Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 24.11.2011 - 2 U 98/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1867
OLG Oldenburg, 24.11.2011 - 2 U 98/11 (https://dejure.org/2011,1867)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.11.2011 - 2 U 98/11 (https://dejure.org/2011,1867)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24. November 2011 - 2 U 98/11 (https://dejure.org/2011,1867)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JurPC

    Datenverlust als Eigentumsverletzung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Gespeicherte Daten unterfallen dem zivilrechtlichen Eigentumsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Datenverlust infolge einer Stromunterbrechung wegen Bauarbeiten als Eigentumsverletzung

  • info-it-recht.de

    Datenverlust bei Stromausfall begründet Schadensersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verletzung des Eigentums durch Datenverlust aufgrund einer Stromunterbrechung bei Bauarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unternehmer beschädigt Stromkabel: Schadensersatz für Datenverlust!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Eigentum an Festplatteninhalt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bauarbeiten: Datenverlust durch Stromunterbrechung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Magnetische Datenträger - Gespeicherte Informationen sind vom Gesetz geschützt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Datenverlust durch Stromunterbrechung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Schachtarbeiten Stromkabel beschädigt - Bei einem Autozulieferer fielen infolgedessen computergesteuerte Maschinen aus

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Datenverlust durch Stromausfall kann Eigentumsverletzung sein

  • spielerecht.de (Kurzinformation)

    Eigentum an Festplatte, Eigentum an Daten?

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    § 823 Abs. 1 BGB bei Verlust von auf magnetischen Datenträgern gespeicherten Informationen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Datenverlust durch Stromausfall: Bauunternehmer haftet für bei Erdarbeiten gekapptem Kabel

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Informationen auf magnetischen Datenträgern sind geschützt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Datenverlust aufgrund Stromausfalls begründet Schadenersatzanspruch - Löschung oder Veränderung von Daten auf einem Datenträger stellt Eigentumsverletzung dar

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stromunterbrechung durch Tiefbauarbeiten: Schadensersatz für Datenverlust! (IBR 2012, 149)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 403
  • BauR 2012, 689
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 24.10.1995 - 3 U 15/95

    Haftung für Zerstörung von Computerdaten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.11.2011 - 2 U 98/11
    Auch wenn die Daten lediglich neu heruntergeladen werden mussten, lag eine Eigentumsverletzung vor, da der betroffene Datenträger mit dem darin verkörperten Programm eine körperliche Sache ist (vgl. OLG Karlsruhe NJW 96, 200 [OLG Karlsruhe 07.11.1995 - 3 U 15/95] ) und durch die Veränderung der Software das Eigentum am Datenträger verletzt ist (StaudingerHager, BGB , Januar 1999, § 823 RN B 60).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 09.03.2012 - 2 U 98/11   

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https://dejure.org/2012,11098
OLG Bremen, 09.03.2012 - 2 U 98/11 (https://dejure.org/2012,11098)
OLG Bremen, Entscheidung vom 09.03.2012 - 2 U 98/11 (https://dejure.org/2012,11098)
OLG Bremen, Entscheidung vom 09. März 2012 - 2 U 98/11 (https://dejure.org/2012,11098)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    BGB §§ 249 Abs. 1, 286 Ab. 1, 288 Abs. 1
    Sonstiges Zivilrecht

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Beauftragung eines Inkassobüros zur Geltendmachung von Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter

  • rechtsportal.de

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Inkassobüros

  • ibr-online

    Kostenerstattung für Einschaltung eines Inkassobüros?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 271/09

    Zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Kündigung durch einen gewerblichen

    Auszug aus OLG Bremen, 09.03.2012 - 2 U 98/11
    Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit von Kosten im Rahmen außergerichtlicher Schadensabwicklung ist vielmehr, dass der Geschädigte im einzelnen Schadensfall die Heranziehung eines Dritten für erforderlich und für zweckmäßig halten durfte (siehe zuletzt hierzu BGH NJW 2011, 296, Tz. 9 m.w.Nw.).

    Hierin liegt der wesentliche Unterschied zu der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 06.10.2010 (VIII ZR 271/09 = NJW 2011, 296), bei der ein Unternehmen der Wohnungswirtschaft mit einer Vielzahl von Mietwohnungen auf Zahlungsverzug gestützte Kündigungsschreiben durch einen Rechtsanwalt erstellen ließ.

