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OLG Zweibrücken, 12.09.2005 - 2 UF 157/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antragsgebundenheit eines Verfahrens auf Durchführung eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs; Voraussetzungen eines Scheidungsverbundverfahrens
- Judicialis
ZPO § 623 Abs. 4; ; VAHRG § 3 b Abs. 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 623 Abs. 4; VAHRG § 3b Abs. 1 Nr. 2
Durchbrechung des Grundsatzes, dass der Antrag auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs im Rahmen des Scheidungsverbundes grundsätzlich bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz gestellt werden muss - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)
Antrag auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs muss grundsätzlich in erster Instanz gestellt werden
Verfahrensgang
- AG Ludwigshafen - 5d F 140/03
- OLG Zweibrücken, 12.09.2005 - 2 UF 157/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 713
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.04.1989 - IVb ZB 84/85
Ende des Anspruchs auf Ausgleichsrente
Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.09.2005 - 2 UF 157/03
Dieser Antrag ist jedoch lediglich Verfahrensvoraussetzung; die Stellung eines bezifferten (Sach-)Antrags ist nicht erforderlich (…vgl. Johannsen-Henrich/Hahne, Eherecht, 4. Aufl., § 1587 f Rdnr. 19; BGH FamRZ 1989, 950 f).