Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.04.2008 - 2 U 82/07   

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https://dejure.org/2008,2143
OLG Stuttgart, 17.04.2008 - 2 U 82/07 (https://dejure.org/2008,2143)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.04.2008 - 2 U 82/07 (https://dejure.org/2008,2143)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. April 2008 - 2 U 82/07 (https://dejure.org/2008,2143)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Gut Ding will Weile haben - Die Werbung eines Elektromarktes mit einem Preisnachlass von 19% ("ohne 19% Mehrwertsteuer"),die erst am Tag der Rabattgewährung veröffentlicht wird, kann unlauter sein, da dem Verbraucher keinangemessener Zeitraum für seine ...

  • openjur.de

    Unlautere Wettbewerbshandlung: Rabattaktion eines Elektrogroßhandels für einen Tag

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Werbung "ohne 19% Mehrwertsteuer" ist wettbewerbswidrig

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 4 UWG
    Zeitungswerbung eines Elektrogroßmarktes ohne 19 % Mehrwertsteuer, die nur für einen einzigen und mit dem Erscheinen der Werbung gleichen Tag gilt, ist wettbewerbswidrig

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 4 UWG
    Zeitungswerbung eines Elektrogroßmarktes ohne 19 % Mehrwertsteuer, die nur für einen einzigen und mit dem Erscheinen der Werbung gleichen Tag gilt, ist wettbewerbswidrig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer durch Zeitungswerbung verbreiteten Rabattaktion im Fall der Beschränkung der zeitlichen Geltungsdauer auf den Erscheinungstag der Werbung; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Überrumpelungsgefahr bei kurzer zeitlicher Befristung einer Rabattaktion; ...

  • kanzlei.biz

    Unzulässigkeit kurzzeitiger Werbung "ohne 19 % Mehrwertsteuer"

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; UWG § 4 Nr. 1
    Unzulässige Zeitungswerbung "ohne 19 % Mehrwertsteuer" eines Elektrogroßmarktes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4, 5 UWG; § 543 ZPO
    Zu kurzfristiger, erheblicher Rabatt ist wettbewerbswidrig

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Werbung "ohne 19 % Mehrwertsteuer", die nur für einen einzigen Tag gilt, ist unlauter

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rabatt für einen Tag unzulässig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Preise "ohne Mehrwertsteuer" - Elektrogroßhändler wirbt mit nur an einem Tag erhältlichen Schnäppchen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Noch einmal: Eintägige Rabattaktion ("ohne 19% MWSt") rechtswidrig

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Werbung ohne 19 % Mehrwertsteuer ist wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Eintägige Rabattaktion ("ohne 19% MWSt") rechtswidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2008, Dok. 293
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 07.06.2005 - 4 U 22/05

    Unlautere Werbung für reduzierten Sonntagsverkauf nach alter und neuer rechtslage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2008 - 2 U 82/07
    Eintägige Rabattaktionen würden allgemein als unzulässig angesehen (OLG Hamm, GRUR 2006, 86; OLG Dresden, WRP 2006, 283 mit Nichtzulassungsbeschluss des Bundesgerichtshofs [K 18]).

    Andererseits kann eine sehr kurze zeitliche Befristung einer Rabattaktion unter bestimmten Umständen ("Überrumpelungsgefahr") deren Unlauterkeit begründen (vgl. Seichter, WRP 2006, 628, 631), nämlich dann, wenn für die Befristung kein zwingender Grund vorliegt, von der Aktion aber eine erhebliche Anlockwirkung ausgeht und der Verbraucher vor der Nachfrageentscheidung keine ausreichende und zumutbare Möglichkeit eines Preisvergleichs hat (vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm-Köhler, a.a.O., Rn. 1.95 zu § 4 UWG; zur taggenauen Werbung für einen Sonntagsverkauf u.H. auf BGH, WRP 2002, 1105; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2001, 222; OLG Hamm, GRUR 2006, 86, 87; OLG Dresden, WRP 2006, 283; LG Essen, WRP 2005, 763; Köhler, GRUR 2001, 1067, 1074).

