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   BSG, 27.06.2006 - B 2 U 9/05 R   

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BSG, 27.06.2006 - B 2 U 9/05 R (https://dejure.org/2006,1958)
BSG, Entscheidung vom 27.06.2006 - B 2 U 9/05 R (https://dejure.org/2006,1958)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - B 2 U 9/05 R (https://dejure.org/2006,1958)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische Voraussetzung - bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule - mehrere Berufskrankheiten - Einwirkung - Zusammenwirken - Synergie - Kausalität - Verursachungsanteile - Untrennbarkeit - ...

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Berufskrankheit; arbeitstechnische Voraussetzung; bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule; mehrere Berufskrankheiten; Einwirkung; Zusammenwirken; Synergie; Kausalität; Verursachungsanteile; Untrennbarkeit; gemeinsame MdE

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Verletztenrente der Unfallversicherung bei zwei nebeneinander wirkenden Berufskrankheiten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entschädigung der bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule (LWS) als Berufskrankheit (BK); Möglichkeit der Vornahme einer Prozesshandlung durch schlüssiges Verhalten; Verursachung des Rückenleidens durch langjährige Hebetätigkeit und Tragetätigkeit ; ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule - mehrere BKen - Zusammenwirken - Untrennbarkeit - gemeinsame MdE

  • Judicialis

    BKV Anl 1 Nr 2108; ; BKV Anl 1 Nr 2110; ; BKVO Anl 1 Nr 2108; ; BKVO Anl 1 Nr 2108; ; SGB VII § 56

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung mehrerer Berufskrankheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung bei bandscheibenbedingter Erkrankung der Lendenwirbelsäule

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 543 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus BSG, 27.06.2006 - B 2 U 9/05 R
    Der Senat hat bereits in früheren Entscheidungen (Urteil vom 12. Juni 1990 - 2 RU 14/90 - HV-Info 1990, 1906; Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 16/01 R - SGb 2002, 496) und zuletzt erneut in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R - darauf hingewiesen, dass bei der Festlegung von Belastungsgrenzwerten, die im Verlauf der versicherten Berufstätigkeit mindestens erreicht worden sein müssen, damit ein rechtlich relevanter Ursachenzusammenhang mit der späteren Erkrankung angenommen werden kann, synergetische und additive Wirkungen zu berücksichtigen sind, die sich beim Zusammentreffen mehrerer schädlicher Einwirkungen ergeben.
  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 14/90

    Entschädigung einer Krankheit als Folge einer Berufskrankheit - Verletzung des

    Auszug aus BSG, 27.06.2006 - B 2 U 9/05 R
    Der Senat hat bereits in früheren Entscheidungen (Urteil vom 12. Juni 1990 - 2 RU 14/90 - HV-Info 1990, 1906; Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 16/01 R - SGb 2002, 496) und zuletzt erneut in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R - darauf hingewiesen, dass bei der Festlegung von Belastungsgrenzwerten, die im Verlauf der versicherten Berufstätigkeit mindestens erreicht worden sein müssen, damit ein rechtlich relevanter Ursachenzusammenhang mit der späteren Erkrankung angenommen werden kann, synergetische und additive Wirkungen zu berücksichtigen sind, die sich beim Zusammentreffen mehrerer schädlicher Einwirkungen ergeben.
  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 1/00 R

    Beginn der Verletztenrente in der Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 27.06.2006 - B 2 U 9/05 R
    Wie die zuletzt genannte Wendung zu verstehen ist, ob damit der Zeitpunkt gemeint ist, in dem die materiellen Voraussetzungen für den Leistungsbezug erfüllt sind, oder aber der Zeitpunkt, in dem erstmals durch Verwaltungsakt über die Leistung entschieden wird, ist umstritten und durch die Rechtsprechung bisher nicht geklärt (siehe dazu das Senatsurteil vom 20. Februar 2001 - B 2 U 1/00 R - HVBG-Info 2001, 839, wo die Frage ebenfalls offen gelassen wurde).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus BSG, 27.06.2006 - B 2 U 9/05 R
    Auch der erkennende Senat hat bereits in der Vergangenheit hinsichtlich der Bemessung der MdE bei BKen nach Nr. 2108 und Nr. 2110 Anl 1 BKVO zu erkennen gegeben, dass für beide BKen eine Gleichartigkeit der Funktionsausfälle und damit der MdE angenommen werden kann (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8, S 42).
  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 12/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus BSG, 27.06.2006 - B 2 U 9/05 R
    Auf der Grundlage dieser tatsächlichen Feststellungen ist die rechtliche Würdigung des Rückenleidens als bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule (zum Begriff siehe BSG Urteil vom 31. Mai 2005 - B 2 U 12/04 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 2) nicht zu beanstanden.
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes -

    Auszug aus BSG, 27.06.2006 - B 2 U 9/05 R
    Der Senat hat bereits in früheren Entscheidungen (Urteil vom 12. Juni 1990 - 2 RU 14/90 - HV-Info 1990, 1906; Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 16/01 R - SGb 2002, 496) und zuletzt erneut in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R - darauf hingewiesen, dass bei der Festlegung von Belastungsgrenzwerten, die im Verlauf der versicherten Berufstätigkeit mindestens erreicht worden sein müssen, damit ein rechtlich relevanter Ursachenzusammenhang mit der späteren Erkrankung angenommen werden kann, synergetische und additive Wirkungen zu berücksichtigen sind, die sich beim Zusammentreffen mehrerer schädlicher Einwirkungen ergeben.
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 22/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage wegen fehlendem

    Auszug aus BSG, 27.06.2006 - B 2 U 9/05 R
    Wie der Senat in dem unveröffentlichten Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 22/03 R - näher ausgeführt hat, sind die in der Berufskrankheitenliste aufgeführten Krankheiten grundsätzlich getrennt zu betrachten, weil jede von ihnen einen eigenen Versicherungsfall bildet.
  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 20/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 -

    Angesichts der auf dasselbe Zielorgan wirkenden Belastungen, für die der aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisstand feststehende Dosis-Wirkungsbeziehungen annimmt, geht der Senat davon aus, dass diese zusammenzurechnen sind (s zur Addition von Hebe- und Tragebelastung einerseits und Schwingungsbelastung andererseits BSG vom 27.6.2006 - B 2 U 9/05 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 8 RdNr 21) .
  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Wie-Berufskrankheit -

    Auch wenn das Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 27.6.2006 (B 2 U 9/05 R) die Einwirkungen der BKen 2108 und 2110 zusammengefasst habe, könne dies nicht auf den Fall des Zusammenwirkens von vier Arbeitsstoffen übertragen werden.

    In dem Urteil vom 27.6.2006 (B 2 U 9/05 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 8) zum Verhältnis der BKen 2108 und 2110 hat der Senat "nicht eine aus den Tatbeständen der Nr. 2108 und 2110 zusammengesetzte neue BK gebildet, sondern dem Umstand Rechnung getragen, dass in Bezug auf die Wirbelsäulenerkrankung die Tatbestandsvoraussetzungen beider BKen (nebeneinander) vorliegen" (RdNr 18).

  • LSG Hessen, 04.05.2021 - L 3 U 70/19

    1. Die Beurteilungskriterien in den Konsensempfehlungen beziehen sich auf

    Kann indes wie im Fall der bandscheibenbedingten Erkrankung der LWS ein bestimmtes Krankheitsbild durch verschiedene berufliche Einwirkungen verursacht werden, die jeweils für sich genommen der Gegenstand einer eigenen BK sein können, so besteht bei entsprechender Exposition die Möglichkeit, dass die betreffende Krankheit die Voraussetzungen zweier oder mehrerer BKen gleichzeitig erfüllt, die dann nebeneinander anzuerkennen sind und für die dann aber eine einheitliche MdE festzusetzen ist (BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 9/05 R - juris).

