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   OLG Köln, 26.11.2008 - 2 U 8/08   

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OLG Köln, 26.11.2008 - 2 U 8/08 (https://dejure.org/2008,5838)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.11.2008 - 2 U 8/08 (https://dejure.org/2008,5838)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. November 2008 - 2 U 8/08 (https://dejure.org/2008,5838)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang eines Pflichtteilsergänzungsanspruches in den Fällen der Zuwendung einer Lebensversicherung im Wege eines Vertrages zu Gunsten Dritter; Zulässigkeit der Beschränkung eines Pflichtteilsergänzungsanspruches bei der Zuwendung einer Lebensversicherung auf die Höhe der ...

  • Judicialis

    BGB § 288 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § ... 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 2287; ; BGB § 2287 Abs. 1; ; BGB § 2325; ; BGB § 2329; ; BGB § 2329 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2287 Abs. 1; BGB § 2325; BGB § 2329 Abs. 1
    Begriff der beeinträchtigenden Schenkung; Rückabwicklung der Zuwendung einer Lebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Pflichtteilsergänzungsanspruch und Lebensversicherung zugunsten eines Dritten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Lebensversicherung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bruder erhielt Lebensversicherung der toten Schwester - Ihr Stiefsohn und Erbe forderte vom Bruder die Versicherungssumme

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74

    Zuwendung auf den Todesfall

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2008 - 2 U 8/08
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen eines lebzeitigen Eigeninteresses des Erblassers trifft im Ausgangspunkt den Vertragserben (vgl. hierzu nur BGHZ 66, 8 [16]; Senat, NJW-RR 1992, 200), im Streitfall also den Kläger.

    Diese Verteilung der Beweislast greift indes erst ein, wenn der Anspruchsgegner, also vorliegend der Beklagte als Beschenkter, hinreichend konkret diejenigen tatsächlichen Umstände dargelegt hat, aus denen sich das lebzeitige Eigeninteresse des Erblassers ergibt (vgl. auch insoweit BGHZ 66, 8 [16]; Senat, NJW-RR 1992, 200).

  • OLG Hamm, 03.12.2004 - 20 U 132/04

    Widerruf der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung nach dem Tod des

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2008 - 2 U 8/08
    Im Rahmen des Bereicherungsrechts sei aber anerkannt, dass die Versicherungssumme herauszugeben sei (Bezugnahme auf OLG Hamm NJW-RR 2005, 465).

    c) Da es vorliegend um die erbrechtlichen Besonderheiten im Rahmen des § 2287 Abs. 1 BGB geht, veranlasst auch der Hinweis des Klägers auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (vgl. NJW-RR 2005, 465) im Zusammenhang mit einem "normalen" Bereicherungsausgleich keine abweichende Beurteilung.

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 252/01

    Umfang des Anfechtungsanspruchs bei Einräumung eines Bezugsrechts für eine

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2008 - 2 U 8/08
    Dies entspreche auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Bezugnahme auf BGH NJW 2004, 214).

    Insbesondere gebietet die Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 156, 350 = NJW 2004, 214), die im Zusammenhang mit der Konkursordnung ergangen ist, keine abweichende Beurteilung.

  • LG Köln, 12.12.2007 - 20 O 416/06

    Vertragserbe kann Herausgabe eines Geschenks verlangen bei Schenkung des

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2008 - 2 U 8/08
    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 12. Dezember 2008 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 416/06 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 12.12.2007 - 20 O 416/06 - die Klage abzuweisen,.

  • OLG Köln, 30.09.1991 - 2 W 140/91

    Anspruch auf Herausgabe eines Sparguthabens bzw. eines Sparbuches auf Grund eines

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2008 - 2 U 8/08
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen eines lebzeitigen Eigeninteresses des Erblassers trifft im Ausgangspunkt den Vertragserben (vgl. hierzu nur BGHZ 66, 8 [16]; Senat, NJW-RR 1992, 200), im Streitfall also den Kläger.

    Diese Verteilung der Beweislast greift indes erst ein, wenn der Anspruchsgegner, also vorliegend der Beklagte als Beschenkter, hinreichend konkret diejenigen tatsächlichen Umstände dargelegt hat, aus denen sich das lebzeitige Eigeninteresse des Erblassers ergibt (vgl. auch insoweit BGHZ 66, 8 [16]; Senat, NJW-RR 1992, 200).

  • BGH, 01.04.1987 - IVa ZR 26/86

    Fortgeltung der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung nach Scheidung

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2008 - 2 U 8/08
    Insoweit verweist auch der Bundesgerichtshof darauf, dass die Rechtsprechung im Zusammenhang mit Pflichtteilsergänzungsansprüchen im Rahmen des Bereicherungsausgleichs bei Fehlen jeden Rechtsgrundes kein Sinn ergebe (vgl. hierzu NJW 1987, 3131, 3132).
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 74/52

    Berechnung des Pflichtteilanspruchs. Umstellung

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2008 - 2 U 8/08
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind im Rahmen eines Pflichtteilsergänzungsanspruches (§§ 2325, 2329 BGB) in den Fällen, in denen im Wege eines Vertrages zu Gunsten Dritter eine Lebensversicherung zugewandt worden ist, lediglich die von dem Erblasser gezahlten Prämien als Gegenstand der Schenkung anzusehen (vgl. BGHZ 7, 134, 143; BGH FamRZ 1976, 616; siehe auch bereits RGZ 128, 187 [190]).
  • OLG Stuttgart, 13.12.2007 - 19 U 140/07

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Schenkungsgegenstand bei einer Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2008 - 2 U 8/08
    Der Senat schließt sich insoweit den überzeugenden Ausführungen des OLG Stuttgart (ZEV 2008, 145) an, während die hiervon abweichende Entscheidung des OLG Düsseldorf (ZEV 2008, 292) die unterschiedlichen Zwecke beider Rechtsgebiete nicht ausreichend berücksichtigt (in diesem Sinne auch Hilbig, ZEV 2008, 262 mit umfassenden Nachweisen des Streitstandes).
  • BGH, 23.02.1983 - IVa ZR 186/81

    Verfügung oder Schenkung von Todes wegen?

