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   OLG Braunschweig, 16.07.2013 - 2 UF 161/09   

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OLG Braunschweig, 16.07.2013 - 2 UF 161/09 (https://dejure.org/2013,16913)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16.07.2013 - 2 UF 161/09 (https://dejure.org/2013,16913)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16. Juli 2013 - 2 UF 161/09 (https://dejure.org/2013,16913)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Elternunterhalts eines nicht erwerbstätigen verheirateten Kindes aus dessen Taschengeldanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1360; BGB § 1360a; BGB § 1601; BGB § 1603
    Berechnung des Elternunterhalts eines nicht erwerbstätigen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elternunterhalt aus dem Taschengeldanspruch gegenüber dem Ehegatten des Kindes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Taschengeldanspruch ist bei Bemessung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens zu berücksichtigen

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Taschengeld eines Ehegatten im Elternunterhalt - und es geht weiter…

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Elternunterhalt muss aus Taschengeldanspruch gegen den Gatten finanziert werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 481
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.12.2012 - XII ZR 43/11

    Geltendmachung von Elternunterhalt durch einen Sozialhilfeträger: Pflicht zum

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.07.2013 - 2 UF 161/09
    Zur Berechnung des Elternunterhaltsanspruchs gegenüber einem nicht erwerbstätigen Kind aus dessen Taschengeldanspruch gegen seinen Ehegatten (BGH, XII ZR 43/11).

    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.12.2012 (Az. XII ZR 43/11) die Entscheidung des Senats aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Insoweit wird auf die in NJW 2013, 686 veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofes verwiesen.

    Dieser Taschengeldanspruch beträgt nach der vom Bundesgerichtshof nicht beanstandeten instanzgerichtlichen Rechtsprechung 5 bis 7 Prozent des zur Verfügung stehenden Nettoeinkommens (BGH, XII ZR 43/11, Rn 26).

    Insoweit hat der Bundesgerichtshof mit der Entscheidung XII ZR 43/11 festgestellt, dass dem Unterhaltspflichtigen vom Taschengeld ein Betrag in Höhe von 5 bis 7 % des Mindestselbstbehaltes des Unterhaltspflichtigen und vom überschießenden Betrag die Hälfte zu verbleiben hat.

  • BGH, 15.10.2003 - XII ZR 122/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.07.2013 - 2 UF 161/09
    Die Beklagte kann von ihrem Ehemann die Zahlung eines Taschengeldes verlangen, auf dessen Verwendung der Ehemann keinen Einfluss hat (vgl. BGH, FamRZ 2004, 366) bzw. nicht haben sollte.

    Ähnlich formuliert der Bundesgerichtshof in der Entscheidung XII ZR 122/00 (FamRZ 2004, 366) in Rn 28, dass jeder Ehegatte Anspruch auf einen angemessenen Teil des Gesamteinkommens als Taschengeld habe; als Bestandteil des Familienunterhalts richte sich der Taschengeldanspruch nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen; in der Regel werde eine Quote von 5 bis 7 Prozent des zur Verfügung stehenden Nettoeinkommens angenommen (h.M., vgl. insoweit auch Weber-Monecke im Münchener Kommentar zum BGB, § 1360a Rn 6; Markwardt in Rahm/Künkel, Familien- und Familienverfahrensrecht, I 3 C Rn 93; Hauß, Elternunterhalt, 4. Auflage, Rn 211; Dose, FamRZ 2013, 993, 999 f).

  • BGH, 07.07.2004 - XII ZR 272/02

    Unterhaltsbedürftigkeit eines Elternteils gegenüber einem Abkömmling

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.07.2013 - 2 UF 161/09
    Dabei wird der Bedarf der Mutter der Beklagten durch ihre Unterbringung in einem Heim bestimmt und entspricht den dort anfallenden, nicht durch eigenes Einkommen gedeckten Kosten (vergleiche BGH, FamRZ 2004, 1370).
  • BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05

    Bemessung der für den Unterhalt ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.07.2013 - 2 UF 161/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 2007, 1532) steht der eheprägenden Berücksichtigung von Zinseinkünften jedoch auch nicht entgegen, dass der eine Ehegatte sein Vermögen in thesaurierenden Fonds angelegt hat, die keine laufenden Erträge abwerfen.
  • OLG Düsseldorf, 18.03.2008 - 2 UF 61/07

    Höhe des Elternunterhalts bei Pflegebedürftigkeit - Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.07.2013 - 2 UF 161/09
    Da der Bedarf eines Unterhaltsberechtigten auch durch die bisherigen Lebensverhältnisse des Hilfeempfängers geprägt ist, findet dieser nach sozialhilferechtlichen Bestimmungen anzuerkennende Mehrbedarf auch unterhaltsrechtlich Berücksichtigung (vergleiche OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 438).
  • BGH, 01.10.2014 - XII ZR 133/13

    Elternunterhalt: Bemessung des einzusetzenden Taschengeldanspruchs und des

    Das Berufungsgericht hat sein in FamRZ 2014, 481 veröffentlichtes Urteil wie folgt begründet:.
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