Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 25.02.2008

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.01.2008 - 2 UF 166/07   

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https://dejure.org/2008,2753
OLG Hamm, 24.01.2008 - 2 UF 166/07 (https://dejure.org/2008,2753)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.01.2008 - 2 UF 166/07 (https://dejure.org/2008,2753)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 2 UF 166/07 (https://dejure.org/2008,2753)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Kindergeld

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1612 b BGB n.F.
    Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Kindergeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über das Bestehen und die Höhe von Trennungsunterhaltsansprüchen und Kindesunterhaltsansprüchen; Kriterien für die Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens; Ermittlung der aus der Nutzung eines Firmenwagens resultierenden Vorteile; Berücksichtigungsfähigkeit von ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bedarfsprägendes Einkommen - Kindesunterhalt abziehen

  • bonell-collegen.de (Kurzinformation)

    Abzug des Kindesunterhaltszahlbetrages bei der Ermittlung des Ehegattenunterhaltsbedarfes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 882
  • FamRZ 2008, 893
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 75/86

    Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes mit eigenen Einkünften

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2008 - 2 UF 166/07
    Dem Kindergeld kommt demnach die gleiche unterhaltsrechtliche Wirkung zu, wie dem bereinigten Eigeneinkommen des Kindes, das bei minderjährigen Kindern wegen der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt (§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB) hälftig auf den Bar- und den Betreuungsunterhalt (vgl. etwa BGH FamRZ 1988, 159) und bei volljährigen Kinder in vollem Umfang auf den Bedarf angerechnet wird mit der Folge, dass sich die hieraus resultierende Entlastung des Barunterhaltspflichtigen auch auf die Höhe des Ehegattenunterhalts auswirkt.
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2008 - 2 UF 166/07
    Bei der Berechnung der Steuerbelastung hat der Senat berücksichtigt, dass der Beklagte entsprechend dem nicht angefochtenen Unterhaltsbetrag (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2007, 793) von monatlich 504 EUR einen Freibetrag wegen des begrenzten Realsplittings eintragen lassen kann und die Ausnutzung dieses Steuervorteils unterhaltsrechtlich geboten ist.
  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 824/03

    Rentenanpassung 2000 und Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2008 - 2 UF 166/07
    Der Umstand, dass sich beim minderjährigen Kind die Kindergeldanrechnung nur auf den Barunterhaltsanspruch auswirkt, während der auf die Betreuung entfallende Teil von der Anrechnung unberührt bleibt, stellt nach Auffassung des Senats keine verfassungsrechtlich erhebliche Ungleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) im Rahmen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums (vgl. hierzu etwa BVerfG a.a.O.; DVBl 2007, 1435; FamRZ 2007, 1957) dar.
  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1673/03

    Verminderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zur Bildung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2008 - 2 UF 166/07
    Der Umstand, dass sich beim minderjährigen Kind die Kindergeldanrechnung nur auf den Barunterhaltsanspruch auswirkt, während der auf die Betreuung entfallende Teil von der Anrechnung unberührt bleibt, stellt nach Auffassung des Senats keine verfassungsrechtlich erhebliche Ungleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) im Rahmen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums (vgl. hierzu etwa BVerfG a.a.O.; DVBl 2007, 1435; FamRZ 2007, 1957) dar.
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 24.01.2008 - 2 UF 166/07
    Die Anrechnung des Kindergeldes auf den Bedarf mit der Folge der Erhöhung des Ehegattenunterhalts führt also nicht dazu, dass steuerrechtlich zum Einsatz für das Kind bestimmte Mittel diesem (zum Teil) vorenthalten werden; vielmehr bleibt der primäre Verwendungszweck des Kindergeldes als Existenzsicherungsmittel des Kindes (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2003, 1370) gewahrt.
  • BGH, 27.05.2009 - XII ZR 78/08