  • OLG München, 18.12.2003 - 29 U 3930/03

    Urheberrechtlicher Auskunfts- und Vergütungsanspruch bei Bereitstellung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2008 - 2 U 82/07
    Es sei nämlich davon auszugehen, dass der Verbraucher auch innerhalb eines begrenzten Zeitraumes in der Lage sei, die Vor- und Nachteile abwägend seine Entscheidung zu treffen (vgl. BGH, GRUR 2004, 324, 325 - [Treue-Marken]).

    Innerhalb eines angemessen begrenzten Zeitraumes wird er in der Lage sein, die Vor- und Nachteile abwägend seine Entscheidung zu treffen (vgl. BGH, GRUR 2004, 324, 325 - [Treue-Marken]).

  • OLG Dresden, 30.08.2005 - 14 U 1021/05

    Angebotsbefristung auf einen Tag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2008 - 2 U 82/07
    Eintägige Rabattaktionen würden allgemein als unzulässig angesehen (OLG Hamm, GRUR 2006, 86; OLG Dresden, WRP 2006, 283 mit Nichtzulassungsbeschluss des Bundesgerichtshofs [K 18]).

    Andererseits kann eine sehr kurze zeitliche Befristung einer Rabattaktion unter bestimmten Umständen ("Überrumpelungsgefahr") deren Unlauterkeit begründen (vgl. Seichter, WRP 2006, 628, 631), nämlich dann, wenn für die Befristung kein zwingender Grund vorliegt, von der Aktion aber eine erhebliche Anlockwirkung ausgeht und der Verbraucher vor der Nachfrageentscheidung keine ausreichende und zumutbare Möglichkeit eines Preisvergleichs hat (vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm-Köhler, a.a.O., Rn. 1.95 zu § 4 UWG; zur taggenauen Werbung für einen Sonntagsverkauf u.H. auf BGH, WRP 2002, 1105; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2001, 222; OLG Hamm, GRUR 2006, 86, 87; OLG Dresden, WRP 2006, 283; LG Essen, WRP 2005, 763; Köhler, GRUR 2001, 1067, 1074).

  • OLG Frankfurt, 13.02.2002 - 6 W 5/02

    Wettbewerbsverstoß: Zeitlich nicht beschränkte Ankündigung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2008 - 2 U 82/07
    Dahinstehen kann, ob ein solcher Fall gegeben ist, wenn allein mit der Ankündigung eines außergewöhnlichen Preisnachlasses geworben wird (vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm-Köhler, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl. [2008], Rn. 1.95 zu § 4 UWG u. H. auf BGH, GRUR 2002, 287, 288 - [Erklärung des Klägers im Rechtsstreit]; BGH, GRUR 2003, 1057 - [Einkaufsgutschein]; Berlit, WRP 2001, 349, 352; Cordes, WRP 2001, 867, 874; a.A. Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. [2006], § 4 Rn. 1/83 ff.,1/87 für den "übertrieben hohen Rabatt"), da angesichts der mittlerweile - beispielweise im Küchen-, im Bekleidungs- und im Teppichhandel - weit verbreiteten Preisnachlässe von 50%-70% bei einem Abschlag von - wie hier - 19% auch in anderen Branchen regelmäßig und namentlich im Elektronikbereich noch nicht von einem übertrieben hohen Rabatt gesprochen werden kann (vgl. Heermann, WRP 2001, 855, 861; OLG Frankfurt, GRUR 2002, 460; OLG Celle, GRUR-RR 2002, 336; GRUR-RR 2005, 388, 391).
  • OLG Celle, 18.07.2002 - 13 U 137/01

    Wettbewerbsverstoß: Preisunterbietung durch Laborfachärzte im Wege der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2008 - 2 U 82/07
    Dahinstehen kann, ob ein solcher Fall gegeben ist, wenn allein mit der Ankündigung eines außergewöhnlichen Preisnachlasses geworben wird (vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm-Köhler, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl. [2008], Rn. 1.95 zu § 4 UWG u. H. auf BGH, GRUR 2002, 287, 288 - [Erklärung des Klägers im Rechtsstreit]; BGH, GRUR 2003, 1057 - [Einkaufsgutschein]; Berlit, WRP 2001, 349, 352; Cordes, WRP 2001, 867, 874; a.A. Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. [2006], § 4 Rn. 1/83 ff.,1/87 für den "übertrieben hohen Rabatt"), da angesichts der mittlerweile - beispielweise im Küchen-, im Bekleidungs- und im Teppichhandel - weit verbreiteten Preisnachlässe von 50%-70% bei einem Abschlag von - wie hier - 19% auch in anderen Branchen regelmäßig und namentlich im Elektronikbereich noch nicht von einem übertrieben hohen Rabatt gesprochen werden kann (vgl. Heermann, WRP 2001, 855, 861; OLG Frankfurt, GRUR 2002, 460; OLG Celle, GRUR-RR 2002, 336; GRUR-RR 2005, 388, 391).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98

