung der Lieferung von Wasser, Strom und

    Ob etwas anderes dann gelten würde, wenn die Wohnung vermietet wäre, kann vorliegend dahinstehen (vgl. dazu OLG Köln NJW-RR 2001, 301 einerseits und BGH WuM 2005, 540; KG NZM 2001, 761 andererseits); die Antragsgegner bewohnen ihr Sondereigentum selbst.
  • KG, 21.05.2001 - 24 W 94/01

    Versorgungssperre bei Wohngeldrückstand

    Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist bei erheblichen Wohngeldrückständen eines Wohnungseigentümers für die Vergangenheit berechtigt, gegenüber dem säumigen Wohnungseigentümer und auch seinem Mieter die Versorgung der vermieteten Räume mit Heizung und Wasser bis zum Ausgleich der Rückstände zu unterbinden (a. A. OLG Köln, NJW-RR 2001, 301).

    Zwar vertritt das OLG Köln in seinem Urteil vom 15. März 2000 (NJW-RR 2001, 301 = ZMR, 2000, 639 = WM 2000, 488 = NZM 2000, 1026 = ZWE 2000, 543) die Auffassung, die Wohnungseigentümergemeinschaft sei auch bei erheblichem Wohngeldrückstand eines Wohnungseigentümers für die Vergangenheit nicht berechtigt, gegenüber dem Mieter des säumigen Wohnungseigentümers die Versorgung der vermieteten Räume mit Energie (Elektrizität, Wasser und Strom) bis zum Ausgleich der Rückstände zu unterbinden.

  • AG Bremen, 06.12.2010 - 16 C 424/10

    Versorgungssperre: Unterbrechung der Stromleitungen

    Auf die streitige Frage, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft auch dann zur Unterbrechung der Versorgungsleistungen einem Mitglied gegenüber berechtigt ist, wenn die Wohnung von diesem nicht selbst genutzt (bejahend: KG Berlin, Urteil vom 26.11.2001, Aktenzeichen 24 W 7/01; verneinend: KG Berlin, Urteil vom 26.01.2006, Aktenzeichen 8 U 208/05; OLG Köln, Urteil vom 15.03.2000, Aktenzeichen 2 U 74/99) kommt es vorliegend nicht an, da hinsichtlich der Stromversorgung bereits gegenüber dem Wohnungseigentümer J. kein Recht auf Unterbrechung der Versorgung besteht.
  • LG Berlin, 19.06.2007 - 53 T 51/07

    Wohngeldrückstände des Wohnungseigentümers: Verhängung einer Versorgungssperre

    Unter dieser Voraussetzung erscheint es treuwidrig, wenn die Antragsgegnerin im Verhältnis zur Antragstellerin zusätzlich die Bezahlung der aufgelaufenen Wohngeldrückstände zur Voraussetzung für eine Aufhebung der Versorgungssperre machen könnte (vgl. OLG Köln NZM 2000, 1026, 1028).
  • OLG Dresden, 12.06.2007 - 3 W 82/07

    Verhältnismäßigkeit einer Versorgungssperre

    Es ist weitgehend anerkannt (vgl. Nw. bei Bub in: Staudinger, BGB, 2005, § 28 WEG Rn. 146), dass die Wohnungseigentümergemeinschaft die weitere Lieferung von Wasser, Strom und Wärmeenergie einstellen kann, wenn ein Wohnungseigentümer mit seinen laufenden Beitragspflichten in erheblichem Umfang in Verzug gerät; wegen der Schwere des Eingriffs müssen die Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft allerdings völlig zweifelsfrei bestehen (OLG Frankfurt, NJW-RR 2006, 1673 m.N.; anders bei vermieteten Eigentumswohnungen: KG WuM 2006, 165; OLG Köln WuM 2000, 488; anders noch KG WuM 2002, 161).
  • LG Berlin, 18.08.2005 - 30 O 262/05

    Ausgestaltung des Rechts einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Durchsetzung

    Andererseits wird dafürgehalten, eine Versorgungssperre wegen Wohngeldrückständen stelle eine verbotene Eigenmacht der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem Mieter dar (OLGR Köln 2000, 457).
  • AG Kassel, 16.03.2005 - 800 II 94/04

    Zulässigkeit der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts gemäß § 273 BGB hinsichtlich

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