Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 02.02.2012 | BSG, 23.05.2011

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.04.2012 - 2 U 91/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5018
OLG Stuttgart, 19.04.2012 - 2 U 91/11 (https://dejure.org/2012,5018)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.04.2012 - 2 U 91/11 (https://dejure.org/2012,5018)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. April 2012 - 2 U 91/11 (https://dejure.org/2012,5018)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Host-Provider haftet für Rechtsverstöße auf geparkter Domain ab Kenntnis / Rechteinhaber unterliegt keiner Beweispflicht und muss nicht "Rights Protection Programm” nutzen

  • openjur.de

    §§ 670, 683 Abs. 1, 677 BGB; §§ 15 Abs. 5, 14 Abs. 1, 14 Abs. 5, 4, 15 Abs. 1 MarkenG; § 7 Abs. 2 TMG; Artt. 9, 6 GMV
    Zur Haftung einer Domainparking-Plattform für dort geparkte markenrechtsverletzende Tippfehler-Domains

  • Telemedicus

    Haftung für Domain-Parking

  • Telemedicus

    Haftung für Domain-Parking

  • aufrecht.de

    Domainparkinganbieter haftet für Markenrechtsverletzungen bei Tippfehlerdomains nach Kenntnis und Untätigkeit

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Host-Provider haftet für Domainparking, wenn auf Beschwerde E-Mail nicht reagiert wird

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Internetdienstleisters als Besitzer einer exklusiven Lizenz auf die Erstattung von Kosten für die Abmahnung wegen Verletzung der EU-Wortmarke und der deutschen Wortmarke "KWICK"

  • ra.de
  • rechtsportlich.net PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Domain-Parking-Unternehmen haftet

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Haftung von Sedo für Markenrechtsverletzung durch Tippfehler-Domains

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    OLG Stuttgart bestätigt Sedo-Entscheidung der Vorinstanz - Domainhandelsplattform haftet ab Kenntnis für Markenrechtsverletzung durch geparkte Domains

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Domain parking -Anbieter haften bei einer Tippfehler-Domain

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Haftung für Domain-Parking

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    SEDO haftet für Markenverletzung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung eines Domain-Parking-Unternehmens für markenrechtsverletzende Domains

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Wann liegt eine Mitstörerhaftung für markenrechtsverletzende Domains vor

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Haftung von Domainparking-Anbieter für fremde Markenrechtsverletzung

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Wann liegt eine Mitstörerhaftung für markenrechtsverletzende Domains vor, wenn ein Unternehmen für seine Kunden Domains parkt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Domainparking-Anbieter haften bei einer Tippfehler-Domain für eine Markenrechtsverletzung

Besprechungen u.ä.

  • rechtsportlich.net (Entscheidungsbesprechung)

    SEDO haftet für Markenverletzung nach den Grundsätzen der Störerhaftung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 412
  • MMR 2012, 475
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2012 - 2 U 91/11
    Demgegenüber verteidigt die Klägerin das landgerichtliche Urteil unter Hinweis auf die Entscheidung "Stiftparfüm" des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17.08.2011, I ZR 57/09).

    Weiter ist zu berücksichtigen, ob die geförderte Rechtsverletzung eines Dritten aufgrund einer unklaren Rechtslage erst nach eingehender rechtlicher oder tatsächlicher Prüfung festgestellt werden kann oder aber für den als Störer in Anspruch Genommenen offenkundig oder unschwer zu erkennen ist (so zusammenfassend zu den Grundsätzen der Störerhaftung BGH, Urteil vom 17.08.2011, I ZR 57/09, Tz. 20 mit zahlreichen Nachweisen aus der neueren Rechtsprechung.).

    Wie der Betreiber eines Online-Marktplatzes (dazu BGH, Urteil vom 17.08.2011, I ZR 57/09 Tz. 26 - Stiftparfüm ) sind Host-Provider wie die Beklagte aber als Störer verantwortlich, sobald sie Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangen (BGH, Urteil vom 25.10.2011, VI ZR 93/10 Tz. 24).