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2008 - 2 U 8/08
    b) Der Hinweis des Beklagten in seinem Schriftsatz vom 4. November 2008 auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 87, 19 = NJW 1983, 1487) veranlasst keine abweichende Beurteilung.
  • BGH, 28.04.2010 - IV ZR 73/08

    Änderung der Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für

    Auszug aus OLG Köln, 26.11.2008 - 2 U 8/08
    b) Im Hinblick auf die oben dargelegte, auch obergerichtlich umstrittene und zwischenzeitlich auch beim Bundesgerichtshof (Az.: IV ZR 73/08) anhängige Frage, ob Gegenstand einer Schenkung im Rahmen eines Anspruchs gem. §§ 2325, 2329 BGB bzw. gem. § 2287 Abs. 1 BGB die Versicherungssumme(n) oder nur die gezahlten Prämien sind, liegen die Voraussetzungen der Zulassung der Revision (§ 543 Abs. 2 S. 1 ZPO) vor, weil die Sache grundsätzliche Bedeutung hat und es auch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung einer Entscheidung des Revisionsgerichts bedarf.
  • BGH, 04.02.1976 - IV ZR 156/73

    Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen geminderten Nachlassvermögens infolge zu

  • OLG Düsseldorf, 22.02.2008 - 7 U 140/07

    Inanspruchnahme aus Anlass von Pflichtteilsergänzungen wegen einer

  • RG, 25.03.1930 - VII 440/29

    Inwieweit ist für den Anspruch auf Ergänzung des Pflichtteils nach § 2325 BGB.

  • LG Bonn, 29.07.2013 - 1 O 138/12

    Rechtsmissbräuchlichliche Beeinträchtigung von berechtigten Erberwartungen eines

    Durch die Änderung der Bezugsberechtigung wurde der Vermögenswert seinem Vermögen entzogen (vgl. OLG Köln, U. v. 26.11.2008 - 2 U 8/08 - zitiert nach juris).

    b) Die Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen eines lebzeitigen Eigeninteresses des Erblassers trifft grundsätzlich die Klägerin (vgl. OLG Köln, U. v. 26.11.2008 - 2 U 8/08 - zitiert nach juris).

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Rechtsprechung
   BSG, 12.05.2009 - B 2 U 8/08 R   

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https://dejure.org/2009,6014
BSG, 12.05.2009 - B 2 U 8/08 R (https://dejure.org/2009,6014)
BSG, Entscheidung vom 12.05.2009 - B 2 U 8/08 R (https://dejure.org/2009,6014)
BSG, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - B 2 U 8/08 R (https://dejure.org/2009,6014)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Meldeaufforderung - meldepflichtige Person - Meldepflichtiger - Arbeitsunfall - Kindergeldbescheinigung - Lohnsteuerkarte - Arbeitsloser - Arbeitsagentur - Arbeitsamt

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unfallversicherungsschutz; meldepflichtige Person; Meldeaufforderung des Arbeitsamts; Wegeunfall; sachlicher Zusammenhang; Handlungstendenz; Vorbereitungshandlung; Nachreichen der Kindergeldbescheinigung; potentieller Arbeitgeber

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Weg zu einem potentieller Arbeitgeber zwecks Nachreichen der Kindergeldbescheinigung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Unfall eines Meldepflichtiger nach dem SGB III auf dem Weg zu der vom Arbeitsamt vermittelten potentiellen Arbeitsstelle - Aufforderung des künftigen Arbeitgebers zur Vorlage der noch fehlenden Bescheinigung der Kindergeldkasse - kein UV-Schutz

  • Judicialis

    SGB VII § 2 Abs 1 Nr 14

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 2; SGB VII § 8
    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Weg zu einem potentieller Arbeitgeber zwecks Nachreichen der Kindergeldbescheinigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 212
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 8/08 R
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheits(-erst-)schaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheits(-erst-)schadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern insbesondere für die Gewährung einer Verletztenrente (vgl nur BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, jeweils RdNr 5; BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 10).

    Bei den nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII versicherten Beschäftigten ist dabei maßgebend, ob der Versicherte eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und ob diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (vgl nur BSG Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, jeweils RdNr 6 ff).

    Bei den nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII versicherten Beschäftigten sind Verrichtungen infolge des dem Beschäftigungsverhältnis zugrunde liegenden Arbeitsverhältnisses Teil der versicherten Tätigkeit und stehen mit ihr im erforderlichen sachlichen Zusammenhang (BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, jeweils RdNr 14).

  • BSG, 08.07.1980 - 2 RU 103/79

    Meldepflicht eines Arbeitslosen - Aufforderung des Arbeitsamtes - Aufsuchen eines

    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 8/08 R
    Das vom LSG angeführte Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. Juli 1980 (BSGE 50, 177 = SozR 2200 § 539 Nr. 70) beziehe sich auf die alte Rechtslage nach § 539 Abs. 1 Nr. 4b Reichsversicherungsordnung (RVO).

