Weitere Entscheidungen unten: BSG, 29.05.2013 | OLG Stuttgart, 06.02.2014

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.07.2014 - I-2 U 78/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,16944
OLG Düsseldorf, 10.07.2014 - I-2 U 78/13 (https://dejure.org/2014,16944)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.07.2014 - I-2 U 78/13 (https://dejure.org/2014,16944)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - I-2 U 78/13 (https://dejure.org/2014,16944)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,16944) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umfang der Schutzwirkung eines anwaltlichen Beratungsvertrages zu Gunsten Dritter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang der Schutzwirkung eines anwaltlichen Beratungsvertrages zu Gunsten Dritter

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 20.04.2004 - X ZR 250/02

    Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2014 - 2 U 78/13
    Neben dem gesetzlich geregelten Vertrag zu Gunsten Dritter (§ 328 BGB), bei dem ein Dritter unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung zu fordern, hat die Rechtsprechung den Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter herausgebildet, bei dem der Anspruch auf die geschuldete Hauptleistung allein dem Gläubiger zusteht, der Dritte jedoch in der Weise in die vertraglichen Sorgfalts- und Obhutspflichten, aber auch Hauptleistungspflichten, einbezogen ist, dass er bei deren Verletzung vertragliche Schadensersatzansprüche geltend machen kann (vgl. etwa BGHZ 193, 297 = NJW 2012, 3165; NJW 2004, 3420; BGHZ 159, 1 ff. = NJW 2004, 3035; BGH, NJW 2000, 725).

    Das hat zur Folge, dass einem einbezogenen Dritten im Fall der Schädigung ein eigener Ersatzanspruch als sekundärer vertraglicher Leistungsanspruch gegen den Schuldner zusteht (BGHZ 193, 297 = NJW 2012, 3165, 3167; BGHZ 159, 1, 4 = NJW 2004, 3035, 3036).

    Ebenso kann eine namentlich nicht bekannte Vielzahl privater Kreditgeber oder Kapitalanleger in den Schutzbereich eines Gutachtenauftrages zur Wertermittlung eines Grundstücks einbezogen sein, wenn der Gutachter nach dem Inhalt des ihm erteilten Gutachterauftrags wusste oder damit rechnen musste, dass der Auftraggeber das Gutachten zur Erlangung von durch ein Grundpfandrecht an dem Grundstück gesicherten, in der Höhe begrenzten Krediten verwenden werde (BGHZ 159, 1 = NJW 2004, 3035).

  • BGH, 14.06.2012 - IX ZR 145/11

    Drittschützende Wirkung eines Steuerberatermandats: Haftung des mit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2014 - 2 U 78/13
    Neben dem gesetzlich geregelten Vertrag zu Gunsten Dritter (§ 328 BGB), bei dem ein Dritter unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung zu fordern, hat die Rechtsprechung den Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter herausgebildet, bei dem der Anspruch auf die geschuldete Hauptleistung allein dem Gläubiger zusteht, der Dritte jedoch in der Weise in die vertraglichen Sorgfalts- und Obhutspflichten, aber auch Hauptleistungspflichten, einbezogen ist, dass er bei deren Verletzung vertragliche Schadensersatzansprüche geltend machen kann (vgl. etwa BGHZ 193, 297 = NJW 2012, 3165; NJW 2004, 3420; BGHZ 159, 1 ff. = NJW 2004, 3035; BGH, NJW 2000, 725).

    Das hat zur Folge, dass einem einbezogenen Dritten im Fall der Schädigung ein eigener Ersatzanspruch als sekundärer vertraglicher Leistungsanspruch gegen den Schuldner zusteht (BGHZ 193, 297 = NJW 2012, 3165, 3167; BGHZ 159, 1, 4 = NJW 2004, 3035, 3036).

    So hat der Bundesgerichtshof beispielsweise entschieden, dass der Gesellschafter und der Geschäftsführer in den Schutzbereich eines zwischen einer GmbH und einem Steuerberater geschlossenen Vertrages einbezogen sein können, welcher die Prüfung einer möglichen Insolvenzreife der GmbH zum Gegenstand hat (BGHZ 193, 297 = NJW 2012, 3165).

  • BGH, 02.07.1996 - X ZR 104/94

    Annahme eines Vertrages mit Schutzpflichten zugunsten Dritter bei gleichzeitigem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2014 - 2 U 78/13
    Es handelt sich hierbei um Berufsgruppen, die über eine besondere, vom Staat anerkannte Sachkunde verfügen und deren Vertragsleistungen von vornherein erkennbar zum Gebrauch gegenüber einem Dritten bestimmt sind und nach dem Willen des Auftraggebers mit einer entsprechenden Beweiskraft ausgestattet sein sollen (BGH, NJW 1996, 2927; Staudinger/Jagmann, BGB, Neubearbeitung 2009, § 328 Rz. 88).

    Schließlich muss der Dritte schutzwürdig sein, das heißt, ihm dürfen keine eigenen vertraglichen Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben wie diejenigen Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zukämen (BGH, NJW 1996, 2927, 2929 - Nitrierofen; BGH, NJW 2004, 3420, 3421; Münchner Kommentar zum BGB/Gottwald 6. Auflage 2012, § 328 Rz. 167).

