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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 2 UF 103/04   

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https://dejure.org/2004,3620
OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 2 UF 103/04 (https://dejure.org/2004,3620)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.12.2004 - 2 UF 103/04 (https://dejure.org/2004,3620)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Dezember 2004 - 2 UF 103/04 (https://dejure.org/2004,3620)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Abänderung eines Vergleichs zwischen den Parteien dieses Vergleichs; Möglichkeit der Erhebung einer Abänderungsklausel durch einen Sozialhilfeträger nach einem gesetzlichen Forderungsübergang; Passivlegitimation für den Rechtsnachfolger eines Vergleichs zur ...

  • Judicialis

    ZPO § 323; ; BGB § 1569; ; BGB § 1570

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 323; BGB § 1569; BGB § 1570
    Zur Abänderung eines Vergleichs zwischen den Parteien des Vergleichs im Falle der Rechtsnachfolge beim gesetzlichen Forderungsübergang auf den Sozialhilfeträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Abänderungsklage - Klagegegner bei Forderungsübergang auf den Sozialhilfeträger

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ehegattenunterhalt - Vorsicht bei Unterhaltszahlungen trotz Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsgläubigers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1020
  • FamRZ 2005, 1756
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 2 UF 103/04
    Da Einkünfte aus Haushaltsführungstätigkeit ebenso wie aus sonstiger nach der Scheidung aufgenommener Erwerbstätigkeit als Surrogat der bereits in der Ehe vorhandenen Arbeitskraft gelten (BGH, FamRZ 2001, 986; Kalthoener/Büttner/Niepmann, a. a. O., Rdnr. 721), ist die Differenzmethode anzuwenden.
  • OLG Karlsruhe, 27.09.1999 - 20 WF 42/99

    Prozeßstandschaft des Landes in Passivprozessen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 2 UF 103/04
    Für die Zeit ab Rechtshängigkeit ist die Abänderungsklage zwar im Hinblick auf §§ 265 Abs. 2, 325 ZPO grundsätzlich gegen den Unterhaltsberechtigten - also vorliegend gegen die Vergleichspartei - zu richten (so im Ergebnis Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 6 Rdnr. 564; Johannsen/Henrich/Brudermüller, a. a. O.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 1287).
  • OLG Brandenburg, 27.08.1998 - 10 WF 83/98

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 2 UF 103/04
    Steht fest oder ist nicht auszuschließen, dass der titulierte Unterhaltsanspruch nur zum Teil auf den Sozialhilfeträger übergegangen ist, kann die Abänderungsklage - wenn sie Wirkung gegenüber Vergleichspartei und Teil-Rechtsnachfolger erzielen soll - gleichzeitig gegen den Sozialhilfeträger und gegen die Vergleichspartei gerichtet werden (Zöller/Vollkommer, 25. Aufl., § 323 Rdn. 30; so - im Sinne eines "kann" - ist der Sache nach wohl auch OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1512 u. NJW-RR 2003, 1448, 1449 zu verstehen).
  • BGH, 30.11.1994 - XII ZR 226/93

    Betreuungsunterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten trotz umfassenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 2 UF 103/04
    Da der Unterhaltsberechtigte für seinen Bedarf und seine Bedürftigkeit darlegungs- und beweispflichtig ist, hätte die Beklagte auch den Vortrag hinsichtlich der Haushaltsführung für ihre Mutter widerlegen müssen, um der Anrechnung entsprechender Einkünfte zu begegnen (BGH, FamRZ 1995, 291).
  • OLG Brandenburg, 14.01.2003 - 10 UF 302/01

    Darlegungs- und Beweislast im Verfahren zur Abänderung eines Titels betreffend

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 2 UF 103/04
    Steht fest oder ist nicht auszuschließen, dass der titulierte Unterhaltsanspruch nur zum Teil auf den Sozialhilfeträger übergegangen ist, kann die Abänderungsklage - wenn sie Wirkung gegenüber Vergleichspartei und Teil-Rechtsnachfolger erzielen soll - gleichzeitig gegen den Sozialhilfeträger und gegen die Vergleichspartei gerichtet werden (Zöller/Vollkommer, 25. Aufl., § 323 Rdn. 30; so - im Sinne eines "kann" - ist der Sache nach wohl auch OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1512 u. NJW-RR 2003, 1448, 1449 zu verstehen).
  • OLG Hamm, 01.06.1995 - 4 UF 2/95

    Trennung; Erwerbsfähigkeit; Freiwillig; Vertrauenstatbestand; Übergangszeit;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 2 UF 103/04
    Dieser Beurteilung steht im vorliegenden Falle jedoch der Grundsatz des Vertrauensschutzes entgegen, weil der Kläger den Unterhalt weiter gezahlt hat und auch nicht in sonstiger Weise eine Erwerbsobliegenheit seiner geschiedenen Ehefrau geltend gemacht hat (vgl. Wendl/Pauling, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 4 Rdnr. 25; OLG Köln, FamRZ 1999, 853; OLG Hamm, FamRZ 1995, 1580).
  • OLG Köln, 10.12.1998 - 14 WF 191/98

    Verminderte Erwerbsobliegenheit des Verpflichteten bei jahrelanger freiwilliger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 2 UF 103/04
    Dieser Beurteilung steht im vorliegenden Falle jedoch der Grundsatz des Vertrauensschutzes entgegen, weil der Kläger den Unterhalt weiter gezahlt hat und auch nicht in sonstiger Weise eine Erwerbsobliegenheit seiner geschiedenen Ehefrau geltend gemacht hat (vgl. Wendl/Pauling, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 4 Rdnr. 25; OLG Köln, FamRZ 1999, 853; OLG Hamm, FamRZ 1995, 1580).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.1993 - 1 UF 162/92
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 2 UF 103/04
    Der Kläger kann daher nicht mit der Begründung auf einen solchen Zweitprozess verwiesen werden, dass er sein Ziel hierdurch umfassender erreichen könne; insoweit setzt vielmehr wieder die oben für die Zeit vor Rechtshängigkeit angestellte Erwägung ein, dass der Rechtsnachfolger die richtige passivlegitimierte Partei für eine Abänderungsklage des Schuldners des übergegangenen Anspruchs ist, soweit sich die Rechtskraft eines Urteils zwischen den Vergleichsparteien nicht auf den Rechtsnachfolger erstrecken würde (vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 764, das eine Abänderungsklage des Unterhaltsschuldners gegen das Sozialamt "spiegelbildlich" zur Aktivlegitimation des Sozialhilfeträgers "zumindest" im Hinblick auf den im konkreten Fall gegebenen besonderen Umstand, dass für die Unterhaltsgläubigerin ein Betreuer bestellt war und sie nicht in der Lage war ihre Rechte allein wahrzunehmen, für zulässig gehalten hat).
  • BGH, 28.04.2010 - XII ZR 141/08

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch: Befristung des rückständigen und laufenden

    Das muss auch gelten, wenn der Unterhaltspflichtige - wie im vorliegenden Fall - vom Sozialhilfeträger nach § 94 Abs. 4 Satz 2 SGB XII auf künftigen Unterhalt in Anspruch genommen wird und die Befristung erst in der Zukunft eingreift (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1756).
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OLG Bamberg, Entscheidung vom 18.11.2004 - 2 UF 103/04 (https://dejure.org/2004,38887)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 18. November 2004 - 2 UF 103/04 (https://dejure.org/2004,38887)
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