Weitere Entscheidung unten: BSG, 12.05.2011

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.10.2012 - I-2 U 76/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,44901
OLG Düsseldorf, 04.10.2012 - I-2 U 76/11 (https://dejure.org/2012,44901)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.10.2012 - I-2 U 76/11 (https://dejure.org/2012,44901)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Oktober 2012 - I-2 U 76/11 (https://dejure.org/2012,44901)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,44901) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98

    Gemeinkostenanteil; Herausgabe des Verletzergewinns

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.10.2012 - 2 U 76/11
    Der Anspruch auf Ersatz des Verletzergewinns ist streng genommen kein solcher auf Ersatz eines konkret entstandenen Schadens, sondern er zielt in anderer Weise auf einen billigen Ausgleich des Vermögensnachteils, den der Verletzte erlitten hat ab, und geht auf Entschädigung für eine schuldhafte Patentverletzung (vgl. BGH, GRUR 1962, 509 Dia-Rähmchen II; GRUR 2001, 329 - Gemeinkostenanteil).

    Insoweit wird fingiert, der Verletzte hätte ohne die Rechtsverletzung unter Ausnutzung der ihm ausschließlich zugewiesenen Rechtsposition in gleicher Weise Gewinn erzielt wie der Verletzer (BGH GRUR 2001, 329 - Gemeinkostenanteil; 2007, 431, 433 - Steckverbindergehäuse m.w.N.).

    Ohne Erfolg machen die Beklagten insoweit geltend, das Landgericht habe die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus der Entscheidung "Gemeinkostenanteil" (GRUR 2001, 329 ff.) verkannt.

    Hinsichtlich Fixkosten besteht eine Vermutung, dass sie ohnehin angefallen wären (BGH, GRUR 2001, 329, 331 - Gemeinkostenanteil).

    Wie oben im Zusammenhang mit der Frage nach der Abzugsfähigkeit von bestimmten Kostenpositionen bereits ausgeführt, ist es in der (obergerichtlichen) Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass die Grundsätze der BGH-Entscheidung "Gemeinkostenanteil" (GRUR 2001, 329) auf patentrechtliche Fälle anzuwenden sind.

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 6/04

    Steckverbindergehäuse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.10.2012 - 2 U 76/11
    Insoweit wird fingiert, der Verletzte hätte ohne die Rechtsverletzung unter Ausnutzung der ihm ausschließlich zugewiesenen Rechtsposition in gleicher Weise Gewinn erzielt wie der Verletzer (BGH GRUR 2001, 329 - Gemeinkostenanteil; 2007, 431, 433 - Steckverbindergehäuse m.w.N.).

    Die in der vorerwähnten Entscheidung "Gemeinkostenanteil" in Bezug auf das Geschmacksmusterrecht aufgestellten Grundsätze für die Ermittlung des Verletzergewinns wurden zwischenzeitlich auf das Kennzeichenrecht (BGH, GRUR 2006, 419 - Noblesse), auf den wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz (BGH, GRUR 2007, 431 - Steckverbindergehäuse) und auf das Urheberrecht (BGH, GRUR 2009, 856, 860 - Tripp-Trapp-Stuhl) erstreckt.

    Die Höhe des Anteils, zu dem die erzielten Gewinne auf der Rechtsverletzung beruhen, ist nach § 287 ZPO in tatrichterlichem Ermessen zu schätzen (BGH GRUR 2007, 431, 434 - Steckverbindergehäuse m.w.N.; 2009, 856, 860 - Tripp-Trapp-Stuhl; 2006, 419 - Noblesse; Kühnen, a.a.O. Rn. 2018 ff.).

  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 322/02

    Noblesse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.10.2012 - 2 U 76/11
    Die in der vorerwähnten Entscheidung "Gemeinkostenanteil" in Bezug auf das Geschmacksmusterrecht aufgestellten Grundsätze für die Ermittlung des Verletzergewinns wurden zwischenzeitlich auf das Kennzeichenrecht (BGH, GRUR 2006, 419 - Noblesse), auf den wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz (BGH, GRUR 2007, 431 - Steckverbindergehäuse) und auf das Urheberrecht (BGH, GRUR 2009, 856, 860 - Tripp-Trapp-Stuhl) erstreckt.