    Zwar geht das LSG zu Recht davon aus, dass der Versicherungsschutz nach einer Aufforderung des Arbeitsamtes, heute Arbeitsagentur, sich bei einem bestimmten Arbeitgeber wegen einer freien Arbeitsstelle zu melden, nicht unbedingt mit der ersten Vorstellung erschöpft ist, sondern auch die Fortsetzung der Verhandlung an einem folgenden Tag umfasst (BSG Urteil vom 8. Juli 1980 - 2 RU 103/79 - BSGE 50, 177 = SozR 2200 § 539 Nr. 70).

  • BSG, 20.10.1983 - 2 RU 77/82

    Verlängerung der Arbeitserlaubnis - Anweisung des Arbeitgebers -

    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 8/08 R
    Die Situation eines arbeitserlaubnispflichtigen Ausländers, der während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses auf Weisung seines Arbeitgebers die Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis beantragen will, ist grundlegend anders (BSG vom 20. Oktober 1983 - 2 RU 77/82; vgl auch BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 53 zur Verneinung von Unfallversicherungsschutz für Personen, denen eine stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme bewilligt ist und die vor dem Beginn der Maßnahme bei der Beschaffung von dafür benötigten ärztlichen Unterlagen verunglücken).
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 35/99 R

    Unfallversicherungsschutz - stationäre Behandlung - tatsächliche Gewährung -

    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 8/08 R
    Die Situation eines arbeitserlaubnispflichtigen Ausländers, der während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses auf Weisung seines Arbeitgebers die Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis beantragen will, ist grundlegend anders (BSG vom 20. Oktober 1983 - 2 RU 77/82; vgl auch BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 53 zur Verneinung von Unfallversicherungsschutz für Personen, denen eine stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme bewilligt ist und die vor dem Beginn der Maßnahme bei der Beschaffung von dafür benötigten ärztlichen Unterlagen verunglücken).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 8/08 R
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheits(-erst-)schaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheits(-erst-)schadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern insbesondere für die Gewährung einer Verletztenrente (vgl nur BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, jeweils RdNr 5; BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 10).
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 26/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 8/08 R
    Versicherungsschutz für Vor- oder Nachbereitungshandlungen kommt nur in Betracht, wenn die Handlung mit der eigentlich versicherten Tätigkeit oder einer kraft Gesetzes versicherten Vorbereitungshandlung so eng verbunden ist, dass beide bei natürlicher Betrachtungsweise eine Einheit bilden, weil die vorbereitende Tätigkeit einen besonders engen sachlichen, örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der eigentlich versicherten Tätigkeit aufweist (vgl BSG vom 28. April 2004 - B 2 U 26/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 5).
  • BSG, 15.12.1959 - 2 RU 137/57
    Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 8/08 R
    Dementsprechend hat der Senat auch schon am 15. Dezember 1959 (BSGE 11, 154) das Besorgen einer Lohnsteuerkarte dem unversicherten persönlichen Lebensbereich des steuerpflichtigen Arbeitnehmers zugerechnet und einen Versicherungsschutz nach § 542 RVO aF verneint.
  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 27/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Eishockeyprofi -

    Versicherungsschutz für Vorbereitungshandlungen bestehe, wenn die Handlung mit der eigentlich versicherten Tätigkeit so eng verbunden ist, dass beide bei natürlicher Betrachtungsweise eine Einheit bilden, weil die vorbereitende Tätigkeit einen besonders engen sachlichen, örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der eigentlich versicherten Tätigkeit hat aufnehmen können (BSG vom 28.4.2004 - B 2 U 26/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 5; BSG vom 12.5.2009 - B 2 U 8/08 R) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2012 - L 3 U 85/10

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Vorstellungsgespräch - Bundesagentur -

    Insofern bezieht sich der Senat auf die Rechtsprechung des BSG, welches etwa in seiner Entscheidung vom 12. Mai 2009 - B 2 U 8/08 R - (in Juris) darauf hinweist, dass der Versicherungsschutz nach einer Aufforderung des Arbeitsamtes, heute Arbeitsagentur, sich bei einem bestimmten Arbeitgeber wegen einer freien Arbeitsstelle zu melden, nicht unbedingt mit der ersten Vorstellung erschöpft ist, sondern auch die Fortsetzung der Verhandlung an einem folgenden Tag umfasst (mit Hinweis auf das Urteil vom 08. Juli 1980 - 2 RU 103/79 - in SozR-2200 § 539 Nr. 70).

    Bei den nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII versicherten Beschäftigten ist dabei maßgebend, ob der Versicherte eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und ob diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (BSG Urteile vom 12. Mai 2009 - B 2 U 8/08 R - und vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R -, jeweils in Juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2008 - L 6 U 143/03

    Sportunfall in "Kaderschmiede" ist unfallversichert

    Entsprechendes gilt nach Überzeugung des Senats dann, wenn - wie hier - die Feststellung des Versicherungsfalls streitbefangen ist und der zuständige Versicherungsträger - wenngleich erst im Berufungsverfahren - beigeladen wird (im Ergebnis ebenso Urteil des Senats vom 21. Februar 2008 - L 6 U 31/05 -, Revision anhängig unter B 2 U 8/08 R; ähnlich zur Versicherungs- und Beitragspflicht, LSG Sachsen-Anhalt, Urteil des 4. Senats vom 20. September 2006 - L 4 P 17/03 -, Revision anhängig unter B 12 P 5/06 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2015 - L 1 U 5238/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 14

