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   OLG Naumburg, 20.12.2012 - 2 U 92/12   

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OLG Naumburg, 20.12.2012 - 2 U 92/12 (https://dejure.org/2012,43334)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20.12.2012 - 2 U 92/12 (https://dejure.org/2012,43334)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - 2 U 92/12 (https://dejure.org/2012,43334)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Pauschalpreisnebenangebot

    § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 Nr 2 BGB, § 256 ZPO, § 563 Abs 2 ZPO, § 5 Nr 1 Buchst b VOB/A 2006
    Vergabenachprüfungsverfahren: Anspruch des Bieters bei vergaberechtswidrigem Angebotsausschluss; Ausschluss eines Pauschalpreisnebenangebots bei Ausschreibung eines Bauauftrags als Einheitspreisvertrag; Pauschalpreisvertrag bei Tiefbauarbeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Bieters auf Ersatz seines positiven Interesses bzgl. der Auftragserteilung i.R.e. vergaberechtswidrigen Ausschlusses seines Angebots

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Schadensersatzes bei vergaberechtswidrigem Ausschluss eines Angebots; Gleichwertigkeit eines Nebenangebots; Zulässigkeit des Abschlusses eines Pauschalpreisvertrages über Tiefbauarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe von Tiefbauarbeiten: Pauschalpreisvertrag ungeeignet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Öffentlicher Auftraggeber darf unvollständiges Nebenangebot nicht berücksichtigen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tiefbauarbeiten sind nach Einheitspreisen zu vergeben! (IBR 2013, 300)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1012
  • BauR 2013, 642
  • VergabeR 2013, 523
  • ZfBR 2013, 517 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10

    Straßenausbau

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.2012 - 2 U 92/12
    Die Kosten des Berufungsverfahrens 1 U 50/10, des Revisionsverfahrens X ZR 130/10 und des Berufungsverfahrens 2 U 92/12 hat die Beklagte zu tragen.

    Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit seinem Urteil vom 03.04.2012, X ZR 130/10, das vorgenannte Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Die Entscheidungen über die Kosten des Berufungsverfahrens 1 U 50/10, des Revisionsverfahrens X ZR 130/10 und des Berufungsverfahrens 2 U 92/12 beruhen jeweils auf § 97 Abs. 1 ZPO.

  • OLG Naumburg, 30.09.2010 - 1 U 50/10

    Schadensersatzklage des im Vergabeverfahren für Straßenbauarbeiten übergangenen

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.2012 - 2 U 92/12
    Die Kosten des Berufungsverfahrens 1 U 50/10, des Revisionsverfahrens X ZR 130/10 und des Berufungsverfahrens 2 U 92/12 hat die Beklagte zu tragen.

    Der damals zuständige 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg hat im Berufungsverfahren 1 U 50/10 mit seinem am 30.09.2010 verkündeten Urteil das erstinstanzliche Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Die Entscheidungen über die Kosten des Berufungsverfahrens 1 U 50/10, des Revisionsverfahrens X ZR 130/10 und des Berufungsverfahrens 2 U 92/12 beruhen jeweils auf § 97 Abs. 1 ZPO.

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 85/97

    Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.2012 - 2 U 92/12
    Sie ist durch die Bekanntmachung ihrer Ausschreibungsbedingungen selbst an diese gebunden; jede Bevorzugung einzelner Bieter verstieße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und ist daher unzulässig (vgl. BGH, Urteil v. 08.09.1998, X ZR 85/97 "Gerüststellung", NJW 1998, 3634; Urteil v. 18.09.2007, X ZR 89/04 "Pflegeheim", VergabeR 2008, 69).
  • BGH, 03.04.2007 - X ZR 19/06