    Diese kann fehlen, wenn der geschädigte Dritte eigene vertragliche Ansprüche, auch gegen andere Schuldner, hat, die denselben oder einen gleichwertigen Inhalt haben wie diejenigen, die er auf dem Weg über seine Einbeziehung in den Schutzbereich eines zwischen anderen geschlossenen Vertrages durchsetzen will, denn in einem solchen Fall Ansprüche aus dem Gesichtspunkt des Vertrages mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter zu gewähren, würde auch gegen das von der höchstrichterlichen Rechtsprechung stets hervorgehobene Anliegen verstoßen, eine uferlose Ausdehnung des Kreises der in den Schutzbereich einbezogenen Personen zu vermeiden (BGH, NJW 2004, 3420, 3421; BGH, NJW 2004, 3630, 3632; BGHZ 70, 327, 329 f. = NJW 1978, 883; BGHZ 133, 168, 173 ff. = NJW 1996, 2927; BGH NJW 1987, 2510, 2511).

  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 283/02

    Prospekthaftung des Wirtschaftsprüfers; Verjährung von Ansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2014 - 2 U 78/13
    Neben dem gesetzlich geregelten Vertrag zu Gunsten Dritter (§ 328 BGB), bei dem ein Dritter unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung zu fordern, hat die Rechtsprechung den Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter herausgebildet, bei dem der Anspruch auf die geschuldete Hauptleistung allein dem Gläubiger zusteht, der Dritte jedoch in der Weise in die vertraglichen Sorgfalts- und Obhutspflichten, aber auch Hauptleistungspflichten, einbezogen ist, dass er bei deren Verletzung vertragliche Schadensersatzansprüche geltend machen kann (vgl. etwa BGHZ 193, 297 = NJW 2012, 3165; NJW 2004, 3420; BGHZ 159, 1 ff. = NJW 2004, 3035; BGH, NJW 2000, 725).

    Schließlich muss der Dritte schutzwürdig sein, das heißt, ihm dürfen keine eigenen vertraglichen Ansprüche - gleich gegen wen - zustehen, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben wie diejenigen Ansprüche, die ihm über eine Einbeziehung in den Schutzbereich eines Vertrages zukämen (BGH, NJW 1996, 2927, 2929 - Nitrierofen; BGH, NJW 2004, 3420, 3421; Münchner Kommentar zum BGB/Gottwald 6. Auflage 2012, § 328 Rz. 167).

    Diese kann fehlen, wenn der geschädigte Dritte eigene vertragliche Ansprüche, auch gegen andere Schuldner, hat, die denselben oder einen gleichwertigen Inhalt haben wie diejenigen, die er auf dem Weg über seine Einbeziehung in den Schutzbereich eines zwischen anderen geschlossenen Vertrages durchsetzen will, denn in einem solchen Fall Ansprüche aus dem Gesichtspunkt des Vertrages mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter zu gewähren, würde auch gegen das von der höchstrichterlichen Rechtsprechung stets hervorgehobene Anliegen verstoßen, eine uferlose Ausdehnung des Kreises der in den Schutzbereich einbezogenen Personen zu vermeiden (BGH, NJW 2004, 3420, 3421; BGH, NJW 2004, 3630, 3632; BGHZ 70, 327, 329 f. = NJW 1978, 883; BGHZ 133, 168, 173 ff. = NJW 1996, 2927; BGH NJW 1987, 2510, 2511).

  • BGH, 16.02.1995 - IX ZR 15/94

    Berechnung des Vertrauensschadens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2014 - 2 U 78/13
    Zu ersetzen ist somit der Vertrauensschaden, der dem Mandanten entstanden ist, weil er sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskunft verlassen hat (BGH, NJW-RR 1991, 1125, 1126; BGH, NJW-RR 1995, 619, 620; Fahrendorf/Mennemeyer/Terbille, a. a. O., Rz. 924).
  • OLG Hamm, 03.09.2013 - 4 U 58/13
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2014 - 2 U 78/13
    Die an sich nach § 250 S. 1 BGB erforderliche Ablehnungsandrohung wird dabei durch die ernsthafte und endgültige Verweigerung der Freistellung entbehrlich gemacht (st. Rspr., vgl. OLG Hamm, GRUR-RR 2014, 133).
  • BGH, 07.05.1991 - IX ZR 188/90