    Berücksichtigung eines vom Unterhaltspflichtigen geschuldeten

    Für den Minderjährigenunterhalt wird dagegen von Teilen der Rechtsprechung und Literatur die Ansicht vertreten, es müsse der Tabellenbetrag abgezogen werden (OLG Düsseldorf - 7. FamS - FamRZ 2009, 338; Schürmann FamRZ 2008, 313, 324; Maurer FamRZ 2008, 1985, 1991; FamRZ 2008, 2157, 2161 jeweils m.w.N.; vgl. auch OLG Frankfurt NJW-RR 2009, 2), während die überwiegende Auffassung davon ausgeht, dass auch hier der Zahlbetrag abzuziehen ist (OLG Düsseldorf - 2. FamS - FamRZ 2008, 1254 - zitiert nach [...] Tz. 98; OLG Düsseldorf - 6. FamS - Urteil vom 18. April 2008 - II-6 UF 150/07 -zitiert nach [...]; OLG Hamm - 2. FamS - FamRZ 2008, 893; OLG Hamm - 8. FamS - FamRZ 2008, 1446, 1448; OLG Celle FamRZ 2008, 997; OLG Bremen NJW 2009, 925; Scholz FamRZ 2007, 2021, 2028; ders. in: Wendl/Staudigl Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 7. Aufl. § 2 Rdn. 510; Büttner FamRZ 2008, 967; Borth Unterhaltsrechtsänderungsgesetz Rdn. 341 (mit verfassungsrechtlichen Bedenken); Dose FamRZ 2007, 1289, 1292 f.; Gerhardt FamRZ 2007, 945, 948; Klinkhammer FamRZ 2008, 193, 199; Düsseldorfer Tabelle Anm. B.III).
  • OLG Hamm, 30.10.2008 - 2 UF 43/08

    Nachehelicher Unterhalt: Fiktive Zurechnung nicht ausgeschütteter Gewinne -

    Der private Nutzungsvorteil für das Firmenfahrzeug ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats in der Regel mit dem nach Steuerrecht zu veranschlagenden Wert (Einprozentregelung) zu bemessen (vgl. Senat, NJW-RR 2008, 882 ff.; Zi. 4 HLL 1.1.2008).
  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 2 UF 179/08

    Erwerbsobliegenheit des neuen Ehegatten des Unterhaltsverpflichteten im

    Verfassungsrechtliche Gründe stehen dem Abzug des Zahl- statt Tabellenbetrages nicht entgegen (vgl. zum Vorstehenden: Senat, Urteil vom 24.01.2008 - 2 UF 166/07 - FamRZ 2008, 893; Urteil vom 6.3.2008 - 2 UF 117/07 - NJW 2008, 2049 mit zust. Anm. von Born; a.A.: OLG Düsseldorf - II-7UF 33/08 - FamRZ 2009, 338).
  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 2 UF 117/07

    Nachehelicher Unterhalt wegen Kindesbetreuung - Gesetzesänderung zum 1. 1. 2008 -

    (1) Bei der Ermittlung des auf der zweiten Rangstufe verteilbaren Einkommens des Beklagten ist nach der Rechtsauffassung des Senats gem. § 1612b Abs. 1. Nr. 1 BGB n. F. der Unterhalt der minderjährigen Kinder nicht mit dem Tabellen-, sondern mit dem Zahlbetrag (Tabellenbetrag abzüglich hälftiges Kindergeld) vorweg in Abzug zu bringen (vgl. Senatsentscheidung vom 24.1.2008 - 2 UF 166/07 - Gerhardt-Gutdeutsch, FamRZ 2007, 778, 779; Dose, FamRZ 2007, 1289, 1292; Scholz, FamRZ 2007, 2021, 2028; Lein, Das neue Unterhaltsrecht 2008, S. 196; Leitlinien der Oberlandesgerichte Bremen, Bamberg, Celle, Dresden, Hamburg, Karlsruhe, München, Nürnberg und Rostock vom 1.1.2008 jeweils zu Zi. 15.2, der Oberlandesgerichte Brandenburg und Koblenz vom 1.1.2008 jeweils zu Zi. 15.1 und des Oberlandesgerichts Düsseldorf - Düsseldorfer Tabelle - zu B. III).
  • OLG Koblenz, 11.06.2008 - 9 UF 31/08

    Nachehelichenunterhalt: Abzug von Fahrtkosten bei der Unterhaltsberechnung;

    Die unterhaltsrechtlichen Folgewirkungen der Bedarfsdeckung hat der Gesetzgeber ausweislich der Gesetzesmaterialien (vgl. BT-Drucksache 16/1830, Seite 28 f) erkannt und beabsichtigt (vgl. zum Meinungsstand ausführlich: OLG Hamm, FamRZ 2008, 893).
  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 WF 1/09

    Zeitliche Grenzen einer Abänderungsklage; Begriff der wesentlichen Veränderung

    Zutreffend weist das Amtsgericht in seinem Beschluss vom 10.09.2008 darauf hin, dass im Rahmen der Berechnungen bezüglich der beiden Kinder lediglich der Zahlbetrag in Abzug zu bringen ist (vgl. Senat, Urteil vom 24.01.2008, Az: 2 UF 166/07, FamRZ 2008, 893; Urteil vom 06.03.2008, Az: 2 UF 117/07, NJW 2008, 2049).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 25.02.2008 - 2 UF 166/07   