    Schadensersatzansprüche eines übergangenen Bieters

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.2012 - 2 U 92/12
    Denn eine öffentliche Ausschreibung begründet ein besonderes schuldrechtliches Verhältnis zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und den Beteiligten des Vergabeverfahrens, das zur gegenseitigen Rücksichtnahme und zur Einhaltung des dem Schutz der Bieter dienenden Vergaberechts verpflichtet; dies ist nicht vom Erreichen bzw. Überschreiten sog. Schwellenwerte, also bestimmter, bei Beginn der Ausschreibung geschätzter Netto-Auftragswerte, abhängig (vgl. BGH, Urteil v. 03.04.2007, X ZR 19/06 "Stahlbeton-Fußgängerbrücke", VergabeR 2007, 750; Grüneberg in: Palandt, BGB, 72. Aufl. 2013, § 311 Rn. 37 m.w.N.).
  • BGH, 18.09.2007 - X ZR 89/04

    Auschließung eines Angebots wegen fehlender Angaben über von Nachunternehmern zu

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.2012 - 2 U 92/12
    Sie ist durch die Bekanntmachung ihrer Ausschreibungsbedingungen selbst an diese gebunden; jede Bevorzugung einzelner Bieter verstieße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und ist daher unzulässig (vgl. BGH, Urteil v. 08.09.1998, X ZR 85/97 "Gerüststellung", NJW 1998, 3634; Urteil v. 18.09.2007, X ZR 89/04 "Pflegeheim", VergabeR 2008, 69).
  • OLG Naumburg, 22.12.1999 - 1 Verg 4/99

    Prüfung von Nebenangeboten; Führung von Aufklärungsverhandlungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.2012 - 2 U 92/12
    (1) Das Nebenangebot Nr. 1 der Auftragnehmerin war schon unvollständig und hätte deswegen nach §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) i.V.m. 21 Nr. 1 Abs. 2 S. 5 VOB/A zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden müssen, weil die Auftragnehmerin trotz des vergaberechtlich zulässigen (vgl. nur OLG Naumburg, Beschluss v. 22.12.1999, 1 Verg 4/99 "Nebenangebot I", BauR 2000, 1636; Beschluss v. 11.07.2000, 1 Verg 4/00 "Nebenangebot II", OLGR 2001, 191) und auch eindeutigen Verlangens der Beklagten sowohl in der Vergabebekanntmachung als auch in den Bewerbungsbedingungen einen Nachweis der Gleichwertigkeit des Pauschalpreisangebots mit dem Angebot eines Einheitspreisvertrages nicht geführt hatte.
  • OLG Naumburg, 11.07.2000 - 1 Verg 4/00

    Wie müssen Nebenangebote beschaffen sein?

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.12.2012 - 2 U 92/12
    (1) Das Nebenangebot Nr. 1 der Auftragnehmerin war schon unvollständig und hätte deswegen nach §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) i.V.m. 21 Nr. 1 Abs. 2 S. 5 VOB/A zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden müssen, weil die Auftragnehmerin trotz des vergaberechtlich zulässigen (vgl. nur OLG Naumburg, Beschluss v. 22.12.1999, 1 Verg 4/99 "Nebenangebot I", BauR 2000, 1636; Beschluss v. 11.07.2000, 1 Verg 4/00 "Nebenangebot II", OLGR 2001, 191) und auch eindeutigen Verlangens der Beklagten sowohl in der Vergabebekanntmachung als auch in den Bewerbungsbedingungen einen Nachweis der Gleichwertigkeit des Pauschalpreisangebots mit dem Angebot eines Einheitspreisvertrages nicht geführt hatte.
  • VK Sachsen-Anhalt, 19.03.2020 - 3 VK LSA 6/20

    Vergabeverfahren: Kennzeichnung von Nebenangeboten im Eröffnungstermin;

    Die Antragstellerin verweist hier auf das Urteil des OLG Naumburg vom 20.12.2012, Az. 2 U 92/12.

    Gerade bei diesen muss mit unerwarteten Baugrundverhältnissen, die Auswirkungen auf die Ausführungsart oder den Leistungsumfang haben, gerechnet werden (vgl. Urteil des OLG Naumburg vom 20.12.2012, Az. 2 U 92/12).