    Die Höhe des Anteils, zu dem die erzielten Gewinne auf der Rechtsverletzung beruhen, ist nach § 287 ZPO in tatrichterlichem Ermessen zu schätzen (BGH GRUR 2007, 431, 434 - Steckverbindergehäuse m.w.N.; 2009, 856, 860 - Tripp-Trapp-Stuhl; 2006, 419 - Noblesse; Kühnen, a.a.O. Rn. 2018 ff.).

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 98/06

    Tripp-Trapp-Stuhl

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.10.2012 - 2 U 76/11
    Die in der vorerwähnten Entscheidung "Gemeinkostenanteil" in Bezug auf das Geschmacksmusterrecht aufgestellten Grundsätze für die Ermittlung des Verletzergewinns wurden zwischenzeitlich auf das Kennzeichenrecht (BGH, GRUR 2006, 419 - Noblesse), auf den wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz (BGH, GRUR 2007, 431 - Steckverbindergehäuse) und auf das Urheberrecht (BGH, GRUR 2009, 856, 860 - Tripp-Trapp-Stuhl) erstreckt.

    Die Höhe des Anteils, zu dem die erzielten Gewinne auf der Rechtsverletzung beruhen, ist nach § 287 ZPO in tatrichterlichem Ermessen zu schätzen (BGH GRUR 2007, 431, 434 - Steckverbindergehäuse m.w.N.; 2009, 856, 860 - Tripp-Trapp-Stuhl; 2006, 419 - Noblesse; Kühnen, a.a.O. Rn. 2018 ff.).

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.10.2012 - 2 U 76/11
    Dem deutschen Schadensersatzrecht sind - wie auch die Klägerin einräumt - Strafschadensersatzleistungen zwecks Sanktionierung schuldhafter Verletzungshandlungen fremd (vgl. nur BGH, NJW 1992, 3096, 8. Leitsatz).
  • BGH, 19.03.2008 - I ZR 225/06

    Umfang des herauszugebenden Verletzergewinns bei Verletzung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.10.2012 - 2 U 76/11
    Namentlich überzeugt ihr Hinweis auf den Beschluss des BGH vom 19.3.2008 (WRP 2008, 938) nicht.
  • BGH, 06.03.1980 - X ZR 49/78

    Tolbutamid

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.10.2012 - 2 U 76/11
    Denn diese Argumentation, mit der die Klägerin geltend macht, in diesem Falle einen Rohertrag von 547.523,20 EUR erzielt haben zu können, verkennt, dass die Klägerin insoweit die Berechnungsmethoden des Verletzergewinns und des entgangenen Gewinns miteinander vermengt, was für einen abgegrenzten Schadensfall indes nicht zulässig ist (vgl. BGH, GRUR 1980, 841 - Tolbutamid; kritisch zu diesem Grundsatz mit Rücksicht auf die Durchsetzungsrichtlinie Goldmann, WRP 2011, 950).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2003 - 6 U 3/02

    Markenrechtsverletzung: Berechnung des Schadensersatzes; Rechtskraftwirkung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.10.2012 - 2 U 76/11
    Gegenteiliges folgt auch nicht aus der Inbezugnahme der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 13.3.2003 (GRUR-RR 2003, 274).
  • BGH, 01.12.2003 - II ZR 161/02

    Verfahrensrecht - GmbH verschmilzt auf eine AG: Unterbrechung des Prozesses?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.10.2012 - 2 U 76/11
    Im Falle, dass eine Prozesspartei im Wege einer übertragenden Umwandlung auf ein anderes Unternehmen gemäß §§ 2 - 122 UmwG verschmolzen wird, finden die §§ 239, 246 ZPO entsprechende Anwendung (BGHZ 157, 151 = NJW 2004, 1528; Zöller/Greger, ZPO, 29. Auflage, § 239 Rn 6 m.w.N. auch zur abweichenden Ansicht).
  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 113/04

    Rohrschweißverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.10.2012 - 2 U 76/11
    Für das Patentrecht konnte die Frage der Übertragbarkeit dieser Grundsätze bislang offen gelassen werden (vgl. BGH, GRUR 2007, 773, 777 - Rohrschweißverfahren im Zusammenhang mit der Frage nach der Reichweite eines Auskunftsanspruchs unter dem Gesichtspunkt der Herausgabe des Verletzergewinns).
  • BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60