    Diese Grundsätze stehen im Einklang mit den Maßstäben, die der EuGH in der Entscheidung " L'Oréal/eBay" (Urteil vom 12.07.2011, C-324/09) aufgestellt hat (so mit ausführlicher Begründung BGH, Urteil vom 17.08.2011, I ZR 57/09 Tz. 22-25; ferner BGH, Urteil vom 25.10.2011, VI ZR 93/10 Tz. 24).

  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 155/09

    Sedo

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2012 - 2 U 91/11
    Ein Host-Provider, der wie die Beklagte ein Domain-Parking-Programm anbietet, wirkt hierdurch bei Kennzeichenverletzungen nicht bewusst und gewollt mit dem Domaininhaber zusammen (so auch der Bundesgerichtshof in der die Beklagte betreffenden Entscheidung "Sedo", Urteil vom 18.11.2010, I ZR 155/09 Tz. 24 ff.).

    Ebenso scheidet eine Gehilfenhaftung aus, da diese neben einer objektiven Beihilfehandlung zumindest einen bedingten Vorsatz in Bezug auf die Haupttat voraussetzt, welcher das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss (BGH, Urteil vom 18.11.2010, I ZR 155/09 Tz. 32 - Sedo mit zahlreichen Nachweisen.).

    Bei einem Host-Provider wie der Beklagten ergibt sich dabei aus § 7 Abs. 2 TMG (ergangen in Umsetzung von Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr) keine allgemeine Prüfungspflicht vor einem Hinweis auf eine konkrete Rechtsverletzung (BGH, Urteil vom 18.11.2010, I ZR 155/09 Tz. 38 ff. unter B. I. 2. b dd (3) bis (6) der Gründe).

  • BGH, 13.01.2011 - IX ZR 110/10

    Rechtsanwaltsgebühren: Geschäftsgebühr für vorgerichtliche Tätigkeit vor Erhebung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2012 - 2 U 91/11
    Auch die Zubilligung der 1, 5-fachen Geschäftsgebühr habe nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (IX ZR 110/10) zu erfolgen.

    Im Übrigen sei die auf dieser Grundlage ermessensgemäß vorgenommene "Erhöhung der 1, 3-fachen Regelgebühr auf eine 1, 5-fache Gebühr nach der vom Landgericht zutreffend angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.01.2011 (IX ZR 110/10) einer gerichtlichen Überprüfung entzogen.

    Der Senat teilt die auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.01.2011 (IX ZR 110/10) gestützte Auffassung des Landgerichts nicht, die Erhöhung der 1, 3-fachen Regelgebühr auf eine 1, 5-fache Gebühr sei hier einer gerichtlichen Überprüfung entzogen, weil diese Erhöhung um 0, 2 innerhalb der Toleranzgrenze von 20 % liege.

  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 150/09

    Basler Haar-Kosmetik

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2012 - 2 U 91/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Kosten einer begründeten und berechtigten Abmahnung aus Kennzeichenrecht nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 677, 683 Abs. 1, 670 BGB erstattungsfähig (BGH, Urteil vom 09.11.2011, I ZR 150/09 Tz. 21 - Basler Haar-Kosmetik - ; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., vor § 14-19 d Rdnrn. 296 f., jeweils mit zahlreichen Nachweisen).

    Begründet und berechtigt ist die Abmahnung, wenn dem Abmahnenden gegenüber dem Abgemahnten zum Zeitpunkt der Abmahnung der geltend gemachte Anspruch zustand und die Abmahnung dem Abgemahnten die Möglichkeit bot, eine gerichtliche Auseinandersetzung auf kostengünstigere Weise abzuwenden (BGH, Urteil vom 09.11.2011, I ZR 150/09 Tz. 21 - Basler Haar-Kosmetik - m.w.N.).