  • OLG Düsseldorf, 29.04.1993 - 18 U 260/92
    Auszug aus OLG Bremen, 09.03.2012 - 2 U 98/11
    Ebenso wenig wie die Durchführung von Transportleistungen einer echten Abnahme in Form einer körperlichen Entgegennahme zugänglich ist (siehe hierzu BGH NJW-RR 1989, 160, 162; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1122), war dies bei der Durchführung der hier geschuldeten weiträumigen Abfallentsorgung in einem Landkreis der Fall.
  • BGH, 17.02.2011 - III ZR 144/10

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Plausibilitätsprüfung der Modell-Berechnung

    Auszug aus OLG Bremen, 09.03.2012 - 2 U 98/11
    Damit hat sich der gemäß § 249 Abs. 1 BGB auf Freihaltung von der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Inkassobüro gerichtete Schadensersatzanspruch der Klägerin in analoger Anwendung des § 250 Satz 2 BGB in einen ihr zustehenden Zahlungsanspruch umgewandelt (siehe BGH NJW-RR 2011, 910, 912, Tz. 22 m.w.Nw.).
  • BGH, 21.04.2010 - XII ZR 10/08

    Verzugszinsen bei Nichtbeteiligung eines Verbrauchers: Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Bremen, 09.03.2012 - 2 U 98/11
    Schließlich ist zutreffend, dass der berechnete Zahlungsanspruch eine Entgeltforderung im Sinne des § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB darstellt (siehe BGH NJW 2010, 1872, 1873, Tz. 17), so dass mit Ablauf der Frist von 30 Tagen Zahlungsverzug eintrat.
  • BGH, 20.10.2005 - VII ZB 53/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsbeistands im Mahnverfahren

    Auszug aus OLG Bremen, 09.03.2012 - 2 U 98/11
    Der Senat teilt allerdings die Auffassung, dass die Beauftragung eines Inkassobüros regelmäßig gegen die Schadensminderungspflicht des Gläubigers verstößt, wenn absehbar ist, dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen wird, bei der ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss (siehe OLG Dresden NJW-RR 1994, 1139, 1140 f; Thüringer OLG OLG-NL 1994, 107; OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 1506 f, ferner auch BGH NJW 2006, 446 zum prozessualen Kostenerstattungsanspruch).
  • BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77

    Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der

    Auszug aus OLG Bremen, 09.03.2012 - 2 U 98/11
    Es entspricht gesicherter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die der Senat für zutreffend hält, dass - sowohl bei deliktsrechtlichen als auch bei vertraglichen - Schadensersatzansprüchen gemäß §§ 249 ff BGB der Geschädigte den Zeitaufwand durch außergerichtliche Tätigkeit zur Wahrung seiner Entschädigungsansprüche regelmäßig nicht ersetzt verlangen kann, mag er die Bearbeitung des Schadensfalles persönlich vorgenommen oder auf Angestellte übertragen haben (siehe BGHZ 75, 230, 231 m.w.Nw.).
  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus OLG Bremen, 09.03.2012 - 2 U 98/11
    Allein der Umstand, dass der Geschädigte durch die Schadensbearbeitung zeitlich in Anspruch genommen wird, rechtfertigt es nicht, zu Lasten des Geschädigten diese Arbeit durch Dritte durchführen zu lassen (siehe BGHZ 127, 348, 351).
  • BGH, 01.02.2007 - III ZR 159/06

    Berechnung von Fristen

    Auszug aus OLG Bremen, 09.03.2012 - 2 U 98/11
    Die vertragliche Einräumung eines Leistungszieles stellt eine vertragliche Leistungsbestimmung dar, welche gemäß § 271 Abs. 2 BGB die Fälligkeit im Zweifel hinausschiebt (siehe BGH NJW 2007, 1581, 1582, Tz. 17).
  • OLG Dresden, 01.12.1993 - 5 U 68/93

