Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 31.10.2001

Rechtsprechung
   LSG Bayern, 26.02.2003 - L 2 U 96/01   

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https://dejure.org/2003,23311
LSG Bayern, 26.02.2003 - L 2 U 96/01 (https://dejure.org/2003,23311)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.02.2003 - L 2 U 96/01 (https://dejure.org/2003,23311)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - L 2 U 96/01 (https://dejure.org/2003,23311)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung einer Hauterkrankung als Berufskrankheit; Anerkennung der Neigung zu kumulativ toxischen Handekzemen als Berufskrankheit; Anerkennung und Entschädigung einer Kontaktallergie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 08.12.1983 - 2 RU 33/82

    Berufsbedingte Hauterkrankung - Aufgabe der beruflichen Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.02.2003 - L 2 U 96/01
    Entscheidend ist, dass die wegen der berufsbedingten Erkrankung objektiv notwendige Aufgabe der Beschäftigung tatsächlich verwirklicht ist, ohne dass es auf den Beweggrund des Versicherten für die tatsächliche Aufgabe ankommt (vgl. BSGE 56, 94).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 31.10.2001 - 2 U 96/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15151
OLG Celle, 31.10.2001 - 2 U 96/01 (https://dejure.org/2001,15151)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.10.2001 - 2 U 96/01 (https://dejure.org/2001,15151)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. Oktober 2001 - 2 U 96/01 (https://dejure.org/2001,15151)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 542 (a.F.) § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Fristlose Kündigung eines Gaststättenpachtvertrages wegen mangelhaftem Zustandes des Pachtobjekts

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 187
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 15.01.2018 - 8 U 169/16

    Gewerberaummiete: Wirksamkeit einer formularmäßigen uneingeschränkten

    Eine Genehmigung (nachträgliche Zustimmung, § 184 BGB) führt grundsätzlich nicht zur Wirksamkeit der Kündigung, weil § 185 BGB bei einseitigen Rechtsgeschäften nicht gilt (Bub/Treier/Grapentin, a.a.O., IV, Rdnr. 7 m.H. auf OLG Celle NZM 1998, 265; ZMR 2002, 187, Tz. 6; Schmidt-Futterer/Blank, a.a.O., § 542 BGB, Rdnr. 56 mHa. OLG Celle ZMR 1999, 237).
  • OLG Hamm, 13.12.2010 - 7 W 33/10

    Kündigungsrecht des Mieters nach Aufgabe des Nutzungswillens

    Will jedoch ein Mieter oder Pächter die Mietsache bzw. das Pachtobjekt nicht gebrauchen, so steht ihm das Kündigungsrecht nach § 543 BGB nicht zu (so auch OLG Celle, ZMR 2002, 187 zu § 542 BGB a.F.); denn es verstößt gegen das aus § 242 BGB abzuleitende Verbot widersprüchlichen Verhaltens, wenn die Antragsteller trotz fehlender Bereitschaft, die vermieteten Räume zu nutzen, den Antragsgegner als Vermieter erst nach Fassens und Mitteilung des Auszugentschlusses zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes der Mietsache auffordern, um sich sodann unter Hinweis auf die nicht erfolgte Mangelbeseitigung aus dem Vertrag zu lösen.
  • OLG Frankfurt, 08.12.2005 - 2 U 128/05

    Gewerberaummiete: Fristlose Kündigung des Mieters wegen Vertragsverletzung des

    Aus der Beurteilung der Gesamtsituation ergibt sich jedoch nicht mit hinreichender Eindeutigkeit, dass der Kündigungsgrund lediglich vorgeschoben oder gar provoziert wurde, um der Klägerin eine Lösung aus dem entbehrlich gewordenen langfristigen Mietverhältnis zu ermöglichen (vgl. hierzu OLG Celle 2. Zivilsenat, Urteil vom 31. Oktober 2001, Az: 2 U 96/01, ZMR 2002, 187-189, ZMR 2002, 187-189).
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