    Der hier zu entscheidende Fall unterscheidet sich wesentlich von denjenigen Fällen, in denen der Unfallversicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII abgelehnt wurde, weil der Betroffene sich eigeninitiativ bei einem Dienstberater der BA vorstellte (vgl. BSG, Urteil vom 24.06.2003 - B 2 U 45/02 R, a.a.O.) oder nur abstrakten Pflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung nachkommen wollte (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.10.2012 - L 6 U 6/10 = UV Recht Aktuell 2013, 321) bzw. nicht einer konkreten Aufforderung durch die BA sondern des potentiellen Arbeitgebers folgte (so im Fall des BSG vom 12.05.2009 - B 2 U 8/08 R = UV Recht Aktuell 2009, 1026: Der Arbeitgeber forderte nach dem Vorstellungsgespräch den Leistungsbezieher auf, eine Kindergeldbescheinigung vorzulegen).
  • LSG Bayern, 12.04.2011 - L 3 U 165/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Arbeitsunfall -

    Versicherungsschutz für Vorbereitungshandlungen besteht dann, wenn die Handlung mit der eigentlich versicherten Tätigkeit so eng verbunden ist, dass beide bei natürlicher Betrachtungsweise eine Einheit bilden, weil die vorbereitende Tätigkeit einen besonders engen sachlichen, örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der eigentlich versicherten Tätigkeit aufweist (BSG, Urteil vom 28.04.2004 - B 2 U 26/03 R; Urteil vom 12.05.2009 - B 2 U 8/08 R).
  • SG Konstanz, 26.11.2014 - S 11 U 1929/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 14

    Ob die Verrichtung, bei der sich der Unfall ereignet hat, der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher Zusammenhang), ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSG, Urteil vom 12. April 2005, B 2 U 11/04 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 14; BSG, Urteil vom 12. Mai 2009, B 2 U 8/08 R, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 295/04
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist indessen das Besorgen einer Lohnsteuerkarte grundsätzlich dem unversicherten Lebensbereich des steuerpflichtigen Arbeitnehmers zuzurechnen (vgl. Urteil vom 15.12.1959 - 2 RU 137/57; Urteil vom 12.05.2009 - B 2 U 8/08 R, Rdnr. 23 zitiert nach juris).
  • BSG, 12.05.2011 - B 2 U 76/11 B
    Im Übrigen: Soweit sie meint, die Beschränkung des Versicherungsschutzes nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII auf die Fälle, in denen den Arbeitsuchenden eine besondere Aufforderung der Agentur für Arbeit zugegangen ist, sei "nicht hinnehmbar" oder verletze Art. 3 Abs. 1 GG, hätte sie, falls sie dazu eine Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung formuliert hätte, aufzeigen müssen, dass sich die Lösung des angedeuteten Rechtsproblems nicht bereits aus dem Wortlaut des Gesetzes selbst oder der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl BSG vom 12.5.2009 - B 2 U 8/08 R; BSG SozR 4-2700 § 2 Nr. 11) ergibt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 14/9 U 133/09
    Im Allgemeinen ist die den Unfallversicherungsschutz begründende Aufforderung einer Arbeitsagentur darauf gerichtet, dass der Arbeitslose sich bei einem bestimmten Arbeitgeber wegen einer freien Arbeitsstelle meldet (BSG vom 12. Mai 2009 - B 2 U 8/08 R -, zitiert nach Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2009 - L 9 U 373/04
    Ob die Verursachung einer Schadensfolge "durch" einen Arbeitsunfall festgestellt werden kann, entscheidet sich - bei Vorliegen einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne - letztlich danach, ob das Unfallereignis selbst - und nicht eine andere unfallunabhängige Ursache - die wesentliche Bedingung für den Eintritt des Schadens bildet (vgl. BSG, Urteil vom 09. Dezember 2003 - B 2 U 8/08 R m.w.N.; BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.11.2008 - 2 U 8/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9720
OLG Brandenburg, 18.11.2008 - 2 U 8/08 (https://dejure.org/2008,9720)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.11.2008 - 2 U 8/08 (https://dejure.org/2008,9720)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. November 2008 - 2 U 8/08 (https://dejure.org/2008,9720)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zum Verhältnis Tierhalterhaftung und Amtspflichtverletzung - Entlastungsbeweis bei einer Amtspflichtverletzung

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfall bei Kollision eines Pkw mit einem Diensthund des Zolls; Anwendung der Beweislastregel des § 833 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die Feststellung einer Amtspflichtverletzung; Sorgfaltspflichtwidrige Verwendung einer ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 21.03.1997 - 11 U 179/96

    Sorgfaltspflichten des Führers eines Polizeihundes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2008 - 2 U 8/08
    Bei der Feststellung der Amtspflichtverletzung ist jedoch die Beweislastregel des § 833 Satz 2 BGB anzuwenden (vgl. OLG Hamm, VersR 1998, 495).
  • OLG Saarbrücken, 11.05.2023 - 4 U 57/22

    Amtshaftung: Schmerzensgeldforderung für einen erlittenen Polizeihundebiss

    Das ist immer dann der Fall, wenn die Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens hervorgerufene Gefährdung von Leben, Gesundheit und Eigentum Dritter zu einem Schaden geführt hat (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 21.03.1997 - 11 U 179/96, VersR 1998, 495 - 497, juris Rdn. 47 m. w. N.; Brandenburgisches OLG, Urt. v. 18.11.2008 - 2 U 8/08, juris Rdn. 12).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - I-2 U 8/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19535
OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - I-2 U 8/08 (https://dejure.org/2009,19535)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.04.2009 - I-2 U 8/08 (https://dejure.org/2009,19535)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. April 2009 - I-2 U 8/08 (https://dejure.org/2009,19535)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.03.2007 - VIII ZB 123/06