    Widerruf der Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2008 - 2 U 82/07
    Dahinstehen kann, ob ein solcher Fall gegeben ist, wenn allein mit der Ankündigung eines außergewöhnlichen Preisnachlasses geworben wird (vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm-Köhler, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl. [2008], Rn. 1.95 zu § 4 UWG u. H. auf BGH, GRUR 2002, 287, 288 - [Erklärung des Klägers im Rechtsstreit]; BGH, GRUR 2003, 1057 - [Einkaufsgutschein]; Berlit, WRP 2001, 349, 352; Cordes, WRP 2001, 867, 874; a.A. Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. [2006], § 4 Rn. 1/83 ff.,1/87 für den "übertrieben hohen Rabatt"), da angesichts der mittlerweile - beispielweise im Küchen-, im Bekleidungs- und im Teppichhandel - weit verbreiteten Preisnachlässe von 50%-70% bei einem Abschlag von - wie hier - 19% auch in anderen Branchen regelmäßig und namentlich im Elektronikbereich noch nicht von einem übertrieben hohen Rabatt gesprochen werden kann (vgl. Heermann, WRP 2001, 855, 861; OLG Frankfurt, GRUR 2002, 460; OLG Celle, GRUR-RR 2002, 336; GRUR-RR 2005, 388, 391).
  • OLG Frankfurt, 24.02.2005 - 6 U 43/04

    Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit einer "Verkaufsverlosung"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2008 - 2 U 82/07
    Dahinstehen kann, ob ein solcher Fall gegeben ist, wenn allein mit der Ankündigung eines außergewöhnlichen Preisnachlasses geworben wird (vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm-Köhler, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl. [2008], Rn. 1.95 zu § 4 UWG u. H. auf BGH, GRUR 2002, 287, 288 - [Erklärung des Klägers im Rechtsstreit]; BGH, GRUR 2003, 1057 - [Einkaufsgutschein]; Berlit, WRP 2001, 349, 352; Cordes, WRP 2001, 867, 874; a.A. Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. [2006], § 4 Rn. 1/83 ff.,1/87 für den "übertrieben hohen Rabatt"), da angesichts der mittlerweile - beispielweise im Küchen-, im Bekleidungs- und im Teppichhandel - weit verbreiteten Preisnachlässe von 50%-70% bei einem Abschlag von - wie hier - 19% auch in anderen Branchen regelmäßig und namentlich im Elektronikbereich noch nicht von einem übertrieben hohen Rabatt gesprochen werden kann (vgl. Heermann, WRP 2001, 855, 861; OLG Frankfurt, GRUR 2002, 460; OLG Celle, GRUR-RR 2002, 336; GRUR-RR 2005, 388, 391).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2001 - 6 U 215/00

    Wettbewerbswidrigkeit der Ankündigung von Preisreduzierungen für einen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2008 - 2 U 82/07
    Andererseits kann eine sehr kurze zeitliche Befristung einer Rabattaktion unter bestimmten Umständen ("Überrumpelungsgefahr") deren Unlauterkeit begründen (vgl. Seichter, WRP 2006, 628, 631), nämlich dann, wenn für die Befristung kein zwingender Grund vorliegt, von der Aktion aber eine erhebliche Anlockwirkung ausgeht und der Verbraucher vor der Nachfrageentscheidung keine ausreichende und zumutbare Möglichkeit eines Preisvergleichs hat (vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm-Köhler, a.a.O., Rn. 1.95 zu § 4 UWG; zur taggenauen Werbung für einen Sonntagsverkauf u.H. auf BGH, WRP 2002, 1105; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2001, 222; OLG Hamm, GRUR 2006, 86, 87; OLG Dresden, WRP 2006, 283; LG Essen, WRP 2005, 763; Köhler, GRUR 2001, 1067, 1074).
  • BGH, 22.05.2003 - I ZR 8/01