    Beauftragung eines Inkassobüros, nachträgliche Anwaltsbeauftragung,

    Auszug aus OLG Bremen, 09.03.2012 - 2 U 98/11
    Der Senat teilt allerdings die Auffassung, dass die Beauftragung eines Inkassobüros regelmäßig gegen die Schadensminderungspflicht des Gläubigers verstößt, wenn absehbar ist, dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen wird, bei der ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss (siehe OLG Dresden NJW-RR 1994, 1139, 1140 f; Thüringer OLG OLG-NL 1994, 107; OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 1506 f, ferner auch BGH NJW 2006, 446 zum prozessualen Kostenerstattungsanspruch).
  • OLG Karlsruhe, 11.06.1986 - 6 U 234/85
    Auszug aus OLG Bremen, 09.03.2012 - 2 U 98/11
    Der Senat teilt allerdings die Auffassung, dass die Beauftragung eines Inkassobüros regelmäßig gegen die Schadensminderungspflicht des Gläubigers verstößt, wenn absehbar ist, dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen wird, bei der ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss (siehe OLG Dresden NJW-RR 1994, 1139, 1140 f; Thüringer OLG OLG-NL 1994, 107; OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 1506 f, ferner auch BGH NJW 2006, 446 zum prozessualen Kostenerstattungsanspruch).
  • AG Brandenburg, 20.12.2019 - 31 C 193/18

    Erdarbeiten auf Privatgrundstück: Tiefbauer muss sich über Leitungsverlauf

    Nach Auffassung des hier erkennenden Gerichts ( AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 27.08.2012, Az.: 31 C 266/11, u.a. in: BeckRS 2012, Nr.: 18180 = NJOZ 2013, Seite 211 = "juris" = MMR-Aktuell 2012, Nr.: 339761; AG Brandenburg an der Havel , NJOZ 2006, Heft 35, Seiten 3254 ff. ) kann ein Kläger grundsätzlich zudem nur den Anspruch auf Ersatz von Inkassokosten eines nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes registrierten Inkassobüros für außergerichtliche Inkassodienstleistungen, die eine nicht titulierte Forderung betreffen (§ 4 Abs. 5 des Einführungsgesetzes zum RDG) auch als Verzögerungsschaden zugesprochen werden (vgl. auch: BVerfG , Beschluss vom 07.09.2011, Az.: 1 BvR 1012/11, u. a. in: WM 2011, Seiten 2155 ff.; BGH , MDR 2012, Seiten 76 f. = VersR 2012, Seiten 195 ff. = NJW 2012, Seiten 601 f.; BGH , Urteil vom 29.06.2005, Az.: VIII ZR 299/04, u.a. in: NJW 2005, Seiten 2991 ff.; BGH , Urteil vom 24.05.1967, Az.: VIII ZR 278/64, u.a. in: "juris"; OLG Bremen , Urteil vom 09.03.2012, Az.: 2 U 98/11, u.a. in: "juris"; OLG Oldenburg , JurBüro 2006, Seiten 481 f. = OLG-Report 2006, Seiten 850 ff.; OLG Nürnberg , JurBüro 1994, Spalte 280; OLG München , MDR 1988, Seite 407; OLG Düsseldorf , JurBüro 1988, Spalte 1511; OLG Düsseldorf , OLG-Report 1997, Seite 139; OLG Frankfurt/Main , NJW-RR 1990, Seite 729; OLG Dresden , NJW-RR 1996, Seite 1471; LG Berlin , Urteil vom 20.07.2009, Az.: 5 O 468/08 , u.a. in: "juris" AG Kehl , Urteil vom 26.04.2011, Az.: 4 C 19/11 u.a. in: "juris"; AG Köln , JurBüro 2011, Seite 537; Jäckle , VuR 2016, Seiten 60 f.; Jäckle , NJW 2016, Seiten 977 ff. ), wenn auch die weiteren die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

    Das erkennende Gericht teilt insofern auch die Auffassung, dass die Beauftragung eines Inkassobüros bereits regelmäßig gegen die Schadensminderungspflicht des Gläubigers verstößt, wenn absehbar ist, dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen wird, bei der sowieso ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss ( BGH , NJW 2006, Seite 446; OLG Bremen , Urteil vom 09.03.2012, Az.: 2 U 98/11, u.a. in: "juris"; OLG Dresden , NJW-RR 1994, Seiten 1139 ff.; OLG Jena , OLG-NL 1994, Seite 107; OLG Karlsruhe , NJW-RR 1987, Seiten 1506 f. Jäckle , VuR 2016, Seiten 60 f.; Jäckle , NJW 2016, Seiten 977 ff. ).

    Ob das hierfür erforderliche Wissen das übersteigt, was man von einem gewerblichen Unternehmen wie der hiesigen Klägerin erwarten darf ( BGH , Beschluss vom 31.01.2012, Az.: VIII ZR 277/11, u.a. in: WuM 2012, Seiten 262 f.; BGH , Urteil vom 06.10.2010, Az.: VIII ZR 271/09, u.a. in: NJW 2011, Seite 296; OLG Bremen , Urteil vom 09.03.2012, Az.: 2 U 98/11, u.a. in: "juris"; LG Berlin , Urteil vom 14.07.2015, Az.: 14 O 505/14, u.a. in: BeckRS 2015, Nr.: 17096; Jäckle , VuR 2016, Seiten 60 f.; Jäckle , NJW 2016, Seiten 977 ff. ), konnte somit vorliegend dahingestellt bleiben.

