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OLG München, 05.02.1988 - 2 UF 1689/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1988, 955
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Karlsruhe, 16.12.2003 - 16 UF 226/02
Versorgungsausgleich durch Entrichtung von Beiträgen
Letzterer ist jedoch nur im Rahmen der nach § 3 b Abs. 1 Nr. 2 VAHRG erforderlichen Abwägung als ein Gesichtspunkt unter vielen von Bedeutung (vgl. OLG München, Beschluss vom 05. Februar 1988 - 2 UF 1689/87 - FamRZ 1988, 955, 957 unter IV 2.d)). - OLG München, 22.06.1988 - 2 UF 1561/87
Rechtmäßigkeit eines Versorgungsausgleichs; Verpflichtung des Ehegatten zur …
Wie der Senat bereits in seiner zur Veröffentlichung in der FamRZ vorgesehenen Entscheidung im Verfahren 2 UF 1689/87 vom 5.2.1988 (unter IV 2 ff) des näheren ausgeführt hat, handelt es sich bei der Entscheidung gemäß § 3 b Abs. 1 Nr. 2 VAHRG um eine Ermessensentscheidung, bei der in erster Linie die Interessen des Ausgleichspflichtigen und des Ausgleichsberechtigten gegeneinander abzuwägen sind. - OLG Hamm, 01.02.1990 - 1 UF 283/89
Regelung des (schuldrechtlichen) Versorgungsausgleichs; Zeitratierliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 04.10.1995 - 6 UF 71/95
Abhängigkeit der Unterhaltspflicht von der wirtschaftlichen Gesamtsituation des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar