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   OLG Karlsruhe, 18.07.1997 - 2 UF 227/96   

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https://dejure.org/1997,5085
OLG Karlsruhe, 18.07.1997 - 2 UF 227/96 (https://dejure.org/1997,5085)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.07.1997 - 2 UF 227/96 (https://dejure.org/1997,5085)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Juli 1997 - 2 UF 227/96 (https://dejure.org/1997,5085)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1578 § 1581
    Unterhaltsbedarfsermittlung durch Aufwendungen für Prozeßkosten in Scheidungs- und Folgesachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 578
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 14.09.1987 - 2 UF 60/86

    Leistungsfähigkeit; Prozeßkostenhilfe; Raten; Unterhalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.07.1997 - 2 UF 227/96
    Ob sie hierbei als berücksichtigungswürdige Schulden anzusehen sind, hängt auch davon ab, ob sie mutwillig, verantwortungslos oder leichtfertig - sozusagen durch querulatorisches Prozeßverhalten - ausgelöst wurden (im Anschluß an Senat, FamRZ 1988, 202, 203).«.

    Er findet lediglich bei der Frage der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten Berücksichtigung, nämlich, ob dem Verpflichteten der eheangemessene Selbstbehalt gewahrt bleibt (OLG München, FamRZ 1994, 898 f.; Wendl/Staudigl/Gerhard, a.a.O. § 1 Rnr. 532 ff; 536), Ob er hierbei als berücksichtigungswürdige Schuld anzusehen ist, hängt auch davon ab, ob er mutwillig, verantwortungslos oder leichtfertig - sozusagen durch querulatorisches Prozeßverhalten - ausgelöst wurde (im Anschluß an Senat, FamRZ 1988, 202, 203).

  • OLG München, 26.01.1994 - 12 UF 1388/93

    Eheliche Lebensverhältnisse; Leistungsfähigkeit; Ermittlung des Bedarfs;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.07.1997 - 2 UF 227/96
    Er findet lediglich bei der Frage der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten Berücksichtigung, nämlich, ob dem Verpflichteten der eheangemessene Selbstbehalt gewahrt bleibt (OLG München, FamRZ 1994, 898 f.; Wendl/Staudigl/Gerhard, a.a.O. § 1 Rnr. 532 ff; 536), Ob er hierbei als berücksichtigungswürdige Schuld anzusehen ist, hängt auch davon ab, ob er mutwillig, verantwortungslos oder leichtfertig - sozusagen durch querulatorisches Prozeßverhalten - ausgelöst wurde (im Anschluß an Senat, FamRZ 1988, 202, 203).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 20/86

    Berücksichtigung späterer Einkommenssteigerungen bei Bemessung des nachehelichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.07.1997 - 2 UF 227/96
    Diese Verhältnisse (z. Z. der Scheidung; vgl. BGH, NJW 1987, 1555 f, 1556) wurden durch die beiderseitigen Einkommen der Parteien geprägt und sind der Unterhaltsberechnung zugrunde zulegen.
  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 60/83

    Bestreitung des Unterhalts des getrennt lebenden Ehegatten aus dem Stamm seines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.07.1997 - 2 UF 227/96
    Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Überstunden nicht berufstypisch sind bzw. das im Beruf des Pflichtigen typische Maß übersteigen (vgl. Wendl/Staudigl/Haußleiter, a.a.O., Rn. 64) bzw. im Rahmen der Ehe der Parteien nicht dauernden Bestand gewonnen haben (vgl. BGH, FamRZ 1983, 146 ff; 149, FamRZ 1985, 360 ; 362).
  • BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 310/81

    Betreuungsleistungen eines neuen Partners bei der Unterhaltsbemessung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.07.1997 - 2 UF 227/96
    Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Überstunden nicht berufstypisch sind bzw. das im Beruf des Pflichtigen typische Maß übersteigen (vgl. Wendl/Staudigl/Haußleiter, a.a.O., Rn. 64) bzw. im Rahmen der Ehe der Parteien nicht dauernden Bestand gewonnen haben (vgl. BGH, FamRZ 1983, 146 ff; 149, FamRZ 1985, 360 ; 362).
  • OLG Köln, 30.01.2013 - 4 UF 218/12

    Berücksichtigung berufsbedingter Fahrtkosten bei der Berechnung des Unterhalts

    Zwar wird die Abzugsfähigkeit von im Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren entstandenen notwendigen Verfahrenskosten in angemessenen Raten und dementsprechend auch von Verfahrenskostenhilferaten diskutiert; hierzu gehören indessen nur Kosten des Scheidungsverfahrens selbst einschließlich der amtswegigen Folgesache Versorgungsausgleich ( vgl.: OLG Hamm, Urteil vom 05.10.1995 - 1 UF 403/94 - zitiert nach juris Rn. 2; Büttner/Niepmann/Schwamb, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Auflage, Rn. 1057 f.; nur den Selbstbehalt treffend: OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.07.1997 - 2 UF 227/96 - zitiert nach Juris Rn. 27 ).
  • LAG Hessen, 21.05.2008 - 16 Ta 195/08

    Zum Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei dem auf einem Austritt beruhenden Verlust

    Darüber hinaus ist nach Instanzabschluss PKH nachträglich und rückwirkend zu bewilligen, wenn das Gericht dem Antragsteller die Möglichkeit eingeräumt hatte, erforderliche Unterlagen oder Erklärungen zur Ergänzung seines Antrages auch nach Beendigung des Hauptsacheverfahrens noch nachzubringen und so das Instanzende "hinauszuschieben", weil das Gericht in diesem Falle einen Vertrauenstatbestand geschaffen hatte (vgl. Kammerbeschlüsse v. 16.09.1999 - 16 Ta 629/99 - u. v. 02.10.1997 - 16 Ta 472/97 - OLG Karlsruhe 22.04.1998 NJW-RR 1998, 578 (579); LAG Niedersachsen 10.02.1992 MDR 1993, 91).
  • LAG Hessen, 23.11.2005 - 16 Ta 509/05

    Fristsetzung - Prozesskostenhilfe

    Darüber hinaus ist nach Instanzabschluss PKH nachträglich und rückwirkend zu bewilligen, wenn das Gericht dem Antragsteller die Möglichkeit eingeräumt hatte, erforderliche Unterlagen auch nach Beendigung des Hauptsacheverfahrens noch nachzureichen und so das Instanzende »hinauszuschieben«, weil das Gericht in diesem Falle einen Vertrauenstatbestand geschaffen hatte (vgl. Kammerbeschlüsse vom 16.09.1999 - 16 Ta 629/99 - u. vom 02.10.1997 - 16 Ta 472/97 - OLG Karlsruhe 22.04.1998 NJW-RR 1998, 578 (579); LAG Niedersachsen 10.02.1992 MDR 1993, 91).
  • OLG Brandenburg, 24.06.2008 - 10 UF 202/06

    Zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts

    Denn der Berechtigte muss diese Kosten grundsätzlich aus seiner Quote tragen (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 578; Wendl/Gerhardt, a.a.O., § 1, Rz. 636 a).
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