    Danach können somit Inkassokosten in der Regel auch nicht zusätzlich zu den Rechtsanwaltskosten verlangt werden, wenn es anschließend zum Prozess kommt, der Gläubiger zur Schadensminderung aber sogleich einen Rechtsanwalt hätte beauftragen können ( BGH , NJW 2006, Seite 446; OLG Bremen , Urteil vom 09.03.2012, Az.: 2 U 98/11, u. a. in: "juris"; OLG Dresden , NJW-RR 1994, Seiten 1139 ff.; OLG Jena , OLG-NL 1994, Seite 107; OLG Karlsruhe , NJW-RR 1987, Seiten 1506 f.; AG Bremervörde , Urteil vom 16.12.2008, Az.: 5 C 296/08 , u.a. in: BeckRS 2009, Nr.: 04797; Jäckle , VuR 2016, Seiten 60 f.; Jäckle , NJW 2016, Seiten 977 ff. ).

  • BVerfG, 28.04.2023 - 2 BvR 924/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    a) Ersatzfähig seien Inkassokosten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann, wenn der Geschädigte im einzelnen Schadensfall im Rahmen einer ex-ante-Betrachtung die Heranziehung eines Dritten für erforderlich und zweckmäßig habe halten dürfen (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2010 - VIII ZR 271/09 -, juris, Rn. 8 f.; OLG Bremen, Urteil vom 9. März 2012 - 2 U 98/11 -, juris, Rn. 43).
  • AG Bremen, 25.08.2016 - 5 C 58/16
    Dies gilt jedoch nur, sofern es sich um zweckentsprechende Maßnahmen der Rechtsverfolgung handelt (vgl. BGH, Urteil vom 09. März 2011 - VIII ZR 132/10 -, Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 09. März 2012 - 2 U 98/11 -, beide zitiert nach juris).

    Eine Erstattungspflicht für eigene Aufwendungen des Gläubigers besteht nur insofern, als ein wirtschaftlich denkender Gläubiger bei der Vorab - Betrachtung ("ex ante Perspektive") diese im Zeitpunkt der Einschaltung des Dritten zu Inkassozwecken für notwendig halten durfte (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 09. März 2012 - 2 U 98/11 -, zitiert nach juris).

    Ein schützenswertes Interesse, diese Tätigkeiten zur Wiederholung auf eine andere Rechtsperson zu verlagern und so im Ergebnis eine Erstattung der Aufwendungen zu erlangen, besteht nicht (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 09. März 2012 - 2 U 98/11 -, zitiert nach juris).

  • AG Bremen, 10.10.2014 - 7 C 154/14
    Für Fälle der hier vorliegenden Art - Geltendmachung der Zahlungsanspruches durch ein Unternehmen, dies greift entsprechend auch für Freiberufler und andere Selbständige - gilt gerade auch nach der Rechtsprechung des Landgerichts Bremen und auch der des Oberlandesgerichts Bremen (hanseatisches OLG Bremen vom 9. März 2012 - 2 U 98/11 - ), entsprechend auch die grundsätzliche Handhabung bei den Amtsgerichten im Land Bremen, dass dies zu den Routineaufgaben des Unternehmens gehört und bei gleichwohl erfolgter Beauftragung eines Inkassounternehmens oder auch eines Rechtsanwalts für eine vorgerichtliche Ivlahntätigkeit ein Anspruch auf Erstattung dieser Kosten nicht in Betracht kommt.
  • AG Bremen, 10.10.2014 - 7 C 155/14
    Für Fälle der hier vorliegenden Art - Geltendmachung der Zahlungsanspruches durch ein Unternehmen, dies greift entsprechend auch für Freiberufler und andere Selbständige - gilt gerade auch nach der Rechtsprechung des Landgerichts Bremen und auch der des Oberlandesgerichts Bremen (HOLG Bremen vom 9. März 2012 - 2 U 98/11 (Juris-Dokument)), entsprechend auch die grundsätzliche Handhabung bei den Amtsgerichten im Land Bremen, dass dies zu den Routineaufgaben des Unternehmens gehört und bei gleichwohl erfolgter Beauftragung eines Inkassounternehmens oder auch eines Rechtsanwalts für eine vorgerichtliche Mahntätigkeit ein Anspruch auf Erstattung dieser Kosten nicht in Betracht kommt.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 03.11.2011 - 2 U 98/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19691
OLG Oldenburg, 03.11.2011 - 2 U 98/11 (https://dejure.org/2011,19691)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.11.2011 - 2 U 98/11 (https://dejure.org/2011,19691)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. November 2011 - 2 U 98/11 (https://dejure.org/2011,19691)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    Datenverlust durch Stromunterbrechung ist Eigentumsverletzung!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 24.10.1995 - 3 U 15/95

