Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.07.2001 - 2 U 99/00   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Hinweispflicht des Gerichts; Umfang der Straßenverkehrssicherungspflicht bei Straßenbäumen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • rp-online.de (Kurzinformation)

    Kontrollpflicht für Baumbestand an Straßen

Verfahrensgang

  • LG Cottbus, 20.11.2000 - 3 O 124/00
  • OLG Brandenburg, 17.07.2001 - 2 U 99/00

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 2002, 93
  • VersR 2002, 504



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Wird zitiert von ... (7)  

  • OLG Frankfurt, 27.06.2007 - 1 U 30/07  

    Schadensersatz aus unerlaubter Handlung: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

    Auch in einer späteren Entscheidung desselben Gerichts (Urt. v. 17.07.2001 - 2 U 99/00 -, MDR 2000, 93 [juris Rn. 8]) wird ausdrücklich darauf abgestellt, dass solche Bäume, die aufgrund ihrer besonderen Situation (Standort, Alter etc.) ein besonderes Gefährdungspotential darstellen, bei einer dichten, den Blick auf höhergelegene Äste versperrenden Krone mittels eines Hubwagens zu untersuchen sind.

    Nach seiner Beschaffenheit spricht aber nichts dafür, dass er bei einer Kontrolle mittels eines Hubwagens, die sich im Rahmen dessen, was der Beklagten angesichts des Fehlens jeglicher sonstiger Anhaltspunkte für eine Schädigung des Baums an Aufwand zumutbar war, naturgemäß nicht mit jedem kleineren Ast befassen konnte (vgl. Brandenburgisches OLG, Urt. v. 17.07.2001 - 2 U 99/00 -, a.a.O.), als schadhaft entdeckt worden wäre.

  • OLG Brandenburg, 12.02.2002 - 2 U 37/01  

    Verkehrssicherungspflicht - Kontrolle von Straßenbäumen

    Die Verkehrssicherungspflicht umfasst den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen, sei es durch Herabfallen von Teilen eines Baumes, sei es durch Umstürzen eines Baumes selbst (ganz allgemeine Ansicht, vgl. nur: BGH VersR 1965, S. 475; OLG Köln, VersR 1992, S. 1370/1371; OLG Hamm, VersR 1994, S. 347; ständige Senatsrechtsprechung, insbesondere Entscheidungen vom 12. Januar 1999 zu 2 U 40/98, vom 23. November 1999 zu 2 U 125/98, vom 7. März 2000 zu 2 U 58/99 und vom 17. Juli 2001 zu 2 U 99/00).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 17. Juli 2001, 2 U 99/00, klargestellt hat, ist sein Urteil vom 7. März 2000 zum Aktenzeichen 2 U 58/99 (veröffentlicht in OLG-NL 2000, 102) nicht so zu verstehen, dass die Sichtprüfung regelmäßig unter Zuhilfenahme einer Hebebühne erfolgen muss.

  • OLG Brandenburg, 16.04.2002 - 2 U 17/01  

    Erfordernis der regelmäßigen Sichtkontrolle von Bäumen zur Erfüllung der

    Die Verkehrssicherungspflicht umfaßt den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen, sei es durch Herabfallen von Teilen eines Baumes, sei es durch Umstürzen eines Baumes selbst (allgemeine Ansicht, vgl. nur BGH VersR 1965, S. 475; OLG Köln, VersR 1992, S. 1370/1371; OLG Hamm, VersR 1994, S. 347; ständige Senatsrechtsprechung, siehe insbesondere Entscheidungen vom 12. Januar 1999 zu 2 U 40/98; vom 23. November 1999 zu 2 U 125/98, vom 7 März 2000 zu 2 U 58/99 und vom 17. Juli 2001 zu 2 U 99/00).

    Bei der Mehrzahl der Straßenbäume dürfte das Vorhandensein toter Äste vom Boden aus dann ohne weiteres möglich sein, wenn die Baumkrone aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet wird (so auch die Entscheidung zum Az. 2 U 99/00).

mehr
  • OLG Celle, 21.09.2005 - 3 U 99/05  

    Verfahrensrecht - Hilft "Flucht in die Säumnis" gegen Verspätungen?

    Auf die Berufung des Klägers hob das Oberlandesgericht Naumburg (2 U 99/00) das Urteil teilweise auf und verwies die Sache insoweit an das Landgericht zurück, als die Klage in Höhe von 50.000 DM abgewiesen worden war, im Übrigen bestätigte es die Klagabweisung wegen Verjährung.
  • OLG Brandenburg, 17.06.2003 - 2 U 50/02  

    Verkehrssicherungspflicht - Schadensersatz wegen Baumschaden?

    Die Verkehrssicherungspflicht umfaßt den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen, sei es durch Herabfallen von Teilen eines Baumes, sei es durch Umstürzen eines Baumes selbst (vgl. BGH VersR 1965 S. 475; OLG Köln VersR 1992 S. 1370 f.; OLG Hamm VersR 1994 S. 347; ständige Senatsrechtsprechung, insbesondere Entscheidungen des Senats vom 12. Januar 1999 - 2 U 40/98 -, 23. November 1999 - 2 U 125/98 -, 7. März 2000 - 2 U 58/99 -, 26. Juni 2001 - 2 U 99/00 -, 12. März 2002 - 2 U 17/01 -).
  • OLG Brandenburg, 01.07.2008 - 2 U 30/06  

    Verkehrssicherungspflicht: Haftung für Schäden durch Umsturz eines Straßenbaums

    Die in der Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Grundsätze der Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf Straßenbäume, denen auch der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt und die auch das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend zu Grunde gelegt hat, stellen sich zusammengefasst wie folgt dar: Die Verkehrssicherungspflicht umfasst den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen, sei es durch Herabfallen von Teilen eines Baumes, sei es durch Umstürzen eines Baumes selbst (vgl. BGH VersR 1965, 475; OLG Köln VersR 1992, 1370 f.; OLG Hamm VersR 1994, 347; ständige Senatsrechtsprechung, Urteile vom 12. Januar 1999 - 2 U 40/98 - 23. November 1999 - 2 U 125/98 - 7. März 2000 - 2 U 58/99 - 26. Juni 2001 - 2 U 99/00 - 12. März 2002 - 2 U 17/01).
  • OLG Brandenburg, 11.11.2003 - 2 U 19/03  
    Die Verkehrssicherungspflicht umfasst den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen, sei es durch Herabfallen von Teilen eines Baumes, sei es durch Umstürzen eines Baumes selbst (vgl. BGH VersR 1965 S. 475; OLG Köln VersR 1992 S. 1370 f.; OLG Hamm VersR 1994 S. 347; ständige Senatsrechtsprechung, insbesondere Entscheidungen des Senats vom 12. Januar 1999 - 2 U 40/98 -, 23. November 1999 - 2 U 125/98 -, 7. März 2000 - 2 U 58/99 -, 26. Juni 2001 - 2 U 99/00 -, 12. März 2002 - 2 U 17/01 -).
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