    Einkaufsgutschein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2008 - 2 U 82/07
    Dahinstehen kann, ob ein solcher Fall gegeben ist, wenn allein mit der Ankündigung eines außergewöhnlichen Preisnachlasses geworben wird (vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm-Köhler, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl. [2008], Rn. 1.95 zu § 4 UWG u. H. auf BGH, GRUR 2002, 287, 288 - [Erklärung des Klägers im Rechtsstreit]; BGH, GRUR 2003, 1057 - [Einkaufsgutschein]; Berlit, WRP 2001, 349, 352; Cordes, WRP 2001, 867, 874; a.A. Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. [2006], § 4 Rn. 1/83 ff.,1/87 für den "übertrieben hohen Rabatt"), da angesichts der mittlerweile - beispielweise im Küchen-, im Bekleidungs- und im Teppichhandel - weit verbreiteten Preisnachlässe von 50%-70% bei einem Abschlag von - wie hier - 19% auch in anderen Branchen regelmäßig und namentlich im Elektronikbereich noch nicht von einem übertrieben hohen Rabatt gesprochen werden kann (vgl. Heermann, WRP 2001, 855, 861; OLG Frankfurt, GRUR 2002, 460; OLG Celle, GRUR-RR 2002, 336; GRUR-RR 2005, 388, 391).
  • LG Essen, 18.11.2004 - 43 O 128/04

    Anspruch auf Unterlassung wettbewerbswidriger Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2008 - 2 U 82/07
    Andererseits kann eine sehr kurze zeitliche Befristung einer Rabattaktion unter bestimmten Umständen ("Überrumpelungsgefahr") deren Unlauterkeit begründen (vgl. Seichter, WRP 2006, 628, 631), nämlich dann, wenn für die Befristung kein zwingender Grund vorliegt, von der Aktion aber eine erhebliche Anlockwirkung ausgeht und der Verbraucher vor der Nachfrageentscheidung keine ausreichende und zumutbare Möglichkeit eines Preisvergleichs hat (vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm-Köhler, a.a.O., Rn. 1.95 zu § 4 UWG; zur taggenauen Werbung für einen Sonntagsverkauf u.H. auf BGH, WRP 2002, 1105; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2001, 222; OLG Hamm, GRUR 2006, 86, 87; OLG Dresden, WRP 2006, 283; LG Essen, WRP 2005, 763; Köhler, GRUR 2001, 1067, 1074).
  • OLG Stuttgart, 19.07.2007 - 2 U 24/07

    Irreführende Werbung: Verstoß gegen das Transparenzgebot bei Beschränkung einer

  • OLG Karlsruhe, 08.11.2006 - 6 U 227/05

    Wettbewerbsrecht: Darlegungslast für Normalpreis bei Werbung mit Preisnachlass;

  • LG Stuttgart, 28.09.2007 - 33 O 68/07
  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 75/08

    Ohne 19 % Mehrwertsteuer

    Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten ist erfolglos geblieben (OLG Stuttgart OLG-Rep 2008, 643).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 03.06.2008 - 2 U 82/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,12815
OLG Braunschweig, 03.06.2008 - 2 U 82/07 (https://dejure.org/2008,12815)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 03.06.2008 - 2 U 82/07 (https://dejure.org/2008,12815)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 03. Juni 2008 - 2 U 82/07 (https://dejure.org/2008,12815)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einstweilige Unterlassungsverfügung wegen Schutzgesetzverletzung: Verbreitung aufgrund des Akteneinsichtsrechts des Rechtsanwalts eines Verletzten im Strafverfahren erlangter Informationen zugunsten anderer Mandanten und im Internet; Antragsneufassung in der ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 406e Abs. 6 StPO; § 477 Abs. 5 StPO; § 823 Abs. 2 BGB
    Die Regeln über die Zweckbindung der im Wege der Einsicht in Strafakten erlangten personenbezogenen Informationen als Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB; Der die Akteneinsicht gewährende Zweck als Begrenzung der Verwendung der durch Akteneinsicht erlangten ...