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Anfechtung des erstinstanzlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - 2 U 8/08
    Eine Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils kann es in einem solchen Fall nicht geben und ihrer bedarf es deswegen auch nicht (BGH, MDR 2007, 966).
  • BGH, 19.02.2008 - 1 StR 596/07

    Anforderungen an den Anklagesatz bei einer Vielzahl anzuklagender gleichartiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - 2 U 8/08
    Im Zusammenhang mit einer erstmals im Berufungsrechtszug erhobenen Verjährungseinrede hat der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs (NJW 2008, 2131) bereits entschieden, dass die Einrede unabhängig von den Voraussetzungen des § 531 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 ZPO zuzulassen ist, wenn die Erhebung der Verjährungseinrede und die den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Umständen zwischen den Prozessparteien unstreitig sind.
  • BGH, 26.07.2004 - VIII ZB 29/04

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - 2 U 8/08
    Die Berufungsbegründung muss dementsprechend (a) erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angegriffene Urteil falsch sein soll, und sie muss (b) im einzelnen angeben, aus welchen Gründen der Berufungskläger die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des vorinstanzlichen Urteils in den angegebenen Punkten als unzutreffend ansieht (BGH, NJW-RR 2004, 1716).
  • BGH, 26.06.2003 - III ZB 71/02

    Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung vor dem Hintergrund der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2009 - 2 U 8/08
    Notwendig ist nach der Rechtsprechung eine auf den Entscheidungsfall zugeschnittene Darlegung, in welchen Punkten und aus welchen materiell- oder verfahrensrechtlichen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BGH, NJW 2003, 2532).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.07.2008 - I-2 U 8/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,25558
OLG Düsseldorf, 03.07.2008 - I-2 U 8/08 (https://dejure.org/2008,25558)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.07.2008 - I-2 U 8/08 (https://dejure.org/2008,25558)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - I-2 U 8/08 (https://dejure.org/2008,25558)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Festetzung von Teilsicherheiten für zuerkannte Ansprüche noch vor dem Berufungsgericht; Korrektur einer vorinstanzlich fehlerhaften Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit vor einer zweitinstanzlichen Sachentscheidung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 08.03.2004 - 14 W 184/04

    Rechtsmittel zur Festsetzung einer Avalprovision; Kosten der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2008 - 2 U 8/08
    Einer von Anfang an bestehenden Unrichtigkeit steht dabei der Fall gleich, dass die landgerichtliche Vollstreckbarkeitsentscheidung aufgrund nachträglicher, erst im Anschluss an den Schluss der erstinstanzlichen Verhandlung eingetretener Umstände unzutreffend geworden ist (OLG Hamm, OLGR 1995, 264; OLG Koblenz, RPfleger 2004, 509; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO; Groeger, NJW 1994, 431, 432).
  • OLG Köln, 17.11.1999 - 6 U 162/99

    Anhebung der Sicherheitsleistung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2008 - 2 U 8/08
    Soweit in der Rechtsprechung (OLG Köln, GRUR 2000, 253 - Anhebung der Sicherheitsleistung) und Literatur (Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 718 Rn. 2) eine gegenteilige Auffassung vertreten wird, schließt sich der Senat dem aus den nachfolgenden Gründen nicht an.
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 112/05

    Bestimmung der Höhe der Sicherheitsleistung bei vorläufiger Vollstreckbarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2008 - 2 U 8/08
    Denn es entspricht einer - soweit ersichtlich - allgemein gebräuchlichen Praxis der Verletzungsgerichte, die Vollstreckungssicherheit, solange keine konkreten Anhaltspunkte für einen darüber hinausgehenden Schaden bestehen, in Höhe des Streitwertes festzusetzen (vgl. Senat, NJOZ 2007, 451, 455).
  • OLG Frankfurt, 07.05.1996 - 5 U 219/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2008 - 2 U 8/08
    Dies ist zum einen der Fall, wenn sich unmittelbar vor der Vollstreckung herausstellt, dass auch die Vollstreckung den zuerkannten Zahlungsbetrag nur zu einem geringen Teil abdecken wird und die für die ursprünglich festgesetzte nach dem zuerkannten Gesamtanspruch bemessene Sicherheitsleistung zu erbringenden Kosten den im Wege der Zwangsvollstreckung erlangbaren Betrag im wesentlichen wieder aufzehren (OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1997, 620).
  • BVerwG, 12.03.1993 - 8 C 20.90

    Rechtsweg - Gewerbesteuermeßbescheid - Beschwer - Zeitpunkt - Haftungsschuldner -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2008 - 2 U 8/08
    Einer von Anfang an bestehenden Unrichtigkeit steht dabei der Fall gleich, dass die landgerichtliche Vollstreckbarkeitsentscheidung aufgrund nachträglicher, erst im Anschluss an den Schluss der erstinstanzlichen Verhandlung eingetretener Umstände unzutreffend geworden ist (OLG Hamm, OLGR 1995, 264; OLG Koblenz, RPfleger 2004, 509; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO; Groeger, NJW 1994, 431, 432).
  • LG Düsseldorf, 13.09.2012 - 4b O 80/11

    Patentrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit Behältern für die Verwendung in