    Allerdings ist klarstellend darauf hinzuweisen, dass das Halten des Domainnamens für sich gesehen nicht notwendig die Voraussetzungen einer Verletzung der Marke oder des Unternehmenskennzeichens erfüllt (BGH, Urteil vom 09.11.2011, I ZR 150/09 Tz. 26 - Basler Haar-Kosmetik ), vielmehr nur dann, wenn jedwede Belegung der unter dem Domainnamen betriebenen Webseite eine Verletzungshandlung darstellt, also auch eine Verwendung außerhalb der Branchennähe eines Unternehmenskennzeichens bzw. des Warenähnlichkeitsbereichs einer Marke (vgl. BGH, ebenda).

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2012 - 2 U 91/11
    Wie der Betreiber eines Online-Marktplatzes (dazu BGH, Urteil vom 17.08.2011, I ZR 57/09 Tz. 26 - Stiftparfüm ) sind Host-Provider wie die Beklagte aber als Störer verantwortlich, sobald sie Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangen (BGH, Urteil vom 25.10.2011, VI ZR 93/10 Tz. 24).

    Diese Grundsätze stehen im Einklang mit den Maßstäben, die der EuGH in der Entscheidung " L'Oréal/eBay" (Urteil vom 12.07.2011, C-324/09) aufgestellt hat (so mit ausführlicher Begründung BGH, Urteil vom 17.08.2011, I ZR 57/09 Tz. 22-25; ferner BGH, Urteil vom 25.10.2011, VI ZR 93/10 Tz. 24).

  • OLG Düsseldorf, 03.04.1998 - 1 Ws 148/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2012 - 2 U 91/11
    Aber auch wenn man die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wörtlich nimmt, ist vorliegend eine 1, 5-fache Geschäftsgebühr deshalb nicht gerechtfertigt, weil die Toleranzgrenze nur anwendbar ist, wenn überhaupt eine Ermessensentscheidung aufgrund der Umstände des Einzelfalls i.V.m. mit den maßgeblichen Bemessungskriterien - bei der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG sind das nur noch die Kriterien Umfang und Schwierigkeit (Jungbauer, in: Bischof/Jungbauer/Bräuer/Curkovic/Mathias/Uher, RVG-Kommentar, 4. Aufl., § 14 Rn. 102) - getroffen worden ist; liegt eine solche Ermessensentscheidung hingegen nicht vor, ist die Gebührenbestimmung auch dann unbillig und unverbindlich, wenn die geltend gemachten Gebühren die Toleranzgrenze von 20 % nicht überschreiten (OLG Düsseldorf, Anwaltsblatt 1998, 538 u. 1999, 704; JurBüro 2000, 359; Gerold Schmidt-Mayer, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 19. Aufl., § 14 Rn. 12).
  • OLG Köln, 15.12.2009 - 15 U 90/09

    Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2012 - 2 U 91/11
    Denn der Befreiungsanspruch wandelt sich in einen Geldanspruch um, wenn der Schuldner die geforderte Leistung ernsthaft und endgültig verweigert (BGH NJW 2004, 1868 f. mit zahlreichen Nachweisen; OLG Köln, Urteil vom 15.12.2009, 15 U 90/09 Rn. 19 in juris; insoweit nicht Gegenstand der Revisionsentscheidung vom 21.10.2010, III ZR 17/10).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2012 - 2 U 91/11
    Denn der Befreiungsanspruch wandelt sich in einen Geldanspruch um, wenn der Schuldner die geforderte Leistung ernsthaft und endgültig verweigert (BGH NJW 2004, 1868 f. mit zahlreichen Nachweisen; OLG Köln, Urteil vom 15.12.2009, 15 U 90/09 Rn. 19 in juris; insoweit nicht Gegenstand der Revisionsentscheidung vom 21.10.2010, III ZR 17/10).
  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2012 - 2 U 91/11
    Diese Grundsätze stehen im Einklang mit den Maßstäben, die der EuGH in der Entscheidung " L'Oréal/eBay" (Urteil vom 12.07.2011, C-324/09) aufgestellt hat (so mit ausführlicher Begründung BGH, Urteil vom 17.08.2011, I ZR 57/09 Tz. 22-25; ferner BGH, Urteil vom 25.10.2011, VI ZR 93/10 Tz. 24).
  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.2012 - 2 U 91/11
    Derartige, nicht auf die konkrete Angelegenheit bezogene Allgemeinplätze genügen für die Ermessensausübung aber nicht (vgl. auch BGH NJW-RR 2007, 420 Tz. 12: Rechtsanwalt kann sich nicht darauf stützen, dass die Abwicklung von Verkehrsunfällen "regelmäßig" umfangreiche Vorarbeiten erfordere), zumal die Beklagte in erster Instanz ausdrücklich vorgebracht hat, die Abmahnung nebst Übersendung der Markenurkunde sei nicht umfangreich oder schwierig gewesen.
  • BGH, 21.10.2010 - III ZR 17/10

    Strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung hinsichtlich der Datenverwendung im

  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 140/08

    Vollmachtsnachweis

  • OLG Düsseldorf, 11.10.1999 - 1 Ws 753/99

    Notwendige Auslagen; Unbilligkeit; Verteidiger; Strafverteidigung; BRAGO;

  • OLG Hamburg, 23.06.2005 - 3 U 210/02

    russische Wurstmarke

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

  • OLG Oldenburg, 26.03.1998 - 8 U 215/97

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; Bejahung der örtlichen Zuständigkeit

  • AG Brandenburg, 31.01.2018 - 31 C 212/17

    Keine Berechtigung zur Übertragung eines Facebook-Accounts

    i ... com " durch den Verfügungsbeklagten der bereits zuvor registrierten Internetadresse der Verfügungsklägerin (" www. i...- ... .com " ) gegen das Verbot unlauterer Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG unter dem Gesichtspunkt des Abfangens von Kunden verstößt (vgl. u.a.: BGH , Urteil vom 22.01.2014, Az.: I ZR 164/12, u.a. in: NJW 2014, Seiten 1534 ff.; OLG Stuttgart , Urteil vom 19.04.2012, Az.: 2 U 91/11, u.a. in: MMR 2012, Seiten 475 ff. ), kann im hiesigen einstweiligen Verfügungsverfahren jedoch nicht entschieden werden.
  • LG Aachen, 26.05.2021 - 60 Qs 18/21

    Kostenfestsetzung, Rechtsmittel, Beschwerde

    Liegt eine solche Ermessensentscheidung nicht vor (hier: pauschale Erhöhung der Gebührentatbestände aufgrund einer psychischen Erkrankung des Mandanten ohne Berücksichtigung der hierdurch jeweils abgegoltenen Tätigkeit), ist die vom Verteidiger vorgenommene Gebührenbestimmung auch dann unbillig, wenn sie die Toleranzgrenze von 20 % nicht überschreitet (Anschluss an OLG Stuttgart, Urt. v. 19.04.2012 - 2 U 91/11, juris, Rn. 66; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.04.1998 - 1 Ws 148/98, juris, Rn. 12; LG Tübingen, Beschl. v. 15.06.2016 - 9 Qs 37/16, juris Rn. 12).

    Liegt eine solche Ermessensentscheidung nicht vor, ist die vom Verteidiger vorgenommene Gebührenbestimmung auch dann unbillig, wenn sie die Toleranzgrenze von 20 % nicht überschreitet (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 19.04.2012, 2 U 91/11, juris, Rn. 66; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.1998, 1 Ws 148/98, juris, Rn. 12).

    Liegt eine solche Ermessensentscheidung nicht vor, ist die vom Verteidiger vorgenommene Gebührenbestimmung auch dann unbillig, wenn sie die Toleranzgrenze von 20 % nicht überschreitet (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 19.04.2012 - 2 U 91/11, juris, Rn. 66; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.04.1998 - 1 Ws 148/98, juris, Rn. 12; LG Tübingen, Beschl. v. 15.06.2016 - 9 Qs 37/16, juris Rn. 12; VG Stuttgart, Beschl. v. 01.03.2013 - 7 K 2641/12, BeckRS 2013, 50435; Gerold/Schmidt/ Mayer , RVG, 24. Aufl. 2019, § 14 Rn. 12 m.w.Nachw.).