    Nach derzeitigem Stand der arbeitsmedizinischen Erkenntnisse ist es nicht möglich, bei einer bandscheibenbedingten Erkrankung der LWS die unterschiedlichen Einwirkungen im Sinne der BK Nr. 2108 und BK Nr. 2110 hinsichtlich ihres Beitrags zur Entstehung der Krankheit sowie den Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit des Versicherten voneinander zu trennen (BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 9/05 R - juris; Brandenburg, BG 1993, 791, 794; Schönberger/Mehrtens/Valentin, a. a. O., S. 545; Merkblatt zu der BK Nr. 2108 in: Mehrtens/Brandenburg, a. a. O., M 2108 - S. 11; Merkblatt des BMGS v. 1. Mai 2005 in: Mehrtens/Brandenburg, a. a. O., M 2110 S. 2).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - VI-2 U (Kart) 9/05   

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https://dejure.org/2007,3933
OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - VI-2 U (Kart) 9/05 (https://dejure.org/2007,3933)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.2007 - VI-2 U (Kart) 9/05 (https://dejure.org/2007,3933)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung eines telefonischen Auskunftsdienstes; Bereitstellung von Teilnehmerdaten für Zwecke der Auskunftserteilung; Vertrieb von Sprachtelefondienstleistungen für die Öffentlichkeit in einem lange bestehenden Festnetz; Sachlich nicht ...

  • Judicialis

    TKG § 12 a.F.; ; TKG § ... 12 Abs. 1; ; TKG § 12 Abs. 2; ; TKG § 21; ; TKG § 47 n.F.; ; TKG § 47 Abs. 4 n.F.; ; BGB § 134; ; BGB § 195; ; BGB § 199 Abs. 1 n.F.; ; BGB § 197; ; BGB § 201 a. F.; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 291; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt.; ; BGB § 818 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 819; ; BGB § 819 Abs. 1; ; BGB § 852 Abs. 1 a.F.; ; GWB § 19 Abs. 1; ; GWB § 19 Abs. 2 Nr. 1; ; GWB § 19 Abs. 2 Nr. 2; ; GWB § 19 Abs. 4 Nr. 1; ; GWB § 20 Abs. 1; ; GWB § 33; ; GWB § 33 Satz 1; ; GWB § 36; ; AktG § 17; ; AktG § 18; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 138 Abs. 4; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; UrhG § 87 b; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 3; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4; ; HGB § 353

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Zur wettbewerbsrechtlichen Beeinträchtigung auf dem Markt des Betriebs von Telefonauskunftsdiensten - Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch Gestaltung des Entgeltes für die Bereitstellung von Teilnehmerdaten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Düsseldorf, 15.11.2006 - U (Kart) 1/06

    Nichtigkeit der entgeltlichen Überlassung der Teilnehmerdaten von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 2 U (Kart) 9/05
    Im Lichte des Art. 6 Abs. 3 TKG der Richtlinie 98/10/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.2.1998 über die Anwendung des offenen Netzzugangs (ONP), wonach die Mitgliedstaaten sicherzustellen haben, dass die zum Betrieb eines Telefonauskunftsdienstes erforderlichen Informationen vom Pflichtigen zu kostenorientierten Bedingungen zur Verfügung gestellt werden, ist auch § 12 Abs. 2 TKG einschränkend dahin auszulegen, dass Dritten für die Bereitstellung von Teilnehmerdaten nur die Kosten des bloßen Zurverfügungstellens der Daten in Rechnung gestellt werden dürfen (siehe dazu im Einzelnen Urteil des 1. Kartellsenats des OLG Düsseldorf vom 15.11.2006 - VI-U (Kart) 1/06, UA 11 f., worauf Bezug genommen wird).

    Wie oft vom zugänglich gemachten Datenbestand durch Suchanfragen später Gebrauch gemacht wird, steht mit der Datenbereitstellung und dem dadurch veranlassten Aufwand in keinem Zusammenhang (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Urt. v. 15.11.2006 - VI-U (Kart) 1/06, UA 17).

    Sie hat Teilnehmerdaten nicht kostenlos zur Verfügung zu stellen, sondern kann dafür ein kostenorientiertes Entgelt berechnen, das einen angemessenen Ausgleich gewährt (so auch OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Urt. v. 15.11.2006, VI-U (Kart) 1/06, UA 16).