    Haftung für Zerstörung von Computerdaten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.2011 - 2 U 98/11
    Auch wenn die Daten lediglich neu heruntergeladen werden mussten, lag eine Eigentumsverletzung vor, da der betroffene Datenträger mit dem darin verkörperten Programm eine körperliche Sache ist (vgl. OLG Karlsruhe NJW 96, 200) und durch die Veränderung der Software das Eigentum am Datenträger verletzt ist (Staudinger-Hager, BGB, Januar 1999, § 823 RN B 60).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - I-2 U 98/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29373
OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - I-2 U 98/11 (https://dejure.org/2013,29373)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.07.2013 - I-2 U 98/11 (https://dejure.org/2013,29373)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - I-2 U 98/11 (https://dejure.org/2013,29373)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2011 - 2 U 146/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 98/11
    Die von der B AG gegen diese Entscheidung eingelegte Berufung hat der Senat durch Urteil vom 28. April 2011 (I-2 U 146/09; Anlage K 44; veröffentlicht in juris) im Wesentlichen zurückgewiesen.

    Es gilt insoweit nichts anderes als in dem vom Senat durch Urteil vom 28. April 2011 (I-2 U 146/09; Anlage K 44) rechtskräftig entschiedenen Verfahren gegen die von den Beklagten belieferte B AG.

    Der Schutz des § 9 Satz 2 Nr. 3 PatG erfordert lediglich, dass das patentgeschützte Verfahren einen Gegenstand hervorgebracht hat, der vorher noch nicht vorhanden war und in diesem Sinne neu sein muss, sich aber in seinen Eigenschaften nicht von auf anderem Wege hergestellten gleichartigen Gegenständen zu unterscheiden braucht (vgl. Senat, Urt. v. 28.04.2011 - I-2 U 146/09, Anlage K 44, Seite 40; RGSt 46, 262, 263; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 100; Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 53).

    Auch mikrobiologische Verfahren sind Herstellungsverfahren, die unmittelbare Verfahrenserzeugnisse hervorbringen können (Senat, Urt. v. 28.04.2011 - I-2 U 146/09, Anlage K 44, Seite 41; Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 53 , letzter Abs.; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 101; Schulte/Kühnen, a.a.O., § 9 Rdnr. 82).

    Auch diese Beeinflussung der Erzeugnisausbeute kann Teil eines unter Schutz gestellten Verfahrens sein (Senat, Urt. v. 28.04.2011 - I-2 U 146/09, Anlage K 44, Seite 41).

    Unter welchen Voraussetzungen anschließende Bearbeitungs- oder Weiterbearbeitungsmaßnahmen dem nach dem geschützten Verfahren hergestellten Erzeugnis die Selbständigkeit oder seine prägenden Eigenschaften nehmen oder in relevanter Weise beeinträchtigen, braucht im Streitfall nicht entschieden zu werden, denn ein Endprodukt, das aus einem geschützten Verfahren hervorgeht, wie es auf das hier angegriffene Lysin und das unter Schutz gestellte Verfahren zutrifft, ist in jedem Fall ein unmittelbares Verfahrenserzeugnis im Sinne des § 9 Satz 2 Nr. 3 (Senat, Urt. v. 28.04.2011 - I-2 U 146/09, Anlage K 44, Seite 42; Schulte/Kühnen, a.a.O., Rdnr. 84 a.E. Abs. 4).