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 2 U 50/17

    Auskunfterteilung und Schadensersatz wegen einer Schutzrechtsverletzung

    Denn der Befreiungsanspruch wandelt sich in einen Geldanspruch um, wenn der Schuldner die geforderte Leistung ernsthaft und endgültig verweigert (vgl. BGH, NJW 2004, 1868 m. w. N.; GRUR 2013, 925 Rn. 59 - VOODOO; GRUR 2015, 1021 Rn. 34 - Kopfhörer-Kennzeichnung; OLG Köln, OLGR 2008, 430, 431; KG, GRUR-RR 2010, 403, 404; OLG Stuttgart, GRUR-RR 2012, 412, 414; Kühnen, a.a.O., Kap. C Rn. 48).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2018 - 2 U 47/17

    "Gebrauchsmusterverletzung einer Trinkbehälteranordnung"

    Dies ist nicht der Fall, wenn die Begründung für die Erhöhung - wie hier - lediglich Allgemeinplätze enthält (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2012, 412 - Toleranzgrenze).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2021 - 15 U 37/21

    Ansprüche wegen der Verletzung eines auch mit Wirkung für die Bundesrepublik

    Dann wandelt sich der Freistellungs- in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Geschädigte Geldersatz fordert (vgl. BGH, NJW 2004, 1868 f.; GRUR 2013, 925 Rn. 59 - VOODOO; GRUR 2015, 1021 Rn. 34 - Kopfhörer-Kennzeichnung; OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.04.2021 - I-2 U 46/20, GRUR-RS 2021, 9045 Rn. 112; Urt. v. 25.4.2019 - 2 U 50/17, GRUR-RS 2019, 25285 Rn. 170; OLG Köln, OLGR 2008, 430, 431; KG, GRUR-RR 2010, 403, 404 - Vorprozessuale Patentanwaltskosten; OLG Stuttgart, GRUR-RR 2012, 412, 414 - Toleranzgrenze).
  • LG Aachen, 20.09.2021 - 60 Qs 46/21

    Gerichtliche Auslagenentscheidung, Bindung des Rechtspflegers, Rahmengebühren,

    Liegt eine solche Ermessensentscheidung nicht vor, ist die vom Verteidiger vorgenommene Gebührenbestimmung auch dann unbillig, wenn sie die Toleranzgrenze von 20 % nicht überschreitet (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 19.04.2012, 2 U 91/11, juris, Rn. 66; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.1998, 1 Ws 148/98, juris, Rn. 12).
  • LG Tübingen, 15.06.2016 - 9 Qs 37/16

    Kostenerstattung nach Freispruch: Ansatz erhöhter Wahlverteidigergebühren;

    Liegt eine solche Ermessensentscheidung nicht vor, ist die vom Verteidiger vorgenommene Gebührenbestimmung auch dann unbillig, wenn sie die Toleranzgrenze von 20 % nicht überschreitet (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 19.04.2012, 2 U 91/11, juris, Rn. 66; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.1998, 1 Ws 148/98, juris, Rn. 12).
  • AG Heinsberg, 14.02.2013 - 18 C 98/12

    Zur Beilackierung und den Kosten einer ergänzenden Sachverständigenstellungnahme

    Dies erfordert zumindest eine hinreichende Erläuterung, warum die Abwicklung eines Standard-Verkehrsunfalls einen überdurchschnittlichen Aufwand erforderte (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 19.04.2012 - 2 U 91/11 ).
  • AG Heinsberg, 08.05.2013 - 18 C 390/12

    Volle Haftung des Radfahrers

    Dies erfordert zumindest eine hinreichende Erläuterung, warum die Abwicklung eines Standard-Verkehrsunfalfs einen überdurchschnittlichen Aufwand erforderte (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 19.04.2012 - 2 U 91/11 ).
  • AG Heinsberg, 07.03.2013 - 18 C 218/11

