Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.12.2012 - 2 UF 223/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Berücksichtigung von Auslandsverwendungszuschlag für die Dienstzeit eines Berufssoldaten beim Trennungsunterhalt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von Auslandsverwendungszuschlag für die Dienstzeit eines Berufssoldaten beim Trennungsunterhalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung von Auslandsverwendungszuschlag für die Dienstzeit eines Berufssoldaten beim Trennungsunterhalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Melsungen, 28.05.2009 - 56 F 1296/08
- OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 2 UF 223/09
- BGH, 18.04.2012 - XII ZR 73/10
- OLG Frankfurt, 07.12.2012 - 2 UF 223/09
Papierfundstellen
- NJW 2013, 1686
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.04.2012 - XII ZR 73/10
Trennungsunterhalt: Einkommenszurechnung eines Auslandsverwendungszuschlags eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2012 - 2 UF 223/09
Auf die vom Senat zugelassene Revision hin hat der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 18. April 2012 (XII ZR 73/10) das Urteil des Senats aufgehoben, soweit der Senat zum Nachteil des Beklagten entschieden hat, und das Verfahren insoweit zu erneuter Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an den Senat zurückverwiesen.Zum einen war A, wie noch auszuführen sein wird, selbst leistungsunfähig, zum anderen wäre die Haushaltsführung überobligatorisch gewesen, weil schon wegen der Betreuung der beiden Kinder des Beklagten eine Erwerbsobliegenheit jedenfalls in der Trennungszeit, die insgesamt nicht einmal zwei Jahre dauerte, nicht bestand (vgl Frank, FamRB 2012, 332).
- BGH, 16.07.2008 - XII ZR 109/05
Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2012 - 2 UF 223/09
Auch ist zwar bei Vorhandensein mehrerer Väter eine Haftungsquote zu ermitteln, bei der die Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Väter zu berücksichtigen und anschließend die Haftungsanteile nach den Umständen des Einzelfalles zu korrigieren sind (vgl. BGH NJW 08, 3125). - BFH, 28.04.2005 - VI B 179/04
Auslandsverwendungszuschlag für Soldaten
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2012 - 2 UF 223/09
Hinzuzurechnen ist der steuerfreie (§ 3 Nr. 64 EStG; BFH-Beschluss vom 28. April 2005 - VI B 179/04) Auslandsverwendungszuschlag nach § 58 a BbesG mit einem Drittel.
- OLG Schleswig, 29.06.2004 - 8 UF 213/03
Trennungsunterhalt: Berücksichtigung der Auslandsverwendungszulage eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2012 - 2 UF 223/09
Bezogen auf den Einsatz von Soldaten in Afghanistan und Bosnien hat das OLG Schleswig (FamRZ 2005, 369) den Auslandsverwendungszuschlag zwar als Einkommen angesehen, aber jeweils nur zur Hälfte angerechnet. - OLG Hamm, 18.12.2009 - 5 UF 118/09
Höhe des nachehelichen Aufstockungsunterhalts; Herabsetzung auf den angemessenen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2012 - 2 UF 223/09
Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 18. Dezember 2009 (FuR 2010, 227) die Auffassung vertreten, dass bei einem Einsatz in einem Krisen- oder Kriegsgebiet die mit einem solchen Einsatz verbundenen Beschwernisse und persönlichen Gefahren für Leib und Leben in einem solchen Maß überwiegen, dass dem unterhaltspflichtigen Soldaten der Auslandsverwendungszuschlag grundsätzlich zu verbleiben hat. - AG Erfurt, 26.04.2010 - 36 F 1195/08
Nach Scheidung einer Ehe erfolgt ein Ausgleich von Anrechten in der allgemeinen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2012 - 2 UF 223/09
Der so ermittelte eheangemessene Bedarf liegt damit noch unter dem vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 17. März 2010 (FamRZ 2010, 1665) nunmehr aufgestellten Mindestbedarf für den Ehegatten von 770 EUR monatlich.
- OLG Dresden, 10.10.2013 - 22 UF 818/12
Berücksichtigung des Auslandsverwendungszuschlags eines in einem Krisengebiet …
Bei der Höhe des anrechnungsfreien Einkommens kommt es entscheidend auf die Gefährlichkeit des Einsatzes an (Anschluss an OLG Frankfurt, Urteil vom 7. Dezember 2012, 2 UF 223/09 - juris).Bei der Höhe des anrechnungsfreien Einkommens kommt es entscheidend auf die Gefährlichkeit des Einsatzes an (Anschluss an OLG Frankfurt, Urteil vom 7. Dezember 2012, 2 UF 223/09 - juris).