    Die in den untersuchten Lysin-Proben aufgefundenen DNA-Spuren des Herstellungsorganismus dienen im Streitfall nur als Nachweis, dass der zur Herstellung des Verfahrenserzeugnisses verwendete Mikroorganismus anspruchsgemäß modifiziert wurde, sie bilden aber nicht den Grund der Patentverletzung (Senat, Urt. v. 28.04.2011 - I-2 U 146/09, Anlage K 44, Seiten 39 - 40).

    e) Der Senat bleibt deshalb bei seiner im Urteil vom 28. April 2011 (I-2 U 146/09; Anlage K 44) vertretenen Auffassung, dass das unter Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens gewonnene Lysin als unmittelbares Verfahrenserzeugnis Gegenstand des Verbotsrechts des Patentinhabers aus § 9 Satz 2 Nr. 3 PatG ist.

  • BGH, 07.02.2012 - X ZR 115/09

    Transhydrogenase

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 98/11
    Die gegen diese Entscheidung eingelegte Berufung der Beklagten zu 1. und 2., mit der diese die vollständige Nichtigerklärung des Klagepatents begehrt haben, hat der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 7. Januar 2013 (X ZR 138/09; veröffentlicht in GRUR 2012, 479 - Transhydrogenase) zurückgewiesen.

    Ein wichtiges Koenzym, das für die Biosynthese vieler L-Aminosäuren benötigt wird, ist reduziertes Nicotinamidadenindinucleotidphosphat (nachfolgend: NADPH) (vgl. Anlage K B 13, Seite 3, vorletzter Absatz; BGH, Urt. v. 07.02.2012 - X ZR 115/09 [nachfolgend: NU], Umdr. Seite 6 = GRUR 2012, 479, 480 Rz. 12; BPatG, NU, Anlage K 30, Seite 8).

    Das geschieht durch Umwandlung von Glukose auf dem so genannten Pentosephosphat-Weg (vgl. a. BGH, NU, Umdr. Seite 6 = GRUR 2012, 479, 480 Rz. 12).

    Es ist in den eingesetzten Mikroorganismen üblicherweise vorhanden, jedoch für andere Stoffwechselvorgänge von Bedeutung (BGH, NU, Umdr. Seite 6 = GRUR 2012, 479, 480 Rz. 13).

    Vor diesem Hintergrund liegt dem Klagepatent die Aufgabe zugrunde, die Produktivität von Verfahren zur Herstellung einer L-Aminosäure unter Einsatz eines Mikroorganismus zu verbessern (vgl. Anlage K B 13, Seite 5, 1etzter Absatz; BGH, NU, Umdr. Seite 5 = GRUR 2012, 479, 480 Rz. 9; BPatG, NU, Anlage K 30, Seite 8).

    Damit steht ein höherer Anteil der eingesetzten Glukose für die Umwandlung in das angestrebte Endprodukt zur Verfügung (BGH, NU, Umdr. Seite 6/7, übergreifender Absatz = GRUR 2012, 479, 480 Rz. 13).

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 131/08

    Rechtsnatur und Schutzumfang eines Patents

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 98/11
    Hintergrund der in den besagten Vorschriften enthaltenen Regelung ist die Vorstellung des Gesetzgebers, dass der Inhaber eines Verfahrenspatents den ihm zustehenden wirtschaftlichen Wert der Erfindung nicht in angemessener Weise ausschöpfen kann, wenn ihm nicht auch der Handel mit den durch das Verfahren unmittelbar hervorgebrachten Erzeugnissen vorbehalten bleibt (vgl. Senat, Urt. v. 28.01.2010 - I-2 U 131/08, NJOZ 2010, 1781, 1783 - interframe dropping; LG Düsseldorf, InstGE 7, 70, 84 - Videosignal-Codierung I m.w.N.).

    Die von § 9 Satz 2 Nr. 3 PatG geforderte "Unmittelbarkeit" ist problemlos zu bejahen, wenn das Erzeugnis direkt durch das patentierte Verfahren erhalten worden ist, dem patentgemäßen Verfahren also keine weiteren Bearbeitungs- oder Behandlungsmaßnahmen nachgefolgt sind, um zu dem mit der Verletzungsklage angegriffenen Erzeugnis zu gelangen (vgl. Senat, Urt. v. 28.01.2010 - I-2 U 131/08, NJOZ 2010, 178, 1784 - interframe dropping; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 15 - SMD-Widerstand; Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 55 ; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 106 ; Mes, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 64; Mes, GRUR 2009, 305, 307; Schulte/Kühnen, a.a.O., § 9 Rdnr. 84; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 192).