    AG Heinsberg spricht Kosten für Einholung der Deckungszusage zu

    Dies erfordert zumindest eine hinreichende Erläuterung, warum die Abwicklung eines Standard-Verkehrsunfalls einen überdurchschnittlichen Aufwand .erforderte (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 19.04.2012 - 2 U 91/11 ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - I-2 U 91/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11154
OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - I-2 U 91/11 (https://dejure.org/2012,11154)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.02.2012 - I-2 U 91/11 (https://dejure.org/2012,11154)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - I-2 U 91/11 (https://dejure.org/2012,11154)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 304
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 112/05

    Bestimmung der Höhe der Sicherheitsleistung bei vorläufiger Vollstreckbarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - 2 U 91/11
    Denn die Bestimmung des Streitwertes richtet sich nach dem Interesse der klagenden Partei an der begehrten gerichtlichen Entscheidung, für dessen Berechnung bei einem - auch hier im Vordergrund stehenden - Unterlassungsanspruch nicht nur der Wert und die Bedeutung der verletzten Rechtsposition des Klägers, sondern ebenso der Umfang der angegriffenen Handlungen der beklagten Partei maßgeblich sind (Senat, NJOZ 2007, 451, 454).
  • OLG Karlsruhe, 29.08.2016 - 6 U 57/16

    Verurteilung des Verletzers eines standardessentiellen Patents im

    Insoweit ist auch von der Beklagten nicht vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass das Landgericht entsprechenden Vortrag der Beklagten in erster Instanz übergangen hätte (vgl. zu § 718 ZPO: OLG Düsseldorf, InstGE 9, 47; BeckRS 2008, 17095 - Zahnimplantat; GRUR-RR 2012, 304 - Höhe des Vollstreckungsschadens; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Aufl., Kap. H. Rn. 66, S. 721; Lackmann in Musielak, ZPO, 13. Aufl. § 718 Rn. 1).
  • LG Düsseldorf, 07.02.2024 - 4c O 59/22
    Denn während es für die Höhe der vom Landgericht anzuordnenden Vollstreckungssicherheit nur auf den mutmaßlichen Vollstreckungsschaden des Schuldners im kurzen Zeitraum bis zur Berufungsverhandlung und der sich daran anschließenden Verkündung der Berufungsentscheidung ankommt, weil mit ihr eine eigene, neue Vollstreckungsgrundlage geschaffen wird, und darüber hinaus nicht vollstreckbare Teile des Urteilsausspruchs (wie der Feststellungstenor) außer Betracht zu bleiben haben, fallen für die Streitwertbemessung sämtliche Klageansprüche und der gesamte Zeitraum bis zum regulären Ende der Patentlaufzeit ins Gewicht (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 304 - Höhe des Vollstreckungsschadens).
  • LG Düsseldorf, 07.02.2024 - 4c O 58/22
    Denn während es für die Höhe der vom Landgericht anzuordnenden Vollstreckungssicherheit nur auf den mutmaßlichen Vollstreckungsschaden des Schuldners im kurzen Zeitraum bis zur Berufungsverhandlung und der sich daran anschließenden Verkündung der Berufungsentscheidung ankommt, weil mit ihr eine eigene, neue Vollstreckungsgrundlage geschaffen wird, und darüber hinaus nicht vollstreckbare Teile des Urteilsausspruchs (wie der Feststellungstenor) außer Betracht zu bleiben haben, fallen für die Streitwertbemessung sämtliche Klageansprüche und der gesamte Zeitraum bis zum regulären Ende der Patentlaufzeit ins Gewicht (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 304 - Höhe des Vollstreckungsschadens).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 49/14
    Eine höhere Sicherheitsleistung kann allenfalls dann seitens der Kammer angeordnet werden, wenn die Beklagte konkrete Anhaltspunkte dafür präsentiert, dass eine in Höhe des Streitwerts festgesetzte Sicherheit den drohenden Vollstreckungsschaden nicht vollständig abdecken wird (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 304 ff - Höhe des Vollstreckungsschadens).
  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 44/18