    Die unternehmerische Freiheit der Beklagten, die ihr verfügbaren Teilnehmerdaten nach eigenen Vorstellungen, und zwar auch hinsichtlich des Preises, zu verwerten, hat in § 12 Abs. 2 TKG a.F. eine gesetzliche Regelung gefunden, die durch Gründe des Gemeinwohl, nämlich die Öffnung des Teilnehmerdatenmarktes, gerechtfertigt ist (so auch OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Urt. v. 15.11.2006, VI-U (Kart) 1/06, UA 16 f).

    Anderenfalls könnte die Vorschrift die ihr zugedachte ordnungspolitische Funktion nicht erfüllen (ebenso: OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Urteil vom 15.11.2006 - VI-U (Kart) 1/06, UA 19).

    Nicht aber ist die Klägerin daran gehindert geltend zu machen, die Beklagte sei aus kartellrechtlichen Gründen zu einer weitergehenden Herabsetzung der Entgelte verpflichtet (ebenso OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Urt. v. 15.11.2006 - VI-U (Kart) 1/06, UA 9 f).

  • BGH, 11.07.2006 - KZR 29/05

    Suchmaschine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 2 U (Kart) 9/05
    Auf den Inhalt der Unterwerfungserklärung der Beklagten vom 22. Dezember 1998, wie sie sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 2006 (KZR 29/05, Umdruck S. 5 = WuW/E DE-R 1829, 1830, Anlage K2 zum Schriftsatz vom 5.12.2006), ergibt, wird Bezug genommen.

    Sofern - so der Bundesgerichtshof im Urteil vom 11. Juli 2006 (KZR 29/05, UA 11) - ein faktischer Zwang bei der Online-Nutzung zu bleiben, davon ausgeht, das eine Datenbereitstellung Offline wegen nicht zeitnaher Veränderungsdaten unpraktikabel ist, hat dies erst recht in dem Fall eines wirtschaftlichen Zwangs durch eine kartellrechtlich unangemessene Entgeltgestaltung zu gelten, durch die ein Offline-Bezug um mehrere Millionen DM bzw. EUR teurer als der Online-Bezug wird.

    Selbst wenn - wie die Beklagte einwendet - gegenüber einer richtlinienkonformen (einschränkenden) Auslegung des § 12 Abs. 2 TKG in Anbetracht des Wortlauts und der Entstehungsgeschichte wegen der Bindung der Gerichte an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) Bedenken bestehen sollten (vgl. BGH, Urt. v. 16.8.2006, VIII ZR 200/05, Umdruck S. 9), so folgt jedenfalls im Streitfall die Verpflichtung der Beklagten, Dritten nur die Kosten des bloßen Zurverfügungstellens zu berechnen, aus der Unterwerfungserklärung der Beklagten vom 22. Dezember 1998 (vgl. BGH, Urt. v. 11.7.2006, KZR 29/05, WuW/E DE-R 1829, 1832 - Suchmaschine).

    Unabhängig davon ist es der Beklagten verwehrt, den Entgeltmaßstab in § 12 Abs. 1 TKG a.F. dadurch außer Kraft zu setzen, indem sie Teilnehmerdaten - über die Verpflichtung nach dem Gesetz hinaus - ausschließlich in der Form einer an sich urheberrechtlich geschützten Datenbank zugänglich macht (BGH, Urteil vom 11.7.2006 - KZR 29/05, UA 11).

    Im Übrigen hat die Beklagte sich aber aufgrund ihrer Unterwerfungserklärung vom 18. Dezember 1998 verpflichtet, Lizenznehmern und Dritten gleichermaßen die Daten gegen ein kostenorientiertes Entgelt zu überlassen (vgl. BGH, Urt. v.11.7.2006 - KZR 29/05, WuW/E -DE-R 1829, 1832).

  • OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - 2 U (Kart) 10/05

    Behinderung anderer Marktteilnehmer wegen übersetzter Preise für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 2 U (Kart) 9/05
    § 12 TKG a.F. bezweckt, auch soweit er sich über das Entgelt für die Überlassung von Teilnehmerdaten an Dritte verhält (zum Charakter der Vorschrift als Verbotsgesetz und der Nichtigkeit der Entgeltabrede: vgl. Senat, Urt. v. 16.5.2007, VI-2 U (Kart) 10/05, Umdruck S. 13 m.w.N.), eine Marktöffnung und die Entwicklung eines chancengleichen Wettbewerbs auf den angesprochenen Märkten.

    Nach dem Vorbringen der T...AG in dem parallelen Rechtsstreit VI-2 U (Kart) 10/05 ist ihr unter dem 18. Dezember 1997 eine Lizenz zur Ausübung von Sprachtelefondiensten erteilt worden.

    Insoweit kann auf die Ausführungen des Senats im Urteil vom 16. Mai 2007 (VI -2 U (Kart) 10/05, Umdruck Seite 22, 23) verwiesen werden.

    Die volle Wirksamkeit der kartellrechtlichen Mißbrauchstatbestände wäre beeinträchtigt, wenn nicht jedermann Ersatz des Schadens verlangen könnte, der ihm durch eine Vereinbarung, die den Wettbewerb beschränkt, entstanden ist (Senatsurt. vom 16. Mai 2007, aaO. S. 28; für die volle Wirksamkeit des Art. 85 EG, jetzt Art. 82 EGV: vgl. EuGH, Urt. v. 20.9.2001, Rs. C-453/99, Tz. 26 - Courage vs. Crehan; Urt. v. 13.7.2005, C-259/04 bis C-298/04, EuZW 2006, 529 - Manfredi vs. Llyod Adriatico Assicurazioni SpA, u.a.).

  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 165/04

    Zylinderrohr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 2 U (Kart) 9/05
    Dabei kann offen bleiben, ob die Einrede der Verjährung in der Berufungsinstanz zuzulassen ist (§ 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO), weil sie erst in zweiter Instanz erhoben worden ist und dies auf der Nachlässigkeit der Beklagten beruht (vgl. BGH, Urt. v. 21.12.2005, X ZR 165/04, GRUR 2006, 401, 404 unter Ziff. 27), wie die Klägerin meint.

    Ihm steht die Einrede der Verjährung nicht entgegen, weshalb es auch insoweit nicht darauf ankommt, ob das Berufen der Beklagten auf den Eintritt der Verjährung nach § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO in zweiter Instanz zuzulassen ist (vgl. BGH, Urt. v. 21.12.2005, X ZR 165/04, GRUR 2006, 401, 404 unter Ziff. 27).

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 2 U (Kart) 9/05
    Sie beginnt erst mit dem Schluss des Kalenderjahres, in welchem der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit davon Kenntnis hätte erlangen müssen (vgl. BGH, Urt. v. 23.1.2007- XI ZR 44/06, UA unter II. 3b); Heß, NJW 2002, 253, 258; Gesell, NJW 2002, 1297, 1298).
  • EuGH - C-298/04

    Murgolo

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 2 U (Kart) 9/05
    Die volle Wirksamkeit der kartellrechtlichen Mißbrauchstatbestände wäre beeinträchtigt, wenn nicht jedermann Ersatz des Schadens verlangen könnte, der ihm durch eine Vereinbarung, die den Wettbewerb beschränkt, entstanden ist (Senatsurt. vom 16. Mai 2007, aaO. S. 28; für die volle Wirksamkeit des Art. 85 EG, jetzt Art. 82 EGV: vgl. EuGH, Urt. v. 20.9.2001, Rs. C-453/99, Tz. 26 - Courage vs. Crehan; Urt. v. 13.7.2005, C-259/04 bis C-298/04, EuZW 2006, 529 - Manfredi vs. Llyod Adriatico Assicurazioni SpA, u.a.).
  • LG Köln, 31.08.2005 - 91 O 229/04

