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   OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 2 UF 2/06   

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https://dejure.org/2006,2619
OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 2 UF 2/06 (https://dejure.org/2006,2619)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.02.2006 - 2 UF 2/06 (https://dejure.org/2006,2619)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 2 UF 2/06 (https://dejure.org/2006,2619)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haager Kindesentführungsübereinkommen: Bedeutung der Widerrechtlichkeitsbescheinigung; Kindeswille und Kindeswohl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückführungsverfahren nach dem Haager-Kindesentführungsübereinkommen; Auslegung einer durch ein weißrussisches Gericht formulierten Sorgerechtsvereinbarung; Ausreise nach Deutschland unter Vorlage nur des deutschen Reisepasses des Kindes; Beachtlichkeit des Kindeswillens ...

  • Judicialis

    HKÜ Art. 13; ; HKÜ Art. 15

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HKÜ Art. 13, Art. 15
    Art. 15 HKÜ ist eine fakultative Verfahrensvorschrift - Ab einem Kindesalter von 10 Jahren kann es im Rahmen des Art. 13 Abs. 2 HKÜ nur darum gehen, ob der Kindeswille zu beachten ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Kindesentführung durch einen Elternteil - auch gegen den Wunsch eines achtjährigen Kindes kann die Rückführung in den Vertragsstaat nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen angeordnet werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kindesentführung durch einen Elternteil

  • 123recht.net (Pressemeldung, 17.3.2006)

    Von Mutter entführtes Mädchen soll zurück nach Osteuropa // Bleibewunsch der Achtjährigen "nicht erheblich"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1403 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 2 UF 2/06
    Eine solche positive Einflussnahme ist von der ausweislich des Eindrucks des Senats aus der Verhandlung ersichtlich fürsorglichen Mutter, die das Kind durch ihre rechtswidrige Entführung in diese Lage gebracht hat, nicht nur zu verlangen (vgl. insoweit auch BVerfG FamRZ 1999, 85, 87), sondern auch zu erwarten, zumal sie noch Anfang 2005 - und damit zu einer Zeit, als sie ihren jetzigen Ehemann bereits kennen gelernt hatte - mit dem Kind nach Weißrussland wollte und aus diesem Grund beim Amtsgericht Pankow/Weißensee noch einen HKÜ-Antrag auf Rückführung des Kindes nach Weißrussland gestellt hat.

    Vielmehr ist eine einschränkende Auslegung geboten und die Ausnahme auf wirklich schwerwiegende, sich als besonders erheblich, konkret und aktuell darstellende, einer Rückführung entgegenstehende Gefahren zu beschränken (vgl. BVerfG FamRZ 1999, 85, 87).

    Dies muss der entführende Elternteil auch dann auf sich nehmen, wenn er selbst dadurch Nachteile erleidet (sogar dann, wenn ihm im Herkunftsstaat Repressalien oder Strafverfolgung drohen, vgl. BVerfG FamRZ 1999, 85, 87; auch Schwab / Motzer, Handbuch des Scheidungsrechts 5. Aufl., III Rdn. 336).

    Indessen sind - im Gegensatz zu den vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fällen FamRZ 1999, 85 (gegenläufige Entführungen und Rückführungsanträge) und FamRZ 2005, 1657 (gegenseitiger Vorwurf der Urkundenfälschung) - keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass bei gemeinsamem Sorgerecht für M. eine sachgerechte Interessenwahrnehmung durch den Kindesvater nicht gewährleistet wäre; dass die Eltern im Rückführungsverfahren widerstreitende Anträge gestellt haben, reicht insoweit nicht aus (vgl. Keidel/Kuntze/Winkler/Engelhardt, Freiwillige Gerichtsbarkeit 15. Aufl., § 50 Rdn. 25 mwN).

  • BVerfG, 03.05.1999 - 2 BvR 6/99

    Keine Verletzung von GG Art 6 Abs 2 S 1 durch Ablehnung einer Rückführung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 2 UF 2/06
    Allerdings hat der Wille des Kindes gemäß Art. 13 Abs. 2 HKÜ neben Art. 13 Abs. 1b HKÜ eine eigenständige Bedeutung (vgl. BVerfG FamRZ 1999, 1053).

    Die Vorschrift enthält keine starre Altersgrenze im Sinne eines Mindestalters für die Berücksichtigung des Willens des Kindes (BVerfG FamRZ 1999, 1053, 1054).

    Indessen tendiert die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung bei der Prüfung der konkreten Einzelfälle immer wieder dazu, dass Kinder in diesem Alter noch nicht die erforderliche Reife besitzen, ernsthaft einen freien Willen bezüglich ihres zukünftigen Aufenthaltes zu bilden (vgl. die Nachweise bei Bach FamRZ 1997, 1051, 1057, dazu BVerfG FamRZ 1999, 1053, 1054.

  • BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 1465/05

    Aussetzung des Vollzugs einer Kindesrückführung nach KiEntfÜbk Haag bei fehlender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 2 UF 2/06
    Indessen sind - im Gegensatz zu den vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fällen FamRZ 1999, 85 (gegenläufige Entführungen und Rückführungsanträge) und FamRZ 2005, 1657 (gegenseitiger Vorwurf der Urkundenfälschung) - keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass bei gemeinsamem Sorgerecht für M. eine sachgerechte Interessenwahrnehmung durch den Kindesvater nicht gewährleistet wäre; dass die Eltern im Rückführungsverfahren widerstreitende Anträge gestellt haben, reicht insoweit nicht aus (vgl. Keidel/Kuntze/Winkler/Engelhardt, Freiwillige Gerichtsbarkeit 15. Aufl., § 50 Rdn. 25 mwN).
  • OLG Nürnberg, 07.07.2003 - 7 UF 954/03

    Überprüfung der Auswirkungen der Trennung der Kinder von der Antragsgegnerin im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 2 UF 2/06
    Wille für unbeachtlich gehalten für ein Kind im Alter von: 6 Jahren, vgl. OLG Hamm FamRZ 1999, 948; 8 Jahren, vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 949, 950; 5 und 7 Jahren, vgl. OLG München DAVorm 2000, 1157; 6 und 9 Jahren, vgl. OLG München FamRZ 2004, 726, 727; 12 Jahren, vgl. Senatsbeschluss FamRZ 2002, 1141, 1142.
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2001 - 2 UF 282/01

    schwerwiegende Gefährdung des Kindeswohls, Beschleunigungs-Grundsatz,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 2 UF 2/06
    Wille für unbeachtlich gehalten für ein Kind im Alter von: 6 Jahren, vgl. OLG Hamm FamRZ 1999, 948; 8 Jahren, vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 949, 950; 5 und 7 Jahren, vgl. OLG München DAVorm 2000, 1157; 6 und 9 Jahren, vgl. OLG München FamRZ 2004, 726, 727; 12 Jahren, vgl. Senatsbeschluss FamRZ 2002, 1141, 1142.
  • OLG Celle, 22.10.2001 - 17 UF 178/01

    Antrag auf Sicherstellung der sofortigen Rückgabe eines widerrechtlich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 2 UF 2/06
    Wille für beachtlich gehalten für Kinder im Alter von: 10 und 11 1/2 Jahren, vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 643; 12 Jahren, vgl. OLG Celle FamRZ 2002, 569.
  • OLG Düsseldorf, 02.11.1998 - 4 UF 223/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 2 UF 2/06
    Wille für unbeachtlich gehalten für ein Kind im Alter von: 6 Jahren, vgl. OLG Hamm FamRZ 1999, 948; 8 Jahren, vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 949, 950; 5 und 7 Jahren, vgl. OLG München DAVorm 2000, 1157; 6 und 9 Jahren, vgl. OLG München FamRZ 2004, 726, 727; 12 Jahren, vgl. Senatsbeschluss FamRZ 2002, 1141, 1142.
  • OLG Zweibrücken, 15.11.2000 - 5 UF 112/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 2 UF 2/06
    Wille für beachtlich gehalten für Kinder im Alter von: 10 und 11 1/2 Jahren, vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 643; 12 Jahren, vgl. OLG Celle FamRZ 2002, 569.
  • OLG Hamm, 21.08.1998 - 5 UF 300/98

    Sofortige Beschwerde; Haager Übereinkommen; Kindesentführung; Sorgerecht;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 2 UF 2/06
    Wille für unbeachtlich gehalten für ein Kind im Alter von: 6 Jahren, vgl. OLG Hamm FamRZ 1999, 948; 8 Jahren, vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 949, 950; 5 und 7 Jahren, vgl. OLG München DAVorm 2000, 1157; 6 und 9 Jahren, vgl. OLG München FamRZ 2004, 726, 727; 12 Jahren, vgl. Senatsbeschluss FamRZ 2002, 1141, 1142.
  • OLG Stuttgart, 22.12.2000 - 17 UF 393/00

    Zur Widerrechtlichkeit im Sinne des § 3 HKiEntÜ

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 2 UF 2/06
    Indessen ist vorliegend zum einen nicht geklärt, ob eine Bescheinigung in absehbarer (dem Art. 11 HKÜ angemessener) Zeit - der Rückführungsantrag datiert vom August 2005 - und mit ausreichender Aussagekraft (vgl. dazu OLG Stuttgart FamRZ 2001, 645, das die im dortigen Verfahren vorgelegte Bescheinigung als inhaltlich unergiebig beurteilte) vorgelegt werden könnte.
  • KG, 25.10.1996 - 3 UF 6792/96
  • OLG Karlsruhe, 26.10.2004 - 2 WF 176/04