  • VK Thüringen, 29.10.2013 - 250-4002-11111/2013-N-023-GTH
    Gerade bei Tiefbauarbeiten (bzw. wie hier: Erdbauarbeiten) sind unerwartete Baugrundverhältnisse mit Auswirkungen auf die auszuführenden Leistungen oder Mengenabweichungen nicht selten, so dass die nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A vorgesehenen Voraussetzungen für den Abschluss eines Pauschalpreisvertrages - in Fällen, in denen die Leistung nach Ausführungsart und Umfang genau bestimmt ist und mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist - regelmäßig nicht erfüllt sind (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 20.12.2012 - 2 U 92/12 -, aus: ibr-online).

    Denn auch hier gilt die Feststellung des OLG Naumburg (Urt. v. 20.12.2012, a.a.O.), wonach gerade bei Tiefbauarbeiten (wie hier: Erdbauarbeiten) unerwartete Baugrundverhältnisse mit Auswirkungen auf die auszuführenden Leistungen oder Mengenabweichungen nicht selten sind, so dass die nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A vorgesehenen Voraussetzungen für den Abschluss eines Pauschalpreisvertrages - in Fällen, in denen die Leistung nach Ausführungsart und Umfang genau bestimmt ist und mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist - regelmäßig nicht erfüllt sind.

    Auch für dieses Nebenangebot gilt die Feststellung des OLG Naumburg (Urt. v. 20.12.2012, a.a.O.), wonach gerade bei Tiefbauarbeiten (wie hier: Erdbauarbeiten) unerwartete Baugrundverhältnisse mit Auswirkungen auf die auszuführenden Leistungen oder Mengenabweichungen nicht selten sind, so dass die nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A vorgesehenen Voraussetzungen für den Abschluss eines Pauschalpreisvertrages - in Fällen, in denen die Leistung nach Ausführungsart und Umfang genau bestimmt ist und mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist - regelmäßig nicht erfüllt sind.

  • VK Thüringen, 10.10.2014 - 250-4002-6505/2014-N-006-AP

    Pauschalpreisnebenangebot muss gewertet werden!

    Auch unter Berücksichtigung der Feststellungen des OLG Naumburg (Urteil vom 20.12.2012, 2 U 92/12, aus: ibr-online), wonach hinsichtlich der Pauschalierung des Entgelts für eine Bauleistung gerade bei Tiefbauarbeiten (bzw. Erdbauarbeiten) unerwartete Baugrundverhältnisse mit Auswirkungen auf die auszuführenden Leistungen oder Mengenabweichungen nicht selten sind, so dass die nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A vorgesehenen Voraussetzungen für den Abschluss eines Pauschalpreisvertrages regelmäßig nicht erfüllt sind, sind hinsichtlich der angebotenen Leistungen des Nebenangebotes Nr. 1 (Titel 1.2 Baustromanlage, Baustelleneinrichtung Rohbau und Ausbau und Titel 1.3 Baustromanlage Rohbau, Krananschluss) bzw. des Nebenangebotes Nr. 3 (Titel 6 Mauerarbeiten) keine Gründe für die Nichtberücksichtigung der Nebenangebote erkennbar.
  • VK Thüringen, 12.05.2015 - 250-4002-2677/2015-N-005-WAK
    Zu Recht weist die Beschwerdeführerin in ihrer Beanstandung auf den Beschluss des OLG Naumburg vom 20.12.2012, Az. 2 U 92/12 hin.
  • VK Thüringen, 26.05.2014 - 250-4002-3686/2014-N-008-SHK
    Das OLG Naumburg hat in seinem Urteil vom 20.12.2012, Az. 2 U 92/12, ausgeführt, dass gerade bei Tiefbauarbeiten unerwartete Baugrundverhältnisse mit Auswirkungen auf die auszuführenden Leistungen oder Mengenabweichungen nicht selten seien, so dass die nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A vorgesehenen Voraussetzungen für den Abschluss eines Pauschalpreisvertrages - in Fällen, in denen die Leistung nach Ausführungsart und Umfang genau bestimmt ist und mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist - regelmäßig nicht erfüllt sind.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 92/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1059
OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 92/12 (https://dejure.org/2013,1059)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.01.2013 - 2 U 92/12 (https://dejure.org/2013,1059)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - 2 U 92/12 (https://dejure.org/2013,1059)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß eines Optikerunternehmens: Unlautere Werbung für kostenlose Abgabe einer Bonuscard und einer Zweitbrille; Mengenrabattgewährung bei Kauf eines Einzelstücks

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) bei Angebot einer kostenlosen Zweitbrille bei Kauf einer Brille mit Premiem-Gläsern; Begriff der Zuwendung bzw. Werbegabe i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1 HWG

  • Justiz Baden-Württemberg

    Bonus-Karte, kostenlose Zweitbrille

    § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 7 Abs 1 Nr 2 Buchst b HeilMWerbG
    Wettbewerbsverstoß eines Optikerunternehmens: Unlautere Werbung für kostenlose Abgabe einer Bonuscard und einer Zweitbrille; Mengenrabattgewährung bei Kauf eines Einzelstücks

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Werbung eines Optikers mit "kostenloser Zweitbrille" ist unzulässig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kostenlose Zweitbrille bei Kauf einer Brille verstößt gegen das Zuwendungsverbot nach § 7 Abs. 1 S. 1 HWG

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    OLG Stuttgart zum Verstoß gegen Zuwendungsverbot

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Heilmittelwerbung mit Gewährung einer Bonuskarte kann wettbewerbswidrig sein

  • jusmedicus.de (Kurzinformation)

    Medizinprodukte: zulässiger Mengenrabatt in Abgrenzung zu unzulässiger Werbezugabe

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    OLG Stuttgart sieht in kostenloser Zweitbrille eine unzulässige Zuwendung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Kein Durchblick dank HWG? Kostenlose Zweitbrille ist unzulässig!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bewerbung mit "kostenloser" Zweitbrille eine unzulässige Zuwendung - Verbraucher darf bei Entscheidung für ein Heilmittel nicht unsachlich beeinflusst werden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (26)

  • LG Stuttgart, 19.04.2012 - 35 O 11/11

    Wettbewerbsverstoß eine Optikerunternehmens: Unlautere Werbung für kostenlose

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 92/12
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Vorsitzenden der 35. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 19. April 2012 (Az.: 35 O 11/11 KfH) wird.

    Wegen des Sachverhalts wird auf die Feststellungen in dem Urteil des Vorsitzenden der 35. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 19. April 2012 (Az.: 35 O 11/11 KfH) Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).

    das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 19. April 2012 (Az.: 35 0 11/11 KfH) wie folgt abzuändern und.

    das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 19. April 2012, Aktenzeichen 35 0 11/11 KfH teilweise abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 25.01.1995 - XII ZR 195/93

    Teilweise Zulassung der Revision; Begriff der kurzen Ehedauer; Herabsetzung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 92/12
    Anerkanntermaßen hat das Berufungsgericht aber die Möglichkeit, die Revision nur hinsichtlich eines tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teils des Gesamtstreitstoffs zuzulassen, auf den auch die Partei selbst die Revision beschränken könnte (st. Rspr.; s. insbesondere BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - III ZR 127/10, BGHR ZPO § 543, Stichwort: Revisionszulassung, beschränkte 5, u.H. auf BGHZ 53, 152, 153; BGHZ 101, 276, 278; BGHZ 161, 15, 18; BGHZ 180, 77, 81 f., Rn. 17; BGH, Urteile vom 25. Januar 1995 - XII ZR 195/93, NJW-RR 1995, 449 f.; vom 09. Dezember 2003 - VI ZR 404/02, NJW 2004, 766; vom 30. März 2007 - V ZR 179/06, NJW 2007, 2182, Rn. 6 f.; vom 28. Oktober 2009 - VIII ZR 164/08, WuM 2009, 733, Rn. 13 und vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09, NJW 2010, 3015, 3016, Rn. 21; BT-Drs.