    Telekommunikationsunternehmen dürfen für Datenpflegen nicht ohne Weiteres

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 2 U (Kart) 9/05
    Die Beklagte konnte sich hierzu bereits durch die Gründe des angefochtenen Urteils aufgerufen sehen (vgl. Urteil des Landgerichts Köln vom 31.8.2005 - 91 O 229/04, UA 12).
  • BGH, 13.12.2005 - KVR 13/05

    Stadtwerke Dachau

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 2 U (Kart) 9/05
    Zwar ist auch von einem Marktbeherrscher grundsätzlich nicht zu verlangen, dass er durch seine Preisgestaltung fremden Wettbewerb fördert (vgl. BGH, Urt. v. 13.12.2005, KVR 13/05, Umdruck S. 8 - Stadtwerke Dachau).
  • BGH, 16.08.2006 - VIII ZR 200/05

    Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 2 U (Kart) 9/05
    Selbst wenn - wie die Beklagte einwendet - gegenüber einer richtlinienkonformen (einschränkenden) Auslegung des § 12 Abs. 2 TKG in Anbetracht des Wortlauts und der Entstehungsgeschichte wegen der Bindung der Gerichte an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) Bedenken bestehen sollten (vgl. BGH, Urt. v. 16.8.2006, VIII ZR 200/05, Umdruck S. 9), so folgt jedenfalls im Streitfall die Verpflichtung der Beklagten, Dritten nur die Kosten des bloßen Zurverfügungstellens zu berechnen, aus der Unterwerfungserklärung der Beklagten vom 22. Dezember 1998 (vgl. BGH, Urt. v. 11.7.2006, KZR 29/05, WuW/E DE-R 1829, 1832 - Suchmaschine).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-453/99

    Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 2 U (Kart) 9/05
    Die volle Wirksamkeit der kartellrechtlichen Mißbrauchstatbestände wäre beeinträchtigt, wenn nicht jedermann Ersatz des Schadens verlangen könnte, der ihm durch eine Vereinbarung, die den Wettbewerb beschränkt, entstanden ist (Senatsurt. vom 16. Mai 2007, aaO. S. 28; für die volle Wirksamkeit des Art. 85 EG, jetzt Art. 82 EGV: vgl. EuGH, Urt. v. 20.9.2001, Rs. C-453/99, Tz. 26 - Courage vs. Crehan; Urt. v. 13.7.2005, C-259/04 bis C-298/04, EuZW 2006, 529 - Manfredi vs. Llyod Adriatico Assicurazioni SpA, u.a.).
  • BGH, 02.07.1996 - KZR 31/95

    "Kraft-Wärme-Kopplung"; Bemessung der angemessenen Vergütung für die

  • BGH, 04.12.1996 - VIII ZR 360/95

    Rückabwicklung eines langjährig durchgeführten Getränkelieferungs- und

  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe

  • BGH, 05.11.2002 - XI ZR 381/01

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Finanzaffäre Koch

  • BGH, 10.02.2004 - KZR 39/02

    Zuständigkeit des Kartellsenats für die Klage eines

  • BGH, 04.11.2003 - KZR 38/02

    "Strom und Telefon II"; Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 2 U (Kart) 17/05

    Kostendeckendes Entgelt für die Zurverfügungstellung von

  • EuGH, 25.11.2004 - C-109/03

    KPN Telecom - Telekommunikation - Richtlinie 98/10/EG - Offener Netzzugang für

  • Drs-Bund, 30.01.1996 - BT-Drs 13/3609
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 20.10.2005 - 2 U 9/2005, 2 U 9/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17629
OLG Bremen, 20.10.2005 - 2 U 9/2005, 2 U 9/05 (https://dejure.org/2005,17629)
OLG Bremen, Entscheidung vom 20.10.2005 - 2 U 9/2005, 2 U 9/05 (https://dejure.org/2005,17629)
OLG Bremen, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - 2 U 9/2005, 2 U 9/05 (https://dejure.org/2005,17629)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Heilung des Mangels einer fehlenden Prozessvollmacht des Rechtsanwalts im Mahnverfahren ; Anforderungen an das Vorliegen einer die Hemmung des Fristablaufs bewirkenden Handlung; Anforderungen an die zeitliche Begrenzung der Haftung eines ...