    Dia-Rähmchen II

  • BGH, 02.04.2009 - Xa ZR 6/08

    Teilweise Nichtigerklärung eines Patents für eine Kombination einer

  • OLG Frankfurt, 31.03.2011 - 6 U 136/10

    Umfang des herauszugebenden Gewinns bei Patentverletzung ("Zuschnitt"

  • LG Düsseldorf, 28.07.2011 - 4a O 263/10

    Fahrradschloss

  • OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - 15 U 34/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Funkuhr mit in das Gehäuse

    In einem zweiten Schritt ist der Anteil des Verletzergewinns zu bestimmen, der kausal auf der Verletzung des fremden Schutzrechts beruht; nur dieser ist vom Verletzer herauszugeben (OLG Düsseldorf, 2 U 76/11, BeckRS 2013, 11915 - Kabelschloss).

    Der Senat schließt sich der entsprechenden Instanzrechtsprechung (OLG Düsseldorf, 2 U 76/11, BeckRS 2013, 11915 - Kabelschloss; OLG Düsseldorf, InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore; OLG Düsseldorf, InstGE 7, 194 - Schwerlastregal; OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251 - Lifter; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2011, 201 - Getränketräger; LG Düsseldorf InstGE 1, 276 - Klemmring; LG München, InstGE 3, 48 - Rasenwabe) und überwiegenden Auffassung in der Literatur (vgl. Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Aufl., Rn. 2660; Voß/Kühnen in Schulte, Kommentar zum Patentgesetz, 9. Aufl., § 139 Rn. 124; Grabinski, GRUR 2009, 260/262; Benkard/Rogge/Grabinski, Kommentar zum Patentgesetz, 10. Aufl., § 139 Rn 73; Pitz in: Fitz/Lutzner/Bodewig, Kommentar zum Patentgesetz, 4. Aufl., § 139 Rn 130; Mes, Kommentar zum Patentgesetz, 3. Aufl., § 139 Rn 144; kritisch Haft/Lunze, Mitt. 2006, 193 ff; kritisch Meier-Beck, WRP 2012, 503/505) an.

    Den Verletzer trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, in welcher Höhe welche Kosten entstanden sind und dass diese im konkreten Fall ausschließlich den schutzrechtsverletzenden Gegenständen zuzuordnen sind (OLG Düsseldorf, 2 U 76/11, BeckRS 2013, 11915 - Kabelschloss; OLG Düsseldorf, InstGE 7, 194 - Schwerlastregal).

    Darüber hinaus sind nur solche Kosten zu berücksichtigen, die ihrer Art nach auch in einem fingierten laufenden, auf Herstellung und Vertrieb solcher Produkte eingerichteten Betrieb des Verletzten angefallen wären (BGH, GRUR 2007, 431 - Steckverbindergehäuse; OLG Düsseldorf, 2 U 76/11, BeckRS 2013, 11915 - Kabelschloss; OLG Düsseldorf, InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore).

    In Fällen, in denen schutzrechtsverletzende Gegenstände gemeinsam mit schutzrechtsfreien Gegenständen ausgeliefert werden, sind daher nur diejenigen Kosten abzugsfähig, die unmittelbar zuordenbar ausschließlich für die Auslieferung der Verletzungsgegenstände aufgewandt wurden (OLG Düsseldorf, 2 U 76/11, BeckRS 2013, 11915 - Kabelschloss; OLG Düsseldorf, InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore).

    Von einem anteiligen unmittelbaren Zusammenhang lässt sich nur dort sprechen, wo die simultane Versendung dazu führt, dass aufgrund der gleichzeitigen Versendung Mehrkosten im Vergleich zur Vorgehensweise entstehen, dass das nichtverletzende Produkt allein verschickt wird (OLG Düsseldorf, 2 U 76/11, BeckRS 2013, 11915 - Kabelschloss).

    zurechenbar sein können, verhalten sich jedoch nicht - auch nicht mittelbar - zur Problematik, dass patentverletzende und nichtverletzende Handlungen in einer Bestellung/Versendung zusammenfallen (OLG Düsseldorf, 2 U 76/11, BeckRS 2013, 11915 - Kabelschloss).

    Der Kläger trägt grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für die eine Kausalität begründenden und den Kausalanteil erhöhenden Tatsachen (BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; OLG Düsseldorf, 2 U 76/11, BeckRS 2013, 11915 - Kabelschloss, Rn. 161; Kühnen, aaO, Rn. 2707).