    Allerdings muss es sich hierbei weder um einen eigenen Streitgegenstand handeln, noch muss der betroffene Teil des Streitstoffs auf der Ebene der Berufungsinstanz teilurteilsfähig sein (BGH, a.a.O., u.H. auf BGH, Urteil vom 25. Januar 1995 - XII ZR 195/93, NJW-RR 1995, 449 f.).

  • BGH, 30.01.2003 - I ZR 142/00

    Kleidersack

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 92/12
    Eine Werbegabe kann aber entsprechend dem Wortsinn nur angenommen werden, wenn die Vergünstigung unentgeltlich gewährt wird (OLG Stuttgart, Urteil vom 24. Februar 2005 - 2 U 143/04, GRUR-RR 2005, 235, bei juris Rz. 27, u.H. auf BGH, GRUR 2003, 624, 625 - Kleidersack, u.a.).

    Letztlich läge auch ein Wertungswiderspruch vor, wäre die Zuwendung eines Barrabattes verboten, nicht aber die einer teureren Zweitbrille (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 24. Februar 2005 - 2 U 143/04, GRUR-RR 2005, 235, bei juris Rz. 35, u.H. auf BGH, GRUR 1990, 1041, 1042 - Fortbildungs-Kassetten; bestätigt in BGH, GRUR 2003, 624, 625 - Kleidersack).

  • OLG Stuttgart, 24.02.2005 - 2 U 143/04

    Wettbewerbswidrige Werbung eines Augenoptikers: Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 92/12
    Eine Werbegabe kann aber entsprechend dem Wortsinn nur angenommen werden, wenn die Vergünstigung unentgeltlich gewährt wird (OLG Stuttgart, Urteil vom 24. Februar 2005 - 2 U 143/04, GRUR-RR 2005, 235, bei juris Rz. 27, u.H. auf BGH, GRUR 2003, 624, 625 - Kleidersack, u.a.).

    Letztlich läge auch ein Wertungswiderspruch vor, wäre die Zuwendung eines Barrabattes verboten, nicht aber die einer teureren Zweitbrille (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 24. Februar 2005 - 2 U 143/04, GRUR-RR 2005, 235, bei juris Rz. 35, u.H. auf BGH, GRUR 1990, 1041, 1042 - Fortbildungs-Kassetten; bestätigt in BGH, GRUR 2003, 624, 625 - Kleidersack).

  • BGH, 06.07.2006 - I ZR 145/03

    Kunden werben Kunden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 92/12
    Daher ist der Verstoß gegen diese Vorschrift zugleich unlauter i.S. von § 4 Nr. 11 UWG (BGH, Urteil vom 06. Juli 2006 - I ZR 145/03, GRUR 2006, 949, bei juris Rz. 25, m.w.N.).

    Diese sollen bei der Entscheidung, ob und welche Heilmittel sie in Anspruch nehmen, nicht unsachlich durch die Aussicht auf Zugaben und Werbegaben beeinflusst werden (BGH, Urteil vom 06. Juli 2006 - I ZR 145/03, GRUR 2006, 949, bei juris Rz. 24, m.w.N.).

  • LG Flensburg, 21.03.2012 - 6 O 117/11

    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit der kostenlosen Zuwendung einer Sonnenbrille beim

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 92/12
    Die Beklagte kann sich auch nicht auf eine der gesetzlichen Ausnahmen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 HWG) berufen (a.A. LG Flensburg, Urteil vom 21. März 2012 - 6 O 117/11, bei juris: es liege eine Ausnahme nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 HWG vor; mit Anm. Zimmermann, in: jurisPR-MedizinR 5/2012 Anm. 2).
  • BGH, 12.01.1970 - VII ZR 48/68