    Decodierverfahren für Datensignale

    Denn während es für die Höhe der vom Landgericht anzuordnenden Vollstreckungssicherheit nur auf den mutmaßlichen Vollstreckungsschaden des Schuldners im kurzen Zeitraum bis zur Berufungsverhandlung und der sich daran anschließenden Verkündung der Berufungsentscheidung ankommt, weil mit ihr eine eigene, neue Vollstreckungsgrundlage geschaffen wird, und darüber hinaus nicht vollstreckbare Teile des Urteilsausspruchs (wie der Feststellungstenor) außer Betracht zu bleiben haben, fallen für die Streitwertbemessung sämtliche Klageansprüche und der gesamte Zeitraum bis zum regulären Ende der Patentlaufzeit ins Gewicht (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 304 - Höhe des Vollstreckungsschadens).
  • OLG Karlsruhe, 26.10.2022 - 6 U 131/22

    Streamingdienst - Vorabentscheidung des Berufungsgerichts über die Heraufsetzung

    Deshalb ist es einer Partei insbesondere nicht gestattet, in diesem Zusammenhang erstmals im Berufungsrechtszug einen streitigen Sachverhalt vorzutragen, der bereits dem Landgericht hätte unterbreitet werden können und gestützt hierauf, eine Erhöhung oder Ermäßigung der festgesetzten Sicherheitsleistung zu verlangen (Senat, Teilurteil v. 27.09.2017, 6 U 34/17 juris Rn. 16 f.; OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 14.02.2008, 2 U 90/07 juris Rn. 9; Teilurteil vom 31.10.2019, 2 U 35/19 juris Rn. 12; Teilurteil vom 02.02.2012, 2 U 91/11 juris Rn. 8.).
  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 30/18

    Langsamer MAC-E

    Eine höhere Sicherheitsleistung kann allenfalls dann seitens der Kammer angeordnet werden, wenn die Beklagten konkrete Anhaltspunkte dafür vortragen, dass eine in Höhe des Streitwerts festgesetzte Sicherheit den drohenden Vollstreckungsschaden nicht vollständig abdecken wird (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 304 ff - Höhe des Vollstreckungsschadens).
  • LG Düsseldorf, 19.12.2019 - 4a O 69/18

    Kraftfahrzeugschloss

    Denn die Bestimmung des Streitwerts richtet sich nach dem Interesse der klagenden Partei an der begehrten gerichtlichen Entscheidung, für dessen Berechnung bei einem Unterlassungsanspruch nicht nur der Wert und die Bedeutung der verletzten Rechtsposition des Klägers, sondern ebenso der Umfang der angegriffenen Handlungen maßgebend sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2006 - 2 U 112/05, NJOZ 2007, 451, 455 - Sicherheitsleistung/Kaffeepads; GRUR-RR 2012, 304, 305 - Höhe des Vollstreckungsschadens).

    Denn während es für die Höhe der vom Landgericht anzuordnenden Vollstreckungssicherheit nur auf den mutmaßlichen Vollstreckungsschaden des Schuldners im vergleichsweise kurzen Zeitraum bis zur Berufungsentscheidung ankommt, weil mit ihr eine eigene, neue Vollstreckungsgrundlage geschaffen wird, und darüber hinaus nicht vollstreckbare Teile des Urteilsausspruchs (wie der Feststellungstenor) außer Betracht zu bleiben haben, fallen für die Streitwertbemessung sämtliche Klageansprüche und der gesamte Zeitraum bis zum regulären Ende der Patentlaufzeit ins Gewicht (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 304, 305 - Höhe des Vollstreckungsschadens).