  • Judicialis

    HGB § 160 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 184 Abs. 1; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 204 Abs. 2; ; ZPO § 167; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 690 Abs. 1 Nr. 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zum Mahnbescheid durch vollmachtlosen Vertreter und Zustellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus OLG Bremen, 20.10.2005 - 2 U 9/05
    Handelt ein Rechtsanwalt beim Einreichen eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids in Ermangelung der erforderlichen Prozessvollmacht als volllmachtloser Vertreter, so kann dieser Mangel im erstinstanzlichen Erkenntnisverfahren nach Abgabe an das Landgericht jedenfalls dann mit Rückwirkung durch Nachreichen einer Prozessvollmacht geheilt werden, wenn noch keine das Verfahren der Instanz abschließende Entscheidung ergangen ist (wie BGHZ 91, 111 = BVerwGE 69, 380).

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Mangel der Vollmacht von Amts wegen oder nur auf Rüge des Gegners hin (§ 88 Abs. 1 ZPO) zu berücksichtigen ist, so dass jede ohne die notwendige Vollmacht vorgenommene Prozesshandlung unzulässig ist (Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 17. April 1984 - Gms OGB 2/83 - BGHZ 91, 111, 114/115 = BVerwGE 69, 380).

  • BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76

    Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des

    Auszug aus OLG Bremen, 20.10.2005 - 2 U 9/05
    Es ist nämlich nicht zu übersehen, dass die oben genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Aktenzeichen IV ZR 149/76 vom 19. Oktober 1977 stammt und damit zu § 270 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes vom 3. Dezember 1976, der sog. "Vereinfachungsnovelle", ergangen ist, der das Verfahren einer maschinellen Bearbeitung von Anträgen auf Erlass von Mahnbescheiden nicht bekannt war.
  • BGH, 05.12.1991 - VII ZR 106/91

    Unterbrechen der Verjährung durch Beantragung eines Mahnbescheides

    Auszug aus OLG Bremen, 20.10.2005 - 2 U 9/05
    Der Bundesgerichtshof hat indessen diese Erfordernisse durch den Hinweis ergänzt, dass die Frage, welche Angaben im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids für eine hinreichende Bezeichnung des Anspruchs erforderlich seien, eine solche des Einzelfalls seien (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1991 - VII ZR 106/91 - NJW 1992, 1111).
  • BGH, 29.06.1989 - VII ZR 211/88

    Rechtsfolgen der Genehmigung einer Forderungsabtretung durch den Schuldner

    Auszug aus OLG Bremen, 20.10.2005 - 2 U 9/05
    Derselbe Mangel haftet auch dem Hinweis des Beklagten zu 2. auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Juni 1989 - VII ZR 211/88 - BGHZ 108, 172, 177/178 - an, denn auch dort ging es um die Frage der Auswirkung einer Genehmigung auf eine rechtsgeschäftlich vereinbarte Ausschlussfrist.
  • BGH, 13.07.1973 - V ZR 16/73

    Rückwirkung der Genehmigung zur Annahme eines Vertragsangebots nach Ablauf der

    Auszug aus OLG Bremen, 20.10.2005 - 2 U 9/05
    Soweit dort auf die Meinung von Palm bei Erman, 11. Aufl. 2004, § 184 Rand-Nr. 8 Bezug genommen wird, bezieht sich diese zwar darauf, dass die Rückwirkung einer Genehmigung im Falle des Verstreichens einer Ausschlussfrist ausgeschlossen sein soll, die zum Beleg für die an dieser Stelle vertretene Rechtsauffassung genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Juli 1973 - V ZR 16/73 - NJW 1973, 1789 betrifft aber keinen dem vorliegenden vergleichbaren Fall.
  • OLG Rostock, 30.05.2008 - 1 U 36/08