    Teilweise Zulassung der Revision

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 92/12
    Anerkanntermaßen hat das Berufungsgericht aber die Möglichkeit, die Revision nur hinsichtlich eines tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teils des Gesamtstreitstoffs zuzulassen, auf den auch die Partei selbst die Revision beschränken könnte (st. Rspr.; s. insbesondere BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - III ZR 127/10, BGHR ZPO § 543, Stichwort: Revisionszulassung, beschränkte 5, u.H. auf BGHZ 53, 152, 153; BGHZ 101, 276, 278; BGHZ 161, 15, 18; BGHZ 180, 77, 81 f., Rn. 17; BGH, Urteile vom 25. Januar 1995 - XII ZR 195/93, NJW-RR 1995, 449 f.; vom 09. Dezember 2003 - VI ZR 404/02, NJW 2004, 766; vom 30. März 2007 - V ZR 179/06, NJW 2007, 2182, Rn. 6 f.; vom 28. Oktober 2009 - VIII ZR 164/08, WuM 2009, 733, Rn. 13 und vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09, NJW 2010, 3015, 3016, Rn. 21; BT-Drs.
  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 92/12
    Anerkanntermaßen hat das Berufungsgericht aber die Möglichkeit, die Revision nur hinsichtlich eines tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teils des Gesamtstreitstoffs zuzulassen, auf den auch die Partei selbst die Revision beschränken könnte (st. Rspr.; s. insbesondere BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - III ZR 127/10, BGHR ZPO § 543, Stichwort: Revisionszulassung, beschränkte 5, u.H. auf BGHZ 53, 152, 153; BGHZ 101, 276, 278; BGHZ 161, 15, 18; BGHZ 180, 77, 81 f., Rn. 17; BGH, Urteile vom 25. Januar 1995 - XII ZR 195/93, NJW-RR 1995, 449 f.; vom 09. Dezember 2003 - VI ZR 404/02, NJW 2004, 766; vom 30. März 2007 - V ZR 179/06, NJW 2007, 2182, Rn. 6 f.; vom 28. Oktober 2009 - VIII ZR 164/08, WuM 2009, 733, Rn. 13 und vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 96/09, NJW 2010, 3015, 3016, Rn. 21; BT-Drs.
  • BGH, 21.06.1990 - I ZR 240/88

    Fortbildungs-Kassetten - HWG - Werbegabe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 92/12
    Letztlich läge auch ein Wertungswiderspruch vor, wäre die Zuwendung eines Barrabattes verboten, nicht aber die einer teureren Zweitbrille (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 24. Februar 2005 - 2 U 143/04, GRUR-RR 2005, 235, bei juris Rz. 35, u.H. auf BGH, GRUR 1990, 1041, 1042 - Fortbildungs-Kassetten; bestätigt in BGH, GRUR 2003, 624, 625 - Kleidersack).
  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01

    Umfang der Revisionszulassung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 92/12
    Voraussetzung hierfür ist eine Selbständigkeit des von der Zulassungsbeschränkung erfassten Teils des Streitstoffs in dem Sinne, dass dieser in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unabhängig von dem übrigen Prozessstoff beurteilt werden und auch im Falle einer Zurückverweisung kein Widerspruch zum nicht anfechtbaren Teil des Streitstoffs auftreten kann (BGH, a.a.O., u.H. auf BGHZ 153, 358, 362; vom 04. Juni 2003 - VIII ZR 91/02, NJW-RR 2003, 1192, 1194 und vom 23. September 2003 - XI ZR 135/02, NJW 2003, 3703).
  • BGH, 04.06.2003 - VIII ZR 91/02