  • LG Düsseldorf, 08.01.2019 - 4c O 12/17

    Schutzfähigkeit und Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung

    Denn während es für die Höhe der vom Landgericht anzuordnenden Vollstreckungssicherheit nur auf den mutmaßlichen Vollstreckungsschaden des Schuldners im kurzen Zeitraum bis zur Berufungsverhandlung und der sich daran anschließenden Verkündung der Berufungsentscheidung ankommt, weil mit ihr eine eigene, neue Vollstreckungsgrundlage geschaffen wird, und darüber hinaus nicht vollstreckbare Teile des Urteilsausspruchs (wie der Feststellungstenor) außer Betracht zu bleiben haben, fallen für die Streitwertbemessung sämtliche Klageansprüche und der gesamte Zeitraum bis zum regulären Ende der Patentlaufzeit ins Gewicht (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 304 - Höhe des Vollstreckungsschadens).
  • LG Düsseldorf, 21.12.2018 - 4c O 3/17

    Feststellung der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach wegen Verletzung des

    Denn während es für die Höhe der vom Landgericht anzuordnenden Vollstreckungssicherheit nur auf den mutmaßlichen Vollstreckungsschaden des Schuldners im kurzen Zeitraum bis zur Berufungsverhandlung und der sich daran anschließenden Verkündung der Berufungsentscheidung ankommt, weil mit ihr eine eigene, neue Vollstreckungsgrundlage geschaffen wird, und darüber hinaus nicht vollstreckbare Teile des Urteilsausspruchs (wie der Feststellungstenor) außer Betracht zu bleiben haben, fallen für die Streitwertbemessung sämtliche Klageansprüche und der gesamte Zeitraum bis zum regulären Ende der Patentlaufzeit ins Gewicht (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 304 - Höhe des Vollstreckungsschadens).
  • LG Düsseldorf, 10.09.2015 - 4b O 58/15

    Schutzfähigkeit von WC-Steinen

  • LG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4b O 4/17

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier:

  • LG Düsseldorf, 30.04.2013 - 4b O 12/13

    Prothetischer Stent

  • LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 4b O 103/15

    Lichtemittierende Vorrichtung 1

  • LG Düsseldorf, 19.12.2019 - 4a O 71/18

    Schließvorrichtung 2

  • LG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4b O 15/17

    Verletzung des Klagepatents mit der Bezeichnung "Kodierung/Dekodierung der zu

  • LG Düsseldorf, 18.06.2020 - 4b O 30/18
  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 69/18

    Decodierverfahren für Videosignale

  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 56/18

    Decodierer

  • OLG Karlsruhe, 10.05.2017 - 6 U 169/16

    Antrag auf Erhöhung der Vollstreckungssicherheit: Rechtsschutzbedürfnis bei

  • LG München I, 14.09.2023 - 7 O 12200/21

    Erfolgloser Zwangslizenzeinwand bei fehlender marktbeherrschender Stellung

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 52/14
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 51/14
  • LG München I, 14.09.2023 - 7 O 1971/22

    Erfolgloser Zwangslizenzeinwand bei fehlender marktbeherrschender Stellung

  • LG Düsseldorf, 18.06.2020 - 4b O 91/18
  • LG Düsseldorf, 20.11.2018 - 4b O 70/18

    TDMA-System-Verfahren I

  • LG Düsseldorf, 29.09.2016 - 4b O 69/16

    Medienleitungsverbinder

  • LG Düsseldorf, 20.11.2018 - 4b O 43/17

    TDMA-System-Verfahren

  • LG Düsseldorf, 31.07.2014 - 4b O 9/13

    Benutzerinteraktionssystem

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Rechtsprechung
   BSG, 23.05.2011 - B 2 U 91/11 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,39147
BSG, 23.05.2011 - B 2 U 91/11 B (https://dejure.org/2011,39147)
BSG, Entscheidung vom 23.05.2011 - B 2 U 91/11 B (https://dejure.org/2011,39147)
BSG, Entscheidung vom 23. Mai 2011 - B 2 U 91/11 B (https://dejure.org/2011,39147)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 23.05.2011 - B 2 U 91/11 B
    Der Senat sieht von einer weiteren Begründung ab, weil das Verfahren nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines solchen Vorgehens vgl jetzt BVerfG Beschluss vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10).
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