    Denn dies lässt Rückschlüsse darauf zu, inwieweit die Marktchancen des vom Verletzer vertriebenen Produkts gerade durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung und die hierdurch vermittelten technischen oder wirtschaftlichen Vorteile beeinflusst wurden (OLG Düsseldorf, 2 U 76/11, BeckRS 2013, 11915 - Kabelschloss; bestätigt durch BGH, GRUR 2013, 1212 - Kabelschloss).

    Für die Herausgabe des Verletzergewinns, bei der es sich lediglich um eine andere Berechnungsmethode zur Ermittlung des Schadens handelt, kann folgerichtig indes nichts anderes gelten (siehe im Einzelnen OLG Düsseldorf, 2 U 76/11 - BeckRS 2013, 11915 - Kabelschloss).

  • LG Düsseldorf, 24.03.2016 - 4b O 39/14

    Anzeigeneinheit (1)

    In einem zweiten Schritt ist der Anteil des Verletzergewinns zu bestimmen, der kausal auf der Verletzung des fremden Schutzrechts beruht; nur dieser ist vom Verletzer herauszugeben (OLG Düsseldorf, Urteil v. 03.06.2015, Az.: I-15 U 34/14 - Funkarmbanduhren; Urteil v. 04.10.2012, Az.: I-2 U 76/11 - Kabelschloss).

    Diese Grundsätze finden ebenfalls im Patentrecht Anwendung (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 03.06.2015, Az.: I-15 U 34/14 - Funkarmbanduhren; Urteil v. 04.10.2012, Az.: I-2 U 76/11 - Kabelschloss).

    Darüber hinaus sind nur solche Kosten zu berücksichtigen, die ihrer Art nach auch in einem fingierten laufenden, auf Herstellung und Vertrieb solcher Produkte eingerichteten Betrieb des Verletzten angefallen wären (BGH, GRUR 2007, 431 - Steckverbindergehäuse; OLG, Düsseldorf, Urteil v. 04.10.2012, Az.: I-2 U 76/11 - Kabelschloss; OLG Düsseldorf, InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore; OLG Düsseldorf, Urteil v. 03.06.2015, Az.: I-15 U 34/14 - Funkarmbanduhren).

    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf wird eine unmittelbare Zuordnung von Logistikkosten verneint, sofern der Hin-und Rückversand neben Verletzungsprodukten auch andere Produkte betrifft, diese gemeinsam vertrieben und in Rechnung gestellt wurden, aber nicht festzustellen ist, dass tatsächlich zusätzliche Kosten für die Verletzungsformen angefallen sind (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 03.06.2015, Az.: I-15 U 34/14 - Funkarmbanduhren; Urteil v. 04.10.2012, Az.: I-2 U 76/11 - Kabelschloss).

    (vgl. vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 03.06.2015, Az.: I-15 U 34/14 - Funkarmbanduhren; Urteil v. 04.10.2012, Az.: I-2 U 76/11 - Kabelschloss).

    Bei der gebotenen wertenden Betrachtung sind solche Kostenpositionen der allgemeinen Unterhaltung des Betriebs des Verletzers zuzuordnen und daher insgesamt nicht abzugsfähig (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 03.06.2015, Az.: I-15 U 34/14 - Funkarmbanduhren; Urteil v. 04.10.2012, Az.: I-2 U 76/11 - Kabelschloss).

    Der Kläger trägt grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für die eine Kausalität begründenden und den Kausalanteil erhöhenden Tatsachen (BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; OLG Düsseldorf Urteil vom 04.10.2012, Az. 2 U 76/11- Kabelschloss; Urteil v. 03.06.2015, Az.: I-15 U 34/14 - Funkarmbanduhren).

  • LG Düsseldorf, 29.09.2015 - 4a O 49/14

    Vakuumtransportsystem für Abwasser

    Diese Grundsätze sind im Patentrecht anwendbar (OLG Düsseldorf, 2 U 76/11, BeckRS 2013, 11915 - Kabelschloss).

    Den Verletzer trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, in welcher Höhe welche Kosten entstanden sind und dass diese im konkreten Fall ausschließlich den schutzrechtsverletzenden Gegenständen zuzuordnen sind (OLG Düsseldorf, 2 U 76/11, BeckRS 2013, 11915 - Kabelschloss; OLG Düsseldorf, InstGE 7, 194 - Schwerlastregal).