  • OLG Braunschweig
  • Judicialis

    StPO § 477 Abs. 5; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004; ; ZPO §§ 421 ff; ; ZPO § 938

  • rechtsportal.de

    Die Regeln über die Akteneinsicht in Strafakten sind Schutzgesetze im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB; Verwendung von Informationen aus Strafakten ist nur im Rahmen des Zwecks zulässig für den Akteneinsicht gewährt wurde; Zu den Rechtsfolgen der zweckwidrigen Verwendung von im ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Die Regeln über die Zweckbindung der im Wege der Einsicht in Strafakten erlangten personenbezogenen Informationen als Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB; Der die Akteneinsicht gewährende Zweck als Begrenzung der Verwendung der durch Akteneinsicht erlangten ...

Besprechungen u.ä.

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Für die durch Einsicht in Strafakten erlangten Informationen besteht eine strenge Zweckbindung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3294
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.10.1987 - VI ZR 83/87

    Abwehransprüche gegen widerrechtlich erlangte Beweismittel; Unzulässigkeit des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.06.2008 - 2 U 82/07
    Anders als bei Abwehrklagen gegen ehrkränkende Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder verteidigung in einem gerichtlichen Verfahren dienen, besteht bei rechtswidrig erlangten persönlichkeitsrechtsverletzenden Beweismitteln ein Rechtsschutzinteresse für eine Abwehrklage (vgl. BGH NJW 1988, 1016ff für Tonbandaufzeichnungen von Telefongesprächen).
  • OLG Celle, 13.01.1993 - 2 U 259/91
    Auszug aus OLG Braunschweig, 03.06.2008 - 2 U 82/07
    Vielmehr geht es der Verfügungsklägerin weiterhin um die Abwehr der Berufung des Verfügungsbeklagten, so dass auch § 335 I 3 ZPO nicht eingreift und ein Versäumnisurteil erlassen werden konnte (vgl. für derartige Fälle OLG Celle MDR 1993, 686).
  • OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 4 U 182/09

    Zweckfremde Veröffentlichung durch Akteneinsicht erlangter Daten:

    a) § 477 Abs. 5 StPO ist ein Schutzgesetz im Sinne der §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 2 BGB (OLG Braunschweig, NJW 2008, 3294, juris Rn. 31; LG Mannheim, PStR 2007, 145, juris Rn. 107).
  • OLG Dresden, 22.11.2019 - 1 U 1454/18
    Der Senat durfte dementsprechend im Rahmen des Berufungsverfahrens den Tenor des angefochtenen Urteils klarstellend fassen, ohne dabei an den Wortlaut des erstinstanzlich gestellten Antrages und des erstinstanzlichen Tenors gebunden zu sein (vgl. Hessler in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 528 Rn. 31; OLG Braunschweig, Urteil vom 03.06.2008, Az.: 2 U 82/07, Rn. 43, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.11.2012 - I-2 U 82/07 - WCR Technologie GmbH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,44899
OLG Düsseldorf, 08.11.2012 - I-2 U 82/07 - WCR Technologie GmbH (https://dejure.org/2012,44899)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.11.2012 - I-2 U 82/07 - WCR Technologie GmbH (https://dejure.org/2012,44899)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. November 2012 - I-2 U 82/07 - WCR Technologie GmbH (https://dejure.org/2012,44899)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,44899) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Saarbrücken, 30.10.2002 - 1 U 184/02
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2012 - 2 U 82/07
    (vgl. Braun/Ehret, a.a.O., § 352 Rdnr. 9; MüKo-BGB/Kindler, 5. Aufl., Art. 15 EuInsVO Rdnr. 11; Liersch/Kind, EWIR 2003, 707 ; vgl. hierzu auch Runkel/Pannen, Anwalts-Handbuch, Insolvenzrecht, 2. Aufl., § 18 Rdnr. 276 u. 277).

    Unter "Wirkungen" im Sinne des Art. 15 EuInsVO fällt hiernach auch die Frage der Aufnahme des Rechtsstreits (vgl. Liersch/Kind, EWIR 2003, 707).

    Im Gegensatz zur Rechtsfolge des § 352 Abs. 1 S. 2 InSO kommen danach im EU-Recht die §§ 85 bis 87 InSO zur Anwendung (vgl. Braun/Ehret, a.a.O., § 352 Rdnr. 9; MüKo-BGB/Kindler, a.a.O., Art. 15 EuInsVO Rdnr. 11; vgl. a. Gruber in: Haß/Huber/Gruber/Heiderhoff, a.a.O., Art. 15 Rdnr. 2); die lex fori concurses wird durch Art. 15 EuInsVO verdrängt (Braun/Ehret, a.a.O., § 352 Rdnr. 9; Liersch/Kind, EWIR 2003, 707, 708).

  • OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 13 U 100/07

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2012 - 2 U 82/07
    Maßgeblich für die Wirkungen des durch Beschluss des österreichischen Gerichts eröffneten Konkursverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin auf das beim Bundesgerichtshof anhängige Nichtigkeitsverfahren ist gemäß Art. 15 der Verordnung (EG) Nr. 1346 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren (EuInsVO), die gemäß Art. 249 Abs. 2 Satz 2 EGV unmittelbar im Inland gilt (vgl. OLG Brandenburg, ZInSO 2011, 1563 m.w.N.), das deutsche Recht.

    Im Anwendungsbereich der EuInsVO gehen deren Regelungen denen des autonomen Rechts, hier des § 352 InSO, vor (vgl. OLG Brandenburg, ZInSO 2011, 1563 m.w.N.).

    Gemäß Art. 15 EuInsVO kommt im Falle eines in Deutschland anhängigen Rechtsstreits § 240 ZPO zur Anwendung (vgl. OLG Brandenburg, ZInSO 2011, 1563, Braun/Ehret, InsO, 5. Aufl., § 352 Rdnr. 9; Buntenbroich, NZI 2012, 547; Flöther/Wehner in: Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, Fachanwaltskommentar Inolvenzrecht, Art. 15 EuInsVO Rdnr. 5; MüKo-InSO/Reinhart, 2. Aufl., Art. 15 EuInsVO Rdnr. 13; Gruber in: Haß/Huber/Gruber/Heiderhoff, EuInsVO, 1. Aufl., Art. 15 Rdnr. 2; vgl. aber Gruber in: Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, Fachanwaltskommentar Insolvenzrecht, § 352 InSO Rdnr. 3).

  • BGH, 13.10.2009 - X ZR 79/06

    Schnellverschlusskappe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2012 - 2 U 82/07
    Soweit der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Schnellverschlusskappe" (GRUR 2010, 861 = GRUR Int. 2010, 436) ausgeführt hat, dass sowohl hinsichtlich des für die Aufnahme des Rechtsstreits in Betracht kommenden Personenkreises als auch für alle Voraussetzungen für die Aufnahme eines inländischen Rechtsstreits die lex fori concursus anzuwenden ist und sich lediglich die Form der Aufnahme nach deutschem Recht richtet, steht dies dem nicht entgegen, weil dieser Entscheidung kein Fall im Anwendungsbereich der EuInsVO zugrunde lag.

    In der Entscheidung "Schnellverschlusskappe" (GRUR 2010, 861 = GRUR Int. 2010, 436) hat der Bundesgerichtshof diese Möglichkeit allerdings immerhin in Erwägung gezogen.

  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2012 - 2 U 82/07
    Sie beschränken als solche den Schutzgegenstand im Allgemeinen nicht (BGHZ 112, 140 = GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II).

    Allerdings haben Wirkungsangaben in einem Sachanspruch mittelbar regelmäßig die Wirkung, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, die der Patentanspruch explizit als solche formuliert, sondern dass er darüber hinaus so ausgebildet sein muss, dass er die im Patentanspruch erwähnte Wirkung herbeiführen kann (vgl. BGHZ 112, 140, 155 f. = GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923, 925 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 896, 897 - Tintenpatrone; GRUR 2009, 837, 838 - Bauschalungsstütze, GRUR 2012, 475, 476 - Elektronenstrahltherapiesystem).