  • LG Düsseldorf, 04.10.2011 - 4b O 215/08

    Lysin (2)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 98/11
    Die Untersuchung veranlasste den gerichtlichen Sachverständigen zu der Schlussfolgerung, dass für die Herstellung aller (bis auf eine) Proben einE.coli-Stamm eingesetzt wurde, der ein entsprechend dem - von den Klägerinnen in dem Parallelverfahren I-2 U 148/09 (LG Düsseldorf 4b O 215/08) geltend gemachten - europäischen Patent 0 733 XYX mutiertes Gen enthält.

    (3)Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen des Senats in dem am heutigen Tag verkündeten Urteil in dem das europäische Patent 0 733 XYX betreffenden Parallelverfahren I- 2 U 2 99/11 (LG Düsseldorf 4b O 215/08) verwiesen, wobei vorsorglich darauf hingewiesen wird, dass die hier geltend gemachte Anspruchskombination nicht auf die Herstellung durch ein E.coli-Bakterium beschränkt ist, sondern - vorbehaltlich der Verwirklichung der übrigen Anspruchsmerkmale - den Einsatz eines beliebigen Mikroorganismus ausreichen lässt.

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2011 - 2 U 148/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 98/11
    Die Untersuchung veranlasste den gerichtlichen Sachverständigen zu der Schlussfolgerung, dass für die Herstellung aller (bis auf eine) Proben einE.coli-Stamm eingesetzt wurde, der ein entsprechend dem - von den Klägerinnen in dem Parallelverfahren I-2 U 148/09 (LG Düsseldorf 4b O 215/08) geltend gemachten - europäischen Patent 0 733 XYX mutiertes Gen enthält.

    Diese Regelung hätte nicht auf neuartige Erzeugnisse beschränkt zu werden brauchen, wenn ohnehin keine anderen Erzeugnisse vom Schutz des § 9 Satz 2 Nr. 3 PatG erfasst wären (Senat, Urt. v. 28.04.2011 - I-2 U 148/09, Anlage K 44, Seite 40 f.; vgl. a. Kühnen, a.a.O., Rdnr. 203).

  • EuGH, 06.07.2010 - C-428/08

    Monsanto kann die Vermarktung von argentinischem Sojamehl, das eine für diese

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 98/11
    d) Die von den Beklagten in Bezug genommene Entscheidung des EuGH "Monsanto/Cefetra" (GRUR 2010, 989, 990 = GRUR Int. 2010, 841) steht dem von den Klägerinnen geltend gemachten Patentschutz nicht entgegen.
  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 319/06

    Bezugnahmeklausel - Ausschluss einzelner Tarifverträge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 98/11
    Die von § 9 Satz 2 Nr. 3 PatG geforderte "Unmittelbarkeit" ist problemlos zu bejahen, wenn das Erzeugnis direkt durch das patentierte Verfahren erhalten worden ist, dem patentgemäßen Verfahren also keine weiteren Bearbeitungs- oder Behandlungsmaßnahmen nachgefolgt sind, um zu dem mit der Verletzungsklage angegriffenen Erzeugnis zu gelangen (vgl. Senat, Urt. v. 28.01.2010 - I-2 U 131/08, NJOZ 2010, 178, 1784 - interframe dropping; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 15 - SMD-Widerstand; Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 55 ; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 106 ; Mes, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 64; Mes, GRUR 2009, 305, 307; Schulte/Kühnen, a.a.O., § 9 Rdnr. 84; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 192).
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2009 - 6 U 54/06

    Patentrecht: Verletzung eines Patents betreffend elektrische SMD-Widerstände;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 98/11
    Die von § 9 Satz 2 Nr. 3 PatG geforderte "Unmittelbarkeit" ist problemlos zu bejahen, wenn das Erzeugnis direkt durch das patentierte Verfahren erhalten worden ist, dem patentgemäßen Verfahren also keine weiteren Bearbeitungs- oder Behandlungsmaßnahmen nachgefolgt sind, um zu dem mit der Verletzungsklage angegriffenen Erzeugnis zu gelangen (vgl. Senat, Urt. v. 28.01.2010 - I-2 U 131/08, NJOZ 2010, 178, 1784 - interframe dropping; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 15 - SMD-Widerstand; Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 55 ; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 106 ; Mes, a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 64; Mes, GRUR 2009, 305, 307; Schulte/Kühnen, a.a.O., § 9 Rdnr. 84; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 192).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2010 - 2 U 40/10

    Begriff des Anbietens, Inverkehrbringens, Gebrauchens, Einführens oder Besitzens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 98/11
    Demgegenüber bleiben reine Arbeitsverfahren, bei denen kein Erzeugnis geschaffen oder in seiner Konstitution variiert, sondern - im Gegenteil - veränderungsfrei auf eine Sache eingewirkt (diese z. B. bloß untersucht, gemessen oder befördert) wird, außerhalb des Anwendungsbereichs von § 9 Satz 2 Nr. 3 PatG (vgl. Senat, InstGE 12, 258, 260 - Blut/Gehirnschranke; Benkard/Scharen, PatG/GebrMG, 10. Aufl., § 9 PatG Rdnr. 53 f.; Benkard/Jestaedt/Osterrieth, EPÜ, 2. Aufl., Art. 64 Rdnr. 22 ; Busse/Keukenschrijver, PatG, 7. Aufl., § 9 PatG Rdnr. 101; Mes, PatG GebrMG, 3. Aufl., § 9 PatG Rdnr. 63; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 9 PatG Rdnr. 82 f.; Kühnen, Hdb. d. Patentverletzung, 6. Aufl., Rdnr. 189; Haedicke/Timmann, Hdb. PatR, § 8 Rdnr. 48; Kraßer, Patentrecht, 6. Aufl., S. 773) .
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 100/11

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents zur Herstellung von L-Lysin durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 2 U 98/11
    Zwar werden bei der Produktion von Lysin unter Einsatz eines E.coli-Bakteriums Teile des produzierten Lysins zu Cadaverin abgebaut, sofern das Bakterium nicht entsprechend der Lehre des im Parallelverfahren I- 2 U 100/11 (LG Düsseldorf 279/08) geltend gemachten europäischen Patents 0 796 912 modifiziert und der Abbau von Lysin zu Cadaverin hierdurch beseitigt ist.
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 58/05

    Thermocycler II

  • LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05

    Geltendmachung von Rechten hinsichtlich des Gebrauchs und des Inverkehrbringens

  • RG, 15.10.1912 - II 474/12

    Ist es zulässig, Treibriemen, die nach einem patentierten Verfahren "imprägniert"

  • BPatG, 21.07.2009 - 3 Ni 21/08
  • LG Düsseldorf, 03.11.2009 - 4b O 188/09

    Lysin

  • BGH, 08.01.2013 - X ZR 138/09

    Patentfähigkeit eines Verfahrens zur Herstellung von L-Lysin durch Fermentation

  • BGH, 16.05.2017 - X ZR 120/15

    Abdichtsystem - Patentverletzungsverfahren: Gerichtliche Belehrungspflicht über

    Entgegen einer in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juli 2013 - 2 U 98/11, juris Rn. 129) ist der Anspruch auf Rückruf aus den Vertriebswegen nicht ein bloßes Hilfsmittel zur Durchsetzung des ebenfalls in § 140a PatG vorgesehenen Anspruchs auf Vernichtung.
  • OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14

    Abdichtsystem - Patentverletzungsverfahren: Anspruch auf Rückruf

    Dazu ist zunächst zu bemerken, dass § 140a Abs. 3 S. 1 PatG im Unterschied zu § 140a Abs. 1 S. 1 PatG nicht voraussetzt, dass der Verletzer im Inland Besitz oder Eigentum an den patentverletzenden Erzeugnissen hat und dass als problematisch lediglich der Rückruf ins Ausland , nämlich zum ausländischen Sitz des Verletzers angesehen wird, weil dieser Rückruf dann nicht die Pflicht zur Vernichtung der zurückgerufenen Gegenstände nach sich ziehen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.07.2013, I-2 U 98/11, juris-Rn. 129).
  • LG Mannheim, 10.12.2013 - 2 O 180/12

    Patentverletzungsverfahren: Inanspruchnahme eines im Ausland ansässigen und ins

    b) Soweit in Literatur (vgl. Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rn. 1237) und Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.7.2013, Az:I-2 U 98/11, 2 U 98/11, Rn. 129 - juris) vertreten wird, ein im Ausland ansässiger Verletzer ohne inländischen Besitz/Eigentum im Verurteilungszeitpunkt könne nicht auf Rückruf und Entfernung in Anspruch genommen werden, weil er ohne inländischen Besitz/Eigentum im Verurteilungszeitpunkt keinem Vernichtungsanspruch unterliege und sein Rückruf nur dazu führe, dass ein für § 140a PatG unzureichender ausländischer Besitz/Eigentum begründet werde, überzeugt dies nicht (ebenso im Ergebnis LG Mannheim, Urt. v. 5.7.2013, Az.: 7 O 195/12).
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