    Verstoß gegen Umgangsregelung: Verhängung eines Zwangsgeldes; Kindeswille

  • OLG Saarbrücken, 12.07.2017 - 6 UF 98/15

    Internationale Kindesentführung: Berücksichtigung des Kindeswillens aus

    Es unterliegt keinem Zweifel, dass der Kindeswille hier psychische Realität der Kinder ist (siehe dazu auch OLG Hamburg FamRZ 2015, 64; OLG Karlsruhe OLGR 2006, 344) und die wahren Bindungsverhältnisse wiederspiegelt, was nicht zuletzt der in die gesamte Begutachtung eingebundene forensische Sachverständige O. K. ausgangs der Kindesanhörung vom 22. Juni 2017 ausdrücklich unter Einbeziehung seiner sämtlichen vorangegangenen Explorationen der Kinder bestätigt hat.
  • OLG Hamm, 13.07.2021 - 11 UF 71/21

    Antrag auf Rückführung eines Kindes in die Niederlande Nachträglich entstandenes

    Die Anwendbarkeit des § 1671 BGB ergäbe sich dabei nicht nur aus der ungewissen Dauer eines erneuten Aufenthalts in den Niederlanden, sondern insbesondere auch aus der dann notwendigen erneuten Umschulung Is, was insgesamt nicht mehr als einzelne Angelegenheit i.S.d. § 1628 BGB betrachtet werden könnte (auch i.E. a.A. Oberlandesgericht Karlsruhe , FuR 2006, 222, juris-Rz. 38, für den Fall eines Säuglings als weiterem Kind).
  • OLG Hamburg, 25.06.2014 - 12 UF 111/13

    Internationale Kindesentführung aus Kanada nach Deutschland: Berücksichtigung des

    Letzteres wiederum dürfte gerade in Entführungsfällen und auch hier anzunehmen sein, weshalb in der Rechtsprechung darauf abgestellt wird, ob der Kindeswille, der in jedem Fall, auch wenn er beeinflusst ist, psychische Realität ist, zu beachten ist, weil er so verfestigt ist, dass er nicht mehr einfach, d.h. ohne psychische Schäden anzurichten, veränderbar ist (OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1403 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 17.01.2023 - 21 UF 752/22

    Zulässigkeit der Rückführung eines Kindes nach dem HKÜ in ein anderes Land als

    (1) Der Senat kann die Frage, ob eine Trennung der Mutter von ihrem neugeborenen Kind infolge eine Begleitung von L...... nach Tschechien unzumutbar ist, offenlassen (die Zumutbarkeit bejaht OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.02.2006, - 2 UF 2/06, Rn. 39, 40 juris, danach ergibt sich "auch aus der drohenden Zerschlagung der neuen Familie der Antragsgegnerin keine unzumutbare Lage", zustimmend wohl Erb-Klünemann, FamRB 2018, 327, 331).
  • OLG Hamburg, 23.01.2018 - 2 UF 145/17

    Voraussetzungen der Rückführung eines Kindes nach dem HKÜ

    Über das Sorgerecht ist im Rahmen des Art. 13 HKÜ nicht zu entscheiden (OLG Nürnberg FamRZ 2004, 726 ; OLG Karlsruhe, FuR 2006, 222 ff).
  • OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 1 UF 345/15

    Berücksichtigung der Willensäußerung des Kindes im Rahmen einer Rückführung nach

    Der Senat sieht auch im Übrigen keine Anhaltspunkte, den Kindeswillen auf Grund einer etwaigen Beeinflussung unbeachtet zu lassen, denn der geäußerte Kindeswille ist vorliegend die psychische Realität (siehe nur OLG Karlsruhe, FuR 2006, 222ff.) und ist auf Grund der vom Jugendamt geschilderten Verängstigung des Kindes (auch) auf Grund vorangegangener Erfahrungen mit dem Vater erklärlich.
  • OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 1 UF 345/16

    Berücksichtigung der Willensäußerung des Kindes im Rahmen einer Rückführung nach

    Der Senat sieht auch im Übrigen keine Anhaltspunkte, den Kindeswillen auf Grund einer etwaigen Beeinflussung unbeachtet zu lassen, denn der geäußerte Kindeswille ist vorliegend die psychische Realität (siehe nur OLG Karlsruhe, FuR 2006, 222ff.) und ist auf Grund der vom Jugendamt geschilderten Verängstigung des Kindes (auch) auf Grund vorangegangener Erfahrungen mit dem Vater erklärlich.
  • OLG Koblenz, 20.06.2023 - 13 UF 242/23

    Zurückweisung einer Beschwerde im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines

    Wenn die Antragstellerin schließlich auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe mit dem Az 2 UF 2/06 vom 17.03.2006 verweist, wonach fraglich sei, inwiefern der Aspekt der Autonomie des Kindeswillens eine Rolle spielen dürfe, führt dies desgleichen nicht zum Erfolg der Beschwerde.
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