- OLG Zweibrücken, 10.12.2020 - 6 UF 74/19
Abänderungsverfahren für Trennungsunterhalt: Darlegungslast im Hinblick auf eine …
Dies kann der Fall sein, wenn aus der neuen Beziehung ein Kind hervorgegangen ist (vgl. OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 7.12.2012 - 2 UF 223/09, BeckRS 2013, 2542; OLG Hamm FamRZ 2014, 1468; OLG Köln FF 2005, 192; OLG Schleswig NJW-RR 2005, 734), insbesondere, wenn die neuen Partner mit dem gemeinsamen Kind zusammenwohnen (BGH NJW 2012, 2190), die neuen Partner ein gemeinsamen Wohnzwecken dienendes Hausgrundstück erwerben (vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 290; OLG Hamburg FamRZ 2002, 1038; OLG Schleswig FamRZ 2005, 277; 2006, 954), der neue Partner den Miteigentumshausanteil des getrennt lebenden Ehegatten erwirbt (vgl. OLG Schleswig FF 2004, 292) oder bereits längere Zeit vor der Trennung eine verfestigte außereheliche Beziehung geführt wurde (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 2012, 1223; AG Witten, Beschluss vom 23.05.2012 - 23 F 23/12, LSK 2012, 310209- beck online). - LG Kiel, 24.09.2013 - 13 T 44/13
Zwangsvollstreckung wegen Unterhaltsansprüchen: Pfändbarkeit beamtenrechtlicher …
Diese Tätigkeit des Schuldners ist nicht etwa mit einer Tätigkeit eines in Afghanistan tätigen Berufssoldaten zu vergleichen, dessen Auslandsverwendungszuschlag vom OLG Frankfurt (NJW 13, 1686) zu 1/3 bei der Berechnung der Unterhaltsansprüche berücksichtigt worden ist. - OLG Zweibrücken, 12.11.2020 - 6 UF 74/19
Härtegrund des dauerhaften Zusammenlebens des Unterhaltsberechtigten mit einem …
Dies kann der Fall sein, wenn aus der neuen Beziehung ein Kind hervorgegangen ist (vgl. OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 7.12.2012 - 2 UF 223/09, BeckRS 2013, 2542; OLG Hamm FamRZ 2014, 1468 ; OLG Köln FF 2005, 192 ; OLG Schleswig NJW-RR 2005, 734 ), insbesondere, wenn die neuen Partner mit dem gemeinsamen Kind zusammenwohnen (BGH NJW 2012, 2190 ), die neuen Partner ein gemeinsamen Wohnzwecken dienendes Hausgrundstück erwerben (vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 290 ; OLG Hamburg FamRZ 2002, 1038 ; OLG Schleswig FamRZ 2005, 277 ; 2006, 954 ), der neue Partner den Miteigentumshausanteil des getrennt lebenden Ehegatten erwirbt (vgl. OLG Schleswig FF 2004, 292 ) oder bereits längere Zeit vor der Trennung eine verfestigte außereheliche Beziehung geführt wurde (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 2012, 1223 ; AG Witten, Beschluss vom 23.05.2012 - 23 F 23/12, LSK 2012, 310209- beck online).
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OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 2 UF 223/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung des Auslandsverwendungszuschlages eines Berufssoldaten bei der Berechnung des Unterhalts; Unterhaltspflicht des nichtehelichen Vaters bei Vorhandensein mehrerer Väter; Unterhaltsanspruch bei verfestigter Lebensgemeinschaft
- rechtsportal.de
Berücksichtigung des Auslandsverwendungszuschlages eines Berufssoldaten bei der Berechnung des Unterhalts; Unterhaltspflicht des nichtehelichen Vaters bei Vorhandensein mehrerer Väter; Unterhaltsanspruch bei verfestigter Lebensgemeinschaft
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Melsungen, 28.05.2009 - 56 F 1296/08
- OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 2 UF 223/09
- BGH, 18.04.2012 - XII ZR 73/10
- OLG Frankfurt, 07.12.2012 - 2 UF 223/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.07.2008 - XII ZR 109/05
Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 2 UF 223/09
Bei Vorhandensein mehrerer Väter ist eine Haftungsquote zu ermitteln, bei der die Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Väter zu berücksichtigen und anschließend die Haftungsanteile nach den Umständen des Einzelfalles zu korrigieren sind (vgl. BGH NJW 08, 3125). - BFH, 28.04.2005 - VI B 179/04
Auslandsverwendungszuschlag für Soldaten
- BGH, 16.01.1980 - IV ZR 115/78
Gültigkeit einer Vereinbarung der Eltern über den Unterhalt der gemeinsamen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 2 UF 223/09
Er hält nach wie vor die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1980, 342 - 344) für maßgeblich, wonach der Auslandsverwendungszuschlag (seinerzeit Auslandszuschlag nach § 55 BBesG) bei der Einkommensermittlung anzurechnen ist und die durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehraufwendungen die Leistungsfähigkeit nur im Umfange ihres tatsächlichen Anfalls mindern.
- BGH, 17.03.2010 - XII ZR 204/08
Betreuungsunterhalt: Billigkeitsprüfung im Falle der Betreuung eines volljährigen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 2 UF 223/09
Der so ermittelte eheangemessene Bedarf liegt damit noch unter dem vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 17. März 2010 (XII ZR 204/08) nunmehr aufgestellten Mindestbedarf für den Ehegatten von 770 EUR monatlich. - OLG Hamm, 18.12.2009 - 5 UF 118/09
Höhe des nachehelichen Aufstockungsunterhalts; Herabsetzung auf den angemessenen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 2 UF 223/09
Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 18. Dezember 2009 (FuR 2010, 227) die Auffassung vertreten, dass bei einem Einsatz in einem Krisen- oder Kriegsgebiet die mit einem solchen Einsatz verbundenen Beschwernisse und persönlichen Gefahren für Leib und Leben in einem solchen Maß überwiegen, dass dem unterhaltspflichtigen Soldaten der Auslandsverwendungszuschlag grundsätzlich zu verbleiben hat. - OLG Schleswig, 29.06.2004 - 8 UF 213/03
Trennungsunterhalt: Berücksichtigung der Auslandsverwendungszulage eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 2 UF 223/09
Bezogen auf den Einsatz von Soldaten in L1 und L2 hat das OLG Schleswig (FamRZ 2005, 369) den Auslandsverwendungszuschlag zwar als Einkommen angesehen, aber jeweils nur zur Hälfte angerechnet.