    Beschränkung der Zulassung der Revision auf eine von mehreren alternativ

  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 135/02

    Finanziertes Immobiliengeschäft als verbundenes Geschäft

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 404/02

    Luftaufnahmen von Prominentenvillen

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

  • BGH, 30.03.2007 - V ZR 179/06

    Haftung als Zustandsstörer bei Verzicht auf das Eigentum

  • BGH, 29.05.2008 - I ZR 189/05

    Freundschaftswerbung im Internet

  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 195/06

    UHU

  • BGH, 28.10.2009 - VIII ZR 164/08

    Wohnflächenabweichung bei einem vermieteten Einfamilienhaus mit Garten als ein

  • BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09

    Zu den Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung eines

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07

    UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 98/08

    Bonuspunkte

  • BGH, 16.12.2010 - III ZR 127/10

    Beschränkung der Revisionszulassung auf eine von mehreren zur Begründung des

  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 85/10

    Unfallersatzgeschäft

  • OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 31/10

    Einlösung eines zu nicht preisgebundener Ware ausgegebenen Preisnachlass-Coupons

  • BGH, 06.11.2014 - I ZR 26/13

    Zur Zulässigkeit der Werbung mit einer kostenlosen Zweitbrille

    Das Berufungsgericht hat die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten zurückgewiesen (OLG Stuttgart, WRP 2013, 648).
  • OLG Stuttgart, 24.04.2014 - 2 U 98/13

    Wettbewerbsrechtliche Überprüfung eines "Baukastenformulars" für einen

    Dies kann der aus Verbrauchern zusammengesetzte Senat aus eigener Kenntnis beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2013 - I ZR 89/12, GRUR 2013, 1253, bei juris Rz. 17 und 26 - Matratzen Factory Outlet; OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Januar 2013 - 2 U 92/12, WRP 2013, 648, bei juris Rz. 20).
  • OLG Stuttgart, 09.07.2015 - 2 U 83/14

    Zuzahlungsverzicht, Zuzahlung für Diabetikerbedarf II - Wettbewerbsverstoß:

    Diese Vorschrift ist zweifelsfrei Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG (BGH U. v. 06.11.2014 - I ZR 26/13 [Tz. 9] - Kostenlose Zweitbrille ; GRUR 2012, 1279 [Tz. 18] - DAS GROSSE RÄTSELHEFT ; Senat WRP 2013, 648 [juris Tz. 45]; NJW 2005, 227 [juris Tz. 22]).

    Jedenfalls soll § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 die Zuwendung zusätzlich zur Warenlieferung eines pharmazeutischen Unternehmers, Herstellers oder Großhändlers erfassen (Pelchen/Anders a.a.O. § 7 [2013], 8 [so die ausdrückliche Fassung bis 05.09.2005]), auch in Bezug auf Verbraucher (Zimmermann, HWG [2012], § 7, 6; so ersichtlich vorausgesetzt in Senat WRP 2013, 648 [juris Tz. 68 f.], dort zu § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG; so ersichtlich auch Zimmermann jurisPR-MedizinR 5/2012 Anm. 2 C II).

  • OLG Celle, 13.03.2014 - 13 U 106/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer kostenlosen Zweitbrille beim Kauf einer

    Die Verbraucher sollen bei der Entscheidung, ob und welche Heilmittel sie in Anspruch nehmen, nicht unsachlich durch die Aussicht auf Zugaben und Werbegaben beeinflusst werden (BGH, Urteil vom 6. Juli 2006, a. a. O., juris Rn. 24; OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Januar 2013 - 2 U 92/12, juris Rn. 46).

    Dass es sich bei der ausgelobten Armani-Einstärkenbrille bzw. Sonnenbrille in Sehstärke um eine Zuwendung bzw. eine sonstige Werbegabe i. S. des § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG handelt, wird auch von der Beklagten nicht in Frage gestellt (vgl. hierzu nur BGH, Urteil vom 6. Juli 2006, a. a. O., juris Rn. 24; OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Januar 2013, a. a. O.).

    Im Ergebnis kann daher dahingestellt bleiben, ob die Ausnahmeregelung für einen Mengenrabatt auch für Waren gilt, die individuell für den Käufer hergestellt werden; es sich mithin bei der verkauften Ware um ein Einzelstück handele (so Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 17. Januar 2013, a. a. O., juris Rn. 70 ff.).

    Insbesondere die Frage, ob § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG zumindest eine mittelbare Gesundheitsgefährdung voraussetzt, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet (OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Januar 2013 - 2 U 92/12 einerseits und OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Januar 2013 - 20 U 93/12 andererseits).

