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   OLG Braunschweig, 18.06.2019 - 2 U 97/18   

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OLG Braunschweig, 18.06.2019 - 2 U 97/18 (https://dejure.org/2019,37503)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 18.06.2019 - 2 U 97/18 (https://dejure.org/2019,37503)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 18. Juni 2019 - 2 U 97/18 (https://dejure.org/2019,37503)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Vom Betreiber eines Arztbewertungsportals zu verlangender Prüfungsaufwand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vom Betreiber eines Arztbewertungsportals zu verlangender Prüfungsaufwand

  • rechtsportal.de

    BGB § 823
    Bewertung in einem Ärztebewertungsportal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Bewertungsportale | Vom Betreiber eines Arztbewertungsportals zu verlangender Prüfungsaufwand

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arztbewertungsportal - und der erforderliche Prüfungsaufwand

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verpflichtung eines Portalbetreibers zur Löschung einer Ärztebewertung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.06.2019 - 2 U 97/18
    Für eine gewissenhafte Prüfung der Beanstandungen betroffener Ärzte durch den Portalbetreiber genügt es nicht, wenn sich dieser mit inhaltsleeren Erklärungen des Verfassers der Bewertung zufrieden gibt (Anschluss an BGH, Urt. v. 01.03.2016 - VI ZR 34/15 - jameda.de II).

    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 01.03.2016 (VI ZR 34/15) sei zu entnehmen, dass ein pauschaler Hinweis auf einen fehlenden Behandlungskontakt nicht ausreiche, um ein Prüfverfahren auszulösen, wenn die Bewertung Ausführungen in tatsächlicher Hinsicht enthalte, die eine Eingrenzung des Bewertenden ermöglichten.

    Davon ist auszugehen, wenn der Portalbetreiber nach außen erkennbar die inhaltliche Verantwortung für die auf seiner Internetseite veröffentlichten Inhalte übernommen hat, was aus Sicht eines verständigen Durchschnittsnutzers auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu beurteilen ist (vgl. BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15, WM 2016, 1950 - Ärztebewertungsportal II; derselbe, Urteil vom 27.03.2012 - VI ZR 144/11, MDR 2012, 767).

    Denn ein berechtigtes Interesse des Bewertenden, eine tatsächlich nicht stattgefundene Behandlung zu bewerten, besteht ebenso wenig wie ein Interesse der Beklagten, eine Bewertung über eine nicht stattgefundene Behandlung zu kommunizieren (vgl. BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15, WM 2016, 1950).

    Aufgrund ihrer materiellen Prüfpflicht ist sie gehalten, vom Bewertenden zusätzliche Angaben und Belege zum angeblichen Behandlungskontakt zu fordern, womit in prozessualer Hinsicht im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast eine entsprechende Obliegenheit korrespondiert (vgl. a. dazu BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI Z ZR 34/15, WM 2016, 1950).

  • BGH, 04.03.2010 - XI ZR 228/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anwendbarkeit der Vorschriften über das gerichtliche

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.06.2019 - 2 U 97/18
    In zeitlicher Hinsicht kann ein Anerkenntnis zwar grundsätzlich bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens erklärt werden (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 04.03.2010 - XI ZR 228/09, NJW-RR 2010, 783).
  • BGH, 04.04.2017 - VI ZR 123/16

    Bewertungsportal macht sich Nutzerbewertungen zu Eigen und haftet für falsche

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.06.2019 - 2 U 97/18
    Nach außen erkennbar ist die Übernahme der inhaltlichen Verantwortung zumindest dann, wenn dem von der Kritik Betroffenen der Umgang mit der Bewertung kundgetan wird (vgl. BGH, Urteil vom 04.04.2017 - VI ZR 123/16, NJW 2017, 2029; OLG Dresden, Urteil vom 06.03.2018 - 4 U 1403/17, WRP 2018, 589).
  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen:

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.06.2019 - 2 U 97/18
    Da bei Äußerungen, in denen sich - wie hier - wertende und tatsächliche Elemente in der Weise vermengen, dass die Äußerung insgesamt als Werturteil anzusehen ist, im Rahmen der Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen der Wahrheitsgehalt der tatsächlichen Bestandteile ins Gewicht fällt und das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Schutzinteressen des von der Äußerung Betroffenen zurücktritt, wenn die Meinungsäußerung einen falschen oder bewusst unwahren Tatsachenkern enthält (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2014 - VI ZR 39/14, MDR 2015, 150), ist der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers rechtswidrig, wenn der angegriffenen Bewertung kein tatsächlicher Behandlungskontakt zugrunde liegt.
  • BGH, 23.09.2014 - VI ZR 358/13