  • BGH, 29.09.2011 - X ZR 109/08

    Sensoranordnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2012 - 2 U 82/07
    dd) Unabhängig von den vorstehenden Erwägungen steht einer Aussetzung des vorliegenden Verletzungsprozesses allein wegen der andauernden Unterbrechung des Nichtigkeitsverfahrens auch entgegen, dass den Beklagten, wie der Kläger zuletzt unwidersprochen vorgetragen hat, ausdrücklich angeboten worden ist, dass die Erwerberin des Klagepatents als neue Beklagte in das Nichtigkeitsverfahren eintritt (§ 265 Abs. 2 S. 2 ZPO; zur entsprechenden Anwendbarkeit des § 265 Abs. 2 ZPO auf das Nichtigkeitsverfahren vgl. BGH, GRUR 2012, 149, 156 - Sensoranordnung).
  • BGH, 02.12.1980 - X ZR 16/79

    Anmeldung eines Patents - Vertrieb eines Mähdreschers - Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2012 - 2 U 82/07
    Allerdings haben Wirkungsangaben in einem Sachanspruch mittelbar regelmäßig die Wirkung, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, die der Patentanspruch explizit als solche formuliert, sondern dass er darüber hinaus so ausgebildet sein muss, dass er die im Patentanspruch erwähnte Wirkung herbeiführen kann (vgl. BGHZ 112, 140, 155 f. = GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923, 925 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 896, 897 - Tintenpatrone; GRUR 2009, 837, 838 - Bauschalungsstütze, GRUR 2012, 475, 476 - Elektronenstrahltherapiesystem).
  • BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85

    Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2012 - 2 U 82/07
    Nach ständiger, vom Bundesgerichtshof (vgl. GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug) gebilligter Rechtsprechung des Senats ist bei der Aussetzung eines Patentverletzungsrechtsstreits wegen eines gegen das Klagepatent ergriffenen Rechtsbehelfs Zurückhaltung geboten.
  • BGH, 07.06.2006 - X ZR 105/04

    Luftabscheider für Milchsammelanlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2012 - 2 U 82/07
    Allerdings haben Wirkungsangaben in einem Sachanspruch mittelbar regelmäßig die Wirkung, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, die der Patentanspruch explizit als solche formuliert, sondern dass er darüber hinaus so ausgebildet sein muss, dass er die im Patentanspruch erwähnte Wirkung herbeiführen kann (vgl. BGHZ 112, 140, 155 f. = GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923, 925 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 896, 897 - Tintenpatrone; GRUR 2009, 837, 838 - Bauschalungsstütze, GRUR 2012, 475, 476 - Elektronenstrahltherapiesystem).
  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 140/05

    Bauschalungsstütze

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2012 - 2 U 82/07
    Allerdings haben Wirkungsangaben in einem Sachanspruch mittelbar regelmäßig die Wirkung, den durch das Patent geschützten Gegenstand dahin zu definieren, die der Patentanspruch explizit als solche formuliert, sondern dass er darüber hinaus so ausgebildet sein muss, dass er die im Patentanspruch erwähnte Wirkung herbeiführen kann (vgl. BGHZ 112, 140, 155 f. = GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; GRUR 1981, 259, 260 - Heuwerbungsmaschine II; GRUR 2006, 923, 925 - Luftabscheider für Milchsammelanlage; GRUR 2009, 896, 897 - Tintenpatrone; GRUR 2009, 837, 838 - Bauschalungsstütze, GRUR 2012, 475, 476 - Elektronenstrahltherapiesystem).
  • BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug IV

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2012 - 2 U 82/07
    Wird das Klageschutzrecht während eines laufenden Verletzungsprozesses auf einen Dritten umgeschrieben, bleibt der bisherige Kläger gemäß § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO weiterhin klageberechtigt (vgl. BGH, GRUR 2011, 313, 314 - Crimpwerkzeug IV; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 5. Aufl., Rdnr. 704; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 139 Rdnr. 13; Benkard/Rogge/Grabinski, PatG/GebrMG, 10. Aufl., § 139 Rdnr. 18).
  • BGH, 24.01.2012 - X ZR 88/09

    Elektronenstrahltherapiesystem

  • BPatG, 16.10.2008 - 3 Ni 30/06
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 58/05

    Thermocycler II

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Rechtsprechung
   BSG, 03.05.2007 - B 2 U 82/07 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,53453
BSG, 03.05.2007 - B 2 U 82/07 B (https://dejure.org/2007,53453)
BSG, Entscheidung vom 03.05.2007 - B 2 U 82/07 B (https://dejure.org/2007,53453)
BSG, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - B 2 U 82/07 B (https://dejure.org/2007,53453)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Saarbrücken - S 3 U 122/02
  • LSG Saarland - L 2 U 41/04
  • BSG, 03.05.2007 - B 2 U 82/07 B
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