  • OLG Stuttgart, 05.02.2015 - 2 U 81/14

    Wettbewerbsrechtliche Überprüfung einer Widerrufsbelehrung für einen

    Dies kann der aus Verbrauchern zusammengesetzte Senat aus eigener Kenntnis beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2013 - I ZR 89/12, GRUR 2013, 1253, bei juris Rz. 17 und 26 - Matratzen Factory Outlet; OLG Stuttgart, Urteile vom 17. Januar 2013 - 2 U 92/12, WRP 2013, 648, bei juris Rz. 20; und vom 24. April 2014 - 2 U 98/13).
  • OLG Stuttgart, 07.01.2016 - 2 U 95/15

    Wettbewerbsrecht: Anforderungen an die Ausgestaltung einer Widerrufsbelehrung zur

    Das zugrunde zu legende Verbraucherverständnis kann der aus Verbrauchern zusammengesetzte Senat aus eigener Kenntnis beurteilen (st. Rspr.; vgl. statt vieler BGH, Urteil vom 24. September 2013 - I ZR 89/12, GRUR 2013, 1253, bei juris Rz. 17 und 26 - Matratzen Factory Outlet; OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Januar 2013 - 2 U 92/12, WRP 2013, 648, bei juris Rz. 20).
  • LG Flensburg, 12.03.2014 - 6 O 86/13

    Wettbewerbsverstoß eines Optikerunternehmens: Werbung für die kostenlose Abgabe

    Die als unentgeltlich beworbene Abgabe einer zweiten Brille ist schon kein Mengenrabatt (OLG Stuttgart, Urteil vom 17.01.2013 - 2 U 92/12, zit. Beck online).
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Rechtsprechung
   BSG, 15.05.2012 - B 2 U 92/12 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5195
BSG, 15.05.2012 - B 2 U 92/12 B (https://dejure.org/2012,5195)
BSG, Entscheidung vom 15.05.2012 - B 2 U 92/12 B (https://dejure.org/2012,5195)
BSG, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - B 2 U 92/12 B (https://dejure.org/2012,5195)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 21.08.2000 - B 2 U 230/00 B

    Eidesstattliche Erklärung eines Rechtsanwaltes als Beweismittel, Zustellfristen

    Auszug aus BSG, 15.05.2012 - B 2 U 92/12 B
    Ohne Verschulden iS des § 67 Abs. 1 SGG ist eine Frist nur versäumt, wenn der Beteiligte diejenige Sorgfalt angewendet hat, die einem gewissenhaft Prozessführenden nach den gesamten Umständen zuzumuten ist (BSG SozR 4-1750 § 175 Nr. 1 und SozR 3-1500 § 67 Nr. 19, jeweils mwN).
  • BSG, 07.10.2004 - B 3 KR 14/04 R

    Wirksame Urteilszustellung im sozialgerichtlichen Verfahren, notwendige

    Auszug aus BSG, 15.05.2012 - B 2 U 92/12 B
    Ohne Verschulden iS des § 67 Abs. 1 SGG ist eine Frist nur versäumt, wenn der Beteiligte diejenige Sorgfalt angewendet hat, die einem gewissenhaft Prozessführenden nach den gesamten Umständen zuzumuten ist (BSG SozR 4-1750 § 175 Nr. 1 und SozR 3-1500 § 67 Nr. 19, jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 09.08.2013 - 2 U 92/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,47473
OLG Zweibrücken, 09.08.2013 - 2 U 92/12 (https://dejure.org/2013,47473)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.08.2013 - 2 U 92/12 (https://dejure.org/2013,47473)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. August 2013 - 2 U 92/12 (https://dejure.org/2013,47473)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    PartG § 23; PartG § 24; PartG § 27; PartG § 29; PartG § 30; PartG § 31; PartG § 31 b; HGB § 323; BGB § 675; BGB § 611; BGB § 280
    Pflichten bei der Prüfung und dem Testat des Rechenschaftsberichts einer politischen Partei

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 257
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