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   OLG Jena, 17.07.2013 - 2 U 815/12   

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https://dejure.org/2013,17806
OLG Jena, 17.07.2013 - 2 U 815/12 (https://dejure.org/2013,17806)
OLG Jena, Entscheidung vom 17.07.2013 - 2 U 815/12 (https://dejure.org/2013,17806)
OLG Jena, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - 2 U 815/12 (https://dejure.org/2013,17806)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 64 Abs. 2 GmbHG auf den Direktor einer nach englischem Recht gegründeten Limited

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftung des Director einer Limited wegen Zahlungen nach Insolvenzreife

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit des § 64 Abs. 2 GmbHG auf den Direktor einer nach englischem Recht gegründeten Limited

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Fällige Verbindlichkeiten bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Geschäftsführer, GmbHG § 64 Satz 1, Haftung, Haftung wegen Insolvenzverschleppung gemäß § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO, Indizien der Zahlungsunfähigkeit, innerhalb der folgenden drei Wochen fällig werdenden ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1820
  • NZI 2013, 807
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 24.09.2009 - 8 U 250/08

    Haftung von Gesellschaftsorganen: Haftung der Organe einer faktisch im Inland

    Auszug aus OLG Jena, 17.07.2013 - 2 U 815/12
    § 64 Abs. 2 GmbH-Gesetz a.F. ist daher als Insolvenzrecht zu qualifizieren (KG, Urteil vom 24. September 2009, 8 U 250/08, zitiert nach juris, Randnummer 25 - 42, mit weiteren Nachweisen; Borges, Gläubigerschutz bei ausländischen Gesellschaften mit inländischem Sitz, ZIP 2004, 733, 739/740).

    Die Regelung berührt deutsche und in einem anderen Mitgliedsstaat der Union gegründete Gesellschaften rechtlich wie tatsächlich in gleicher Weise (KG, Urteil vom 24.09.2009, 8 U 250/08, zitiert nach juris, Rn. 32 - 35).

  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 134/10

    Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung des Schuldners

    Auszug aus OLG Jena, 17.07.2013 - 2 U 815/12
    Es obliegt dann dem Tatrichter, ausgehend von den festgestellten Indizien eine Gesamtabwägung vorzunehmen, ob eine Zahlungseinstellung gegeben ist (BGH, Urteil vom 30. Juni 2011, IX ZR 134/10, zitiert nach juris, Rn. 12f.).
  • BGH, 18.12.1995 - II ZR 277/94

    Rechte des Geschäftsführers gegenüber der Inanspruchnahme im Konkurs der

    Auszug aus OLG Jena, 17.07.2013 - 2 U 815/12
    Anstatt eine unter Umständen erhebliche Vielzahl von Prozessen gegen verschiedene Anfechtungsgegner führen zu müssen, braucht der Konkursverwalter bei Durchsetzung des Ersatzanspruchs gegen den Geschäftsführer nur einen einzigen Rechtsstreit zu führen (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1999, II ZR 277/94, zitiert nach juris, Rn. 8,10).
  • BGH, 05.05.2008 - II ZR 38/07

    Einschränkung der Geschäftsführerhaftung bei Zahlungen nach Insolvenzreife

    Auszug aus OLG Jena, 17.07.2013 - 2 U 815/12
    Die Regelung hat den Zweck, Masseverkürzungen im Vorfeld des Insolvenzverfahrens zu verhindern bzw. für den Fall, dass der Geschäftsführer dieser Massesicherungspflicht nicht nachkommt, sicherzustellen, dass das Gesellschaftsvermögen wieder aufgefüllt wird, damit es im Insolvenzverfahren zur ranggerechten und gleichmäßigen Befriedigung aller Gesellschaftsgläubiger zur Verfügung steht (BGH, Urteil vom 5. Mai 2008, II ZR 38/07, zitiert nach juris, Rn. 10).
  • OLG Hamburg, 04.04.2014 - 1 U 69/13

    Insolvenzanfechtung: Anfechtung von Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen

    Eine zusätzliche Rechtshandlung im Sinne eines Einforderns ist daneben entbehrlich (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2012, IX ZR 3/12, Rn. 26; Urteil vom 14. Februar 2008, IX ZR 38/04, Rn. 22; Thüringer OLG, Urteil vom 17.07.2013, 2 U 815/12, Rn. 32; OLG Karlsruhe, Urteil vom 6. Februar 2013, 13 U 50/12, Rn. 20).

    Der Einstellung der Bemühungen des Gläubigers, vom Schuldner Erfüllung zu verlangen, muss aber zweifelsfrei, d.h. klar und unmissverständlich das Einverständnis des Gläubigers zu entnehmen sein, dass der Schuldner seine Verbindlichkeit vorerst nicht erfüllt (Thüringer OLG, Urteil vom 17. Juli 2013, 2 U 815/12, a.a.O.).

  • LG Düsseldorf, 01.07.2014 - 5 O 231/11
    Diese Frage ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (für eine insolvenzrechtliche Einordnung: OLG Jena, NZI 2013, 807; LG Kiel, NZG 2006, 672; Baumbach/Hueck, GmbHG, § 64 Rn. 21f., jeweils zitiert nach beck-online.; gegen eine insolvenzrechtliche Einordnung: OLG Karlsruhe NJW-RR 2010, 714; Ringe, Willemer, EuZW 2006, 621).
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