    Dies umfasst auch die Festsetzung von Teilsicherheiten für zulässige Teilvollstreckungen (zur Zulässigkeit von Teilsicherheiten vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.07.2008, I - 2 U 8/08; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 108 Rn. 4).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 17.09.2008 - L 2 U 8/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,25528
LSG Bayern, 17.09.2008 - L 2 U 8/08 (https://dejure.org/2008,25528)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.09.2008 - L 2 U 8/08 (https://dejure.org/2008,25528)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. September 2008 - L 2 U 8/08 (https://dejure.org/2008,25528)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus LSG Bayern, 17.09.2008 - L 2 U 8/08
    Auf die Frage, ob der Antrag, neben der Feststellung einer Berufskrankheit diese zu entschädigen, einen zulässigen Klageantrag enthält (BSG, Urteil vom 15. Februar 2005 - B 2 U 1/04 R) braucht nicht weiter eingegangen zu werden.
  • LSG Bayern, 03.11.2008 - L 15 SF 150/08

    Bestimmung der Höhe einer Vergütung für die Erstellung eines Gutachtens zum

    In dem Rechtsstreit von Frau I. K. mit Az. L 2 U 8/08 ist die Antragstellerin gemäß §§ 103 ff. des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) zur ärztlichen Sachverständigen bestellt worden.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.03.2012 - I-2 U 8/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9419
OLG Düsseldorf, 29.03.2012 - I-2 U 8/08 (https://dejure.org/2012,9419)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.03.2012 - I-2 U 8/08 (https://dejure.org/2012,9419)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. März 2012 - I-2 U 8/08 (https://dejure.org/2012,9419)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Benetzung von hydrophilen Harnkathetern

  • rechtsportal.de

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Benetzung von hydrophilen Harnkathetern, da die angegriffene Ausführungsform von der technischen Lehre des Klagepatents Gebrauch macht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85

    Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2012 - 2 U 8/08
    Ungeachtet dessen, dass eine Aussetzung bei bloßen Zweifeln an der Erfindungshöhe nicht in Betracht kommt (BGH, GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug), geht die Begründung nicht maßgeblich über das Vorbringen vor dem Europäischen Patentamt hinaus und dieses hat die Erfindungshöhe anerkannt.
  • BGH, 24.10.1978 - X ZR 42/76

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung der Erfinderschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2012 - 2 U 8/08
    Sie ist seit dem 7. November 2002 als neue Anmelderin des Klagepatents im Register eingetragen und begehrt Schadensersatzfeststellungs- und Rechnungslegung sowie Vernichtung ab dem 11. März 2003, mithin nach Eintragung im Register, woraus sich ihre Berechtigung gemäß § 30 Abs. 3 S. 2 PatG ohne Weiteres ergibt (vgl. Senat, Urt. v. 24. Juni 2011, Az. I-2 U 26/10; Mitt. 1998, 153, 155 - Kartoffelsorte Cilena; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 30 PatG Rdnr. 20; Benkard/Schäfers, PatG, GebrMG, 10. Aufl. § 30 PatG Rdnr. 8a; Rogge, GRUR 1985, 734, 736 m. w. Nachw.; vgl. a. BGH, GRUR 1979, 145, 146 - Aufwärmvorrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2011 - 2 U 26/10

    Aktivlegitimation des Patentinhabers im Verletzungsprozess; Ansprüche wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2012 - 2 U 8/08
    Sie ist seit dem 7. November 2002 als neue Anmelderin des Klagepatents im Register eingetragen und begehrt Schadensersatzfeststellungs- und Rechnungslegung sowie Vernichtung ab dem 11. März 2003, mithin nach Eintragung im Register, woraus sich ihre Berechtigung gemäß § 30 Abs. 3 S. 2 PatG ohne Weiteres ergibt (vgl. Senat, Urt. v. 24. Juni 2011, Az. I-2 U 26/10; Mitt. 1998, 153, 155 - Kartoffelsorte Cilena; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 30 PatG Rdnr. 20; Benkard/Schäfers, PatG, GebrMG, 10. Aufl. § 30 PatG Rdnr. 8a; Rogge, GRUR 1985, 734, 736 m. w. Nachw.; vgl. a. BGH, GRUR 1979, 145, 146 - Aufwärmvorrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2009 - 2 U 71/08

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Kraftmaschine zum gezielten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2012 - 2 U 8/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats besteht ein Anspruch auf Belegvorlage lediglich im Rahmen der Auskunftsverpflichtung nach § 140b PatG (Senat, InstGE 5, 249 - Faltenbalg; Urt. v. 17. September 2010, I-2 U 71/08).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2012 - 2 U 8/08
    Das ergibt sich bereits auf Grund des Umstandes, dass die Beschreibungsstelle keinen Eingang in den Patentanspruch gefunden hat, wie auch der gerichtliche Sachverständige (Gutachten S. 12, Bl. 702 GA) ausgeführt hat, mithin als Beschreibungsstelle den Schutzumfang eines weiter gefassten Patentanspruches nicht beschränken kann (vgl. BGH GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2012 - 2 U 8/08
    Das ergibt sich bereits auf Grund des Umstandes, dass die Beschreibungsstelle keinen Eingang in den Patentanspruch gefunden hat, wie auch der gerichtliche Sachverständige (Gutachten S. 12, Bl. 702 GA) ausgeführt hat, mithin als Beschreibungsstelle den Schutzumfang eines weiter gefassten Patentanspruches nicht beschränken kann (vgl. BGH GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2012 - 2 U 8/08
    Das ergibt sich bereits auf Grund des Umstandes, dass die Beschreibungsstelle keinen Eingang in den Patentanspruch gefunden hat, wie auch der gerichtliche Sachverständige (Gutachten S. 12, Bl. 702 GA) ausgeführt hat, mithin als Beschreibungsstelle den Schutzumfang eines weiter gefassten Patentanspruches nicht beschränken kann (vgl. BGH GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • BGH, 12.10.2004 - X ZR 176/02