    Kein Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.06.2019 - 2 U 97/18
    Ein Portal wie dasjenige der Beklagten birgt auch die Gefahr für nicht unerhebliche persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen, wobei die Missbrauchsgefahren noch dadurch verstärkt werden, dass die Bewertungen in rechtlich zulässiger Weise verdeckt abgegeben werden können (vgl. BGH, Urteil vom 13.09.2014 - VI ZR 358/13, WRP 2014, 1473).
  • LG Braunschweig, 28.11.2018 - 9 O 2616/17

    Umfang der Prüfpflichten; Ärztebewertungsportal

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.06.2019 - 2 U 97/18
    das Urteil des Landgerichts Braunschweig (Az.: 9 O 2616/17) abzuändern und die Klage abzuweisen.
  • BGH, 27.03.2012 - VI ZR 144/11

    Haftung für fremde Inhalte aus RSS-Feed

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.06.2019 - 2 U 97/18
    Davon ist auszugehen, wenn der Portalbetreiber nach außen erkennbar die inhaltliche Verantwortung für die auf seiner Internetseite veröffentlichten Inhalte übernommen hat, was aus Sicht eines verständigen Durchschnittsnutzers auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu beurteilen ist (vgl. BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15, WM 2016, 1950 - Ärztebewertungsportal II; derselbe, Urteil vom 27.03.2012 - VI ZR 144/11, MDR 2012, 767).
  • BGH, 01.07.2014 - VI ZR 345/13

    Kein Anspruch auf Auskunft über Anmeldedaten gegen den Betreiber eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.06.2019 - 2 U 97/18
    Nach § 12 Abs. 2 TMG ist die Beklagte nicht zur Herausgabe der zur Bereitstellung des Telemediums erhobenen Anmeldedaten befugt (vgl. BGH, Urteil vom 01.07.2014 - VI ZR 345/13, MDR 2014, 959).
  • OLG Dresden, 06.03.2018 - 4 U 1403/17

    Ansprüche gegen den Betreiber eines Bewertungsportals

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.06.2019 - 2 U 97/18
    Nach außen erkennbar ist die Übernahme der inhaltlichen Verantwortung zumindest dann, wenn dem von der Kritik Betroffenen der Umgang mit der Bewertung kundgetan wird (vgl. BGH, Urteil vom 04.04.2017 - VI ZR 123/16, NJW 2017, 2029; OLG Dresden, Urteil vom 06.03.2018 - 4 U 1403/17, WRP 2018, 589).
  • OLG Karlsruhe, 06.07.2020 - 6 W 49/19

    Prüfungspflicht eines Host-Providers bei konkreter Beanstandung einer Bewertung

    Die darüberhinausgehende Erklärung, es habe auch keinen sonstigen Praxiskontakt gegeben, wäre offensichtlich spekulativ und daher auch nicht substantieller gewesen (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 18.06.2019, 2 U 97/18 - juris Rn. 48f.).

    Ob auch schon die beiden vom Kläger selbst verfassten, per Email an das deutsche Tochterunternehmen der Beklagten bzw. über das Portal der Beklagten an diese selbst gerichteten Beanstandungen hinreichend konkret waren, obwohl der Kläger darin - wie die Beklagte zutreffend geltend macht - nur die Weiterleitung einer Anfrage nach dem Patienten- oder Behandlungskontakt und die vorübergehende Löschung begehrte, muss nicht entschieden werden (vgl. allerdings OLG Braunschweig, Urteil vom 18.06.2019, 2 U 97/18 - juris Rn. 5).

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   BSG, 26.09.2018 - B 2 U 97/18 B   

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BSG, 26.09.2018 - B 2 U 97/18 B (https://dejure.org/2018,35281)
BSG, Entscheidung vom 26.09.2018 - B 2 U 97/18 B (https://dejure.org/2018,35281)
BSG, Entscheidung vom 26. September 2018 - B 2 U 97/18 B (https://dejure.org/2018,35281)
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