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https://dejure.org/2008,4977
OLG Zweibrücken, 25.02.2008 - 2 UF 166/07 (https://dejure.org/2008,4977)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.02.2008 - 2 UF 166/07 (https://dejure.org/2008,4977)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. Februar 2008 - 2 UF 166/07 (https://dejure.org/2008,4977)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Aussetzung von Versorgungsausgleichsverfahren im Hinblick auf die Neuregelung und Neuberechnung von Leistungen aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; Möglichkeit der Einbeziehung von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung in den ...

  • Judicialis

    BGB § 1587 a Abs. 1; ; BGB § 1587 a Abs. 4; ; BGB § ... 1587 a Abs. 2 Nr. 3 a; ; BGB § 1587 a Abs. 3 Nr. 2; ; BGB § 1587 f Abs. 1; ; VAHRG § 10 a; ; BetrAVG § 2; ; BetrAVG § 2 Abs. 2 Satz 1; ; BetrAVG § 2 Abs. 5 a

  • rechtsportal.de

    Keine Aussetzung des Verfahrens über den Versorgungsausgleich trotz Unwirksamkeit der Übergangsbestimmung zur Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1083
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.02.2008 - 2 UF 166/07
    (richtig: 11.) 2007 (IV ZR 74/06) ausgesetzt werden, nach der die Anwartschaften des Antragsgegners bei der VBL einer Neuberechnung nach Neuregelung der satzungsrechtlichen Grundlagen bedürften.

    Zwar sind die in der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder vom 22. November 2002 für die sog. rentenfernen Versicherten geltenden Übergangs- bzw. Besitzstandsregelungen unwirksam mit der Folge, dass die in den Versorgungsausgleich mit einzubeziehenden Startgutschriften den Wert der bis zum Umstellungsstichtag der Zusatzversorgungen erdienten Anwartschaften nicht verbindlich festlegen können (BGH Urteil vom 14. November 2007 - IV ZR 74/06 - zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 3 UF 202/05

    Anforderungen an die Rechtsmittelfähigkeit von Beschlüssen: Begründungszwang,

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.02.2008 - 2 UF 166/07
    Die Bezugnahme auf die dem Urteil beigefügten Anlagen zur Berechnung der betrieblichen Altersversorgungen der Parteien in den Urteilsgründen ist nach Auffassung des erkennenden Senats nicht zu beanstanden (a.A. 5. Senat FamRZ 2006, 497; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 274) Die Anlagen sind mit der Urschrift des Urteils fest verbunden, fortlaufend als Urteilsseiten 7 und 8 bezeichnet und zudem jeweils mit dem Aktenzeichen versehen.
  • BGH, 20.09.1995 - XII ZB 86/94

    Versorgungsausgleich - Rechtanwälte - Anrechte

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.02.2008 - 2 UF 166/07
    Eine Abänderung der Ausgleichsentscheidung zu ihren Lasten ist wegen des Verbotes der Schlechterstellung des Beschwerdeführers nicht zulässig (BGH FamRZ 1996, 97 f).
  • OLG Koblenz, 12.12.2006 - 11 UF 441/06

    Öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich: Behandlung der extra zugesicherten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.02.2008 - 2 UF 166/07
    Die Differenz zwischen Garantierente und den gesamten Anwartschaften wird erst später (im Rahmen einer Änderungsentscheidung nach § 10 a VAHG oder schuldrechtlich) auszugleichen sein (so auch OLG Köln Beschlüsse vom 14.06.2006 12 UF 12/06 und 21.08.2006 4 UF 153/06 - zitiert nach Juris und OLG Koblenz, FamRZ 2007, 1653).
  • OLG Koblenz, 08.01.2001 - 13 UF 660/00

    Verfassungsmäßigkeit der Barwertverordnung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.02.2008 - 2 UF 166/07
    Soweit im Einzelfall gleichwohl eine Abänderung an der Wesentlichkeitsgrenze scheitern kann, wird dies hinzunehmen sein; denn dann hat die Fehlbewertung in diesem konkreten Einzelfall gerade nicht zu einem unannehmbaren Verstoß gegen den dem Versorgungsausgleich zugrunde liegenden Halbteilungsgrundsatz geführt (so schon Senat FamRZ 2001, 496 und BGH FamRZ 2001, 1700 für die weitere Anwendung der damals geltenden auf veraltenten biometrischen Daten beruhenden Barwertverordnung).
  • OLG Zweibrücken, 05.07.2005 - 5 UF 75/05

    Urteil im Versorgungsausgleichsverfahren: Zulässigkeit der Verweisung auf die

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.02.2008 - 2 UF 166/07
    Die Bezugnahme auf die dem Urteil beigefügten Anlagen zur Berechnung der betrieblichen Altersversorgungen der Parteien in den Urteilsgründen ist nach Auffassung des erkennenden Senats nicht zu beanstanden (a.A. 5. Senat FamRZ 2006, 497; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 274) Die Anlagen sind mit der Urschrift des Urteils fest verbunden, fortlaufend als Urteilsseiten 7 und 8 bezeichnet und zudem jeweils mit dem Aktenzeichen versehen.
  • BGH, 05.11.2008 - XII ZB 53/06

    Ein mitgeteilter, anhand von unwirksamen Regelungen ermittelter Wert einer

    Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (FamRZ 2008, 1083, 1084 mit Anm. Borth) ist der Wert des Anrechts im Versorgungsausgleich auch nicht aus prozessökonomischen Gründen anhand der in der VBL-Satzung bislang vorgesehenen (verfassungswidrigen) Übergangsregelung zu bestimmen.
  • BGH, 05.11.2008 - XII ZB 181/05

    Aussetzung des Verfahrens zum Versorgungsausgleich bei Verfügung eines Ehegatten

    Auch ist der Wert der Startgutschrift nicht etwa aus prozessökonomischen Gründen anhand der bislang in der Satzung vorgesehenen (verfassungswidrigen) Übergangsregelung für rentenferne Versicherte zu bestimmen (so aber für unter §§ 78, 79 Abs. 1 Satz 1 VBL-S fallende Anrechte OLG Zweibrücken FamRZ 2008, 1083, 1084 mit Anm. Borth).
  • BGH, 05.11.2008 - XII ZB 87/06

    Grundlagen zur Durchführung eines öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleichs

    Der Wert der Startgutschrift ist auch nicht aus prozessökonomischen Gründen anhand der bislang in der Satzung vorgesehenen (verfassungswidrigen) Übergangsregelung für rentenferne Versicherte zu bestimmen (so aber OLG Zweibrücken FamRZ 2008, 1083, 1084 mit Anm. Borth).
  • OLG Zweibrücken, 22.09.2008 - 6 UF 158/07

    Versorgungsausgleichsverfahren: Aussetzung wegen der Unwirksamkeit der

    Der Ansicht des 2. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, die Anwartschaften der öffentlichen Zusatzversorgung auf Grundlage der bisherigen Satzungsbestimmungen einzubeziehen und die Parteien wegen möglicher Änderungen auf das Abänderungsverfahren gemäß 10 a VAHRG zu verweisen (vgl. FamRZ 2008, 1083), vermag der erkennende Senat nicht beizutreten.
  • OLG Oldenburg, 04.08.2008 - 11 UF 48/08

    Heranziehung aller auf Seiten des Ausgleichspflichtigen bestehenden

    Jedenfalls bei dieser Sachlage ist daher die Durchführung des Versorgungsausgleichs geboten (so auch OLG Nürnberg FamRZ 2008, 1087 und wohl auch Borth Anm zu OLG Zweibrücken FamRZ 2008, 1083 ff).
  • OLG Köln, 13.06.2008 - 4 UF 70/08

    Aussetzung des VA bei sog. "Startgutschriften"

    Der anderweitigen Auffassung des OLG Zweibrücken (FamRZ 2008, 1083 m. Anm. Borth) vermag sich der Senat nicht anzuschließen (die Entscheidung des OLG Nürnberg, FamRZ 2008, 1087, das den Versorgungsausgleich durchgeführt hat, betrifft den hier nicht gegebenen Fall, dass ein Ehegatte im Zeitpunkt der anstehenden Entscheidung über den Versorgungsausgleich bereits Rente bezieht).
  • OLG Nürnberg, 04.12.2008 - 10 UF 1369/08

    Versorgungsausgleich: Aussetzung des Verfahrens wegen Neubestimmung der

    Der Gegenmeinung, nach der der Versorgungsausgleich aus prozessökonomischen Gründen unter Zugrundelegung der bisherigen Festsetzung der Startgutschriften durchgeführt werden soll (OLG Zweibrücken, FamRZ 2008, 1083) ist nicht zu folgen.
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