  • LG Düsseldorf, 03.09.2013 - 4a O 112/12

    Funkarmbanduhr IV

    Sind die Kosten für das Sammelpaket nicht höher als jene für ein Paket, mit dem das nicht verletzende allein versendet wird, fehlt es an der unmittelbaren Zurechenbarkeit (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.10.2012, I-2 U 76/11, S.28).

    Der Gewinnanteil ist wertend - vergleichbar mit der Bemessung der Mitverschuldensanteile im Rahmen des § 254 BGB - zu verstehen (BGH, GRUR 2012, 1226, 1228 - Flaschenträger; BGH, GRUR 2007, 431, 434 - Steckverbindergehäuse; OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.10.2012, I-2 U 76/11) und nach tatrichterlichem Ermessen zu schätzen.

  • OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 15 U 33/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum Ausschneiden

    In einem zweiten Schritt ist der Anteil des Verletzergewinns zu bestimmen, der kausal auf der Verletzung des fremden Schutzrechts beruht; nur dieser ist vom Verletzer herauszugeben (Senat, GRUR-RS 2015, 13605 - Funkarmbanduhr; OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.10.2012 - I-2 U 76/11, BeckRS 2013, 11915 - Kabelschloss).

    Für die eine Kausalität begründenden und den Kausalanteil erhöhenden Tatsachen liegt die Darlegungs- und Beweislast grundsätzlich beim Schutzrechtsinhaber (BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; Senat, GRUR-RS 2015, 13605 - Funkarmbanduhr; OLG Düsseldorf, BeckRS 2013, 11915 - Kabelschloss; OLG Düsseldorf InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 12.05.2011 - B 2 U 76/11 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,36753
BSG, 12.05.2011 - B 2 U 76/11 B (https://dejure.org/2011,36753)
BSG, Entscheidung vom 12.05.2011 - B 2 U 76/11 B (https://dejure.org/2011,36753)
BSG, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - B 2 U 76/11 B (https://dejure.org/2011,36753)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,36753) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Speyer - S 15 U 379/08
  • LSG Rheinland-Pfalz - L 4 U 144/10
  • BSG, 12.05.2011 - B 2 U 76/11 B
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.05.2009 - B 2 U 8/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Meldeaufforderung - meldepflichtige Person -

    Auszug aus BSG, 12.05.2011 - B 2 U 76/11 B
    Im Übrigen: Soweit sie meint, die Beschränkung des Versicherungsschutzes nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII auf die Fälle, in denen den Arbeitsuchenden eine besondere Aufforderung der Agentur für Arbeit zugegangen ist, sei "nicht hinnehmbar" oder verletze Art. 3 Abs. 1 GG, hätte sie, falls sie dazu eine Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung formuliert hätte, aufzeigen müssen, dass sich die Lösung des angedeuteten Rechtsproblems nicht bereits aus dem Wortlaut des Gesetzes selbst oder der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl BSG vom 12.5.2009 - B 2 U 8/08 R; BSG SozR 4-2700 § 2 Nr. 11) ergibt.
  • BSG, 31.05.1990 - 10 BKg 4/90

    Verstoß gegen die Sollvorschriften des § 134 S. 2 und § 135 SGG als

    Auszug aus BSG, 12.05.2011 - B 2 U 76/11 B
    Der Beschwerdeführer muss die in dem angestrebten Revisionsverfahren zu entscheidende Rechtsfrage klar bezeichnen und ausführen, dass diese von allgemeiner Bedeutung, klärungsbedürftig und klärungsfähig ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 1).
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 25/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Meldepflicht nach

    Auszug aus BSG, 12.05.2011 - B 2 U 76/11 B
    Im Übrigen: Soweit sie meint, die Beschränkung des Versicherungsschutzes nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII auf die Fälle, in denen den Arbeitsuchenden eine besondere Aufforderung der Agentur für Arbeit zugegangen ist, sei "nicht hinnehmbar" oder verletze Art. 3 Abs. 1 GG, hätte sie, falls sie dazu eine Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung formuliert hätte, aufzeigen müssen, dass sich die Lösung des angedeuteten Rechtsproblems nicht bereits aus dem Wortlaut des Gesetzes selbst oder der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl BSG vom 12.5.2009 - B 2 U 8/08 R; BSG SozR 4-2700 § 2 Nr. 11) ergibt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht