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   VGH Hessen, 25.01.2005 - 2 UE 1691/04   

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https://dejure.org/2005,7847
VGH Hessen, 25.01.2005 - 2 UE 1691/04 (https://dejure.org/2005,7847)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.01.2005 - 2 UE 1691/04 (https://dejure.org/2005,7847)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 2 UE 1691/04 (https://dejure.org/2005,7847)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14b Abs 2 S 2 ArbPlSchG, § 78 Abs 1 Nr 1 ErsDiG, § 14a ArbPlSchG
    Zivildienst; Erstattung von Lebensversicherungsbeiträgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Lebensversicherungsbeiträgen eines Zivildienstleistenden; Vereinbarter Versicherungsbeginn und Zeitpunkt der Antragstellung; Zustandekommen des Versicherungsvertrags; Beiträge zu einer Kapitallebensversicherung als Aufwendungen; Erstattungsfähigkeit für ...

  • Judicialis

    ArbPlSchG § 14b Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbPlSchG § 14b Abs. 2 Satz 2
    Erstattung von Lebensversicherungsbeiträgen - Alters- und Hinterbliebenenversorgung, Beitrag, Erstattung, Versicherungsvertrag, Zwölfmonatsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 44
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 50.95

    Recht der Soldaten - Erstattungsfähigkeit von Beiträgen für eine

    Auszug aus VGH Hessen, 25.01.2005 - 2 UE 1691/04
    2) Beiträge zu einer Kapitallebensversicherung sind nur dann als Aufwendungen für eine "sonstige Alters- und Hinterbliebenenversorgung" erstattungsfähig, wenn die Lebensversicherung frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres des Dienstleistenden fällig wird (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 30.05.1997- 8 C 50.95 -, Buchholz 448.4 § 14a ArbPlSchG Nr. 3 = NVwZ-RR 1998, 46).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. Mai 1997 - 8 C 50.95 -, NVwZ-RR 1998, 46) sind jedenfalls Beiträge für eine Kapitallebensversicherung nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz nur dann als Aufwendungen für eine "sonstige Alters- und Hinterbliebenenversorgung" erstattungsfähig, wenn die Lebensversicherung frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres des Dienstleistenden fällig wird.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2008 - 4 S 67/06

    Zivildienst; Erstattung von Lebensversicherungsbeiträgen; Fälligkeit der

    Hiervon sei dann auszugehen, wenn sie frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres fällig werden (so auch Hessischer VGH, Urteil vom 25.01.2005 - 2 UE 1691/04 -, NVwZ-RR 2006, 44; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 11.03.1998 - 2 L 2978/96 -, Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.02.1998 - 25 A 4709/94 -, Juris, unter Aufgabe seiner abweichenden Auffassung im Beschluss vom 06.02.1995 - 25 A 997/93 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2010 - 4 S 156/09

    Wehr- und Zivildienst; Erstattung von Beiträgen zu einer Lebensversicherung;

    Hiervon ist dann auszugehen, wenn sie frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres fällig werden (so auch Hessischer VGH, Urteil vom 25.01.2005 - 2 UE 1691/04 -, NVwZ-RR 2006, 44; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 11.03.1998 - 2 L 2978/96 -, Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.02.1998 - 25 A 4709/94 -, Juris).
  • VG Karlsruhe, 29.01.2009 - 9 K 2349/07

    Erstattung von Lebensversicherungsbeiträgen für Zivildienstleistenden; Zeitpunkt

    Eine Versicherung "besteht", sobald der Versicherungsvertrag wirksam geschlossen ist (VGH Hessen, Urt. v. 25.01.2005 - 2 UE 1691/04 -, Rn. 15 - juris).
  • VG Karlsruhe, 29.01.2009 - 8 K 1686/08

    Erstattung von Lebensversicherungsbeiträgen für einen Zivildienstleistenden;

    Eine Versicherung "besteht", sobald der Versicherungsvertrag wirksam geschlossen ist ( VGH Hessen, Urt. v. 25.01.2005 - 2 UE 1691/04 -, Rn. 15 - [...]).
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