    Staubsaugersaugrohr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2012 - 2 U 8/08
    Eine funktionale Betrachtungsweise als alleinige Auslegungsmethode kommt regelmäßig dann in Betracht, wenn die Wortwahl des Patentanspruchs kein feststehendes Verständnis erlaubt (vgl. BGH, GRUR 2005, 41, 42 - Staubsaugerrohr; GRUR 2001, 232, 233 - Spannschraube).
  • BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98

    Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2012 - 2 U 8/08
    Eine funktionale Betrachtungsweise als alleinige Auslegungsmethode kommt regelmäßig dann in Betracht, wenn die Wortwahl des Patentanspruchs kein feststehendes Verständnis erlaubt (vgl. BGH, GRUR 2005, 41, 42 - Staubsaugerrohr; GRUR 2001, 232, 233 - Spannschraube).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.12.2010 - VI-2 U (Kart) 8/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,74329
OLG Düsseldorf, 22.12.2010 - VI-2 U (Kart) 8/08 (https://dejure.org/2010,74329)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.2010 - VI-2 U (Kart) 8/08 (https://dejure.org/2010,74329)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - VI-2 U (Kart) 8/08 (https://dejure.org/2010,74329)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.07.2010 - EnZR 23/09

    Stromnetznutzungsentgelt IV

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2010 - 2 U (Kart) 8/08
    Für eine noch weitergehende Überhöhung sind keine Anhaltspunkte ersichtlich (vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2010 - EnZR 23/09).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.11.2009 - VI-2 U (Kart) 8/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,76882
OLG Düsseldorf, 04.11.2009 - VI-2 U (Kart) 8/08 (https://dejure.org/2009,76882)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.11.2009 - VI-2 U (Kart) 8/08 (https://dejure.org/2009,76882)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. November 2009 - VI-2 U (Kart) 8/08 (https://dejure.org/2009,76882)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.06.2009 - EnZR 49/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verjährung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2009 - 2 U (Kart) 8/08
    a) Wie der Senat bereits in seinem den Parteien bekannten Urteil vom 26. November 2008 (VI-2 U [Kart] 12/07; ZNER 2009, 46) entschieden hat und vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist (Beschluss vom 23. Juni 2009, EnZR 49/08, Rdnr. 4), ist der Rückzahlungsanspruch bereits mit Zahlung im Jahre 2001 und nicht erst mit der gerichtlichen Bestimmung des billigen Entgeltes gemäß § 315 Abs. 3 BGB entstanden.

    Die Fragen sind durch die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 23. Juni 2009 (EnZR 2/09 und EnZR 49/08) hinreichend geklärt.

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - 2 U (Kart) 12/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung angeblich überhöhter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2009 - 2 U (Kart) 8/08
    a) Wie der Senat bereits in seinem den Parteien bekannten Urteil vom 26. November 2008 (VI-2 U [Kart] 12/07; ZNER 2009, 46) entschieden hat und vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist (Beschluss vom 23. Juni 2009, EnZR 49/08, Rdnr. 4), ist der Rückzahlungsanspruch bereits mit Zahlung im Jahre 2001 und nicht erst mit der gerichtlichen Bestimmung des billigen Entgeltes gemäß § 315 Abs. 3 BGB entstanden.
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2010 - 2 U (Kart) 17/09

    Rückforderung überhöhter Netzdurchleitungsentgelte

    Grundsätzlich entsteht ein Anspruch auf Rückgewähr des Geleisteten nach § 812 Abs. 1 S. 1 BGB bereits mit der Leistung (vgl. Teilurteil des Senats vom 04.11.2009 - VI-2 U (Kart) 8/08).
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Rechtsprechung
   BSG, 21.02.2008 - B 2 U 8/08 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,68567
BSG, 21.02.2008 - B 2 U 8/08 B (https://dejure.org/2008,68567)
BSG, Entscheidung vom 21.02.2008 - B 2 U 8/08 B (https://dejure.org/2008,68567)
BSG, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - B 2 U 8/08 B (https://dejure.org/2008,68567)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Rostock - S 3 U 144/00
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern - L 5 U 5/03
  • BSG, 21.02.2008 - B 2 U 8/08 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Kausalität - ursächlicher

    Auszug aus BSG, 21.02.2008 - B 2 U 8/08 B
    Es hätte hier jedenfalls weiter dargelegt werden müssen, inwieweit das LSG hier einen anderen, dies ausschließenden Rechtssatz aufstellen wollte, da in dem Berufungsurteil zur Belegung der hier vom LSG vertretenen Rechtsansicht ausdrücklich auf das spätere Urteil des BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 40/05 R - Bezug genommen wird, in dem wiederum neben den vom LSG zitierten Grundsätzen auch den von der Klägerin aus der Entscheidung vom 2. Februar 1999 zitierten Ausführungen entsprechende Darlegungen enthalten sind.
  • LSG Bayern, 20.06.2001 - L 2 U 244/00

    Anspruch auf Verletztenrente aufgrund eines Unfalls; Geeigneter Unfallhergang für

    Auszug aus BSG, 21.02.2008 - B 2 U 8/08 B
    Die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision wegen Abweichung (vgl Krasney/Udsching, aaO, RdNr 196 mwN; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 29; BSG Beschlüsse vom 18. Juli 2000 - B 2 U 160/00 B - und 18. September 2000 - B 2 U 244/00 B -).
  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 6/98 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - Gelegenheitsursache -

    Auszug aus BSG, 21.02.2008 - B 2 U 8/08 B
    Für psychische Krankheiten bzw. psychosomatische Krankheitsbilder gelten insoweit keine Besonderheiten." Dieser Rechtssatz stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des BSG in seinem Urteil vom 2. Februar 1999 - B 2 U 6/98 R -, nach dem eine Schadensanlage als allein wesentliche Ursache nur dann gewertet werden dürfe, wenn sie so stark ausgeprägt und so leicht ansprechbar gewesen sei, dass es zur Auslösung des akuten Krankheitsbildes keiner besonderen, in ihrer Art unersetzlichen äußeren Einwirkung aus der versicherten Tätigkeit bedurft hätte und wenn der Gesundheitsschaden wahrscheinlich auch ohne diese Einwirkung durch beliebig austauschbare Einwirkungen des unversicherten Alltagslebens zu annähernd gleicher Zeit und in annähernd gleicher Schwere entstanden wäre.
  • BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78

    Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung

    Auszug aus BSG, 21.02.2008 - B 2 U 8/08 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) erfordern diese Vorschriften, dass der Zulassungsgrund schlüssig dargetan wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34, 47 und 58; vgl hierzu auch Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl, 2005, IX, RdNr 177 und 179 mwN).
  • BSG, 21.04.1978 - 1 BJ 12/78

    Revision - Abweichung von einer Entscheidung - Darlegungslast - Konkrete Aussage

    Auszug aus BSG, 21.02.2008 - B 2 U 8/08 B
    Die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision wegen Abweichung (vgl Krasney/Udsching, aaO, RdNr 196 mwN; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 29; BSG Beschlüsse vom 18. Juli 2000 - B 2 U 160/00 B - und 18. September 2000 - B 2 U 244/00 B -).
  • BSG, 09.01.1976 - 11 BA 90/75

    Zulassung der Revision - Abweichung von einer Entscheidung des BSG - Konkrete

    Auszug aus BSG, 21.02.2008 - B 2 U 8/08 B
    2 Eine Abweichung (Divergenz) iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG ist nur dann hinreichend dargetan, wenn schlüssig aufgezeigt wird, mit welchem genau bestimmten entscheidungserheblichen Rechtssatz die angegriffene Entscheidung des LSG von welcher genau bestimmten rechtlichen Aussage des BSG, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmSOGB) oder des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) abweicht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 21, 29 und 54).
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Rechtsprechung
   BSG, 14.01.2009 - B 2 U 8/08 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,37523
BSG, 14.01.2009 - B 2 U 8/08 S (https://dejure.org/2009,37523)
BSG, Entscheidung vom 14.01.2009 - B 2 U 8/08 S (https://dejure.org/2009,37523)
BSG, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - B 2 U 8/08 S (https://dejure.org/2009,37523)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Auch kein Notanwalt vor dem Bundessozialgericht

  • beck.de (Kurzinformation)

    Auch kein Notanwalt vor dem Bundessozialgericht

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Rechtsprechung
   BSG, 13.08.2008 - B 2 U 8/08 BH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,69116
BSG, 13.08.2008 - B 2 U 8/08 BH (https://dejure.org/2008,69116)
BSG, Entscheidung vom 13.08.2008 - B 2 U 8/08 BH (https://dejure.org/2008,69116)
BSG, Entscheidung vom 13. August 2008 - B 2 U 8/08 BH (https://dejure.org/2008,69116)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Fulda - S 3 U 176/04
  • LSG Hessen - L 3 U 137/05
  • BSG, 13.08.2008 - B 2 U 8/08 BH
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.03.1996 - 9 RV 24/94

    Prozeßkostenhilfe bei Vertretung durch Gewerkschaft

    Auszug aus BSG, 13.08.2008 - B 2 U 8/08 BH
    Die Rechtsschutzversicherung ist als Bestandteil des Vermögens gemäß §§ 73a Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG), 115 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) vorrangig einzusetzen, um die Kosten eines Rechtsstreits zu bestreiten (vgl Bundessozialgericht , Beschluss vom 17.8.1998 - B 14 KG 13/98 B; BSG SozR 3-1500 § 73a Nr. 4).
  • BSG, 17.08.1998 - B 14 KG 13/98 B

    Vermögen iS. des § 115 Abs. 2 ZPO

    Auszug aus BSG, 13.08.2008 - B 2 U 8/08 BH
    Die Rechtsschutzversicherung ist als Bestandteil des Vermögens gemäß §§ 73a Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG), 115 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) vorrangig einzusetzen, um die Kosten eines Rechtsstreits zu bestreiten (vgl Bundessozialgericht , Beschluss vom 17.8.1998 - B 14 KG 13/98 B; BSG SozR 3-1500 § 73a Nr. 4).
  • BSG, 16.10.2007 - B 6 KA 3/07 S

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rechtsmittelverfahren vor einem obersten

    Auszug aus BSG, 13.08.2008 - B 2 U 8/08 BH
    Stellt der Kläger einen Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts, muss er zumindest substantiiert darlegen, dass er sich bei einer gewissen Anzahl von Anwälten nachweisbar vergeblich um eine Übernahme der Vertretung bemüht hat (BSG Beschluss vom 16.10.2007 - B 6 KA 3/07 S).
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   OLG Düsseldorf, 22.03.2012 - 2 U 8/07   

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OLG Düsseldorf, 22.03.2012 - 2 U 8/07 (https://dejure.org/)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.03.2012 - 2 U 8/07 (https://dejure.org/)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. März 2012 - 2 U 8/07 (https://dejure.org/)
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