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   OLG Zweibrücken, 04.10.2005 - 2 UF 133/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3135
OLG Zweibrücken, 04.10.2005 - 2 UF 133/05 (https://dejure.org/2005,3135)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.10.2005 - 2 UF 133/05 (https://dejure.org/2005,3135)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. Oktober 2005 - 2 UF 133/05 (https://dejure.org/2005,3135)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten; Unzureichende Büroorganisation in einer Kanzlei

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 233; ; ZPO § 520 Abs. 1; ; ZPO § 520 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2 § 233 § 520 Abs. 1, 2 § 522 Abs. 1
    Anforderungen an die Büroorganisation bei Verwendung eines elektronischen Fristenkalenders

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überwachung des elektronischen Fristenkalenders bei Löschungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1360 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 500
  • FamRZ 2006, 717
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.03.2000 - V ZB 1/00

    Endkontrolle bei elektronischer Kalenderführung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.10.2005 - 2 UF 133/05
    Die elektronische Kalenderführung darf keine hinter der manuellen Führung zurückbleibende Überprüfungssicherheit bieten (vgl. BGH NJW 2000, 1957; Zöller/Greger, ZPO 25. Aufl. § 233 Rdn. 23 "Fristenbehandlung, Fristwahrung").
  • OVG Saarland, 20.05.2014 - 1 A 458/13

    Umfang der anwaltlichen Sorgfaltspflicht bei Führen eines elektronischen

    Denn solange die Möglichkeit eines Versehens nicht auszuschließen ist, erreicht die Sicherheit der elektronischen Kalenderführung nicht diejenige einer handschriftlichen Kalenderführung.(OLG Zweibrücken, Beschluss vom 4.10.2005 - 2 UF 133/05 -, juris Rdnr. 18).
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