    Haftung von Organmitgliedern einer Sparkasse; Widerklage: Schadenersatzanspruch

    Eine genehmigende Nachreichung der Vollmacht für die Klage / Widerklage ist deshalb in der Rechtsmittelinstanz nicht mehr möglich, wenn die Vorinstanz diese wegen des Mangels zu Recht als unzulässig abgewiesen hatte (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 89 Rn. 11; Stein/Jonas/Borg, ZPO, 22. Aufl., § 89 Rn. 13; Münchener Kommentar zur ZPO/von Mettenheim, 2. Aufl., § 90 Rn. 20 f., BGHZ 91, 111-117; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, OLGR Bremen 2006, 60-65; Oberlandesgericht Rostock, OLGR Rostock 1998, 466-468; 2000, 455-456).
  • FG Hamburg, 28.06.2007 - 3 K 237/06

    AO / EStG / EGV: Vollmacht /

    cc) Im Übrigen ergibt sich die rückwirkende Genehmigung nicht nur bei ausdrücklicher oder sonstwie konkludenter Bestätigung (vgl. Hans. OLG Bremen vom 20. Oktober 2005 2 U 9/2005, OLGR Bremen 2006, 60; BFH vom 22. Januar 2001 VII B 177/00, [...]), sondern mangels besonderer Erklärung schon aus der Nachreichung einer Standard- oder Einheits-Verfahrensvollmacht - wie hier - (vgl. OLG Celle vom 28. Oktober 2004 13 U 22/04, OLGR Celle 2005, 64; GmS-OGB vom 17. April 1984 GmS-OGB 2/83, BGHZ 91, 111 , HFR 1984, 389 m.w.N., seitdem allgemeine Ansicht).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.12.2005 - I-2 U 9/05   

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https://dejure.org/2005,13780
OLG Düsseldorf, 08.12.2005 - I-2 U 9/05 (https://dejure.org/2005,13780)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.12.2005 - I-2 U 9/05 (https://dejure.org/2005,13780)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - I-2 U 9/05 (https://dejure.org/2005,13780)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Tolerierung von plötzlichen Niveauunterschieden von mehr als 2 cm auf Bürgersteigen zu Ungunsten des Verkehrssicherungspflichtigen; Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde als Amtspflicht in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit

  • Judicialis

    StrWG NW § 9a; ; StrWG NW § 9a Abs. 1; ; StrWG NW § 9a Abs. 2; ; BGB § 286 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StrWG NW § 9a; BGB § 253 Abs. 2 § 839; GG Art. 34
    Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzungen infolge Sturzes auf schadhaftem Gehweg

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2005 - 2 U 9/05
    Deren aus § 9a StrWG NW folgende Amtspflicht zur Sorge für die Verkehrssicherheit entspricht inhaltlich der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (vgl. dazu BGH, VersR 1979, 1055 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.1996 - 18 U 111/95

    Obliegenheiten des Benutzers eines Bürgersteiges bei ersichtlichen Unebenheiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2005 - 2 U 9/05
    Grundsätzlich entspricht das auch der Rechtsprechung des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf, der in seiner in VersR 1997, 314 abgedruckten Entscheidung einen um 2, 5 bis 2, 7 cm nach oben ragenden Verbundpflasterstein ersichtlich nur deswegen nicht als "gefährliche Stelle" (die zum Schadensersatz verpflichtet hätte) angesehen hat, weil der Bürgersteig an der zu beurteilenden Stelle im größeren Umfang diverse Unebenheiten aufgewiesen habe, die für Passanten eine besondere Veranlassung hätten bilden müssen, das vor ihnen liegende Wegestück sehr viel sorgfältiger als sonst in Augenschein zu nehmen.
  • OLG Köln, 21.11.1991 - 7 U 52/91

    Amtshaftung Beweisvereitlung Reparatur Schadensstelle Straßenbelag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.2005 - 2 U 9/05
    Es ist anerkannt, dass plötzliche Niveauunterschiede von mehr als 2 cm auf Bürgersteigen als so gefährlich anzusehen sind, dass sie nicht mehr zugunsten des Verkehrssicherungspflichtigen toleriert werden können (vgl. etwa OLG Köln, VersR 1992, 355; OLG Hamm, VersR 1988, 467 f.).
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