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   OLG Zweibrücken, 12.09.2005 - 2 UF 157/03   

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https://dejure.org/2005,7174
OLG Zweibrücken, 12.09.2005 - 2 UF 157/03 (https://dejure.org/2005,7174)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.09.2005 - 2 UF 157/03 (https://dejure.org/2005,7174)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. September 2005 - 2 UF 157/03 (https://dejure.org/2005,7174)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragsgebundenheit eines Verfahrens auf Durchführung eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs; Voraussetzungen eines Scheidungsverbundverfahrens

  • Judicialis

    ZPO § 623 Abs. 4; ; VAHRG § 3 b Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 623 Abs. 4; VAHRG § 3b Abs. 1 Nr. 2
    Durchbrechung des Grundsatzes, dass der Antrag auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs im Rahmen des Scheidungsverbundes grundsätzlich bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz gestellt werden muss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Antrag auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs muss grundsätzlich in erster Instanz gestellt werden

Verfahrensgang

  • AG Ludwigshafen - 5d F 140/03
  • OLG Zweibrücken, 12.09.2005 - 2 UF 157/03

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 713
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.04.1989 - IVb ZB 84/85

    Ende des Anspruchs auf Ausgleichsrente

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.09.2005 - 2 UF 157/03
    Dieser Antrag ist jedoch lediglich Verfahrensvoraussetzung; die Stellung eines bezifferten (Sach-)Antrags ist nicht erforderlich (vgl. Johannsen-Henrich/Hahne, Eherecht, 4. Aufl., § 1587 f Rdnr. 19; BGH FamRZ 1989, 950 f).
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