    Steuerberater - Informationspflicht - Belehrungspflicht - Steuerliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2014 - 2 U 78/13
    Zu ersetzen ist somit der Vertrauensschaden, der dem Mandanten entstanden ist, weil er sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskunft verlassen hat (BGH, NJW-RR 1991, 1125, 1126; BGH, NJW-RR 1995, 619, 620; Fahrendorf/Mennemeyer/Terbille, a. a. O., Rz. 924).
  • BGH, 17.06.1953 - IV ZR 113/52
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2014 - 2 U 78/13
    Selbst wenn die Klägerin nach ihrer Zahlung durch eine ihrer Schwestergesellschaften einen Ausgleich erhalten hätte, sind derartige freiwillige Leistungen Dritter, die diese an den Geschädigten erbringen, grundsätzlich nicht im Wege der Vorteilsanrechnung anzurechnen, denn ihr Zweck besteht darin, dem Geschädigten etwas zukommen zu lassen und nicht, den Schädiger zu entlasten (ganz h. M., vgl. BGHZ 10, 107, 108 f. = NJW 1953, 1346; BGH, NJW 2001, 1274, 1275; Oetker in: Münchner Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, Rz. 251).
  • BGH, 07.11.2000 - VI ZR 400/99

    Ersatz des Verdienstausfalls bei Vorruhestand

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2014 - 2 U 78/13
    Selbst wenn die Klägerin nach ihrer Zahlung durch eine ihrer Schwestergesellschaften einen Ausgleich erhalten hätte, sind derartige freiwillige Leistungen Dritter, die diese an den Geschädigten erbringen, grundsätzlich nicht im Wege der Vorteilsanrechnung anzurechnen, denn ihr Zweck besteht darin, dem Geschädigten etwas zukommen zu lassen und nicht, den Schädiger zu entlasten (ganz h. M., vgl. BGHZ 10, 107, 108 f. = NJW 1953, 1346; BGH, NJW 2001, 1274, 1275; Oetker in: Münchner Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, Rz. 251).
  • BGH, 17.06.1953 - VI ZR 113/52

    Vorteilsausgleichung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2014 - 2 U 78/13
    Selbst wenn die Klägerin nach ihrer Zahlung durch eine ihrer Schwestergesellschaften einen Ausgleich erhalten hätte, sind derartige freiwillige Leistungen Dritter, die diese an den Geschädigten erbringen, grundsätzlich nicht im Wege der Vorteilsanrechnung anzurechnen, denn ihr Zweck besteht darin, dem Geschädigten etwas zukommen zu lassen und nicht, den Schädiger zu entlasten (ganz h. M., vgl. BGHZ 10, 107, 108 f. = NJW 1953, 1346; BGH, NJW 2001, 1274, 1275; Oetker in: Münchner Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, Rz. 251).
  • LG Düsseldorf, 16.07.2013 - 4c O 8/13

    Rechtsanwaltliche Falschberatung

  • BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93

    Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines

  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/01

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadens aus falscher anwaltlicher Beratung;

  • BGH, 15.02.1978 - VIII ZR 47/77

    Untermieter - § 328 BGB, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

  • BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80

    Schadensersatz für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines

  • BGH, 16.06.1987 - IX ZR 74/86

    Wachmann - § 823 Abs. 1 BGB, Außenhaftung des Arbeitnehmers, Haftung für

  • BGH, 02.11.1983 - IVa ZR 20/82

    Schutzwirkungen zugunsten Dritter; Sachverständiger: Sorgfaltspflichten

  • BGH, 21.03.2012 - XII ZB 510/10

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Gesetzliche Vertretung des Kindes durch den

  • BGH, 17.01.2008 - IX ZR 172/06

    Umfang des Schadens bei schuldhafter Pflichtverletzung des steuerlichen Beraters;

  • BGH, 10.07.2012 - VI ZR 341/10

    Geschäftsführer- bzw. Vorstandshaftung durch Schutzgesetzverletzung:

  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 96/06

    Übereignung einer Sachgesamtheit durch Besitzkonstitut

  • BGH, 02.12.1999 - IX ZR 415/98

    Auftrag an einen Rechtsanwalt, eine Kapitalerhöhung einer GmbH vorzubereiten, als

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 132/03

    Ansprüche des eine Kaution stellenden Dritten gegen den in die Abwicklung

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 2 U 41/19

    Restitutionsbeklagte wegen Verletzung eines europäischen Patents

    Die hiergegen gerichtete Berufung der Restitutionsklägerinnen hat der Senat durch Urteil vom 07.04.2016 (Az.: I-2 U 78/13) mit derMaßgabe zurückgewiesen, dass er den Tenor zu I. 1. des landgerichtlichen Urteils teilweise neu gefasst hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 29.05.2013 - B 2 U 78/13 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14260
BSG, 29.05.2013 - B 2 U 78/13 B (https://dejure.org/2013,14260)
BSG, Entscheidung vom 29.05.2013 - B 2 U 78/13 B (https://dejure.org/2013,14260)
BSG, Entscheidung vom 29. Mai 2013 - B 2 U 78/13 B (https://dejure.org/2013,14260)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,14260) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 29.05.2013 - B 2 U 78/13 B
    Der Senat sieht von einer weiteren Begründung ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines entsprechenden Vorgehens vgl BVerfG Beschluss vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497 = FamRZ 2011, 540).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.02.2014 - 2 U 78/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,7373
OLG Stuttgart, 06.02.2014 - 2 U 78/13 (https://dejure.org/2014,7373)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.02.2014 - 2 U 78/13 (https://dejure.org/2014,7373)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - 2 U 78/13 (https://dejure.org/2014,7373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,7373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht