Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 2 UF 115/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4985
OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 2 UF 115/02 (https://dejure.org/2002,4985)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.11.2002 - 2 UF 115/02 (https://dejure.org/2002,4985)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. November 2002 - 2 UF 115/02 (https://dejure.org/2002,4985)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4985) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichteheliches Kind ; Daseinsmittelpunkt als gewöhnlicher Aufenthaltsort ; Gemeinsame elterliche Sorge ; Anerkennungssystem; Zustimmungspflicht des Kindes zu der Anerkennung der Vaterschaft

  • Judicialis

    HKÜ Art. 31; ; HKÜ Art. 3; ; HKÜ Art. 13 lit. B; ; EGBGB Art. 21; ; EGBGB Art. 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewöhnlicher Aufenthalt eines nichtehelichen Kindes - gemeinsame elterliche Sorge (Anerkennungssystem)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 956
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 2 UF 115/02
    Insoweit kommt es auf die Perspektive des Kindes an, denn durch die Regelungen des HKiEntÜ soll sein Interesse an der Kontinuität der Lebensbedingungen geschützt werden (BVerfG, FamRZ 1999, S. 85 (87)).

    Deshalb ist eine enge Auslegung von Art. 13 HKiEntÜ geboten und nur ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Kindeswohles können einer Rückgabe des Kindes entgegenstehen (BVerfG, FamRZ 1996, S. 405 und FamRZ 1999, S. 85; OLG Hamm, FamRZ 1999, S.948 (949); KG, FamRZ 1997, S. 1098 (1099); OLG Hamburg, FamRZ 1996, S. 685).

    Diese sind nach Auffassung des BVerfG (FamRZ 1999, S. 85, 87) als Folge der rechtwidrigen Entführung hinzunehmen (vgl. auch OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, S. 643, 644).

    Das HKiEntÜ soll nämlich gerade verhindern, dass sich der entführende Elternteil durch die Entführung der Gerichtsbarkeit des Herkunftsstaates entzieht; es soll eine Sorgerechtsentscheidung am Ort des früheren gewöhnlichen Aufenthaltes des Kindes gewährleisten (BVerfG, FamRZ 1999, S. 85 u. 88; Staudinger/Pirrung, a.a.O., Vor Art. 19 EGBGB zu Art. 13 HKÜ, Rn. 684; Diedrich, FamRZ 1996, S. 686).

    Deshalb mag in den Fällen, in denen bereits eine Entscheidung eines Gerichtes des Herkunftsstaates vorliegt, in der dem entführenden Elternteil die elterliche Sorge übertragen wurde, eine Entscheidung zur Rückgabe des Kindes ausgeschlossen sein (nur zu diesem Fall BVerfG, FamRZ 1999, S. 85 (88); Staudinger/Pirrung, a.a.O., Rn. 684 a.E.).

  • OLG Zweibrücken, 15.11.2000 - 5 UF 112/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 2 UF 115/02
    Der Antragsgegnerin ist zuzugeben, dass eine Trennung von ihr für das jetzt 4-jährige Kind eine schwere Belastung darstellen kann (vgl. hierzu auch OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, S. 643 (644)).

    Diese sind nach Auffassung des BVerfG (FamRZ 1999, S. 85, 87) als Folge der rechtwidrigen Entführung hinzunehmen (vgl. auch OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, S. 643, 644).

  • KG, 25.10.1996 - 3 UF 6792/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 2 UF 115/02
    Dass sich das Kind eventuell inzwischen in Deutschland eingelebt hat, muss gem. Art. 12 Abs. 1, 2 HKiEntÜ außer Betracht bleiben, da der Rückführungsantrag vor Ablauf der Jahresfrist gestellt wurde (KG, FamRZ 1997, S. 1098(1099)).

    Deshalb ist eine enge Auslegung von Art. 13 HKiEntÜ geboten und nur ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Kindeswohles können einer Rückgabe des Kindes entgegenstehen (BVerfG, FamRZ 1996, S. 405 und FamRZ 1999, S. 85; OLG Hamm, FamRZ 1999, S.948 (949); KG, FamRZ 1997, S. 1098 (1099); OLG Hamburg, FamRZ 1996, S. 685).

  • OLG Karlsruhe, 26.10.2001 - 2 UF 287/01

    schwerwiegende Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 2 UF 115/02
    Denn wer durch die Ablehnung der Begleitung eines Kindes selbst diese Gefahr schafft, kann diese nicht der Rückführung entgegenhalten (OLG Zweibrücken, a.a.O., S. 644; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.10.2001, 2 UF 287/01).
  • BVerfG, 15.02.1996 - 2 BvR 233/96

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rückführung eines Kindes nach Kanada

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 2 UF 115/02
    Deshalb ist eine enge Auslegung von Art. 13 HKiEntÜ geboten und nur ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Kindeswohles können einer Rückgabe des Kindes entgegenstehen (BVerfG, FamRZ 1996, S. 405 und FamRZ 1999, S. 85; OLG Hamm, FamRZ 1999, S.948 (949); KG, FamRZ 1997, S. 1098 (1099); OLG Hamburg, FamRZ 1996, S. 685).
  • OLG Hamburg, 16.01.1996 - 15 UF 201/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 2 UF 115/02
    Deshalb ist eine enge Auslegung von Art. 13 HKiEntÜ geboten und nur ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Kindeswohles können einer Rückgabe des Kindes entgegenstehen (BVerfG, FamRZ 1996, S. 405 und FamRZ 1999, S. 85; OLG Hamm, FamRZ 1999, S.948 (949); KG, FamRZ 1997, S. 1098 (1099); OLG Hamburg, FamRZ 1996, S. 685).
  • OLG Düsseldorf, 30.07.1997 - 3 WF 137/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 2 UF 115/02
    Dies mag z.B. der Fall sein, wenn im Einverständnis der Parteien der Wechsel des Aufenthaltes mit einer jeweils längeren Verweildauer - das OLG Düsseldorf geht von etwa 6 Monaten aus (OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, S. 1318) - tatsächlich praktiziert wird.
  • BGH, 18.06.1997 - XII ZB 156/95

    Gerichtliche Zuständigkeit zum Erlaß von Schutzmaßnahmen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 2 UF 115/02
    Entscheidend ist der "faktische Wohnsitz" (BGH, FamRZ 1997, S. 1070).
  • OLG Rostock, 25.05.2000 - 10 UF 126/00

    Zum "gewöhnlichen Aufenthalt" nach dem HKiEntÜ

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 2 UF 115/02
    Es mag sein, dass der Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltes neben seinem faktischen Schwerpunkt auch eine Willenkomponente enthält (vgl. hierzu OLG Rostock, FamRZ 2001, S. 642).
  • OLG Stuttgart, 14.09.2018 - 17 UF 146/18

    Kindesentführung: Beachtlichkeit des Widersetzens des Kindes gegen eine

    Eine erforderliche Reife wird in der Rechtsprechung und Literatur jedoch bei Kindern, die erst sechs Jahre oder jünger sind, klar verneint (OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 956; MüKoBGB/Heiderhoff KindEntfÜbk, 7. Aufl. 2018; Art. 13 Rn. 41; Hausmann, IntEuFamR, 2. Aufl. 2018, U Rn. 226).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn dem Entführer aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise eine Begleitung des Kindes nicht zumutbar ist (OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 956; OLG Rostock, FamRZ 2003, 959).

    Dem widerspräche es, wenn der Entführer die Möglichkeit hätte, unter Hinweis auf die möglichen, etwa strafrechtlichen Konsequenzen seines eigenen widerrechtlichen Verhaltens der dadurch geschaffenen rechtswidrigen Lage dauerhaften Bestand zu geben (BVerfG, FamRZ 1997, 1269; BVerfG, FamRZ 1999, 85 Rn. 68; so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. März 2017 - 17 UF 37/17 -? Rn. 35, juris; OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 956).

  • LG Augsburg, 30.01.2018 - 54 T 161/18

    Gewöhnlicher Aufenthalt nach Aufenthaltsbestimmung durch einen

    Das Kind hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt an dem Ort oder in dem Land hat, in dem es seinen "Daseinsmittelpunkt" hat (BGH 29.10.1980 BGHZ 78, 293 = FamRZ 1981, 135 = IPRax 1981, 139; dazu Henrich IPRax 1981, 125; BGH 18.6.1997 FamRZ 1997, 1070 = NJW 1997, 3024; OLG Karlsruhe 15.11.2002 FamRZ 2003, 956; zustimmend kommentierend Staudinger/Dieter Henrich (2014) EGBGB Art. 21 Rn. 18, 21).
  • OLG Saarbrücken, 26.08.2015 - 9 UF 59/15

    Internationale Zuständigkeit in Kindschaftssachen: Vorrang der EuEheVO gegenüber

    Dabei handelt es sich jedoch nur um eine Faustregel, von der im Einzelfall nach oben oder unten abgewichen werden kann (zum Ganzen: Kammergericht, aaO; OLG Hamm, ZKJ 2013, 35; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Juni 2015 - 18 UF 265/14 -, juris, m.z.w.N.; FamRZ 2003, 956; OLG Nürnberg, FamRZ 2007, 1588; von Milczewski, aaO, Rz. 18, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2020 - 1 UF 183/19
    Der zweijährige D... und der achtjährige B... besitzen aus den zutreffenden Feststellungen im amtsgerichtlichen Beschluss nicht die für eine verantwortungsvolle Entscheidung notwendige persönliche Reife (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 956; OLG Nürnberg, FamRZ 2007, 1588).

    Ob A... aufgrund ihres Alters von elf Jahren die für eine verantwortungsvolle Entscheidung notwendige persönliche Reife besitzt (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 956; OLG Nürnberg, FamRZ 2007, 1588), kann dahinstehen.

  • KG, 20.06.2014 - 3 UF 159/12

    Umgangssache: Ausschluss von Besuchskontakten bei vehementer Verweigerungshaltung

    Erforderlich ist jedoch, dass der auf die Begründung des gewöhnlichen Aufenthaltes gerichtete Willen auch nach außen manifestiert wird (OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 956).
  • OLG Düsseldorf, 28.12.2020 - 1 UF 172/20

    Kindesrückführung nach Frankreich nicht wegen der Corona-Virus-Pandemie

    Die Gefährdungseinschätzung hat zu berücksichtigen, dass es dem entführenden Elternteil regelmäßig zuzumuten ist, mit dem Kind in den Herkunftsstaat zurückzukehren, um etwaige Belastungen aus einem Wechsel der Obhutsperson abzuwenden (vgl. Senat, IPRspr 2011, Nr. 112, 241, juris Rn. 16; OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 956, 958).
  • OLG Stuttgart, 27.11.2020 - 17 UF 205/20

    Kindesentführung: Rückführung des Kindes nicht unbedingt zum Elternteil bei

    Regelmäßig fehlte Gerichten bei Kindern unter acht Jahren die notwendige Reife (OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 956; OLG Nürnberg, FamRZ 2007, 1588; Erb-Klünemann, FamRB 2018, 327 ff., 334), teilweise aber auch bei älteren Kindern (OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 1575), während diese Reife bei Kinder über 14 Jahre ohne konkrete Anhaltspunkte, die gegen hinreichende Reife sprechen, anzunehmen sei (OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.07.2017 -17 UF 76/17).
  • OLG Stuttgart, 27.12.2021 - 17 UF 282/21

    Internationale Kindesentführung: Rückführung eines Kleinkindes nach Italien bei

    Das OLG Karlsruhe (FamRZ 2003, 956 ff., Rn. 44) hat hierzu ausgeführt:.
  • OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 17 UF 274/16

    Anforderungen an die Feststellung der Zustimmung des anderen Elternteils mit der

    Ihnen kommt jedenfalls nur dann Bedeutung zu, wenn sich der Wille in einer entsprechenden faktischen Umsetzung manifestiert hat (OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 956 ff.).
  • OLG Rostock, 09.06.2023 - 10 UF 62/23

    Rückführung eines gemeinsamen Kindes nach Belgien

    (bb.) Ein Elternteil, das im Rahmen einer internationalen Kindesentführung auf Rückführung des Kindes in Anspruch genommen wird, kann sich zur Abwehr dieses Antrags nicht auf eine durch die Trennung des Kindes von ihm als Hauptbezugsperson verbundene Gefährdung berufen, wenn ihm zuzumuten ist, mit dem Kind in den Herkunftsstaat zurückzukehren (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.11.2002 - 2 UF 115/02 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.12.2021 - 17 UF 282/21 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2020 - 1 UF 173/19

    Anordnung der Rückführung eines Kindes nach Bulgarien Rückgabe mit der

  • OLG Düsseldorf, 27.08.2019 - 1 UF 107/19

    Bestätigung der Rückführung eines entführten Kindes in die Schweiz, da eine der

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2015 - 1 UF 52/15
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht