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   OLG Hamburg, 30.01.2001 - 2 UF 17/00   

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https://dejure.org/2001,13541
OLG Hamburg, 30.01.2001 - 2 UF 17/00 (https://dejure.org/2001,13541)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.01.2001 - 2 UF 17/00 (https://dejure.org/2001,13541)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Januar 2001 - 2 UF 17/00 (https://dejure.org/2001,13541)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1361
    Kein Trennungsunterhalt für eine zuvor schon vier Mal verheiratete Frau bei nur eineinhalbmonatigem Zusammenleben

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 753
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 12.07.2019 - 4 UF 123/19

    Trennungsunterhalt auch ohne früheres Zusammenleben

    Dem wurde in der Literatur (vgl. Staudinger/Voppel ( 2018) BGB § 1361, Rdnr. 13; MüKoBGB /Weber-Monecke, § 1361, Rdnr. 5; Soergel/Leiß BGB § 1361, Rdnr. 16) und vereinzelt in der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg, FamRZ 2002, 753; Amtsgericht Essen, FamRZ 2000, 23) unter Hinweis darauf widersprochen, dass eheliche Lebensverhältnisse im Sinne des § 1361 Abs. 1 BGB in diesem Fall nicht entstanden seien.

    Soweit vereinzelt von einer Verwirkung wegen des kurzen Zusammenlebens in der Rechtsprechung ausgegangen wurde, ist dem nicht zu folgen (vgl. Amtsgericht Essen, FamRZ 2000, 23, 24, Dauer des Zusammenlebens 14 Tage); OLG Hamburg, FamRZ 2002, 753 (Zusammenleben 1, 5 Monate)).

    Die Rechtsbeschwerde war im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 30.01.2001, FamRZ 2002, 753, und die abweichenden Stimmen in der Literatur, vgl. nur Staudinger/Voppel (2018), BGB § 1361 BGB Rdnr. 13, zuzulassen, da die Sicherung eine einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert, § 70 Abs. 2 Nr. 2 FamFG.

  • OLG Bremen, 10.01.2003 - 4 WF 121/02

    Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs eines aidskranken Lebenspartners

    Auf die Frage, ob der Anspruch des Klägers gegebenenfalls bis zu der von ihm angestrebten gerichtlichen Aufhebung der Lebenspartnerschaft besteht, oder ob er zeitlich zu begrenzen ist, wie es das OLG Hamburg (FamRZ 2002, 753) in einem vergleichbaren Fall von Trennungsunterhalt unter Ehegatten - mit allerdings wenig überzeugender Begründung - angenommen hat, kommt es im gegenwärtigen Verfahrensstadium nicht an.
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